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23 Kasım 2015

SCHUFA - Fluch oder Segen?

Spannender Ratgeber mit interessanten Hintergrund- und Insiderinformationen über die SCHUFA und Ihre Datensammelwut. Insbesondere für Verbraucher eine wertvolle Lektüre.


SCHUFA - Fluch oder Segen?Die SCHUFA – Fluch oder Segen? Oder wie der Mensch

zur Nummer wurde. Ist das wirklich noch unsere Welt, in der

die gesamte Bewertung und Beurteilung eines Menschen nur

noch auf Zahlen und Scores beruht?

Wie sind wir da hineingeraten? Was bedeuten diese

Ziffern und Zahlen? Nach dem NSA Skandal wurden immer

mehr Stimmen laut, die gefragt haben: Wie sieht es bei uns

in Deutschland aus? Welchen Daten werden beispielsweise

bei der SCHUFA gespeichert und wer hat darauf Zugriff?

In diesem Buch finden Sie viele Antworten und Informationen

…. doch lassen sich wirklich alle Geheimnisse so einfach lüften?


Verlag für Fachbücher und Ratgeber.


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New Earth Publishing

Jörg Merk

Pechlerweg 2

82054 Sauerlach

0125-36182311

jm@newearthpublishing.de

http://newearthpublishing.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/274967.jpgSCHUFA - Fluch oder Segen?

5 Kasım 2015

@data, BORDONARO IT-Systemhaus, WEBanizer, SIEVERS-GROUP und Synesty beteiligen sich an Initiative Cloud Services Made in Germany

@data, BORDONARO IT-Systemhaus, WEBanizer, SIEVERS-GROUP und Synesty beteiligen sich an Initiative Cloud Services Made in GermanyDie Initiative Cloud Services Made in Germany erhält weiteren Zulauf: Mit @data, BORDONARO IT-Systemhaus, WEBanizer, SIEVERS-GROUP und Synesty haben sich fünf weitere, in Deutschland ansässige Anbieter von Cloud Computing-Lösungen für eine Beteiligung entschieden. In der bereits 2010 von der AppSphere AG ins Leben gerufenen Initiative haben sich unterschiedlichste Anbieter von Lösungen aus den Bereichen Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Software-as-a-Service (SaaS) mit dem Ziel zusammengeschlossen, für mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Cloud Computing-Lösungen zu sorgen.


@data: Funktionierende EDV-Lösungen für den Mittelstand vom Mittelstand


Das @data-Produktportfolio ist exakt auf die Bedürfnisse des Mittelstandes zugeschnitten. Mit den @data-Lösungen gewinnen Unternehmen mehr Zeit für das Wesentliche. Beginnt das Unternehmen zu wachsen, dann wachsen die Lösungen einfach mit.


BORDONARO IT-Systemhaus: Herstellerunabhängige IT- und Cloud Computing-Lösungen aus einer Hand


Mit einem umfangreichen Portfolio an IT- und Cloud Computing Lösungen und Dienstleistungen unterstützt das BORDONARO IT-Systemhaus insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Aufbau und Betrieb einer leistungsfähigen, flexiblen und skalierbaren IT-Umgebung.


sendeffect – die E-Mail Marketing Software für Anspruchsvolle


Die WEBanizer AG bietet mit sendeffect nach eigenen Angaben eine „E-Mail Marketing Software für Anspruchsvolle“ aus der Cloud. sendeffect eignet sich dabei sowohl für das einfache Erstellen und hochpersonalisierte Versenden von Newslettern als auch für das Umsetzen individueller Kommunikationsprozesse mit Integration von CRM-, CMS- oder Shop-Systemen.


SIEVERS-GROUP: Ganzheitliche IT-Architekturen zur strategischen Unternehmensführung


Die SIEVERS-GROUP bietet seit 25 Jahren Unternehmen und Konzernen ganzheitliche IT-Architekturen zur strategischen Unternehmensführung. Das Unternehmen beschäftigt rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sechs Standorten – die meisten davon am Hauptsitz in Osnabrück.


Synesty – die professionelle Lösung für Automatisierung, Schnittstellen, Datenfeeds


Synesty Studio ist ein professionelles SaaS-Tool zur Automatisierung von Backend-Prozessen, Schnittstellen, Datenfeeds, Auftragsdaten- und Produktdatenmanagement – ohne dass dafür Programmierkenntnisse notwendig sind.


Weitere Informationen zu den in der Initiative Cloud Services Made in Germany vertretenen Unternehmen finden Sie im Lösungskatalog (http://www.cloud-services-made-in-germany.de/loesungskatalog) auf der Webseite der Initiative.


Initiative Cloud Services Made in Germany: Mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Cloud Computing-Lösungen


Ziel der bereits im Jahr 2010 von der AppSphere AG ins Leben gerufenen Initiative Cloud Services Made in Germany ist es, für mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Cloud Services zu sorgen. Aus diesem Grund wurden die folgenden Aufnahmekriterien festgelegt:


– Das Unternehmen des Cloud Service-Betreibers wurde in Deutschland gegründet und hat dort seinen Hauptsitz.

– Das Unternehmen schließt mit seinen Cloud Service-Kunden Verträge mit Service Level Agreements (SLA) nach deutschem Recht.

– Der Gerichtsstand für alle vertraglichen und juristischen Angelegenheiten liegt in Deutschland.

– Das Unternehmen stellt für Kundenanfragen einen lokal ansässigen, deutschsprachigen Service und Support zur Verfügung.


Um möglichst auch jungen und kleinen Anbietern von Cloud Services die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen der Initiative zu präsentieren, wurde die finanzielle Einstiegshürde möglichst niedrig gelegt. Der Jahresbeitrag beträgt EUR 250,00 zzgl. MwSt., also gerade einmal etwas mehr als 20 Euro im Monat. „Das unverändert große Interesse von Anwender- wie von Anbieterseite an der Initiative Cloud Services Made in Germany unterstreicht die zentrale Rolle, die Themen wie Datenschutz und Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cloud Computing-Lösungen in Deutschland spielen“, bestätigt Frank Roth, Vorstand AppSphere AG und Initiator der Initiative. „Viele Initiativen im IT-Umfeld bleiben aber häufig den „Großen“ vorbehalten, da die Beteiligung ein entsprechendes finanzielles Engagement voraussetzt. Der IT-Markt befindet sich allerdings derzeit im Umbruch, und da soll es auch Newcomern und Unternehmen ohne Millionen-Budget möglich sein, sich Gehör am Markt zu verschaffen.“


Weitere Informationen zur Initiative Cloud Services Made in Germany stehen im Internet unter www.cloud-services-made-in-germany.de (http://www.cloud-services-made-in-germany.de) zur Verfügung.


Der Markt der Cloud Services wächst rasant und die Auswahl sicherer und rechtlich unbedenklicher OnDemand-Software-Lösungen fällt den Anwenderunternehmen zunehmend schwerer. Ziel der im Juni 2010 von der AppSphere AG (http://www.appsphere.com) mit Unterstützung des Cloud Computing Report (http://www.cloud-computing-report.de) ins Leben gerufenen Initiative Cloud Services Made in Germany ist es, für mehr Rechtssicherheit bei der Auswahl von Cloud Services zu sorgen.


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Initiative Cloud Services Made in Germany

Werner Grohmann

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45136 Essen

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31 Ekim 2015

Datenschutz: Wenn der Chef die E-Mails mitliest

Pflicht zum korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen


Datenschutz: Wenn der Chef die E-Mails mitliestEinen Ansprechpartner im Unternehmen zum Thema Datenschutz zu haben ist Gold wert. Dies ist in der Regel der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Er hat in Sachen Datenschutz eine neutrale Position einzunehmen und steht für alle Beteiligten zur Verfügung: der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, dem Betriebsrat, den Kunden, den Lieferanten, den Aufsichtsbehörden, und allen Betroffenen.


Damit sich alle beteiligten Gruppen vertraulich an ihn wenden können, muss eine sichere Kommunikation geschaffen werden. Dazu gehört nicht nur ein Büro, in dem man sich vertraulich unter vier Augen unterhalten kann. Dazu gehört auch ein Briefkasten, der an den Datenschutzbeauftragten adressiert ist. Post an den Beauftragten für den Datenschutz sollte nur von diesem geöffnet werden. Das gleiche gilt für die elektronische Kommunikation – dem E-Mail-Postfach. E-Mails, die an den Datenschutzbeauftragten gesendet werden, unterliegen der Vertraulichkeit und sollten demnach entsprechend abgesichert werden. Technisch sollte es die Möglichkeit geben, ihm eine E-Mail verschlüsselt zu übermitteln. Ebenso sollte auch er die Möglichkeit haben, verschlüsselte E-Mail zu versenden oder auf empfangene zu antworten.


Organisatorisch muss das E-Mail-Postfach des Beauftragten für den Datenschutz ebenfalls wie der Briefkasten nur von ihm zu lesen sein. Umleitungen oder Weiterleitungen sollten zuvor auf Sicherheit und Vertraulichkeit geprüft werden, unabhängig davon, ob es sich um einen internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten handelt. Von sogenannten Sammelkonten ist abzuraten, bei denen beispielsweise die Geschäftsleitung automatisch eine E-Mail-Kopie erhält. Mitarbeiter die sich vertraulich an den Datenschutzbeauftragten wenden, würden damit das Vertrauen in den Datenschutz des Unternehmens verlieren. Vergleichbar ist demnach das E-Mail-Postfach des Datenschutzbeauftragten wie das eines Betriebsrats oder der Geschäftsleitung.


Fazit: Um einen korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen an den Datenschutzbeauftragten zu gewähren, sollte er der einzige Empfänger sein. Weitere Fragen zum Umgang mit vertraulichen Informationen und zum Datenschutz können vom Datenschutzexperten Peter Suhling von suhling management consulting (http://suhling.biz) beantwortet werden.


suhling management consulting bietet externe Datenschutzbeauftragung, Managementberatung, Datenschutzaudits, Begleitung zur Zertifizierung und Siegelerteilung durch Implementierung von ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, BDSG und Datenschutzstandards, Integration von Managementsystemen und Auditierung von Managementsystemen.


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/272940.jpgDatenschutz: Wenn der Chef die E-Mails mitliest

30 Ekim 2015

Video-Konferenzen ohne Sicherheitsrisiko

Veeting Rooms und das Online-Hochsicherheitsschließfach SecureSafe gehen Kooperation ein.


Veeting Rooms, die Komplettlösung für Meetings im Web, und das Online-Hochsicherheitsschließfach SecureSafe gehen eine Kooperation ein. So ist es neu möglich, die vertraulichen Sitzungsprotokolle und Unterlagen nach den Videokonferenzen direkt, unkompliziert und sicher in ein digitales Schließfach zu übertragen


Die Sitzungsprotokolle inklusive Chat-History können bei Veeting Rooms ab sofort ohne jegliches Sicherheitsrisiko mit einem Klick gespeichert und geteilt werden. Das 2014 gegründete Unternehmen Veeting AG hat mit der DSwiss AG einen Partner gefunden, der mit seinem Online-Hochsicherheitsschließfach SecureSafe dafür sorgt, dass die vertraulichen Daten bei der Übertragung und der Speicherung online vor Fremdzugriffen geschützt bleiben.


Veeting Rooms ist eine Webkonferenzlösung für Unternehmen. Der Dienst bietet umfassende, intuitiv bedienbare Funktionen für Geschäftsmeetings, von der Planung einer Besprechung über Live-Präsentationen bis zum Sitzungsprotokoll. Während die Unterlagen nach den Video-Sitzungen bisher per E-Mail versandt wurden, ist Veeting-CEO Fabian Bernhard nun froh, seinen Kunden auch eine sichere und trotzdem benutzerfreundliche Lösung für die Datenübertragung bieten zu können. „Viele unserer Kunden legen großen Wert darauf, dass ihre Daten vor Fremdzugriffen geschützt sind. Die Partnerschaft mit DSwiss, dem führenden Schweizer Anbieter für sichere und einfache Datenspeicherung, ist für uns daher ein wichtiges Verkaufsargument.“ In Deutschland kooperiert das Schweizer Unternehmen Veeting Rooms bereits mit der vor zehn Jahren gegründeten TeamFON GmbH, einem der führenden Anbieter Cloud basierter Telefonanlagen.


Maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen

Der zu 100 Prozent in der Schweiz entwickelte Datenspeicher SecureSafe wird weltweit mittlerweile von über 700.000 Personen und Unternehmen genutzt. „Das Bedürfnis nach einer Anwendung zum sicheren Speichern von Video- und Chatprotokollen war groß“. Dank der Zusammenarbeit mit Veeting Rooms gibt es nun eine unkomplizierte Lösung, die wir unseren Kunden vorbehaltlos empfehlen können“, sagt Tobias Christen, CEO von DSwiss.


Wie Christen betont, sei SecureSafe stets bestrebt, individuelle Lösungen für Firmen zu erarbeiten, die auf Sicherheit und Dateispeicherung fokussieren. So vertrauen in Deutschland unter anderem die Allianz-Versicherung und der spanische Sicherheitsdienstleister Prosegur auf den Datensafe aus der Schweiz. Des Weiteren hat SecureSafe im eigenen Land Lösungen für mehrere Kantonalbanken, die AXA Winterthur sowie zahlreiche KMU programmiert.


Die auf hochsichere Internetdienste und langfristige Aufbewahrung wichtiger Daten spezialisierte DSwiss AG wurde 2008 gegründet und hat ihren Sitz in Zürich. Sie ist Hersteller des hochsicheren und vererbbaren Online-Datenspeichers SecureSafe, den weltweit bereits mehr als 700.000 Personen zur Speicherung ihrer Dateien und Passwörter nutzen. Zudem liefern bereits mehrere Banken, Versicherungen und Sicherheitsdienstleister, wie z.B. die Allianz, UniCredit, Prosegur und ZKB, sensitive Dokumente wie Kontobelege in die SecureSafes ihrer Kunden ein.


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27 Ekim 2015

Cloud-Technologien: Vom "Nice to have" zum "Must have"?

OVH auf der Aichwald Konferenz 2015


Wir erleben eine Zeit des Wandels in der Cloudlösungen die IT-Landschaft nachhaltig verändern – diese Entwicklung wird nicht von Technologie, sondern von Geschäftsinteresse getrieben. Ihre Einsatzszenarien sind vielfältig, erfordern jedoch die richtige Strategie. Daher stellt sich die Frage, wie und welche Cloudlösungen wirklich sinnvoll und ob sie für jeden unerlässlich sind


Diesen und weiteren Fragestellungen wird Peter Höhn, Director Germany bei OVH (https://www.ovh.de/), in seinem Vortrag „Cloud Technologien: Vom „Nice to have“ zum „Must have“!?“ nachgehen. OVH stellt seine Erfahrungen mit Cloud-Technologien und -Lösungen bereits zum zweiten Mal auf der Aichwald Konferenz vor. OVH ist der größte Provider Europas und einer der führenden Anbieter für Internet- und Cloudstrukturen weltweit.


Neben seinem Vortrag wird Peter Höhn sich an der Podiumsdiskussion zum Thema “ Wie gläsern sind wir schon heute? Und ist das überhaupt wichtig?“ beteiligen. Auch hier kann OVH mit seinem Wissen aufzeigen, das ein Miteinander von digitaler Transformation und persönlichem Datenschutz funktionieren kann.


Cloud Computing kommt derzeit vor allem im Bereich der Unterstützungsprozesse wie Einkauf, IT, Personal oder im Rechnungswesen zum Einsatz. Nutzer können schnell, flexibel und preiswert ihre IT-Infrastruktur anpassen und unmittelbar auf veränderte Kundenwünsche, Marktsituationen (wie z.B. saisonale Spitzen) reagieren. Dies führt unter anderem zu einer schnelleren Einführung von IT-gestützten Geschäftsprozessen. Gleichzeitig ergibt sich für Unternehmen ein interessantes Einsparpotenzial bei Hard- und Software.

Aber wann und welche Unternehmen können überhaupt von diesen Vorteilen profitieren?


Eine veraltete Netzwerkarchitektur kann heute nicht mehr den Nutzen liefern, den ein modernes Unternehmen braucht. Die digitale Transformation stellt die IT vor neue Herausforderungen. Die Cloud ist daher seit längerem ein absolutes Trendthema der IT.


Cloud-Nutzer müssen sich keine Gedanken um Installation, Wartung und Sicherheit ihrer IT-Infrastruktur machen, sondern können sich komplett auf ihre Kernkompetenzen fokussieren. Die Nutzung einer Cloud kann nicht nur Kosten sparen, sondern ermöglicht es auch in der Entwicklung flexibler zu agieren. Eine Betrachtung der Cloud Vendor Benchmark der Experton Group zeigt auf, dass viele Unternehmen in den nächsten Jahren auf agilere Cloudlösungen umsteigen werden.


Die IT-Konferenz findet am 28. Oktober in Aichwald statt und versteht sich als Forum für Start-Up-Unternehmen und alle, die im webbasierten Business engagiert sind. OVH ist mit einem mehrköpfigen Expertenteam vor Ort und steht für Fragen rund um die Cloud zur Verfügung. Schirmherr der Konferenz ist Dr. Nils Schmid, Finanz- und Wirtschaftsminister sowie stellvertretender Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg.


Mit rund 220.000 Servern ist OVH europäischer Marktführer und einer der führenden Anbieter von IT-Infrastrukturen weltweit.* Das ISO/IEC 27001 und SOC zertifizierte Unternehmen betreibt 17 hochmoderne Rechenzentren in Europa und Nordamerika sowie ein eigenes Glasfasernetzwerk mit einer Gesamtbandbreite von 3,5 TB/s und 33 Präsenzpunkten auf 3 Kontinenten. Außerdem unterhält OVH eine eigenständige Server-Produktion. OVH wurde 1999 in Frankreich von Octave Klaba gegründet. Das inhabergeführte Familienunternehmen ist in 17 Ländern weltweit vertreten und beschäftigt derzeit rund 1.000 Mitarbeiter. In Deutschland ist OVH seit 2006 am Markt. Sitz der deutschen Niederlassung ist Saarbrücken.


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OVH GmbH

Jens Zeyer

Dudweiler Landstraße 5

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Dr. Oliver Schillings

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Cloud-Technologien: Vom "Nice to have" zum "Must have"?

19 Ekim 2015

MAKLERKONZEPTE kooperiert ab sofort eng mit dem BVSV e.V.

Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V. kooperiert ab sofort eng mit der Firma MAKLERKONZEPTE – Eine zukunftsweisende Kooperation für alle Vermittler


Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V., hat am Dienstag, den 06.10.2015, mit den Inhabern der Firma Maklerkonzepte GbR aus Hamburg und Potsdam, eine weitreichende Kooperationsvereinbarung unterschrieben.


Die Firma Maklerkonzepte arbeitet seit 15 Jahren am Markt. Sie stellt Maklern Know How in den Fragen IT-Architektur und Prozessoptimierung zur Verfügung.

In der Praxis besteht diese Tätigkeit aus mehreren unterstützenden Maßnahmen, die die Kollegen Makler in die Lage versetzt, ihre täglichen Verwaltungsaufgaben zu optimieren und ihnen an verschiedenen Stellen kostbare Ressourcen freimacht, die sie in der täglichen Arbeit mit und für ihre Kunden einsetzen können.


Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen wird gemeinsam mit der Firma Maklerkonzepte einige interessante Projekte vorantreiben und ganz neu aufsetzen, die eben genau diesem Ziel, die Makler bei ihrer täglichen Arbeit erfolgreich zu unterstützen, dienen werden.


Eines dieser Projekte wird die Umsetzung von gemeinsamen Ausbildungsgängen in der Seminargesellschaft des BVSV e.V. sein. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Etablierung eines Ausbildungsganges im zum Beauftragten für IT-Sicherheit im Maklerunternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Hier wird der BVSV zusätzlich auf das Know How bereits bestehender Kooperationen zurückgreifen.


Die beiden Inhaber und Gründer der Firma Maklerkonzepte sind überzeugt von den Zielen und Möglichkeiten des BVSV und dürfen Sie zeitnah als neue Mitglieder im Verband begrüßen.


Andreas Schwarz, der erste Vorsitzende des BVSV, sagte zum Thema Kooperationen zwischen den Unternehmungen: „Weitere, zielführende Projekte zum Vorteil beider sind bereits in Planung. Ein erstes gemeinsames Projekt wird die Einführung des „Digipen“ sein.

Der Digipen verschafft an vielen Stellen ungeahnte zeitliche Vorteile. Genannt sei hier die deutliche Erleichterungen sowie mehr Geschwindigkeit bei der Beachtung und Einhaltung des Datenschutzes.“


Sebastian M. Laude von Maklerkonzepte dazu: „Beim Einsatz der Digipen-Technologie trifft Tradition auf Moderne! Zusammen mit dem BVSV können wir über solche, für die tägliche Arbeit nützlichen Technologien, wesentlich effektiver den Markt informieren.“


Nun steht erst einmal die DKM vor der Tür, wo beide Unternehmen mit einem eigenen Stand vertreten sind.


Hierzu Andreas Schwarz: „Die DKM wird helfen, noch viel mehr Vermittlern aus der Branche die Vorteile einer Zusammenarbeit mit dem BVSV und seine strategischen Kooperationen nahe zu bringen. Dieser weitere, richtige Schritt, den die Maklerkonzepte und wir hier konsequent gehen, ist ein großer Vorteil für alle Vermittler.“


Ansprechpartner / Pressekontakt BVSV e.V.:


Bundesverband der Sachverständigen

für das Versicherungswesen e.V.

Michael Wendel

Bundesgeschäftsführer

Wellingsweg 20

56072 Koblenz

Telefon: 04271 / 956138

Email: info@bvsv-bundesverband.de


konzeptionelle IT- und Prozeß-Beratung für Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister


Kontakt

MAKLERKONZEPTE GbR

Sascha Zingler

Bauernvogtkoppel 33b

22393 Hamburg

040 38652771

kontakt@maklerkonzepte.com

http://www.maklerkonzepte.com



MAKLERKONZEPTE kooperiert ab sofort eng mit dem BVSV e.V.

8 Ekim 2015

Peter Weger, VP International oodrive Group, zum EuGH-"Safe Harbor"-Urteil: "Ein großartiger Tag für den europäischen Datenschutz!"

Peter Weger, VP International oodrive Group, zum EuGH-Paris/München, 7. Oktober 2015: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober, in dem das so genannte „Safe Harbor-Abkommen“ zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt wurde, sorgte für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit.


Peter Weger, Vice President International der oodrive Gruppe und in dieser Rolle auch Geschäftsführer der deutschen Niederlassung, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem „großartigen Tag für den europäischen Datenschutz“.


oodrive ist einer der in Europa führenden Anbieter von Cloud Computing Lösungen für die sichere und vertrauliche Zusammenarbeit in Unternehmen (Enterprise Collaboration) sowie den sicheren Austausch vertraulicher Unternehmensinformationen (Secure Enterprise File Sharing).


Im nachfolgenden Kurzinterview konkretisiert er diese Aussage.


Frage: „Ein großartiger Tag für den europäischen Datenschutz!“ Ein sehr euphorisches Statement zum EuGH-Urteil. Können Sie Ihre Euphorie erläutern?


Weger: Sehr gerne. Mit seinem Urteil schafft der EuGH endlich Rechtssicherheit und bestätigt darüber hinaus, dass die bereits seit 15 Jahren geltende Safe Harbor-Regelung nicht mehr zeitgemäß ist. Datenschützer bezweifelten nämlich schon seit langem, ob US-Unternehmen allein durch deren Anerkennung der Safe Harbor-Grundsätze datenschutzrechtlich auf dasselbe Sicherheitsniveau gestellt werden dürfen wie Unternehmen in Europa. Das Urteil bestätigt diese Zweifel.


Frage: Nun ging es ja bei diesem Verfahren eigentlich um einen Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Studenten und angehenden Juristen Max Schrems und Facebook. Ihr Unternehmen ist dagegen als Cloud Service Provider im Unternehmensumfeld tätig. Wie passt das zusammen?


Weger: Das passt sehr gut zusammen. Gerade in den Bereichen Secure Enterprise Collaboration und File Sharing, in denen oodrive cloudbasierte Lösungen anbietet, kommt es natürlich ebenfalls regelmäßig zum Speichern personenbezogener Daten auf unseren Servern. Als in Europa tätiges Unternehmen garantieren wir unseren Kunden, dass ihre Daten in dem für sie geltenden Rechtsraum – Frankreich für die französischen Kunden, Deutschland für die deutschen Kunden – gespeichert werden und diesen Rechtsraum nicht verlassen. Damit gelten auch die in diesen Staaten geltenden Datenschutzvorgaben, die eben deutlich strenger sind als in den USA, auch wenn diese bisher im Rahmen von „Safe Harbor“ als ausreichend eingestuft wurden.


Darüber hinaus wird so sichergestellt, dass der Zugriff auf diese Daten durch US-Behörden und Geheimdienste – deren Machenschaften wurden ja im Rahmen der NSA-Affäre deutlich – ausgeschlossen ist.


Frage: A propos NSA-Affäre. Der Initiator der Affäre Edward Snowden gratulierte Herrn Schrems via Twitter zu seinem EuGH-Erfolg mit den Worten: „Du hast die Welt zum Besseren verändert“. Würden Sie diese Aussage bestätigen?


Weger: Nun bei aller Euphorie würde ich soweit nicht gehen. Dennoch zeigt das Urteil, dass europäische Instanzen den Datenschutz und Datensicherheit sehr ernst nehmen und auch bereit sind, diese Werte im internationalen Vergleich einzufordern. Für uns ist dieses Urteil vielmehr Ansporn, weiter alles zu tun, um den Schutz der Daten unserer Kunden zu gewähren.


Die Oodrive-Gruppe ist heute einer der europäischen Marktführer für sichere Online-Datenverwaltung für Unternehmen. Das Unternehmen wurde im Jahre 2000 in Frankreich gegründet und hat heute Niederlassungen in München, Paris, Brüssel, Genf, Sao Paolo und Hong Kong. Oodrive betreut über 14.500 Firmen, die mit Lösungen des Unternehmens weltweit sicher und online kollaborieren. Als Vorreiter des SaaS-Modus in Europa engagiert sich Oodrive in der Förderung des Cloud Computing und ist ein aktives Mitglied in verschiedenen Vereinen und Institutionen.


Kontakt

Oodrive Germany GmbH

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/270640.jpgPeter Weger, VP International oodrive Group, zum EuGH-"Safe Harbor"-Urteil: "Ein großartiger Tag für den europäischen Datenschutz!"

29 Eylül 2015

1. Karlsruher Compliance und Datenschutz-Tag ein voller Erfolg

Peter Schaar hält Keynote im September in Karlsruhe


1. Karlsruher Compliance und Datenschutz-Tag ein voller ErfolgDer 1. Karlsruher Compliance und Datenschutz-Tag findet in der IHK Karlsruhe im IHK Haus der Wirtschaft statt. Die Sprecher sind Herr Jörg Schneider von der CL Compliance und Datenschutz GmbH & Co. KG, sowie Herr Dr. Jürgen Höffler, ebenfalls Geschäftsführer der CL. Als Keynotespeaker ist Herr Peter Schaar geladen, ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz.


Rechtsanwalt Jörg Schröder erläutert den Zusammenhang von Datenschutz und Compliance in der heutigen Wirtschaft, sowie die Arbeitsgebiete der CL Compliance und Datenschutz GmbH & Co. KG (http://compliance-datenschutz.de). Neben der Funktion des externen Compliance-Officer übernimmt CL auch die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter. Herr Schröder stellt die Sprecher Herrn Dr. Jürgen Höffler und Herrn Peter Schaar vor.


Dr. Jürgen Höffler spricht in seinem Praxisvortrag über das Datenschutzkonzept, welches für Unternehmen eine wichtige Rolle spielt, da verpflichtende Dokumentationen und Prozesse hierin enthalten sind. Es ist nicht nur für Einsteiger ein interessanter Praxisvortrag. Auch für Datenschutzbeauftragte, die sich mit Compliance beschäftigen (müssen), ist dieser Vortrag sehr aufschlussreich. Neben dem Aufbau eines Datenschutzkonzepts erläutert Dr. Höffler den Praxisbezug. In der anschliessenden Diskussionsrunde werden die Fragen der Teilnehmer verständlich beantwortet.


Die Keynote hält Peter Schaar, Vorsitzender der europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (http://www.eaid-berlin.de), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. (2003-2013). Mit dieser Keynote zum Thema Datenschutz und Compliance hat Herr Schaar jeden Teilnehmer angesprochen. Es werden Themen wie die Miniaturisierung behandelt, ebenso wie Big Data und Cloud Computing, neueste Entscheidungen zum Safe Harbor-Abkommen, das Internet der Dinge und dem zum Leben erwachten Kühlschrank, Privacy by default und Privacy by design, sowie ferngesteuerte Autos, die von einem Hacker übernommen wurden oder Herzschrittmacher, die über eine Schnittstelle Hackern einen Zugang ermöglichen könnten. Auch zur erwartenden EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es einen Ausblick. Peter Schaar klärt auf und weist auf mögliche Gefahren hin, die mit neuen Technologien und Big Data einhergehen.


Peter Schaar hat es wieder geschafft: Beifall vor, während und nach seiner Keynote sprechen für ihn. Nach wie vor gelingt es ihm, schwierige Themen und auch teilweise schwer verdauliche Themen tagesaktuell gewürzt mit Beispielen aus dem echten Leben zu transportieren und auch Teilnehmer mit weniger Fachwissen in seinen Bann zu ziehen. Der 1. Karlsruher Compliance und Datenschutz-Tag am 28.09.2015 ist ein voller Erfolg.


Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit können vom Datenschutzexperten Peter Suhling von suhling management consulting unter http://suhling.biz bezogen werden.


suhling management consulting bietet externe Datenschutzbeauftragung, Managementberatung, Datenschutzaudits, Begleitung zur Zertifizierung und Siegelerteilung durch Implementierung von ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, BDSG und Datenschutzstandards, Integration von Managementsystemen und Auditierung von Managementsystemen.


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SECUDE kündigt Support für SAP® BusinessObjects™ BI-Applikationen an

Auf der DSAG-Jahreskonferenz stellt SECUDE die erweiterten Audit- und Sicherheitsfunktionen seiner Datenschutzlösung Halocore vor, die nun auch SAP Crystal Reports und Web Intelligence abdeckt


Darmstadt, 29. September 2015 – SECUDE, Experte für Datensicherheits-Lösungen im SAP-Umfeld, kündigt zusätzliche Funktionen für seine Produkt Suite Halocore an. Halocore hilft SAP-Kunden dabei, Daten, die aus SAP-Applikationen exportiert werden, zu schützen und so wertvolles geistiges Eigentum und sensible Informationen gegenüber Datenverlust und Diebstahl abzusichern. Mit dem erweiterten Support von SAP Crystal Reports und Web Intelligence, kann Halocore nun auch Datenexporte aus BusinessObjects™ BI-Applikationen nachverfolgen, analysieren, Reports und Benachrichtigungen initiieren und gegebenenfalls Datenexporte besonders sensibler Informationen durch Nutzer ohne die entsprechenden Berechtigungen blockieren. SECUDE wird die Lösungserweiterung auf der DSAG-Jahreskongress vom 29.09. bis 01.10. 2015 vorstellen und bietet Besuchern am Stand K6 die Gelegenheit, sich mit den Datensicherheitsexperten auszutauschen.


Die SAP® BusinessObjects™ Business Intelligence Applikationen wurden entwickelt, um SAP-Nutzern bei der Durchführung von Geschäftsanalysen und der Generierung komplexer Berichte zu helfen, und damit Geschäftsprozesse zu beschleunigen. Diese Berichte enthalten oft hochsensible Informationen, Betriebsgeheimnisse und andere geschäftsbezogene Daten vertraulicher Art. Damit bilden sie ein lukratives Ziel für Cyberkriminelle oder Insider mit böswilligen Intentionen. SAP-Nutzer exportieren diese ungeschützten Berichte aus den BusinessObjects BI-Applikationen und sind demnach höheren Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Daher haben viele Unternehmen weder eine Übersicht noch Kontrolle über die aus dem SAP-System exportierten Dokumente.


„Unser Ziel ist es, SAP-Nutzern einen hohen Grad an Kontrolle und Sicherheit für das Exportieren sensibler Dokumente aus SAP-Applikationen zu ermöglichen, damit die Unternehmen ihre Geschäftsprozesse so effizient und sicher wie möglich gestalten können“, erklärt Jörg Dietmann, CEO von SECUDE. „Der Einsatz von Crystal Reports und Web Intelligence bei Entscheidungsprozessen nimmt zu. Mit Halocore sind Nutzer von SAP in der Lage, Datenexporte aus den BusinessObjects™ BI-Applikationen genau nach zu verfolgen und zu analysieren. Damit kann der Export von Daten verhindert werden, bevor ein nicht autorisierter Anwender diese überhaupt einsehen kann. Dieser innovative Ansatz erlaubt es Unternehmen, einer unerwünschten Offenlegung von Informationen vorzubeugen und so Sicherheitsrisiken von innen und außen zu verringern.“


Halocore ist eine Datenschutztechnologie für Nutzer von SAP-Software. Sie ermöglicht es sensible Datenexporte mit einer kontextbezogenen Klassifizierung zu erkennen, alle Download-Aktivitäten aus SAP-Applikationen nach zu verfolgen und zu analysieren. Mögliche Datenverluste können mithilfe der Data Loss Prevention (DLP)-Funktion verhindert werden, und granular strukturierte Zugriffsberechtigungen helfen bei der Absicherung hoch sensibler Datenexporte.


Mit der Erweiterung der Audit- und Datensicherheitsfunktionen auf Crystal Reports und Web Intelligence, bietet Halocore Unternehmen, die SAP einsetzen, eine bessere Übersicht und Kontrolle über die hoch sensiblen Informationen, die in mithilfe von BusinessObjects™ BI-Applikationen generierten Berichten enthalten sind.


***

SAP, TechEd und andere SAP Produkte und Services, die in dieser Meldung erwähnt werden sowie die entsprechenden Logos sind Marken oder registrierte Warenzeichen von SAP SE (oder einer SAP-Schwestergesellschaft) in Deutschland oder anderen Ländern (s. http://www.sap.com/corporate-en/legal/copyright/index.epx). Alle anderen Service- und Produktnamen, die in dieser Meldung erwähnt werden sind Marken der jeweiligen Unternehmen.


Über SECUDE – www.secude.de

SECUDE ist ein innovativer, weltweit tätiger Anbieter von IT-Datenschutzlösungen für SAP-Kunden. Das Unternehmen wurde 1996 als Joint Venture von SAP AG und Fraunhofer Institut gegründet, um SAP relevante Sicherheitssoftware zu entwickeln. SECUDE ermöglicht heute SAP-Kunden, ihre unternehmenskritischen SAP-Datenexporte vor Verlust und Diebstahl zu schützen sowie die Auflagen branchenspezifischer Compliance-Richtlinien einzuhalten. Sensible Daten werden mit SECUDE Softwarelösungen durch intelligente Kontext-Analysen identifiziert, klassifiziert, verschlüsselt und mit Berechtigungen versehen. Das ermöglicht den vertraulichen Austausch geschäftskritischer SAP-Datenexporte, sowohl im eigenen Unternehmen als auch mit externen Geschäftspartnern, über die Cloud oder auf mobilen Endgeräten. SECUDE genießt heute das Vertrauen zahlreicher Fortune-500- und DAX-Unternehmen. Mit Niederlassungen in Europa, Nordamerika und Asien steht SECUDE für weltumspannende IT-Sicherheit.


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SECUDE kündigt Support für SAP® BusinessObjects™ BI-Applikationen an

Softwarehersteller d.velop verlagert seinen Filesharing-Dienst in die Cloud-Umgebung von Pironet NDH

„foxdox“ ab sofort aus ISO-konformer Cloud


Softwarehersteller d.velop verlagert seinen Filesharing-Dienst in die Cloud-Umgebung von Pironet NDHKöln/Gescher, den 29. September 2015 – Der Software-Hersteller d.velop hat seinen Online-Dienst foxdox – eine sichere Filesharing- und File-Synchronization-Lösung – in die deutsche Cloud-Umgebung der CANCOM-Tochter Pironet NDH verlagert. d.velop greift mit diesem Schritt dem erwarteten weiteren User-Zuwachs seiner foxdox-Lösung vorweg. So sind Kapazitäten jetzt flexibel zubuchbar und passen sich den tatsächlichen Kapazitäts- und Leistungsanforderungen an. Anwender von foxdox profitieren durch den Schritt in die neue Cloud-Umgebung unter anderem von einer weiter gesteigerten Verfügbarkeit. Im Gegensatz zu den Lösungen der vorwiegend US-amerikanischen Filesharing-Anbieter sind ihre Daten hier nach den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts gespeichert.


Sicherer und datenschutzkonformer Dokumentenaustausch


foxdox ist die Cloud-Lösung für hochsicheres Enterprise Filesharing und File-Synchronisation. Unternehmen tauschen mit der Business-Version von foxdox Dokumente mit Kunden oder Geschäftspartnern sowie unternehmensintern aus. Beispielsweise verteilen hierüber zahlreiche Firmen die Gehaltsabrechnungen digital an ihre Mitarbeiter. Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet foxdox ein Business-DMS (Dokumentenmanagement-System) und ein revisionssicheres Online-Archiv. Privatanwendern dient foxdox als digitaler Aktenschrank für besonders schützenswerte Dokumente. Nutzer können von jedem beliebigen Endgerät auf die webbasierte Lösung zugreifen. Darüber hinaus stellt foxdox ein umfangreiches Synchronisationstool für den PC sowie Apps für Android und iOS bereit.


„Bei der Entscheidung für die Cloud-Umgebung von Pironet NDH waren uns vor allem zwei Punkte wichtig“, erläutert Alexander Zirl, Geschäftsführer der d.velop business services GmbH, einer Tochter der d.velop AG und Betreiber des foxdox Dienstes. „Zum einen musste die Lösung den höchsten Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz genügen, zum anderen ein hohes Maß an Skalierbarkeit und Ausfallsicherheit bieten. Darüber hinaus garantieren wir unseren Kunden, dass foxdox ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben wird. Nur Pironet NDH hatte hier ein überzeugendes Gesamtpaket.“


Cloud Enabling für Softwarehersteller


Mit d.velop entscheidet sich ein weiterer namhafter Softwarehersteller für das Cloud-Enabling-Angebot von Pironet NDH. Softwareherstellern bietet die CANCOM-Tochter hiermit ein Rundum-Paket für die Entwicklung und das Testing wie auch den Betrieb und Support ihrer Lösungen im Cloud-Modell. Die PaaS-Plattform als technologische Komponente ist anbieterunabhängig, unterstützt sämtliche gängigen Entwicklungsumgebungen und Programmiersprachen und wird ausschließlich in deutschen, ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren betrieben.


Als Cloud Transformation Partner, Systemintegrator und Managed Services Provider liefert die CANCOM Gruppe ein zukunfts- und Business orientiertes Lösungsportfolio und damit einen bedeutenden Mehrwert für den Geschäftserfolg von Unternehmen. CANCOM führt mit Analyse, Beratung, Umsetzung und Services in den Cloud Way of Computing und ist damit IT und Business Transformation Partner für die Kunden.


Seit 2014 gehört die Pironet NDH AG mit Hauptsitz in Köln, einer der marktführenden deutschen Anbieter von Cloud Computing, mehrheitlich zum Konzernverbund der im TecDAX notierten CANCOM SE. Im Fokus der Pironet NDH steht die Bereitstellung von Unternehmenssoftware über das Internet bis hin zu kompletten Desktop-Arbeitsplätzen und geschäftskritischen Applikationen von SAP und Microsoft.


Mit der deutschen Business Cloud® von CANCOM/Pironet erschließen sich Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität für die Einführung, Nutzung und den Betrieb moderner Cloud Computing Lösungen. Die Business Cloud® beruht auf der von CANCOM entwickelten und erprobten AHP Private Cloud Architektur sowie Service-Komponenten, Netzwerk- und Infrastruktur-Diensten. Virtuelle IT-Ressourcen und gängige Business-Anwendungen können so als schlüsselfertige und kostenflexible Cloud-Dienste aus dem firmeneigenen Rechenzentrum oder den hochsicheren, deutschen Rechenzentren der CANCOM-Gruppe bereitgestellt werden.


Sowohl Leistungsangebot und IT-Infrastruktur als auch die interne Organisation sind nach strengen, international anerkannten Richtlinien zertifiziert, u.a. nach DIN ISO/IEC 27001. Die Zertifizierung bedeutet für Kunden die operative Exzellenz in allen Prozessabläufen sowie die Einhaltung hoher technischer und sicherheitsbezogener Standards.


Die über 3.000 Mitarbeiter der international tätigen Unternehmensgruppe und ein leistungsfähiges Partnernetzwerk gewährleisten Präsenz und Kundennähe unter anderem in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Die CANCOM-Gruppe, zu deren Kunden zahlreiche mittelständische Unternehmen wie auch internationale Konzerne gehören, erwirtschaftet einen Jahresumsatz von über 800 Mio. Euro.


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/269755.jpgSoftwarehersteller d.velop verlagert seinen Filesharing-Dienst in die Cloud-Umgebung von Pironet NDH

28 Ağustos 2015

Digitalisierung braucht ein starkes Europa!

IfKom und der Europaabgeordnete Axel Voss bewerten die Bedeutung der europäischen Regelungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas.


BildEuropa muss sich angesichts dominierender amerikanischer Internet-Konzerne und asiatischer Technikproduzenten den Herausforderungen der Digitalisierung zukunftsorientiert und mit einheitlichen Rahmenbedingungen stellen. Axel Voss (CDU), Mitglied des Europäischen Parlaments, bekräftigt gegenüber dem Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) die Rolle und Bedeutung des europäischen Gesetzgebers für eine erfolgreiche Wirtschaft und den Zugang der Bürger zur digitalen Welt. Heinz Leymann, IfKom-Bundesvorsitzender und Andreas Hofert, Mitglied des IfKom-Bundesvorstands, stimmen mit dem Europaabgeordneten und Datenschutzexperten überein, dass sich nur mit europäischen Richtlinien und Standards ein erfolgreicher Nutzen aus der Digitalisierung ziehen lässt.


Datenschutz ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Einsatz moderner Medien


Die IfKom fordern seit langem einheitliche europäische Datenschutzvorschriften auf hohem Niveau. Axel Voss, Verhandlungsführer zum Thema Datenschutz für die Europäische Volkspartei, begrüßt, dass die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Position zur europäischen Datenschutzgrundverordnung haben. „Durch die Datenschutzverordnung wäre zumindest in Europa der Flickenteppich von 28 Einzelgesetzen passé. Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution, in der Daten die neue Währung sind. Die Menschen tauschen ihre Daten gegen Dienstleistungen in Form von Smartphone-Applikationen und anderen sozialen Netzwerken. Aus diesem Grund müssen wir die Privatsphäre unserer Bürger noch besser als zuvor schützen, Datenschutz ist ein Grundrecht! Das neue Datenschutzreglement soll jedoch keine unnötigen bürokratischen Hürden für Unternehmen schaffen, sondern die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen unterstützen. Deswegen brauchen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für eine starke europäische Wirtschaft.“


Der IfKom-Bundesvorstand sieht durchaus den Nutzen von Big Data, also der Auswertung großer Datenmengen, ebenso wie die Möglichkeiten, die sich bieten, wenn Gesundheitsdaten durch Körper- und Kleidungssensoren erhoben werden. Viele Bürger gehen jedoch inzwischen relativ sorglos mit ihren Daten um und es ist nicht immer eindeutig, ob sie sich der Konsequenzen wirklich bewusst sind. Nach Auffassung der IfKom müssen jedoch dort Grenzen gesetzt werden, wo das Solidaritätsprinzip in Frage gestellt wird. Die genaue Auswertung von Gesundheitsdaten oder von Informationen zum Fahrstil ermöglichen den Versicherungen zwar angepasste Tarife, jedoch besteht die Gefahr erheblicher Benachteiligung für diejenigen, die ihre Daten nicht weitergeben wollen. Die IfKom sehen daher die bevorstehende Einführung entsprechender Telematik-Tarife durch die Autoversicherungen kritisch.


Axel Voss resümiert: „Bestmöglichen Datenschutz und Datensparsamkeit zu erreichen und die Chancen zu nutzen, die sich durch die Datenauswertungen und moderne Medien ergeben, ist sicherlich eine Gratwanderung. Hier muss der Gesetzgeber die Lage sorgfältig beobachten und ggf. auch regulierend eingreifen. Derzeit laufen die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat. Mit der Verabschiedung der Datenschutzverordnung rechne ich zum Ende diesen Jahres.“


Netzneutralität muss für das globale Internet multinational definiert werden


Die IfKom weisen angesichts zunehmender Datenmengen, die im Internet übertragen werden, auf technische Restriktionen durch Ressourcenengpässe hin. Sowohl ein breitbandiger Zugang als auch ausreichende Kapazitäten im Backbone sind für eine schnelle Datenübertragung erforderlich. Beides erfordert Investitionen in hohem Umfang, die die Netzbetreiber nicht sofort wieder einspielen können. Das von vielen Politikern geforderte „best-effort“-Internet verhindert jedoch nicht die Engpässe bei hohen Datenmengen und nicht angepassten Übertragungskapazitäten. Der Begriff schließt lediglich eine willentliche Diskriminierung von Datenpaketen aus, nicht jedoch eine technische Reduktion der Geschwindigkeit. Ob und welche Dienste bei einem Engpass bevorzugt werden dürfen, soll die EU-Richtlinie zur Netzneutralität regeln. Der federführende Industrieausschuss hat sich auf einen Entwurf geeinigt und diesen dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.


Dazu erläutert Axel Voss: „Der Entwurf ist als Richtlinie formuliert und soll den Mitgliedsstaaten den Rahmen für ihre Vorschriften vorgeben. Bis zur finalen Plenarsitzung im Herbst werden sicher noch einige Änderungsanträge eingebracht werden, denn das Thema ist komplex und die Interessenlage ist uneinheitlich. Wir sind uns jedoch politisch einig, dass die Netzneutralität ein wichtiges Gut im Zuge der zunehmenden Digitalisierung darstellt. Ausnahmen von diesem Prinzip müssen daher sorgfältig begründet sein und sollten am prinzipiellen Charakter eines diskriminierungsfreien Internet nicht rütteln.“


Aus Sicht der IfKom ist die Netzneutralität umso weniger kritisch je höher die Übertragungskapazitäten im Internet den gewünschten Datenverkehr auch transportieren können. Daher muss das Ziel eines flächendeckenden Breitbandausbaus auf jeden Fall mit hoher Priorität weiter verfolgt werden, auch wenn die Zuwachszahlen in Deutschland noch nicht dafür sprechen, im Jahr 2018 auch tatsächlich mindestens 50 Megabit pro Sekunde an jedem Haushalt und jedem Unternehmen vorzufinden.


Breitbandausbau steht auch in der EU im Fokus


Der Ausbau der Breitbandnetze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe der Bürger und der Unternehmen an der digitalen Welt. Damit ist der Breitbandanschluss ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Gewerbegebiete, Regionen, Staaten und ihre Bürger. Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalen Agenda das Ziel von flächendeckend 50 MBit/s bis 2018 festgeschrieben. Die Bereiche Industrie 4.0, Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, Bildung 2.0, Arbeiten 4.0 und viele weitere sind auf eine ausreichende Übertragungsgeschwindigkeit angewiesen. Für die IfKom hat der Breitbandausbau daher eine Schlüsselfunktion, die zuerst im eigenen Land, aber auch in Europa umgesetzt werden muss.


Axel Voss weist auf die bereits bestehenden Beschlüsse des EU-Parlaments hin. „Die EU-Abgeordneten haben bereits im letzten Jahr eine Initiative verabschiedet, mit der die Kosten für den Aufbau schneller Datenautobahnen gesenkt werden sollen. Es geht vor allem um eine bessere Nutzung vorhandener Infrastrukturen, aber auch um neue. Die Messlatte für ein Hochgeschwindigkeitsnetz legen wir als EU-Parlamentarier zwar auf 30 MBit/s, die spätestens im September 2020 in allen Haushalten anliegen soll. Aber jeder zweite Haushalt soll dann bereits mit mehr als 100 MBit/s angebunden werden. Angesichts der rasant voranschreitenden technologischen Entwicklung wollen wir uns im Hinblick auf mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität hier noch ehrgeizigere Ziele setzen.“


Die IfKom begrüßen jede Initiative, die den Breitbandausbau fördert. Aus Sicht der Ingenieure für Kommunikation muss dabei die Glasfaser das präferierte Übertragungsmedium sein, wenn Zukunftssicherheit gewährleistet und doppelte Investitionen, z. B. in Übergangstechnologien, vermieden werden sollen. Auch Funklösungen können auf Dauer die Glasfaser nicht ersetzen, weil sie als „shared medium“ keine Bandbreite für einzelne Nutzer garantieren können.

Axel Voss erläutert, dass die EU nicht nur im Rahmen von Fördergeldern wie aus dem Strukturfonds, sondern auch durch Genehmigung von Beihilferegelungen die nationalstaatlichen Ausbauinitiativen voranbringen kann. So habe die EU-Kommission im Juni Beihilferegelungen im Wert von 3 Mrd. Euro für den Hochgeschwindigkeitsausbau in Deutschland genehmigt. Auch die differenzierte Förderungswürdigkeit unterschiedlicher Technologien sei berücksichtigt.


Anerkennung von Studienabschlüssen in Europa – Beispiel engeneerING card


In Europa müssen Studienabschlüsse, Berufsqualifikationen und Bildungsnachweise in höchst aufwändigen bürokratischen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Die IfKom unterstützen daher die engineerING card, die die grenzüberschreitende Anerkennung von Qualifikationen für Ingenieure in der EU wirksam vereinfacht. In Deutschland wird diese Initiative gemeinsam mit dem Zentralverband der Ingenieure Deutschlands, dem Dachverband der IfKom, sowie dem VDI und dem europäischen Dachingenieurverband FEANI getragen. Neben Deutschland ist in zehn weiteren EU-Ländern bereits ein Berufsausweis für Ingenieure, die engineerING card, eingeführt worden.

Axel Voss begrüßt solche Initiativen. Die 2014 beschlossene EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen sei ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung. Sie ermögliche die Einführung von Berufsausweisen für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. für Ingenieure, die die Anerkennungsverfahren beschleunigen und erleichtern können.


Anforderungen an die EU steigen


Nach Auffassung der IfKom müssen in der digitalen Welt dieselben Pflichten und Rechte gelten wie in der realen Welt. Mit Axel Voss ist man sich einig: Die Rahmenbedingungen für die digitale Welt müssen in Europa einheitlich und zukunftsorientiert gestaltet werden, um die europäische Wirtschaft zu stärken und den Bürgern sowohl ihre Freiheits- und Schutzrechte zu gewähren als auch ihre Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. In der Öffentlichkeit stehen im Zusammenhang mit der EU derzeit andere Themen im Vordergrund. Die weitere Ausgestaltung der Digitalisierung muss jedoch auch von den Gremien der EU weiter mit Hochdruck verfolgt werden.


Über:


IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Strünkedestr. 31
44359 Dortmund
Deutschland


fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de


Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Universitäten und Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade Kommunikationsingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.


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19 Ağustos 2015

Neu auf datenschutz-praxis.de: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Kissing, 19. August 2015 – Die Verhandlungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind in vollem Gang, voraussichtlich sind sie bis zum Ende des Jahres 2015 abgeschlossen. Das Datenschutz-Portal datenschutz-praxis.de (https://www.datenschutz-praxis.de) hat daher nun eine eigene Seite zur Grundverordnung gestartet. Hier finden Interessierte stets gesammelt alle aktuellen Meldungen und Hintergrundbeiträge zur Datenschutz-Grundverordnung.


Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung? Was bedeuten die Verhandlungsergebnisse ganz konkret für den betrieblichen, aber auch für den behördlichen Datenschutzbeauftragten? Wer sind eigentlich genau die Beteiligten und welche Positionen vertreten sie? Wie beurteilen die Datenschutz-Verbände die geplanten Regelungen? – Diese Fragen und mehr beantwortet der neue Themenbereich „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ auf www.datenschutz-praxis.de. Er fasst alle bisher auf dem Portal erschienenen News und Fachartikel zu dem Thema zusammen und erleichtert so den Überblick. Selbstverständlich kommen laufend neue Nachrichten und Experten-Beiträge hinzu.


Mit dem Online-Portal datenschutz-praxis.de (https://www.datenschutz-praxis.de/) stellt WEKA MEDIA ein umfangreiches Angebot an datenschutzspezifischem Fachwissen und praktischen Arbeitshilfen zur Verfügung. Im Fokus steht dabei immer der Datenschutz in der betrieblichen Praxis.


Die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ist einer der führenden Anbieter von multimedialen Fachinformationslösungen im Business-to-Business- und Business-to-Government-Bereich. Das Unternehmen bietet Produkte und Services mit einem hohen Nutzwert. Das Spektrum reicht von Software-, Online- und Printprodukten und einer modular aufgebauten, internetbasierten Großkundenlösung bis hin zu E-Learning-Angeboten, Seminaren, Fachtagungen und Kongressen. Das Produktportfolio wendet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Produktion und Konstruktion, Arbeitssicherheit und Brandschutz, Umwelt und Energie, Management und Finanzen, Qualitätsmanagement, Behörde, Bauhandwerk, Architektur und betriebliche Mitbestimmung sowie Datenschutz.


WEKA MEDIA ist ein Unternehmen der europaweit tätigen WEKA Firmengruppe. Die unter dem Dach der WEKA Firmengruppe geführten Medienunternehmen beschäftigen über 1500 Mitarbeiter und erwirtschafteten 2014 einen Umsatz von rund 235 Millionen Euro.


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Neu auf datenschutz-praxis.de: EU-Datenschutz-Grundverordnung

5 Ağustos 2015

Premiere für TÜV Hessen

ecom360 erhält ISO-Zertifikat für Informationssicherheit


Premiere für TÜV HessenDarmstadt/Roßdorf, 05.August 2015 – Erstmals zertifizierte TÜV Hessen das Information Security Management System (ISMS) eines Unternehmens mit weniger als zehn Mitarbeitern. Am 10. Juli 2015 überreichte der Leiter Geschäftsentwicklung Managementsysteme von TÜV Hessen, Kersten Schwinn, in Darmstadt das Zertifikat an die ecom360 GmbH. Das südhessische IT-Beratungsunternehmen erfüllte gemäß ISO/IEC 27001:2013 alle Kriterien an ein aktives Sicherheitsmanagement und stellte unter Beweis, dass der internationale Standard auch von kleinen Unternehmen erfüllt werden kann. Gleichzeitig entwickelte ecom360 eine eigene Vorgehensweise, die kleinen Unternehmen aller Branchen den Aufbau eines ISMS und die effiziente Erfüllung der Norm ermöglicht.


Mit gutem Beispiel vorangehen – nach diesem Motto stellte sich die ecom360 GmbH als IT-Dienstleister der Zertifizierung. Gerade mittelständische und kleine Unternehmen schrecken häufig davor zurück, ein ISMS gemäß ISO/IEC 27001 einzuführen, zu betreiben und zertifizieren zu lassen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand erscheint Ihnen zunächst zu hoch. Christian Roßberg, Geschäftsführer der ecom360 GmbH, wollte sich selbst ein Bild zu machen – aus gutem Grund: „Einerseits planen und betreiben wir für unsere Kunden IT-Systeme mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität. Andererseits beraten wir sie zu Informationssicherheit und IT-Compliance. Information Security Management Systeme und deren Zertifizierung sind daher ein zentrales Thema, dessen Bedeutung in Zukunft im Rahmen des Datenschutzes sowie behördlicher Auflagen und Gesetze weiter steigen wird.“


Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Maßnahmen im Bereich der Informationssicherheit etablierte ecom360 ein Norm-konformes ISMS und setzte die Anforderungen der ISO/IEC 27001:2013 um. Von Vorteil erwies sich die Flexibilität der Norm: Auf Basis der Risikoanalyse ermittelte Maßnahmen sollen „angemessen“ sein, ohne unnötige Aufwände zu verursachen.


Aus Erfahrungen wie dieser generierte ecom360 eine systematische Vorgehensweise, die auch anderen KMUs den Weg zu einem aktiven Sicherheitsmanagement – und auf Wunsch – zu dem begehrten Zertifikat ebnet.


TÜV PROFiCERT-Auditor Siegfried Reinhardt von TÜV Hessen zeigt sich überzeugt: „Als kleines Unternehmen ein Norm-konformes Information Security Management System dieser Qualität selbstständig aufzubauen, ist eine bemerkenswerte Leistung. Damit setzt ecom360 wirklich Zeichen.“


Das TÜV PROFiCERT Zertifizierungsverfahren:

Ein nach ISO 27001 aufgebautes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist die Grundlage zur Identifikation und Beherrschung spezifischer Informationssicherheitsrisiken.


Mit einer ISO 27001-Zertifizierung durch den TÜV Hessen dokumentieren Unternehmen die Sicherheit und Qualität ihrer Geschäftsprozesse. Sie profitieren von zahlreichen Mehrwerten:

-Ein unternehmensweites Risikomanagement

-Erfüllen von international anerkannten Anforderungen

-Hohes Maß an Transparenz und Vertrauen

-Differenzierung vom Wettbewerb

-Sicherheitsnachweis der Organisation gegenüber dem Gesetzgeber, Kunden, Partnern, Versicherungen und Lieferanten

-Informationssicherheit wird stetig überwacht und verbessert

-Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität werden dauerhaft gesichert

-Ein ganzheitliches Bewusstsein zum Schutz sämtlicher Informationen ungeachtet der Art ihrer Darstellung und/oder Speicherung

-Entlastung des Managements durch Erfüllung der Sorgfaltspflicht

-Reduktion von Haftungsrisiken, ggf. auch durch Beweislastumkehr

-Compliance, z.B. mit Gesetzen zum Datenschutz


Über ecom360:

Die ecom360 GmbH berät kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Informationssicherheit und der IT-Compliance. Darüber hinaus plant und betreibt der Dienstleister IT-Systeme, die hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und Sicherheit stellen. Im Rahmen der IT-Compliance unterstützt das Unternehmen Kunden bei Konzessionsverfahren, im Kontakt mit Aufsichtsbehörden sowie der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. ecom360 betreibt ein durch TÜV Hessen zertifiziertes Information Security Management System nach ISO/IEC 27001:2013.


TÜV Hessen – Zukunft Gewissheit geben

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜV Hessen) ist eine international tätige Dienstleistungsgesellschaft mit Sitz in Darmstadt. TÜV Hessen steht für die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit von Produkten, Anlagen und Dienstleistungen und das sichere Miteinander von Mensch, Technik und Umwelt. Bei technischen Prüfungen und Zertifizierungen ist TÜV Hessen Marktführer in Hessen, aber auch deutschlandweit gefragt und international erfolgreich. TÜV Hessen hat mehr als 60 Standorte in Hessen, Niederlassungen in vier weiteren Bundesländern und Partnerunternehmen auf drei Kontinenten.

Als einer nachhaltigen Unternehmenskultur verpflichteter Arbeitgeber übernimmt TÜV Hessen in vielfältiger Form Verantwortung für Menschen, Gesellschaft und Umwelt. In den Geschäftsbereichen Auto Service, Industrie Service, Real Estate, Life Service und Managementsysteme erbringen rund 1.300 Mitarbeiter über 220 TÜV®-Dienstleistungen für Unternehmen und Privatkunden. TÜV Hessen ist eine Beteiligungsgesellschaft der TÜV SÜD AG (55 Prozent) sowie des Landes Hessen (45 Prozent) und erwirtschaftete im Jahr 2014 einen Umsatz von rund 118 Millionen Euro.


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/264327.jpgPremiere für TÜV Hessen

30 Temmuz 2015

Wie Sie schon jetzt in die EU-Datenschutzgrundverordnung investieren können

Die ISO 27018 und der Datenschutz


Wie Sie schon jetzt in die EU-Datenschutzgrundverordnung investieren könnenDie neue Norm ISO 27018 regelt unter anderem, wie Cloud-Anbieter mit personenbezogenen Daten ihrer Kunden umzugehen haben. Im Wesentlichen nimmt sie vorweg, was nach dem zu erwartenden Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ohnehin rechtlich verpflichtend sein wird. Im Kern geht es um die Anpassung des Datenschutzes an den in der Praxis längst vollzogenen Wandel des Verhaltens der Internetnutzer. Das in die Jahre gekommene alte Datenschutzrecht ging davon aus, dass niemand ein Interesse daran hat, sensible persönliche Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Sozialen Medien haben das grundlegend geändert. Ziel der anstehenden Änderungen ist es, den Nutzern der Cloud Dienste die Kontrolle über ihre Daten zu geben.


Jedwede Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Das gilt künftig auch in Fällen, in denen eine Nutzung bislang zulässig war, wenn der Kunde ihr nicht widersprochen hat. Darüber hinaus müssen die Cloud-Anbieter ihre Kunden bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzinteressen aktiv unterstützen. Auf technischer Seite bedeutet dies, dass der Cloud-Anbieter Programme bereitstellen muss, mit denen Endverbraucher ihre Daten ändern oder löschen können. Darüber hinaus unterliegen die Anbieter weitreichenden Informationspflichten. Schon vor Vertragsabschluss müssen Kunden darüber informiert werden, welche Partnerunternehmen Zugang zu den Daten haben und in welchen Staaten die Daten gespeichert und gegebenenfalls verarbeitet werden. Auch alle Verletzungen der Datensicherheit müssen den Kunden unverzüglich mitgeteilt werden. Die Zusammenarbeit der Cloud-Anbieter mit Sicherheitsbehörden wird strikt auf das rechtlich Geforderte beschränkt. Daten dürfen nur herausgegeben werden, wenn es rechtlich zwingend vorgeschrieben ist. Auch darüber müssen die Kunden informiert werden, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesetzlich untersagt ist.


Zwei wichtige Gründe sprechen dafür, dass sich Unternehmen zertifizieren lassen sollten. Erstens sind die oben beschriebenen Anforderungen weitgehend identisch mit der kommenden Europäischen Datengrundschutzverordnung, es führt also ohnehin kein Weg daran vorbei. Zweitens sind die Kunden durch die aktuellen Diskussionen bezüglich des Datenschutzes sensibilisiert worden, weswegen die Zertifizierung ein wichtiges Auswahlkriterium sein wird. Weitere Informationen zur Umsetzung können über Fachexperten (http://suhling.biz) bezogen werden.


suhling management consulting bietet externe Datenschutzbeauftragung, Managementberatung, Datenschutzaudits, Begleitung zur Zertifizierung und Siegelerteilung durch Implementierung von ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, BDSG und Datenschutzstandards, Integration von Managementsystemen und Auditierung von Managementsystemen.


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22 Temmuz 2015

IT-Angriffe: 52 Prozent der Deutschen fordern Smartphone-Blindflug zu beenden

IT-Angriffe: 52 Prozent der Deutschen fordern Smartphone-Blindflug zu beendenSmartphone-Nutzern fehlt die Kontrolle über die Datensicherheit auf dem eigenen Handy: Gut jeder Zweite fordert einen Sicherheitsservice, der aktuelle Schwachstellen des Mobiltelefons für den persönlicher Datenschutz anzeigt und diese Lücke automatisch schließt. Das zeigt die aktuelle Umfrage von CSC (NYSE:CSC) „Digitalisierung & Verbraucher 2015″. Dafür wurden im Auftrag von CSC 1.500 Verbraucher in Deutschland (1.000), Österreich (250) und der Schweiz (250) durch den Paneldienstleister Toluna befragt.


„Die Gefahren durch Hackerangriffe steigen mit der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche rasant an“, sagt Claus Schünemann, Vorsitzender der Geschäftsführung von CSC in Deutschland. Allerdings fehlt dem normalen Verbraucher heute meist die Möglichkeit, selbst mögliche Schwachstellen zu entdecken. Der Grund: Ein Mangel an Transparenz. Entsprechend wünschen sich die Verbraucher eine bessere Unterstützung von ihrem Smartphone-Provider – beispielsweise durch ein klar verständliches Frühwarnsystem für das Handy. Neu erkannte Sicherheitslücken lassen sich so auf den Kunden-Smartphones schneller schließen.


Die Ergebnisse der Umfrage zeigen sehr deutlich, welche Schlüsselrolle das Smartphone im Zuge der Digitalisierungswelle spielt: So sehen heute schon 79 Prozent der Verbraucher im Online-Shopping mit dem PC oder per Mobiltelefon den größten Nutzen der digitalen Vernetzung. Weitere 14 Prozent erwarten hier weitere Vorteile für die Zukunft. Ebenso positiv wird die digitale Revolution aktuell und in Zukunft für die Telekommunikationsangebote und das Banking eingeschätzt. Rund 90 Prozent der Bundesbürger sehen hier einen echten Mehrwert. „Möglicherweise sehen wir schon in fünf Jahren kein Bargeld mehr, weil sich ein Großteil der Transaktionen im Tagesgeschäft über digitale Technologien abwickeln lässt“, sagt Christian Klöppel, Mobility-Experte von CSC. „Vor allem skandinavische Länder sind hier Vorreiter.“


Die Mehrheit der befragten Bundesbürger steht in diesen digitalen Top-Branchen auch einer Verarbeitung persönlicher Daten grundsätzlich positiv gegenüber. 61 Prozent wünschen sich beim Online-Shopping davon zu profitieren, dass die Unternehmen persönliche Profile auswerten und für gezielte Angebote nutzen. Für den Banking-Bereich und die Telekommunikationsunternehmen sind es 57 Prozent. „Das Kundenvertrauen in den sorgfältigen Schutz persönlicher Daten sollten die Anbieter aufgreifen und durch professionelle IT-Maßnahmen absichern. Dafür braucht es in den Unternehmen fortlaufende Konzepte, denn der Wettlauf mit den IT-Angreifern endet nie“, so abschließend Christian Klöppel.


Über CSC Computer Sciences Corporation (CSC) ist ein weltweit führendes Unternehmen für Next-Generation-IT-Dienstleistungen und -Lösungen. Die Mission des Unternehmens ist es, seinen Kunden mit Hilfe von branchenführenden Lösungen, Branchenexpertise und globaler Reichweite zu überdurchschnittlichen Renditen für ihre Technologie-Investitionen zu verhelfen. CSC hat rund 70.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete in den zwölf Monaten bis zum 3. April 2015 einen Umsatz von 12,2 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen zu CSC finden Sie auf der CSC-Website unter www.csc.com/de und im CSC-Blog www.21stcenturyit.de.


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5 Temmuz 2015

Daten zwingen zu Taten - Neuigkeiten zum Datenschutz

Bis zu 50.000EUR Bußgeld sind fällig, wenn dem Unternehmer Fahrlässigkeit und Vorsatz im mangelnden Umgang mit personenbezogenen Daten nachgewiesen werden.


Konzerne und Großbetriebe haben es leicht; sie beschäftigen Datenschutzbeauftragte die den Unternehmer beraten und auf den richtigen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten hinwirken. Und der Handwerksbetrieb und kleine Unternehmen? Diese können es sich oft nicht leisten, ihr Personal mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die nicht zum eigentlichen Geschäft gehören. Die Hilfe: Externe Datenschutzbeauftragte.


Der Gesetzgeber hat den Umgang mit personenbezogenen Daten unter einen besonderen Schutz gestellt. Im Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – ist u.a. festgelegt, dass die Leitung eines Unternehmens die alleinige Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen hat. Fehlerhafter Umgang mit personenbezogenen Daten ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann, durch Bekannt werden einer Datenpanne, ein nicht zu bewertender Imageschaden für Unternehmen entstehen. “Viele Unternehmer unterschätzen das persönliche Risiko, das im nicht fachgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten für sie entstehen kann”, sagt Joachim A. Hader, Geschäftsführer der Firma secudor GmbH (www.secudor.de)


Damit das Risiko einer “Datenschutzpanne” beim Umgang mit personenbezogenen Daten minimiert wird, ist es zwingend notwendig den Datenschutz in Unternehmen zu etablieren und zu professionalisieren. Dies erreicht man einerseits durch eine Sensibilisierung der Menschen, die mit den Daten umgehen und diese nutzen, anderseits durch Treffen von proaktiven Maßnahmen um Daten technisch und organisatorisch zu schützen (Datensicherheit).


Eine tragende Rolle im Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen kommt dem Datenschutzbeauftragten (DSB) zu. Der DSB hat die u.a. die Aufgabe die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und auf die richtige und sachgerechte Handhabung der Daten hinzuwirken. Alle Unternehmen in denen mehr als neun Mitarbeiter ständig elektronisch mit personenbezogenen Daten umgehen müssen einen DSB bestellen. Da viele Firmen auf Grund ihrer internen Kostenstruktur keinen internen DSB bestimmen können, greifen sie auf die Dienstleistung eines externen DSB zurück.


“Anders als ein interner DSB unterliegt ein externer DSB keinem besonderen Kündigungsschutz. Von Gesetzes wegen muss ein Unternehmer dem internen DSB die Gelegenheit geben, sich laufend in Bezug auf den aktuellen Stand der Gesetze, Vorgaben und Entscheidungen weiterzubilden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor, gerade für kleinere Unternehmen. Ein externer DSB trägt diese Kosten selbst. Weiter Vorteile für die Beschäftigung eines externen DSB sind, dass er Erfahrungen von anderen Firmen und Branchen mitbringt, sowie eine unvoreingenommen Sichtweise auf interne Abläuft mitbringt. Selbstverständlich sind die Kosten für einen externen DSB jederzeit transparent und planbar. Von Gesetzes wegen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.”, erläutert der Experte für Datenschutz und Unternehmenssicherheit Joachim A. Hader.


Achtung Bußgeld!

Das Datenschutzrecht sieht für formale Verstöße ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR vor. Bei fahrlässig oder vorsätzlicher unbefugter Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten können Geldbußen bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Verstöße gegen das Datenschutzrecht stellen teilweise Straftatbestände dar. Bei der Verhängung eines Bußgelds durch die Datenschutzaufsichtsbehörden wird immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz angenommen, d.h. die Leitung des Unternehmens haftet persönlich. “Es droht zum Beispiel bei Nicht- oder Scheinbestellung eines Datenschutzbeauftragten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.”, gibt Hader zu bedenken.


So haben Mitarbeiter eines Händlers in Bayern im vergangenen Jahr eine Kundeninformation mit allen Emailadressen der Kunden im “AN-Feld” versandt. Die Emailadressen enthielten vorwiegend die Vor- und Nachnamen der Kunden, deshalb hat das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern dies als einen Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen gewertet und ein empfindliches Bußgeld verhängt. Der Arbeitgeber eines ehemaligen Mitarbeiters wurde mit einem Bußgeld belegt, weil er sich unter einem Vorwand das Handy seines Mitarbeiters geben ließ und dann zwei in Whats-App gespeicherte private Chatverläufe an seine eigene Emailadresse geschickt hat. Auch werden oft Datenschutzvorfälle gemeldet und geahndet, bei denen Unterlagen mit personenbezogenen Daten in Altpapiercontainern oder frei zugänglichen Papierlagern von Dritten gefunden werden. Datenschutzpannen geschehen fast täglich.


Checkliste Datenschutzstatus:

Prüfen Sie den Datenschutzstatus im Umgang mit personenbezogenen Daten (pbD) in Ihrem Unternehmen:

– Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisieren oder mehr als 20 mit manueller Verarbeitung von pbD beschäftigt und haben Sie einen DSB benannt? (Verarbeitung: z.B. Email, Zahlungsterminals, Kundenbuchhaltung, Lieferantenverwaltung, Personalverwaltung; Mitarbeiter: Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, Praktikanten in Vertrieb, Einkauf, Personalabteilung, Kasse, etc.)

– Kennen Sie alle Verfahren, mit denen in ihrem Unternehmen pbD erfasst, verarbeitet und genutzt werden und sind diese dokumentiert (Verfahrensverzeichnis)?

– Können Sie jederzeit Auskunft geben bzw. nachvollziehen wann und wie pbD in Ihrem Unternehmen erfasst und / oder verändert wurden?

– Sind Ihre Mitarbeiter im Sinne des § 5 BDSG (Datengeheimnis) geschult und verpflichtet worden und wird diese Schulung regelmäßig wiederholt?

– Werden in ihrem Unternehmen pbD gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden?

– Haben Sie pbD ausgelagert (z.B. in der Cloud wie Google, Amazon, Dropbox, Microsoft etc. externes Rechenzentrum; Lohn- und Gehaltsbuchhaltung) und haben Sie eine Vereinbarung nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) mit dem Dienstleister abgeschlossen?

– Speichern oder verarbeiten Sie pbD auf mobilen Datenträgern (z.B. Notebooks, ext. Festplatten, USB-Sticks) und sind diese verschlüsselt?

– Sind Ihre EDV-Anlagen auf denen pbD gespeichert und verarbeitet werden ausreichend gegen den Zugriff durch Dritte geschützt (z.B. Passwörter, Bildschirmsperre, Zugangs- und Zutrittskontrolle, Virenschutz, etc.)

– Haben Sie in Ihrem Internetauftritt Google-Analytics datenschutzkonform implementiert?


Der externe Datenschutzbeauftragte Joachim A. Hader gibt den Rat: “Wenn Sie eine dieser Fragen mit NEIN beantworten, dann sollten Sie sich den Rat eines Fachmanns zum Thema Datenschutz und IT Sicherheit einholen, um Ihr persönliches Risiko (Abmahnung, Bußgeld, Datenpanne) zu minimieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihr Anliegen vertraulich und professionell behandeln.”


Über:


secudor GmbH
Herr Joachim Hader
Moststraße 7 7
91799 Langenaltheim
Deutschland


fon ..: +49 15153872750
web ..: http://www.secudor.de
email : presse@secudor.de


Die secudor GmbH ist ein Systemhaus, das Dienstleistungen und Lösungen rund um Unternehmenssicherheit, Datenschutz und Datensicherheit sowie digitale Forensik anbietet.

Die secudor GmbH begleitet Unternehmen und Unternehmensleitung dabei, Risiken zu minimieren und steuerbar zu machen, die durch Computerkriminalität entstehen können. Dabei bilden die Feststellung von Gefährdungspotenzialen durch Bedrohungsanalysen, Sensibilisierung von Mitarbeitern zu Themen der Unternehmenssicherheit (Security Awareness) und Erstellung von Gutachten die Kernkompetenzen der Mitarbeiter. Als Unternehmen der RealCore Group

kann die secudor GmbH auf breitgefächert es Knowhow im Umfeld SAP und Microsoft zurückgreifen. Mehr über die secudor GmbH erfahren Sie unter (www.secudor.eu).


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http://connekt.connektar.de/s/?873d-32e-01049Daten zwingen zu Taten - Neuigkeiten zum Datenschutz

4 Temmuz 2015

Der Auditorentag der DSZ in Bonn

Datenschutzauditoren treffen sich zum ersten Auditorentag


Der Auditorentag der DSZ in BonnDie DSZ, Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbH, entstanden aus den Fachverbänden “Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.” und der “Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., lädt zum Auditorentag ein. Dieser findet Ende Juni in Bonn statt, der GDD-Zentrale.


Viele Themen beschäftigen die Teilnehmer, sowie die Geschäftsführung der DSZ, Herrn Dr. Niels Lepperhoff und den Geschäftsführer der GDD und Anwalt Herrn Andreas Jaspers. Der Standard, um den es sich bei der DSZ handelt, ist der frei verfügbare Standard DS-BvD-GDD-01. Dieser steht Unternehmen zur Verfügung, um sich beispielsweise unabhängig von jeglicher Zertifizierung auf ein sicheres Datenschutzniveau vorzubereiten. Dieser Standard, der für alle Branchen gültig ist, besteht aus den Modulen Input-Management, Auftragsmanagement, Output-Management, Datenschutzkonzept, IT-Sicherheitskonzept, Datenschutz-Managementsystem, IT-Sicherheitsmanagementsystem und Auftragsmanagementsystem.


Unternehmen, die als Auftragnehmer nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz arbeiten, bietet die Zertifizierung nach diesem Standard unter anderem diese Vorteile: sichtbares Datenschutzniveau, geringere Kosten durch weniger vor-Ort-Kontrollen von Seiten der Auftraggeber, standardkonformer Datenschutz, der Auftraggebern Sicherheit gibt, verlässliche Kosten und Zeiten für die Siegelvergabe sowie zum Schluss: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) befürwortet die zugrunde liegende Gesamtkonzeption aus Standard und Zertifizierungsablauf.


Da das Thema Auftragsdatenverarbeitung in der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung nicht nur bleiben wird, sondern vermutlich noch verschärft wird, bietet dieser Standard für Unternehmen eine gute Ausgangsbasis, um das gewünschte Datenschutzniveau zu etablieren.


Neue Impulse, die aus dem Auditorentag entstanden sind, sind aufgenommen worden. Der nächste Auditorentag ist bereits geplant.


suhling management consulting bietet externe Datenschutzbeauftragung, Managementberatung, Datenschutzaudits, Begleitung zur Zertifizierung und Siegelerteilung durch Implementierung von ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, BDSG und Datenschutzstandards, Integration von Managementsystemen und Auditierung von Managementsystemen.


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/262215.jpgDer Auditorentag der DSZ in Bonn

29 Haziran 2015

Der fleischgewordene Datenschutz-Scanner

Datenschutzauditoren sehen mehr als ein Nacktscanner


Der fleischgewordene Datenschutz-ScannerDie bekannten Nacktscanner oder Körperscanner bedienen sich großer Beliebtheit auf der einen Seite, und skeptischer Ablehnung auf der anderen Seite. Grundsätzlich gibt es vom Scannerbetreiber ein Misstrauen gegenüber den Passagieren. Ähnlich wie beim Klassenlehrer, der, um an bestimmte Informationen zu gelangen, die ganze Klasse bestraft. Verständlich ist das Unbehagen gegenüber Nacktscannern, da ein Eingriff in die Privatsphäre der Passagiere entsteht. Gleichwohl bei vielen der Wunsch nach Sicherheit der Privatsphäre oder der Privatheit überwiegt.


Der Datenschutzauditor (DSA) kann ein anderes Bild abgeben. Seine Ergebnisse erfreuen beide Seiten: die des Kunden, also des Auftraggebers, und die des auditierten Unternehmens, des Auftragnehmers. Warum ist das so? Der Auftraggeber möchte sicherstellen, das beispielsweise die vereinbarten technisch und organisatorischen Maßnahmen vorhanden sind und eingehalten werden. Der Auftragnehmer auf der anderen Seite möchte sicherstellen, dass er die Auflagen erfüllt, da dies häufig die Voraussetzungen für einen Auftrag sind.


Der Datenschutzauditor schafft also Transparenz für beide Seiten. Durch seine Ausbildung zum Datenschutzauditoren, kombiniert mit seiner Berufserfahrung hat er einen 360-Grad-Blick erlangt. Er prüft nicht nur gegen geltende Gesetze und gegen eine Auftragsdatenverarbeitung. Er sieht zudem, inwieweit geforderte Dokumentationen prozessorientiert behandelt werden. Das bedeutet, dass er die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit hinterfragt. Hierbei können Prozessdokumentationen wie Arbeitsanweisungen, Richtlinien oder Verfahrensanweisungen eine große Rolle spielen.


Der Datenschutzauditor prüft, ob die geforderten Dokumentationen, sowie die technisch und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen eingebettet sind. Nur so kann er im Prüfbericht als Ergebnis feststellen, wie ein Unternehmen in Sachen Datenschutz aufgestellt ist. Er guckt auf diese Weise hinter die Kulissen und lässt sich kein X für ein U vormachen.


Datenschutzbeauftragte, die es möglicherweise nach der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht mehr geben wird, schätzen die Zusammenarbeit mit Datenschutzauditoren. Denn sie erfassen mit einem Blick von Außen die Abläufe im Inneren. Eben noch intensiver, als ein Nacktscanner.


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Modernes Büro aus der Cloud

Unsere Arbeitswelt verlangt von uns ständige Erreichbarkeit, schnelle Reaktionsfähigkeit – und vor allem müssen wir in der Geschäftswelt den Überblick über das Gesamte behalten.


Oftmals so berichten uns Geschäftsleute fehlen Ihnen immer dann wichtige Hilfsmittel wie Computer oder Dokumente, wenn Sie es am nötigsten benötigen. Beispielsweise der Anwalt bei Gericht, der Architekt auf der Baustelle, der Elektroplaner auf einem Wind oder Solarpark oder der Geschäftsführer im Urlaub am Strand.

All das sind Einsatzgebiete in denen es sinnvoll wäre die Arbeitsmittel in die Cloud auszulagern. Aber was lagere ich in die Cloud aus. Herr Körner von Panel 1 aus Dornstadt – es ist nicht wichtig was ich in die Cloud auslagere, sondern wo ich hinlagere. Es gilt deutschen Datenschutz zu wahren. Auch wichtig ist zu bedenken wie sieht es mit Support aus – Panel1 beispielsweise ist 24 Stunden jeden Tag mit besonders geschulten Mitarbeitern erreichbar.


Nun haben wir also einen Anbieter gefunden zu dem wir unsere Daten auslagern – aber was ist wenn ich z.B. Brachen Software oder eigene Programme in die Cloud auslagern will – hierzu meinte Herr Körner von Panel 1 aus Ulm (https://www.panel1.de) es gibt bei uns ein Angebot hier mieten Sie einen Virtuellen Rechner der mit allen Ihren Daten und allen Ihren Programmen bestückt wird, so dass Sie an jedem Rechner dieser Welt nicht nur Ihre Daten im Zugriff haben nein Sie haben auch beispielsweise die Symbole und den Hintergrund Ihres Desktops immer gleich. Ein Rechner mit Internet reicht Ihnen aus. Weiterhin wurde von Hr. Körner erklärt diese Art von Rechner erfordern natürlich ein höchstes Maß an Vertrauen und Datenschutz. Damit meinte Hr. Körner nicht nur den Datenschutz der Firma Panel1 – sondern auch den physikalischen Schutz der Daten auf den Kundensystemen – Panel1 betreibt hierzu eine eigene Abteilung welche sich 24 Stunden täglich darum kümmert das Rechenzentrum gegen Angreifer zu schützen. Unter anderem werden die Systeme so erstellt dass sie auf Wunsch des Kunden nur durch einen Tunnel (VPN) erreichbar sind. Weitere Datenschutz Maßnahmen sind selbstverständlich vorhanden teilte uns Hr. Körner mit das reiche von Festplattenverschlüsselung über weiter Maßnahmen die aus Gründen der Sicherheit natürlich nicht alle hier aufgezählt werden können.


Panel1 geht sogar noch einen Schritt weiter auf den von Panel1 (https://www.panel1.de) bereitgestellten Systemen kann auf Wunsch auch eine Telefonanlage integriert werden. Sogenanntes Hosted Lync – und in Verbindung mit Hosted Exchange bietet die Ulmer Firma in Dornstadt die gesamte Palette – Daten werden auf den Systemen gespeichert. Kunden oder Brachen spezifische Software (z.B. CAD – Programme, Grafikprogramme, Zeitarbeitsprogramme oder Elektroplanungssoftware) wird auf den Terminalserver installiert, ebenso werden die Daten übertragen. Es können selbstverständlich Berechtigungen gesetzt werden so das nicht jeder Mitarbeiter alle Daten sehen kann. Die Telefonanlage wird in diesen Server integriert, Hosted Lync macht es hierbei möglich das Mitarbeiter sich gegenseitig Kurznachrichten schreiben können welche auch auf Handys und den PC übertragen werden – selbstverständlich kostenfrei. Telefonanrufe können wahlweise am Computer, Telefon oder Handy entgegengenommen und geführt werden. Hosted Exchange bietet die Maillösung. Verpasste Telefonate landen automatisch als Email im Posteingang. Geteilte Postfächer, Vertretungsrichtlinien, gemeinsame Adressbücher oder ähnliches runden das Angebot ab. Hr. Körner teilte uns mit sie halten auch eine Email Archivierungslösung bereit welche revisionssicher ist.

Abschließend ein Hinweis aus unserer Stelle den uns auch Hr. Körner von Panel1 bestätigte nehmen Sie sich Zeit für den Umstieg in die Cloud der an sich eine wunderbare Sache ist. Ein Tablett oder ein Computer und Internetanschluss und Sie sind überall mit dem Büro verbunden. Kostenlos aus dem Ausland telefonieren. Keine Roaming Gebühren. Aber Sie sollten so Hr. Körner mit dem Anbieter ein Telefonat führen alle Ihre Wünsche vortragen und nach Musterfällen / Referenzkunden fragen. Haben Sie dann ein gutes Gefühl so steht dem Wechsel in die Cloud nichts mehr im Wege.


Über:


Panel1 UG
Herr Matthias Körner
Goethestraße 9
89160 Dornstadt
Deutschland


fon ..: 073482595992
fax ..: 073482595996
web ..: https://www.panel1.de/
email : info@panel1.de


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