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18 Kasım 2015

Asset Management 2.0 für Versicherungsunternehmen

Chancen für die Kapitalanlage unter Solvency II


Mit dem Inkrafttreten von Solvency II in 2016 kommt neben dem aktuell anhaltenden Niedrigzinsumfeld eine weitere Herausforderung auf die deutsche Versicherungsbranche zu. Vor diesem Hintergrund stellt die Optimierung der eigenen Kapitalanlage zur Erreichung des durchschnittlichen Garantiezinses und der Zuführung zur Zinszusatzreserve eines der Kernthemen für die nächsten Jahre dar.


Marco Sedlmayr, Direktor Institutional Clients – Insurance Clients bei Allianz Global Investors, nannte in seinem Vortrag auf dem 12. INVESTMENT FORUM, vor zahlreichen Vertretern der Finanzindustrie, mögliche Bausteine, die aus seiner Sicht für eine Optimierung der Kapitalanlage essentiell sind.


Diversifikation innerhalb der klassischen Rentenanlage, Diversifikation zwischen den einzelnen Asset-Klassen sowie gezielte Nutzung taktischer Opportunitäten und Innovationen sind hier die drei großen Säulen innerhalb derer Allianz Global Investors gemeinsam mit seinen Kunden eine Verbesserung der Rendite sowie eine Optimierung der Kapitalunterlegung nach Solvency II anstrebt. In seinem Vortrag machte er klar, dass man die regulatorischen Rahmenbedingungen auch auf Anbieterseite genau kennen muss, um die Möglichkeiten die Solvency II bietet gezielt in Asset Management Lösungen umsetzen zu können.


Anhand eines Praxisbeispiels konnte er den Zuhörern verdeutlichen, dass eine insgesamt größere Diversifikation in der Rentenanlage über Emittenten, Sektoren und Länder hinweg sowohl eine deutliche Reduktion des Konzentrationsrisikos als auch eine Reduktion des Spread Risikos nach sich zieht. Des Weiteren kann man durch die Nutzung des Aktien Transitionals in 2015 eine weitere Verbesserung im Rendite / SCR Verhältnis erzielen.


Die Verbreiterung des Fokus in der Kapitalanlage gepaart mit der stärkeren Einbindung von Asset Managern mit Versicherungsexpertise ist laut Marco Sedlmayr ein möglicher Weg auch unter den neuen regulatorischen Herausforderungen unter Solvency II weiterhin die notwendigen Nettorenditen für Versicherungsnehmer zu erwirtschaften.


Sein Foliensatz steht hier (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/20151012_AllianzGI_12._Investment_Forum_Vortrag_Sedlmayr.pdf) zum Download bereit.


Zum INVESTMENT FORUM am 4. November in München hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des Künstlerhauses eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die Societe Generale Securities Services GmbH.


Über Konsort


Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.


Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.


Der Firmensitz ist in Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.


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Asset Management 2.0 für Versicherungsunternehmen

17 Kasım 2015

Betriebliche Altersvorsorge: Vorbild Niederlande

Trends für den deutschen Markt?


Betriebliche Altersvorsorge: Vorbild NiederlandeMit einem Pensionsvermögen in Höhe von rund 166 % des Bruttoinlandsprodukts sind die Niederlande weltweit führend. Über 90 % der Arbeitnehmer zahlen in einen Pensionsfonds ein. In Deutschland sind es nur rund 60 % mit einem Pensionsvermögen von ca. 5.300 EUR/Einwohner gegenüber ca. 71.000 EUR/Einwohner in den Niederlanden. Die drei größten Pensionsfonds in den Niederlanden sind größer als der größte deutsche Pensionsfonds und fast doppelt so groß wie der zweitgrößte deutsche. Entsprechend hoch ist die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge in den Niederlanden.


Auch die Kosten unterscheiden sich in beiden Ländern deutlich. In Deutschland liegen die Gesamtkosten bei über 0,21 % des Pensionsvermögens – in den Niederlanden trotz höheren Volumens bei nicht einmal 0,18 %. Mehr als 3 Basispunkte Unterschied sind Welten in der Investmentfondsindustrie.


Bei solchen Zahlen ist es nicht verwunderlich, wenn man erfährt, dass in unserem Nachbarstaat das Pensionssystem der wichtigste Sektor nach dem Bankensystem ist. Es genießt dort einen hohen Stellenwert und wird vom Gesetzgeber aktiv geschützt, beispielsweise durch den Pension Act und das Financial Assessment Framework, und fordert einen hohen Deckungsgrad von 105 % plus zusätzliche Reserven.


Ebenfalls hohe regulatorische Anforderungen, besonders im Meldewesen und der Risikoüberwachung sowie die Komplexität in der Administration bestimmen den deutschen Markt. Auf der anderen Seite genießt die betriebliche Altervorsorge in Deutschland ein hohes Ansehen und trägt erheblich zur Attraktivität eines Arbeitgebers bei, so Daniel Schepp, Executive Director Sales von der KAS Bank N.V. – German Branch.


In seinem Referat beim 12. INVESTMENT FORUM in München stellte er dar, dass die steigende Komplexität und das fehlende eigene Know-how die wichtigsten Gründe für das Outosurcing der Administration der bAV sind. Auch wie der deutsche Markt in der Zukunft von den Trends in den Niederlanden profitieren kann, zeigte Daniel Schepp auf.


Sein Foliensatz steht hier (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/KAS_BANK_Daniel_Schepp_FINAL.pdf) zum Download bereit.


Zum INVESTMENT FORUM am 4. November in München hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des Künstlerhauses eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die Societe Generale Securities Services GmbH.


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12 Kasım 2015

Das Ende der Beratungsprotokolle?

Compliance und Business im digitalen Zeitalter


Der Druck auf Unternehmen im Finanzumfeld ist größer denn je. Trotz ständig steigender regulatorischer Anforderungen müssen sie wirtschaftlich agieren, um erfolgreich zu sein. Das wird auch beim Thema Beratungsprotokole deutlich. Es kann ein teures Unterfangen werden, wenn inhaltliche oder formale Fehler passieren. Entspricht die Dokumentation und Speicherung dieser Protokolle nicht den Vorschriften, können den Unternehmen oder gar einzelnen Mitarbeitern schwere Strafen drohen.


Auf der anderen Seite sind die Protokolle lästiges Beiwerk im Beratungsprozess, die die Aufmerksamkeit von der inhaltlichen Beratung ablenken und Zeit kosten. Auch für die Kunden ist das lästig, so dass diese sich immer mehr vorab oder ausschließlich im Internet informieren. Wie das Suchverhalten eines registrierten Kunden die Beratung verbessern kann, stellte Mathias Wegmüller, Mitgründern und VP Business Development bei der Qumram AG, auf dem 12. INVESTMENT FORUM dar.


Mittels genauer Aufzeichnung der Online-Aktivitäten wird der Kunde transparent. Es lässt sich nachvollziehen, welche Informatinen er gesucht hat, auf welchen Seiten er länger geblieben ist und welche Informationen er zur Kenntnis genommen hat. Dadurch wird sowohl den Bedürfnissen des Beraters, der sein Gespräch auf diese Informationen stützen kann, als auch der Compliance Rechnung getragen.


Der Foliensatz steht hier (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/Qumram_Pr%C3%A4sentation_InvestmentForumMunich.pdf) zum Download bereit.


Zum INVESTMENT FORUM am 4. November in München hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des Künstlerhauses eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die Societe Generale Securities Services GmbH.


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Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.


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27 Ekim 2015

12. INVESTMENT FORUM München am 4. November 2015

Regulierung als Chance


12. INVESTMENT FORUM München am 4. November 2015Die Fachvorträge der Veranstaltung werden die regulatorischen Herausforderungen sowohl innerhalb der Prozesse als auch außerhalb der Landesgrenzen betrachten.


Auch in der Investmentfondsindustrie hat das 2.0-Zeitalter Einzug gehalten. Mathias Wegmüller, Gründer und Dr. Jens Gerber, VP Business Development – beide von der Qumram AG – werden im ersten Vortrag ihre Version eines Beratungsprotokolls im digitalen Zeitalter vorstellen.


Marco Sedlmayr, Direktor Institutional Clients – Corporate & Insurance Clients bei der Allianz Global Investors GmbH, hebt das Asset Management ebenfalls auf die Ebene 2.0 des digitalen Zeitalters. Er wird über die Chancen der Kapitalanlage unter Solvency II berichten.


Auf einen Blick in das benachbarte Ausland wird uns Daniel Schepp, Executive Director Sales, KAS Bank N.V. German Branch, einladen. Er wird die Vorreiterrolle der Niederlande in der betrieblichen Altersvorsorge, sowie deren Einfluss auf andere Länder erläutern.


Anforderung Datenkonsolidierung: Über die Umsetzung der Datenkonsolidierung gemäß den Anforderungen in Bezug auf Aspekte der Regularien und Risiken wird Christian Wutz, Geschäftsführer der Societe Generale Securities Services GmbH, im letzten Vortrag der Veranstaltung sprechen.


Die Teilnahme ist für Mitarbeiter von Investmentfondsgesellschaften, Banken und verbundenen Unternehmen kostenfrei.


Termin und Ort:

04.11.2015, 15:30 – ca. 18:30 Uhr


Münchner Künstlerhaus

Lenbachplatz 8

80333 München


Weitere Informationen und das Anmeldeformular sowie zu unseren Mitveranstaltern Nicolai Schödel Business Consulting und NeXeLcon finden sie unter www.investment-forum.eu.


Wir danken unserem Partner Societe Generale Securities Services GmbH für die Unterstützung. www.investment-forum.eu. (http://www.investment-forum.eu)


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9 Ekim 2015

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

Keine Überraschungen


Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen.


Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen. Das neue Rundschreiben löst das Depotbankrundschreiben von 2010 ab, das mit Inkrafttreten des KAGB 2013 zwar inhaltlich veraltet war, aber mangels einer Neufassung weiterhin gültig blieb.


Neben den Anpassungen, die durch die AIFM-D und das KAGB notwendig wurden, definiert das Rundschreiben auch neue Pflichten, die sich nicht aus einer Gesetzesänderung herleiten lassen, sondern offensichtlich eine geänderte Auffassung der Aufsicht widerspiegeln. Der wichtigste dieser Punkte ist die Verpflichtung, zukünftig auch die Risikomessung nach dem qualifizierten Ansatz durch die Verwahrstelle überwachen zu lassen. Nach dem alten Rundschreiben musste nur die Risikomessung nach dem einfachen Ansatz geprüft werden. Gegenüber dem letzten Entwurf aus dem Frühjahr kann aus der endgültigen Fassung des Rundschreibens nun zumindest klar herausgelesen werden, dass diese Überwachung auch mittels der Systeme der Fondsgesellschaft erfolgen kann. Damit hat die BaFin quasi das Modell 1 aus der Anlagegrenzprüfung auf die Risikoüberwachung übertragen.


In vielen Verwahrstellen gibt es derzeit kein Know-how zur Risikomessung, da es in der Vergangenheit nicht benötigt wurde. Dieses jetzt aufzubauen, um eine wirksame Überwachung zu etablieren, ist eine der wesentlichen Herausforderungen, die sich aus dem neuen Rundschreiben ableiten lassen.


In Bezug auf das KAGB erhalten die Verwahrstellen nun außerdem in vielen Punkten Klarheit über die Position der Aufsicht – zum Beispiel beim Look-Through auf Objektgesellschaften.


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BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

26 Haziran 2015

Internationale Transaktionen in Alternative Assets

Produktspezifische Anforderungen aus Verwahrstellensicht


Internationale Transaktionen in Alternative AssetsEine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Verwahrstelle, Fondsgesellschaft und Dienstleistern verlangt nicht nur Wissens- und Schnittstellenaufbau, sondern auch ein detailliertes Produkt- und Prozessverständnis. Gerade im internationalen Geschäft sind allerdings Besonderheiten bei den Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zu berücksichtigen.


Somit liegt der Fokus auf den Bereichen Due Diligence, Bewertung, Eigentumsfeststellung sowie Cash-Flow-Monitoring und Anlagegrenzprüfung.


Bereits die Eigentumsfeststellung und die Verfügungsbeschränkungen müssen in unterschiedlichen Ländern für verschiedene Produkte unterschiedlich gehandhabt werden. Das beginnt bei der Vertragsgestaltung, setzt sich über verschiedene Registereinträge im In- und Ausland fort und endet bei entsprechenden Investment Agreements.


Genauso wichtig ist es, bei der Due Diligence nicht nur den AIF, sondern auch Dritte einzubeziehen, an die Aufgaben ausgelagert werden. Dabei sollten ebenso bestehende Look-Through-Verpflichtungen berücksichtig werden. Nur so kann eine korrekte Risikoeinschätzung und ein tiefes Produkt- und Prozessverständnis erhalten werden.


Aber auch die Bewertung der Vermögensgegenstände verlangt eine Beachtung der internationalen Standards und Besonderheiten, um den Prüfpflichten gerecht zu werden. Um die Bewertung sicherer zu gestalten, findet diese idealerweise konstant statt und bezieht eine Betrachtung der Zielfonds/SPVs und Mehrheitsbeteiligungen mit ein.


Wie dabei die externe Bewertung einer eigenen internen gegenübergestellt werden sollte, erklärten Dirk Meintrup, Vice President – Client Service Unit Manager und Robert Templer, Volljurist – beide bei der State Street Bank GmbH tätig – beim 11. INVESTMENT FORUM in Frankfurt.


Ihr Foliensatz steht hier zum Download (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/Konsort_Pr%C3%91sentation_mit_SSB_%C3%B6berblick_20150610.pdf) bereit.


Zum INVESTMENT FORUM am 11.06.15 in Frankfurt hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des BVI eingeladen. Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die CACEIS Bank Deutschland GmbH.


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24 Haziran 2015

Solvency II für Versicherungsunternehmen

Erfolg trotz neuer Regulierungen


Solvency II für VersicherungsunternehmenMit Beginn des Jahres 2016 werden sich die Versicherungsunternehmen an neue Richtlinien anpassen müssen, die den derzeitigen Kostendruck weiter verstärken. Insbesondere die Vorschriften zu den Anforderungen an das Eigenkapital, an ein solides und vorsichtiges Management sowie an eine Schaffung der Markttransparenz müssen effizient umgesetzt werden, um rentabel arbeiten zu können.


Die Asset-Servicing-Anbieter am Markt bieten sich hierfür als Dienstleister an. Sie können ihre bisherige Unterstützung für Versicherungsunternehmen in diesem Bereich weiter ausbauen und neue Produktlösungen anbieten. Sie haben das Know-how und die Erfahrung für regulatorische Umsetzungen, wie die Solvency-II-Richtlinie, insbesondere bei der Berechnung des Marktrisikoanteils innerhalb der Eigenkapitalanforderungen.


Um bei der Berechnung der verschiedenen Komponenten gemäß SCR effizient und transparent zu sein, hat die CACEIS Bank eine Softwarelösung entwickelt. Diese integriert nicht nur den “Look-Through”-Ansatz, das Data Enrichment und die Datenübertragung sowie die Aggregation der verwalteten Vermögen. Sie beinhaltet auch die Vereinheitlichung der Portfoliodaten und deren Ergänzung. Dadurch können die Reporting-Anforderungen erfüllt werden.


Christian Hogrebe, Head of Business Development – Asset Manager & Institutional Clients, CACEIS Bank Deutschland GmbH, stellte die Lösung seines Unternehmens für die Versicherungen im Rahmen des 11. INVESTMENT FORUMs in Frankfurt vor. Dabei zeigte er auch den Aufbau der IT-Architektur auf, die eine Kennzeichnung zur automatischen Anreicherung der Wertpapiere hinzufügt.


Sein Foliensatz steht hier zum Download (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/SII_Investment_Forum_20150611_V1.02.pdf) bereit.


Zum INVESTMENT FORUM am 11. Juni 2015 in Frankfurt hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des BVI eingeladen.


Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch die CACEIS Bank Deutschland GmbH.


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Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/261172.jpgSolvency II für Versicherungsunternehmen

31 Mart 2015

Risikomanagement für die Auslandsverwahrung

Haftungsminimierung durch qualitative und quantitative Bewertung


Risikomanagement für die AuslandsverwahrungFür die Verwahrung von Wertpapieren im Ausland gelten mittlerweile verschärfte Haftungsbestimmungen, denen die Verwahrstelle durch Anpassungen in der Organisation, bei den Standards und in den Verträgen gerecht werden muss.


Dazu gehören auch Überwachungs- und Bewertungsaufgaben, insbesondere bei der Auswahl des Unterverwahrers. Der größere Aufwand durch eine entsprechende Vertragsgestaltung und das intensivere Risikomanagement stellt auch die Möglichkeit einer eigenen Anbindung der Unterverwahrung im Ausland in den Raum.


Ein Modell mit einem oder mehreren Global Custodians, an die Unterverwahrstellen angebunden werden, birgt Vorteile wie Risikoteilung, einfache Notfalllösungen oder geringe Primär- und Sekundärkosten. Dagegen bietet eine Direktanbindung lokaler Unterverwahrer Vorteile in der Auswahl der Verwahrstelle, deren Überwachung und Risikobeschränkung. Die DekaBank entschied sich für einen Mittelweg durch die Beauftragung mehrerer Global Custodians.


Die richtigen und quantitativen Informationsgrundlagen sind die auschlaggebenden Faktoren für die Bewertung des Unterverwahrers und des Marktes. Und somit auch für alle weiteren Entscheidungen im Rahmen der Auslandsverwahrung und das gewählte Modell. Um diesen Prozess sicher und komfortabel zu gestalten, hat die DekaBank eine eigene Software-Lösung entwickelt, mittels derer Unterverwahrer bewertet werden.


Wie dies aussehen kann, um den Haftungsauflagen gerecht zu werden hat Dr. Carsten Nickel, Leiter Fondskontrolle / Vertragsmanagement / Network Management der DekaBank Deutsche Girozentrale in seinem Fachvortrag auf dem Praxisforum Depotbanken am 19. März 2015 vorgestellt. Sein Foliensatz steht hier zum Download bereit.


Download Fachvortrag (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/2_20150319-BVI-Praxisforum-AuslandsverwahrungWertpapiere-1_0.pdf)


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24 Mart 2015

Verwahrstellen in der Zukunft

Outsourcing als mögliche Alternative


Verwahrstellen in der ZukunftNicht nur im Ausland und auf globaler Ebene nehmen die Regularien innerhalb der Investmentfondsindustrie immer komplexere Formen an. Auch in Deutschland haben sich die Strukturen gerade beim Einsatz von Unterverwahrern verändert. Die Verwahrstelle muss den Spagat zwischen diesen und den Fondsgesellschaften schaffen, ohne die nötigen Aufgaben und Pflichten zu verletzen.


Im Zuge der wesentlichen strategischen Fragestellungen zu Geschäftsmodell, Asset-Klassen, Service-Portfolio und Operating-Model, kann am Ende also durchaus das Modell “Outsourcing” herauskommen. Solange vor allem die Kontrollaufgaben nicht ausgelagert werden und die übertragenen Tätigkeiten in die Verwahrstellenprüfung einbezogen werden, ist das eine zulässige Alternative – deren Erfolg aber ganz klar von der Wahl des Partners abhängt.


Die Anforderungen an dieses Modell sind durch Maßnahmen wie beispielsweise Prozesstrennung und standardisierte Verträge lösbar. Auch ein möglicher Wissensverlust, die Transparenz gegenüber Kunden und Dritten sowie das Auslagerungscontrolling stellen keine unlösbaren Aufgaben dar. Deswegen verlangt die Haftung nach einem professionellen erfahrenen Partner. Insgesamt lassen sich alle technisch-operativen Aufgaben der Verwahrstellen auslagern.


Das schlanke Lösungsmodell für das Outsourcing kann dabei aus der Trennung von Front Office, Middle Office und Back Office bestehen, bei dem jeder Bereich klar definierte Prozesse pflegt. Dadurch ist selbst die Anlagegrenzprüfung problemlos durchführbar.


Patrick Stöß, Generalbevollmächtigter der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, stellte das Outsourcing-Modell im Rahmen des Praxisforums Depotbanken am 19. März 2015 in Frankfurt am Main vor. Sein Foliensatz steht hier zum Download bereit.


Download Fachvortrag (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/BNY_Mellon_IT_Solutions_2015_PS.pdf)


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22 Ocak 2015

Eigene IT-Systeme bei Verwahrstellen mittlerweile Standard

Eigene IT-Systeme bei Verwahrstellen mittlerweile Standard -

Die Mehrheit der Verwahrstellen in Deutschland nutzt inzwischen eigene IT-Systeme, um die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Fonds und der Fondsgesellschaft durchzuführen. Entsprechend bilden zum Beispiel Fondsbuchhaltungssysteme keinen Wettbew


Seit 2008 ist der Anteil der Verwahrstellen mit einem eigenem Fondsbuchhaltungs- oder Bestandsführungssystem speziell für Fonds von rund 20 % auf 60 % gestiegen. Auch wenn eigene Systeme mittlerweile nicht mehr unbedingt als Wettbewerbsvorteil gelten, wird ihr Fehlen häufig als Wettbewerbsnachteil wahrgenommen. Das zeigt ein Ergebnis der Studie “Verwahrstellen in Deutschland 2014″ der Konsort GmbH.


2008 hatten nur rund ein Dutzend, vor allem große Verwahrstellen – die damals noch Depotbanken hießen – ein eigenes System für die Bestandsführung der Fonds. Die große Mehrheit der damaligen Depotbanken stimmte Bestände der Fondsgesellschaft mit den juristischen Systemen der Bank ab: getrennt nach Asset-Klassen wie Wertpapiere, Derivate oder Cash. Die gesetzlichen Aufgaben waren damit erfüllt. Im Angebot an Zusatzdienstleistungen waren die Depotbanken aber eingeschränkt, da diese ohne ein spezielles System meistens nicht darstellbar waren – beispielsweise das Fonds-Reporting. Viele Verwahrstellen haben darum in den letzten Jahren ihre technische Aufstellung verändert. Mit der Bestandsführung wurde oft auch eine eigene Anlagegrenzprüfung gemäß dem von der BaFin so genannten Modell 2 implementiert. Der Anteil der Depotbanken mit eigener Anlagegrenzprüfung lag 2008 ebenfalls bei etwa 20 % und ist seitdem bei den Verwahrstellen auf rund 70 % gestiegen.


Nur kleinere Häuser, für die sich eine derartige Investition nicht rechnet oder solche mit einer speziellen Positionierung im Markt, sind diesem Trend nicht gefolgt. Denn mit der Verbreitung der Systeme sinkt ihr Nutzen als Alleinstellungsmerkmal. Keine Verwahrstelle gab in der Studie an, dass die Ausstattung mit guten IT-Systemen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl für ein Spezialfondsmandat sei. Noch 2012 haben das 20 % der heutigen Verwahrstellen anders gesehen. Wenn man nach einem Fondsbuchhaltungssystem fragt, ist die Entwicklung noch deutlicher: 2008 gaben alle Teilnehmer der Studie an, dass ein Fondsbuchhaltungssystem Wettbewerbsvorteile bringt, heute ist es nur noch gut die Hälfte.


Es bleibt zu beobachten, durch welche Alleinstellungsmerkmale die Verwahrstellen sich in der Zukunft positionieren möchten und können, um im Wettbewerb zu bestehen. Aber auch solche Fragen finden ihren Weg in die Studienreihe “Verwahrstellen in Deutschland”. 2014 hat Konsort Gespräche mit 29 Verwahrstellen für OGAW und AIF geführt und in dieser Zusammenarbeit einen wertvollen Blick über den Markt erarbeitet. Weitere Informationen zur Studie finden sich unter www.verwahrstellenstudie.de. (http://www.verwahrstellenstudie.de)


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