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23 Kasım 2015

Schnee - Wer ist für das Räumen zuständig?

ARAG Experten über die allgemeinen Räum- und Streupflichten


Der Winter ist da! Seit dem Wochenende liegt nicht nur in den Höhenlagen Schnee. Und wie in jedem Jahr, wenn Schnee gefallen ist oder die Straßen vereist sind, entbrennen wieder hitzige Debatten darüber, wer, wann, wo und in welchem Umfang das kalte Weiß beseitigen muss. Damit Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietern und Vermietern vermieden werden können, klären ARAG Experten über die allgemeinen Räum- und Streupflichten auf.


Wer ist für das Räumen oder Streuen zuständig?

Gängige Praxis ist es, dass Gemeinden ihre Verkehrssicherungspflicht per Satzung oder Verordnung auf Eigentümer übertragen, deren Grundstücke an die Straßen der Gemeinde grenzen. Sind diese vermietet, überträgt der Eigentümer die Räum- und Streupflicht meist auf einen oder mehrere Mieter. Hierbei ist es wichtig, dass Vermieter darauf achten, diese Pflicht schriftlich zu fixieren – entweder im Mietvertrag oder in einer Hausordnung. Denn sie sind diejenigen, die regulär für den Winterdienst zuständig und im Schadensfall mit verantwortlich sind. Daher müssen sie auch regelmäßig kontrollieren, ob ihre Mieter der Verpflichtung nachkommen. Tritt dennoch ein Unfall ein, übernimmt meist die private Haftpflichtversicherung eventuelle Folgekosten wie etwa Schmerzensgeldzahlungen. Bei Vermietern kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greifen.


Was muss alles geräumt und gestreut werden?

Generell müssen die wichtigsten zum Grundstück gehörenden Zugänge begehbar sein. Dazu gehört der Hauseingang, aber auch der Zugang zu Garagen oder Mülltonnen. Private Flächen, die von Passanten nur als Abkürzung genutzt werden, müssen dagegen laut einer Entscheidung des OLG Hamm nicht geräumt und gestreut werden (Az.: 6 U 178/12) Der das Gebäude umgebende oder angrenzende Bürgersteig muss nicht komplett von Schnee oder Eis befreit sein. Hier reicht ein gekehrter Streifen aus, der es zwei Passanten erlaubt, aneinander vorbeizugehen. Doch auch die Fußgänger selbst sind zur Achtsamkeit aufgefordert und können nicht erwarten, dass tatsächlich jede kleinste Eis- oder Schneefläche entfernt wird.


Wann muss geräumt werden?

Auskunft über Räum- und Streuzeiten geben meistens entweder das jeweilige Landesgesetz oder die Ortssatzung. Sind diese nicht geregelt, herrscht für Frühaufsteher und Nachteulen Rutschgefahr. Denn an Werktagen kann nicht vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen nicht vor acht oder neun Uhr morgens und nach 20 Uhr abends mit geräumten Wegen gerechnet werden. ARAG Experten machen allerdings darauf aufmerksam, dass unter bestimmten Bedingungen Sonderregelungen gelten können. So haben laut einem Urteil des OLG Naumburg Restaurantbesitzer während ihrer Öffnungszeiten auch nach zwei Uhr noch darauf zu achten, dass ihre Wege sicher passiert werden können (Az.: 10 U 54/12). Und auch wenn z.B. in Anbetracht der Wetterlage zu erwarten ist, dass sich während der Nacht Glatteis bildet, darf nicht etwa bis zum nächsten Morgen gewartet, sondern es muss vorbeugend gestreut werden, so das OLG Frankfurt (Az.: 21 U 38/03).


Gibt es Ausnahmen?

Im Grunde nicht. Weder Arbeitszeiten noch Krankheit befreien den Zuständigen von seiner Verkehrssicherungspflicht. Daher raten ARAG Experten, immer für mögliche Ersatzkehrer zu sorgen. Auch bei Dauerschneefall gilt keine konkrete Ausnahmeregelung. Denn der Räumpflichtige hat den Vorgang an die jeweiligen Witterungsverhältnisse angepasst auszuführen, das heißt, wenn notwendig auch mehrfach zu wiederholen. Jedoch muss er während des Dauerschneefalls oder Eisregens nicht permanent in der Kälte stehen, sondern kann eine Beruhigung des Wetters abwarten. Erst wenn es auf den Wegen so glatt ist, dass Streuen keine positive Wirkung mehr zeigen würde, kann darauf verzichtet werden.


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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.


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Schnee - Wer ist für das Räumen zuständig?

20 Ocak 2015

Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!

Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände! -


Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!
Streugutbehälter von DENIOS mit verschiedenen Deckelfarben in den Größen 60 biss 1000 Liter


In der kalten Jahreszeit sind Unfälle auf Schnee und Eis leider nahezu an der Tagesordnung. Oft mit gravierenden Folgen für Fußgänger und Radfahrer: Knochenbrüche sind keine Seltenheit. Und das, obwohl sich gerade auch im Privatbereich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eine Räum- und Streupflicht ergibt.


Diese gilt natürlich auch für das Betriebsgelände. Jeder, der ein Unternehmen leitet, hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Besucher oder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu Schaden kommt. Und auch darüber hinaus. Wer Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb des Betriebsgrundstücks betreibt, muss auch dort für Sicherheit sorgen. Flexible, robuste und mobile Streugutbehälter helfen Unternehmen, dieser Verantwortung nachzukommen.


Die DENIOS AG beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit Fragen der betrieblichen Sicherheit. Sie hat ein breites Spektrum an Streugutbehältern im Programm, das vollständig und nahtlos aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigt ist.


Vorteilhafte Materialbeschaffenheit

Der Werkstoff Polyethylen ist in seiner Beschaffenheit vielen anderen Behälter-Materialien deutlich überlegen. Er zeichnet sich durch seine hohe Schlagfestigkeit aus, ist extrem bruchsicher und sehr witterungsbeständig. DENIOS hat eine erfolgreiche Modellreihe von Streugutbehältern entwickelt, die in sieben Größen von 60 bis 1000 Litern, mit oder ohne Entnahmeöffnung und Deckeln in drei verschiedenen Farben zur Verfügung steht. Mit dem Zubehörsatz Rollen sind die Streugutbehälter problemlos verfahrbar. Das optionale Fußgestell ermöglicht den Transport der Streugutbehälter (auch befüllt) mittels Gabelstapler oder Hubwagen.


Im Sommer stapelbar

Im Sommer können die Streugutbehälter Platz sparend gelagert werden. Denn mit aufgeklapptem oder demontiertem Deckel sind sie problemlos stapelbar. Der Deckel lässt sich leicht ohne Werkzeug entfernen. Darüber hinaus sind die Behälter zum Schutz vor unbefugter Entnahme des Streugutes abschließbar.


Ideal auch für den kommunalen Einsatz

Bei größeren Bestellmengen prägt DENIOS auf Wunsch gerne Firmenlogos oder auch Stadt- und Kreiswappen mit ein. So eignen sich die Streugutbehälter ideal für den Einsatz im kommunalen Bereich: als Depot am Straßenrand, auf dem Bauhof oder der Straßenmeisterei.


Ebenfalls aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigte Produkte wie Streugutwagen und Schneeschieber runden das DENIOS-Programm für den Winterdienst ab. Viele weitere clevere Ideen zum Thema Arbeitssicherheit und Produktionsausrüstung präsentiert DENIOS auch im druckfrischen 700-seitigen Herbstausgabe des Hauptkatalogs, der unter 0800-753-000-4 oder im Internet unter www.denios.de angefordert werden kann.


DENIOS ist seit über 25 Jahren der führende Spezialist für Gefahrstofflagerung, betrieblichen Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Auffangwanne für Gefahrstoffe war der Anfang. Heute bietet die DENIOS AG in einem 670 Seiten starken Katalog und im Online-Shop über 10.000 Artikel für Gefahrstofflagerung und betriebliche Sicherheit an. Und ist damit der europäische Marktführer – mit über 550 Mitarbeitern an weltweit 15 Standorten.

Ob als Entwickler, Hersteller oder Lieferant von Produkten für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsschutz oder Industriebedarf – die DENIOS AG ist mit allen Facetten der Thematik vertraut. Professionelle Anwendungsberatung mit Gesetzgebungs-Know-how gehört ebenso zum Unternehmensprofil, wie Engineering-Kompetenz für individuelle Lösungen.


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DENIOS AG

Marco Maritschnigg

Dehmer Straße 58-66

32549 Bad Oeynhausen

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Verkehrssicherungspflicht gilt auch auf dem Betriebsgelände!

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Streugutbehälter von DENIOS mit verschiedenen Deckelfarben in den Größen 60 biss 1000 Liter


In der kalten Jahreszeit sind Unfälle auf Schnee und Eis leider nahezu an der Tagesordnung. Oft mit gravierenden Folgen für Fußgänger und Radfahrer: Knochenbrüche sind keine Seltenheit. Und das, obwohl sich gerade auch im Privatbereich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eine Räum- und Streupflicht ergibt.


Diese gilt natürlich auch für das Betriebsgelände. Jeder, der ein Unternehmen leitet, hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Besucher oder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu Schaden kommt. Und auch darüber hinaus. Wer Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb des Betriebsgrundstücks betreibt, muss auch dort für Sicherheit sorgen. Flexible, robuste und mobile Streugutbehälter helfen Unternehmen, dieser Verantwortung nachzukommen.


Die DENIOS AG beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit Fragen der betrieblichen Sicherheit. Sie hat ein breites Spektrum an Streugutbehältern im Programm, das vollständig und nahtlos aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigt ist.


Vorteilhafte Materialbeschaffenheit

Der Werkstoff Polyethylen ist in seiner Beschaffenheit vielen anderen Behälter-Materialien deutlich überlegen. Er zeichnet sich durch seine hohe Schlagfestigkeit aus, ist extrem bruchsicher und sehr witterungsbeständig. DENIOS hat eine erfolgreiche Modellreihe von Streugutbehältern entwickelt, die in sieben Größen von 60 bis 1000 Litern, mit oder ohne Entnahmeöffnung und Deckeln in drei verschiedenen Farben zur Verfügung steht. Mit dem Zubehörsatz Rollen sind die Streugutbehälter problemlos verfahrbar. Das optionale Fußgestell ermöglicht den Transport der Streugutbehälter (auch befüllt) mittels Gabelstapler oder Hubwagen.


Im Sommer stapelbar

Im Sommer können die Streugutbehälter Platz sparend gelagert werden. Denn mit aufgeklapptem oder demontiertem Deckel sind sie problemlos stapelbar. Der Deckel lässt sich leicht ohne Werkzeug entfernen. Darüber hinaus sind die Behälter zum Schutz vor unbefugter Entnahme des Streugutes abschließbar.


Ideal auch für den kommunalen Einsatz

Bei größeren Bestellmengen prägt DENIOS auf Wunsch gerne Firmenlogos oder auch Stadt- und Kreiswappen mit ein. So eignen sich die Streugutbehälter ideal für den Einsatz im kommunalen Bereich: als Depot am Straßenrand, auf dem Bauhof oder der Straßenmeisterei.


Ebenfalls aus korrosionsfreiem Polyethylen gefertigte Produkte wie Streugutwagen und Schneeschieber runden das DENIOS-Programm für den Winterdienst ab. Viele weitere clevere Ideen zum Thema Arbeitssicherheit und Produktionsausrüstung präsentiert DENIOS auch im druckfrischen 700-seitigen Herbstausgabe des Hauptkatalogs, der unter 0800-753-000-4 oder im Internet unter www.denios.de angefordert werden kann.


DENIOS ist seit über 25 Jahren der führende Spezialist für Gefahrstofflagerung, betrieblichen Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Auffangwanne für Gefahrstoffe war der Anfang. Heute bietet die DENIOS AG in einem 670 Seiten starken Katalog und im Online-Shop über 10.000 Artikel für Gefahrstofflagerung und betriebliche Sicherheit an. Und ist damit der europäische Marktführer – mit über 550 Mitarbeitern an weltweit 15 Standorten.

Ob als Entwickler, Hersteller oder Lieferant von Produkten für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsschutz oder Industriebedarf – die DENIOS AG ist mit allen Facetten der Thematik vertraut. Professionelle Anwendungsberatung mit Gesetzgebungs-Know-how gehört ebenso zum Unternehmensprofil, wie Engineering-Kompetenz für individuelle Lösungen.


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