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19 Kasım 2015

Bilder lügen nicht - von gefälschten Originalen und echten Fälschungen

Elisabeth Schönherr legt mit „Bilder lügen nicht“ einen fesselnden Roman aus dem Kunstmilieu über Fälschungen und Originale in einem Wien der Jahrhundertwende vor.


BildIn einer einsamen Villa am Stadtrand von Wien lebt eine alte Dame in einer versunkenen Welt voller Erinnerungen und kostbarer Antiquitäten. In ihrer Bibliothek hängt ein wunderbares Gemälde von Gustav Klimt. Wer das Bild sieht, will es besitzen. So verwundert es manchen Gast, dass das Gemälde noch immer an seinem Platz hängt, zumal bereits Einbrecher das Haus heimgesucht haben. Und obwohl in der Gegend um die Villa Diebe ihr Unwesen treiben, vermutet Chefinspektor Ivo Schalk die Einbrecher im Kreise der Familie und Freunde der alten Dame. Seine Ermittlungen scheinen erst eine Wendung zu nehmen, als ein junges Künstlerpaar die Mansarde der Villa bezieht …


Lebendige Figuren, authentische Schauplätze in Wien, im oberösterreichischen Salzkammergut, in Polen und in Norditalien sowie gut recherchierte Details aus der Welt der Kunst machen diesen Roman zu einer spannenden und anregenden Lektüre erfüllt vom Glanz des Wien der Jahrhundertwende. Elisabeth Schönherrs Roman „Bilder lügen nicht“ spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen auf der Ebene menschlicher Begegnungen und Beziehungen: den Konflikt der Generationen, die scheinbare Willkür des Kunstmarkts und die prekären Arbeitsbedingungen vieler Kunstschaffender.


Elisabeth Schönherr wurde 1971 in Österreich geboren. Sie studierte Vergleichende Literaturwissenschaft und Slawistik und verbrachte längere Zeit in Russland und Polen. Seit 1998 lebt sie in Wien, einer Stadt, die sie literarisch immer wieder inspiriert. Neben

ihrer schriftstellerischen Tätigkeit arbeitet die Autorin als Online-Texterin, Web-

und Social-Media-Designerin und bloggt unter elisabeth-schoenherr.info. Genaue

Recherche und sprachliche Präzision zeichnen die Romane der Autorin aus.


Website zum Roman: bilder-luegen-nicht.com


„Bilder lügen nicht“ von Elisabeth Schönherr ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-7323-6789-4 zu bestellen. Der tredition Verlag hat es sich zum wichtigsten Ziel gesetzt, jungen und unbekannten Autoren die Veröffentlichung eigener Bücher zu ermöglichen, aber auch Verlagen und Verlegern eine Kooperation anzubieten. tredition veröffentlicht Bücher in allen Medientypen, vertreibt im gesamten Buchhandel und vermarktet Bücher seit Oktober 2012 auch aktiv.


Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es hier: www.tredition.de


Über:


tredition GmbH
Frau Nadine Otto
Grindelallee 188
20144 Hamburg
Deutschland


fon ..: 040.41 42 778.00
fax ..: 040.41 42 778.01
web ..: http://www.tredition.de
email : presse@tredition.de


Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online-Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.


Der 2006 gegründete Anbieter ist darauf spezialisiert, durch das Optimieren von Auflagenmanagement, Vertrieb und Abrechnungswesen die Erträge für Verlage, Unternehmen und Autoren zu maximieren. tredition ist Preisträger des Webfuture Awards der Hansestadt Hamburg und erhielt den Förderpreis des Mittelstandsprogramms. Darüber hinaus gewann das Unternehmen den Preis Digitale Innovation Pitch (BUIDP). Neben privaten Autoren auf seinem eigenen Self-Publishing-Portal tredition.de hat tredition auch Unternehmen wie brand eins, Hamburger Abendblatt, Hamburger Morgenpost, Neue Westfälische, Bucerius Law School, kress, CHIP oder die Kamphausen Mediengruppe im Kunden-Portfolio.


Pressekontakt:


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7 Temmuz 2015

Anlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnet

Sichergestelltes Gold zum größten Teil eine Fälschung


Anlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnetMit Datum zum 17.06.2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg zum Aktenzeichen 36b IN 1350/15 das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. (BDT) eröffnet. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Laboga aus Berlin. Der BDT ist die Trägergesellschaft der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF. Das Insolvenzverfahren des BDT erfasst damit das Vermögen der BWF-Stiftung mit. Zugleich hat die Berliner Staatsanwaltschaft einem Pressebericht des WDR zufolge mitgeteilt, dass von den insgesamt sichergestellten 4,7 t Gold nur 327 kg echtes Gold seien. Der Rest seien goldfarbige andere Metalle.


Vertrauen und Kontrolle – Wo ist das Gold, wo die Anlegergelder? Was bedeutet die Entwicklung für die betroffenen BWF-Stiftung Anleger?


“Sichergestellt sind damit lediglich ca. 11 Mio. Euro, nach tagesaktuellem Goldpreis. Der ursprünglich eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter der BWF Stiftung, Rechtsanwalt v. Brockdorff, sprach von ca. 60 Mio. Euro Anlegergeldern, die die BWF-Stiftung eingesammelt hat. Wo die verbleibenden 50 Mio. Euro sind, ist vollkommen offen. Noch im Dezember 2012 und Dezember 2014 soll dagegen den eingesammelten Anlegergeldern eine gleichwertige Menge Goldes gegenüber gestanden haben, nach Prüfung einer Rechtsanwalts- und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die prüfende Rechtsanwaltsgesellschaft, die Kempkes Rechtsanwalts GmbH, ist allerdings inzwischen auch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Diese Gesellschaft hatte auch die Konzeptentwicklung der BWF übernommen,” teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin mit, der geschädigte Anleger vertritt.


Rechtsanwalt Röhlke (http://www.kanzlei-roehlke.de)weist darauf hin, dass derzeit vieles noch unklar ist. Insbesondere wann welche Menge Gold tatsächlich noch vorhanden war und ob es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, im laufenden Ermittlungsverfahren noch Vermögenswerte zu Gunsten der Anleger zu sichern. Angesichts der erwartungsgemäß langen Dauer des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und des Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger jedoch beraten lassen, welche alternativen Möglichkeiten zur Schadenskompensation bestehen. Zu Denken ist hier insbesondere an eine Haftung der eingesetzten Vermittler.


Fazit: Schadensersatzansprüche dem Vermittler gegenüber müssen individuell geprüft werden – Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen bestehen?


“Hierbei muss allerdings sorgfältig argumentiert werden. Richtigerweise ist das Goldgeschäft kein Eigengeschäft der Vermittler, sondern der BWF Stiftung zurechenbar gewesen. Der Vermittler selbst haftet also nicht so ohne weiteres. Welche Vorwürfe man dem einzelnen eingesetzten Vermittler konkret machen kann, müssen Anleger und ihre Anwälte sorgfältig aufarbeiten. Der einfache Vorwurf einer fehlenden Plausibilitätskontrolle dürfte bei einem Umsatzgeschäft, wie dem vorliegenden – Anleger gibt Geld und erhält Gold – wohl nicht verfangen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke hat allerdings für ihre Mandanten bereits eine erfolgversprechende Strategie entwickelt”, teilt der Berliner Kapitalanlagenexperte Christian-H. Röhlke mit.


Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten sich umgehend kompetent anwaltlich beraten lassen, um weiteren Schaden abzuwenden. Für Fragen und weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\”Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


Kontakt

Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

anwalt@kanzlei-roehlke.de

http://www.kanzlei-roehlke.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/262352.jpgAnlegerskandal BWF - Stiftung: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen eröffnet

10 Ocak 2015

Fälschung von Bewerbungsunterlagen - strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Fälschung von Bewerbungsunterlagen - strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen -

Ein Beitrag von Toni Ivanov und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.


Um ihre Chancen auf ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch zu verbessern, ändern Bewerbern ihre Zeugnisse und begehen dadurch eine Straftat. Zu beachten sind dabei auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die eine solche Aufhübschung der Bewerbungsdokumente nach sich zieht. Dazu ein Beitrag von Toni Ivanov und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.


Strafrechtliche Konsequenzen:


Die (Ver-)Fälschung von Unterlagen stellt eine Urkundenfälschung dar, für die gem. § 267 StGB als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen ist. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Arten begangen werden. Als taugliche Tathandlungen kommen das Herstellen einer unechten, d.h. über die Identität des tatsächlichen Ausstellers täuschende, Urkunde (z.B. Unterzeichnung mit fremdem Namen), das Verfälschen einer echten Urkunde (etwa die “Verbesserung” der Schlussnote des Arbeitszeugnisses) sowie das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde in Betracht. Wichtig ist, dass keine tatsächliche Einstellung des Bewerbers erfolgen muss, damit die Straftat vollendet wird. Eine Absicht, irgendwie mit der Urkunde auf das Rechtsleben einzuwirken, reicht neben dem Begehen der Tathandlung völlig aus. Zu beachten ist jedenfalls, dass die bloße Fotokopie einer Unterlage keine Urkunde i.S.v. § 267 StGB darstellt, es sei denn, sie erweckt den Anschein eines Originals oder wird vom Aussteller als Original in den Rechtsverkehr gebracht.


Ist der Inhalt der Urkunde unwahr, der vermeintliche mit dem tatsächlichen Aussteller aber doch identisch, liegt keine Urkundenfälschung vor, sondern lediglich eine “schriftliche Lüge”. In diesem Fall könnte aber ein Betrug bejaht werden. Diese in § 263 StGB geregelte Straftat kommt fast immer parallel in Betracht, weil Ziel der Tat nicht das Einsetzen der Urkunde selbst ist, sondern das, was damit bezweckt wird, nämlich eine Anstellung.


Die Verjährungsfrist beider Straftaten beträgt fünf Jahre und beginnt spätestens mit der Vorlage des Falsifikats auf dem Interview. Ein späterer Gebrauch der gefälschten Unterlagen setzt aber die Frist wieder in Gang.


Arbeitsrechtliche Konsequenzen:


Von der Urkundenfälschung und den juristischen Folgen des Straftatbestands zu unterscheiden sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die vom Arbeitgeber herbeigeführt werden können. Die Urkundenfälschung berechtigt den Arbeitgeber, eine fristlose Kündigung auszusprechen, selbst wenn das Arbeitsverhältnis seit mehreren Jahren besteht. Die fünfjährige Verjährungsfrist der oben erwähnten Straftaten spielt dabei keine Rolle, da der Anstellungsbetrug zugleich einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstellt. Dem Arbeitgeber steht ferner ein Schadensersatzanspruch zu, wenn nach der Kündigung ein neuer Mitarbeiter gesucht werden muss oder ein anderer Vermögensschaden aufgrund der Verfälschung entstanden ist.


Der Betrug bei der Einstellung führt jedoch nicht zu Ansprüchen auf Lohnrückzahlung. Der Grund dafür liegt darin, dass der Arbeitgeber die vereinbarte Gegenleistung eigentlich erhalten hat und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses hat. Auch eine Anfechtung des Arbeitsvertrages, die zur rückwirkenden Nichtigkeit führt, findet bei bereits begonnenen Arbeitsverhältnissen keine Anwendung und ihr wird lediglich eine kündigungsähnliche Wirkung für die Zukunft zugeschrieben.


14.09.2014


Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.


Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com


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