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5 Temmuz 2015

Daten zwingen zu Taten - Neuigkeiten zum Datenschutz

Bis zu 50.000EUR Bußgeld sind fällig, wenn dem Unternehmer Fahrlässigkeit und Vorsatz im mangelnden Umgang mit personenbezogenen Daten nachgewiesen werden.


Konzerne und Großbetriebe haben es leicht; sie beschäftigen Datenschutzbeauftragte die den Unternehmer beraten und auf den richtigen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten hinwirken. Und der Handwerksbetrieb und kleine Unternehmen? Diese können es sich oft nicht leisten, ihr Personal mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die nicht zum eigentlichen Geschäft gehören. Die Hilfe: Externe Datenschutzbeauftragte.


Der Gesetzgeber hat den Umgang mit personenbezogenen Daten unter einen besonderen Schutz gestellt. Im Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – ist u.a. festgelegt, dass die Leitung eines Unternehmens die alleinige Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen hat. Fehlerhafter Umgang mit personenbezogenen Daten ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann, durch Bekannt werden einer Datenpanne, ein nicht zu bewertender Imageschaden für Unternehmen entstehen. “Viele Unternehmer unterschätzen das persönliche Risiko, das im nicht fachgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten für sie entstehen kann”, sagt Joachim A. Hader, Geschäftsführer der Firma secudor GmbH (www.secudor.de)


Damit das Risiko einer “Datenschutzpanne” beim Umgang mit personenbezogenen Daten minimiert wird, ist es zwingend notwendig den Datenschutz in Unternehmen zu etablieren und zu professionalisieren. Dies erreicht man einerseits durch eine Sensibilisierung der Menschen, die mit den Daten umgehen und diese nutzen, anderseits durch Treffen von proaktiven Maßnahmen um Daten technisch und organisatorisch zu schützen (Datensicherheit).


Eine tragende Rolle im Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen kommt dem Datenschutzbeauftragten (DSB) zu. Der DSB hat die u.a. die Aufgabe die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und auf die richtige und sachgerechte Handhabung der Daten hinzuwirken. Alle Unternehmen in denen mehr als neun Mitarbeiter ständig elektronisch mit personenbezogenen Daten umgehen müssen einen DSB bestellen. Da viele Firmen auf Grund ihrer internen Kostenstruktur keinen internen DSB bestimmen können, greifen sie auf die Dienstleistung eines externen DSB zurück.


“Anders als ein interner DSB unterliegt ein externer DSB keinem besonderen Kündigungsschutz. Von Gesetzes wegen muss ein Unternehmer dem internen DSB die Gelegenheit geben, sich laufend in Bezug auf den aktuellen Stand der Gesetze, Vorgaben und Entscheidungen weiterzubilden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor, gerade für kleinere Unternehmen. Ein externer DSB trägt diese Kosten selbst. Weiter Vorteile für die Beschäftigung eines externen DSB sind, dass er Erfahrungen von anderen Firmen und Branchen mitbringt, sowie eine unvoreingenommen Sichtweise auf interne Abläuft mitbringt. Selbstverständlich sind die Kosten für einen externen DSB jederzeit transparent und planbar. Von Gesetzes wegen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.”, erläutert der Experte für Datenschutz und Unternehmenssicherheit Joachim A. Hader.


Achtung Bußgeld!

Das Datenschutzrecht sieht für formale Verstöße ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR vor. Bei fahrlässig oder vorsätzlicher unbefugter Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten können Geldbußen bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Verstöße gegen das Datenschutzrecht stellen teilweise Straftatbestände dar. Bei der Verhängung eines Bußgelds durch die Datenschutzaufsichtsbehörden wird immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz angenommen, d.h. die Leitung des Unternehmens haftet persönlich. “Es droht zum Beispiel bei Nicht- oder Scheinbestellung eines Datenschutzbeauftragten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.”, gibt Hader zu bedenken.


So haben Mitarbeiter eines Händlers in Bayern im vergangenen Jahr eine Kundeninformation mit allen Emailadressen der Kunden im “AN-Feld” versandt. Die Emailadressen enthielten vorwiegend die Vor- und Nachnamen der Kunden, deshalb hat das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern dies als einen Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen gewertet und ein empfindliches Bußgeld verhängt. Der Arbeitgeber eines ehemaligen Mitarbeiters wurde mit einem Bußgeld belegt, weil er sich unter einem Vorwand das Handy seines Mitarbeiters geben ließ und dann zwei in Whats-App gespeicherte private Chatverläufe an seine eigene Emailadresse geschickt hat. Auch werden oft Datenschutzvorfälle gemeldet und geahndet, bei denen Unterlagen mit personenbezogenen Daten in Altpapiercontainern oder frei zugänglichen Papierlagern von Dritten gefunden werden. Datenschutzpannen geschehen fast täglich.


Checkliste Datenschutzstatus:

Prüfen Sie den Datenschutzstatus im Umgang mit personenbezogenen Daten (pbD) in Ihrem Unternehmen:

– Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisieren oder mehr als 20 mit manueller Verarbeitung von pbD beschäftigt und haben Sie einen DSB benannt? (Verarbeitung: z.B. Email, Zahlungsterminals, Kundenbuchhaltung, Lieferantenverwaltung, Personalverwaltung; Mitarbeiter: Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, Praktikanten in Vertrieb, Einkauf, Personalabteilung, Kasse, etc.)

– Kennen Sie alle Verfahren, mit denen in ihrem Unternehmen pbD erfasst, verarbeitet und genutzt werden und sind diese dokumentiert (Verfahrensverzeichnis)?

– Können Sie jederzeit Auskunft geben bzw. nachvollziehen wann und wie pbD in Ihrem Unternehmen erfasst und / oder verändert wurden?

– Sind Ihre Mitarbeiter im Sinne des § 5 BDSG (Datengeheimnis) geschult und verpflichtet worden und wird diese Schulung regelmäßig wiederholt?

– Werden in ihrem Unternehmen pbD gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden?

– Haben Sie pbD ausgelagert (z.B. in der Cloud wie Google, Amazon, Dropbox, Microsoft etc. externes Rechenzentrum; Lohn- und Gehaltsbuchhaltung) und haben Sie eine Vereinbarung nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) mit dem Dienstleister abgeschlossen?

– Speichern oder verarbeiten Sie pbD auf mobilen Datenträgern (z.B. Notebooks, ext. Festplatten, USB-Sticks) und sind diese verschlüsselt?

– Sind Ihre EDV-Anlagen auf denen pbD gespeichert und verarbeitet werden ausreichend gegen den Zugriff durch Dritte geschützt (z.B. Passwörter, Bildschirmsperre, Zugangs- und Zutrittskontrolle, Virenschutz, etc.)

– Haben Sie in Ihrem Internetauftritt Google-Analytics datenschutzkonform implementiert?


Der externe Datenschutzbeauftragte Joachim A. Hader gibt den Rat: “Wenn Sie eine dieser Fragen mit NEIN beantworten, dann sollten Sie sich den Rat eines Fachmanns zum Thema Datenschutz und IT Sicherheit einholen, um Ihr persönliches Risiko (Abmahnung, Bußgeld, Datenpanne) zu minimieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihr Anliegen vertraulich und professionell behandeln.”


Über:


secudor GmbH
Herr Joachim Hader
Moststraße 7 7
91799 Langenaltheim
Deutschland


fon ..: +49 15153872750
web ..: http://www.secudor.de
email : presse@secudor.de


Die secudor GmbH ist ein Systemhaus, das Dienstleistungen und Lösungen rund um Unternehmenssicherheit, Datenschutz und Datensicherheit sowie digitale Forensik anbietet.

Die secudor GmbH begleitet Unternehmen und Unternehmensleitung dabei, Risiken zu minimieren und steuerbar zu machen, die durch Computerkriminalität entstehen können. Dabei bilden die Feststellung von Gefährdungspotenzialen durch Bedrohungsanalysen, Sensibilisierung von Mitarbeitern zu Themen der Unternehmenssicherheit (Security Awareness) und Erstellung von Gutachten die Kernkompetenzen der Mitarbeiter. Als Unternehmen der RealCore Group

kann die secudor GmbH auf breitgefächert es Knowhow im Umfeld SAP und Microsoft zurückgreifen. Mehr über die secudor GmbH erfahren Sie unter (www.secudor.eu).


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


secudor GmbH
Herr Joachim Hader
Moststraße 7
91799 Langenaltheim


fon ..: +49 15153872750
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email : presse@secudor.de



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15 Ocak 2015

Beim Brandschutz schon heute an morgen denken

Beim Brandschutz schon heute an morgen denken -

Wichmann präsentiert nachhaltige und flexible Kabelabschottungssysteme bei den EIPOS-Sachverständigentagen 2014


Beim Brandschutz schon heute an morgen denken
Wichmann-Kabelbox – installiert und abgedichtet


Dresden/Attendorn, 18. November 2014 – Bei der Auswahl einer Kabelabschottung achten viele Bauplaner fast ausschließlich auf den Preis: ein Trugschluss. Die “wahren” Kosten einer Installation kristallisieren sich erst nach mehreren Nutzungsjahren heraus. Nachhaltige Abschottungslösungen wie die Kabelbox von Erfinder Wichmann Brandschutzsysteme GmbH & Co. KG (http://www.wichmann.biz/) ermöglichen flexible Nachinstallationen und eine einfache Instandhaltung. Je nach Einbausituation ist dieses System schon nach der ersten Installation günstiger als z.B. Mineralfaser- oder Mörtelschotts. Dies und mehr zeigt Wichmann vom 24. – 25. November bei den EIPOS-Sachverständigentagen in Dresden.


In vielen Gebäuden müssen noch viele Jahre nach dem Bau neue Kabel verlegt werden. Somit können auf lange Dauer hohe Kosten für die Hausbesitzer anfallen. Grund dafür ist die Instandhaltung, die für die Funktion einer Kabelabschottung entscheidend ist. Bei Nach- oder Umrüstverfahren solcher Installationen müssen die Abschottungen geöffnet und wieder verschlossen werden. Gebäudenutzer sollten darauf achten, an jeder Stelle das richtige Schottsystem einzusetzen. Hierbei sind nicht die Kosten, sondern Nachhaltigkeit bzw. Flexibilität neben den Brandschutzeigenschaften das entscheidende Kriterium.


Kosten amortisieren sich über günstige Nachinstallationen

Auf diesen Aspekt hat Wichmann bei der Entwicklung seiner Kabelbox besonderen Wert gelegt. Das Stahlblechgehäuse eignet sich insbesondere für Bereiche, in denen mit Nachinstallationen gerechnet werden muss, denn die Box kann problemlos geöffnet und ohne großen Aufwand wieder verschlossen werden. Sie ist mit Brandschutzpaketen ausgekleidet, die im Brandfall aufschäumen und den Innenraum verschließen. Nach der Kabeldurchführung wird die Box an den Stirnseiten mit flexiblen Schaumstopfen und einer dauerelastischen Dichtmasse gegen Rauch wieder abgedichtet.


Hindurchgeführte Kabel sind somit durchgängig gegen Feuer und Rauch abgeschottet. An die Dichtmasse werden dabei keine zusätzlichen Brandschutzanforderungen gestellt. Auch wenn die Kabelbox zunächst geringfügig teurer erscheint als z.B. Mineralfaser- oder Mörtelschotts, amortisieren sich die Kosten im Betrieb schon nach kurzer Zeit. Dies liegt insbesondere an den wesentlich günstigeren und einfacheren Nachinstallationen. Dass der Brandschutz im Ernstfall zu 100 % funktioniert, sichert die Investition in die Kabelbox von Wichmann zusätzlich ab.


Weitere Informationen zu den Lösungen von Wichmann sind auf der Firmenwebseite (http://www.wichmann.biz/) zu finden. Ein erklärendes Video zur Installation und Funktion der Wichmann-Kabelboxen ist unter YouTube zu finden.


Kurzporträt Wichmann Brandschutzsysteme GmbH & Co KG:

Die Firma Wichmann entwickelt seit 1981 effiziente und nachhaltige Abschottungssysteme für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Als Gründer des Unternehmens setzte sich Walter Wichmann mit Erfolg das Ziel, die Abschottung von Kabeln und Leerrohren sowohl für den Installateur als auch für den Planer und Bauherren so einfach und schnell wie möglich zu machen. Er erfand und entwickelte eine Kabelbox mit einer Feuerwiderstandsklasse von 90 Minuten. Seit dem Jahr 2002 führen sein Sohn Georg Wichmann und seine Tochter Ursula Hillebrand das Unternehmen. Neben der ersten Wichmann-Kabelbox WD90 als Standarddurchführung für Kabel wurde das System über die Jahre für viele Einsatzzwecke weiterentwickelt. So bietet Wichmann heute ein großes Sortiment an Kabelbox-Lösungen für Leerrohrabschottungen, am Boden verlegte Kabel, flexible und hoch- schalldämmende Durchführungen u.v.m. Mit den EasyFoam-Kabelboxen und den EasyFoam-Stopfen wurde zudem eine einfache Lösung zur Rauch- und Schallabdichtung geschaffen. Forschung, Weiterentwicklung und die Herstellung der Kabelboxen geschehen im eigenen Haus. Aktuelle Zulassungen im Bereich Kabelboxen sowie Referenzen wie die Deutsche Bank-Hochhäuser in Frankfurt oder das neue RTL-Sendezentrum in Köln belegen die Marktführerschaft von Wichmann in diesem Segment. Weitere Informationen unter www.wichmann.biz.


Firmenkontakt

Wichmann Brandschutzsysteme GmbH & Co. KG

Mariana Wichmann-Coltoan

Siemensstraße 7

57439 Attendorn

+49 (0) 2722 6382-0

m.wichmann@wichmann.biz


http://www.wichmann.biz


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Olaf Heckmann

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administration@sprengel-pr.com


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Beim Brandschutz schon heute an morgen denken