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30 Kasım 2015

Sachverständige Grundstücke und Gebäude in Augsburg

Leifeld & Partner- Sachverständige für Grundstücke und Gebäude in Augsburg.


Bevor man ein Grundstück oder Gebäude veräußert, muss vorab geklärt werden, welchen Erlös man für das Objekt bekommen kann. Dazu ist die Hilfe eines Sachverständigen notwendig, der den Wert und Zustand der Grundstücke und Gebäude sachlich einschätzen kann. Ein solides Wertgutachten erleichtert nicht nur die Einschätzung des Wertes für den Verkauf, sondern hilft damit auch bei der eigenen Zukunftsplanung. Denn wer mit verlässlichen Zahlen rechnen kann, der weiß, wie viel er nach dem Verkauf für die Investition in ein neues Grundstück oder Gebäude übrig hat.


Beauftragen auch Sie Leifeld & Partner aus Augsburg als Sachverständige für Grundstücke und Gebäude. Als Sachverständige können Leifeld & Partner aus Augsburg auch bei Ihnen ein Verkehrswertgutachten anfertigen und damit den Wert der Grundstücke oder Gebäude berechnen. Das Unternehmen Leifeld & Partner aus Augsburg, spezialisiert auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden, blickt auf eine langjährige und bundesweite Erfahrung im Bereich als Sachverständige für Grundstücke und Gebäude zurück. Der Innovationsgedanke und die Kundenzufriedenheit stehen dabei für die Sachverständigen für Grundstücke und Gebäude aus Augsburg immer an erster Stelle. Seit dem Jahr 1989 führen Leifeld & Partner als Sachverständige für Grundstücke und Gebäude aus Augsburg eine Datenbank mit bundesweiten marktrelevanten Daten. Dadurch verfügen die Sachverständigen aus Augsburg über eigene Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreise aus fast allen Regionen des Landes.

Doch als Kunde von Leifeld & Partner aus Augsburg bekommen Sie nicht nur eine Ermittlung des Wertes Ihrer Grundstücke oder Gebäude, sondern bekommen auch aufgezeigt in welchem Bereich das Entwicklungspotential zur Rentabilitätsverbesserung vorhanden ist. Auf diesem Wege können Sie kontinuierlich Ihre Position und die gegenüber Ihrer Bank verbessern. Auch bei versicherungsrechtlichen Entscheidungen kann Ihnen der Service der Sachverständigen für Grundstücke und Gebäude von Leifeld & Partner aus Augsburg helfen. Mit der Hilfe der von den Sachverständigen für Grundstücke und Gebäude ermittelten Werte für die Gebäudesubstanz können Sie unter Umständen sogar Ihre Versicherungsprämie deutlich senken. Leifeld & Partner aus Augsburg, Sachverstand rund um den Bau.


www.leifeld-partner.de (http://www.leifeld-partner.de)


Sachverständige Gebäudeschäden Augsburg – LEIFELD Verwaltungs GmbH in der Region Augsburg für Sie tätig.


Firmenkontakt

LEIFELD Verwaltungs GmbH

Jörg Leifeld

Lindauer Str. 8

86199 Augsburg

0821-455431-0

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Pressekontakt

Kunze Medien AG

Bärbel Reiner

Leopoldstr. 250

80807 München

089/38187187

sem@kunze-medien.de

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Sachverständige Grundstücke und Gebäude in Augsburg

5 Temmuz 2015

Daten zwingen zu Taten - Neuigkeiten zum Datenschutz

Bis zu 50.000EUR Bußgeld sind fällig, wenn dem Unternehmer Fahrlässigkeit und Vorsatz im mangelnden Umgang mit personenbezogenen Daten nachgewiesen werden.


Konzerne und Großbetriebe haben es leicht; sie beschäftigen Datenschutzbeauftragte die den Unternehmer beraten und auf den richtigen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten hinwirken. Und der Handwerksbetrieb und kleine Unternehmen? Diese können es sich oft nicht leisten, ihr Personal mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die nicht zum eigentlichen Geschäft gehören. Die Hilfe: Externe Datenschutzbeauftragte.


Der Gesetzgeber hat den Umgang mit personenbezogenen Daten unter einen besonderen Schutz gestellt. Im Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – ist u.a. festgelegt, dass die Leitung eines Unternehmens die alleinige Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen hat. Fehlerhafter Umgang mit personenbezogenen Daten ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann, durch Bekannt werden einer Datenpanne, ein nicht zu bewertender Imageschaden für Unternehmen entstehen. “Viele Unternehmer unterschätzen das persönliche Risiko, das im nicht fachgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten für sie entstehen kann”, sagt Joachim A. Hader, Geschäftsführer der Firma secudor GmbH (www.secudor.de)


Damit das Risiko einer “Datenschutzpanne” beim Umgang mit personenbezogenen Daten minimiert wird, ist es zwingend notwendig den Datenschutz in Unternehmen zu etablieren und zu professionalisieren. Dies erreicht man einerseits durch eine Sensibilisierung der Menschen, die mit den Daten umgehen und diese nutzen, anderseits durch Treffen von proaktiven Maßnahmen um Daten technisch und organisatorisch zu schützen (Datensicherheit).


Eine tragende Rolle im Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen kommt dem Datenschutzbeauftragten (DSB) zu. Der DSB hat die u.a. die Aufgabe die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und auf die richtige und sachgerechte Handhabung der Daten hinzuwirken. Alle Unternehmen in denen mehr als neun Mitarbeiter ständig elektronisch mit personenbezogenen Daten umgehen müssen einen DSB bestellen. Da viele Firmen auf Grund ihrer internen Kostenstruktur keinen internen DSB bestimmen können, greifen sie auf die Dienstleistung eines externen DSB zurück.


“Anders als ein interner DSB unterliegt ein externer DSB keinem besonderen Kündigungsschutz. Von Gesetzes wegen muss ein Unternehmer dem internen DSB die Gelegenheit geben, sich laufend in Bezug auf den aktuellen Stand der Gesetze, Vorgaben und Entscheidungen weiterzubilden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor, gerade für kleinere Unternehmen. Ein externer DSB trägt diese Kosten selbst. Weiter Vorteile für die Beschäftigung eines externen DSB sind, dass er Erfahrungen von anderen Firmen und Branchen mitbringt, sowie eine unvoreingenommen Sichtweise auf interne Abläuft mitbringt. Selbstverständlich sind die Kosten für einen externen DSB jederzeit transparent und planbar. Von Gesetzes wegen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.”, erläutert der Experte für Datenschutz und Unternehmenssicherheit Joachim A. Hader.


Achtung Bußgeld!

Das Datenschutzrecht sieht für formale Verstöße ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR vor. Bei fahrlässig oder vorsätzlicher unbefugter Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten können Geldbußen bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Verstöße gegen das Datenschutzrecht stellen teilweise Straftatbestände dar. Bei der Verhängung eines Bußgelds durch die Datenschutzaufsichtsbehörden wird immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz angenommen, d.h. die Leitung des Unternehmens haftet persönlich. “Es droht zum Beispiel bei Nicht- oder Scheinbestellung eines Datenschutzbeauftragten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.”, gibt Hader zu bedenken.


So haben Mitarbeiter eines Händlers in Bayern im vergangenen Jahr eine Kundeninformation mit allen Emailadressen der Kunden im “AN-Feld” versandt. Die Emailadressen enthielten vorwiegend die Vor- und Nachnamen der Kunden, deshalb hat das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern dies als einen Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen gewertet und ein empfindliches Bußgeld verhängt. Der Arbeitgeber eines ehemaligen Mitarbeiters wurde mit einem Bußgeld belegt, weil er sich unter einem Vorwand das Handy seines Mitarbeiters geben ließ und dann zwei in Whats-App gespeicherte private Chatverläufe an seine eigene Emailadresse geschickt hat. Auch werden oft Datenschutzvorfälle gemeldet und geahndet, bei denen Unterlagen mit personenbezogenen Daten in Altpapiercontainern oder frei zugänglichen Papierlagern von Dritten gefunden werden. Datenschutzpannen geschehen fast täglich.


Checkliste Datenschutzstatus:

Prüfen Sie den Datenschutzstatus im Umgang mit personenbezogenen Daten (pbD) in Ihrem Unternehmen:

– Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisieren oder mehr als 20 mit manueller Verarbeitung von pbD beschäftigt und haben Sie einen DSB benannt? (Verarbeitung: z.B. Email, Zahlungsterminals, Kundenbuchhaltung, Lieferantenverwaltung, Personalverwaltung; Mitarbeiter: Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, Praktikanten in Vertrieb, Einkauf, Personalabteilung, Kasse, etc.)

– Kennen Sie alle Verfahren, mit denen in ihrem Unternehmen pbD erfasst, verarbeitet und genutzt werden und sind diese dokumentiert (Verfahrensverzeichnis)?

– Können Sie jederzeit Auskunft geben bzw. nachvollziehen wann und wie pbD in Ihrem Unternehmen erfasst und / oder verändert wurden?

– Sind Ihre Mitarbeiter im Sinne des § 5 BDSG (Datengeheimnis) geschult und verpflichtet worden und wird diese Schulung regelmäßig wiederholt?

– Werden in ihrem Unternehmen pbD gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden?

– Haben Sie pbD ausgelagert (z.B. in der Cloud wie Google, Amazon, Dropbox, Microsoft etc. externes Rechenzentrum; Lohn- und Gehaltsbuchhaltung) und haben Sie eine Vereinbarung nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) mit dem Dienstleister abgeschlossen?

– Speichern oder verarbeiten Sie pbD auf mobilen Datenträgern (z.B. Notebooks, ext. Festplatten, USB-Sticks) und sind diese verschlüsselt?

– Sind Ihre EDV-Anlagen auf denen pbD gespeichert und verarbeitet werden ausreichend gegen den Zugriff durch Dritte geschützt (z.B. Passwörter, Bildschirmsperre, Zugangs- und Zutrittskontrolle, Virenschutz, etc.)

– Haben Sie in Ihrem Internetauftritt Google-Analytics datenschutzkonform implementiert?


Der externe Datenschutzbeauftragte Joachim A. Hader gibt den Rat: “Wenn Sie eine dieser Fragen mit NEIN beantworten, dann sollten Sie sich den Rat eines Fachmanns zum Thema Datenschutz und IT Sicherheit einholen, um Ihr persönliches Risiko (Abmahnung, Bußgeld, Datenpanne) zu minimieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihr Anliegen vertraulich und professionell behandeln.”


Über:


secudor GmbH
Herr Joachim Hader
Moststraße 7 7
91799 Langenaltheim
Deutschland


fon ..: +49 15153872750
web ..: http://www.secudor.de
email : presse@secudor.de


Die secudor GmbH ist ein Systemhaus, das Dienstleistungen und Lösungen rund um Unternehmenssicherheit, Datenschutz und Datensicherheit sowie digitale Forensik anbietet.

Die secudor GmbH begleitet Unternehmen und Unternehmensleitung dabei, Risiken zu minimieren und steuerbar zu machen, die durch Computerkriminalität entstehen können. Dabei bilden die Feststellung von Gefährdungspotenzialen durch Bedrohungsanalysen, Sensibilisierung von Mitarbeitern zu Themen der Unternehmenssicherheit (Security Awareness) und Erstellung von Gutachten die Kernkompetenzen der Mitarbeiter. Als Unternehmen der RealCore Group

kann die secudor GmbH auf breitgefächert es Knowhow im Umfeld SAP und Microsoft zurückgreifen. Mehr über die secudor GmbH erfahren Sie unter (www.secudor.eu).


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


secudor GmbH
Herr Joachim Hader
Moststraße 7
91799 Langenaltheim


fon ..: +49 15153872750
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27 Mayıs 2015

Sachverständige Gebäudeschäden in Augsburg

Leifeld & Partner – Sachverständige für Gebäudeschäden in Augsburg


Sachverständige Gebäudeschäden in AugsburgDie Berufsbezeichnung “Sachverständiger” ist gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es daher für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikationen und Qualitätssicherung seines Sachverständigen kritisch zu hinterfragen, denn fehlerhafte Gutachten können hohe Vermögensschäden verursachen. Eine gute Zusammenarbeit gerade hinsichtlich von Gebäudeschäden sollte stets auf Vertrauen und Verlässlichkeit basieren.


Beauftragen Sie daher Leifeld & Partner aus Augsburg als Sachverständige für Ihre Gebäudeschäden. Leifeld & Partner aus Augsburg können auf eine langjährige Erfahrung als Sachverständige für Gebäudeschäden zurückgreifen. Der Innovationsgedanke und die Kundenzufriedenheit stehen für die Sachverständigen für Gebäudeschäden aus Augsburg immer an erster Stelle. Seit dem Jahr 1989 ist Herr Leifeld “verbandsgeprüfter Bewertungssachverständiger”. Die Ausbildung erfolgte in einem monatelangen nebenberuflichen Aufbaustudium der bundesweit renommierten Sprengnetter Akademie in Sinzig. Die Sachverständigen müssen dabei regelmäßig Ihre fachliche Eignung zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nachweisen. Alle sechs Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft. Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung und sind zu regelmäßiger Weiterbildung und Qualitätssicherung angehalten. Daher steht die Dienstleistung von Leifeld & Partner aus Augsburg als Sachverständige für Gebäudeschäden für höchste Qualität. Die Sachverständigen für Gebäudeschäden in Augsburg können auch für Sie Gutachten zur Wertermittlung und Bauschadensbeurteilung durchführen. Gerade wenn Schimmelpilz Probleme zu Tage treten, sind die Sachverständigen für Gebäudeschäden in Augsburg als TÜV geprüfte Experten der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Ursachenfindung und die fachgerechte Beseitigung geht.


Doch Leifeld & Partner in Augsburg führen nicht nur die Bauschadensbeurteilung als Sachverständige für Gebäudeschäden, sondern auch weitere Gutachten zur Wertermittlung, durch. Des Weiteren hat Leifeld & Partner in Augsburg neben der Tätigkeit als Sachverständige für Gebäudeschäden ein Architektur- und Planungsbüro mit dem Schwerpunkt Industriebau. Auch die Projektentwicklung von Grundstücksflächen sowie der Ankauf und die Vermietung gehören zu den Dienstleistungen, die die Kunden von Leifeld & Partner in Augsburg, den Sachverständigen für Gebäudeschäden, erhalten können. Falls auch Sie auf qualifiziertes Know-how für wirtschaftliches Bauen seit über 20 Jahren zurückgreifen möchten, sind Sie bei Leifeld & Partner, den Sachverständigen für Gebäudeschäden in Augsburg, in den besten Händen. Die Experten für Gebäudeschäden können auch Ihre vorhandenen Schadensbilder beurteilen und die Mängelbeseitigungskosten ermitteln.


www.leifeld-partner.de (http://www.leifeld-partner.de)


Sachverständige Grundstücke und Gebäude in Augsburg – LEIFELD Verwaltungs GmbH


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