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9 Ekim 2015

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

Keine Überraschungen


Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen.


Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen. Das neue Rundschreiben löst das Depotbankrundschreiben von 2010 ab, das mit Inkrafttreten des KAGB 2013 zwar inhaltlich veraltet war, aber mangels einer Neufassung weiterhin gültig blieb.


Neben den Anpassungen, die durch die AIFM-D und das KAGB notwendig wurden, definiert das Rundschreiben auch neue Pflichten, die sich nicht aus einer Gesetzesänderung herleiten lassen, sondern offensichtlich eine geänderte Auffassung der Aufsicht widerspiegeln. Der wichtigste dieser Punkte ist die Verpflichtung, zukünftig auch die Risikomessung nach dem qualifizierten Ansatz durch die Verwahrstelle überwachen zu lassen. Nach dem alten Rundschreiben musste nur die Risikomessung nach dem einfachen Ansatz geprüft werden. Gegenüber dem letzten Entwurf aus dem Frühjahr kann aus der endgültigen Fassung des Rundschreibens nun zumindest klar herausgelesen werden, dass diese Überwachung auch mittels der Systeme der Fondsgesellschaft erfolgen kann. Damit hat die BaFin quasi das Modell 1 aus der Anlagegrenzprüfung auf die Risikoüberwachung übertragen.


In vielen Verwahrstellen gibt es derzeit kein Know-how zur Risikomessung, da es in der Vergangenheit nicht benötigt wurde. Dieses jetzt aufzubauen, um eine wirksame Überwachung zu etablieren, ist eine der wesentlichen Herausforderungen, die sich aus dem neuen Rundschreiben ableiten lassen.


In Bezug auf das KAGB erhalten die Verwahrstellen nun außerdem in vielen Punkten Klarheit über die Position der Aufsicht – zum Beispiel beim Look-Through auf Objektgesellschaften.


Über Konsort


Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.


Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.


Der Firmensitz ist in Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.


Kontakt

Konsort GmbH

Alexander Reschke

Bamberger Straße 10

64546 Mörfelden-Walldorf

+49 6105 94 63 94

presse@konsort.de

http://www.konsort.de



BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

19 Ağustos 2015

Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.


Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt20. August 2015. Die Alphapool GmbH (Leipzig) hat beim Amtsgericht Leipzig Anfang Mai 2015 Insolvenz angemeldet. Unmittelbar vorher hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäftsmodell untersagt. Während vor Gericht über das Verbot gestritten wurde, trat das Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht an. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) empfiehlt betroffenen Anlegern ihre Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung prüfen zu lassen.


Das Angebot der Alphapool GmbH klang verlockend: Während die Garantiezinsen für Lebensversicherungen in den Keller rutschten, kaufte die Gesellschaft Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparkassen auf. Das Geld sollte investiert werden und den Anlegern gute Renditen bringen. Allerdings sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Herbst letzten Jahres in diesem Geschäftsmodell ein Bankgeschäft, das unerlaubt betrieben wurde und deshalb sofort einzustellen sei. Alphapool sah dies anders und zog vor das Verwaltungsgericht (VG) in Frankfurt. Dieses beschloss im Januar 2015, dass die Anordnung der BaFin rechtens sei und das Geld der Anleger sofort zurückgezahlt werden müsse. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte dies im Juni 2015.


Doch schon vor dem Urteil des VGH im Juni, beantragte das Unternehmen beim Leipziger Amtsgericht Insolvenz (Az.: 403 IN 840/15). „Anleger sollten nun keine Zeit verlieren“, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzrings (www.dvs-ev.net), „und ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensminimierung prüfen lassen.“ Es stehe noch gar nicht fest, ob das Verfahren überhaupt eröffnet werden kann, so Vollmann. „Der gesetzliche Insolvenzgrund muss vorliegen und auch genügend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden sein“, so die DVS-Geschäftsführerin. Wird das Verfahren eröffnet müssen die Investoren ihre Forderungen gegenüber der Alphapool GmbH anmelden und begründen. Jana Vollmann: „Natürlich stehen auch andere Schadensersatzansprüche im Raum. Die Vermittler der Anlage hätten z B. die Genehmigungspflicht des Geschäftsmodells erkennen müssen. Auch gegen Berater gibt es Schadensersatzansprüche, wenn diese nicht umfassend über Chancen UND Risiken aufgeklärt haben und der Investor nicht anlage- und anlegergerecht aufgeklärt wurde.“


Der DVS hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft „Alphapool GmbH“ gegründet.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)


Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.


Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.


Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.


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10 Mayıs 2015

Bank-Domains: Mehr Sicherheit für Bankkunden

Bank-Domains stellen einen Quantensprung bei der Sicherheit von Webseiten dar und werden das Online Banking revolutionieren.


BildExperten sind sich sicher: Die neue Bank-Domain – offiziell unterstützt durch die American Bankers Association – wird das Electronic Banking und Online-Geschäft der Banken weltweit revolutionieren.


Bereits der Registrierungsprozess der Bank-Domains ist durch mehrere Verifizierungs-schritte abgesichert. Berechtigt zur Registrierung von Bank-Domains sind nur Banken, die durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde als Bank zugelassen sind und kontrolliert werden.


Die Sicherheitsexperten der US-Firma Symantec prüfen jeden einzelnen Bewerber für eine Bank-Domain. ICANN Registrar Secura als Registrar wird Kunden selbstverständlich bei der Durchführung aller Schritte der Registrierung und Verifizierung begleiten.


Die Wahl der möglichen Begriffe, die eine Bank unter der Domainendung Bank registrieren kann, ist durch eine strenge “Name Policy” reglementiert. Möglich sind

etwa Begriffe, die mit dem Namen der Bank, registrierten Marken oder nicht-registrierten Marken im Gebrauch des Bankinstituts korrespondieren.


Die Regeln erlauben aber auch Abkürzungen (“Acronyms”), geographische Zusätze sowie Auslassungen. Die geographischen Zusätze ermöglichen es etwa, dass neben den zentralen (Marken-)Namen einer Bank auch die Filialen geografisch mit einer eigenen Bank-Domain “gebrandet” werden können.


Die Sunrise-Phase zur Registrierung von Bank-Domains aufgrund von Markeneinträgen beim Trademark Clearinghouse beginnt am 18. Mai 2015 und endet am 17. Juni 2015.

Die allgemeine Registrierungsphase beginnt am 24. Juni 2015.


Zusätzlich zur Verifizierung des Domain-Inhabers sind für aktive Bank Domains hohe technische Standards vorgeschrieben, um die Bank Domains zu einer sicheren Zone zu machen.


Der Betreiber und die Nutzer einer Webseite mit Bank-Adresse können daher auf eine höhere Sicherheit vertrauen als bei Webseiten mit anderen Domainendungen. Betrugsmethoden

wie Phishing werden durch die Verwendung der Bank Domain massiv erschwert.


Den Zusammenhang zwischen einem besseren Ranking in Suchmaschinen und den Neuen Top-Level-Domains hat eine Studie von Searchmetrics für die Berlin-Domains bereits erwiesen. Webseiten mit Berlin-Domains sind bei regionalen Suchanfragen in Google häufig besser platziert

als Webseiten mit .de-Domains und .com-Domains. Das Ergebnis der Searchmetric-Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen:

“Bei 42% der Suchanfragen ranken .berlin-Domains lokal besser.”


Eine weitere Studie von Total Websites in Houston zeigt, dass die Ergebnisse der Searchmetrics-Studie prinzipiell auf alle Neuen Top-Level-Domains übertragbar sind, also auch auf die Bank-Domains. Total Websites stellt fest, dass Google die Domainendungen der Neuen Top-Level-Domains als wichtiges Kriterium für die Bewertung einer Domain heranzieht und kommt daher zu folgendem Schluss:

“Es ist klar, dass die Neuen Top-Level-Domains das Ranking in Suchmaschinen verbessern.”


Die Bank-Domain wird bei Endverbrauchern aufgrund der hohen technischen Standards und der strengen Verifizierung der Domaininhaber zusätzliches Vertrauen zur Bank schaffen. Und Vertrauen ist die Geschäftsgrundlage jeder Bank. Banken mit einer Bank-Domain werden einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erwerben.

ICANN Registrar Secura ist bereits bei der Registrierungsstelle der Bank-Domains akkreditiert.


Für Banken mit Aktivitäten im francophonen Sprachraum Afrikas, Amerikas und Europas sind auch die Banque-Domains interessant, die genauso wie die Bank-Domains mehr Sicherheit bieten werden.


Marc Müller
http://www.domainregistry.de/bank-domains.html
http://www.domainregistry.de/banque-domains.html
Mehr zu den Bank-Domains
Mehr zu den Banque-Domains


Über:


Secura GmbH
Herr Hans-Peter Oswald
Frohnhofweg 18
50858 Köln
Deutschland


fon ..: 0221 257121
web ..: http://www.domainregistry.de
email : secura@domainregistry.de


Secura GmbH ist ein von ICANN akkreditierter Registrar für Top Level Domains. Secura kann alle generischen Domains registrieren, also z.B..com, .net, .org, .info, .biz, .name, .aero, .coop, .museum, .travel, .jobs, .mobi, .asia, .cat und kann darüber hinaus fast alle aktiven Länder-Domains registrieren.


Beim Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand und beim Industriepreis landete Secura GmbH 2012 unter den besten. Beim HOSTING & SERVICE PROVIDER AWARD 2012 verfehlte Secura nur knapp die Gewinner-Nomierung.


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden



Pressekontakt:


Secura GmbH
Herr Hans-Peter Oswald
Frohnhofweg 18
50858 Köln


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http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/05/bank-logo1.jpgBank-Domains: Mehr Sicherheit für Bankkunden

9 Nisan 2015

Deloitte und Beta Systems veranstalten Workshop "Ganzheitliches Identity & Access Management"

Deloitte und Beta Systems veranstalten Workshop Berlin, 9. April 2015 – Deloitte und Beta Systems Software AG führen aufgrund des großen Erfolges erneut einen Workshop zum Thema “Ganzheitliches Identity & Access Management” am 19. Mai 2015 in München durch. Im Workshop wird erörtert, welche Anforderungen an das IAM im Zusammenhang mit der vierten Novellierung der “Mindestanforderungen an das Risikomanagement” (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt werden. Es wird dargelegt, wie diese in der Praxis auszulegen sind und welche Handlungsempfehlungen bestehen. Der Workshop richtet sich an das Management sowie Führungskräfte u.a. aus den Bereichen IT, Compliance, Risikomanagement und Revision von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungen, die sich seit der letzten Novelle der MaRisk erhöhten Anforderungen an das Identity & Access Management (IAM) gegenüber sehen.


Konkretisierte Anforderungen an technische und organisatorische Ausstattung durch MaRisk


Die neuen MaRisk konkretisieren die Anforderungen an die Ausgestaltung von IT-Systemen und die Anpassung von betrieblichen Strukturen hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Kontrollfunktionen und -intensität. Bei Nichteinhaltung ergeben sich hieraus direkte Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung. Vor diesem Hintergrund sind intelligente IAM-Lösungen gefragt, die sich mit umfassenden, praxisgerechten Ansätzen in ein immer komplexeres regulatorisches Umfeld integrieren lassen. Der Workshop erörtert, welche Anforderungen an das IAM im Zusammenhang mit der vierten Novellierung der MaRisk gestellt werden, wie die MaRisk in der Praxis auszulegen sind und welche Handlungsempfehlungen bestehen.


Umsetzung mit Identity & Access Management


Die Teilnehmer erhalten anhand eines Praxisbeispiels der UniCredit Bank Einblick, wie in einem IAM-Projekt bei einer internationalen Bankengruppe die MaRisk-Anforderungen operationalisiert werden, welche Compliance-Aspekte dabei besonders zu beachten sind und wie sich das IAM effektiv und effizient in die vorhandenen Kontroll- und Risikomanagementsysteme integrieren lässt. Informationen von Beta Systems, welche aktuellen Trends bei technischen Systemen und organisatorischen Prozessen zum IAM zukunftsweisend sind und wie ein konkreter Lösungsansatz zum ganzheitlichen IAM aussieht, runden die Veranstaltung ab.


Weiterführende Informationen zum Workshop einschließlich der Agenda und Anmeldung sind abrufbar auf der Website von Deloitte https://www.deloitte-mail.de/u/register.php?CID=141631293&f=16566 bzw. unter http://www.betasystems-iam.de/news-events/ganzheitliches-identity-access-management.html. Interessenten können sich bis zum 6. Mai 2015 für eine Workshop-Teilnahme online anmelden.


Weitere Informationen rund um die IAM-Lösungen von Beta Systems sind verfügbar unter: http://www.betasystems-iam.de


Über Beta Systems Identity and Access Management


Die Beta Systems Software AG ist der größte unabhängige europäische Anbieter von Identity- und Access-Management-Lösungen (IAM) für Unternehmen. Seit fast 30 Jahren unterstützt Beta Systems seine Kunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen mit Softwareentwicklung und Support “Made in Germany”. Die für große, internationale Organisationen maßgeschneiderten Lösungen für die Zugriffssteuerung sind auf deutsche und europäische Compliance-Regularien abgestimmt.


Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406) wurde 1983 gegründet, ist seit 1997 börsennotiert und beschäftigt rund 300 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist Berlin. Beta Systems ist national und international mit 16 eigenen Konzerngesellschaften und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. Weltweit optimieren mehr als 1.300 Kunden in über 3.200 laufenden Installationen in über 30 Ländern ihre Prozesse und verbessern ihre Sicherheit mit Produkten und Lösungen von Beta Systems. Das Unternehmen gehört zu den führenden mittelständischen und unabhängigen Softwarelösungsanbietern in Europa und erwirtschaftet die Hälfte seines Umsatzes international.


Firmenkontakt

Beta Systems Software AG

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Alt-Moabit 90d

10559 Berlin

49 (0)30 726 118-0

pr@betasystems.com

www.betasystems-iam.de


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1 Nisan 2015

Firmen-Versicherer zahlungsunfähig - kein Sicherungsfonds vorhanden

BVAG Berliner Versicherung AG insolvent – Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte


Firmen-Versicherer zahlungsunfähig - kein Sicherungsfonds vorhanden1. April 2015. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. März 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BVAG Berliner Versicherung AG beantragt. Vorausgegangen war eine Anzeige des Vorstandes der Versicherungsgesellschaft über die Zahlungsunfähigkeit an die BaFin.


Betroffen von der bevorstehenden Pleite sind vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, die betriebliche Sach- und Haftpflichtversicherungsverträge bei der BVAG abgeschlossen haben. Dies war ausschließlich im Firmenkundengeschäft aktiv, insbesondere in den Geschäftsfeldern mittelständische Industrie, Gewerbe einschließlich Bau, Handel und Handwerk sowie Dienstleistungsunternehmen.


“Sind betriebliche Schadensrisiken nicht mehr wirksam abgedeckt, kann es für Firmen im Schadensfall schnell existenzbedrohend werden” meint Rechtsanwalt Florian Nolte von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Trete keine Versicherung für einen eingetretenen Schaden ein, müssten die Firmen die Forderungen selbst abdecken. “Für einen solchen Fall hat kein Mittelständler einen Risikofonds, auf den er zurückgreifen kann. Schließlich glaubt er sich abgesichert, wenn er eine entsprechende Versicherungspolice vorliegen hat.” so Rechtsanwalt Nolte (www.pwb-law.com).


Ob der zweifache Eigentümerwechsel bei der BVAG seit 2012 mit eine Rolle dafür spielte, dass die BaFin bereits Mitte Februar dieser die Zulassung als Versicherungsgesellschaft widerrufen hatte, ist bislang ungeklärt. Jedenfalls ist auch aus der Sicht der Aufsichtsbehörde eine sinnvolle Sanierung des kleinen Versicherers, der vor allem mit Maklern zusammenarbeitete, nicht zu erwarten.


Die betroffenen Firmen müssen sich nun um neuen Versicherungsschutz kümmern, denn im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden alle Versicherungsverträge automatisch nach § 16 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz innerhalb eines Monats nach dem Eröffnungsbeschluss. “Für viele Firmen wird der Versicherungsschutz dann möglicherweise deutlich teurer sein” ist sich Rechtsanwalt Nolte sicher. Gerade die Kleinunternehmer sind nicht in der Lage, bei den Beitragsforderungen der Versicherungswirtschaft einen Verhandlungsspielraum zu nutzen. Die möglichen Forderungen der Versicherten und Versicherungsnehmer werden durch eine sogenanntes Sicherungsvermögen, das gesetzlich bei jedem Versicherer vorhanden sein muss, im Insolvenzverfahren vorrangig befriedigt.


Für die Betroffenen bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, um die Forderungen gegen die BVAG zu beziffern und auch geltend zu machen. Einen Sicherungsfonds zur Absicherung der Ansprüche der Versicherungsnehmer und Versicherten wie in der Lebens- und Krankenversicherung gibt es nicht. Diese waren vor zehn Jahren eingeführt worden, als Reaktion auf die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung AG im Jahr 2001.


Ansprechpartner bei PWB Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Florian Nolte (www.pwb-law.com).


PWB Rechtsanwälte


Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät private und institutionelle Kapitalanleger und kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.


PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit neun spezialisierten Juristinnen und Juristen und 50 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


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