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26 Kasım 2015

VW-Abgasskandal: Gute Aussichten für Kunden und Aktionäre

VW-Mitarbeiter gestehen Manipulation – Bundestagsgutachten bestätigt Verbraucherrechte


VW-Abgasskandal: Gute Aussichten für Kunden und Aktionäre„Die vorsätzliche Manipulation von Abgas- und Verbrauchswerten dürfte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB sein.“ Der auf Kapitalanlage- und Kfz-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg sieht gute Erfolgsaussichten sowohl für Kunden, die ein betroffenes Fahrzeug der Marken VW, Skoda, Audi und Porsche haben, als auch für Anleger.


Was betroffene Autobesitzer jetzt wissen sollten

„Selbst wenn der Kunde das Fahrzeug nicht direkt bei #VW gekauft hat, sind damit Ansprüche gegen den VW-Konzern eröffnet. Umso mehr gilt dies, wenn der Wagen direkt von einer Niederlassung des VW-Konzerns erworben wurde. Auch Käufer von Gebrauchtwagen können sich auf diese Rechte berufen.“ Kunden müssen jedoch das komplizierte deutsche Kaufmängelrecht beachten. Danach muss VW zwingend zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Erst wenn diese Nachbesserung fehlschlägt oder verweigert wird, kann Minderung oder Schadensersatz verlangt werden. Ob falsche Abgaswerte allein genügen, um einen Mangel zu begründen, erscheint fraglich. Wenn sich die Reduzierung der Abgaswerte jedoch nur durch eine Drosselung der Leistung erreichen lässt, so ist das mit Sicherheit ein Mangel. Ebenfalls stellt ein höherer Verbrauch als der angegebene einen Mangel dar. Autobesitzern ist zu raten, Dokumente mit den beim Kauf angegebenen Abgas- und Verbrauchswerten, die ihnen beim Kauf versprochen wurden, sorgfältig aufzubewahren. Den Autobesitzern ist zu raten, den tatsächlichen Verbrauch sorgfältig zu dokumentieren. Erforderlich sind Angaben zur gefahrenen Strecke, der getankten Menge Benzin und eine Angabe, ob überwiegend außerorts oder innerorts gefahren wurde.


Möglichkeiten für Anleger

Schadensersatzansprüche können auch Aktionären oder Anlegern in Derivaten zustehen, die auf der VW-Aktie basieren (Zertifikate, Optionsscheine etc.). Seit der Bekanntgabe der Manipulation durch die US-Umweltbehörde EPA im September hat die VW-Aktie gut 60 Euro eingebüßt. Anleger sollten ihre Möglichkeiten, die Verluste als Schadensersatz einzuklagen bzw. den Wertpapierkauf rückgängig zu machen, von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.


Gutachten stärkt Verbraucherrechte

Der Bundestag hat durch seinen wissenschaftlichen Dienst (https://www.bundestag.de/bundestag/verwaltung/ua_wd) ein juristisches Gutachten erstellen lassen. Dieses kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass den Kunden Gewährleistungsrechte sowie Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen. Experten hätten bestätigt, dass die Berichtigung der #Abgaswerte kaum möglich ist, ohne den Spritverbrauch zu erhöhen oder die Leistung zu drosseln. Nach Pressemeldungen soll es in den USA bereits Tests gegeben haben, die dies bestätigen. VW gab zu, dass weltweit etwa 11 Mio. Dieselfahrzeuge von dem Betrug betroffen sind.


Kostenlose Erstinformation

Die Kanzlei Dr. Hoffmann (http://www.kapitalanlagerecht-anwalt.de/) aus Hamburg vertritt bereits zahlreiche Anleger und Autobesitzer. Die ersten Klagen sind in Vorbereitung. Betroffene können sich per E-Mail an e@kanzlei-drhoffmann.de registrieren und werden in den Informationsverteiler mit aufgenommen. Ein erstes Telefonat ist in jedem Fall kostenlos.


Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
Website der Kanzlei für Kapitalanlage- und Bankrecht Dr. E. Hoffmann


Kontakt

Kanzlei Dr. E. Hoffmann

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Mittelweg 22

20148 Hamburg

040-6094 2493

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/275491.jpgVW-Abgasskandal: Gute Aussichten für Kunden und Aktionäre

19 Ekim 2015

Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Welche Auswirkungen und Risiken hat die Entscheidung für Vermittler?


Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtetMit einem Beschluss vom 21.09.2015 hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Pflicht zur Prüfung eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auch auf die sogenannten Policen-Aufwertungsmodelle übertragen. Nach dieser Entscheidung müssen Kapitalanlagenvermittler auch bei derartigen Modellen, die rechtlich betrachtet nichts weiter sind als ein Kaufvertrag mit einer hinausgezogenen Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, eine umfassende Plausibilitätsprüfung vornehmen. Nach Ansicht des OLG obliegt es den Vermittlern derartiger Modelle, sich zu informieren, wie denn der Käufer die von ihm versprochene Zahlung des hohen Kaufpreises bewerkstelligen will.


Plausibilitätsprüfungspflicht – Wie funktioniert das in der Praxis?


„Zu dem Ansatz mag man stehen, wie man will. Viele Rechtsanwälte, die Kapitalanlagenvermittler vertreten, stehen auf dem Standpunkt, dass eine solche Plausibilitätsprüfungspflicht gerade nicht gefordert ist. Denn die Grundprinzipien dieses Vertrags sind klar: Kunde verkauft Versicherung, Käufer zahlt Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sehr hoch und soll allerdings erst in einigen Jahren vollständig bezahlt werden. Wie der Käufer einer Sache den Kaufpreis allerdings erbringt, kann nach allgemeinen Zivilrecht dem Verkäufer regelmäßig vollkommen egal sein: Geld hat man zu haben, heißt es im BGB-Grundkurs“, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Kunden derartiger Policen-Aufwertungsmodelle vertritt.


Entscheidung zur Stärkung von Anlegerrechten?


Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert hierzu, dass das Schleswig-Holsteinische OLG die Vertragsfreiheit hier eingeschränkt hat: „Wenn der Käufer einer derartigen Lebensversicherung einen um 270 Prozent über den Rückkaufswert der Lebensversicherung im Kaufzeitpunkt liegenden Kaufpreis in 16 Jahren bezahlen will, laufe dies auf eine Verzinsung des Rückkaufswertes hinaus, deren Eintrittswahrscheinlichkeit vom Kapitalanlagenvermittler geprüft werden muss. Dem Kapitalanlagenvermittler obliegt es nach dieser Entscheidung, sich darüber zu informieren, wie – im konkreten Fall die Sinus Capital AG – die von ihr versprochene Verzinsung zu verdienen gedenke“, so Rechtsanwalt Röhlke.


Voraussetzungen Policen-Aufwertungsmodell und Plausibilitätsprüfung


Vermittler, die eine derartige Plausibilitätsprüfung im Falle des Verkaufs geschlossener Fondsbeteiligungen nicht vorgenommen haben oder dem Kunden nicht mitgeteilt haben, haften voll auf Schadenersatz. Voraussetzung ist allerdings, dass die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass das Modell gerade nicht plausibel gewesen wäre. Im Falle der Policen-Aufwertungsmodelle kann eine derartige Plausibilitätsprüfung wohl in den meisten Fällen gar nicht vorgenommen werden, da die Anbieter derartiger Modelle ihre Unternehmenspläne für die nächsten 16 Jahre nicht dezidiert offen legen. Neben der regelmäßig vorliegenden Verbotswidrigkeit derartiger Policen Aufwertungsmodelle dürfte hier ein weiterer Ansatzpunkt für Anleger liegen, eine Falschberatung gerichtlich erfolgreich durchzusetzen und Schadenersatz von den Kapitalanlagenvermittlern einzuklagen.


Allerdings betrifft das Urteil auch andere Kapitalanlagen, meint Röhlke: „Im Falle der 6000 geschädigten Anleger des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eV, also der Goldbetrüger von der Berliner BWF – Stiftung, liegt nach unserer Ansicht ebenso wenig eine Plausibilität des Modells vor. Die BWF Stiftung wollte das Gold, welches einerseits im Eigentum des Kunden stehen sollte, im Wege eines Sachdarlehens in eigenem Namen weiter verwerten und insbesondere an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe ausliefern, damit aus den ursprünglichen Goldbarren weitere Golderzeugnisse gemacht werden. Wie auf diese Weise die von der BWF Stiftung dargestellten Renditen im Vergleich zum normalen Tagespreis des Goldes erzielt werden sollten, bleibt vollkommen unklar. Ebenso unklar ist, ob und welche Goldschmiede oder verarbeitenden Betriebe überhaupt Bedarf an derart teuren kurzfristigen Goldlieferungen gehabt hätten. Das BWF Modell ist darüber hinaus auch aufgrund der vom Insolvenzverwalter festgestellten hohen Vertriebsprovisionen von bis zu 20 Prozent ohnehin nicht plausibel“, meint Röhlke.


Fazit: Betroffene Anleger tun gut daran, rechtzeitig juristischen Rat zu suchen. Sofern nur Vermittler zu verklagen sind, gilt regelmäßig das Motto: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für weitere Informationen und zur Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und anwalt@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/271553.jpgOberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

14 Eylül 2015

Unzulässige Tierhaltung: Schadensersatz für Schäden in der Mietwohnung

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.


Ausgangslage:


Auch wenn dem Mieter die Haltung eines Haustiers vom Vermieter nicht erlaubt wurde, kann er unter Umständen einen Anspruch darauf haben. Dieses Problem soll aber nicht Gegenstand des folgenden Beitrags sein. Angenommen dem Mieter wurde die Tierhaltung nicht gestattet und es ergibt sich auch kein Anspruch darauf, geht er, wenn er dennoch Tiere in der Wohnung hält, das Risiko ein, eine Unterlassungsklage, eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erhalten. Darüber hinaus kann es außerdem dazu kommen, dass der Vermieter zusätzlich Schadensersatz wegen Beschädigungen der Mietsache geltend macht.


Auch kleinere Gebrauchsspuren können Schadensersatzpflicht wegen Beschädigungen an der Mietsache begründen:


Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter mit entsprechenden Ansprüchen vor Gericht Erfolg hat, ist bei unzulässiger Tierhaltung deutlich höher, als bei erlaubter Tierhaltung. Im letzteren Fall könnte der Mieter nämlich geltend machen, die Haltung des Tieres gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch. Bei unzulässiger Haltung dagegen begründen auch besondere Abnutzungserscheinungen durch das Tier, wie etwa leicht Kratzer auf dem Fußboden oder geruchsmäßige Verunreinigungen des Teppichs, eine Schadensersatzpflicht des Mieters. Entsprechende Schäden wären anderenfalls vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erfasst.


Schadensersatzanspruch erfordert Verschulden des Mieters:


Zu beachten ist aber, dass der Mieter auch dann, wenn die Tierhaltung nicht erlaubt ist, für Schäden nur haftet, wenn er sie auch zu verschulden hat. Das Verschulden wurde von Gerichten etwa schon verneint in Fällen, in denen Ungeziefer vom Tier in die Wohnung geschleppt wurde. Argument: Auch Menschen hätten dieses Ungeziefer grundsätzlich in die Wohnung schleppen können. Es bleibt zweifelhaft, ob diese Begründung wirklich überzeugen kann. Bei manchen Tieren dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass diese Ungeziefer in die Wohnung bringen, erheblich höher sein, als bei Menschen. In einem Urteil vom 21.2.2002, 3 S 125/01, hat das Landgericht Freiburg dementsprechend das Verschulden und damit die Schadensersatzpflicht eines Mieters angenommen, dessen Hund Zecken in die Wohnung eingeschleppt hatte.


14.8.2015


Ein Artikel von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.


Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com


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http://img.youtube.com/vi/eypm2lPIbjU/0.jpgUnzulässige Tierhaltung: Schadensersatz für Schäden in der Mietwohnung

19 Ağustos 2015

Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.


Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt20. August 2015. Die Alphapool GmbH (Leipzig) hat beim Amtsgericht Leipzig Anfang Mai 2015 Insolvenz angemeldet. Unmittelbar vorher hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäftsmodell untersagt. Während vor Gericht über das Verbot gestritten wurde, trat das Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht an. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) empfiehlt betroffenen Anlegern ihre Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung prüfen zu lassen.


Das Angebot der Alphapool GmbH klang verlockend: Während die Garantiezinsen für Lebensversicherungen in den Keller rutschten, kaufte die Gesellschaft Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparkassen auf. Das Geld sollte investiert werden und den Anlegern gute Renditen bringen. Allerdings sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Herbst letzten Jahres in diesem Geschäftsmodell ein Bankgeschäft, das unerlaubt betrieben wurde und deshalb sofort einzustellen sei. Alphapool sah dies anders und zog vor das Verwaltungsgericht (VG) in Frankfurt. Dieses beschloss im Januar 2015, dass die Anordnung der BaFin rechtens sei und das Geld der Anleger sofort zurückgezahlt werden müsse. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte dies im Juni 2015.


Doch schon vor dem Urteil des VGH im Juni, beantragte das Unternehmen beim Leipziger Amtsgericht Insolvenz (Az.: 403 IN 840/15). „Anleger sollten nun keine Zeit verlieren“, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzrings (www.dvs-ev.net), „und ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensminimierung prüfen lassen.“ Es stehe noch gar nicht fest, ob das Verfahren überhaupt eröffnet werden kann, so Vollmann. „Der gesetzliche Insolvenzgrund muss vorliegen und auch genügend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden sein“, so die DVS-Geschäftsführerin. Wird das Verfahren eröffnet müssen die Investoren ihre Forderungen gegenüber der Alphapool GmbH anmelden und begründen. Jana Vollmann: „Natürlich stehen auch andere Schadensersatzansprüche im Raum. Die Vermittler der Anlage hätten z B. die Genehmigungspflicht des Geschäftsmodells erkennen müssen. Auch gegen Berater gibt es Schadensersatzansprüche, wenn diese nicht umfassend über Chancen UND Risiken aufgeklärt haben und der Investor nicht anlage- und anlegergerecht aufgeklärt wurde.“


Der DVS hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft „Alphapool GmbH“ gegründet.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)


Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.


Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.


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30 Temmuz 2015

Notbremse: NCI-Anlegern droht der Totalverlust

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte


Notbremse: NCI-Anlegern droht der Totalverlust30. Juli 2015. Anleger, die in Fonds des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) investiert haben, müssen angesichts der drohenden Totalverluste dringend ihre Unterlagen auf Schadensbegrenzung prüfen lassen, rät Rechtsanwältin Sabrina Kirchner von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com).


Wer im Internet nach NCI New Capital Invest sucht, wird seitenweise Meldungen über Insolvenzen der Fonds, über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Malte Andre Hartwieg und sein undurchsichtiges Firmengeflecht finden. Alles in allem: Ein kaum durchschaubares Konstrukt. NCI entwickelte vor mehr als zehn Jahren Investment-Konzepte, die über verschiedene eigene Gesellschaften hauptsächlich Land-, Bohr-, und Förderrechte für Öl und Gas in Nordamerika und Kanada investierten. Das wurde zumindest in den Emissionsprospekten so kommuniziert.


Im Oktober 2014 wurde für fünf NCI-Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt, im Dezember 2014 folgten zwei weitere. NCI-Anleger warteten vergeblich auf die zugesagten Ausschüttungen und befürchteten das Schlimmste. Rechtsanwältin Sabrina Kirchner: „Die Anlegergelder waren verschwunden und konnten trotz eines von Malte Hartwieg beauftragten Detektivbüros nicht gefunden werden. Anleger müssen sich also, wenn sie nichts unternehmen, auf einen Totalverlust einstellen. Ganz gleich, bei welcher NCI-Gesellschaft sie investiert haben.“


Die Möglichkeiten der Anleger


„Ansprüche auf Schadensersatz kann es aus ganz verschiedenen Gründen geben“, erklärt Rechtsanwältin Kirchner und spricht dabei z. B. auf Falschberatung oder mangelhafte Aufklärung über die Risiken an. Sabrina Kirchner: „Außerdem kann auch die Prospekthaftung greifen, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, fehlerhaft oder irreführend waren.“ Zu guter Letzt, so die versierte Juristin im Kapitalanlagerecht, könnten auch die Verantwortlichen persönlich in die Haftung genommen werden. Nämlich dann, wenn sich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug der Staatsanwaltschaft bestätigt. In jedem Fall sollte jeder, der bei NCI Geld investiert hat die Unterlagen prüfen lassen. „Im Optimalfall kann man so den Schaden auf ein Minimum begrenzen“, so Sabrina Kirchner, die bei PWB Rechtsanwälte NCI-Anleger betreut.


PWB Rechtsanwälte


Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät private und institutionelle Kapitalanleger und kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.


PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit neun spezialisierten Juristinnen und Juristen und 50 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


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22 Ocak 2015

Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen

Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen -

Was sollen Anleger tun?


Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Röhlke Rechtsanwälte in Berlin


Krankheiten sind ansteckend? – Nach Bekanntwerden der Liquidationspläne der FCM Capital Management KG hat nun auch die FCT Capital Trust KG ihren Anlegern den Wunsch nach Auflösung mitgeteilt. Der erste Schock für die Anleger der FCM Capital Management KG, früher unter dem Namen Fondax Capital Management KG bekannt noch nicht verdaut, kommt der nächste Schock hinterher. Damit sind die beiden ursprünglich noch unter dem Markennamen FONDAX aufgetretenen Gesellschaften wirtschaftlich gescheitert. Ratlosigkeit unter den Anlegern und oftmals betroffenen Familien der Fondax-Gesellschaften greift um sich, wie kann weiterer Schaden eingegrenzt werden? Für die betroffenen Anleger stellen sich nun verunsicherte Fragen nach dem weiteren Vorgehen. Ein Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von “Fondax”-Mandanten (http://www.fondax-hilfe.de) vertritt.

Frage: Herr Röhlke, die beiden ehemaligen Fondax-Gesellschaften der AKTONA-Gruppe wollen sich auflösen. Was bedeutet diese Liquidation für die Anleger?


Rechtsanwalt Röhlke: Das Liquidationsverfahren dient hauptsächlich fünf Aufgaben:

1.zunächst ist eine Bilanz aufzustellen,

2. dann sind alle laufenden Geschäfte zu beenden,

3. verbleibende Forderungen einzuziehen,

4. die Schulden zu begleichen,

5. das restliche Vermögen zu versilbern und zu verteilen.

Nur wenn nach Begleichung der Verbindlichkeiten noch Vermögen verbleibt, kann es zu einer Auszahlung an die Anleger kommen.


Frage: Ist die Auszahlung so hoch wie die getätigten Einlagen?


Rechtsanwalt Röhlke: Ich halte das für ausgeschlossen. Die Einlagen der Anleger sind schon zu einem guten Teil für die Vertriebskosten abgeflossen und nur zu einem geringen Teil vermögensbildend angelegt. Nur dieser geringe Teil wird anteilig an die Anleger nach Begleichung der Schulden ausgezahlt.


Frage: Besonders bitter für die betroffenen Anleger und deren Familien wäre, wenn sie nochmal zur Kasse bitten würden. Müssen die Anleger noch damit rechnen, Geld nachschießen zu müssen?


Rechtsanwalt Röhlke: Im rechtlichen Sinne nicht: Nachschußpflicht bedeutet rechtlich, dass mehr gezahlt werden muss, als ursprünglich vereinbart. Dafür ist ein besonderer Gesellschaftsbeschluß nötig. Aber im landläufigen Sinne kann es tatsächlich zu einer Nachschußpflicht kommen.


Frage: Wie das?


Rechtsanwalt Röhlke: Bei der Liquidation sind sämtliche Forderungen der Gesellschaft fällig zu stellen und einzufordern. Dazu können auch die ursprünglichen Einlageverpflichtungen zählen, wenn der Anleger etwa Entnahmen bekommen hat, die keinen Gewinn darstellten oder aber die Einlage in Raten zu zahlen hatte und damit noch nicht fertig war. Entscheidend ist, ob das jeweilige Kapitalkonto der Anleger einen negativen Stand hat. Dann besteht laut Prospekt eine Ausgleichspflicht.


Der Haken dabei: den Stand des Kapitalkontos kennen die Anleger nicht. Dieses Konto besteht nicht nur aus dem sogenannten Einlagenkonto, über das die Anleger von den Fondax-Gesellschaften manchmal informiert wurden, es besteht auch aus dem Gewinn- und Verlustkonto. Kaum einer unserer Mandanten wurde von den Fondax-Gesellschaften über den Stand dieses Kontos informiert.


Frage: Bestehen Chancen für die Anleger der Fondax-Gesellschaften – Was passiert bei negativem Kapitalkonto?


Rechtsanwalt Röhlke: Der Liquidator ist an sich gehalten, die Rückstände einzuklagen. Alle Maßnahmen, die zum Einzug von Forderungen zweckdienlich sind, zählen ja zu den Aufgaben der Liquidatoren, und dazu gehört notfalls auch eine Klage. Solche Klagen sind derzeit bei vielen Fonds erhoben, die in Liquidation sind.


Frage: Muss es dazu kommen?


Rechtsanwalt Röhlke: Das ist schwer einzuschätzen. Einige Fondsgesellschaften scheinen mehr Vermögen zu haben, als offene Verbindlichkeiten. Diese können ihre Schulden vielleicht aus dem eigenen Vermögen zahlen und müssen nicht auf die betroffenen Anleger zurückgreifen. Außerdem scheint es insgesamt recht wenige Entnahmen der Anleger bei den Fondax-Gesellschaften gegeben zu haben, so dass die Kapitalkonten nicht notwendig negativ sein müssen. Unserer Meinung nach muss die Liquidation nicht unbedingt nachteilig für die Anleger sein, nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken.


Frage: Was sollen die Anleger der Fondax-Gesellschaften tun? Sie raten den Anlegern also zur Zustimmung?


Rechtsanwalt Röhlke: Nicht in dieser Allgemeinheit. Es muss jeder Fall einzeln geprüft werden. In jedem Fall aber raten wir davon ab, zur Liquidatorin die AKTONA Vermögensverwaltung KG zu wählen. Hier soll der Bock zum Gärtner, oder besser der Henker zum Totengräber, gemacht werden. Wir würden einen neutraleren Liquidator vorziehen, zumal viele unserer Mandanten gegen die AKTONA KG bereits wegen falscher Prospektierung und mangelhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss klagen.


Frage: Stichwort Klage: Können geschädigte Anleger der Fondax-Gesellschaften die ihnen verbleibenden Schäden einklagen?


Rechtsanwalt Röhlke: Wir raten, nachdem wir den Einzelfall geprüft haben, häufig unseren betroffenen Anlegern zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Gründungsgesellschafter der FONDAX-Fonds, also der AKTONA KG und der Treuhandgesellschaft sowie gegen die Vertriebsgesellschaften oder Vermittler. Diesen können dann bei einem gerichtlichen Erfolg die Ansprüche auf den Liquidationserlös abgetreten werden. Unseren Erfahrungen sollten die betroffenen Anleger und ihren Familien ihre Möglichkeiten Ansprüche geltend zu machen von einem qualifizierten Rechtsanwalt für Kapitalanlagenrecht individuell prüfen lassen, um weiteren Schaden abzuwenden.


V.i.S.d.P.:


Georg Mikas

Dipl.-Ing. Redakteur

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als “Immobilienrente” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


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Fondax-/Aktona-Gruppe: Auch FCT Capital Trust KG will sich auflösen

20 Ocak 2015

Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!

Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände! -


Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!
Streugutbehälter von DENIOS mit verschiedenen Deckelfarben in den Größen 60 biss 1000 Liter


In der kalten Jahreszeit sind Unfälle auf Schnee und Eis leider nahezu an der Tagesordnung. Oft mit gravierenden Folgen für Fußgänger und Radfahrer: Knochenbrüche sind keine Seltenheit. Und das, obwohl sich gerade auch im Privatbereich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eine Räum- und Streupflicht ergibt.


Diese gilt natürlich auch für das Betriebsgelände. Jeder, der ein Unternehmen leitet, hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Besucher oder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu Schaden kommt. Und auch darüber hinaus. Wer Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb des Betriebsgrundstücks betreibt, muss auch dort für Sicherheit sorgen. Flexible, robuste und mobile Streugutbehälter helfen Unternehmen, dieser Verantwortung nachzukommen.


Die DENIOS AG beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit Fragen der betrieblichen Sicherheit. Sie hat ein breites Spektrum an Streugutbehältern im Programm, das vollständig und nahtlos aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigt ist.


Vorteilhafte Materialbeschaffenheit

Der Werkstoff Polyethylen ist in seiner Beschaffenheit vielen anderen Behälter-Materialien deutlich überlegen. Er zeichnet sich durch seine hohe Schlagfestigkeit aus, ist extrem bruchsicher und sehr witterungsbeständig. DENIOS hat eine erfolgreiche Modellreihe von Streugutbehältern entwickelt, die in sieben Größen von 60 bis 1000 Litern, mit oder ohne Entnahmeöffnung und Deckeln in drei verschiedenen Farben zur Verfügung steht. Mit dem Zubehörsatz Rollen sind die Streugutbehälter problemlos verfahrbar. Das optionale Fußgestell ermöglicht den Transport der Streugutbehälter (auch befüllt) mittels Gabelstapler oder Hubwagen.


Im Sommer stapelbar

Im Sommer können die Streugutbehälter Platz sparend gelagert werden. Denn mit aufgeklapptem oder demontiertem Deckel sind sie problemlos stapelbar. Der Deckel lässt sich leicht ohne Werkzeug entfernen. Darüber hinaus sind die Behälter zum Schutz vor unbefugter Entnahme des Streugutes abschließbar.


Ideal auch für den kommunalen Einsatz

Bei größeren Bestellmengen prägt DENIOS auf Wunsch gerne Firmenlogos oder auch Stadt- und Kreiswappen mit ein. So eignen sich die Streugutbehälter ideal für den Einsatz im kommunalen Bereich: als Depot am Straßenrand, auf dem Bauhof oder der Straßenmeisterei.


Ebenfalls aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigte Produkte wie Streugutwagen und Schneeschieber runden das DENIOS-Programm für den Winterdienst ab. Viele weitere clevere Ideen zum Thema Arbeitssicherheit und Produktionsausrüstung präsentiert DENIOS auch im druckfrischen 700-seitigen Herbstausgabe des Hauptkatalogs, der unter 0800-753-000-4 oder im Internet unter www.denios.de angefordert werden kann.


DENIOS ist seit über 25 Jahren der führende Spezialist für Gefahrstofflagerung, betrieblichen Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Auffangwanne für Gefahrstoffe war der Anfang. Heute bietet die DENIOS AG in einem 670 Seiten starken Katalog und im Online-Shop über 10.000 Artikel für Gefahrstofflagerung und betriebliche Sicherheit an. Und ist damit der europäische Marktführer – mit über 550 Mitarbeitern an weltweit 15 Standorten.

Ob als Entwickler, Hersteller oder Lieferant von Produkten für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsschutz oder Industriebedarf – die DENIOS AG ist mit allen Facetten der Thematik vertraut. Professionelle Anwendungsberatung mit Gesetzgebungs-Know-how gehört ebenso zum Unternehmensprofil, wie Engineering-Kompetenz für individuelle Lösungen.


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Marco Maritschnigg

Dehmer Straße 58-66

32549 Bad Oeynhausen

05731 / 753-306

mam@denios.de

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Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!

Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!

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Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!
Streugutbehälter von DENIOS mit verschiedenen Deckelfarben in den Größen 60 biss 1000 Liter


In der kalten Jahreszeit sind Unfälle auf Schnee und Eis leider nahezu an der Tagesordnung. Oft mit gravierenden Folgen für Fußgänger und Radfahrer: Knochenbrüche sind keine Seltenheit. Und das, obwohl sich gerade auch im Privatbereich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eine Räum- und Streupflicht ergibt.


Diese gilt natürlich auch für das Betriebsgelände. Jeder, der ein Unternehmen leitet, hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Besucher oder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu Schaden kommt. Und auch darüber hinaus. Wer Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb des Betriebsgrundstücks betreibt, muss auch dort für Sicherheit sorgen. Flexible, robuste und mobile Streugutbehälter helfen Unternehmen, dieser Verantwortung nachzukommen.


Die DENIOS AG beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit Fragen der betrieblichen Sicherheit. Sie hat ein breites Spektrum an Streugutbehältern im Programm, das vollständig und nahtlos aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigt ist.


Vorteilhafte Materialbeschaffenheit

Der Werkstoff Polyethylen ist in seiner Beschaffenheit vielen anderen Behälter-Materialien deutlich überlegen. Er zeichnet sich durch seine hohe Schlagfestigkeit aus, ist extrem bruchsicher und sehr witterungsbeständig. DENIOS hat eine erfolgreiche Modellreihe von Streugutbehältern entwickelt, die in sieben Größen von 60 bis 1000 Litern, mit oder ohne Entnahmeöffnung und Deckeln in drei verschiedenen Farben zur Verfügung steht. Mit dem Zubehörsatz Rollen sind die Streugutbehälter problemlos verfahrbar. Das optionale Fußgestell ermöglicht den Transport der Streugutbehälter (auch befüllt) mittels Gabelstapler oder Hubwagen.


Im Sommer stapelbar

Im Sommer können die Streugutbehälter Platz sparend gelagert werden. Denn mit aufgeklapptem oder demontiertem Deckel sind sie problemlos stapelbar. Der Deckel lässt sich leicht ohne Werkzeug entfernen. Darüber hinaus sind die Behälter zum Schutz vor unbefugter Entnahme des Streugutes abschließbar.


Ideal auch für den kommunalen Einsatz

Bei größeren Bestellmengen prägt DENIOS auf Wunsch gerne Firmenlogos oder auch Stadt- und Kreiswappen mit ein. So eignen sich die Streugutbehälter ideal für den Einsatz im kommunalen Bereich: als Depot am Straßenrand, auf dem Bauhof oder der Straßenmeisterei.


Ebenfalls aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigte Produkte wie Streugutwagen und Schneeschieber runden das DENIOS-Programm für den Winterdienst ab. Viele weitere clevere Ideen zum Thema Arbeitssicherheit und Produktionsausrüstung präsentiert DENIOS auch im druckfrischen 700-seitigen Herbstausgabe des Hauptkatalogs, der unter 0800-753-000-4 oder im Internet unter www.denios.de angefordert werden kann.


DENIOS ist seit über 25 Jahren der führende Spezialist für Gefahrstofflagerung, betrieblichen Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Auffangwanne für Gefahrstoffe war der Anfang. Heute bietet die DENIOS AG in einem 670 Seiten starken Katalog und im Online-Shop über 10.000 Artikel für Gefahrstofflagerung und betriebliche Sicherheit an. Und ist damit der europäische Marktführer – mit über 550 Mitarbeitern an weltweit 15 Standorten.

Ob als Entwickler, Hersteller oder Lieferant von Produkten für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsschutz oder Industriebedarf – die DENIOS AG ist mit allen Facetten der Thematik vertraut. Professionelle Anwendungsberatung mit Gesetzgebungs-Know-how gehört ebenso zum Unternehmensprofil, wie Engineering-Kompetenz für individuelle Lösungen.


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