Lebensversicherung etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster
Lebensversicherung etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster

19 Ekim 2015

Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Welche Auswirkungen und Risiken hat die Entscheidung für Vermittler?


Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtetMit einem Beschluss vom 21.09.2015 hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Pflicht zur Prüfung eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auch auf die sogenannten Policen-Aufwertungsmodelle übertragen. Nach dieser Entscheidung müssen Kapitalanlagenvermittler auch bei derartigen Modellen, die rechtlich betrachtet nichts weiter sind als ein Kaufvertrag mit einer hinausgezogenen Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, eine umfassende Plausibilitätsprüfung vornehmen. Nach Ansicht des OLG obliegt es den Vermittlern derartiger Modelle, sich zu informieren, wie denn der Käufer die von ihm versprochene Zahlung des hohen Kaufpreises bewerkstelligen will.


Plausibilitätsprüfungspflicht – Wie funktioniert das in der Praxis?


„Zu dem Ansatz mag man stehen, wie man will. Viele Rechtsanwälte, die Kapitalanlagenvermittler vertreten, stehen auf dem Standpunkt, dass eine solche Plausibilitätsprüfungspflicht gerade nicht gefordert ist. Denn die Grundprinzipien dieses Vertrags sind klar: Kunde verkauft Versicherung, Käufer zahlt Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sehr hoch und soll allerdings erst in einigen Jahren vollständig bezahlt werden. Wie der Käufer einer Sache den Kaufpreis allerdings erbringt, kann nach allgemeinen Zivilrecht dem Verkäufer regelmäßig vollkommen egal sein: Geld hat man zu haben, heißt es im BGB-Grundkurs“, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Kunden derartiger Policen-Aufwertungsmodelle vertritt.


Entscheidung zur Stärkung von Anlegerrechten?


Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert hierzu, dass das Schleswig-Holsteinische OLG die Vertragsfreiheit hier eingeschränkt hat: „Wenn der Käufer einer derartigen Lebensversicherung einen um 270 Prozent über den Rückkaufswert der Lebensversicherung im Kaufzeitpunkt liegenden Kaufpreis in 16 Jahren bezahlen will, laufe dies auf eine Verzinsung des Rückkaufswertes hinaus, deren Eintrittswahrscheinlichkeit vom Kapitalanlagenvermittler geprüft werden muss. Dem Kapitalanlagenvermittler obliegt es nach dieser Entscheidung, sich darüber zu informieren, wie – im konkreten Fall die Sinus Capital AG – die von ihr versprochene Verzinsung zu verdienen gedenke“, so Rechtsanwalt Röhlke.


Voraussetzungen Policen-Aufwertungsmodell und Plausibilitätsprüfung


Vermittler, die eine derartige Plausibilitätsprüfung im Falle des Verkaufs geschlossener Fondsbeteiligungen nicht vorgenommen haben oder dem Kunden nicht mitgeteilt haben, haften voll auf Schadenersatz. Voraussetzung ist allerdings, dass die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass das Modell gerade nicht plausibel gewesen wäre. Im Falle der Policen-Aufwertungsmodelle kann eine derartige Plausibilitätsprüfung wohl in den meisten Fällen gar nicht vorgenommen werden, da die Anbieter derartiger Modelle ihre Unternehmenspläne für die nächsten 16 Jahre nicht dezidiert offen legen. Neben der regelmäßig vorliegenden Verbotswidrigkeit derartiger Policen Aufwertungsmodelle dürfte hier ein weiterer Ansatzpunkt für Anleger liegen, eine Falschberatung gerichtlich erfolgreich durchzusetzen und Schadenersatz von den Kapitalanlagenvermittlern einzuklagen.


Allerdings betrifft das Urteil auch andere Kapitalanlagen, meint Röhlke: „Im Falle der 6000 geschädigten Anleger des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eV, also der Goldbetrüger von der Berliner BWF – Stiftung, liegt nach unserer Ansicht ebenso wenig eine Plausibilität des Modells vor. Die BWF Stiftung wollte das Gold, welches einerseits im Eigentum des Kunden stehen sollte, im Wege eines Sachdarlehens in eigenem Namen weiter verwerten und insbesondere an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe ausliefern, damit aus den ursprünglichen Goldbarren weitere Golderzeugnisse gemacht werden. Wie auf diese Weise die von der BWF Stiftung dargestellten Renditen im Vergleich zum normalen Tagespreis des Goldes erzielt werden sollten, bleibt vollkommen unklar. Ebenso unklar ist, ob und welche Goldschmiede oder verarbeitenden Betriebe überhaupt Bedarf an derart teuren kurzfristigen Goldlieferungen gehabt hätten. Das BWF Modell ist darüber hinaus auch aufgrund der vom Insolvenzverwalter festgestellten hohen Vertriebsprovisionen von bis zu 20 Prozent ohnehin nicht plausibel“, meint Röhlke.


Fazit: Betroffene Anleger tun gut daran, rechtzeitig juristischen Rat zu suchen. Sofern nur Vermittler zu verklagen sind, gilt regelmäßig das Motto: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für weitere Informationen und zur Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und anwalt@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


Kontakt

Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

anwalt@kanzlei-roehlke.de

http://www.kanzlei-roehlke.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/271553.jpgOberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

13 Ekim 2015

Atlanticlux: Investitionen in Lebensversicherungen

Altersvorsorge und Vermögensaufbau – Wie sinnvoll in Zeiten der nachhaltigen Niedrigzinsphase?


„Immer wieder sind heute die Schlagzeilen voll: Investition in Lebensversicherung – Ach was, das lohnt sich nicht! Es gibt eh nichts dafür“, begrüßt Niederlassungsleiter und Versicherungsexperte Hendrik Lehmann alle Teilnehmer. „Das Versicherungsunternehmen ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. und die Münchener Finanzdienstleister FWU AG hat sich bereits vor über 20 Jahren aus guten unternehmerischen Gründen für die fondsgebundene Lebensversicherung als Produktangebot für Ihre Kunden entschieden. Dies mit dem Hintergrund und der Firmenphilosophie, dass dem Kunden damit eine deutlich größere Bandbreite an Produktfacetten als bei der traditionellen Versicherungsform ermöglicht werden kann. Die Ausrichtung auf fondsgebundenen Lebensversicherungen stellt ein stabiles und starkes Unternehmenswachstum in der gegenwärtigen Markt- und Zinsumgebung dar. Dies „schlug sich auch in den Investmentergebnissen der Anlagestrategien für unsere Kunden“ im Jahr 2014 wieder, eröffnet Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann die gutbesuchte Inhouse-Veranstaltung und gibt kurz ein Update rund um die Atlanticlux Lebensversicherung S.A. und der FUW AG-Gruppe.


Wie findet man einen guten Lebensversicherer?


In der Inhouse-Veranstaltung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. soll deutlich werden: Transparenz und Offenheit zahlen sich aus. Die Kriterien für eine gute Lebensversicherung liegen klar auf der Hand, so Hendrik Lehmann.


1.Der Lebensversicherer sollte kostengünstig arbeiten,

2.das Geld des Kunden am Kapitalmarkt sicher und ertragreich anlegen,

3.zudem gut beraten

4.und fair an den Überschüssen beteiligen.


Damit auch die Versicherungskunden den Überblick behalten, gibt es für diese Anforderungen Kennziffern. Hendrik Lehmann erläutert, dass durch diese Möglichkeit von dem Lebensversicherer auf die Daten der staatlichen Aufsichtsbehörde BaFin, des Branchendienstes „map report“ beispielsweise und der Studie zur Überschussbeteiligung der Rating-Agentur zurückgegriffen werden kann, um Fakten und Zahlen des Unternehmens zu erhalten. Somit ist jedem Versicherungskunden die Möglichkeit gegeben, selbst zu erfahren, welche Versicherungen am besten an den Überschüssen beteiligen und welche über einen Zeitraum von 30 Jahren die höchste Ablaufleistung erbringen. Versicherungsexperte Hendrik Lehmann weist im Besonderen darauf hin, dass dabei klar sein sollte, dass die meisten Kennziffern aber nur etwas über die Vergangenheit aussagen. „Ob die Gesellschaften mit den besten Werten in den letzten Jahren auch künftig zur Spitze für die Kunden gehören werden, weiß natürlich niemand. Aber unwahrscheinlich ist eher, dass Anbieter, die über viele Jahre schlechte Daten abgeliefert haben, auf einmal Spitzenleistungen abliefern werden“, so Hendrik Lehmann. Dazu wurde eine Diskussionsrunde anberaumt.


Transparente Kostenstruktur: Was kosten Verwaltung und Vertrieb?


Hendrik Lehmann erläutert, dass hohe Abschlusskosten oftmals ein absolutes Grundärgernis für die Versicherungskunden von Lebensversicherungen sind. „Was für Vertrieb und Werbung draufgeht, steht für die Kapitalanlage natürlich nicht zur Verfügung. Weil die Kosten im Vertrag gleich zu Beginn belasten, sind die Rückkaufswerte in den ersten Jahren eher gering. Dabei ist besondere Acht darauf zu geben, welche Versicherungsunternehmen viel und welche wenig für den Abschluss kassieren, wie transparent die Kostendarstellung gestaltet und nachvollziehbar ist“, so Hendrik Lehmann. Außer den Abschlusskosten fallen aber auch Jahr für Jahr Verwaltungskosten an. Diese sollten genauestens von jedem Kunden betrachtet und die Unterschiede verglichen werden. Sehr teure Versicherer produzieren, bezogen auf ihre Einnahmen, rund sechsmal höhere Verwaltungskosten als der sparsame. Kostengünstige Versicherer können höhere Garantieleistungen versprechen und ggf. auch Gewinne und Überschüsse zuteilen. Teure Anbieter werden vermutlich bei den Leistungen knapsen. Hierzu erläutert Herr Lehmann das System der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. im Vergleich.


Wer erzielt die höchsten Erträge?


„Ja – wenn Profis Geld anlegen, sind die Unterschiede beim Ertrag am Ende minimal“, so denken viele erläutert Versicherungsexperte Hendrik Lehmann seine Erfahrungen. „Dies ist aber ein Irrtum. Die besten Versicherer holen mit der Anlage des Geldes der Kunden rund 50 % mehr heraus als die schlechtesten. Das sollte jeder Kunde wissen und bei seiner Entscheidung nicht außer Acht lassen“, eröffnet Hendrik Lehmann die Diskussion.


Fazit dieser ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. Inhouse-Veranstaltung:


Außer niedrigen Abschluss- und Verwaltungskosten ermöglichen erst gute Erträge der Kapitalanlage hohe Überschussbeteiligung. Also – nur das Versicherungsunternehmen, dass über viele Jahre hinweg ein gutes Anlagemanagement betreibt, kann das Deckungskapital der Kunden dauerhaft ordentlich verzinsen. Aber auch gute Beratung und Betreuung sowie flexible, auf den jeweiligen Kunden individuell abgestimmte Versicherungsprodukte sollten für den Verbraucher wichtige Kriterien bei der Produktauswahl darstellen. Wie auch im Konsumgütermarkt ist auch bei der Frage nach dem richtigen Produkt eines Altersvorsorgevertrages nicht immer nur der Preis ein Indiz für gute Qualität. „Das Gesamtpaket und das Ergebnis am Ende muss stimmen.“ so Hendrik Lehmann.


V.i.S.d.P.:


Hendrik Lehmann

Niederlassungsleiter

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de


Kontakt

ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.

Hendrik Lehmann

Betzenstraße 6

66111 Saarbrücken

+49 681 9100 3900

+49 681 9100 39017

atltext@fwugroup.com

www.atlanticlux.de



Atlanticlux: Investitionen in Lebensversicherungen

7 Ağustos 2015

Neues BGH Urteil: Versicherer müssen auch Abschluss- und Verwaltungskosten tragen

Kunden bekommen Kosten zurückerstattet


BildBereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrungen bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen Grund dafür sind, auch nach Ablauf der Frist noch zu widerrufen. Am 29.07.15 hat der BGH jetzt zusätzlich entschieden, dass auch Provisionen sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten rückerstattet werden müssen. Verbraucherhilfe24 unterstützt betroffene Kunden dabei, die fehlenden Kosten zurück zu bekommen.

„Dabei geht es konkret um Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden“, so Matthias Hartmann, Geschäftsführer der Verbraucherhilfe24. „Oftmals waren die damaligen Widerrufsbelehrungen mangelhaft, der Kunde hat also Anspruch auf Rückerstattung“. Das heißt zum Beispiel, dass bei neueren Verträgen ab 2002 kein schriftlicher Widerspruch verlangt werden darf, sondern eine Kündigung per Email genauso gültig ist. Außerdem ist bei der Widerrufsfrist nicht der Eingang dieser, sondern das Absendedatum für die Gültigkeit entscheidend. Nicht zuletzt entschied der BGH, dass eine Widerrufsklausel nicht im Text „versteckt“ sein darf, sondern schnell und einfach einsehbar zu sein hat. „Das ist natürlich Ermessenssache“, so Hartmann „die Prüfung der Widerrufsbelehrung lohnt sich aber definitiv in den meisten Fällen“. Die Verbraucherhilfe24 bietet seinen Kunden die kosten- und risikofreie Prüfung der jeweiligen Versicherungspolice durch Partneranwälte an, welche die Erfolgsaussichten bewerten. Anschließend entscheidet der Versicherungsnehmer ob die Verbraucherhilfe24 ihn auch vor seiner Versicherung vertritt.

Bereits 2014 wurde entschieden, dass, sollte ein Formfehler vorhanden sein, die gezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen – inklusive der Zinsen, die der Versicherer damit erwirtschaftet hat. „Nicht zurückgezahlt werden die Beiträge für den Versicherungsschutz, den der Kunde bekommen hat, wie beispielsweise die Prämie für eine Risikolebensversicherung“, so Matthias Hartmann. Außerdem muss der Kunde die Steuern, die die Versicherung bei Auszahlung des Rückkaufswertes an das Finanzamt abführt, selbst tragen. Was nun mit dem Urteil vom 29.07.15 für den Kunden hinzukommt, sind Provisionen sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten, die die Versicherung einbehalten hat – diese müssen zurückerstattet werden. Und das sind in den meisten Fällen stattliche Summen. Um die Unterstützung der Verbraucherhilfe24 in Anspruch zu nehmen, muss nur ein kurzes Antragsformular auf der Homepage ausgefüllt und die jeweilige Versicherungspolice hochgeladen werden. Danach prüfen die Experten der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.


Über:


Verbraucherhilfe24
Herr Matthias Hartmann
Albert-Roßhaupter-Straße 32
81369 München
Deutschland


fon ..: +49 [0] 89 – 1241474-10
fax ..: +49 [0] 89 – 1241474-19
web ..: https://www.verbraucherhilfe24.de/
email : office@verbraucherhilfe24.de


Verbraucherhilfe24 wurde 2014 von der DEMAFAIR ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher zu agieren. Die Aufgaben bestehen in der kostenfreien Überprüfung von Kreditverträgen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen, der Überprüfung von Gas- und Stromrechnungen durch Experten und Partneranwälte sowie der Durchsetzung von Fluggastrechten. Dank eines großen Netzwerkes, bestehend aus Bank- und Finanzexperten, kann die Verbraucherhilfe24 bereits große Erfolge in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen


Pressekontakt:


Ragna Communications
Frau Ragna Schwarz
Asternweg 46
04209 Leipzig


fon ..: +49 172 268 479 5
web ..: http://www.ragna-communications.com
email : schwarz@ragna-communications.com



http://pm.connektar.de/wirtschaft-finanzen/neues-bgh-urteil-versicherer-muessen-auch-abschluss-und-verwaltungskosten-tragen-35594/anhang/matthias-hartmann-foto-256x256.jpg?b=200&h=200Neues BGH Urteil: Versicherer müssen auch Abschluss- und Verwaltungskosten tragen

30 Temmuz 2015

Schrittweise Vorsorge aufbauen

Staatliche, betriebliche, private – Reicht die Vorsorge?


Schrittweise Vorsorge aufbauenSeminarbeitrag mit Hendrik Lehmann, Niederlassungsleiter ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Saarbrücken. Thema Altersvorsorge: Wie mit der Privaten Rente durch kleine Beiträge eine sichere Altersvorsorge, die nach individuellen Wünschen gestaltet werden kann, aufgebaut wird?


Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. wurde im Oktober 1987 in Luxembourg gegründet und ist nach eigenem Eindruck ein fairer Versicherer. Als spezialisierter Partner für die private Altersvorsorge ergänzt die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. das deutsche Rentensystem. Herr Hendrik Lehmann einführend: „Das deutsche Rentensystem arbeitet nach dem Grundsatz: Nur wer Beiträge an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung leistet, erwirbt auch eigene Ansprüche. Die Zukunft der Rentenversicherung steht in regelmäßigen Abständen im Fokus der Gesellschaft und auf dem Prüfstand.“


Rentenversicherung: Errungenschaft mit Vorbildfunktion


Hendrik Lehmann erläutert, dass das deutsche Rentensystem weltweit zu den bedeutenden Errun-genschaften Deutschlands zählt und nach wie vor seit Jahrzehnten als Vorbild für andere Länder dient. Dieses System sichert in Zeiten des aktiven Berufslebens die Versicherungsnehmer für eine Vorsorge im Alter ab. „Nach dem Grundkonzept Rentenversicherung sollte niemand im Rentenalter in Not und Armut geraten. Ausgenommen von diesem System sind die Selbstständigen, denen man eine eigene Vorsorge zutraut“, so der Atlanticlux Versicherungsexperte. Doch der Wandel der Gesellschaft, Thema Generationenvertrag, worüber die Rente finanziert wird, ist am Kippen bzw. schon gekippt. Die Politiker und die Gesellschaft geraten immer weiter unter Druck der leeren Kassen. Beitragssteigerungen und Leistungsbeschränkungen sind die Folgeerscheinungen. „Wird die gesetzliche Rente sich zukünftig immer mehr zu einer Basisrente entwickeln? Ist der Bürger gut beraten, wenn dieser beizeiten selbst für den Ruhestand Vorsorge trifft? Wie TOP-Versicherungsschutz mit Kapitalanlagechancen nach persönlichem Risikoprofil kombinieren um ausreichend Vorsorge treffen zu können? Diese Fragen beschäftigen, denn auf unliebsame Überraschungen können die meisten nach dem aktiven Arbeitsleben verzichten und gleichzeitig möchte niemand auf den erworbenen Wohlstand verzichten müssen“, so Hendrik Lehmann in der Diskussionsrunde. Gut vorbereitet für die Private Vorsorge durch Kapitalanlagenchancen:

Private Vorsorge: Beratung beim Kauf von Wertpapieren


„Wenn Anlageberater ihren Kunden Wertpapiere empfehlen, müssen sie seit dem 1. November 2007 besondere Aufklärungspflichten beachten. Vor dem Verkauf von Wertpapieren an Kunden müssen Anlageberater einen Wertpapierhandelsbogen ausfüllen. Dort wird u. a. die familiäre Situation des Anlegers, seine Erfahrungen mit Wertpapieren, seine Anlageziele und die Anlagedauer abgefragt und dokumentiert. Auch wie viel Prozent seines Einkommens er in Wertpapiere investieren will und ob er den Kauf durch Kredit finanzieren will“, so Atlanticlux Versicherungsexperte Hendrik Lehmann.


Rechte und Pflichten durch den Anlageberater


Der Berater muss die Wertpapiere zu den günstigsten Konditionen besorgen und auch auf Risiken und Interessenkonflikte in der Beratung hinweisen. Auf Nachfrage muss der Anlageberater erklären, wie viel Provision er für den Verkauf oder die Vermittlung bestimmter Wertpapiere erhält. Der Kunde sollte prüfen, ob der Anlageberater das Risiko, das in fünf Klassen unterteilt wird, richtig wiedergegeben hat. Der Niederlassungsleiter der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. erläutert hierzu, dass die Klassifizierung mit der sicherheitsorientierten Klasse 1 beginnt, weiter über Klasse 2 (konservativ), Klasse 3 (ertragsorientiert), Klasse 4 (spekulativ) und bis zur Klasse 5, die sehr spekulativ ist, sich erstreckt.


Hendrik Lehmann hierzu: „Der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in seinem sogenannten Fokker-Urteil entschieden, dass Berater, anders als Vermittler, anlage- und anlegergerecht beraten müssen. Dabei haben sie sich auf alle Eigenschaften und Risiken der Geldanlage zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentlich sein können. Ebenso wenig darf sich ein Berater darauf beschränken, die Inhalte von Prospekten nachzubeten. Der Berater ist vielmehr verpflichtet, alle ihm zugänglichen Informationen auszuwerten und seinen Kunden auf die daraus ersichtlichen Risiken hinzuweisen.“


Rechte und Pflichten durch Anlagevermittler


Auch Vermittler müssen informiert sein. Vermittler dürfen sich zwar darauf beschränken, die wesentlichen Risiken einer Anlage zu benennen. Doch das müssen sie vollständig und unmissverständlich tun. „Anlagevermittler haben zudem mit nachvollziehbaren Zahlen zu arbeiten und die Kunden auch darüber zu informieren, wenn es beispielsweise über eine Firma negative Berichte in der Presse gegeben hat. Am Ende muss sich der Vermittler davon überzeugen, dass der Anleger auch alle Risiken genau verstanden hat“, so Hendrik Lehmann. Im Besonderen weist der Versicherungsexperte darauf hin, dass sich Vermittler nicht aus der Haftung dem Argument, dass der Kunde keinen Vermittlungsvertrag mit ihnen abgeschlossen hätte, heraus reden können. „Solch ein Vertrag muss nicht schriftlich abgefasst werden, sondern kommt in der Regel bereits dadurch zustande, dass der Anleger den Vermittler um einen Termin bittet und der Vermittler anschließend Angaben zu Anlagemöglichkeiten macht“, erläutert Herr Lehmann das Thema.


Investmentstrategien für private Vorsorge im Alter


Unterschiedliche Investmentstrategien bieten durch eine perfekte Abstimmung auf den jeweiligen Anlagetyp erfolgreiche Altersvorsorgechancen. „Zu den in der heutigen Zeit lukrativen Vorsorge- und Anlage Strategien zählt die Fondsgebundene Rentenversicherung, die auch eine finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen durch einen Mindesttodesfallschutz von 50 % der Beitragssumme bietet“, so der Atlanticlux Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann.


Wichtig dabei ist der Einstieg, denn bereits ab einem Versicherungsbeitrag von nur monatlich 20,00 EUR steht auch für jüngere „Berufsstarter“ mit geringerem Einkommen die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung. Optimal erweist es sich hierbei für die Versicherungsnehmer, dass die Kombination mit einer innovativen Beitragsdynamik individuell die Altersvorsorge an zukünftige Einkommenssteigerungen ohne Gesundheitsüberprüfung angepasst werden kann. Ohnehin verzichtet die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bis zu einer Beitragssumme in Höhe von 120.000 EUR gänzlich auf irgendwelche Gesundheitsfragen.


Fazit: Zukunft der Rentenversicherung, die drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzlich – betrieblich – privat


Abschließend kann das Fazit gezogen werden: „Alle sitzen im gleichen Boot.“ „Umdenken mit vorausschauendem Handeln muss stattfinden, damit man dem Rentendasein sorgenfrei und fröhlich entgegenblicken kann. Dass hierbei die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ein zuverlässiger Partner darstellt zeigt die Tatsache, dass die Atlanticlux im Januar 2015 zum wiederholten Male mit der „TOP-Ranking‘ Plakette von der unabhängigen Ratingagentur MORGEN & MORGEN ausgezeichnet wurde. Diese bestätigt der ATLANTICLUX erneut eine der günstigsten Kostenstrukturen bei höchstmöglicher Rente und spiegelt die Leistungsspitze in Deutschland wider“, so der Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann aus Saarbrücken.


V.i.S.d.P.:


Hendrik Lehmann

Niederlassungsleiter

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de


Kontakt

ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.

Hendrik Lehmann

Betzenstraße 6

66111 Saarbrücken

+49.681.9100 3900

atltext@fwugroup.com

http://www.atlanticlux.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/264324.jpgSchrittweise Vorsorge aufbauen

23 Temmuz 2015

Verbraucherhilfe24 - Hilfe bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

Kostenfreie Prüfung von gekündigten Lebensversicherungsverträgen auf zusätzliche Auszahlungen für Versicherungsnehmer


BildInzwischen hat sich die Demafair GmbH als Dienstleister für Verbraucherrechte mit dem Portal Verbraucherhilfe24 sehr erfolgreich am Markt etabliert. Großer Bedarf besteht bei gekündigten privaten Lebens- und Rentenversicherungen: „Laut BGH haben Lebens- und Rentenversicherer lange Zeit zu niedrige Rückkaufswerte ausgezahlt sowie den Versicherungsnehmern keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgehändigt „, so Matthias Hartmann, Geschäftsführer der Demafair GmbH. Das Netzwerk aus Anwälten und Finanzexperten prüft, ob für Versicherungsnehmer weitere Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können.

So erfolgt beispielsweise eine Nachberechnung des zu niedrig ausgezahlten Rückkaufswertes – ein zusätzlicher Ertrag für Versicherungsnehmer von 8-10 % ist hier keine Seltenheit.

Häufig besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag von Beginn an zu widerrufen: Hier werden dann die komplett eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurückgefordert.


Verbraucherhilfe24 geht dabei in Vorleistung: „Verbraucher haben über uns die Möglichkeit, ihre Verträge zunächst völlig kosten- und risikofrei von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen“, erklärt Matthias Hartmann. „Sollten diese feststellen, dass zusätzliche Auszahlungen möglich sind, informieren wir den Kunden und er entscheidet selbst, ob er möchte, dass wir aktiv werden“. Ein Honorar wird erst dann fällig, wenn für den Kunden Erträge erzielt wurden. Für den Verbraucher selbst ist der Vorgang völlig unkompliziert: Auf der Homepage wird ein kurzes Antragsformular ausgefüllt und die jeweilige Versicherungspolice hochgeladen. Danach prüfen die Partneranwälte der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.

Auch Verbraucher, die bestehende Lebens- und Rentenversicherungen kündigen möchten, können sich an die Verbraucherhilfe24 wenden: „Dabei wird geprüft, ob der Verkauf der Lebens- und Rentenversicherung oder auch, diese zu beleihen, eine sinnvolle Alternative darstellen“, so Matthias Hartmann.

Abgesehen von oben genannten Versicherungen kann man sich auch bezüglich des Widerrufs von Darlehensverträgen, nicht rentabler Fonds und Kapitalanlagen, Problemen mit Steuererklärungen, ungerechtfertigten Gas- oder Stromrechnungen und zur Durchsetzung von Fluggastrechten an die Verbraucherhilfe24 wenden.



Über:


Verbraucherhilfe24
Herr Matthias Hartmann
Albert-Roßhaupter-Straße 32
81369 München
Deutschland


fon ..: +49 [0] 89 – 1241474-10
fax ..: +49 [0] 89 – 1241474-19
web ..: https://www.verbraucherhilfe24.de/
email : office@verbraucherhilfe.de


Verbraucherhilfe24 wurde 2014 von der DEMAFAIR ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher zu agieren. Die Aufgaben des Vereins bestehen in der kostenfreien Überprüfung von Kreditverträgen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen, der Überprüfung von Gas- und Stromrechnungen und der Durchsetzung von Fluggastrechten. Dank eines großen Netzwerkes, bestehend aus Bank- und Finanzexperten, kann die Verbraucherhilfe24 bereits große Erfolge in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen und bessere Konditionen bei externen Dienstleistern erzielen.


Pressekontakt:


Ragna Communications
Frau Ragna Schwarz
Asternweg 46
04209 Leipzig


fon ..: +49(0)89 954 571 86
web ..: http://ragna-communications.com/
email : schwarz@ragna-communications.com



http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/07/matthias-hartmann-foto-256x256.jpgVerbraucherhilfe24 - Hilfe bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

16 Temmuz 2015

Trend geht zu nachhaltige Altersvorsorge - Gutes Gewissen ist wichtig

Diskussionsbeitrag mit Hendrik Lehmann, Niederlassungsleiter ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., Saarbrücken


Trend geht zu nachhaltige Altersvorsorge - Gutes Gewissen ist wichtig„Die Marktentwicklung zeigt deutlich, dass bei den nachhaltigen Investmentfonds, Spezialfonds von Versicherungen oder Pensionskassen das Volumen um 70 Prozent dem Vorjahren zugelegt hat“, führt Hendrik Lehmann in die Diskussionsrunde in den Atlanticlux S.A. Räumlichkeiten in Saarbrücken ein. Deutsche Bürger genießen den Ruf besonders treu in Bezug auf das Sparen und die Vorsorge zu sein. Wie sicher ist die Investition in Rentenfonds? Hat die Realität die Zeiten der romantischen Vorstellung von soliden Bundesanleihen die Sparer überrollt? Welche Risiken schlummern in den unterschiedlichen Marktprodukten? „Fakt ist“, so Atlanticlux Versicherungsexperte Hendrik Lehmann, „dass der kürzlich panikartige Ausverkauf bei Bundesanleihen und anderer sicher geglaubten Staatsanleihen dem deutschen Sparer bei den Rentenfonds knapp 3,1 Milliarden Euro gekostet hat. Die Verluste sind weit höher zu bewerten, da nicht nur in Rentenfonds Anleihen stecken, sondern auch in Lebensversicherungen und weiteren Altersvorsorgeprodukten.“


Geschichte und Entstehung „Riestern“ – Vermögensfrage: Lohnt Riestern?


Freiwillige Altersvorsorge mit Förderung, die Idee zur Entstehung der Riester Rente. „Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, ist der Namensgeber dieser freiwilligen Altersvorsorge. Walter Riester schlug in seiner Amtszeit von 1998 bis 2002 als Bundesminister die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vor. Laut aktuellem Stand beläuft sich die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge auf knapp 16,32 Millionen. Die Anbieter von Riester-Verträgen garantieren, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld vorhanden ist und die Kunden daraus eine lebenslange monatliche Leistung bekommen. Eine Verzinsung der Beiträge ist nicht vorgeschrieben. Banken bieten Riester-Sparern in ihren Banksparplänen von vornherein eine Verzinsung ihres Geldes an. Geht eine Bank Pleite, ist das Kapital durch die Einlagensicherung gedeckt“, erläutert Herr Lehmann den Diskussionsteilnehmern die Zusammenhänge. In den Atlanticlux Räumlichkeiten wird diskutiert, ob bei den Riester Verträgen die staatliche Zulage mit einer Art Staatsgarantie für eine gute Altersvorsorge verwechselt wurde? Für die Anleger oft ein teurer Irrtum. Die Teilnehmer berichten, dass Anbieter von Riester-Verträgen oftmals ein leichtes Spiel hatten. Der Slogan: „Wenn Sie bis zum Jahresende noch abschließen, sichern Sie sich die volle Förderung noch für das ganze Jahr“, trugen zu einem schnellen Vertragsabschluss von Seiten der Kunden bei. Thema Beratung, Aufklärung, Risiko? Nüchtern betrachtet ist die staatliche Zulassung um als zertifizierter Riester-Anbieter zu arbeiten nichts anderes als eine Prüfung formaler Kriterien. Die Zertifizierung sagt nichts darüber aus, ob der Anleger tatsächlich einen vernünftigen Vertrag für seine Altersvorsorge abgeschlossen hat.


Eine rege Diskussion zu Themen rund um Altersvorsorge, nachhaltige Investments und der sicheren Anlage um Vermögenswerten mit den Teilnehmern und Verantwortlichen der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. rundet die Veranstaltung ab.


V.i.S.d.P.:

Hendrik Lehmann

Niederlassungsleiter

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de


Kontakt

ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.

Hendrik Lehmann

Betzenstraße 6

66111 Saarbrücken

+49.681.9100 3900

atltext@fwugroup.com

http://www.atlanticlux.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/263162.jpgTrend geht zu nachhaltige Altersvorsorge - Gutes Gewissen ist wichtig

25 Haziran 2015

Wer bietet das beste Policendarlehen?

Auszeichnung des lv-kredit durch n-tv und FMH


Wer bietet das beste Policendarlehen?In einer jetzt veröffentlichten Untersuchung der unabhängigen Finanzberatung Max Herbst (FMH) für den Nachrichtensender n-tv wurden die Konditionen von 7 Anbietern, die die Beleihung von Lebensversicherungen unabhängig vom Versicherer anbieten, untersucht.


Demnach bietet der LV-Kredit der Volksbank Weschnitztal das beste Policendarlehen bei 5.000 Euro und 25.000 Euro in den Laufzeiten 36 bis 72 Monate.


n-tv betont in seinem Beitrag, dass neben den reinen Zinskonditionen für Verbraucher auch weitere Faktoren wichtig sind. So erfolgt bei der Beleihung einer Lebensversicherung über einen versicherungsunabhängigen Anbieter keine Schufa-Eintragung. Durch die Sicherheit der Lebensversicherung sind sogenannte Policendarlehen eine einfache und zudem sehr günstige Möglichkeit der Kreditaufnahme.


In dem Test von n-tv wurden nur Standardkonditionen berücksichtigt. Nicht eingeflossen sind in den Test die Sonderkonditionen, die bei dem LV-Kredit ab einem Volumen von 80.000 Euro abgerufen werden können. Hier liegt der Effektivzins bei 2,49 Prozent pro Jahr. Versicherungsnehmer können so auch hohe Policen vor Kündigung schützen und sich sehr günstig Liquidität verschaffen.


Angebote zur Beleihung über die Volksbank Weschnitztal können über den Link www.lv-kredit.de abgerufen werden.


LifeFinance ist eine Plattform für die Beleihung und den Kauf bestehender deutscher Kapitalversicherungen. Auf LV-Kredit.de können Versicherungsnehmer als Alternative zur verlustträchtigen Kündigung Lebensversicherungspolicen beleihen.

LifeFinance bietet freien Versicherungsmaklern und Websitebetreibern ein umfangreiches Partnerprogramm zur Beleihung von Policen.

Bankpartner ist die Volksbank Weschnitztal eG. Policendarlehen können online gerechnet und beantragt werden.


Kontakt

LifeFinance KG

Ulf Spielmann

Boschstraße 8

64347 Griesheim

+496155607470

info@lifefinance.de

http://www.lifefinance.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/261359.jpgWer bietet das beste Policendarlehen?

16 Mart 2015

Aufklärungspflichten und Widerruf bei sog. Nettopolicen

VVersicherungsnehmer, die sog. Nettpolicenverträge abschließen, sind oftmals verwundert, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversicherungsvertrages dennoch Zahlungen leisten müssen.


BildBei sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen mit den Versicherungsbeiträgen selbst die Vermittlerprovisionen nicht abgedeckt werden, sondern die Beiträge auch insoweit werthaltig investiert werden. Zur Abdeckung der Vermittlungsprovisionen wird parallel eine eigenständige Vereinbarung getroffen, auf diese parallel zu den Versicherungsbeiträgen Provisionszahlungen geleistet werden. Regelmäßig ist eine solche Vereinbarung von dem eigentlichen Versicherungsvertrag unabhängig, so dass einen Versicherungsnehmer selbst bei vorzeitiger Beendigung des Lebensversicherungsvertrages die Pflicht treffen kann, die Kostenausgleichsvereinbarung weiter zu bedienen.


Einer solchen Zahlungsverpflichtung kann ggf. durch einen wirksam erklärten Widerruf zumindest teilweise der auf den Abschluss der Vergütungsvereinbarung gerichteten Willenserklärung entgangen werden.


Zudem kann der Versicherungsnehmer im Einzelfall einwenden, dass er über die Pflicht zur Bedienung der Kostenausgleichsvereinbarung im Falle der vorzeitigen Beendigung des Lebensversicherungsvertrages nicht aufgeklärt worden ist. In diesem Falle kommt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Versicherungsvermittler in Betracht. Denn der Versicherungsvermittler muss den Kunden beim Abschluss einer Nettopolice deutlich darauf hinweisen, dass er im Falle einer frühzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages zur vollen Vergütung im Hinblick auf die Kostenausgleichsvereinbarung verpflichtet bleibt.


Sollte der Versicherungsvermittler in diesem Zusammenhang gegen seine Dokumentationspflichten verstoßen und entsprechende Hinweise an den Versicherungsnehmer nicht entsprechend schriftlich festgehalten haben, so kann sich bereits hieraus eine Haftung ergeben, da der BGH die Auffassung vertritt, dass Verletzungen der Dokumentationspflichten zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr führen können und üblicherweise der Versicherungsnehmer als Anspruchssteller den Nachweis einer fehlerhaften Beratung erbringen muss. Im Falle einer Beweislastumkehr ist es sodann an dem Versicherungsvermittler den Nachweis zu erbringen, dass er seinen Beratungspflichten entsprechend nachgekommen ist.


Über:


KSR Rechtsanwaltskanzlei
Herr Rechtsanwalt Siegfried Reulein
Pirckheimerstr. 33
90408 Nürnberg
Deutschland


fon ..: 0911/760 731 10
fax ..: 0911/760 731 1-20
web ..: http://www.ksr-law.de
email : i.reulein@ksr-law.de


Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.


Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.


Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.



Pressekontakt:


KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Frau Ina Reulein
Pirckheimerstr. 33
90408 Nürnberg


fon ..: 0911/760 731 10



http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/03/l41898282g.jpgAufklärungspflichten und Widerruf bei sog. Nettopolicen

26 Şubat 2015

Können teure Policendarlehen bei Versicherern abgelöst werden?

Mit dem richtigen Policendarlehen können Lebensversicherungskunden ganz erheblich sparen, wenn sie es richtig machen!


Können teure Policendarlehen bei Versicherern abgelöst werden?Verbraucherschützer warnen seit langem: Bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebens- oder privaten Rentenpolice können ganz erhebliche Verluste entstehen. Wer Inhaber einer Lebensversicherung ist kann bei Geldbedarf diese ganz einfach beleihen. Dadurch bleibt die Altersvorsorge erhalten und Verluste, die bei der Kündigung anfallen würden, werden vermieden. Doch die Beleihung der Lebensversicherung beim Versicherer selbst ist relativ teuer. Nach einer Erhebung der unabhängigen Finanzberatung Max Herbst (FMH) verlangten Versicherer im Mittelwert 6,63 Prozent Effektivzins. Da es wesentlich günstigere unabhängige Anbieter gibt fragen sich viele Verbraucher, ob ein Wechsel möglich ist und ob das mit irgendwelchen Problemen verbunden wäre.


Wieviel spare ich mit dem Wechsel?


Versicherungsnehmer können mit einem Wechsel des Policendarlehen jede Menge Zinsen sparen. Das zeigt eine einfache Rechnung in einem praktischen Beispiel:

Wer ein Policendarlehen bei seinem Versicherer über 15.000 Euro aufgenommen hat, zahlt bei einem effektiven Jahreszins von 6,63 Prozent ca. 82,88 Euro Zinsen pro Monat. Ein Versicherungsnehmer, der stattdessen den LV-Kredit der Volksbank Weschnitztal in Anspruch nimmt zahlt bei einer Laufzeit von 36 Monaten nur einen effektiven Jahreszins von 3,74 Prozent und somit nur 46,75 Euro pro Monat. Das entspricht einer monatlichen Ersparnis von 36,13 Euro, das sind stolze 43,6 Prozent weniger als bei seinem Versicherer.

Im Beispiel mit einer Laufzeit von 36 Monaten summiert sich die Ersparnis auf 1.300,50 Euro, die der Versicherungsnehmer mehr hat, weil er den günstigeren LV-Kredit gewählt hat.

Für einen Wechsel entstehen keine Kosten.


Was müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigen Anbieter beachten?


Grundsätzlich sind herkömmliche Policendarlehen bei Versicherern in der Regel jederzeit ablösbar. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt daher nicht an. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Policendarlehen beim Versicherer gekündigt werden kann, sollte sicherheitshalber bei diesem nachfragen. Zunächst sollte aber ein Angebot unter www.lv-kredit.de eingeholt werden. Dazu müssen nur die üblichen Daten wie Kontaktdaten und Standarddaten der Police u.a. zu Laufzeit der Versicherung und aktuellem Rückkaufswert sowie Darlehenshöhe und gewünschter Darlehenslaufzeit eingegeben werden. Im Anschluss erhalten Versicherungsnehmer das Beleihungsangebot per E-Mail.


Für die Beleihung der Police bei der Volksbank Weschnitztal sind weder eine Schufa-Anfrage noch eine Schufa-Eintragung erforderlich. Für die Ablösung des alten teuren Policendarlehen beim Versicherer gibt der Versicherungsnehmer das bestehende Policendarlehen einfach im “Beiblatt zum Darlehensvertrag” mit an, dieses ist dem Darlehensantrag immer beigefügt.


Die Ablösung des alten Policendarlehen wird dann automatisch von der Volksbank Weschnitztal vorgenommen, ab dann sparen Versicherungskunden jeden Monat.


Aktuell bietet die Volksbank Weschnitztal sogar eine Wechselprämie von 50,00 Euro, die als Tankgutschein an Wechselkunden nach Auszahlung des neuen Policendarlehen versandt werden.


LifeFinance ist eine Plattform für die Beleihung und den Kauf bestehender deutscher Kapitalversicherungen. Auf LV-Kredit.de können Versicherungsnehmer als Alternative zur verlustträchtigen Kündigung Lebensversicherungspolicen beleihen.

LifeFinance bietet freien Versicherungsmaklern und Websitebetreibern ein umfangreiches Partnerprogramm zur Beleihung von Policen.

Bankpartner ist die Volksbank Weschnitztal eG. Policendarlehen können online gerechnet und beantragt werden.


Kontakt

LifeFinance KG

Ulf Spielmann

Boschstraße 8

64347 Griesheim

+496155607470

info@lifefinance.de


http://www.lifefinance.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/249865.jpgKönnen teure Policendarlehen bei Versicherern abgelöst werden?