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27 Kasım 2015

Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreiben

FCT befindet sich in der Abwicklung – Aktuelles Schreiben des Fonds verunsichert – Betroffene Anleger fragen: Wo ist das Vermögen geblieben?


Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreibenDie Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG (FCT) wagt sich aus der Deckung: Ein von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretener Anleger erhielt ein Schreiben des Fonds vom 25.11.2015, in welchem er über einen Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter informiert wurde, die Gesellschaft abzuwickeln – der aber bereits am 01.12.2014 gefallen sei. Nunmehr sei die Gesellschaft gehalten, sämtliche ausstehende Verbindlichkeiten zu befriedigen und die Aktiva zu versilbern. Dies bedeute aber auch, säumige Gesellschafter auf Zahlung der fälligen Einlagen in Anspruch nehmen zu müssen. Geschäftsführer Peter Albin Laich kündigt an, die Anleger auf dem Laufenden zu halten.


Anleger warten auf das Protokoll der Gesellschafterversammlung und die Liquidationseröffnungsbilanz


Ein starkes Stück, findet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl Fondax-/FCT-Anleger vertritt. „Wir hatten ja bereits im Dezember 2014 auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem angeblichen Liquidationsbeschluß hingewiesen. Unsere Mandanten berichteten, kein Protokoll der angeblichen Beschlüsse bekommen zu haben, es ist vollkommen unklar, mit welchen Mehrheiten ein solcher angeblicher Beschluss gefasst worden sein soll oder wer überhaupt Liquidator ist. Und jetzt das: ohne dass den Anlegern eine Liquidationseröffnungsbilanz vorgelegt wird, behauptet FCT das Vorliegen ausstehender Verbindlichkeiten, welche die komplette Einzahlung der noch offenen Raten bedingen würden. Mehr Intransparenz geht nicht“, meint der erfahrene Jurist.


Fondax / FCT Emissionsprospekt verspricht, dass nur mit Eigenkapital gearbeitet werden soll – Warum werden nun offene Anlegereinlagen eingefordert?


Röhlke weist darauf hin, dass die FCT im Geschäftsjahr 2013 noch mehr als die Hälfte aller Verträge mit Gesellschaftern nach eigener Aussage von sich aus gekündigt hatte, weil diese seit mehr als 4 Monaten in Zahlungsrückstand waren. Die offenen Einlagen wurden von diesen Anlegern nicht eingefordert. Warum die danach noch verbleibenden Anleger anders behandelt werden sollen, erklärt FCT nicht. Ebenso unerklärlich findet Rechtsanwalt Röhlke das Fehlen sämtlicher Angaben zu den Vermögensverhältnissen der FCT. Der Anwalt hat Fragen: „Nach dem Emissionsprospekt sollte FCT ausschließlich mit Eigenkapital, also ohne Bankdarlehen arbeiten und von dem Anlegerkapital, immerhin 20 Mio EUR, Immobilien für ca. 9 Mio EUR erwerben, Aktien und Wertpapiere für über 6 Mio EUR. Wo ist das Geld hin? Die Bilanz 2013 weist Aktiven von nur 3,5 Mio EUR aus, Verbindlichkeiten von 1,2 Mio EUR. Was sind das für Verbindlichkeiten? Wieso reicht das Vermögen nicht aus, diese zu bedienen?“


RÖHLKE Rechtsanwälte führen seit Jahren für ihre Mandanten Prozesse gegen die Unternehmen der FONDAX-Gruppe, deren Gründungsgesellschafter und Hinterleute. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) betreffend eine Beteiligung an dem FCT urteilte das Gericht, nachdem die Anwälte die Undurchführbarkeit des FCT-Geschäftsmodells herausgestellt hatten, explizit gegen den Geschäftsführer Peter Albin Laich auf Schadensersatz wegen Kapitalanlagenbetruges. Das Landgericht wörtlich: „Nach der im Prospekt dargelegten Gewinnprognose ist der Fonds als Anlegerkapitalverringerungsinstrument konstruiert. Dies ist für den durchschnittlichen Betrachter so nicht erkennbar….“.


Besser kann man es nicht ausdrücken, findet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der allen betroffenen Fondax/FCI-Anlegern den Gang zum qualifizierten Anwalt empfiehlt.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

anwalt@kanzlei-roehlke.de

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25 Kasım 2015

Gibt es ein Haus, das frei ist von Mängeln? - Mitarbeiterschulung der Brunzel Bau GmbH

Baumängel – Wie gestaltet sich der richtige Umgang?


Gibt es ein Haus, das frei ist von Mängeln? - Mitarbeiterschulung der Brunzel Bau GmbH„Beim nächsten Hausbau wird alles anders! Dieser Spruch ist bekannt“, begrüßt Bauunternehmer Heiko Brunzel einführend seine Mitarbeiter und Mitstreiter bei der Inhouse-Veranstaltung in Velten, Germendorfer Straße 1. „Schon bei der Frage, was als Mangel zu gelten hat, geraten Bauherr und Vertragspartner leider häufig sehr schnell in die Haare. Und dieser Streit setzt sich nicht selten bei der Beseitigung von Mängeln fort. Denn fest steht nur eins: Bauunternehmer und Bauherren, die ihre Rechte und Pflichten kennen, ersparen sich Zeit, Geld und Ärger, wenn man genau weiß, wie man mit Baumängeln umzugehen hat“, einführend Bauunternehmer Heiko Brunzel.


Was ist ein Mangel?


Heiko Brunzel erläutert seinen Mitarbeitern: „Grundsätzlich gilt, ein Baumangel ist ein Sachmangel. Allgemein lässt es sich als Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand eines Bauwerks definieren. Bedeutet im Klartext: Der Unternehmer hat dem Besteller, also dem Auftraggeber, das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein Mangel liegt vor, wenn das von der Firma hergestellte Werk nicht mit dessen vereinbarter Beschaffenheit übereinstimmt (§ 633 Abs. 1 und 2 BGB).“


Die in über zwanzig Jahren gesammelten Erfahrungen im Bausektor bestätigen dem Unternehmer Heiko Brunzel immer wieder, dass der Streit darüber, ob eine von der Baufirma beziehungsweise dem Bauunternehmen erbrachte Leistung korrekt ist oder Mängel aufweist, eines der größten Zankäpfel zwischen allen Beteiligten ist. Zur Klärung ist die Fragestellung, wann ein Baumangel ein Baumangel und wann es eine hinzunehmende Abweichung ist, unumgänglich“, so der erfahrene Unternehmer Heiko Brunzel.


Bei der Frage, ob eine Leistung mit deren vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt, kommt es folglich entscheidend darauf an, welche Beschaffenheit vereinbart wurde oder wie die laut Vertrag vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung aussieht.


Wie wird mit einem Mangel ordentlich umgegangen?


„Streit ist immer hässlich und mag weder das Unternehmen noch der Bauherr“, so Heiko Brunzel deutlich. „Dass es unterschiedliche Ansichtspunkte gibt, ist klar. Sobald Menschen aufeinander treffen und gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Klar auf der Hand liegt auch, dass Sachmängel vorliegen, wenn der Auftraggeber von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, wie z.B. den Angaben des Leistungsverzeichnisses, der Baubeschreibung, den Plänen etc., abgewichen wurde. Selbst dann, wenn das Werk den anerkannten Regeln der Technik entspricht, nach Herstellerangaben erstellt wurde und auch dann, wenn den Unternehmer kein Verschulden trifft. Insbesondere der Leistungsbeschreibung kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu“, erläutert Heiko Brunzel seinen Mitarbeitern die Wichtigkeit der Vorarbeit. Da die Leistungsbeschreibung die zu erbringende Leistung detailliert beschrieben hat, sollten hier keine Abweichungen liegen, sprich, es sollte kein anderes als das vorgeschriebene Material verwendet worden sein. Die anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für das Bestimmen der Soll-Eigenschaften von Sachen sowie als Haftungsmaßstab.


Grundsätzlich muss bei der Abnahme des Hauses sichergestellt werden, dass die zu diesem Zeitpunkt geltenden anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Ändern sich diese während der Bauausführung, muss dies transparent erklärend berücksichtigt werden. Dies als Tipp von Bauunternehmer Heiko Brunzel.


Wer hat Anspruch auf Mängelbeseitigung?


Der Bauherr bzw. Erwerber besitzt bereits während der Bauphase einen Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Baumängeln durch den Auftragnehmer. Dieser lässt sich u.a. aus dem Erfüllungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmer herleiten. Bis zur Beseitigung des Mangels darf der Auftraggeber per Gesetz einen Teil der Abschlagszahlung einbehalten, der dem Doppelten der geschätzten Beseitigungskosten entspricht, so Heiko Brunzel.


Ob es sich im Einzelfall um einen Baumangel handelt, ist zunächst durch das vertraglich geschuldete Bausoll zu ermitteln. Das bedeutet, so Heiko Brunzel über das solide bauen, dass dabei zu klären ist, ob dies eindeutig aus dem Vertrag hervorgeht oder sich die Vertragsunterlagen, wie etwa Leistungsbeschreibung und Planung, in diesem speziellen Punkt widersprechen.


Mängel sollten gesichert und dokumentiert werden – Wie funktioniert das?


Ist ein Mangel festgestellt worden, sollte dieser auf jeden Fall dokumentiert werden, indem z.B. durch aussagekräftige Fotos mit der Digitalkamera die lückenlose Dokumentation erfolgt. Bauherren führen auch oftmals ein Bautagebuch, das auch zur Dokumentation dienen kann. Ein klärendes Gespräch sollte mit allen Verantwortlichen folgen. Ist keine Klärung möglich, kann ein unabhängiger Sachverständiger die Beweise aufnehmen, dass ggf., wenn ein Streitfall entsteht, weil keine andere Einigung zielführend ist, und ein gerichtliches Beweisverfahren angestrengt wird, dann faire Chancen bestehen, sich durch die Hinzunahme eines unabhängigen Spezialisten einigen zu können.


Vorsorge ist besser – von Anfang an – Was tun?


Ein Rundgang vor Baubeginn empfiehlt sich für alle Verantwortlichen. Die Baustelle sollte bereits vor Beginn der Arbeiten einmal mit dem Bauherrn, aber auch als Auftragnehmer untersucht werden. Dabei sollten Risiken, die etwa im Hinblick der Beschaffenheit des Baugrundes entstehen könnten, abgeschätzt werden. Wichtig hierbei ist: Nur wer Mängel protokolliert, hat auch im Streitfall einen Nachweis in der Hand. Leider enden viele Bauprozesse unbefriedigend mit Vergleichen, weil bspw. die Verantwortlichen versäumt haben, rechtzeitig die Beweise für Mängel zu sichern.


Wie werden die Mängel richtig angezeigt?


Heiko Brunzel erläutert seinen Mitarbeitern, dass der wichtigste Schritt das Anzeigen eines Baumangels beim Vertragspartner, etwa dem Bauträger oder Generalübernehmer, ist. Ansprechpartner ist nicht etwa der Subunternehmer, selbst wenn dieser den Mangel verursacht hat. Dazu ist eine konkrete Mängelanzeige, auch Mangelrüge genannt, erforderlich. Bedeutet, der Bauherr muss den Vertragspartner auffordern, den Mangel zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Hierbei sollte nicht versäumt werden, dass auch eine Beseitigungsfrist gesetzt wird. Ziel vom Gesetzgeber hierbei ist, dass der Bauherr innerhalb einer angemessenen Frist die Beseitigung der Mängel verlangen können sollte. Dieser Termin der Fertigstellung sollte zeitnah liegen. Aber auch der Unternehmer braucht natürlich Zeit, um fachgerecht Mängel beheben zu können.


Bauunternehmer Heiko Brunzel hierzu: „Eine Mängelrüge enthält folgende Angaben: Datum, Name und Adresse des Bauherrn, Adresse des betreffenden Objektes, Beschreibung der sinnlichen Wahrnehmung bzw. des äußeren Erscheinungsbilds – das Mangelsyndrom. Dann das Datum, bis zu dem der Mangel beseitigt sein muss.“ Als Beispiel zum besseren Verständnis nennt Heiko Brunzel die nasse Wand im Esszimmer, eine Außenwand unter dem Fensterausschnitt und erläutert die pragmatische Vorgehensweise für die Brunzel Bau Mitarbeiter im Umgang einer Mängelrüge.


Wichtig für die Mitarbeiter der Brunzel Bau GmbH (http://www.bauen-solide.de) hierbei ist, dass wenn der Bauherr den Mangel feststellt und auf eigene Faust durch eine andere Firma bspw. beseitigen lässt, trägt der Bauherr diese Kosten. Denn wenn dem Vertragspartner nicht die Möglichkeit gegeben wurde, den Schaden zu beheben und auszubessern und dieser auch von dem nichts wusste, kann man im Nachhinein nicht monieren, so Bauunternehmer Heiko Brunzel.


Fazit: Transparenz und Diskussionsbereitschaft auf beiden Seiten sollte immer gefördert werden und vorhanden sein, um es nicht zu einem eskalierenden Streit zu kommen zu lassen. Unterschiede gibt es immer. Mängel können entstehen, aber es muss ja nicht vor Gericht enden. Auf beiden Seiten können Lösungen generiert werden. Darin stimmten alle Teilnehmer mit dem Unternehmer Heiko Brunzel am Ende der Veranstaltung überein.


V.i.S.d.P.:


Heiko Brunzel

Bauunternehmer


Der Bauunternehmer Heiko Brunzel ist seit 20 Jahren erfolgreich in der Branche tätig. Heiko Brunzel hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Heiko Brunzel mit seiner Tätigkeit und Erfahrung höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand.


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Brunzel Bau GmbH

Heiko Brunzel

Germendorfer Straße 1

16727 Velten

03304-253163

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2 Kasım 2015

OLG Düsseldorf: Vor Operation errichtetes Testament behält seine Gültigkeit

OLG Düsseldorf: Vor Operation errichtetes Testament behält seine Gültigkeit


http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Ein kurz vor einer Operation errichtetes Testament, behält auch nach der OP seine Gültigkeit. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 19. August 2015 entschieden (Az.: I-3 Wx 191/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor einer riskanten Operation kann es sinnvoll sein, noch ein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html)zu verfassen, um seinen letzten Willen zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass ein solches Testament auch nach der OP seine Gültigkeit behalten kann. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Soll es wieder geändert werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.


In dem vor dem OLG Düsseldorf verhandelten Fall hatte eine an Leukämie erkrankte Frau vor einer notwendigen Operation noch ein wirksames Testament verfasst. Darin bestimmte sie ihren Lebensgefährten zum Alleinerben. In ihrer letztwilligen Verfügung hieß es u.a.: „Dies ist mein Testament: Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, vermache ich mein ganzes Vermögen meinem Lebensgefährten.“ Die OP verlief zwar gut, die Frau verstarb aber einige Monate später.


Die Schwester und die Neffen der verstorbenen Frau wollten das Testament nicht akzeptieren. Sie argumentierten, dass das Testament nur dann gelten sollte, wenn der Erblasserin bei der OP etwas zugestoßen wäre. Das OLG Düsseldorf sah die erhobenen Einwendungen jedoch als unbegründet an. Die Formulierung „Sollte heute … etwas passieren …“ sei so zu verstehen wie etwa die Formulierung „für den Fall meines Todes“. Sie stelle keine echte Bedingung dar. Dafür sprächen auch die weiteren Umstände, so der 3. Zivilsenat des OLG. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Erblasserin ihren Lebensgefährten nur für den Fall zum Alleinerben setzen wollte, falls sie die OP nicht überleben sollte.


Damit die letztwillige Verfügung auch im Sinne des Erblassers umgesetzt werden kann, sollte sie möglichst genau formuliert sein, so dass kein Interpretationsspielraum entsteht, der wiederum zu Streitigkeiten unter den Erben führen kann.


In Fragen rund um den Nachlass, Testament oder Erbvertrag können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten.


http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.


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OLG Düsseldorf: Vor Operation errichtetes Testament behält seine Gültigkeit

19 Ekim 2015

Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Welche Auswirkungen und Risiken hat die Entscheidung für Vermittler?


Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtetMit einem Beschluss vom 21.09.2015 hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Pflicht zur Prüfung eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auch auf die sogenannten Policen-Aufwertungsmodelle übertragen. Nach dieser Entscheidung müssen Kapitalanlagenvermittler auch bei derartigen Modellen, die rechtlich betrachtet nichts weiter sind als ein Kaufvertrag mit einer hinausgezogenen Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, eine umfassende Plausibilitätsprüfung vornehmen. Nach Ansicht des OLG obliegt es den Vermittlern derartiger Modelle, sich zu informieren, wie denn der Käufer die von ihm versprochene Zahlung des hohen Kaufpreises bewerkstelligen will.


Plausibilitätsprüfungspflicht – Wie funktioniert das in der Praxis?


„Zu dem Ansatz mag man stehen, wie man will. Viele Rechtsanwälte, die Kapitalanlagenvermittler vertreten, stehen auf dem Standpunkt, dass eine solche Plausibilitätsprüfungspflicht gerade nicht gefordert ist. Denn die Grundprinzipien dieses Vertrags sind klar: Kunde verkauft Versicherung, Käufer zahlt Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sehr hoch und soll allerdings erst in einigen Jahren vollständig bezahlt werden. Wie der Käufer einer Sache den Kaufpreis allerdings erbringt, kann nach allgemeinen Zivilrecht dem Verkäufer regelmäßig vollkommen egal sein: Geld hat man zu haben, heißt es im BGB-Grundkurs“, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Kunden derartiger Policen-Aufwertungsmodelle vertritt.


Entscheidung zur Stärkung von Anlegerrechten?


Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert hierzu, dass das Schleswig-Holsteinische OLG die Vertragsfreiheit hier eingeschränkt hat: „Wenn der Käufer einer derartigen Lebensversicherung einen um 270 Prozent über den Rückkaufswert der Lebensversicherung im Kaufzeitpunkt liegenden Kaufpreis in 16 Jahren bezahlen will, laufe dies auf eine Verzinsung des Rückkaufswertes hinaus, deren Eintrittswahrscheinlichkeit vom Kapitalanlagenvermittler geprüft werden muss. Dem Kapitalanlagenvermittler obliegt es nach dieser Entscheidung, sich darüber zu informieren, wie – im konkreten Fall die Sinus Capital AG – die von ihr versprochene Verzinsung zu verdienen gedenke“, so Rechtsanwalt Röhlke.


Voraussetzungen Policen-Aufwertungsmodell und Plausibilitätsprüfung


Vermittler, die eine derartige Plausibilitätsprüfung im Falle des Verkaufs geschlossener Fondsbeteiligungen nicht vorgenommen haben oder dem Kunden nicht mitgeteilt haben, haften voll auf Schadenersatz. Voraussetzung ist allerdings, dass die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass das Modell gerade nicht plausibel gewesen wäre. Im Falle der Policen-Aufwertungsmodelle kann eine derartige Plausibilitätsprüfung wohl in den meisten Fällen gar nicht vorgenommen werden, da die Anbieter derartiger Modelle ihre Unternehmenspläne für die nächsten 16 Jahre nicht dezidiert offen legen. Neben der regelmäßig vorliegenden Verbotswidrigkeit derartiger Policen Aufwertungsmodelle dürfte hier ein weiterer Ansatzpunkt für Anleger liegen, eine Falschberatung gerichtlich erfolgreich durchzusetzen und Schadenersatz von den Kapitalanlagenvermittlern einzuklagen.


Allerdings betrifft das Urteil auch andere Kapitalanlagen, meint Röhlke: „Im Falle der 6000 geschädigten Anleger des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eV, also der Goldbetrüger von der Berliner BWF – Stiftung, liegt nach unserer Ansicht ebenso wenig eine Plausibilität des Modells vor. Die BWF Stiftung wollte das Gold, welches einerseits im Eigentum des Kunden stehen sollte, im Wege eines Sachdarlehens in eigenem Namen weiter verwerten und insbesondere an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe ausliefern, damit aus den ursprünglichen Goldbarren weitere Golderzeugnisse gemacht werden. Wie auf diese Weise die von der BWF Stiftung dargestellten Renditen im Vergleich zum normalen Tagespreis des Goldes erzielt werden sollten, bleibt vollkommen unklar. Ebenso unklar ist, ob und welche Goldschmiede oder verarbeitenden Betriebe überhaupt Bedarf an derart teuren kurzfristigen Goldlieferungen gehabt hätten. Das BWF Modell ist darüber hinaus auch aufgrund der vom Insolvenzverwalter festgestellten hohen Vertriebsprovisionen von bis zu 20 Prozent ohnehin nicht plausibel“, meint Röhlke.


Fazit: Betroffene Anleger tun gut daran, rechtzeitig juristischen Rat zu suchen. Sofern nur Vermittler zu verklagen sind, gilt regelmäßig das Motto: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für weitere Informationen und zur Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und anwalt@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/271553.jpgOberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

30 Eylül 2015

Rückabwicklung verbundener Verträge - Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger

Anlegerschutz gestärkt: Widerruf auch nach Umschuldung und Ablösung von Darlehen


Rückabwicklung verbundener Verträge - Gerichte urteilen zu Gunsten der AnlegerDer sogenannte Widerrufsjoker bei Baufinanzierungen ist seit Monaten in aller Munde. Doch Land- und Oberlandesgerichte urteilen in letzter Zeit auch verstärkt zu Gunsten von Anlegern, die im Rahmen verbundener Geschäfte Darlehen aufgenommen haben, um Beteiligungen an geschlossenen Fonds zu finanzieren.


So haben sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht Hamburg unlängst jeweils gegen die Wölbern Bank i. L. geurteilt. Andere Gerichte haben zu Gunsten der Anleger zudem auch die Anrechnung von Steuervorteilen abgelehnt. Nach Ansicht einiger Gerichte ist ein derartiger Widerruf sogar noch möglich, nachdem das Darlehen umgeschuldet oder abgelöst wurde. Für viele Anleger desaströser Fondbeteiligungen eröffnen sich hier Chancen, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.


Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Verbundgeschäft – Beendigung der Fondbeteiligung – Was bedeutet das für den Anleger?


„Der finanzierte Fonderwerb sollte für die Anleger zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen sollte die Rendite durch die Absetzbarkeit der Darlehenszinsen von der Steuerlast noch erhöht werden. Zum anderen konnten auch weniger einkommensstarke Anleger eine geschlossene Beteiligung zeichnen. Einige Banken, z. B. die Wölbern Bank, haben in der Fondfinanzierung ein wichtigstes strategisches Geschäftsfeld gesehen. Allerdings ist das Geschäft nicht ungefährlich: Wenn die Bank bei der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages einen Fehler gemacht hat, kann der Anleger möglicherweise eine unrentable Beteiligung durch einen Widerruf zu Lasten der Bank schadlos entsorgen“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit. Möglich macht dies das sogenannte Verbundgeschäft und die hierzu geltende Rechtslage: Dient ein Darlehen dazu, ein anderes Geschäft zu finanzieren, muss die Bank bei einem Widerruf des Darlehens gegenüber dem Partner des finanzierten Geschäftes die Stellung des Verbrauchers einnehmen und der Verbraucher kann von der Bank verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den Darlehensvertrag nicht unterzeichnet und wäre das finanzierte Geschäft nicht eingegangen. Konkret bedeutet das, dass ein Anleger nach einem Widerruf der Bank den Fondsanteil übertragen kann und von der Bank seine Zins- und Tilgungsleistung erstattet bekommen kann. Für betroffene Anleger fehlgeschlagener Fondkonstruktionen, wie z. B. der Albis Capital AG & Co. KG oder diverser Medienfonds erscheint dies als elegante Lösung, sich von dem fehlgeschlagenen Kapitalinvestment zu lösen.


Risiko Bank und Chance Anleger: Teilfinanzierung – Erstattungsanspruch – Verwirkung


„Ein besonderes Geschenk hat der Bundesgerichtshof den Anlegern im Jahre 2009 gemacht, als er zusätzlich noch entschied, Anleger mit einer Teilfinanzierung hätten gegenüber der Bank noch einen Anspruch darauf, ihren Eigenanteil erstattet zu bekommen. Für viele Banken, die nur 50 % einer Einlage oder weniger finanziert haben, hat sich das geschäftliche Risiko damit sogar verdoppelt. Mehrere Oberlandesgerichte haben aktuell diese Rechtsprechung übernommen, z. B. die Oberlandesgerichte in Stuttgart und Braunschweig. Problematisch ist allerdings vor vielen Gerichten der Aspekt der Verwirkung“, warnt Röhlke. Verwirkung bedeutet dabei, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn die Gegenseite sich darauf berechtigterweise eingerichtet hat, dieses Recht werde nicht mehr ausgeübt. Viele Banken berufen sich auf diesen Verwirkungseinwand und bekommen teilweise vor den Gerichten Recht. Danach soll ein Anleger nach mehreren Jahren, in denen er das Darlehen ordnungsgemäß bedient hat, ein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben können.


Fazit: Rechtsprechung Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung – Schutz der Anleger


„Dies widerspricht allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach muss der Berechtigte zunächst einmal überhaupt wissen, dass er ein Widerrufsrecht hat. Zudem ist es unredlich, wenn derjenige, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in die Welt gesetzt hat, sich auch noch darauf berufen will, berechtigt darauf vertraut zu haben, dass die Gegenseite diesen Widerruf gerade nicht ausübt. Richtigerweise lehnt die weitüberwiegende Mehrzahl der deutschen Oberlandesgerichte diesen Verwirkungseinwand daher auch ab. Richtigerweise wird im Übrigen auch regelmäßig entschieden, das Steuervorteile, die ein Anleger erzielt hat, auf die Erstattungsleistung der Bank nicht anzurechnen sind. Im Ergebnis bedeutet dies eine sehr vorteilhafte Rechtsposition für die Anleger“, erläutert Röhlke weiter.


Der erfahrene Jurist empfiehlt allen betroffenen Anlegern, den Gang zum spezialisierten Anwalt. Der Schutz der Anleger wird durch die Rechtsprechung der Gerichte weiterhin gestärkt. Viele Anleger desaströser Fondbeteiligungen eröffnen sich hierdurch erfolgreiche Chancen ihren Anspruch geltend zu machen. Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 oder anwalt@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\“Immobilienrente\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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23 Ağustos 2015

Brunzel Bau GmbH: Technik und Menschheitsgeschichte

Der Wirkungsbereich der Technik erstreckt sich auf die Kultur-, Sozial-, Militär- und politische Geschichte.


„In den eigenen Unternehmen gibt es noch hohes unentdecktes Potential an Fachwissen, eine regelrechte Talentschmiede schlummert in vielen kleinen und mittelständischen Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Den Erfahrungsschatz der Experten aus den eigenen Reihen dem Unternehmen zugänglich und nutzbar zu machen, darin besteht auch heute eine große Herausforderung. Die Tendenz, dass Großunternehmen sich zunehmend an Start-ups beteiligen kommt nicht ohne weitere Verfolgung des Ziels, dass Konzerne und Start-ups zusammen wachsen, um in beiden Richtungen Entwicklungsperspektiven zu generieren“, begrüßt Heiko Brunzel die Teilnehmer der Inhouse-Veranstaltung in den Brunzel Bau GmbH Räumlichkeiten in Velten, Brandenburg. Große Unternehmen investieren heutzutage in Start-ups und erhoffen sich dadurch den Zugang zu neuen Technologien und Märkten. „Geschichtlich betrachtet haben sich auch in der weiten Vergangenheit so neue Technologien und Märkte entwickelt“, erläutert Heiko Brunzel im Erfahrungsaustausch.


Technik: Bausteine mit mittelalterlichen Prinzipien und Wachstum durch technische Quantensprünge


Die Anwendungen und Ausarbeitungen der mittelalterlichen Prinzipien konnten weiterentwickelt werden. Fortschritte wurden auf verschiedenen Gebieten erzielt, wie z.B. dem Bergbau. Steinkohle galt nun als Ersatz für Holz als Energiequelle in Haushalten und Betrieben. Spätere Verwendung von Koks als Erstes bei den Bierbrauereien. In der Metallverarbeitung wurden neben Schmiedeeisen auch Gusseisen, wofür größere Holzöfen gebaut wurden, eingesetzt. Diese blieben immer länger in Betrieb für mehrere Produktionsprozesse auch hintereinander. Eisen wurde für Waffen, Kanonen und vor allem im Haushalt benutzt. Holzkohle wurde bei der Produktion von Eisen durch Steinkohle ersetzt, und erst in einem wesentlich späteren Stadium durch Koks.


Wasserwirtschaftliche Projekte zur Landgewinnung waren ein weiterer Baustein in der technischen Revolution. Wasserbeherrschung und Transport, Trockenlegung, Eindeichen, Einpoldern, Anlagen von Kanälen zur Schaffung, Kanalisierung von Flüssen und der Bau von Schleusen waren große Errungenschaften. Der Bau von umfangreichen Festungsanlagen zur Verteidigung der Städte, wie Wälle, Bastionen, Bollwerke und Kanäle, taten ihr Übriges in dieser Epoche dazu.


Gesellschaftlicher Wandel durch Erkenntnis der Ratio


Heiko Brunzel weist darauf hin, dass im Gegensatz zum Mittelalter, in dem der Glaube die zentrale Stelle im Denken des Menschen einnahm, nun die Zeit der Ratio, des Verstandes, in den Mittelpunkt gerückt sind. Der Kollektivismus, das Voranstellen der Gesellschaft, machte dem Individualismus Platz. Die Einstellung „Jeder für sich“ setzte sich durch, wodurch die Kluft zwischen Elite und Volk, zwischen besitzenden und einfachen Leuten größer werden konnte. Für die Menschen des Mittelalters war das Leben eine Vorbereitung auf das Jenseits. Der Humanist wollte das irdische Leben so gut und schön wie möglich gestalten. Menschen, wie Erasmus und Thomas Morus, beschrieben die ideale Gesellschaft. „Morus utopia“ ist ein Beispiel dafür.


Die Blüte des Handels zeichnete sich in diesem veränderten Weltbild ab


Die Existenzgrundlagen der Gesellschaft vom 16. bis Mitte des 18. Jahrhunderts waren Ackerbau, Gewerbe und vor allem Handel. „Der Ackerbau, der am Anfang des Mittelalters mit Missernten und den Folgen von Aufständen und Kriegen zu kämpfen gehabt hatte, erholte sich nun wieder“, erläutert Bauunternehmer Heiko Brunzel. Die stark angewachsene Bevölkerung ließ die Nachfrage vor allem nach Getreide steigen, was den Preis kräftig beeinflusste. Man schwenkte nun auf den Anbau von Handelsstaaten und Holz über bzw. in wärmeren Gebieten auf den Anbau von Wein. In dieser Periode begann das Gewerbe, sich in großangelegte Wirtschaftszweige aufzuspalten und in solche, die in kleinerem Maßstab arbeiteten.


Wirtschaftszweige – Handwerk – Manufaktur


Erstens blieb selbstständiges Handwerk bestehen, so wie es im Mittelalter gewachsen und in Gilden organisiert worden war. Das bedeutet so Heiko Brunzel, dass ein Meister mit einigen Gesellen und Lehrlingen in einer Art Familienverband zusammenarbeiten konnte. Das wurde durch die Gildebestimmung und Privilegien in den Städten aufrechterhalten. Zudem gab es zusätzliches Hausgewerbe, hauptsächlich auf dem Land, wo der Landwirt eine Ergänzung seines Einkommens im Spinnen und Weben suchte. Seine Produkte verkaufte er auf dem Markt in der Stadt. Mit Gilde- und anderen Vorschriften hatte er aber nichts zu tun.

Die Teilnehmer der Brunzel Inhouse Veranstaltung diskutierten über die dritte Form des Wirtschaftszweiges, die Hausindustrie oder Manufaktur. In der Hausindustrie wurde die Heimarbeit des Bauers in ein kommerzielles Netzwerk eingebunden. Ein Händler oder Unternehmer lieferte die Grundstoffe an den Bauern, der sie verarbeitete. Dann holte der Unternehmer das Endprodukt wieder ab, um es zusammen mit der Arbeit anderer Heimarbeiter zum Markt zu bringen.


Nach den großen Entwicklungen, die die Technik im Mittelalter erfahren hatte, wurden die Erneuerungen in dieser Periode angewendet, an verschiedene Situationen angepasst und verbessert. Die Buchdruckerkunst und die Seeschifffahrt entwickelten sich im Wesentlichen weiter. Die Seeschifffahrt stützte sich auf den Handel und führte diesen ihrerseits in eine große Blüteperiode. Für gute Navigationstechniken war die Seeschifffahrt von Wissenschaft, wie Astronomie und Physik, abhängig. Der Schiffbau entwickelte verschiedene Schiffstypen, die entweder schneller fahren konnten, um der Konkurrenz zuvorzukommen, oder mehr Fracht transportieren zu können. Hier hielt gleichzeitig auch die Massenproduktion ihren Einzug. Der größte technische Fortschritt während des 16. Jahrhunderts fand in zwei Bereichen statt, die eng miteinander verbunden waren: dem Bergbau und der Metallverarbeitung.


Fazit: Die Renaissance als verändertes Weltbild Vorlauf für die industrielle Revolution – Der Dampf als Energiequelle besiegelt ein neues Zeitalter


Weitere Beispiele hierzu werden von Herrn Heiko Brunzel genannt, in dieser kompletten Runde diskutiert und weiter ausgearbeitet. Abschließend kann gesagt werden, dass die Renaissance sozusagen der Anlauf war. Es folgte der Sprung in die industrielle Revolution.


V.i.S.d.P.:


Heiko Brunzel

Bauuternehmer

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Der Bauunternehmer Heiko Brunzel ist seit 20 Jahren erfolgreich in der Branche tätig. Heiko Brunzel hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Heiko Brunzel mit seiner Tätigkeit und Erfahrung höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand.


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Brunzel Bau GmbH: Technik und Menschheitsgeschichte

9 Ağustos 2015

Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG: Dumm, wenn man es glaubt

Fragwürdiger Mitgliederfang per Telefon – Risiken für Protectum eG Mitglieder? – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin


Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG: Dumm, wenn man es glaubt„Dumm, wenn man es nicht macht“ – mit diesem simplen Slogan gehen die Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG und die Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG in einem Werbefilmchen bei youtube auf Bauernfang. Denn wenn man es nicht macht, entgeht einem eine Anlage so sicher wie die Bank von England, tönt es dort. Werden Sie wohlhabend, ganz ohne Risiko und mit Unterstützung vom Staat, so ködert man nichtsahnende Kleinanleger. Ziel sei es, mit einem staatlichen Zuschuß, Zahlungen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmersparzulage mit einem jährlichen eigenen Einsatz von nur 80,90 EUR zu einer Sparleistung von 480,00 zu kommen. Fast 400,00EUR davon tragen nach den Berechnungen in dem Video Staat und Arbeitgeber. Und das Beste: Nach 6 Jahren haben die Anleger nach dieser Darstellung die Möglichkeit, sich „ihr Geld“ auszahlen zu lassen. 2.886,00 EUR stünden dann zur freien Verfügung, eingezahlt wurden davon durch den Anleger selbst nur 486,00 EUR. Das ist eine stattliche Rendite für die Anleger. „Dumm nur, dass die Rechnung so leicht nicht aufgeht“, meint der Berliner Experte für Kapitalanlagenrecht Christian-H. Röhlke.


Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG: Fakten – Was sagt die Genossenschaftssatzung?


„Schon seit Forrest Gump wissen wir: Dumm ist, wer Dummes tut. Dummes zu unterlassen, ist dagegen klug. Im Falle der Protectum eG fanden wir auch den Blick in die Satzung der Genossenschaft klug. Nach deren § 5 hat die Genossenschaft eine Kündigungsfrist von 5 Jahren, so dass nur derjenige, der schon im ersten Jahr nach dem Beitritt kündigt, nach sechs Jahren über sein Geld verfügen kann. Außerdem sieht die Satzung in § 10 vor, dass bei Kündigung nur ein errechnetes Geschäftsguthaben des Genossen ausbezahlt wird – das kann deutlich niedriger sein als die im Video als feststehend dargestellte Zahl von 2.886,00 EUR. Es kann, auch das steht aber nur in einem Beipackzettel, sogar zu einem Totalverlust der eingezahlten Gelder kommen“, teilt Rechtsanwalt Röhlke seine Bedenken mit.


Genossenschaftsrecht regelt die Gestaltung der Beitrittserklärung – Protectum eG baut auf Kaltaquise – Wie funktioniert das?


Dumm, jedenfalls für die Anleger, ist nur, dass die Protectum eG einen Weg gefunden hat, den neuen Genossen diesen Blick in die Satzung zu erschweren. „Grundsätzlich“, so Röhlke, „sieht das Genossenschaftsrecht eine schriftlich unterzeichnete Beitrittserklärung des Anlegers vor. Zusätzlich ist dem neuen Genossen vor der Unterzeichnung die Satzung zu überreichen.“ Dies umgeht die Protectum mit einer eigenartigen, unverblümt auf der Homepage der Genossenschaft dargestellten Methode der Kaltaquise: neue Genossen werden unvorbereitet von der Protectum angerufen und, so die Homepage, über die Vorteile des Beitritts informiert. Wer will, kann dann sofort telefonisch der Genossenschaft beitreten und bekommt die bereits unterzeichneten Beitrittsformulare dann mit der Post, um im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist möglicherweise wieder von der Beteiligung Abstand zu nehmen. Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift wird dadurch umgangen, dass die Anleger einem Mitarbeiter der Protectum telefonisch und mündlich eine Vollmacht erteilen, für sie zu unterschreiben.


Protectum eG Mitglieder suchen Hilfe: anstatt von Informationsmaterial kommt fertiger Beitrittsantrag


„Uns haben Mandanten allerdings berichtet, im Rahmen des unerwünschten Telefonats nur der Übersendung von Informationsmaterial zugestimmt zu haben. Ins Haus flatterte dann allerdings ein fertig unterzeichneter Beitrittsantrag, und auch den Arbeitgeber hatte man schon wegen der Sparzulage angeschrieben. Möglich scheint dieses dubiose Vorgehen durch die Änderung der Gesetze zum Fernabsatz im Sommer 2014 zu sein“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Mandanten nun einem Weg suchen, wieder aus der Beteiligung herauszukommen.


Fazit: Schutz bei Kaltaquise – Lautsprecher, Mitschnitt und Zeugen


Der erfahrene Jurist empfiehlt allen betroffenen Anlegern, sich vor der Unterzeichnung ein genaues Bild zu machen und bei entsprechenden Aquiseanrufen Zeugen hinzuzuziehen und den Anrufer darauf hinzuweisen, dass Zeugen vorhanden sind und man nun den Lautsprecher des Telefones anschalten werde.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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6 Ağustos 2015

Mitarbeiterüberwachung - Was ist erlaubt?

Mitarbeiterüberwachung - Was ist erlaubt? Rechtliche Grenzen für Arbeitgeber

In der Vergangenheit sind besonders Discounter- und Supermarktketten mehrfach wegen skandalöser Überwachungsmethoden der Mitarbeiter in die Schlagzeilen geraten. Somit erregt die Thematik der Mitarbeiterüberwachung auch in anderen Unternehmen zunehmend Aufmerksamkeit. Nun stellt sich die Frage, wie weit der Arbeitgeber bei der Kontrolle der Mitarbeiter gehen darf und wann rechtliche Grenzen überschritten werden. Zunächst hat jeder Arbeitnehmer die Pflicht, seine im Arbeitsvertrag festgehaltenen Aufgaben, zu erfüllen. Hier ist eine Kontrolle der Arbeitsergebnisse und -Abläufe durch den Vorgesetzten natürlich erlaubt, denn nur so ist die Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung gewährleistet. Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterüberwachung treten in Kraft, wenn die persönlichen Rechte des jeweiligen Mitarbeiters verletzt werden. So dürfen Videokameras oder Tonaufnahmegeräte nur in Ausnahmefällen als heimliches Überwachungsinstrument eingesetzt werden. Die offene Kameraüberwachung ist in Einzelfällen jedoch erlaubt, wenn sie beispielsweise den Zweck der Warensicherung verfolgt. Auch im Falle einer Überwachung durch einen Detektiv, muss ein genauer Verdacht auf eine Straftat bestehen, die sich auf stichhaltige Beweise stützt. Die Überwachung von E-Mail oder Telefonkontakten ist durch Datenschutzrichtlinien eingeschränkt. So darf die Dauer von Telefongesprächen und Internetsitzungen erfasst werden, nicht aber die Inhalte. Hinsichtlich des E-Mail-Verkehrs muss allerdings zwischen privater und betrieblicher Nutzung unterschieden werden. Bei allen erwähnten Kontrollmethoden benötigen Arbeitgeber und Vorgesetzte die Zustimmung des Betriebsrats.

Im Falle einer unrechtmäßigen Überwachung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld zu verklagen, was im schlimmsten Fall negative Auswirkungen auf das Image des Unternehmens haben kann.


Kerner Rechtsanwälte – Fachanwälte für Arbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Kerner in allen arbeitsrechtlichen Belangen beratend zur Seite. Mit einer über 20-jährigen Erfahrung betreuen die Experten von Kerner Rechtsanwälte sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite und erreichen gemeinsam mit dem Mandanten, das für ihn, optimale Ergebnis.


Interview mit Herrn Oder


WuP: Welche rechtlichen Grenzen gelten bei der Überwachung von Mitarbeitern? (arbeitsrechtlich, persönlichkeitsrechtlich)


Herr Oder: Die rechtlichen Grenzen richten sich nach der Art der Überwachung. Dabei kann es sich sowohl um eine Video- oder Audioüberwachung, als auch um die Überwachung des E-Mail – oder Telefonverkehrs handeln. An dieser Stelle wird in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingegriffen und so muss es im Prinzip für jeden Eingriff eine bestimmte Rechtfertigung geben. Hier gibt es häufig Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge in denen so etwas geregelt ist und der Betriebsrat hat gewisse Mitbestimmungsrechte. Außerdem muss man zwischen verdeckten und offenen Überwachungen unterscheiden. Zudem ist man auch an das Gesetz gebunden, insbesondere an das Bundesdatenschutzgesetz. Hier ist ganz klar geregelt wann man welche Maßnahmen ergreifen darf.


WuP: Unter welchen Motiven/Voraussetzungen ist eine Überwachung der Mitarbeiter zulässig?


Herr Oder: Auch hier muss man unterscheiden, welchen Zweck die Überwachung verfolgen soll. Je nach dem, ob es sich um eine Überwachung im Eingangsbereich eines Betriebes handelt, wo kontrolliert wird, wer rein- und rausgeht, oder ob es sich um einen Extremfall handelt, in dem ein Detektiv beauftragt wird. Es kommt also darauf an, wie stark in die Privatsphäre des Mitarbeiters eingegriffen wird. Wenn man beispielsweise einen Detektiv einschaltet, dann muss es sich natürlich um einen schweren Verdacht der Vertragspflichtverletzung oder einer Straftat handeln. Dann ist es natürlich das Recht des Arbeitgebers in die Rechte des Arbeitnehmers einzugreifen.


WuP: Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in Bezug auf die Mitarbeiterüberwachung?


Herr Oder: Im Betriebsverfassungsgesetz sind bestimmte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates geregelt. Der § 87 bestimmt in welchen Fällen der Betriebsrat mitzubestimmen hat: Hier muss sich der Arbeitgeber auch darum bemühen, dass eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt und eine Betriebsvereinbarung getroffen wird. Die Regelung in § 87 Absatz 1, Ziffer 6 BetrVG besagt, dass der Betriebsrat bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitzubestimmen hat. Wendet der Arbeitgeber solche Überwachungsmaßnahmen an, hat er die Pflicht, den Betriebsrat zu beteiligen. Eine Besonderheit besteht allerdings in § 87 BetrVG, denn das Mitbestimmungsrecht im Falle einer Überwachung erfordert immer einen kollektiven Sachverhalt. Das heißt, der Betriebsrat darf nur mitbestimmen, wenn das Kollektiv von Arbeitnehmern von der Überwachung betroffen ist und man generelle Maßnahmen durchführt. Hier muss der Betriebsrat beteiligt und hinzugezogen werden, sodass eine Einigung und eine anschließende Betriebsvereinbarung erfolgen kann.


WuP: Müssen die Mitarbeiter über die Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers aufgeklärt werden?


Herr Oder: Im Falle von Kontrollmaßnahmen müssen die Mitarbeiter nicht generell darüber aufgeklärt werden, denn es wäre paradox diese vorher über eine verdeckte Überwachung zu informieren. Somit wäre auch der verfolgte Zweck gefährdet. Auch hier muss der Zweck der Überwachung klargestellt und unterschieden werden. Wenn beispielsweise an einem öffentlich zugänglichen Werkseingang eine Kamera installiert wird, müssen die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass dort eine Kamera hängt. Dies ist auch im Bundesdatenschutzgesetz geregelt: Der § 6b beschreibt wann die Überwachung in öffentlich zugänglichen Räumen zulässig ist und in § 6b Absatz 2 ist dann der Umstand der Beobachtung geregelt.


WuP: Wie können Mitarbeiter gegen eine Überwachung am Arbeitsplatz vorgehen und haben Sie im Falle einer unzulässigen Überwachung auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld?


Herr Oder: Die Mitarbeiter können selbstverständlich gegen eine unzulässige Überwachung vorgehen. In der Praxis ist es häufig der Fall, dass sich die Mitarbeiter im ersten Zug an den Betriebsrat werden. Jedoch können Sie beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen und ein Schmerzensgeld in Anspruch nehmen. Da bei einer unzulässigen Überwachung in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingegriffen wird, ist ein Schmerzensgeld hier auch gerechtfertigt. Andere Schadensersatzansprüche werden in der Regel ausscheiden, weil man den Schaden nicht konkret darstellen kann, wie beispielsweise einen Vermögensschaden. In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2015 einer unzulässig überwachten Mitarbeiterin Schmerzensgeld zugesprochen. Die Arbeitnehmerin war arbeitsunfähig erkrankt und der Arbeitgeber hatte Zweifel daran. Er ließ also seine Mitarbeiterin durch einen Detektiv überwachen um seinen Verdacht zu prüfen. Daraufhin ist die Arbeitnehmerin durch eine Klage beim Bundesarbeitsgericht, gerichtlich dagegen vorgegangen. Das Gericht hat entschieden, dass diese Überwachung unzulässig war und es dafür keinen berechtigten Anlass gab. Dies wurde insbesondere auch damit begründet, dass die Arbeitnehmerin diverse Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt hatte und es keinen Grund dafür gab, dass der Beweiswert dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist. Aufgrund der unzulässigen Überwachung wurde der Arbeitnehmerin ein Schmerzensgeld von etwa 1.000 EUR zugesprochen.


WuP: Vielen Dank für das Gespräch!


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30 Temmuz 2015

Schrittweise Vorsorge aufbauen

Staatliche, betriebliche, private – Reicht die Vorsorge?


Schrittweise Vorsorge aufbauenSeminarbeitrag mit Hendrik Lehmann, Niederlassungsleiter ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Saarbrücken. Thema Altersvorsorge: Wie mit der Privaten Rente durch kleine Beiträge eine sichere Altersvorsorge, die nach individuellen Wünschen gestaltet werden kann, aufgebaut wird?


Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. wurde im Oktober 1987 in Luxembourg gegründet und ist nach eigenem Eindruck ein fairer Versicherer. Als spezialisierter Partner für die private Altersvorsorge ergänzt die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. das deutsche Rentensystem. Herr Hendrik Lehmann einführend: „Das deutsche Rentensystem arbeitet nach dem Grundsatz: Nur wer Beiträge an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung leistet, erwirbt auch eigene Ansprüche. Die Zukunft der Rentenversicherung steht in regelmäßigen Abständen im Fokus der Gesellschaft und auf dem Prüfstand.“


Rentenversicherung: Errungenschaft mit Vorbildfunktion


Hendrik Lehmann erläutert, dass das deutsche Rentensystem weltweit zu den bedeutenden Errun-genschaften Deutschlands zählt und nach wie vor seit Jahrzehnten als Vorbild für andere Länder dient. Dieses System sichert in Zeiten des aktiven Berufslebens die Versicherungsnehmer für eine Vorsorge im Alter ab. „Nach dem Grundkonzept Rentenversicherung sollte niemand im Rentenalter in Not und Armut geraten. Ausgenommen von diesem System sind die Selbstständigen, denen man eine eigene Vorsorge zutraut“, so der Atlanticlux Versicherungsexperte. Doch der Wandel der Gesellschaft, Thema Generationenvertrag, worüber die Rente finanziert wird, ist am Kippen bzw. schon gekippt. Die Politiker und die Gesellschaft geraten immer weiter unter Druck der leeren Kassen. Beitragssteigerungen und Leistungsbeschränkungen sind die Folgeerscheinungen. „Wird die gesetzliche Rente sich zukünftig immer mehr zu einer Basisrente entwickeln? Ist der Bürger gut beraten, wenn dieser beizeiten selbst für den Ruhestand Vorsorge trifft? Wie TOP-Versicherungsschutz mit Kapitalanlagechancen nach persönlichem Risikoprofil kombinieren um ausreichend Vorsorge treffen zu können? Diese Fragen beschäftigen, denn auf unliebsame Überraschungen können die meisten nach dem aktiven Arbeitsleben verzichten und gleichzeitig möchte niemand auf den erworbenen Wohlstand verzichten müssen“, so Hendrik Lehmann in der Diskussionsrunde. Gut vorbereitet für die Private Vorsorge durch Kapitalanlagenchancen:

Private Vorsorge: Beratung beim Kauf von Wertpapieren


„Wenn Anlageberater ihren Kunden Wertpapiere empfehlen, müssen sie seit dem 1. November 2007 besondere Aufklärungspflichten beachten. Vor dem Verkauf von Wertpapieren an Kunden müssen Anlageberater einen Wertpapierhandelsbogen ausfüllen. Dort wird u. a. die familiäre Situation des Anlegers, seine Erfahrungen mit Wertpapieren, seine Anlageziele und die Anlagedauer abgefragt und dokumentiert. Auch wie viel Prozent seines Einkommens er in Wertpapiere investieren will und ob er den Kauf durch Kredit finanzieren will“, so Atlanticlux Versicherungsexperte Hendrik Lehmann.


Rechte und Pflichten durch den Anlageberater


Der Berater muss die Wertpapiere zu den günstigsten Konditionen besorgen und auch auf Risiken und Interessenkonflikte in der Beratung hinweisen. Auf Nachfrage muss der Anlageberater erklären, wie viel Provision er für den Verkauf oder die Vermittlung bestimmter Wertpapiere erhält. Der Kunde sollte prüfen, ob der Anlageberater das Risiko, das in fünf Klassen unterteilt wird, richtig wiedergegeben hat. Der Niederlassungsleiter der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. erläutert hierzu, dass die Klassifizierung mit der sicherheitsorientierten Klasse 1 beginnt, weiter über Klasse 2 (konservativ), Klasse 3 (ertragsorientiert), Klasse 4 (spekulativ) und bis zur Klasse 5, die sehr spekulativ ist, sich erstreckt.


Hendrik Lehmann hierzu: „Der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in seinem sogenannten Fokker-Urteil entschieden, dass Berater, anders als Vermittler, anlage- und anlegergerecht beraten müssen. Dabei haben sie sich auf alle Eigenschaften und Risiken der Geldanlage zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentlich sein können. Ebenso wenig darf sich ein Berater darauf beschränken, die Inhalte von Prospekten nachzubeten. Der Berater ist vielmehr verpflichtet, alle ihm zugänglichen Informationen auszuwerten und seinen Kunden auf die daraus ersichtlichen Risiken hinzuweisen.“


Rechte und Pflichten durch Anlagevermittler


Auch Vermittler müssen informiert sein. Vermittler dürfen sich zwar darauf beschränken, die wesentlichen Risiken einer Anlage zu benennen. Doch das müssen sie vollständig und unmissverständlich tun. „Anlagevermittler haben zudem mit nachvollziehbaren Zahlen zu arbeiten und die Kunden auch darüber zu informieren, wenn es beispielsweise über eine Firma negative Berichte in der Presse gegeben hat. Am Ende muss sich der Vermittler davon überzeugen, dass der Anleger auch alle Risiken genau verstanden hat“, so Hendrik Lehmann. Im Besonderen weist der Versicherungsexperte darauf hin, dass sich Vermittler nicht aus der Haftung dem Argument, dass der Kunde keinen Vermittlungsvertrag mit ihnen abgeschlossen hätte, heraus reden können. „Solch ein Vertrag muss nicht schriftlich abgefasst werden, sondern kommt in der Regel bereits dadurch zustande, dass der Anleger den Vermittler um einen Termin bittet und der Vermittler anschließend Angaben zu Anlagemöglichkeiten macht“, erläutert Herr Lehmann das Thema.


Investmentstrategien für private Vorsorge im Alter


Unterschiedliche Investmentstrategien bieten durch eine perfekte Abstimmung auf den jeweiligen Anlagetyp erfolgreiche Altersvorsorgechancen. „Zu den in der heutigen Zeit lukrativen Vorsorge- und Anlage Strategien zählt die Fondsgebundene Rentenversicherung, die auch eine finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen durch einen Mindesttodesfallschutz von 50 % der Beitragssumme bietet“, so der Atlanticlux Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann.


Wichtig dabei ist der Einstieg, denn bereits ab einem Versicherungsbeitrag von nur monatlich 20,00 EUR steht auch für jüngere „Berufsstarter“ mit geringerem Einkommen die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung. Optimal erweist es sich hierbei für die Versicherungsnehmer, dass die Kombination mit einer innovativen Beitragsdynamik individuell die Altersvorsorge an zukünftige Einkommenssteigerungen ohne Gesundheitsüberprüfung angepasst werden kann. Ohnehin verzichtet die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bis zu einer Beitragssumme in Höhe von 120.000 EUR gänzlich auf irgendwelche Gesundheitsfragen.


Fazit: Zukunft der Rentenversicherung, die drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzlich – betrieblich – privat


Abschließend kann das Fazit gezogen werden: „Alle sitzen im gleichen Boot.“ „Umdenken mit vorausschauendem Handeln muss stattfinden, damit man dem Rentendasein sorgenfrei und fröhlich entgegenblicken kann. Dass hierbei die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ein zuverlässiger Partner darstellt zeigt die Tatsache, dass die Atlanticlux im Januar 2015 zum wiederholten Male mit der „TOP-Ranking‘ Plakette von der unabhängigen Ratingagentur MORGEN & MORGEN ausgezeichnet wurde. Diese bestätigt der ATLANTICLUX erneut eine der günstigsten Kostenstrukturen bei höchstmöglicher Rente und spiegelt die Leistungsspitze in Deutschland wider“, so der Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann aus Saarbrücken.


V.i.S.d.P.:


Hendrik Lehmann

Niederlassungsleiter

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de


Kontakt

ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.

Hendrik Lehmann

Betzenstraße 6

66111 Saarbrücken

+49.681.9100 3900

atltext@fwugroup.com

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/264324.jpgSchrittweise Vorsorge aufbauen

16 Temmuz 2015

Trend geht zu nachhaltige Altersvorsorge - Gutes Gewissen ist wichtig

Diskussionsbeitrag mit Hendrik Lehmann, Niederlassungsleiter ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., Saarbrücken


Trend geht zu nachhaltige Altersvorsorge - Gutes Gewissen ist wichtig„Die Marktentwicklung zeigt deutlich, dass bei den nachhaltigen Investmentfonds, Spezialfonds von Versicherungen oder Pensionskassen das Volumen um 70 Prozent dem Vorjahren zugelegt hat“, führt Hendrik Lehmann in die Diskussionsrunde in den Atlanticlux S.A. Räumlichkeiten in Saarbrücken ein. Deutsche Bürger genießen den Ruf besonders treu in Bezug auf das Sparen und die Vorsorge zu sein. Wie sicher ist die Investition in Rentenfonds? Hat die Realität die Zeiten der romantischen Vorstellung von soliden Bundesanleihen die Sparer überrollt? Welche Risiken schlummern in den unterschiedlichen Marktprodukten? „Fakt ist“, so Atlanticlux Versicherungsexperte Hendrik Lehmann, „dass der kürzlich panikartige Ausverkauf bei Bundesanleihen und anderer sicher geglaubten Staatsanleihen dem deutschen Sparer bei den Rentenfonds knapp 3,1 Milliarden Euro gekostet hat. Die Verluste sind weit höher zu bewerten, da nicht nur in Rentenfonds Anleihen stecken, sondern auch in Lebensversicherungen und weiteren Altersvorsorgeprodukten.“


Geschichte und Entstehung „Riestern“ – Vermögensfrage: Lohnt Riestern?


Freiwillige Altersvorsorge mit Förderung, die Idee zur Entstehung der Riester Rente. „Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, ist der Namensgeber dieser freiwilligen Altersvorsorge. Walter Riester schlug in seiner Amtszeit von 1998 bis 2002 als Bundesminister die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vor. Laut aktuellem Stand beläuft sich die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge auf knapp 16,32 Millionen. Die Anbieter von Riester-Verträgen garantieren, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld vorhanden ist und die Kunden daraus eine lebenslange monatliche Leistung bekommen. Eine Verzinsung der Beiträge ist nicht vorgeschrieben. Banken bieten Riester-Sparern in ihren Banksparplänen von vornherein eine Verzinsung ihres Geldes an. Geht eine Bank Pleite, ist das Kapital durch die Einlagensicherung gedeckt“, erläutert Herr Lehmann den Diskussionsteilnehmern die Zusammenhänge. In den Atlanticlux Räumlichkeiten wird diskutiert, ob bei den Riester Verträgen die staatliche Zulage mit einer Art Staatsgarantie für eine gute Altersvorsorge verwechselt wurde? Für die Anleger oft ein teurer Irrtum. Die Teilnehmer berichten, dass Anbieter von Riester-Verträgen oftmals ein leichtes Spiel hatten. Der Slogan: „Wenn Sie bis zum Jahresende noch abschließen, sichern Sie sich die volle Förderung noch für das ganze Jahr“, trugen zu einem schnellen Vertragsabschluss von Seiten der Kunden bei. Thema Beratung, Aufklärung, Risiko? Nüchtern betrachtet ist die staatliche Zulassung um als zertifizierter Riester-Anbieter zu arbeiten nichts anderes als eine Prüfung formaler Kriterien. Die Zertifizierung sagt nichts darüber aus, ob der Anleger tatsächlich einen vernünftigen Vertrag für seine Altersvorsorge abgeschlossen hat.


Eine rege Diskussion zu Themen rund um Altersvorsorge, nachhaltige Investments und der sicheren Anlage um Vermögenswerten mit den Teilnehmern und Verantwortlichen der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. rundet die Veranstaltung ab.


V.i.S.d.P.:

Hendrik Lehmann

Niederlassungsleiter

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/263162.jpgTrend geht zu nachhaltige Altersvorsorge - Gutes Gewissen ist wichtig

7 Temmuz 2015

Anlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnet

Sichergestelltes Gold zum größten Teil eine Fälschung


Anlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnetMit Datum zum 17.06.2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg zum Aktenzeichen 36b IN 1350/15 das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. (BDT) eröffnet. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Laboga aus Berlin. Der BDT ist die Trägergesellschaft der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF. Das Insolvenzverfahren des BDT erfasst damit das Vermögen der BWF-Stiftung mit. Zugleich hat die Berliner Staatsanwaltschaft einem Pressebericht des WDR zufolge mitgeteilt, dass von den insgesamt sichergestellten 4,7 t Gold nur 327 kg echtes Gold seien. Der Rest seien goldfarbige andere Metalle.


Vertrauen und Kontrolle – Wo ist das Gold, wo die Anlegergelder? Was bedeutet die Entwicklung für die betroffenen BWF-Stiftung Anleger?


“Sichergestellt sind damit lediglich ca. 11 Mio. Euro, nach tagesaktuellem Goldpreis. Der ursprünglich eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter der BWF Stiftung, Rechtsanwalt v. Brockdorff, sprach von ca. 60 Mio. Euro Anlegergeldern, die die BWF-Stiftung eingesammelt hat. Wo die verbleibenden 50 Mio. Euro sind, ist vollkommen offen. Noch im Dezember 2012 und Dezember 2014 soll dagegen den eingesammelten Anlegergeldern eine gleichwertige Menge Goldes gegenüber gestanden haben, nach Prüfung einer Rechtsanwalts- und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die prüfende Rechtsanwaltsgesellschaft, die Kempkes Rechtsanwalts GmbH, ist allerdings inzwischen auch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Diese Gesellschaft hatte auch die Konzeptentwicklung der BWF übernommen,” teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin mit, der geschädigte Anleger vertritt.


Rechtsanwalt Röhlke (http://www.kanzlei-roehlke.de)weist darauf hin, dass derzeit vieles noch unklar ist. Insbesondere wann welche Menge Gold tatsächlich noch vorhanden war und ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, im laufenden Ermittlungsverfahren noch Vermögenswerte zu Gunsten der Anleger zu sichern. Angesichts der erwartungsgemäß langen Dauer des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und des Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger jedoch beraten lassen, welche alternativen Möglichkeiten zur Schadenskompensation bestehen. Zu Denken ist hier insbesondere an eine Haftung der eingesetzten Vermittler.


Fazit: Schadensersatzansprüche dem Vermittler gegenüber müssen individuell geprüft werden – Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen bestehen?


“Hierbei muss allerdings sorgfältig argumentiert werden. Richtigerweise ist das Goldgeschäft kein Eigengeschäft der Vermittler, sondern der BWF Stiftung zurechenbar gewesen. Der Vermittler selbst haftet also nicht so ohne weiteres. Welche Vorwürfe man dem einzelnen eingesetzten Vermittler konkret machen kann, müssen Anleger und ihre Anwälte sorgfältig aufarbeiten. Der einfache Vorwurf einer fehlenden Plausibilitätskontrolle dürfte bei einem Umsatzgeschäft, wie dem vorliegenden – Anleger gibt Geld und erhält Gold – wohl nicht verfangen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke hat allerdings für ihre Mandanten bereits eine erfolgversprechende Strategie entwickelt”, teilt der Berliner Kapitalanlagenexperte Christian-H. Röhlke mit.


Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten sich umgehend kompetent anwaltlich beraten lassen, um weiteren Schaden abzuwenden. Für Fragen und weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\”Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/262352.jpgAnlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnet

21 Haziran 2015

Online-Infoveranstaltung zum LLM-Programm

Location: online

Street: online 0

City: 10247 – online (Germany)

Start: 08.07.2015 18:30 Uhr

End: 22.06.2015 07:41 Uhr

Entry: free
get ticket


Online-Infoveranstaltung zum LLM-Programm
Online und berugsbegleitend studieren an der SIBE – FERNSTUDIUM Recht


In dem ca. 60 minütigen Webinar informieren wir Sie über das Online LL.M. Programm und zeigen Ihnen, wie online studieren an der SIBE funktioniert. Sie sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen dieser kostenfreien Live-Veranstaltung über das berufsbegleitende Programm Master in Laws (LL.M.) zu informieren.


Zum Ablauf:

Das Webinar startet pünktlich um 18:30 Uhr.

Wir geben Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick über das berufsbegleitende Studium und die School of International Business and Entrepreneurship. Dabei behandeln wir unter anderem Punkte wie:

– Wie laufen die Prüfungen (und sonstige Leistungsnachweise) ab?,

– Wie studiere ich eigentlich online? oder Wer betreut mich im Online Studiengang?.


Im Anschluss beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen rund um das Studium an der SIBE im Chat. Um die Präsentation verfolgen zu können, benötigen Sie nur einen Lautsprecher oder Kopfhörer.

Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei, wir benötigen lediglich eine Anmeldung per Mail an: LLM(at)steinbeis-sibe.de


Allgemeine Informationen zum Programm finden Sie hier .


Wir freuen uns schon jetzt auf rege Teilnahme!


Die SCHOOL OF INTERNATIONAL BUSINESS AND ENTREPRENEURSHIP (SIBE) ist die internationale Business & Law School der Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB) und wird geleitet von Prof. Dr. Werner G. Faix, der die SIBE gegründet hat. Die SIBE steht für erfolgreichen Wissens-Transfer und systematischen Kompetenz-Aufbau zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Sie ist fokussiert auf Unternehmen, Organisationen und öffentliche Verwaltungen und auf kompetente, unternehmerisch global denkende und handelnde High Potentials.


Wir sorgen mit unseren Innovations-Projekten und unseren High Potentials bei unseren Partner-Unternehmen für Wachstum und Globalisierung – und für kompetente Führungs- und Nachwuchsführungskräfte. Wir verpflichten uns dem Erfolg unserer Partner-Unternehmen und damit dem Erfolg unserer Teilnehmer. Ihr Erfolg ist unser Erfolg!


Mit Master-Programmen seit 1994, mit derzeit ca. 600 Studierenden, über 3.000 erfolgreichen Absolventen und mit über 350 Partner-Unternehmen ist die SIBE (mehr …)



http://www.pr-gateway.de/components/com_gateway/showimage.php?width=200&height=200&id=260875Online-Infoveranstaltung zum LLM-Programm

15 Haziran 2015

Schnelle und einfache Vertragsprüfung für mittelständische Unternehmen

Der Gang in eine Kanzlei ist oft mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. In der Online Kanzlei Recht 24/7 treten die Mandanten deshalb auf dem virtuellen Weg an die Juristen heran. Der einmalige Festpreis für einen Vertragscheck beträgt 89,00EUR inklusive Mehrwertsteuer.


Im Preis enthalten sind dabei alle Vorgehensweisen, die Anwälte in gewöhnlichen Kanzleien anbieten. Dazu gehört zuerst einmal die Vertragsprüfung in Hinblick auf die Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung. Zudem werden die Klauseln und einzelnen Vertragspassagen überprüft. Sollten diese in irgendeiner Form nachteilig für den Mandanten ausfallen, erhält er Vorschläge für abgeänderte Klauseln, die für seine Situation sinnvoller wären.


Die Online Kanzlei Recht 24/7 kümmert sich dabei um jede Art von Verträgen, egal ob diese gewerblicher oder privater Natur sind. Die Dienste sind jedoch vor allem für mittelständische Unternehmen sehr praktisch, da diese meist nicht über eigene Juristen verfügen.


Die Mandanten besitzen die Möglichkeit alle offenen Fragen mit den betreuenden Anwälten zu klären. Sie dürfen dabei so lange nachfragen, bis keine Unklarheiten mehr bestehen. Für diesen Service entstehen keinerlei Mehrkosten. Die Bearbeitung der Verträge geschieht sehr zeitnah. Geht der Vertrag vor 17 Uhr ein, so wird er noch am gleichen Tag bearbeitet. Andernfalls erfolgt eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden.


Recht 24/7 Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Christina Schröder

Rosenstraße 7


80331 München

Deutschland


E-Mail: service@recht24-7.de

Homepage: http://www.recht24-7.de

Telefon: 089/80995515


Pressekontakt

Forward Up

Florian Weber

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Schnelle und einfache Vertragsprüfung für mittelständische Unternehmen

7 Nisan 2015

Profi-Vorlagen fürs tägliche Business

Praxisrelevante Instrumenten sowie Vorlagen jeglicher Art schnell gefunden.


BildDie Anforderungen an Führungs- und Methodeninstrumente sind hoch, die zeitlichen Ressourcen sind stets knapp. Sei es ein komplexes Marketingsinstrument oder eine einfache Vorlage – auf Template4you.ch finden Sie aktuelle, moderne und von Experten verfasste Vorlagen für alle Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens.


Template4you.ch bietet aktuelles Know-how, Arbeitshilfen, Templates, Vorlagen Arbeitsinstrumente sowie Erklärungen zu Management Fragestellungen.


Bei uns finden Sie hauptsächlich Unterlagen zu Themen wie


– Strategie

– Marketing

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– Finanz & Controlling

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Die Instrumente und Vorlagen sind State-of-the-Art und entsprechend Zeitgemäss.


In Webshop-ähnlichem Aussehen gelangt man auf Template4you.ch einfach und schnell zu einer Fülle von Managementinstrumenten. Template4you.ch ist in klassischem Design übersichtlich strukturiert und bietet Beschreibungen, Grafiken und Arbeitsinstrument zum Download (teilweise kostenlos, teilweise zu günstigen Konditionen).


Die Unterlagen und Instrumente/Methoden wurden vorwiegend für den Schweizer Markt kreiert, sind aber größtenteils auch für Deutschland, Österreich und Liechtenstein geeignet.


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Taubenstrasse 32
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Schweiz


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Pressekontakt:


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http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/04/logo1.jpgProfi-Vorlagen fürs tägliche Business

25 Mart 2015

PAA AG-Anleger verunsichert, viele schöne Worte für Was?

PAA Pyramid Advisory Associated AG: dubioses Kapitalanlagemodell aus der Schweiz


PAA AG-Anleger verunsichert, viele schöne Worte für Was?Mit einem dubiosen Kapitalangebot aus der Schweiz wandte sich ein verunsicherter Anleger an die Berliner Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte. Die PAA Pyramid Advisory Associated AG aus Bottighofen, Kreis Kreuzlingen am schönen Bodensee gelegen, Kanton Thurgau in der Schweiz versprach dem Anleger bei einer kurzen Investitionsdauer von 60 Monaten und einer Mindestanlage von 10.000,00 Euro, die zu einhundert Prozent wertbildend angelegt werden sollte, eine Verzinsung von 6,5 Prozent pro Jahr. Zur Sicherheit des Anlegers solle das Geld auch komplett bei einer ungenannten Depot-Bank angelegt werden, die einer nicht näher spezifizierten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sei. Zudem soll eine unbekannte Revisionsstelle der Gesellschaften das Geld des Anlegers sichern. Zusätzlich soll durch einen ebenfalls unbenannten Treuhänder garantiert sein, dass immer Kapital- oder Schuldbriefe im Depot liegen. Es könnten allerdings auch gleichwertige Sicherheiten wie Interims Quittungen oder Einlieferungsverpflichtungen eingeliefert werden.


Schöne Worte als Verpackung und um Vertrauen des Anlegers zu erlangen – Was steckt dahinter?


“Was sich unser Mandant hinter all diesen bunten Vokabeln vorstellen soll, hat sich uns im Rahmen der Klagevorbereitung nicht erschlossen. Durch Erfahrungen in ähnlichen Fällen gehen Röhlke Rechtsanwälte davon aus, dass es sich um ein ungesichertes Darlehen in einem Drittland mit fester Verzinsung handelt, wobei die PAA AG wahrscheinlich nicht über eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland verfügt. Wohl auch deswegen ist die Firma in das Visier der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA geraten”, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Klage gegen den deutschen Vermittler der Kapitalanlage vorbereitet.


Weiterhin weist der Jurist daraufhin, dass die FINMA zunächst einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt hat, dann aber den Konkurs des Unternehmens mit Wirkung zum 17.07.2013 eröffnet hat. Das Konkursverfahren selbst wurde mittlerweile am 04.08.2014 mangels Aktiven eingestellt und die Gesellschaft ist im Handelsregister gelöscht worden.


Was bedeutet diese Entwicklung für die betroffenen Anleger der PAA AG? Was ist mit dem Anlegergeld passiert?


“Für geschädigte Kapitalanleger besteht daher nur noch die Möglichkeit, die Vertriebsmitarbeiter der PAA AG in die Haftung zu nehmen. Da der Verbleib der eingelegten Gelder auch bisher vollkommen unklar ist, stellt sich natürlich auch die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortung der Verantwortlichen, die deutsche Staatsbürger sind”, meint der Graumarktspezialist (http://www.kanzlei-roehlke.de/bundesgerichtshof-leasing-anlage-nicht-zur-altersvorsorge-geeignet-kein-mitverschulden-des-anlegers/)Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.


Betroffenen Anlegern der PAA AG wird geraten, umgehend anwaltliche Hilfe aufzusuchen. In einer Ersteinschätzung sollten die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen individuell geprüft werden und ob eine Rettung der angelegten Gelder besteht. Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \”Immobilienrente\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

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10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/252903.jpgPAA AG-Anleger verunsichert, viele schöne Worte für Was?

9 Mart 2015

Petition für Strafrechtsnorm: Mobbing-Opfer wehren sich

Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbing in der Schule, Mobbing im Internet – krank durch Mobbing heißt es für Opfer, die bisher kaum eine Möglichkeit haben, gegen die Täter vorzugehen. Das soll sich ändern..


BildMindestens seit dem Jahre 2000 fordern Mobbing-Opfer immer wieder die Schaffung eines Gesetzes gegen Mobbing – mindestens seit dem Jahre 2000 werden diese Forderungen immer wieder mit demselben Wortlaut abgelehnt: ‘Es gebe bereits genügend rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.’


Dabei verweist das Bundesministerium der Justiz regelmäßig auf bereits vorhandene Mögichkeiten, gegen einzelne Mobbing-Handlungen vorzugehen. Dazu gehörten zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder auch Nötigung. Nicht zuletzt könnten Mobbing-Handlungen, so das Ministerium, als Körperverletzung geahndet werden. Soweit die Theorie.


> Ansporn für jeden Täter – ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer

Die Praxis sieht vollkommen anders aus. Die Opfer werden von Pontius zu Pilatus geschickt. Niemand ist ‘zuständig’. Kein Staatsanwalt erhebt Anklage. Bestenfalls kommt es zu einem zivilrechtlichen Verfahren, das – in der Regel – mit einem Vergleich endet. Ansporn für den Täter – ein Schlag ins Gesicht für das Opfer. Die Folgen: massiv zunehmende psychische und psychosomatische Erkrankungen – und etwa 2.500 Suizide jährlich in Deutschland.


Längst ist bekannt, dass die zum Teil dramatischen Folgen dieser perfiden Form von Gewalt auf der kumulierenden Wirkung der einzelnen Mobbinghandlungen beruhen. Demzufolge müssten Mobbinghandlungen nicht als Einzeltaten sondern als ein Gesamtdelikt betrachtet werden.


Da die aktuelle Rechtsprechung das jedoch nicht zulässt, startete eine Petition der für ihre beharrliche Öffentlichkeitsarbeit vielfach für Auszeichnungen nominierten Autorin Ilia Faye mit der nachdrücklichen Forderung an den Deutschen Bundestag und an das Bundesministerium der Justiz: “Werden Sie endlich dem Schutz von Mobbing-Opfern gerecht und und schaffen entweder eine eigene Strafrechtsnorm “Mobbing” oder einen neuen Qualifikationstatbestand im Rahmen der §§ 224 und 226 StGB!”


Jeder, der sich gegen diese perfide Form von Gewalt ausspricht, ist gebeten, diese Online-Petition unter https://www.change.org durch seine Unterschrift zu unterstützen und auch andere Interessierte darauf aufmerksam zu machen.


Über:


Autorin gegen Mobbing
Frau Ilia Faye
Hemmerhof 139
45277 Essen
Deutschland


fon ..: 0170/2065951
web ..: http://www.ilia-faye.de/
email : mail@ilia-faye.de


Über mich: Ilia Faye – Autorin gegen Mobbing – Nominiert für den Deutschen Engagementpreis 2010 und für den Anti-Mobbing-Award 2010, als ,Heldin des Alltags’ (regional 2010), für den Deutschen Engagementpreis 2011, mehrfach für den Deutschen Engagementpreis 2012 und 2014 und für den Ehtikpreis 2014 des Deutschen Olympischen Sportbundes.


Gern können Sie diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf meine Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


Autorin gegen Mobbing
Frau Ilia Faye
Hemmerhof 139
45277 Essen


fon ..: 0170/2065951
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http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/03/mobbing-suizide-2013.jpgPetition für Strafrechtsnorm: Mobbing-Opfer wehren sich

29 Ocak 2015

10minutes.de: Einfach und direkt zur individuellen Ad-hoc-Beratung

10minutes.de: Einfach und direkt zur individuellen Ad-hoc-Beratung -

“Experting” schließt ab sofort die Lücke zwischen Online-Suche und Consulting


10minutes.de: Einfach und direkt zur individuellen Ad-hoc-Beratung


München, 10. Oktober 2014. Wer kennt das nicht? Eine ganz konkrete Frage zum unterschriftsreifen Arbeitsvertrag, das letzte Detail der ansonsten komplett fertigen Steuererklärung, zwei nahezu identische Angebote von IT-Dienstleistern – und nun? Google und Wikipedia haben die passende Antwort ebensowenig parat wie das eigene Netzwerk bei Facebook, Xing und Co. Und der Blick in vermeintlich passende Communities und Foren führt dank unübersichtlicher Diskussionsverläufe auch nicht zum gewünschten Ergebnis. Was bleibt? Beratungstermine bei Anwälten, Steuer- oder Unternehmensberatern? Wohl kaum, sind sie in diesen Fällen nicht nur zu teuer, es müssen auch erst einmal gemeinsame Termine gefunden werden. Ad-hoc-Lösungen sehen anders aus. Genau hier setzt die neue Beratungsplattform 10minutes.de (https://www.10minutes.de/) an. Zum Start bieten hier rund 700 profilierte Experten ihre Beratungsleistung schnell, flexibel und ortsunabhängig an. Dabei ist der Name Programm, denn zehn Minuten sind laut einer eigenen Bedarfsanalyse die optimale Zeitspanne für die Lösung konkreter Fragen. Sie bilden daher auch die Basis des Abrechnungssystem der neuartigen Beratungsplattform.


Das Rückgrat des neuen Online-Services bildet der Erfahrungsschatz der Macher, allem voran 10minutes Gründer Dr. Florian Schmid. Als Inhaber und Vorstand der brainguide AG hat er schon vor mehr als einem Jahrzehnt das Fundament für die neue Beratungsplattform gegossen. Unter dem Dach von brainguide sind bereits mehr als 10.000 Experten im deutschsprachigen Raum mit ihren Profilen gebündelt. “Mit 10minutes.de bieten wir diese Beratungsleistungen nun direkt über die Plattform an. Dabei haben die Experten selbst in der Hand, wieviel sie für ihre Beratung verlangen”, beschreibt Dr. Florian Schmid die Ausgangsidee. “Wir können aus dem Stand alle Facetten an unternehmensnahen Beratungsleistungen abdecken. Ziel ist es aber, in absehbarer Zeit auch Beratungen für den privaten und persönlichen Bedarf anzubieten.” Die umfassenden Filter- und Bewertungskriterien sollen dabei sicherstellen, dass 10minutes tatsächlich zu jeder Fragestellung den besten Experten liefert.


Ohne Wartezeit und Suchmaschinenfrust: So geht Informationsbeschaffung heute!

Die Anforderungen an Berater haben sich mit dem Internetzeitalter sehr stark gewandelt. Studien belegen, dass – je nach Ausgangslage – bis zu 96 Prozent der Verbraucher das Internet zur Informationsbeschaffung nutzen. Gerade bei plötzlich auftretenden Fragen und Problemen sind Google und Co die wichtigste Anlaufstelle. Umso frustrierender kann sich die Suche nach der passenden Antwort gestalten, die – wenn schon nicht generisch – doch zumindest selten vollständig und schlimmstenfalls sogar fehlerhaft ausfällt. Wartezeiten, wie sie physische Beratungen voraussetzen, sind hingegen auch nicht mehr zeitgemäß.


Das Angebot, mit den passenden Experten im Bedarfsfall schnelle telefonische Direktberatungen oder schriftliche Beratungen ohne großen Zeitverlust vereinbaren zu können, soll diese Lücke schließen. Vertrauenswürdigkeit, Kompetenz und Transparenz sind dabei die obersten Gebote. So können alle 10minutes-Experten mindestens fünf Jahre Beratungserfahrung nachweisen. Dabei bleibt ihnen selbst überlassen, welches Honorar sie für ein 10-Minuten-Beratungsticket verlangen oder ob sie gar eine kostenlose Einstiegsberatung anbieten wollen. Sämtliche administrativen Aufwände von der Terminvereinbarung bis zur Abrechnung werden über die Plattform abgewickelt. Auf diese Weise können sich die Experten auf ihre Beratungskompetenz beschränken.


Alle businessrelevanten Beratungsthemen unter einer Webadresse

Der Fundus der Experten, die von der ersten Minute an auf der neuen Beratungsplattform vertreten sind, ermöglicht es 10minutes.de (https://www.10minutes.de/) sämtliche unternehmensnahen Beratungsleistungen anzubieten. Die Hauptkategorien Business, IT, Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung, Finanzen sowie Gesundheit sind in zahlreiche weitere Schlagworte untergliedert. Zudem haben die Experten bei der Erstellung ihrer Profile die Möglichkeit eigene Schlagworte für die Suche und Auffindbarkeit im Bedarfsfall anzulegen. Nutzer, die mit ihren konkreten Problemen bei 10minutes.de nach passenden Experten suchen, werden daher immer die Wahlzwischen verschiedenen Köpfen haben. Der Expertenpool wächst aktuell täglich um durchschnittlich 50 bis 70 neue Profile. Die Set-Up Gebühren entfallen zum Start des Portals für die Experten. Für Nutzer ist die Plattform kostenfrei. Sie zahlen lediglich den vom jeweiligen Experten angegebenen 10-Minuten Preis.


Klassische Verbraucherthemen ergänzen das Angebot ab 2015

Die Erweiterung des Beratungsspektrums steht für 10minutes.de dann ab dem kommenden Jahr an. Dann sollen auch klassische Verbraucherthemen über Experten abgedeckt werden – von der Erziehungs- oder Lebenshilfe über privatrechtliche Themen bis hin zu handwerklichen Fragestellungen. “Der direkte Kontakt mit einem Experten ist weiterhin stark nachgefragt”, ist Dr. Florian Schmid überzeugt. “In den Bereichen, in denen wir heute und in Zukunft Beratungsleistungen anbieten, wird das immer wichtig bleiben.” In der Tat ergab die eigene Analyse, dass beide Seiten die telefonische Beratung bevorzugen. Schnell und einfach soll die Kontaktaufnahme demnach für die Verbraucher sein,. Oder wie es Gründer Dr. Florian Schmid formuliert: “Die Lösung ist nur 10minutes entfernt.”


Die Analyse “10minutes Trend-Barometer” kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden: www.10minutes.de/trendbarometer (http://www.10minutes.de/trendbarometer)


Die Online-Plattform 10minutes.de liefert individuelle Fachberatung per Mausklick. Mehr als 700 Experten mit umfangreicher Berufserfahrung bieten hier ihr Wissen in 10-Minuten-Einheiten an. Anstatt einer langwierigen Eigenrecherche mit Suchmaschinen oder zeitaufwändigen Beratungsterminen, finden Suchende bei 10minutes.de qualitativ hochwertige Antworten auf ihre Fragen. Bequem erreichbar über das Telefon oder direkt online, geben die Experten Aufschluss über die Themenbereiche Business, IT, Recht, Steuern und Finanzen in vertrauenswürdiger Vor-Ort-Qualität.


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