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15 Ekim 2015

Neues Semester

Start für drei Studiengänge

Heilbronn, 14.Oktober 2015


Neues SemesterMit einer Einführungswoche sind am vergangenen Wochenende zwei neue Kurse an der German Graduate School of Management and Law (GGS) in das neue Semester gestartet. Im englischsprachigen Master of Business Administration (MBA) (http://www.ggs.de/studium/mba/) erlangen die zehn neuen Studierenden Managementkompetenz, ohne ethisch und sozial verantwortungsvolles Handeln zu vernachlässigen. Dagegen lernen die 20 Studierenden im LL.M. in Business Law die juristische Denk- und Arbeitsweise sowie zentrale Bereiche des Wirtschaftsrechts kennen. Das Programm für Nicht-Juristen und Wirtschaftsjuristen befähigt dazu, rechtliche Chancen und Risiken zu steuern, und ermöglicht die Umsetzung rechtlicher Strukturen und Prozesse im Unternehmen.


Interdisziplinärer Austausch


„Wir heißen unsere neuen Studierenden herzlich willkommen. Sie erwartet ein Studium mit relevanten Managementthemen und wissenschaftlich fundierten Inhalten. Der Austausch mit international anerkannten Experten macht das Studium an der GGS zu etwas Einzigartigem“, erläutert Prof. Markus Vodosek, Akademischer Direktor MBA. Als einzige Business School in Deutschland deckt die GGS neben der Managementkompetenz auch alle wesentlichen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab. Neben dem interdisziplinären Austausch profitieren die Studierenden vom vertrauensvollen und persönlichen Kontakt, der an der innovativen Business School gepflegt wird. Für den Akademischen Direktor LL.M. in Business Law, Prof. Martin Schulz, ist deshalb klar: „Vielfalt wird bei uns groß geschrieben. Die Studierenden lernen nicht nur von den Dozenten, sondern auch voneinander, im regen Austausch zwischen Forschung und Praxis. Ich freue mich, dass wir unter unseren neuen Studierenden viele unterschiedliche Berufsgruppen haben. Das Portfolio reicht vom Wertpapierhändler über den Geschäftsführer einer Werbeagentur bis zu Projektleitern für Contract Management und Supply Chain Management.“


Expertenwissen für die Praxis: M.Sc. in Handelslogistik


Am Montag, 19. Oktober, startet dann der zweite Jahrgang des Studiengangs M.Sc. in Management mit dem Schwerpunkt Handelslogistik. Das Management von Logistikprozessen in Groß- und Einzelhandel steht im Mittelpunkt des Studiengangs, der wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis transferiert. Prof. Kai Förstl, Leiter des Studiengangs, freut sich auf die neuen Studenten: „In der Region Heilbronn-Franken sitzen viele Unternehmen, für die der Bereich Handelslogistik eine enorme Bedeutung hat. Von einigen stammen unsere Studierenden, die wir mit unserem konsekutiven Studiengang fit für die Herausforderungen der Zukunft machen.“


Die German Graduate School of Management and Law ist eine staatlich anerkannte private Hochschule, die von der Dieter Schwarz Stiftung gefördert wird. Sie ist international ausgerichtet und arbeitet weltweit mit führenden Universitäten in Forschung und Lehre zusammen. Im Zentrum von Lehre und Forschung steht die Entwicklung der Unternehmerpersönlichkeit und die Gestaltung von Innovationsprozessen. Die German Graduate School of Management and Law konzentriert sich auf berufsbegleitende Studienprogramme für Führungstalente und bietet Weiterbildungsprogramme für Führungsteams an.


Kontakt

German Graduate School of Management and Law

Thomas Rauh

Bildungscampus 2

74076 Heilbronn

07131 645636-45

thomas.rauh@ggs.de

http://www.ggs.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/271320.jpgNeues Semester

21 Mayıs 2015

Absicherung einer Anzahlung durch Bürgschaft?

Absicherung einer Anzahlung durch Bürgschaft? Wer eine Industrieanlage bestellt, muss in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20 % bis 40 % des Kaufpreises leisten. Gleiches gilt beim Kauf anderer investitionsintensiver Güter. Der Besteller kann natürlich versuchen, eine Anzahlung “wegzuverhandeln” oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. “Der Maschinenhersteller wird regelmäßig aber die Herstellung der Anlage nur beginnen wollen oder können, wenn er für seine Investitionen eine Anschubfinanzierung erhält”, sagt Rechtsanwalt Marius Breucker aus Stuttgart. “Zumindest wird er bei einem längeren Herstellungsprozess auf Teilzahlungen nach Arbeitsfortschritt bestehen.” Vor diesem Hintergrund sind sowohl die Anzahlung als auch die Teilzahlung nach “Meilensteinen” üblich und in der Regel angemessen.


Der Besteller sollte sein Augenmerk darauf legen, seine Anzahlung oder Teilzahlung effektiv abzusichern. Denn wenn der Verkäufer oder Hersteller der Anlage insolvent wird oder aus anderen Gründen die Leistung nicht erbringt, sollte der Auftraggeber zumindest seine Anzahlung zurück erhalten. Branchenüblich ist eine Bürgschaft durch eine Bank oder Versicherung in Form einer “Anzahlungsbürgschaft” oder “Vertragserfüllungsbürgschaft”. Entscheidend ist, dass der Bürge über hinreichend Bonität verfügt. Der Besteller sollte weiter darauf achten, den Verkäufer schon im Kaufvertrag zur Beibringung einer Bürgschaft zu verpflichten. Diese “Sicherungsvereinbarung” tritt rechtlich neben den eigentlichen Anlagenkaufvertrag. “Die Vertragspartner sollten schon in der Sicherungsvereinbarung die wesentlichen Inhalte der zu stellenden Bürgschaft festlegen”, empfiehlt Marius Breucker.


Verschiedene Modelle kommen in Betracht: Die stärkste Position erlangt der Besteller durch eine Bürgschaft “auf erstes Anfordern”: In diesem Fall verpflichtet sich der Bürge auf eine Anforderung des Bestellers unverzüglich zu bezahlen, ohne die Voraussetzungen des Sicherungsfalles im Einzelnen zu prüfen und ohne etwaige Einwendungen zu erheben. Eine solch weitreichende Bürgschaft ist aber in der Praxis kaum oder nur zu ungünstigen Konditionen zu erhalten. Empfehlenswert ist daher ein Mittelweg: Der Bürge sollte sich “selbstschuldnerisch” verbürgen. Dies bedeutet, dass der Besteller nicht zunächst ein gerichtliches Verfahren mit Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchlaufen muss, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen darf. Ist die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft, so haftet er auch ohne dahingehende Vereinbarung “selbstschuldnerisch”. Zugleich kann der Bürge in der Bürgschaftsurkunde auf bestimmte Einreden verzichten und dem Besteller damit einen langwierigen Prozess vor Inanspruchnahme der Bürgschaft ersparen. “Ein Einredeverzicht darf aber nicht zu weitreichend sein, da die Erklärung ansonsten unwirksam sein könnte”, warnt Anwalt Marius Breucker. Insbesondere bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine differenzierte Regelung erforderlich.


Weitere Informationen zu Marius Breucker und zum Thema ” Absicherung einer Anzahlung durch Bürgschaft? ” sind auf


http://de.slideshare.net/MariusBreucker


und


www.amazon.de/Marius-Breucker/e/B00458CK6U


zu finden.


Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Dr. Marius Breucker

Charlottenstraße 22-24


70182 Stuttgart

Deutschland


E-Mail: marius.breucker@wueterich-breucker.de

Homepage: http://www.wueterich-breucker.de

Telefon: 0049 / 711 / 23 99 2 – 0


Pressekontakt

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

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http://www.prmaximus.de/template/media/mod_article/article/125255_0_400.jpgAbsicherung einer Anzahlung durch Bürgschaft?

7 Nisan 2015

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