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19 Ağustos 2015

Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.


Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt20. August 2015. Die Alphapool GmbH (Leipzig) hat beim Amtsgericht Leipzig Anfang Mai 2015 Insolvenz angemeldet. Unmittelbar vorher hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäftsmodell untersagt. Während vor Gericht über das Verbot gestritten wurde, trat das Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht an. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) empfiehlt betroffenen Anlegern ihre Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung prüfen zu lassen.


Das Angebot der Alphapool GmbH klang verlockend: Während die Garantiezinsen für Lebensversicherungen in den Keller rutschten, kaufte die Gesellschaft Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparkassen auf. Das Geld sollte investiert werden und den Anlegern gute Renditen bringen. Allerdings sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Herbst letzten Jahres in diesem Geschäftsmodell ein Bankgeschäft, das unerlaubt betrieben wurde und deshalb sofort einzustellen sei. Alphapool sah dies anders und zog vor das Verwaltungsgericht (VG) in Frankfurt. Dieses beschloss im Januar 2015, dass die Anordnung der BaFin rechtens sei und das Geld der Anleger sofort zurückgezahlt werden müsse. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte dies im Juni 2015.


Doch schon vor dem Urteil des VGH im Juni, beantragte das Unternehmen beim Leipziger Amtsgericht Insolvenz (Az.: 403 IN 840/15). „Anleger sollten nun keine Zeit verlieren“, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzrings (www.dvs-ev.net), „und ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensminimierung prüfen lassen.“ Es stehe noch gar nicht fest, ob das Verfahren überhaupt eröffnet werden kann, so Vollmann. „Der gesetzliche Insolvenzgrund muss vorliegen und auch genügend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden sein“, so die DVS-Geschäftsführerin. Wird das Verfahren eröffnet müssen die Investoren ihre Forderungen gegenüber der Alphapool GmbH anmelden und begründen. Jana Vollmann: „Natürlich stehen auch andere Schadensersatzansprüche im Raum. Die Vermittler der Anlage hätten z B. die Genehmigungspflicht des Geschäftsmodells erkennen müssen. Auch gegen Berater gibt es Schadensersatzansprüche, wenn diese nicht umfassend über Chancen UND Risiken aufgeklärt haben und der Investor nicht anlage- und anlegergerecht aufgeklärt wurde.“


Der DVS hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft „Alphapool GmbH“ gegründet.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)


Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.


Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.


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Alarm für Anleger: Shedlin Capital am Ende

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.


Alarm für Anleger: Shedlin Capital am Ende19. August 2015. Anleger, die Fonds der Shedlin Capital AG (Nürnberg) gezeichnet haben, werden zunehmend nervös. Am 1. März 2015 wurde das Insolvenzverfahren gegen die Gesellschaft eröffnet, vier Tage später mangels Masse wieder eingestellt. Die Shedlin Capital AG wurde aufgelöst. Ihre Fonds gelten bei Experten als unsicher, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), der Anlegern empfiehlt, ihre Anlagen genauestens prüfen zu lassen.


Die Fonds* der Shedlin Capital AG sind von der Pleite der Gesellschaft nicht direkt betroffen, denn die Fondsgesellschaften sind eigene Gesellschaften. Allerdings haben schon viele Anleger erleben müssen, dass manchmal auch die Fonds nach einer Insolvenz des Emissionshauses pleite gehen. Ein seltsamen Beigeschmack bekommen solche Geschichten, wenn man nicht nachvollziehen kann, wo genau das Kapital der Fonds hinfließt und wie die Renditen entstehen sollen. Shedlin-Fonds investierten das Anlegergeld angeblich in Abu Dhabi, China, Bulgarien, Brasilien, Rumänien und Russland. So entstand in der Wüste von Abu Dhabi die wohl teuerste Betonplatte (http://www.dvs-ev.net/justorange.cms/201_Shedlin%20Capital/auswahl/201_2-150218093119.html)der Emirate, auf der einmal eine Luxusklinik gebaut werden sollte. In Südafrika und China sollte das Kapital für Hydropower, Solarenergie und ähnlichem eingesetzt werden.


„Natürlich kostet der Baustillstand in Abu Dhabi Geld“, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS, „und zwar das der Anleger.“ Die Health Care Fonds 1 und 2, die das Luxuskrankenhaus finanzieren soll(t)en, mussten Fehlbeträge von rund 3,7 Millionen Euro ausweisen. „Wenn die Fondsgesellschaften am Ende auch in die Insolvenz müssen, droht den Anlegern der Totalverlust“, so Jana Vollmann.


Jeder Anleger, der ein ungutes Gefühl mit seinen Shedlin-Beteiligungen hat, sollte seine Anlagen prüfen lassen. Schließlich gibt es verschiedene Möglichkeiten sein Geld zu sichern: von der Rückabwicklung bis zur Inanspruchnahme von Schadensersatz. Die DVS-Geschäftsführerin: „Wie und gegen wen man vorgeht, ist eine Einzelentscheidung. Denn manchen wurden Shedlin-Anlagen als sichere Altersvorsorge verkauft, andere wussten nicht, dass sie als Kommanditist auch für Verluste der Gesellschaft haften.“ Und ob die Berater und Vermittler immer so ausführlich informieren, wie es die Bestimmungen vorsehen, ist eine andere Frage.


Betroffene Anleger können beim DVS der Arbeitsgemeinschaft „Shedlin Capital“ (www.dvs-ev.net) beitreten und ihre Unterlagen prüfen lassen.


* Shedlin Middle East Health Care Fonds 1, Shedlin Middle East Health Care Fonds 2, Shedlin Infrastructure 1 European Solar Income, Shedlin Infrastructure 2 European Hydropower Income, Shedlin Latin American Property 1, Shedlin South Africa 1, Shedlin Chinese Property 1 Shedlin Portfolio Fund 1, Shedlin New European Frontiers.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)


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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.


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20 Mart 2015

Alarmstufe Rot: Anleger von Öl-Fonds drohen Verluste

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)


Alarmstufe Rot: Anleger von Öl-Fonds drohen Verluste20. März 2015. Des einen Freud, des anderen Leid. So könnte man den aktuellen Öl-Crash am besten beschreiben. Die Verbraucher und auch die Unternehmen freuen sich über billigeres Benzin. Doch der Ölpreis bringt auf der anderen Seite massiv Anleger von geschlossenen Öl-Fonds in Bedrängnis.


In Zeiten der Niedrigzinsen haben viele Anleger in die angeblich sicheren privaten Ölfirmen mit Namensschuldverschreibungen, stillen Beteiligungen oder in geschlossenen Öl-Fonds investiert. Vor allem am Grauen Kapitalmarkt wurde den Anlegern das Blaue vom Himmel versprochen und das Schwarze Gold auf die Ebene des richtigen Goldes gehoben.


Zwischenzeitlich hat sich die Lage aber grundlegend verändert. Das Öl hat erheblich an Wert verloren. Zu niedrig, um in einigen Regionen (z. B. in den USA) noch ertragreich gefördert zu werden. Einige Unternehmen, aber auch einige Fonds stehen vor dem AUS. Statt dem gewinnträchtigen Schwarzem Gold, droht ein schwarzes Loch in der Rendite. Die Situation für die Investoren ist mehr als düster und bietet Anlass zu großer Sorge. Wir können nur allen Anlegern raten, sich schnellstmöglich rechtlich beraten zu lassen.


Der DVS bietet Öl-Fonds-Anlegern bis zum 31. März 2015 eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. der Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt an.


Weiter Informationen unter www.dvs-ev.net


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