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7 Ağustos 2015

Neues BGH Urteil: Versicherer müssen auch Abschluss- und Verwaltungskosten tragen

Kunden bekommen Kosten zurückerstattet


BildBereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrungen bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen Grund dafür sind, auch nach Ablauf der Frist noch zu widerrufen. Am 29.07.15 hat der BGH jetzt zusätzlich entschieden, dass auch Provisionen sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten rückerstattet werden müssen. Verbraucherhilfe24 unterstützt betroffene Kunden dabei, die fehlenden Kosten zurück zu bekommen.

„Dabei geht es konkret um Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden“, so Matthias Hartmann, Geschäftsführer der Verbraucherhilfe24. „Oftmals waren die damaligen Widerrufsbelehrungen mangelhaft, der Kunde hat also Anspruch auf Rückerstattung“. Das heißt zum Beispiel, dass bei neueren Verträgen ab 2002 kein schriftlicher Widerspruch verlangt werden darf, sondern eine Kündigung per Email genauso gültig ist. Außerdem ist bei der Widerrufsfrist nicht der Eingang dieser, sondern das Absendedatum für die Gültigkeit entscheidend. Nicht zuletzt entschied der BGH, dass eine Widerrufsklausel nicht im Text „versteckt“ sein darf, sondern schnell und einfach einsehbar zu sein hat. „Das ist natürlich Ermessenssache“, so Hartmann „die Prüfung der Widerrufsbelehrung lohnt sich aber definitiv in den meisten Fällen“. Die Verbraucherhilfe24 bietet seinen Kunden die kosten- und risikofreie Prüfung der jeweiligen Versicherungspolice durch Partneranwälte an, welche die Erfolgsaussichten bewerten. Anschließend entscheidet der Versicherungsnehmer ob die Verbraucherhilfe24 ihn auch vor seiner Versicherung vertritt.

Bereits 2014 wurde entschieden, dass, sollte ein Formfehler vorhanden sein, die gezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen – inklusive der Zinsen, die der Versicherer damit erwirtschaftet hat. „Nicht zurückgezahlt werden die Beiträge für den Versicherungsschutz, den der Kunde bekommen hat, wie beispielsweise die Prämie für eine Risikolebensversicherung“, so Matthias Hartmann. Außerdem muss der Kunde die Steuern, die die Versicherung bei Auszahlung des Rückkaufswertes an das Finanzamt abführt, selbst tragen. Was nun mit dem Urteil vom 29.07.15 für den Kunden hinzukommt, sind Provisionen sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten, die die Versicherung einbehalten hat – diese müssen zurückerstattet werden. Und das sind in den meisten Fällen stattliche Summen. Um die Unterstützung der Verbraucherhilfe24 in Anspruch zu nehmen, muss nur ein kurzes Antragsformular auf der Homepage ausgefüllt und die jeweilige Versicherungspolice hochgeladen werden. Danach prüfen die Experten der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.


Über:


Verbraucherhilfe24
Herr Matthias Hartmann
Albert-Roßhaupter-Straße 32
81369 München
Deutschland


fon ..: +49 [0] 89 – 1241474-10
fax ..: +49 [0] 89 – 1241474-19
web ..: https://www.verbraucherhilfe24.de/
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Verbraucherhilfe24 wurde 2014 von der DEMAFAIR ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher zu agieren. Die Aufgaben bestehen in der kostenfreien Überprüfung von Kreditverträgen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen, der Überprüfung von Gas- und Stromrechnungen durch Experten und Partneranwälte sowie der Durchsetzung von Fluggastrechten. Dank eines großen Netzwerkes, bestehend aus Bank- und Finanzexperten, kann die Verbraucherhilfe24 bereits große Erfolge in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen


Pressekontakt:


Ragna Communications
Frau Ragna Schwarz
Asternweg 46
04209 Leipzig


fon ..: +49 172 268 479 5
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30 Temmuz 2015

Schrittweise Vorsorge aufbauen

Staatliche, betriebliche, private – Reicht die Vorsorge?


Schrittweise Vorsorge aufbauenSeminarbeitrag mit Hendrik Lehmann, Niederlassungsleiter ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Saarbrücken. Thema Altersvorsorge: Wie mit der Privaten Rente durch kleine Beiträge eine sichere Altersvorsorge, die nach individuellen Wünschen gestaltet werden kann, aufgebaut wird?


Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. wurde im Oktober 1987 in Luxembourg gegründet und ist nach eigenem Eindruck ein fairer Versicherer. Als spezialisierter Partner für die private Altersvorsorge ergänzt die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. das deutsche Rentensystem. Herr Hendrik Lehmann einführend: „Das deutsche Rentensystem arbeitet nach dem Grundsatz: Nur wer Beiträge an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung leistet, erwirbt auch eigene Ansprüche. Die Zukunft der Rentenversicherung steht in regelmäßigen Abständen im Fokus der Gesellschaft und auf dem Prüfstand.“


Rentenversicherung: Errungenschaft mit Vorbildfunktion


Hendrik Lehmann erläutert, dass das deutsche Rentensystem weltweit zu den bedeutenden Errun-genschaften Deutschlands zählt und nach wie vor seit Jahrzehnten als Vorbild für andere Länder dient. Dieses System sichert in Zeiten des aktiven Berufslebens die Versicherungsnehmer für eine Vorsorge im Alter ab. „Nach dem Grundkonzept Rentenversicherung sollte niemand im Rentenalter in Not und Armut geraten. Ausgenommen von diesem System sind die Selbstständigen, denen man eine eigene Vorsorge zutraut“, so der Atlanticlux Versicherungsexperte. Doch der Wandel der Gesellschaft, Thema Generationenvertrag, worüber die Rente finanziert wird, ist am Kippen bzw. schon gekippt. Die Politiker und die Gesellschaft geraten immer weiter unter Druck der leeren Kassen. Beitragssteigerungen und Leistungsbeschränkungen sind die Folgeerscheinungen. „Wird die gesetzliche Rente sich zukünftig immer mehr zu einer Basisrente entwickeln? Ist der Bürger gut beraten, wenn dieser beizeiten selbst für den Ruhestand Vorsorge trifft? Wie TOP-Versicherungsschutz mit Kapitalanlagechancen nach persönlichem Risikoprofil kombinieren um ausreichend Vorsorge treffen zu können? Diese Fragen beschäftigen, denn auf unliebsame Überraschungen können die meisten nach dem aktiven Arbeitsleben verzichten und gleichzeitig möchte niemand auf den erworbenen Wohlstand verzichten müssen“, so Hendrik Lehmann in der Diskussionsrunde. Gut vorbereitet für die Private Vorsorge durch Kapitalanlagenchancen:

Private Vorsorge: Beratung beim Kauf von Wertpapieren


„Wenn Anlageberater ihren Kunden Wertpapiere empfehlen, müssen sie seit dem 1. November 2007 besondere Aufklärungspflichten beachten. Vor dem Verkauf von Wertpapieren an Kunden müssen Anlageberater einen Wertpapierhandelsbogen ausfüllen. Dort wird u. a. die familiäre Situation des Anlegers, seine Erfahrungen mit Wertpapieren, seine Anlageziele und die Anlagedauer abgefragt und dokumentiert. Auch wie viel Prozent seines Einkommens er in Wertpapiere investieren will und ob er den Kauf durch Kredit finanzieren will“, so Atlanticlux Versicherungsexperte Hendrik Lehmann.


Rechte und Pflichten durch den Anlageberater


Der Berater muss die Wertpapiere zu den günstigsten Konditionen besorgen und auch auf Risiken und Interessenkonflikte in der Beratung hinweisen. Auf Nachfrage muss der Anlageberater erklären, wie viel Provision er für den Verkauf oder die Vermittlung bestimmter Wertpapiere erhält. Der Kunde sollte prüfen, ob der Anlageberater das Risiko, das in fünf Klassen unterteilt wird, richtig wiedergegeben hat. Der Niederlassungsleiter der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. erläutert hierzu, dass die Klassifizierung mit der sicherheitsorientierten Klasse 1 beginnt, weiter über Klasse 2 (konservativ), Klasse 3 (ertragsorientiert), Klasse 4 (spekulativ) und bis zur Klasse 5, die sehr spekulativ ist, sich erstreckt.


Hendrik Lehmann hierzu: „Der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in seinem sogenannten Fokker-Urteil entschieden, dass Berater, anders als Vermittler, anlage- und anlegergerecht beraten müssen. Dabei haben sie sich auf alle Eigenschaften und Risiken der Geldanlage zu beziehen, die für die Anlageentscheidung wesentlich sein können. Ebenso wenig darf sich ein Berater darauf beschränken, die Inhalte von Prospekten nachzubeten. Der Berater ist vielmehr verpflichtet, alle ihm zugänglichen Informationen auszuwerten und seinen Kunden auf die daraus ersichtlichen Risiken hinzuweisen.“


Rechte und Pflichten durch Anlagevermittler


Auch Vermittler müssen informiert sein. Vermittler dürfen sich zwar darauf beschränken, die wesentlichen Risiken einer Anlage zu benennen. Doch das müssen sie vollständig und unmissverständlich tun. „Anlagevermittler haben zudem mit nachvollziehbaren Zahlen zu arbeiten und die Kunden auch darüber zu informieren, wenn es beispielsweise über eine Firma negative Berichte in der Presse gegeben hat. Am Ende muss sich der Vermittler davon überzeugen, dass der Anleger auch alle Risiken genau verstanden hat“, so Hendrik Lehmann. Im Besonderen weist der Versicherungsexperte darauf hin, dass sich Vermittler nicht aus der Haftung dem Argument, dass der Kunde keinen Vermittlungsvertrag mit ihnen abgeschlossen hätte, heraus reden können. „Solch ein Vertrag muss nicht schriftlich abgefasst werden, sondern kommt in der Regel bereits dadurch zustande, dass der Anleger den Vermittler um einen Termin bittet und der Vermittler anschließend Angaben zu Anlagemöglichkeiten macht“, erläutert Herr Lehmann das Thema.


Investmentstrategien für private Vorsorge im Alter


Unterschiedliche Investmentstrategien bieten durch eine perfekte Abstimmung auf den jeweiligen Anlagetyp erfolgreiche Altersvorsorgechancen. „Zu den in der heutigen Zeit lukrativen Vorsorge- und Anlage Strategien zählt die Fondsgebundene Rentenversicherung, die auch eine finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen durch einen Mindesttodesfallschutz von 50 % der Beitragssumme bietet“, so der Atlanticlux Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann.


Wichtig dabei ist der Einstieg, denn bereits ab einem Versicherungsbeitrag von nur monatlich 20,00 EUR steht auch für jüngere „Berufsstarter“ mit geringerem Einkommen die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung. Optimal erweist es sich hierbei für die Versicherungsnehmer, dass die Kombination mit einer innovativen Beitragsdynamik individuell die Altersvorsorge an zukünftige Einkommenssteigerungen ohne Gesundheitsüberprüfung angepasst werden kann. Ohnehin verzichtet die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bis zu einer Beitragssumme in Höhe von 120.000 EUR gänzlich auf irgendwelche Gesundheitsfragen.


Fazit: Zukunft der Rentenversicherung, die drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzlich – betrieblich – privat


Abschließend kann das Fazit gezogen werden: „Alle sitzen im gleichen Boot.“ „Umdenken mit vorausschauendem Handeln muss stattfinden, damit man dem Rentendasein sorgenfrei und fröhlich entgegenblicken kann. Dass hierbei die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ein zuverlässiger Partner darstellt zeigt die Tatsache, dass die Atlanticlux im Januar 2015 zum wiederholten Male mit der „TOP-Ranking‘ Plakette von der unabhängigen Ratingagentur MORGEN & MORGEN ausgezeichnet wurde. Diese bestätigt der ATLANTICLUX erneut eine der günstigsten Kostenstrukturen bei höchstmöglicher Rente und spiegelt die Leistungsspitze in Deutschland wider“, so der Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann aus Saarbrücken.


V.i.S.d.P.:


Hendrik Lehmann

Niederlassungsleiter

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de


Kontakt

ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.

Hendrik Lehmann

Betzenstraße 6

66111 Saarbrücken

+49.681.9100 3900

atltext@fwugroup.com

http://www.atlanticlux.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/264324.jpgSchrittweise Vorsorge aufbauen

23 Temmuz 2015

Verbraucherhilfe24 - Hilfe bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

Kostenfreie Prüfung von gekündigten Lebensversicherungsverträgen auf zusätzliche Auszahlungen für Versicherungsnehmer


BildInzwischen hat sich die Demafair GmbH als Dienstleister für Verbraucherrechte mit dem Portal Verbraucherhilfe24 sehr erfolgreich am Markt etabliert. Großer Bedarf besteht bei gekündigten privaten Lebens- und Rentenversicherungen: „Laut BGH haben Lebens- und Rentenversicherer lange Zeit zu niedrige Rückkaufswerte ausgezahlt sowie den Versicherungsnehmern keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgehändigt „, so Matthias Hartmann, Geschäftsführer der Demafair GmbH. Das Netzwerk aus Anwälten und Finanzexperten prüft, ob für Versicherungsnehmer weitere Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können.

So erfolgt beispielsweise eine Nachberechnung des zu niedrig ausgezahlten Rückkaufswertes – ein zusätzlicher Ertrag für Versicherungsnehmer von 8-10 % ist hier keine Seltenheit.

Häufig besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag von Beginn an zu widerrufen: Hier werden dann die komplett eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurückgefordert.


Verbraucherhilfe24 geht dabei in Vorleistung: „Verbraucher haben über uns die Möglichkeit, ihre Verträge zunächst völlig kosten- und risikofrei von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen“, erklärt Matthias Hartmann. „Sollten diese feststellen, dass zusätzliche Auszahlungen möglich sind, informieren wir den Kunden und er entscheidet selbst, ob er möchte, dass wir aktiv werden“. Ein Honorar wird erst dann fällig, wenn für den Kunden Erträge erzielt wurden. Für den Verbraucher selbst ist der Vorgang völlig unkompliziert: Auf der Homepage wird ein kurzes Antragsformular ausgefüllt und die jeweilige Versicherungspolice hochgeladen. Danach prüfen die Partneranwälte der Verbraucherhilfe24 innerhalb von 48 Stunden den jeweiligen Vertrag auf Erfolgsaussichten.

Auch Verbraucher, die bestehende Lebens- und Rentenversicherungen kündigen möchten, können sich an die Verbraucherhilfe24 wenden: „Dabei wird geprüft, ob der Verkauf der Lebens- und Rentenversicherung oder auch, diese zu beleihen, eine sinnvolle Alternative darstellen“, so Matthias Hartmann.

Abgesehen von oben genannten Versicherungen kann man sich auch bezüglich des Widerrufs von Darlehensverträgen, nicht rentabler Fonds und Kapitalanlagen, Problemen mit Steuererklärungen, ungerechtfertigten Gas- oder Stromrechnungen und zur Durchsetzung von Fluggastrechten an die Verbraucherhilfe24 wenden.



Über:


Verbraucherhilfe24
Herr Matthias Hartmann
Albert-Roßhaupter-Straße 32
81369 München
Deutschland


fon ..: +49 [0] 89 – 1241474-10
fax ..: +49 [0] 89 – 1241474-19
web ..: https://www.verbraucherhilfe24.de/
email : office@verbraucherhilfe.de


Verbraucherhilfe24 wurde 2014 von der DEMAFAIR ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher zu agieren. Die Aufgaben des Vereins bestehen in der kostenfreien Überprüfung von Kreditverträgen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Fonds- und Kapitalanlagen, der Überprüfung von Gas- und Stromrechnungen und der Durchsetzung von Fluggastrechten. Dank eines großen Netzwerkes, bestehend aus Bank- und Finanzexperten, kann die Verbraucherhilfe24 bereits große Erfolge in der Durchsetzung von Verbraucherrechten vorweisen und bessere Konditionen bei externen Dienstleistern erzielen.


Pressekontakt:


Ragna Communications
Frau Ragna Schwarz
Asternweg 46
04209 Leipzig


fon ..: +49(0)89 954 571 86
web ..: http://ragna-communications.com/
email : schwarz@ragna-communications.com



http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/07/matthias-hartmann-foto-256x256.jpgVerbraucherhilfe24 - Hilfe bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

25 Haziran 2015

Wer bietet das beste Policendarlehen?

Auszeichnung des lv-kredit durch n-tv und FMH


Wer bietet das beste Policendarlehen?In einer jetzt veröffentlichten Untersuchung der unabhängigen Finanzberatung Max Herbst (FMH) für den Nachrichtensender n-tv wurden die Konditionen von 7 Anbietern, die die Beleihung von Lebensversicherungen unabhängig vom Versicherer anbieten, untersucht.


Demnach bietet der LV-Kredit der Volksbank Weschnitztal das beste Policendarlehen bei 5.000 Euro und 25.000 Euro in den Laufzeiten 36 bis 72 Monate.


n-tv betont in seinem Beitrag, dass neben den reinen Zinskonditionen für Verbraucher auch weitere Faktoren wichtig sind. So erfolgt bei der Beleihung einer Lebensversicherung über einen versicherungsunabhängigen Anbieter keine Schufa-Eintragung. Durch die Sicherheit der Lebensversicherung sind sogenannte Policendarlehen eine einfache und zudem sehr günstige Möglichkeit der Kreditaufnahme.


In dem Test von n-tv wurden nur Standardkonditionen berücksichtigt. Nicht eingeflossen sind in den Test die Sonderkonditionen, die bei dem LV-Kredit ab einem Volumen von 80.000 Euro abgerufen werden können. Hier liegt der Effektivzins bei 2,49 Prozent pro Jahr. Versicherungsnehmer können so auch hohe Policen vor Kündigung schützen und sich sehr günstig Liquidität verschaffen.


Angebote zur Beleihung über die Volksbank Weschnitztal können über den Link www.lv-kredit.de abgerufen werden.


LifeFinance ist eine Plattform für die Beleihung und den Kauf bestehender deutscher Kapitalversicherungen. Auf LV-Kredit.de können Versicherungsnehmer als Alternative zur verlustträchtigen Kündigung Lebensversicherungspolicen beleihen.

LifeFinance bietet freien Versicherungsmaklern und Websitebetreibern ein umfangreiches Partnerprogramm zur Beleihung von Policen.

Bankpartner ist die Volksbank Weschnitztal eG. Policendarlehen können online gerechnet und beantragt werden.


Kontakt

LifeFinance KG

Ulf Spielmann

Boschstraße 8

64347 Griesheim

+496155607470

info@lifefinance.de

http://www.lifefinance.de



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