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16 Eylül 2015

Mobile App von RAL für mehr Transparenz und Verbraucherschutz

Überprüfung der Gültigkeit des Testlogos der Stiftung Warentest in der Werbung


Mobile App von RAL für mehr Transparenz und VerbraucherschutzSankt Augustin, 16. September 2015 – Verbraucher können ab sofort mit Hilfe ihres Smartphones oder Tablets direkt im Handel überprüfen, ob ein Testurteil der Stif-tung Warentest, mit dem ein Hersteller sein Produkt bewirbt, noch gültig ist. Eine entsprechende Applikation hat jetzt RAL eingeführt, was die Transparenz für den Konsumenten vergrößert. Die Web-App kann über die Website www.RAL-Logolizenz.de installiert werden, auf der bisher bereits die Gültigkeit der Lizenzen zur Werbung mit dem Testurteil der Stiftung Warentest online überprüft werden konnte. Mit dem auf dem Start-Bildschirm des Mobilgeräts eingerichteten Touch-Icon ,Lizenz Check“ kann der Nutzer nun schnell und direkt auf den Lizenz-Gültigkeitscheck zugreifen. Unternehmen können darüber hinaus nun auch mobil Lizenzen beantragen und verwalten.


„Damit können Verbraucher oder auch Mitarbeiter von Unternehmen nun jederzeit und über-all, insbesondere auch direkt im Handel am Point of Sale, die Gültigkeit einer Lizenz zur Wer-bung mit der Wort- und Bildmarke der Stiftung Warentest überprüfen“, erläutert Thomas Roßbach, verantwortlich bei der RAL gGmbH für den Bereich LOGO LIZENZ.


Der Gültigkeitscheck erfolgt durch Eingabe der sechsstelligen Lizenznummer, die jedem gül-tigen Testlogo in einem weißen Balken angefügt ist. Neben der Information, ob die Lizenz gültig ist, erhält der Nutzer auch einen Link, mit dem er direkt zu dem von der Stiftung Wa-rentest veröffentlichten Test geleitet wird.


Um zu vermeiden, dass mit alten Tests, deren Prüfkriterien nicht mehr dem aktuellen techni-schen Stand entsprechen, geworben wird, sind die Laufzeiten der Werbelizenzen zeitlich be-fristet. Ergibt die Überprüfung, dass eine Lizenz abgelaufen ist oder ein Produkt gar nicht getestet wurde, kann ein mit dem Smartphone geschossenes Foto über ein Kontaktformular direkt an RAL zur weiteren Prüfung und Ahndung versandt werden.


„Bei der Kennzeichnungsflut in der Werbung fällt es Verbrauchern zunehmend schwer, sich im Markt zu orientieren. Hier bietet das Logo der Stiftung Warentest eine wichtige und glaubwürdige Orientierung. Mit der „Lizenz Check“-App hat nun jeder Verbraucher die Mög-lichkeit, selbst aktiv zu werden und dem Verbraucherschutz zu dienen“, so Thomas Roßbach.


Informationen zur RAL gGmbH


Die RAL gGmbH mit Sitz in Sankt Augustin ist eine gemeinnützige und 100%ige Toch-tergesellschaft von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., das seit 1925 RAL Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen anerkennt, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden.


Die RAL gGmbH vereint neben dem Geschäftsbereich LOGO LIZENZ auch RAL FARBEN und RAL UMWELT. Der Geschäftsbereich RAL UMWELT ist seit über 30 Jahren Vergabe-stelle des Umweltzeichens „Blauer Engel“ und seit 1992 die des europäischen Umwelt-zeichens „EU Ecolabel“. RAL FARBEN definiert seit 1927 RAL Farbtöne und benennt sie eindeutig durch Farbnamen und Farbnummern. Der Geschäftsbereich RAL LOGO LI-ZENZ steht allen Unternehmen zur Verfügung, die ihre Marke unabhängig vermarkten lassen sowie deren missbräuchliche Verwendung verhindern wollen.


Weitere Informationen:


www.RAL-Logolizenz.com


www.RAL.de


Kontakt:


RAL gGmbH

RAL LOGO LIZENZ

RA Thomas Roßbach

Siegburger Straße 39

53757 Sankt Augustin

Telefon: 022 41 – 2 55 16 17

E-Mail: thomas.rossbach@ral-ggmbh.de


Die RAL gGmbH mit Sitz in Sankt Augustin ist eine gemeinnützige und 100%ige Toch-tergesellschaft von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., das seit 1925 RAL Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen anerkennt, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden.


Die RAL gGmbH vereint neben dem Geschäftsbereich LOGO LIZENZ auch RAL FARBEN und RAL UMWELT. Der Geschäftsbereich RAL UMWELT ist seit über 30 Jahren Vergabe-stelle des Umweltzeichens „Blauer Engel“ und seit 1992 die des europäischen Umwelt-zeichens „EU Ecolabel“. RAL FARBEN definiert seit 1927 RAL Farbtöne und benennt sie eindeutig durch Farbnamen und Farbnummern. Der Geschäftsbereich RAL LOGO LI-ZENZ steht allen Unternehmen zur Verfügung, die ihre Marke unabhängig vermarkten lassen sowie deren missbräuchliche Verwendung verhindern wollen.


Kontakt

RAL gGmbH

Thomas Roßbach

Siegburger Straße 39

53757 St. Augustin

02241/2 55 16 17

thomas.rossbach@ral-ggmbh.de

www.RAL-Logolizenz.com



http://www.pr-gateway.de/media/primage/268466.jpgMobile App von RAL für mehr Transparenz und Verbraucherschutz

22 Haziran 2015

Wärmebedarf in Industrie und Gewerbe

Gütezeichen gegen verdeckte Preisverzerrung


Wärmebedarf in Industrie und Gewerbesup.- In vielen Firmen und Gewerbebetrieben erweisen sich die Wärmekosten zunehmend als maßgeblicher Faktor für die unternehmerische Bilanz. Neben den Heizungsaufgaben sind es oft spezielle Prozesse in Fertigung oder Logistik, die Wärme und damit Energie benötigen. Leider sind die Witterung sowie das Auf und Ab der internationalen Energiepreise noch schwieriger vorherzusagen als etwa Lohnentwicklung und Konjunkturverlauf. Kostenvermeidung auf möglichst breiter Front ist deshalb die sicherste Methode, den Einfluss dieser unberechenbaren Größen zurückzufahren. So spielen industrielle Wärme- oder Dampferzeugungsanlagen eine wichtige Rolle, sobald es um energetische Modernisierungsmaßnahmen geht. Darüber hinaus sollten Unternehmen grundsätzlich jene Betriebsabläufe besonders akribisch überwachen, bei denen sich solch eine Kontrollfunktion kostendämpfend auf den Energieeinsatz auswirken kann. Dazu gehören nicht nur die Verbrauchsdaten, sondern auch schon der Vorgang des Energieeinkaufs. Hier sollten regelmäßige Preisvergleiche obligatorisch sein. Außerdem geht es darum, die Anbieter hinsichtlich ihrer Lieferqualität zu vergleichen.


Dabei hat sich das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) als hilfreiches Instrument bewährt. Es wurde eingeführt, um die Kunden von leitungsunabhängigen Wärmeenergien vor ungenauen Mengenmessungen, fehlerhaften Abrechnungen oder mangelhafter Produktgüte zu schützen. Dieser kostenneutrale Verbraucherschutz kann natürlich auch von gewerblichen Abnehmern in Anspruch genommen werden, wenn sie beispielsweise Heizöl oder Flüssiggas für ihre Wärmeerzeuger per Tankwagen erhalten. Sie haben dank des Gütezeichens die Sicherheit, dass ihr Lieferant kontinuierlich auf Zuverlässigkeit sowie auf die Einhaltung aller Qualitätsnormen überprüft wird. Die Kontrollen erstrecken sich unter anderem auf die Lieferfahrzeuge, die Zähleranlagen und deren Eichgültigkeit, die Produktgüte der Brennstoffe und die Preistransparenz der Angebote. So lässt sich die Kalkulation der Energiekosten vor einer Preisverzerrung durch unzulängliche Liefertechnik oder unseriöse Händler schützen. Anbieter transportabler Brennstoffe, die bereits mit dem Qualitätsprädikat ausgezeichnet wurden, können unter www.guetezeichen-energiehandel.de abgerufen werden.


Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird (mehr …)



http://www.pr-gateway.de/media/primage/260798.jpgWärmebedarf in Industrie und Gewerbe

15 Nisan 2015

BITMi enttäuscht: Maas knickt ein bei Vorratsdatenspeicherung

BITMi enttäuscht: Maas knickt ein bei VorratsdatenspeicherungAachen / Berlin, 15. April 2015 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) reagiert sehr enttäuscht auf die Einigung des Bundesjustizministers Heiko Maas und Bundesinnenminister de Maiziere auf “Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. “Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Datenspeicherung verhindert” äußert sich BITMi Präsident Dr. Oliver Gün enttäuscht.


In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens 10 Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Diese differenzierte Speicherfrist belastet insbesondere kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die nun dazu verpflichtet werden, diese Daten quasi vorab auszuwerten und zu sortieren. Die undefinierte Ankündigung einer Entschädigung auf Antrag durch das BMJV hilft hier nicht. “Es bedeutet mehr Bürokratie für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ist schlecht”, erklärt Grün. Unklar bleibt in der Regelung, welche Unternehmen oder Organisationen tatsächlich speichern sollen.


“Mit dieser Einigung der beiden Minister auf die Leitlinien zur Höchstspeicherfrist wird der Vorratsdatenspeicherung nur ein neuer Name gegeben. An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts” hält Grün fest.


Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.


Kontakt

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Lisa Ehrentraut

Augustastraße 78-80

52064 Aachen

0241 1890558

kontakt@bitmi.de


http://www.bitmi.de



http://www.prnews24.com/BITMi enttäuscht: Maas knickt ein bei Vorratsdatenspeicherung

20 Mart 2015

Alarmstufe Rot: Anleger von Öl-Fonds drohen Verluste

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)


Alarmstufe Rot: Anleger von Öl-Fonds drohen Verluste20. März 2015. Des einen Freud, des anderen Leid. So könnte man den aktuellen Öl-Crash am besten beschreiben. Die Verbraucher und auch die Unternehmen freuen sich über billigeres Benzin. Doch der Ölpreis bringt auf der anderen Seite massiv Anleger von geschlossenen Öl-Fonds in Bedrängnis.


In Zeiten der Niedrigzinsen haben viele Anleger in die angeblich sicheren privaten Ölfirmen mit Namensschuldverschreibungen, stillen Beteiligungen oder in geschlossenen Öl-Fonds investiert. Vor allem am Grauen Kapitalmarkt wurde den Anlegern das Blaue vom Himmel versprochen und das Schwarze Gold auf die Ebene des richtigen Goldes gehoben.


Zwischenzeitlich hat sich die Lage aber grundlegend verändert. Das Öl hat erheblich an Wert verloren. Zu niedrig, um in einigen Regionen (z. B. in den USA) noch ertragreich gefördert zu werden. Einige Unternehmen, aber auch einige Fonds stehen vor dem AUS. Statt dem gewinnträchtigen Schwarzem Gold, droht ein schwarzes Loch in der Rendite. Die Situation für die Investoren ist mehr als düster und bietet Anlass zu großer Sorge. Wir können nur allen Anlegern raten, sich schnellstmöglich rechtlich beraten zu lassen.


Der DVS bietet Öl-Fonds-Anlegern bis zum 31. März 2015 eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. der Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt an.


Weiter Informationen unter www.dvs-ev.net


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)


Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.


Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.


Geschäftsstelle Jena

Oberlauengasse 3 a

07743 Jena

Telefon 03641 35 35 04

Fax 03641 35 35 22


Firmenkontakt

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Claudia Lunderstedt-Georgi

Langer Berg 7

99094 Erfurt

0361 65 31 96 96

info@dvs-ev.net


http://www.dvs-ev.net


Pressekontakt

All4press

Erich Jeske

Martinskloster 3

99094 Erfurt

0361 5506710

info@dvs-ev.net


http://www.all4press.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/252414.jpgAlarmstufe Rot: Anleger von Öl-Fonds drohen Verluste

24 Ocak 2015

Initiative des BfI: Mehr Klarheit beim Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU

Initiative des BfI: Mehr Klarheit beim Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU -

Für mehr Verbraucherschutz: Der Bundesverband freier Kfz-Importeure (BfI) arbeitet an einem neuen Musterkaufvertrag für die einheitliche Regelung des Autohandels im EU-Raum


Berne, 20.11.2014 – Wer heute einen Neuwagen kauft, sieht sich oft mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Geschäftsbedingungen konfrontiert. Gerade beim Onlinehandel und Autokauf innerhalb der EU gibt es keine einheitliche Regelung, und schwarze Schafe nutzen AGB und Kaufverträge, bei denen der Endkunde benachteiligt wird. Der Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V. (BfI) hat es sich zur Aufgabe gemacht, für mehr Klarheit und einen besseren Verbraucherschutz zu sorgen. Weitere Informationen darüber gibt es auch unter http://www.bfi-ev.de .


Endkundenschutz steht im Fokus


Ziel des neuen Musterkaufvertrags ist es, die Verbraucher vor schwarzen Schafen und undurchsichtigen Geschäftsbedingungen zu schützen. Viele Autohändler importieren ihre Fahrzeuge aus anderen EU-Ländern, da es dort oft günstigere Preise gibt als in Deutschland. Die Mitglieder des BfI nutzen diese Preisunterschiede, um den Endkunden – ob Privatperson oder Firmenkunde – den bestmöglichen Preis bieten zu können. Der neue Musterkaufvertrag soll hier für eine einheitliche Regelung und klare Verhältnisse zwischen Käufer, Importeur und Verkäufer sorgen.


Warum Fahrzeuge aus EU-Handel?


Der Hauptgrund für den Import von Neuwagen deutscher und anderer Hersteller aus dem Ausland ist der Preis. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze, Zulassungsabgaben und Währungsschwankungen kommt es vor, dass Fahrzeuge im EU-Ausland um einiges günstiger sind als in Deutschland. Dank der Europagarantie ist es auch gleich, aus welchem EU-Land ein Fahrzeug stammt: Der Verbraucher erhält überall die gleiche Garantie auf seinen Neuwagen. Der neue Musterkaufvertrag soll nun dafür sorgen, dass es neben der EU-weit geregelten Garantie auch ausgewogene und rechtssichere AGB gibt. Auf der Webseite des BfI – unter http://www.bfi-ev.de – werden weitere häufig gestellte Verbraucherfragen geklärt. Ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und Verbrauchersicherheit beim Autokauf.


Über den Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V.


Seit seiner Gründung im Jahr 1992 setzt sich der Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V. erfolgreich und kompetent für die Interessen seiner Mitglieder ein. Die Mitglieder des BfI sind freie Kfz-Importeure aus ganz Deutschland. Darüber hinaus tritt der BfI als Schiedsstelle auf, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern und deren Kunden kommen sollte. Während des jährlich vom BfI veranstalteten Internationalen Händlerkongresses tauschen sich Autohändler aus ganz Europa aus und erweitern so ihre Handelsbeziehungen.


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Kontakt

Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V.

August Schürenstedt, LL.M.

Deichstraße 196

27804 Berne

0421 – 69 67 45 63

0421 – 69 67 45 61

info@bfi-ev.de


http://www.bfi-ev.de



Initiative des BfI: Mehr Klarheit beim Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU

Initiative des BfI: Mehr Klarheit beim Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU

Initiative des BfI: Mehr Klarheit beim Handel mit Fahrzeugen innerhalb der EU -

Für mehr Verbraucherschutz: Der Bundesverband freier Kfz-Importeure (BfI) arbeitet an einem neuen Musterkaufvertrag für die einheitliche Regelung des Autohandels im EU-Raum


Berne, 20.11.2014 – Wer heute einen Neuwagen kauft, sieht sich oft mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Geschäftsbedingungen konfrontiert. Gerade beim Onlinehandel und Autokauf innerhalb der EU gibt es keine einheitliche Regelung, und schwarze Schafe nutzen AGB und Kaufverträge, bei denen der Endkunde benachteiligt wird. Der Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V. (BfI) hat es sich zur Aufgabe gemacht, für mehr Klarheit und einen besseren Verbraucherschutz zu sorgen. Weitere Informationen darüber gibt es auch unter http://www.bfi-ev.de .


Endkundenschutz steht im Fokus


Ziel des neuen Musterkaufvertrags ist es, die Verbraucher vor schwarzen Schafen und undurchsichtigen Geschäftsbedingungen zu schützen. Viele Autohändler importieren ihre Fahrzeuge aus anderen EU-Ländern, da es dort oft günstigere Preise gibt als in Deutschland. Die Mitglieder des BfI nutzen diese Preisunterschiede, um den Endkunden – ob Privatperson oder Firmenkunde – den bestmöglichen Preis bieten zu können. Der neue Musterkaufvertrag soll hier für eine einheitliche Regelung und klare Verhältnisse zwischen Käufer, Importeur und Verkäufer sorgen.


Warum Fahrzeuge aus EU-Handel?


Der Hauptgrund für den Import von Neuwagen deutscher und anderer Hersteller aus dem Ausland ist der Preis. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze, Zulassungsabgaben und Währungsschwankungen kommt es vor, dass Fahrzeuge im EU-Ausland um einiges günstiger sind als in Deutschland. Dank der Europagarantie ist es auch gleich, aus welchem EU-Land ein Fahrzeug stammt: Der Verbraucher erhält überall die gleiche Garantie auf seinen Neuwagen. Der neue Musterkaufvertrag soll nun dafür sorgen, dass es neben der EU-weit geregelten Garantie auch ausgewogene und rechtssichere AGB gibt. Auf der Webseite des BfI – unter http://www.bfi-ev.de – werden weitere häufig gestellte Verbraucherfragen geklärt. Ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und Verbrauchersicherheit beim Autokauf.


Über den Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V.


Seit seiner Gründung im Jahr 1992 setzt sich der Bundesverband freier Kfz-Importeure e.V. erfolgreich und kompetent für die Interessen seiner Mitglieder ein. Die Mitglieder des BfI sind freie Kfz-Importeure aus ganz Deutschland. Darüber hinaus tritt der BfI als Schiedsstelle auf, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern und deren Kunden kommen sollte. Während des jährlich vom BfI veranstalteten Internationalen Händlerkongresses tauschen sich Autohändler aus ganz Europa aus und erweitern so ihre Handelsbeziehungen.


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Kontakt

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August Schürenstedt, LL.M.

Deichstraße 196

27804 Berne

0421 – 69 67 45 63

0421 – 69 67 45 61

info@bfi-ev.de


http://www.bfi-ev.de



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