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29 Eylül 2015

Softwarehersteller d.velop verlagert seinen Filesharing-Dienst in die Cloud-Umgebung von Pironet NDH

„foxdox“ ab sofort aus ISO-konformer Cloud


Softwarehersteller d.velop verlagert seinen Filesharing-Dienst in die Cloud-Umgebung von Pironet NDHKöln/Gescher, den 29. September 2015 – Der Software-Hersteller d.velop hat seinen Online-Dienst foxdox – eine sichere Filesharing- und File-Synchronization-Lösung – in die deutsche Cloud-Umgebung der CANCOM-Tochter Pironet NDH verlagert. d.velop greift mit diesem Schritt dem erwarteten weiteren User-Zuwachs seiner foxdox-Lösung vorweg. So sind Kapazitäten jetzt flexibel zubuchbar und passen sich den tatsächlichen Kapazitäts- und Leistungsanforderungen an. Anwender von foxdox profitieren durch den Schritt in die neue Cloud-Umgebung unter anderem von einer weiter gesteigerten Verfügbarkeit. Im Gegensatz zu den Lösungen der vorwiegend US-amerikanischen Filesharing-Anbieter sind ihre Daten hier nach den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts gespeichert.


Sicherer und datenschutzkonformer Dokumentenaustausch


foxdox ist die Cloud-Lösung für hochsicheres Enterprise Filesharing und File-Synchronisation. Unternehmen tauschen mit der Business-Version von foxdox Dokumente mit Kunden oder Geschäftspartnern sowie unternehmensintern aus. Beispielsweise verteilen hierüber zahlreiche Firmen die Gehaltsabrechnungen digital an ihre Mitarbeiter. Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet foxdox ein Business-DMS (Dokumentenmanagement-System) und ein revisionssicheres Online-Archiv. Privatanwendern dient foxdox als digitaler Aktenschrank für besonders schützenswerte Dokumente. Nutzer können von jedem beliebigen Endgerät auf die webbasierte Lösung zugreifen. Darüber hinaus stellt foxdox ein umfangreiches Synchronisationstool für den PC sowie Apps für Android und iOS bereit.


„Bei der Entscheidung für die Cloud-Umgebung von Pironet NDH waren uns vor allem zwei Punkte wichtig“, erläutert Alexander Zirl, Geschäftsführer der d.velop business services GmbH, einer Tochter der d.velop AG und Betreiber des foxdox Dienstes. „Zum einen musste die Lösung den höchsten Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz genügen, zum anderen ein hohes Maß an Skalierbarkeit und Ausfallsicherheit bieten. Darüber hinaus garantieren wir unseren Kunden, dass foxdox ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben wird. Nur Pironet NDH hatte hier ein überzeugendes Gesamtpaket.“


Cloud Enabling für Softwarehersteller


Mit d.velop entscheidet sich ein weiterer namhafter Softwarehersteller für das Cloud-Enabling-Angebot von Pironet NDH. Softwareherstellern bietet die CANCOM-Tochter hiermit ein Rundum-Paket für die Entwicklung und das Testing wie auch den Betrieb und Support ihrer Lösungen im Cloud-Modell. Die PaaS-Plattform als technologische Komponente ist anbieterunabhängig, unterstützt sämtliche gängigen Entwicklungsumgebungen und Programmiersprachen und wird ausschließlich in deutschen, ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren betrieben.


Als Cloud Transformation Partner, Systemintegrator und Managed Services Provider liefert die CANCOM Gruppe ein zukunfts- und Business orientiertes Lösungsportfolio und damit einen bedeutenden Mehrwert für den Geschäftserfolg von Unternehmen. CANCOM führt mit Analyse, Beratung, Umsetzung und Services in den Cloud Way of Computing und ist damit IT und Business Transformation Partner für die Kunden.


Seit 2014 gehört die Pironet NDH AG mit Hauptsitz in Köln, einer der marktführenden deutschen Anbieter von Cloud Computing, mehrheitlich zum Konzernverbund der im TecDAX notierten CANCOM SE. Im Fokus der Pironet NDH steht die Bereitstellung von Unternehmenssoftware über das Internet bis hin zu kompletten Desktop-Arbeitsplätzen und geschäftskritischen Applikationen von SAP und Microsoft.


Mit der deutschen Business Cloud® von CANCOM/Pironet erschließen sich Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität für die Einführung, Nutzung und den Betrieb moderner Cloud Computing Lösungen. Die Business Cloud® beruht auf der von CANCOM entwickelten und erprobten AHP Private Cloud Architektur sowie Service-Komponenten, Netzwerk- und Infrastruktur-Diensten. Virtuelle IT-Ressourcen und gängige Business-Anwendungen können so als schlüsselfertige und kostenflexible Cloud-Dienste aus dem firmeneigenen Rechenzentrum oder den hochsicheren, deutschen Rechenzentren der CANCOM-Gruppe bereitgestellt werden.


Sowohl Leistungsangebot und IT-Infrastruktur als auch die interne Organisation sind nach strengen, international anerkannten Richtlinien zertifiziert, u.a. nach DIN ISO/IEC 27001. Die Zertifizierung bedeutet für Kunden die operative Exzellenz in allen Prozessabläufen sowie die Einhaltung hoher technischer und sicherheitsbezogener Standards.


Die über 3.000 Mitarbeiter der international tätigen Unternehmensgruppe und ein leistungsfähiges Partnernetzwerk gewährleisten Präsenz und Kundennähe unter anderem in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Die CANCOM-Gruppe, zu deren Kunden zahlreiche mittelständische Unternehmen wie auch internationale Konzerne gehören, erwirtschaftet einen Jahresumsatz von über 800 Mio. Euro.


Kontakt

Pironet NDH

Jan Erlinghagen

Von-der-Wettern-Straße 27

51149 Köln

+49-(0)2203 / 935 30 – 1326

press@pironet-ndh.com

http://www.pironet-ndh.com/Newsroom



http://www.pr-gateway.de/media/primage/269755.jpgSoftwarehersteller d.velop verlagert seinen Filesharing-Dienst in die Cloud-Umgebung von Pironet NDH

14 Haziran 2015

FILESHARING - Kids: Ahnungslose Eltern haften!

Keine Panik, Eltern haften nicht immer, wenn ihre Kinder Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen. Dazu müssen sie selbst nämlich auch ihre Pflichten verletzt haben – von Fachanwalt B.REININGER


Was macht mein minderjähriges Kind im Internet? Das wissen die wenigsten Eltern so ganz genau. Wie kommt mein Kind an Musik und Filme? Viele Eltern können auch nicht einschätzen, was legal und was illegal im Internet ist und welche Angebote tatsächlich kostenlos und unbedenklich sind. Über die mit der Internetnutzung verbundenen Gefahren müssen Eltern aber informiert sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllen wollen. Wie sollen sie denn sonst ihre Kinder belehren?


Erneut hat der BGH hat am 11.06.2015 im Verfahren I ZR 7/14 festgestellt, dass es nicht ausreicht, Kindern allgemeine Regeln zu einem ordentlichen Verhalten mitzugeben. Allgemeine Regeln reichen als erzieherische Vorgaben nicht, um der Aufsichtspflicht als Eltern in der heutigen Zeit zu genügen. Eltern müssen ihre Kinder „über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen belehren und ihnen eine Teilnahme daran verbieten“, so der BGH schon im Jahr 2012. Inhalt und Umfang der Belehrung richtet sich nach Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes. Eltern sind keineswegs verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kinds zu überprüfen oder den Zugang zum Internet teilweise zu versperren. Aber eine ausreichende Belehrung ist erforderlich.


Wofür haften Eltern eigentlich? Sie haften nicht, weil ihre Kinder im Internet illegal Musik downloaden, sondern sie haften dafür, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, weil sie ihre Kinder – die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben – nicht ausreichend aufgeklärt haben. „Entscheidend ist, dass sich die Eltern selbst informieren und mit den Kindern anschließend auch ausführlich sprechen, sie über die mit der Internetbenutzung verbundene Gefahr von Rechtsverletzungen belehren und illegale Downloads ausdrücklich verbieten“, erklärt der Fachanwalt für Urheberrecht Bernhard Reininger. Im Ernstfall liegt die Beweislast bei den Eltern, dass sie eine aufsichtspflichtgemäße Belehrung durchgeführt haben. Es wäre gut, wenn sich dann auch alle Beteiligten daran erinnern können. Bei Fragen zu diesem Thema oder wenn ein Filesharing-Abmahnschreiben nach Hause kommt, sollten sich Eltern auf jeden Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.


Über:


KANZLEI REININGER Kanzlei für Urheber-Presse- und Arbeitsrecht
Herr Bernhard Reininger
Freibadstraße 30
81543 München
Deutschland


fon ..: 089 45 22 70 85
fax ..: 089 45 22 70 86
web ..: http://www.reininger-rechtsanwalt.de
email : anwalt@kanzlei-reininger.de


Die KANZLEI REININGER ist eine auf Urheberrecht, Presserecht und Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München. Rechtsanwalt Bernhard Reininger bietet als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auch Beratung und Vertretung bei Abmahnung und Klagen in den sog. Filesharing-Fällen. Sie können diese Pressemitteilung auch in gekürzter Form mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Website kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


KANZLEI REININGER Kanzlei für Urheber-Presse- und Arbeitsrecht
Herr Bernhard Reininger
Freibadstraße 30
81543 München


fon ..: 089 45 22 70 85
web ..: http://www.reininger-rechtsanwalt.de
email : anwalt@kanzlei-reininger.de



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9 Haziran 2015

Kontrolliert und integriert: Sicheres Filesharing direkt aus dem DMS

Kontrolliert und integriert: Sicheres Filesharing direkt aus dem DMSDie meisten Dokumente entstehen, um die darin enthaltenen Informationen an andere weiterzugeben. Manchmal dient die Weitergabe nur zur Kenntnisnahme, oft auch um die Dokumente weiter zu bearbeiten. Dass bei der Weitergabe, meistens ohne Rücksicht auf die Sicherheit, der bequemste Weg gewählt wird, zeigt der große Erfolg der Dropbox. Hätten Sie vor sieben Jahren jemandem erzählt, dass er wichtige Daten aus seinem Unternehmen, auf einem fremden Server speichern soll, von dem er nicht einmal genau weiß wo er steht, Sie hätten wohl nur ein klares „kommt nicht in Frage” als Antwort bekommen. Was aber seit der Einführung alles auf den Servern von Dropbox & Co gelandet ist, lässt Administratoren und Geschäftsführern die Haare zu Berge stehen. Da hilft nur eins: Eine einfache Filesharing-Alternative, die Sie im Unternehmen unter Kontrolle behalten können.


Kontrollierbares Filesharing über die eigene Infrastruktur


Dokumente und Informationen zu teilen ist ja grundsätzlich nichts Schlechtes. Die meisten Dokumente, die geteilt werden, sollen oder müssen einem bestimmten Empfängerkreis zur Verfügung gestellt werden. Aber eben nur dieser Gruppe von Personen und niemand anderem! Um das zu gewährleisten, benötigen Sie eine sichere Lösung, die Sie auf Ihren eigenen Servern selbst kontrollieren und administrieren können und (!) die für die Benutzer mindestens so einfach zu bedienen ist, wie eine Dropbox.


Doppelter Mehrwert: Sicheres Filesharing und effizientes Dokumentenmanagement


Eine interessante Lösung bieten Dokumentenmanagement-Systeme mit integriertem Filesharing. Neben dem klassischen Austausch von Dateien, bieten diese darüber hinaus weitere nützliche Funktionen, die sich bei der Zusammenarbeit an Dokumenten als äußerst nützlich erweisen.


Dokumente werden dann sicher geteilt, wenn der sichere Weg auch der einfache ist


Aber das wichtigste zuerst: Bequemer und schneller als direkt aus dem System heraus in dem ich mit meinen Dokumenten arbeite, kann man Dateien nicht teilen. Statt die Dokumente in einen geteilten Ordner zu kopieren, reicht in einem Dokumentenmanagement-System meist ein Rechtsklick, um für ein Dokument einen Downloadlink zu erzeugen oder das Dokument in ein geteiltes Verzeichnis zu verlinken(!).


Immer auf dem richtigen Stand: Mit dem DMS unnötige Dokumenten-Versionen vermeiden


Verlinken ist dabei ein wichtiges Stichwort! Bei herkömmlichen Lösungen werden die Dokumente meist einfach in ein Verzeichnis kopiert, wobei eine zweite Version außerhalb der eigentlichen elektronischen Akte entsteht. Wird das Dokument dann nicht irgendwann zurück gespeichert oder unter einem anderen Namen an einem anderen Ort weitergeführt, fehlt der Zusammenhang. Im Ernstfall weiß keiner genau, wo nun die richtige Version ist.


Bei einem DMS wird das Dokument in den geteilten Ordner verlinkt, somit bleibt die Original-Datei erhalten. Nun werden Sie vielleicht einwenden, was mache ich dann, wenn ich mit Änderungen am Dokument nicht einverstanden bin, dann habe ich das Original nicht mehr! Doch, die haben Sie weiterhin, denn in einem DMS wird eine Historie der Dokumente mitgeführt, mit jeder neuen Bearbeitung wird im DMS eine neue Version des Dokuments angelegt, so dass Sie jederzeit wieder auf frühere Versionen zurückspringen können. Und Sie können jederzeit nachvollziehen, wer wann etwas an der Datei gemacht hat, so haben Sie im DMS einen sauber protokollierte Historie jeder Datei und keine verteilten Versionen mehr.


Geteilte Dokumente direkt in automatische Prozesse leiten


Dokumentenmanagement-Systeme bieten meist umfangreiche Funktionen, um auf Dokumenten basierte Prozesse zu automatisieren. Hier öffnen sich auch interessante Möglichkeiten. Sie könnten zum Beispiel in den Akten Ihrer Lieferanten einen Rechnungseingangsordner freigeben, in den die Rechnungen hochgeladen werden können. Sobald eine Rechnung eintrifft, wird sie automatisch weiterverarbeitet.


Fazit: Mit der der kombinierten Lösung aus DMS und Filesharing können Sie Daten sorgenfrei und sicher mit Kunden, Lieferanten und Projektteams teilen.


http://mein-dms.agorum.com/blog/kontrolliert-und-integriert-sicheres-filesharing-aus-dem-dms


Die agorum® Software GmbH mit Sitz in Ostfildern bei Stuttgart bietet seit über 15 Jahren individuelle DMS-Lösungen. Einen Namen gemacht hat sich das Unternehmen als Entwickler und Hersteller von agorum® core, einem der führenden Open Source Dokumentenmanagement-Systeme, das bei Unternehmen jeder Branche und Größe ebenso im Einsatz ist wie bei Behörden und Institutionen. Grund für den Erfolg ist seine Leistungsfähigkeit bei gleichzeitig einfachem Einstieg. Der Kunde bekommt per Download ein fertiges DMS, das er sofort produktiv einsetzen kann. Kernstück ist das DMS-Laufwerk, mit dem die Benutzer ohne Einarbeitung weiterarbeiten wie bisher. Weitere Pluspunkte sind die große Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten und die übersichtliche Oberfläche, die sich ebenso wie das gesamte DMS flexibel an alle denkbaren Anforderungen anpassen lässt. Vertrieben und integriert wird agorum® core direkt über den Hersteller oder über 50 Vertragspartner in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.


Kontakt

agorum® Software GmbH

Stefan Röcker

Vogelsangstrasse 22

73760 Ostfildern

+49711/358718-40

stefan.roecker@agorum.com

http://www.agorum.com



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