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25 Ağustos 2015

Neue Regelungen im Brandschutz in Kraft: Brandschutzmaßnahmen jetzt überprüfen

Neue Regelungen im Brandschutz in Kraft: Brandschutzmaßnahmen jetzt überprüfenBrandschutzverantwortliche eines Unternehmens müssen immer die neuesten brandschutzrechtlichen Vorschriften und Normen kennen und umsetzen. Das bedeutet, die regelmäßige Brandschutzdokumentation, -unterweisung, -prüfung und -begehung muss nach aktuellem Rechtsstand durchgeführt werden.


2015 hat sich im Brandschutz rechtlich einiges Neues getan. So gelten u. a. die neue einheitliche Richtlinie von vfdb, DGUV und VdS für Brandschutzbeauftragte, die DGUV Information 205-023 für Brandschutzhelfer, die MIndBauRL, die BetrSichV/GefStoffV 2015 und die DIN EN 16034:2014-12 für Feuerschutzabschlüsse. Diese Neuerungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Brandschutz.


Die Forum Verlag Herkert GmbH gibt mit „Die neue Brandschutzmappe“ die 2. aktualisierte und erweiterte Auflage eine Mappe heraus, die alle Neuerungen bereits enthält.


In dieser Formularmappe sind alle wichtigen gebrauchsfertigen Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise für den Brandschutzalltag zusammengestellt. Die Formulare wurden von Fachexperten entwickelt und berücksichtigen sämtliche aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Brandschutz, sowie die technischen Regeln. Durch das praktische Format ist die Mappe ein idealer Begleiter bei Brandschutzbegehungen.


Weitere Informationen unter: www.forum-brandschutz.de


Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH


Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.


Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan ‚Unser Wissen für Ihren Erfolg‘ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.


Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 22 weltweit operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH.


Kontakt

Forum Verlag Herkert GmbH

Ute Klingner

Mandichostr. 18

86504 Merching

08233 381556

ute.klingner@forum-verlag.com

http://www.forum-verlag.com



http://www.pr-gateway.de/media/primage/266242.jpgNeue Regelungen im Brandschutz in Kraft: Brandschutzmaßnahmen jetzt überprüfen

23 Haziran 2015

IfKom: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung technisch nicht umsetzbar!

Unabhängig von der Verfassungskonformität enthält der aktuelle Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung Vorgaben, die technisch so nicht umsetzbar sind.


Nach Auffassung der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e.V.) ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten ein technisch und handwerklich misslungener Schnellschuss. Zwar hat der SPD-Konvent dem Entwurf zugestimmt, jedoch erteilen die bisher ohne Anhörung von Sachverständigen und Verbänden formulierten Regelungen den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen Auflagen, die sie in der geforderten Form nicht oder nur mit hohem technischen und finanziellen Aufwand umsetzen können. Das betrifft nicht die grundsätzliche Frage, ob die Speicherung von Daten verhältnismäßig und verfassungskonform ist, sondern die Art der Erfassung, der Speicherung, des autorisierten Zugriffs, der Verwendung der Daten sowie den Schutz von Berufsgeheimnisträgern.

Zwar hat sich das Bundesjustizministerium bemüht, die Normen analog zu den Entscheidungsgründen des Bundesverfassungsgerichts zu formulieren. Dabei sind jedoch wesentliche technische Umstände und Entwicklungen der letzten Jahre außer Acht geblieben. Beispielsweise sollen die Anbieter Verbindungsdaten auf Systemen speichern, die vom Internet entkoppelt sind. Wie diese Datenmengen ohne eine Internetverbindung auf das Speichermedium gelangen sollen, ist technisch ungeklärt. Außerdem reicht es nicht, lediglich die IP-Adresse zu speichern. Heute werden IP-Adressen häufig dynamisch vergeben und können nicht mehr einem einzigen Nutzer zugeordnet werden. Damit wären die Anbieter aber faktisch gezwungen, weit mehr von der Kommunikation ihrer Kunden im Netz aufzuzeichnen als das Gesetz beabsichtigt. Es müssten Daten über den verwendeten Dienst, die genaue Zeit und das Nutzerverhalten, beispielsweise über besuchte Seiten im Internet, festgehalten werden, die nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes jedoch gar nicht gespeichert werden dürfen. Auch die Vorgabe einer asymmetrischen Verschlüsselung der Datensätze erfordert einen hohen technischen Aufwand, um im Bedarfsfall die richtigen Auskünfte an die Behörden geben zu können.

Schließlich bestehen Zweifel am wirksamen Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Auch wenn die von Priestern, Anwälten und Journalisten veranlassten Kommunikationsdaten ausgenommen sind, werden jedoch im umgekehrten Fall die Daten vom Anbieter des Anrufers aufgezeichnet. In diesem Ausnahmefall soll ein Verwertungsverbot dieser Daten gelten. Diese Ausnahme wird in der Praxis aber die Regel sein.

Die IfKom fordern angesichts der offensichtlichen Mängel im Gesetzentwurf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, in den weiteren Beratungen unbedingt technischen Sachverstand durch Experten und Verbände hinzuzuziehen. Sollte die Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich Bestand haben, muss auch die technische Umsetzung möglich sein. Die betroffenen Unternehmen haben nach einer Hochrechnung des eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft mit einem Aufwand von etwa 600 Millionen Euro zu rechnen. Das von der Bundesnetzagentur zu entwickelnde technische Konzept muss daher auf realistischen Vorgaben im Gesetz aufbauen. Die Zeit für eine sorgfältige Erarbeitung dieser Vorgaben sollte sich der Gesetzgeber nehmen!


Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Universitäten und Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade Kommunikationsingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.


Über:


IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Andreas Hofert
Strünkedestr. 31
44359 Dortmund
Deutschland


fon ..: 0231 93699332
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de


Pressekontakt:


IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Andreas Hofert
Strünkedestr. 31
44359 Dortmund


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IfKom: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung technisch nicht umsetzbar!

15 Nisan 2015

BITMi enttäuscht: Maas knickt ein bei Vorratsdatenspeicherung

BITMi enttäuscht: Maas knickt ein bei VorratsdatenspeicherungAachen / Berlin, 15. April 2015 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) reagiert sehr enttäuscht auf die Einigung des Bundesjustizministers Heiko Maas und Bundesinnenminister de Maiziere auf “Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. “Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Datenspeicherung verhindert” äußert sich BITMi Präsident Dr. Oliver Gün enttäuscht.


In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens 10 Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Diese differenzierte Speicherfrist belastet insbesondere kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die nun dazu verpflichtet werden, diese Daten quasi vorab auszuwerten und zu sortieren. Die undefinierte Ankündigung einer Entschädigung auf Antrag durch das BMJV hilft hier nicht. “Es bedeutet mehr Bürokratie für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ist schlecht”, erklärt Grün. Unklar bleibt in der Regelung, welche Unternehmen oder Organisationen tatsächlich speichern sollen.


“Mit dieser Einigung der beiden Minister auf die Leitlinien zur Höchstspeicherfrist wird der Vorratsdatenspeicherung nur ein neuer Name gegeben. An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts” hält Grün fest.


Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.


Kontakt

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Lisa Ehrentraut

Augustastraße 78-80

52064 Aachen

0241 1890558

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