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9 Ekim 2015

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

Keine Überraschungen


Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen.


Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen. Das neue Rundschreiben löst das Depotbankrundschreiben von 2010 ab, das mit Inkrafttreten des KAGB 2013 zwar inhaltlich veraltet war, aber mangels einer Neufassung weiterhin gültig blieb.


Neben den Anpassungen, die durch die AIFM-D und das KAGB notwendig wurden, definiert das Rundschreiben auch neue Pflichten, die sich nicht aus einer Gesetzesänderung herleiten lassen, sondern offensichtlich eine geänderte Auffassung der Aufsicht widerspiegeln. Der wichtigste dieser Punkte ist die Verpflichtung, zukünftig auch die Risikomessung nach dem qualifizierten Ansatz durch die Verwahrstelle überwachen zu lassen. Nach dem alten Rundschreiben musste nur die Risikomessung nach dem einfachen Ansatz geprüft werden. Gegenüber dem letzten Entwurf aus dem Frühjahr kann aus der endgültigen Fassung des Rundschreibens nun zumindest klar herausgelesen werden, dass diese Überwachung auch mittels der Systeme der Fondsgesellschaft erfolgen kann. Damit hat die BaFin quasi das Modell 1 aus der Anlagegrenzprüfung auf die Risikoüberwachung übertragen.


In vielen Verwahrstellen gibt es derzeit kein Know-how zur Risikomessung, da es in der Vergangenheit nicht benötigt wurde. Dieses jetzt aufzubauen, um eine wirksame Überwachung zu etablieren, ist eine der wesentlichen Herausforderungen, die sich aus dem neuen Rundschreiben ableiten lassen.


In Bezug auf das KAGB erhalten die Verwahrstellen nun außerdem in vielen Punkten Klarheit über die Position der Aufsicht – zum Beispiel beim Look-Through auf Objektgesellschaften.


Über Konsort


Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.


Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.


Der Firmensitz ist in Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.


Kontakt

Konsort GmbH

Alexander Reschke

Bamberger Straße 10

64546 Mörfelden-Walldorf

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BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

24 Mart 2015

Verwahrstellen in der Zukunft

Outsourcing als mögliche Alternative


Verwahrstellen in der ZukunftNicht nur im Ausland und auf globaler Ebene nehmen die Regularien innerhalb der Investmentfondsindustrie immer komplexere Formen an. Auch in Deutschland haben sich die Strukturen gerade beim Einsatz von Unterverwahrern verändert. Die Verwahrstelle muss den Spagat zwischen diesen und den Fondsgesellschaften schaffen, ohne die nötigen Aufgaben und Pflichten zu verletzen.


Im Zuge der wesentlichen strategischen Fragestellungen zu Geschäftsmodell, Asset-Klassen, Service-Portfolio und Operating-Model, kann am Ende also durchaus das Modell “Outsourcing” herauskommen. Solange vor allem die Kontrollaufgaben nicht ausgelagert werden und die übertragenen Tätigkeiten in die Verwahrstellenprüfung einbezogen werden, ist das eine zulässige Alternative – deren Erfolg aber ganz klar von der Wahl des Partners abhängt.


Die Anforderungen an dieses Modell sind durch Maßnahmen wie beispielsweise Prozesstrennung und standardisierte Verträge lösbar. Auch ein möglicher Wissensverlust, die Transparenz gegenüber Kunden und Dritten sowie das Auslagerungscontrolling stellen keine unlösbaren Aufgaben dar. Deswegen verlangt die Haftung nach einem professionellen erfahrenen Partner. Insgesamt lassen sich alle technisch-operativen Aufgaben der Verwahrstellen auslagern.


Das schlanke Lösungsmodell für das Outsourcing kann dabei aus der Trennung von Front Office, Middle Office und Back Office bestehen, bei dem jeder Bereich klar definierte Prozesse pflegt. Dadurch ist selbst die Anlagegrenzprüfung problemlos durchführbar.


Patrick Stöß, Generalbevollmächtigter der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, stellte das Outsourcing-Modell im Rahmen des Praxisforums Depotbanken am 19. März 2015 in Frankfurt am Main vor. Sein Foliensatz steht hier zum Download bereit.


Download Fachvortrag (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/BNY_Mellon_IT_Solutions_2015_PS.pdf)


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3 Şubat 2015

Verwahrstellen beklagen fehlende Standardisierung

Der Ruf nach größerer Nutzung von Standards für Schnittstellen wächst


Verwahrstellen beklagen fehlende StandardisierungVor allem die technische Kommunikation mit Fondsgesellschaften und Asset Managern wird von den deutschen Verwahrstellen als Problemfeld wahrgenommen. Standards werden hier leider nur unzureichend genutzt.


Die Studie “Verwahrstellen in Deutschland 2014″ der Konsort GmbH zeigt im Detail, wie die technische Kommunikation nur zu einem kleinen Teil über standardisierte Protokolle erfolgt. Häufig basieren die einzelnen Schnittstellen auf individuellen Formaten. Auch das Fax wird im Zeitalter der Digitalisierung immer noch regelmäßig genutzt.


Im Durchschnitt arbeitet eine Verwahrstelle für Wertpapierfonds mit acht verschiedenen Fondsgesellschaften und einer deutlich größeren Zahl an Asset Managern zusammen. Mit diesen werden Informationen zu Geschäften ausgetauscht, die der Fonds tätigt. Außerdem müssen der berechnete Fondswert und die Bestandsaufstellung des Fonds übermittelt werden, damit die Verwahrstelle beides prüfen kann.


Individuelle Schnittstellen zwischen den Partner bedeuten also, dass die durchschnittliche Verwahrstelle acht verschiedene Schnittstellen implementieren muss, wenn sie die Daten technisch verarbeitet. Bei einer Übermittlung per Fax oder PDF müssen die Daten aufwändig von Hand geprüft und entsprechend übertragen werden. Dies mit den einhergehenden Nachteilen bezüglich des Aufwands und der Fehleranfälligkeit.


So ist es kein Wunder, dass sich quasi alle Verwahrstellen, die an der Konsort-Studie teilgenommen haben, eine bessere Nutzung von Standards wie SWIFT, FIX oder FundsXML wünschen. Die Studie und ihre Vorgänger seit 2008 zeigen jedoch, dass sich wenig ändert. Das liegt im Wesentlichen an zwei Gründen:


Zum Einem sind die Prozesse etabliert. Auf der Seite des Senders ist in vielen Fällen ein Automatismus vorhanden, der auch PDF-Dokumente und Faxe versendet. Das Problem liegt daher häufig einseitig auf der Seite des Empfängers und das ist meistens die Verwahrstelle. Für den Sender gibt es deutlich weniger Anreiz, den Prozess zu verändern.


Zum Anderen wird dieser Umstand sogar noch verstärkt. Denn andere Themen, vor allem die Regulierung binden notwendige Ressourcen. Die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen wie dem KAGB, EMIR oder MiFiD beschäftigen Fondsgesellschaften und Verwahrstellen gleichermaßen. Sie erfordern die Umstellung von Prozessen und der IT. Nur die größeren Häuser sind aber in der Lage, mehrere große Projekte gleichzeitig durchzuführen. Viele mittelgroße und vor allem die kleineren Marktteilnehmer sind mit den Regulierungsthemen so sehr beschäftigt, dass keine Zeit für eine weitere Standardisierung bleibt. So steht das Thema zwar bei vielen seit langem auf der Agenda, aber es ist damit zu rechnen, dass das auch erst einmal so bleibt.


Zur Studie:

Für die Studie “Verwahrstellen in Deutschland 2014″ hat die Konsort GmbH strukturierte Interviews mit insgesamt 29 Verwahrstellen geführt. Die Studie löst die Reihe “Depotbanken in Deutschland” ab, in der seit 2008 im Zweijahresrhythmus der deutsche Depotbankmarkt untersucht wurde.


Unter den Teilnehmern befinden sich neun Verwahrstellen für Immobilienfonds und sieben Häuser, die die Verwahrstellenfunktion für Produkte anbieten, die durch das KAGB neu reguliert wurden, zum Beispiel für geschlossene Fonds. Dadurch waren erstmals auch alternative Verwahrstellen beteiligt, also Anbieter, die keine Banken sind, sondern Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die Teilnehmer der Studie halten gemeinsamen einen Marktanteil von über 90% der Assets im deutschen Fondsmarkt und decken das gesamte Spektrum von Kleinstanbietern bis hin zu den Marktführern ab. Dadurch ergibt sich ein repräsentatives Bild des Markts.


Die Neuauflage der Studie ist für 2016 vorgesehen. Weitere Informationen zur Studie sowie einen Auszug zum Download finden sich unter www.verwahrstellenstudie.de www.verwahrstellenstudie.de. (http://www.verwahrstellenstudie.de)


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22 Ocak 2015

Eigene IT-Systeme bei Verwahrstellen mittlerweile Standard

Eigene IT-Systeme bei Verwahrstellen mittlerweile Standard -

Die Mehrheit der Verwahrstellen in Deutschland nutzt inzwischen eigene IT-Systeme, um die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Fonds und der Fondsgesellschaft durchzuführen. Entsprechend bilden zum Beispiel Fondsbuchhaltungssysteme keinen Wettbew


Seit 2008 ist der Anteil der Verwahrstellen mit einem eigenem Fondsbuchhaltungs- oder Bestandsführungssystem speziell für Fonds von rund 20 % auf 60 % gestiegen. Auch wenn eigene Systeme mittlerweile nicht mehr unbedingt als Wettbewerbsvorteil gelten, wird ihr Fehlen häufig als Wettbewerbsnachteil wahrgenommen. Das zeigt ein Ergebnis der Studie “Verwahrstellen in Deutschland 2014″ der Konsort GmbH.


2008 hatten nur rund ein Dutzend, vor allem große Verwahrstellen – die damals noch Depotbanken hießen – ein eigenes System für die Bestandsführung der Fonds. Die große Mehrheit der damaligen Depotbanken stimmte Bestände der Fondsgesellschaft mit den juristischen Systemen der Bank ab: getrennt nach Asset-Klassen wie Wertpapiere, Derivate oder Cash. Die gesetzlichen Aufgaben waren damit erfüllt. Im Angebot an Zusatzdienstleistungen waren die Depotbanken aber eingeschränkt, da diese ohne ein spezielles System meistens nicht darstellbar waren – beispielsweise das Fonds-Reporting. Viele Verwahrstellen haben darum in den letzten Jahren ihre technische Aufstellung verändert. Mit der Bestandsführung wurde oft auch eine eigene Anlagegrenzprüfung gemäß dem von der BaFin so genannten Modell 2 implementiert. Der Anteil der Depotbanken mit eigener Anlagegrenzprüfung lag 2008 ebenfalls bei etwa 20 % und ist seitdem bei den Verwahrstellen auf rund 70 % gestiegen.


Nur kleinere Häuser, für die sich eine derartige Investition nicht rechnet oder solche mit einer speziellen Positionierung im Markt, sind diesem Trend nicht gefolgt. Denn mit der Verbreitung der Systeme sinkt ihr Nutzen als Alleinstellungsmerkmal. Keine Verwahrstelle gab in der Studie an, dass die Ausstattung mit guten IT-Systemen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl für ein Spezialfondsmandat sei. Noch 2012 haben das 20 % der heutigen Verwahrstellen anders gesehen. Wenn man nach einem Fondsbuchhaltungssystem fragt, ist die Entwicklung noch deutlicher: 2008 gaben alle Teilnehmer der Studie an, dass ein Fondsbuchhaltungssystem Wettbewerbsvorteile bringt, heute ist es nur noch gut die Hälfte.


Es bleibt zu beobachten, durch welche Alleinstellungsmerkmale die Verwahrstellen sich in der Zukunft positionieren möchten und können, um im Wettbewerb zu bestehen. Aber auch solche Fragen finden ihren Weg in die Studienreihe “Verwahrstellen in Deutschland”. 2014 hat Konsort Gespräche mit 29 Verwahrstellen für OGAW und AIF geführt und in dieser Zusammenarbeit einen wertvollen Blick über den Markt erarbeitet. Weitere Informationen zur Studie finden sich unter www.verwahrstellenstudie.de. (http://www.verwahrstellenstudie.de)


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