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14 Haziran 2015

FILESHARING - Kids: Ahnungslose Eltern haften!

Keine Panik, Eltern haften nicht immer, wenn ihre Kinder Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen. Dazu müssen sie selbst nämlich auch ihre Pflichten verletzt haben – von Fachanwalt B.REININGER


Was macht mein minderjähriges Kind im Internet? Das wissen die wenigsten Eltern so ganz genau. Wie kommt mein Kind an Musik und Filme? Viele Eltern können auch nicht einschätzen, was legal und was illegal im Internet ist und welche Angebote tatsächlich kostenlos und unbedenklich sind. Über die mit der Internetnutzung verbundenen Gefahren müssen Eltern aber informiert sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllen wollen. Wie sollen sie denn sonst ihre Kinder belehren?


Erneut hat der BGH hat am 11.06.2015 im Verfahren I ZR 7/14 festgestellt, dass es nicht ausreicht, Kindern allgemeine Regeln zu einem ordentlichen Verhalten mitzugeben. Allgemeine Regeln reichen als erzieherische Vorgaben nicht, um der Aufsichtspflicht als Eltern in der heutigen Zeit zu genügen. Eltern müssen ihre Kinder „über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen belehren und ihnen eine Teilnahme daran verbieten“, so der BGH schon im Jahr 2012. Inhalt und Umfang der Belehrung richtet sich nach Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes. Eltern sind keineswegs verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kinds zu überprüfen oder den Zugang zum Internet teilweise zu versperren. Aber eine ausreichende Belehrung ist erforderlich.


Wofür haften Eltern eigentlich? Sie haften nicht, weil ihre Kinder im Internet illegal Musik downloaden, sondern sie haften dafür, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, weil sie ihre Kinder – die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben – nicht ausreichend aufgeklärt haben. „Entscheidend ist, dass sich die Eltern selbst informieren und mit den Kindern anschließend auch ausführlich sprechen, sie über die mit der Internetbenutzung verbundene Gefahr von Rechtsverletzungen belehren und illegale Downloads ausdrücklich verbieten“, erklärt der Fachanwalt für Urheberrecht Bernhard Reininger. Im Ernstfall liegt die Beweislast bei den Eltern, dass sie eine aufsichtspflichtgemäße Belehrung durchgeführt haben. Es wäre gut, wenn sich dann auch alle Beteiligten daran erinnern können. Bei Fragen zu diesem Thema oder wenn ein Filesharing-Abmahnschreiben nach Hause kommt, sollten sich Eltern auf jeden Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.


Über:


KANZLEI REININGER Kanzlei für Urheber-Presse- und Arbeitsrecht
Herr Bernhard Reininger
Freibadstraße 30
81543 München
Deutschland


fon ..: 089 45 22 70 85
fax ..: 089 45 22 70 86
web ..: http://www.reininger-rechtsanwalt.de
email : anwalt@kanzlei-reininger.de


Die KANZLEI REININGER ist eine auf Urheberrecht, Presserecht und Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München. Rechtsanwalt Bernhard Reininger bietet als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auch Beratung und Vertretung bei Abmahnung und Klagen in den sog. Filesharing-Fällen. Sie können diese Pressemitteilung auch in gekürzter Form mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Website kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


KANZLEI REININGER Kanzlei für Urheber-Presse- und Arbeitsrecht
Herr Bernhard Reininger
Freibadstraße 30
81543 München


fon ..: 089 45 22 70 85
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email : anwalt@kanzlei-reininger.de



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6 Ocak 2015

Zusammenstoß an Zebrastreifen oder Ampel: Sind Autofahrer automatisch allein Schuld?

Zusammenstoß an Zebrastreifen oder Ampel: Sind Autofahrer automatisch allein Schuld? -

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr


Wiesbaden, 12. November 2014. Sicherheitszone Ampel oder Zebrastreifen: Tragen Autofahrer bei Unfällen mit Passanten immer die alleinige Verantwortung? Davon ist laut einer Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 rund ein Drittel der Deutschen überzeugt. Doch auch Fußgänger und Radfahrer können an den Übergängen Zusammenstöße verursachen. “Läuft jemand plötzlich auf einen Zebrastreifen, kann ein nahendes Auto auch bei geringem Tempo nur schwer rechtzeitig bremsen”, sagt Andreas Tepe von R+V24. “Gerade in der dunklen Jahreszeit bei schlechter Sicht ist besondere Vorsicht gefragt”.


Die R+V24-Studie zeigt zudem: Wer keinen Führerschein besitzt, ist sich des Risikos noch weniger bewusst. 42 Prozent der Fußgänger gehen davon aus, für Unfälle an Ampel oder Zebrastreifen nicht verantwortlich zu sein. Doch wer hinter dem Steuer sitzt, muss anderen Verkehrsteilnehmern zwar das Überqueren der Straße ermöglichen. Vergewissert sich ein Passant oder Radler aber vorher nicht über mögliche Gefahren, kann er einen Unfall mitverursachen. Bei Fehlverhalten droht ein Bußgeld – und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatz für das Opfer.


Radfahren auf dem Zebrastreifen verboten

Fußgänger sind im Bereich eines Zebrastreifens geschützt. Für Radfahrer greift dieser Schutz aber nur, wenn sie absteigen und schieben. Überqueren Radler eine Straße auf ihrem Zweirad, gefährden sie nicht nur den Verkehr, sondern auch die mit ihnen kreuzenden Fußgänger. Gefährlich wird es auch an Ampeln: Nicht immer kann ein Autofahrer rechtzeitig bremsen, wenn ihn ein Verkehrsteilnehmer überrascht, der bei Rot die Straße überquert.


Trotzdem gilt natürlich: Auch wenn Autofahrer bei Unfällen nicht immer die volle Verantwortung tragen – an Zebrastreifen und Ampeln sollten sie grundsätzlich langsam und vorsichtig fahren, auf Überholmanöver verzichten und im Zweifel lieber einmal zu viel auf die Bremse treten als einmal zu wenig.


R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.


Firmenkontakt

R+V24

Andreas Tepe

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

0611 533-6834

presse@rv24.de


http://www.rv24.de


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R+V24 c/o Arts & Others

Sabine Künzel

Schaberweg 23

61348 Bad Homburg

06172 9022-129

s.kuenzel@arts-others.de


http://www.arts-others.de



Zusammenstoß an Zebrastreifen oder Ampel: Sind Autofahrer automatisch allein Schuld?

Zusammenstoß an Zebrastreifen oder Ampel: Sind Autofahrer automatisch allein Schuld?

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R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr


Wiesbaden, 12. November 2014. Sicherheitszone Ampel oder Zebrastreifen: Tragen Autofahrer bei Unfällen mit Passanten immer die alleinige Verantwortung? Davon ist laut einer Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 rund ein Drittel der Deutschen überzeugt. Doch auch Fußgänger und Radfahrer können an den Übergängen Zusammenstöße verursachen. “Läuft jemand plötzlich auf einen Zebrastreifen, kann ein nahendes Auto auch bei geringem Tempo nur schwer rechtzeitig bremsen”, sagt Andreas Tepe von R+V24. “Gerade in der dunklen Jahreszeit bei schlechter Sicht ist besondere Vorsicht gefragt”.


Die R+V24-Studie zeigt zudem: Wer keinen Führerschein besitzt, ist sich des Risikos noch weniger bewusst. 42 Prozent der Fußgänger gehen davon aus, für Unfälle an Ampel oder Zebrastreifen nicht verantwortlich zu sein. Doch wer hinter dem Steuer sitzt, muss anderen Verkehrsteilnehmern zwar das Überqueren der Straße ermöglichen. Vergewissert sich ein Passant oder Radler aber vorher nicht über mögliche Gefahren, kann er einen Unfall mitverursachen. Bei Fehlverhalten droht ein Bußgeld – und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatz für das Opfer.


Radfahren auf dem Zebrastreifen verboten

Fußgänger sind im Bereich eines Zebrastreifens geschützt. Für Radfahrer greift dieser Schutz aber nur, wenn sie absteigen und schieben. Überqueren Radler eine Straße auf ihrem Zweirad, gefährden sie nicht nur den Verkehr, sondern auch die mit ihnen kreuzenden Fußgänger. Gefährlich wird es auch an Ampeln: Nicht immer kann ein Autofahrer rechtzeitig bremsen, wenn ihn ein Verkehrsteilnehmer überrascht, der bei Rot die Straße überquert.


Trotzdem gilt natürlich: Auch wenn Autofahrer bei Unfällen nicht immer die volle Verantwortung tragen – an Zebrastreifen und Ampeln sollten sie grundsätzlich langsam und vorsichtig fahren, auf Überholmanöver verzichten und im Zweifel lieber einmal zu viel auf die Bremse treten als einmal zu wenig.


R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.


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Zusammenstoß an Zebrastreifen oder Ampel: Sind Autofahrer automatisch allein Schuld?