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27 Kasım 2015

Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreiben

FCT befindet sich in der Abwicklung – Aktuelles Schreiben des Fonds verunsichert – Betroffene Anleger fragen: Wo ist das Vermögen geblieben?


Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreibenDie Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG (FCT) wagt sich aus der Deckung: Ein von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretener Anleger erhielt ein Schreiben des Fonds vom 25.11.2015, in welchem er über einen Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter informiert wurde, die Gesellschaft abzuwickeln – der aber bereits am 01.12.2014 gefallen sei. Nunmehr sei die Gesellschaft gehalten, sämtliche ausstehende Verbindlichkeiten zu befriedigen und die Aktiva zu versilbern. Dies bedeute aber auch, säumige Gesellschafter auf Zahlung der fälligen Einlagen in Anspruch nehmen zu müssen. Geschäftsführer Peter Albin Laich kündigt an, die Anleger auf dem Laufenden zu halten.


Anleger warten auf das Protokoll der Gesellschafterversammlung und die Liquidationseröffnungsbilanz


Ein starkes Stück, findet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl Fondax-/FCT-Anleger vertritt. „Wir hatten ja bereits im Dezember 2014 auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem angeblichen Liquidationsbeschluß hingewiesen. Unsere Mandanten berichteten, kein Protokoll der angeblichen Beschlüsse bekommen zu haben, es ist vollkommen unklar, mit welchen Mehrheiten ein solcher angeblicher Beschluss gefasst worden sein soll oder wer überhaupt Liquidator ist. Und jetzt das: ohne dass den Anlegern eine Liquidationseröffnungsbilanz vorgelegt wird, behauptet FCT das Vorliegen ausstehender Verbindlichkeiten, welche die komplette Einzahlung der noch offenen Raten bedingen würden. Mehr Intransparenz geht nicht“, meint der erfahrene Jurist.


Fondax / FCT Emissionsprospekt verspricht, dass nur mit Eigenkapital gearbeitet werden soll – Warum werden nun offene Anlegereinlagen eingefordert?


Röhlke weist darauf hin, dass die FCT im Geschäftsjahr 2013 noch mehr als die Hälfte aller Verträge mit Gesellschaftern nach eigener Aussage von sich aus gekündigt hatte, weil diese seit mehr als 4 Monaten in Zahlungsrückstand waren. Die offenen Einlagen wurden von diesen Anlegern nicht eingefordert. Warum die danach noch verbleibenden Anleger anders behandelt werden sollen, erklärt FCT nicht. Ebenso unerklärlich findet Rechtsanwalt Röhlke das Fehlen sämtlicher Angaben zu den Vermögensverhältnissen der FCT. Der Anwalt hat Fragen: „Nach dem Emissionsprospekt sollte FCT ausschließlich mit Eigenkapital, also ohne Bankdarlehen arbeiten und von dem Anlegerkapital, immerhin 20 Mio EUR, Immobilien für ca. 9 Mio EUR erwerben, Aktien und Wertpapiere für über 6 Mio EUR. Wo ist das Geld hin? Die Bilanz 2013 weist Aktiven von nur 3,5 Mio EUR aus, Verbindlichkeiten von 1,2 Mio EUR. Was sind das für Verbindlichkeiten? Wieso reicht das Vermögen nicht aus, diese zu bedienen?“


RÖHLKE Rechtsanwälte führen seit Jahren für ihre Mandanten Prozesse gegen die Unternehmen der FONDAX-Gruppe, deren Gründungsgesellschafter und Hinterleute. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) betreffend eine Beteiligung an dem FCT urteilte das Gericht, nachdem die Anwälte die Undurchführbarkeit des FCT-Geschäftsmodells herausgestellt hatten, explizit gegen den Geschäftsführer Peter Albin Laich auf Schadensersatz wegen Kapitalanlagenbetruges. Das Landgericht wörtlich: „Nach der im Prospekt dargelegten Gewinnprognose ist der Fonds als Anlegerkapitalverringerungsinstrument konstruiert. Dies ist für den durchschnittlichen Betrachter so nicht erkennbar….“.


Besser kann man es nicht ausdrücken, findet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der allen betroffenen Fondax/FCI-Anlegern den Gang zum qualifizierten Anwalt empfiehlt.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


Kontakt

Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

anwalt@kanzlei-roehlke.de

http://www.kanzlei-roehlke.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/275659.jpgFondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreiben

22 Ocak 2015

Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen

Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen -

Was sollen Anleger tun?


Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Röhlke Rechtsanwälte in Berlin


Krankheiten sind ansteckend? – Nach Bekanntwerden der Liquidationspläne der FCM Capital Management KG hat nun auch die FCT Capital Trust KG ihren Anlegern den Wunsch nach Auflösung mitgeteilt. Der erste Schock für die Anleger der FCM Capital Management KG, früher unter dem Namen Fondax Capital Management KG bekannt noch nicht verdaut, kommt der nächste Schock hinterher. Damit sind die beiden ursprünglich noch unter dem Markennamen FONDAX aufgetretenen Gesellschaften wirtschaftlich gescheitert. Ratlosigkeit unter den Anlegern und oftmals betroffenen Familien der Fondax-Gesellschaften greift um sich, wie kann weiterer Schaden eingegrenzt werden? Für die betroffenen Anleger stellen sich nun verunsicherte Fragen nach dem weiteren Vorgehen. Ein Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von “Fondax”-Mandanten (http://www.fondax-hilfe.de) vertritt.

Frage: Herr Röhlke, die beiden ehemaligen Fondax-Gesellschaften der AKTONA-Gruppe wollen sich auflösen. Was bedeutet diese Liquidation für die Anleger?


Rechtsanwalt Röhlke: Das Liquidationsverfahren dient hauptsächlich fünf Aufgaben:

1.zunächst ist eine Bilanz aufzustellen,

2. dann sind alle laufenden Geschäfte zu beenden,

3. verbleibende Forderungen einzuziehen,

4. die Schulden zu begleichen,

5. das restliche Vermögen zu versilbern und zu verteilen.

Nur wenn nach Begleichung der Verbindlichkeiten noch Vermögen verbleibt, kann es zu einer Auszahlung an die Anleger kommen.


Frage: Ist die Auszahlung so hoch wie die getätigten Einlagen?


Rechtsanwalt Röhlke: Ich halte das für ausgeschlossen. Die Einlagen der Anleger sind schon zu einem guten Teil für die Vertriebskosten abgeflossen und nur zu einem geringen Teil vermögensbildend angelegt. Nur dieser geringe Teil wird anteilig an die Anleger nach Begleichung der Schulden ausgezahlt.


Frage: Besonders bitter für die betroffenen Anleger und deren Familien wäre, wenn sie nochmal zur Kasse bitten würden. Müssen die Anleger noch damit rechnen, Geld nachschießen zu müssen?


Rechtsanwalt Röhlke: Im rechtlichen Sinne nicht: Nachschußpflicht bedeutet rechtlich, dass mehr gezahlt werden muss, als ursprünglich vereinbart. Dafür ist ein besonderer Gesellschaftsbeschluß nötig. Aber im landläufigen Sinne kann es tatsächlich zu einer Nachschußpflicht kommen.


Frage: Wie das?


Rechtsanwalt Röhlke: Bei der Liquidation sind sämtliche Forderungen der Gesellschaft fällig zu stellen und einzufordern. Dazu können auch die ursprünglichen Einlageverpflichtungen zählen, wenn der Anleger etwa Entnahmen bekommen hat, die keinen Gewinn darstellten oder aber die Einlage in Raten zu zahlen hatte und damit noch nicht fertig war. Entscheidend ist, ob das jeweilige Kapitalkonto der Anleger einen negativen Stand hat. Dann besteht laut Prospekt eine Ausgleichspflicht.


Der Haken dabei: den Stand des Kapitalkontos kennen die Anleger nicht. Dieses Konto besteht nicht nur aus dem sogenannten Einlagenkonto, über das die Anleger von den Fondax-Gesellschaften manchmal informiert wurden, es besteht auch aus dem Gewinn- und Verlustkonto. Kaum einer unserer Mandanten wurde von den Fondax-Gesellschaften über den Stand dieses Kontos informiert.


Frage: Bestehen Chancen für die Anleger der Fondax-Gesellschaften – Was passiert bei negativem Kapitalkonto?


Rechtsanwalt Röhlke: Der Liquidator ist an sich gehalten, die Rückstände einzuklagen. Alle Maßnahmen, die zum Einzug von Forderungen zweckdienlich sind, zählen ja zu den Aufgaben der Liquidatoren, und dazu gehört notfalls auch eine Klage. Solche Klagen sind derzeit bei vielen Fonds erhoben, die in Liquidation sind.


Frage: Muss es dazu kommen?


Rechtsanwalt Röhlke: Das ist schwer einzuschätzen. Einige Fondsgesellschaften scheinen mehr Vermögen zu haben, als offene Verbindlichkeiten. Diese können ihre Schulden vielleicht aus dem eigenen Vermögen zahlen und müssen nicht auf die betroffenen Anleger zurückgreifen. Außerdem scheint es insgesamt recht wenige Entnahmen der Anleger bei den Fondax-Gesellschaften gegeben zu haben, so dass die Kapitalkonten nicht notwendig negativ sein müssen. Unserer Meinung nach muss die Liquidation nicht unbedingt nachteilig für die Anleger sein, nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken.


Frage: Was sollen die Anleger der Fondax-Gesellschaften tun? Sie raten den Anlegern also zur Zustimmung?


Rechtsanwalt Röhlke: Nicht in dieser Allgemeinheit. Es muss jeder Fall einzeln geprüft werden. In jedem Fall aber raten wir davon ab, zur Liquidatorin die AKTONA Vermögensverwaltung KG zu wählen. Hier soll der Bock zum Gärtner, oder besser der Henker zum Totengräber, gemacht werden. Wir würden einen neutraleren Liquidator vorziehen, zumal viele unserer Mandanten gegen die AKTONA KG bereits wegen falscher Prospektierung und mangelhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss klagen.


Frage: Stichwort Klage: Können geschädigte Anleger der Fondax-Gesellschaften die ihnen verbleibenden Schäden einklagen?


Rechtsanwalt Röhlke: Wir raten, nachdem wir den Einzelfall geprüft haben, häufig unseren betroffenen Anlegern zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Gründungsgesellschafter der FONDAX-Fonds, also der AKTONA KG und der Treuhandgesellschaft sowie gegen die Vertriebsgesellschaften oder Vermittler. Diesen können dann bei einem gerichtlichen Erfolg die Ansprüche auf den Liquidationserlös abgetreten werden. Unseren Erfahrungen sollten die betroffenen Anleger und ihren Familien ihre Möglichkeiten Ansprüche geltend zu machen von einem qualifizierten Rechtsanwalt für Kapitalanlagenrecht individuell prüfen lassen, um weiteren Schaden abzuwenden.


V.i.S.d.P.:


Georg Mikas

Dipl.-Ing. Redakteur

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als “Immobilienrente” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


Kontakt

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Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen