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7 Ağustos 2015

Neues BGH Urteil: Versicherer müssen auch Abschluss- und Verwaltungskosten tragen

Kunden bekommen Kosten zurückerstattet


BildBereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrungen bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen Grund dafür sind, auch nach Ablauf der Frist noch zu widerrufen. Am 29.07.15 hat der BGH jetzt zusätzlich entschieden, dass auch Provisionen sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten rückerstattet werden müssen. Verbraucherhilfe24 unterstützt betroffene Kunden dabei, die fehlenden Kosten zurück zu bekommen.

„Dabei geht es konkret um Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden“, so Matthias Hartmann, Geschäftsführer der Verbraucherhilfe24. „Oftmals waren die damaligen Widerrufsbelehrungen mangelhaft, der Kunde hat also Anspruch auf Rückerstattung“. Das heißt zum Beispiel, dass bei neueren Verträgen ab 2002 kein schriftlicher Widerspruch verlangt werden darf, sondern eine Kündigung per Email genauso gültig ist. Außerdem ist bei der Widerrufsfrist nicht der Eingang dieser, sondern das Absendedatum für die Gültigkeit entscheidend. Nicht zuletzt entschied der BGH, dass eine Widerrufsklausel nicht im Text „versteckt“ sein darf, sondern schnell und einfach einsehbar zu sein hat. „Das ist natürlich Ermessenssache“, so Hartmann „die Prüfung der Widerrufsbelehrung lohnt sich aber definitiv in den meisten Fällen“. Die Verbraucherhilfe24 bietet seinen Kunden die kosten- und risikofreie Prüfung der jeweiligen Versicherungspolice durch Partneranwälte an, welche die Erfolgsaussichten bewerten. Anschließend entscheidet der Versicherungsnehmer ob die Verbraucherhilfe24 ihn auch vor seiner Versicherung vertritt.

Bereits 2014 wurde entschieden, dass, sollte ein Formfehler vorhanden sein, die gezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen – inklusive der Zinsen, die der Versicherer damit erwirtschaftet hat. „Nicht zurückgezahlt werden die Beiträge für den Versicherungsschutz, den der Kunde bekommen hat, wie beispielsweise die Prämie für eine Risikolebensversicherung“, so Matthias Hartmann. Außerdem muss der Kunde die Steuern, die die Versicherung bei Auszahlung des Rückkaufswertes an das Finanzamt abführt, selbst tragen. Was nun mit dem Urteil vom 29.07.15 für den Kunden hinzukommt, sind Provisionen sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten, die die Versicherung einbehalten hat – diese müssen zurückerstattet werden. Und das sind in den meisten Fällen stattliche Summen. Um die Unterstützung der Verbraucherhilfe24 in Anspruch zu nehmen, muss nur ein kurzes Antragsformular auf der Homepage ausgefüllt und die jeweilige Versicherungspolice hochgeladen werden. Danach prüfen die Experten der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.


Über:


Verbraucherhilfe24
Herr Matthias Hartmann
Albert-Roßhaupter-Straße 32
81369 München
Deutschland


fon ..: +49 [0] 89 – 1241474-10
fax ..: +49 [0] 89 – 1241474-19
web ..: https://www.verbraucherhilfe24.de/
email : office@verbraucherhilfe24.de


Verbraucherhilfe24 wurde 2014 von der DEMAFAIR ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher zu agieren. Die Aufgaben bestehen in der kostenfreien Überprüfung von Kreditverträgen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen, der Überprüfung von Gas- und Stromrechnungen durch Experten und Partneranwälte sowie der Durchsetzung von Fluggastrechten. Dank eines großen Netzwerkes, bestehend aus Bank- und Finanzexperten, kann die Verbraucherhilfe24 bereits große Erfolge in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen


Pressekontakt:


Ragna Communications
Frau Ragna Schwarz
Asternweg 46
04209 Leipzig


fon ..: +49 172 268 479 5
web ..: http://www.ragna-communications.com
email : schwarz@ragna-communications.com



http://pm.connektar.de/wirtschaft-finanzen/neues-bgh-urteil-versicherer-muessen-auch-abschluss-und-verwaltungskosten-tragen-35594/anhang/matthias-hartmann-foto-256x256.jpg?b=200&h=200Neues BGH Urteil: Versicherer müssen auch Abschluss- und Verwaltungskosten tragen

23 Temmuz 2015

Verbraucherhilfe24 - Hilfe bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

Kostenfreie Prüfung von gekündigten Lebensversicherungsverträgen auf zusätzliche Auszahlungen für Versicherungsnehmer


BildInzwischen hat sich die Demafair GmbH als Dienstleister für Verbraucherrechte mit dem Portal Verbraucherhilfe24 sehr erfolgreich am Markt etabliert. Großer Bedarf besteht bei gekündigten privaten Lebens- und Rentenversicherungen: „Laut BGH haben Lebens- und Rentenversicherer lange Zeit zu niedrige Rückkaufswerte ausgezahlt sowie den Versicherungsnehmern keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgehändigt „, so Matthias Hartmann, Geschäftsführer der Demafair GmbH. Das Netzwerk aus Anwälten und Finanzexperten prüft, ob für Versicherungsnehmer weitere Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können.

So erfolgt beispielsweise eine Nachberechnung des zu niedrig ausgezahlten Rückkaufswertes – ein zusätzlicher Ertrag für Versicherungsnehmer von 8-10 % ist hier keine Seltenheit.

Häufig besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag von Beginn an zu widerrufen: Hier werden dann die komplett eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurückgefordert.


Verbraucherhilfe24 geht dabei in Vorleistung: „Verbraucher haben über uns die Möglichkeit, ihre Verträge zunächst völlig kosten- und risikofrei von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen“, erklärt Matthias Hartmann. „Sollten diese feststellen, dass zusätzliche Auszahlungen möglich sind, informieren wir den Kunden und er entscheidet selbst, ob er möchte, dass wir aktiv werden“. Ein Honorar wird erst dann fällig, wenn für den Kunden Erträge erzielt wurden. Für den Verbraucher selbst ist der Vorgang völlig unkompliziert: Auf der Homepage wird ein kurzes Antragsformular ausgefüllt und die jeweilige Versicherungspolice hochgeladen. Danach prüfen die Partneranwälte der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.

Auch Verbraucher, die bestehende Lebens- und Rentenversicherungen kündigen möchten, können sich an die Verbraucherhilfe24 wenden: „Dabei wird geprüft, ob der Verkauf der Lebens- und Rentenversicherung oder auch, diese zu beleihen, eine sinnvolle Alternative darstellen“, so Matthias Hartmann.

Abgesehen von oben genannten Versicherungen kann man sich auch bezüglich des Widerrufs von Darlehensverträgen, nicht rentabler Fonds und Kapitalanlagen, Problemen mit Steuererklärungen, ungerechtfertigten Gas- oder Stromrechnungen und zur Durchsetzung von Fluggastrechten an die Verbraucherhilfe24 wenden.



Über:


Verbraucherhilfe24
Herr Matthias Hartmann
Albert-Roßhaupter-Straße 32
81369 München
Deutschland


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fax ..: +49 [0] 89 – 1241474-19
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email : office@verbraucherhilfe.de


Verbraucherhilfe24 wurde 2014 von der DEMAFAIR ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher zu agieren. Die Aufgaben des Vereins bestehen in der kostenfreien Überprüfung von Kreditverträgen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen, der Überprüfung von Gas- und Stromrechnungen und der Durchsetzung von Fluggastrechten. Dank eines großen Netzwerkes, bestehend aus Bank- und Finanzexperten, kann die Verbraucherhilfe24 bereits große Erfolge in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen und bessere Konditionen bei externen Dienstleistern erzielen.


Pressekontakt:


Ragna Communications
Frau Ragna Schwarz
Asternweg 46
04209 Leipzig


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7 Temmuz 2015

"Europacommittee gegen Unregelmäßigkeiten im Amt" soll zukünftig unterstützen!

Unterwandern neue “legal wirkende” Formen der Korruption unsere Behörden? Wer sind die Hintermänner und wie kann sich der einfache Bürger noch wehren?


BildDie deutsche Justiz entwickelt sich in eine sehr bedenkliche Richtung, die mehr denn je unter der Einflussnahme von persönlichen Beziehungen steht.”Vor dem Gesetz ist jeder gleich”, klingt genauso glaubhaft, wie wenn große Fahrzeughersteller “nur noch saubere Geschäfte” ankündigen.


Nun war es eigentlich immer schon so gewesen, aber…


…während man noch bis vor wenigen Jahren den strafrechtlich verfolgbaren Weg der Korruption und der Bestechung nutzte, scheint man mittlerweile einen “völlig legalen” Weg gefunden zu haben, um Einfluss auf die Justiz und Politik nehmen zu können. Man kauft sich heutzutage direkt einen hohen Bediensteten aus der Justiz bzw. Politik in den Vorstand ein, der dann unter seinen befreundeten “Ex-Kollegen” evtl. Unwägbarkeiten regeln kann. Zudem “spendet” man noch großzügig an alle politischen Parteien…


Auch wenn man von der Logik her annehmen sollte, dass man bevorzugt nur der Partei Geld spendet, deren Politik man persönlich auch am ehesten befürwortet, muss es da wohl noch andere Absichten geben, um das Kapital der Aktionäre begründbar an die Politik zu verschleudern?


Sicherlich wäre es zu nahe liegend gedacht, wenn man annehmen würde, dass man über eine solche Spende Einfluss auf das Verhalten einzelner Parteimitgliedern nehmen möchte. Würde sich auch nur ein Parteimitglied bei Entscheidungen gegen das großzügig spendende Unternehmen äußern, so könnte es passieren, dass die gesamte Partei auf zukünftige Spenden verzichten müsste.


Selbiges gilt für die Medien. Sicherlich gibt es Verbraucher- und Nachrichtenformate, die bereits hochbrisante Skandale in ihren Schubladen liegen haben, jedoch wird man diese Berichte niemals ausstrahlen, weil man dem Sender gegenüber einen Interessenskonflikt mit einem “Werbepartner” auslösen könnte. Keine Meldung des Welt ist es wert, dass man dauerhaft auf millionenschwere Werbebudgets von Konzernen verzichtet!


Somit erscheinen manche Konzerne derzeit unantastbarer denn je! Während man früher in einzelnen Aktionen immer wieder dem Risiko ausgesetzt war, dass ein Entscheidungsträger aus der Justiz bzw. Politik unbestechlich war, bedient man sich heute seiner offiziell bezahlten “Schnittstellen”, denen man in Form eines Vorstandspostens bzw. Aufsichtsratspostens ein ganz normales Gehalt bezahlt. Daher geht es bei der Besetzung solcher Posten auch meist nicht um eine Qualifikation im Sinne des Geschäftszwecks, sondern meist ausschließlich um Kontakte und Einfluss. Welcher Staatsanwalt wagt es die Entscheidungsträger eines Konzerns unter Anklage zu stellen, wenn dessen befreundete Ex-Kollegen, entscheidenden Einfluss auf die weitere Karriere des bearbeitenden Staatsanwaltes nehmen könnten?


Immer wieder recherchieren wir, wie Staatsanwälte Ermittlungsverfahren gegen hohe Entscheidungsträger eröffnen und geben dann Wetten ab, wie viele Wochen es nur dauern wird, bis man zu dem Schluss kommt, dass der ursprüngliche Anfangsverdacht doch unbegründet war. Dann heißt es bestenfalls “Einstellung gegen Zahlung…” und man lässt den Konzern ungestört weitermachen. So hat wenigstens die Staatskasse etwas davon.


Jeder Schüler, der in seiner Pubertät auf die Idee kommt in einem Kaufhaus ein Preisetikett mit einem “etwas günstigeren” Preisetikett auszutauschen, versaut sich lebenslang sein erweitertes Führungszeugnis mit einem Eintrag wegen Betruges. Bei manchen Konzernen hingegen, ist Täuschung und Betrug so selbstverständlich geworden, dass es erst gar nicht mehr zu Strafanzeigen kommt, sondern es meist schon von nicht betroffenen Verbrauchern belehrend heißt: “Aber das weiß man doch!” Ändert jedoch nichts daran, dass es meist um “gewerbsmäßigen Betrug” geht!


Ein gutes Beispiel dafür sind die stets falschen Angaben zum angeblichen “Durchschnittsverbrauch” bei Neufahrzeugen. Man beruft sich immer auf ein EU einheitliches Testverfahren und weist darauf hin, dass “Abweichungen” vorkommen können. Die in einem Testlabor ermittelten Werte jedoch, sind auf der Straße unmöglich erzielbar und stellen somit nur “durchschnittliche Mindestwerte” dar. In den meisten Verkaufsgesprächen jedoch werden diese Werte als tatsächlicher Durchschnittsverbrauch im Straßeneinsatz verkauft! Bei einem von uns selbst als Firmenwagen genutzten Kleinwagen, liegt die Werksangabe bei 4,2 L/100 Km, die Realität jedoch zwischen 7,7 L/100Km bei kriechender Fahrweise und ca 10,4 L/100 Km bei sportlicher Fahrweise…und das bei einem Fahrzeug, das auf unter 160 Km/h gedrosselt ist und weniger als 1000 ccm Hubraum hat!


Wer für seine Firma eine handvoll solcher Fahrzeuge ordert und anhand der Werksangaben seine weiteren monatlichen Kosten kalkuliert, könnte bei solch hohen Abweichungen sogar sein gesamtes Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze in Gefahr bringen!


Der getäuschte Kunde jedoch hat meist keine großen Chancen gegen den Hersteller, weil diese Messverfahren im Zusammenhang mit entsprechenden Hinweisen kaum anfechtbar sind. Zudem wird der Verbraucher dahingehend getäuscht, dass der meist falsche Eindruck erweckt wird, die neuen Motoren würden bei immer mehr Leistung immer weniger verbrauchen. Das nur das Messverfahren verändert wurde, erfährt der Kunde erst auf Nachfrage!


Das Europacommittee gegen Unregelmäßigkeiten im Amt (NGO), welches bei den aktiven Mitgliedern ausschließlich aus seriösen Juristen und Journalisten besteht, sammelt und archiviert seit über einem Jahr solche Vorfälle. Immer wieder auftauchende Namen werden herausgearbeitet und durchleuchtet. Man möchte besonders an die hochrangigen Hintermänner gelangen, die solche Machenschaften mit ihren Positionen protegieren und vereiteln.


Komplett recherchierte Vorgänge mit allen entsprechenden Beweisen, sollen den Kommissaren aus der EU die Aufdeckung solcher Vorgänge erleichtern. Mögliche “Flatrate-Korruptionen”, die in Form von offiziell eingestellten Ex-Bediensteten der Justiz und Politik ablaufen, sollen mit Hilfe des Europacommittees gegen Unregelmäßigkeiten im Amt (NGO) zukünftig ebenfalls aufgedeckt werden.


Hierzu können sich auch jederzeit Bürger unkompliziert mit Hinweisen melden. Auch ist es möglich als unterstützendes Mitglied in die Organisation einzutreten. Jeder Hinweis wird auf ein öffentliches Interesse hin geprüft und dann juristisch und journalistisch bearbeitet. Kosten für den Verbraucher entstehen selbstverständlich keine.


Ziel ist es, in der gesamten EU die Menschen zu begleiten, die nicht nur über ihre Situation meckern, sondern auch mit Hilfe unserer Gemeinschaft Veränderungen erwirken wollen.


Das letzte Jahr hat gezeigt, dass es jede Menge über die hohen Herren und Damen herauszufinden gibt. …und es werden täglich weiterer Dinge aufgedeckt!


Wer ebenfalls auf weitere unseriöse Vorgänge aufmerksam machen möchte, kann sich vertrauensvoll an Kontakt@europacommittee.eu wenden. Das “Europacommittee gegen Unregelmäßigkeiten im Amt” ist eine offiziell bei der EU eingetragene Organisation (NGO).


Über:


Europacommittee gegen Unregelmäßigkeiten im Amt (NGO)
Herr Gil Schlappal
Lietzenburger Straße 53
10719 Berlin
Deutschland


fon ..: 030-23466108
web ..: http://www.europacommittee.eu
email : Schlappal@europacommittee.eu


Pressekontakt:


Beraterorganisation Deutschland
Herr Gil Schlappal
Gottlieb-Dunkel-Str. 43-44
12099 Berlin


fon ..: 030-23466108
web ..: http://www.beraterorganisation.de
email : info@beraterorganisation.de



http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/07/europacommitteelogo.jpg"Europacommittee gegen Unregelmäßigkeiten im Amt" soll zukünftig unterstützen!