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31 Ekim 2015

Datenschutz: Wenn der Chef die E-Mails mitliest

Pflicht zum korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen


Datenschutz: Wenn der Chef die E-Mails mitliestEinen Ansprechpartner im Unternehmen zum Thema Datenschutz zu haben ist Gold wert. Dies ist in der Regel der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Er hat in Sachen Datenschutz eine neutrale Position einzunehmen und steht für alle Beteiligten zur Verfügung: der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, dem Betriebsrat, den Kunden, den Lieferanten, den Aufsichtsbehörden, und allen Betroffenen.


Damit sich alle beteiligten Gruppen vertraulich an ihn wenden können, muss eine sichere Kommunikation geschaffen werden. Dazu gehört nicht nur ein Büro, in dem man sich vertraulich unter vier Augen unterhalten kann. Dazu gehört auch ein Briefkasten, der an den Datenschutzbeauftragten adressiert ist. Post an den Beauftragten für den Datenschutz sollte nur von diesem geöffnet werden. Das gleiche gilt für die elektronische Kommunikation – dem E-Mail-Postfach. E-Mails, die an den Datenschutzbeauftragten gesendet werden, unterliegen der Vertraulichkeit und sollten demnach entsprechend abgesichert werden. Technisch sollte es die Möglichkeit geben, ihm eine E-Mail verschlüsselt zu übermitteln. Ebenso sollte auch er die Möglichkeit haben, verschlüsselte E-Mail zu versenden oder auf empfangene zu antworten.


Organisatorisch muss das E-Mail-Postfach des Beauftragten für den Datenschutz ebenfalls wie der Briefkasten nur von ihm zu lesen sein. Umleitungen oder Weiterleitungen sollten zuvor auf Sicherheit und Vertraulichkeit geprüft werden, unabhängig davon, ob es sich um einen internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten handelt. Von sogenannten Sammelkonten ist abzuraten, bei denen beispielsweise die Geschäftsleitung automatisch eine E-Mail-Kopie erhält. Mitarbeiter die sich vertraulich an den Datenschutzbeauftragten wenden, würden damit das Vertrauen in den Datenschutz des Unternehmens verlieren. Vergleichbar ist demnach das E-Mail-Postfach des Datenschutzbeauftragten wie das eines Betriebsrats oder der Geschäftsleitung.


Fazit: Um einen korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen an den Datenschutzbeauftragten zu gewähren, sollte er der einzige Empfänger sein. Weitere Fragen zum Umgang mit vertraulichen Informationen und zum Datenschutz können vom Datenschutzexperten Peter Suhling von suhling management consulting (http://suhling.biz) beantwortet werden.


suhling management consulting bietet externe Datenschutzbeauftragung, Managementberatung, Datenschutzaudits, Begleitung zur Zertifizierung und Siegelerteilung durch Implementierung von ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, BDSG und Datenschutzstandards, Integration von Managementsystemen und Auditierung von Managementsystemen.


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29 Haziran 2015

Der fleischgewordene Datenschutz-Scanner

Datenschutzauditoren sehen mehr als ein Nacktscanner


Der fleischgewordene Datenschutz-ScannerDie bekannten Nacktscanner oder Körperscanner bedienen sich großer Beliebtheit auf der einen Seite, und skeptischer Ablehnung auf der anderen Seite. Grundsätzlich gibt es vom Scannerbetreiber ein Misstrauen gegenüber den Passagieren. Ähnlich wie beim Klassenlehrer, der, um an bestimmte Informationen zu gelangen, die ganze Klasse bestraft. Verständlich ist das Unbehagen gegenüber Nacktscannern, da ein Eingriff in die Privatsphäre der Passagiere entsteht. Gleichwohl bei vielen der Wunsch nach Sicherheit der Privatsphäre oder der Privatheit überwiegt.


Der Datenschutzauditor (DSA) kann ein anderes Bild abgeben. Seine Ergebnisse erfreuen beide Seiten: die des Kunden, also des Auftraggebers, und die des auditierten Unternehmens, des Auftragnehmers. Warum ist das so? Der Auftraggeber möchte sicherstellen, das beispielsweise die vereinbarten technisch und organisatorischen Maßnahmen vorhanden sind und eingehalten werden. Der Auftragnehmer auf der anderen Seite möchte sicherstellen, dass er die Auflagen erfüllt, da dies häufig die Voraussetzungen für einen Auftrag sind.


Der Datenschutzauditor schafft also Transparenz für beide Seiten. Durch seine Ausbildung zum Datenschutzauditoren, kombiniert mit seiner Berufserfahrung hat er einen 360-Grad-Blick erlangt. Er prüft nicht nur gegen geltende Gesetze und gegen eine Auftragsdatenverarbeitung. Er sieht zudem, inwieweit geforderte Dokumentationen prozessorientiert behandelt werden. Das bedeutet, dass er die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit hinterfragt. Hierbei können Prozessdokumentationen wie Arbeitsanweisungen, Richtlinien oder Verfahrensanweisungen eine große Rolle spielen.


Der Datenschutzauditor prüft, ob die geforderten Dokumentationen, sowie die technisch und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen eingebettet sind. Nur so kann er im Prüfbericht als Ergebnis feststellen, wie ein Unternehmen in Sachen Datenschutz aufgestellt ist. Er guckt auf diese Weise hinter die Kulissen und lässt sich kein X für ein U vormachen.


Datenschutzbeauftragte, die es möglicherweise nach der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht mehr geben wird, schätzen die Zusammenarbeit mit Datenschutzauditoren. Denn sie erfassen mit einem Blick von Außen die Abläufe im Inneren. Eben noch intensiver, als ein Nacktscanner.


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