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29 Kasım 2015

Zeitloses Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkreditverträgen endet wohl.

Ewiges Widerrufsrecht bei alten und neuen Verbraucherkreditverträgen wird im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wohl zum 21.03.2016 enden. Es besteht dringender Handlungsbedarf.


Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherkrediten nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die Bundesregierung plant, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz soll am 21.03.2016 in Kraft treten. Danach soll das Widerrufsrecht für Altfälle spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes enden. Wir helfen Ihnen, durchzublicken und Ihre Rechte zu sichern.


Der Gesetzgeber plant das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU) zu reformieren (BT-Drucksache 18/5922). Danach soll auch das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen zeitlich begrenzt werden. Die Richtlinie soll zum 21.03.2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 (BR-Drucksache 359/15) empfohlen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Überleitungsvorschrift des Artikels 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen wird. Nach dem Vorbild des Artikels 229 § 32 Absatz 2 Nummer 3 BGBEG könne das Widerrufsrecht auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes befristet werden. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung angeschlossen, wie sich aus der Bundestagsdrucksache 18/6286 ergibt: Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, besteht aber erhebliche Rechtsunsicherheit. Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass diese fortbestehende Rechtsunsicherheit eine Belastung für die Kreditwirtschaft darstellt. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag unterbreitet. Entsprechend der Regelung für die Neufälle im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird darin für die Altfälle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen.

Hier befindet sich der aktuelle Gesetzgebungsstand und hier der Text der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.


Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass auch bei Altfällen in der Zeit von 2002 – 2010 u.U. ein Verbraucherkreditvertrag nicht mehr zeitlos widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wer hier die aktuelle Entwicklung verschläft, könnte ziemlich verkatert aufwachen.


Die Rechtsanwälte Benedikt-Jansen und Dorst sind (u.a.) ausgewiesene Spezialisten für die Bearbeitung von Mandanten mit widerruflichen Verbraucherkreditverträgen.


Über:


Rechtsanwaltskanzlei
Herr Wolfgang Benedikt-Jansen
Parkstr. 9
35066 Frankenberg
Deutschland


fon ..: 49645173710
web ..: http://www.benedikt-jansen.de
email : info@benedikt-jansen.de


Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen und Dorst ist seit 13 Jahren auf bankenrechtlichen Verbraucherschutz spezialisiert und kann auf bedeutende Prozess- und Verhandlungserfolge blicken. Herr Benedikt-Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.


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30 Eylül 2015

Rückabwicklung verbundener Verträge - Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger

Anlegerschutz gestärkt: Widerruf auch nach Umschuldung und Ablösung von Darlehen


Rückabwicklung verbundener Verträge - Gerichte urteilen zu Gunsten der AnlegerDer sogenannte Widerrufsjoker bei Baufinanzierungen ist seit Monaten in aller Munde. Doch Land- und Oberlandesgerichte urteilen in letzter Zeit auch verstärkt zu Gunsten von Anlegern, die im Rahmen verbundener Geschäfte Darlehen aufgenommen haben, um Beteiligungen an geschlossenen Fonds zu finanzieren.


So haben sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht Hamburg unlängst jeweils gegen die Wölbern Bank i. L. geurteilt. Andere Gerichte haben zu Gunsten der Anleger zudem auch die Anrechnung von Steuervorteilen abgelehnt. Nach Ansicht einiger Gerichte ist ein derartiger Widerruf sogar noch möglich, nachdem das Darlehen umgeschuldet oder abgelöst wurde. Für viele Anleger desaströser Fondbeteiligungen eröffnen sich hier Chancen, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.


Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Verbundgeschäft – Beendigung der Fondbeteiligung – Was bedeutet das für den Anleger?


„Der finanzierte Fonderwerb sollte für die Anleger zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen sollte die Rendite durch die Absetzbarkeit der Darlehenszinsen von der Steuerlast noch erhöht werden. Zum anderen konnten auch weniger einkommensstarke Anleger eine geschlossene Beteiligung zeichnen. Einige Banken, z. B. die Wölbern Bank, haben in der Fondfinanzierung ein wichtigstes strategisches Geschäftsfeld gesehen. Allerdings ist das Geschäft nicht ungefährlich: Wenn die Bank bei der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages einen Fehler gemacht hat, kann der Anleger möglicherweise eine unrentable Beteiligung durch einen Widerruf zu Lasten der Bank schadlos entsorgen“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit. Möglich macht dies das sogenannte Verbundgeschäft und die hierzu geltende Rechtslage: Dient ein Darlehen dazu, ein anderes Geschäft zu finanzieren, muss die Bank bei einem Widerruf des Darlehens gegenüber dem Partner des finanzierten Geschäftes die Stellung des Verbrauchers einnehmen und der Verbraucher kann von der Bank verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den Darlehensvertrag nicht unterzeichnet und wäre das finanzierte Geschäft nicht eingegangen. Konkret bedeutet das, dass ein Anleger nach einem Widerruf der Bank den Fondsanteil übertragen kann und von der Bank seine Zins- und Tilgungsleistung erstattet bekommen kann. Für betroffene Anleger fehlgeschlagener Fondkonstruktionen, wie z. B. der Albis Capital AG & Co. KG oder diverser Medienfonds erscheint dies als elegante Lösung, sich von dem fehlgeschlagenen Kapitalinvestment zu lösen.


Risiko Bank und Chance Anleger: Teilfinanzierung – Erstattungsanspruch – Verwirkung


„Ein besonderes Geschenk hat der Bundesgerichtshof den Anlegern im Jahre 2009 gemacht, als er zusätzlich noch entschied, Anleger mit einer Teilfinanzierung hätten gegenüber der Bank noch einen Anspruch darauf, ihren Eigenanteil erstattet zu bekommen. Für viele Banken, die nur 50 % einer Einlage oder weniger finanziert haben, hat sich das geschäftliche Risiko damit sogar verdoppelt. Mehrere Oberlandesgerichte haben aktuell diese Rechtsprechung übernommen, z. B. die Oberlandesgerichte in Stuttgart und Braunschweig. Problematisch ist allerdings vor vielen Gerichten der Aspekt der Verwirkung“, warnt Röhlke. Verwirkung bedeutet dabei, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn die Gegenseite sich darauf berechtigterweise eingerichtet hat, dieses Recht werde nicht mehr ausgeübt. Viele Banken berufen sich auf diesen Verwirkungseinwand und bekommen teilweise vor den Gerichten Recht. Danach soll ein Anleger nach mehreren Jahren, in denen er das Darlehen ordnungsgemäß bedient hat, ein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben können.


Fazit: Rechtsprechung Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung – Schutz der Anleger


„Dies widerspricht allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach muss der Berechtigte zunächst einmal überhaupt wissen, dass er ein Widerrufsrecht hat. Zudem ist es unredlich, wenn derjenige, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in die Welt gesetzt hat, sich auch noch darauf berufen will, berechtigt darauf vertraut zu haben, dass die Gegenseite diesen Widerruf gerade nicht ausübt. Richtigerweise lehnt die weitüberwiegende Mehrzahl der deutschen Oberlandesgerichte diesen Verwirkungseinwand daher auch ab. Richtigerweise wird im Übrigen auch regelmäßig entschieden, das Steuervorteile, die ein Anleger erzielt hat, auf die Erstattungsleistung der Bank nicht anzurechnen sind. Im Ergebnis bedeutet dies eine sehr vorteilhafte Rechtsposition für die Anleger“, erläutert Röhlke weiter.


Der erfahrene Jurist empfiehlt allen betroffenen Anlegern, den Gang zum spezialisierten Anwalt. Der Schutz der Anleger wird durch die Rechtsprechung der Gerichte weiterhin gestärkt. Viele Anleger desaströser Fondbeteiligungen eröffnen sich hierdurch erfolgreiche Chancen ihren Anspruch geltend zu machen. Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 oder anwalt@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\“Immobilienrente\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


Kontakt

Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

anwalt@kanzlei-roehlke.de

http://www.kanzlei-roehlke.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/269971.jpgRückabwicklung verbundener Verträge - Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger

6 Eylül 2015

Widerrufsjoker nutzen - und viel Geld sparen!

Die Maximum Ius GmbH hat sich auf überteuerte Immobiliendarlehen spezialisiert und kann mit ihrer Erfahrung die besten neuen Konditionen herausholen


Widerrufsjoker nutzen - und viel Geld sparen!Rechtsanwalt Andreas Schwering hat die Gesellschaft Maximum Ius in Hannover gegründet und sich auf die bundesweite Beurteilung von Baukrediten für Verbraucher konzentriert, weil es im November 2002 eine sehr verbraucherfreundliche gesetzliche Neuregelung gegeben hat. Leider wurde die Widerrufsbelehrung von den meisten Kreditgebern nicht so umgesetzt, wie der Gesetzgeber es gefordert hatte.


„Die Folge ist nun, bis zu 80 % der Kreditverträge, die damals für Baufinanzierungen abgeschlossen worden sind, sind nicht korrekt und können daher auch jetzt noch im wesentlich zinsgünstigere Darlehensverträge umgewandelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Schwering. Die Hamburger Verbraucherzentrale schätzt, dass im Durchschnitt 12.000 Euro Zinsersparnis möglich sind.


Allerdings lassen sich nicht alle Kreditinstitute auf diesen Widerrufsjoker ein, weil sie darauf spekulieren, dass die meisten Verbraucher ihr gutes Recht nicht einfordern. Anwalt Schwering kennt andererseits eine Reihe von Banken und Sparkassen, die wesentlich kompromissbereiter sind und ihren guten Ruf nicht verlieren möchten. Sie reagieren auf seine anwaltlichen Schreiben kompromissbereit. Auf diese Weise gelingt es ihm, auch ohne ein Gerichtsverfahren die Zinslast deutlich zu senken.


Anwalt Schwering ist mit dieser besonderen Materie vertraut und genießt einen entsprechenden Ruf unter den Kreditgebern. Er kann deshalb in vielen Fällen bessere Zinskonditionen erreichen.


Er kennt hunderte von Vergleichsverfahren und kann für seine Mandanten günstigere Zinsen herausholen. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsanwälten, unterstützt die Maximum Ius GmbH ihre Kunden auch beim Abschluss von einem neuen und erheblich günstigeren Darlehensvertrag. Auch ohne das Risiko eines kostenaufwändigen Prozesses können tausende Euro Zinsen gespart werden.


Eine weitere Besonderheit der Maximum Ius GmbH besteht darin, dass sie nur bezahlt wird, wenn eine Einsparung tatsächlich erzielt wurde. Erst dann schreibt die Maximum Ius eine Rechnung. Dies nennt man das so genannte Erfolgshonorar.


Die betroffenen Verbraucher, die den Widerrufsjoker nutzen, können bei MAXIMUM IUS sicher sein, dass sie günstigere Zinsen herausholt – und auch nur in diesem Erfolgsfall bezahlt werden muss.


Es kann allen betroffenen Verbrauchern nur dringend geraten werden, diese mehreren tausend Euro Zinseinsparung nicht liegen zu lassen, sondern einfach einmal bei der Maximum Ius GmbH anzurufen: Telefon: 0511 132 20 70 oder per Mail: kontakt@maximum-ius.de


Das Geld liegt auf der Straße – Maximum Ius hilft beim Aufheben!


Über die MAXIMUM IUS GmbH


Die Rechtsanwälte von MAXIMUM IUS sammeln seit Jahren immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten – ihr gutes Recht – nicht durchsetzen konnten.


Dies beruhte oftmals nur darauf, dass Mandanten ihr Recht nicht kannten oder das wirtschaftliche Risiko nicht tragen konnten. Im Bereich der Baufinanzierungen entstehen durch hohe Streitwerte sehr schnell beträchtliche Gebühren.


Dies möchte die MAXIMUM IUS GmbH ändern und hat sich deshalb auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert. Durch Kompetenz und Erfahrung können wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für unsere Kunden übernehmen und arbeiten rein auf Erfolgsbasis. Somit muss kein Kunde mehr auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten, wenn er das wirtschaftliche Risiko nicht tragen will oder kann. Zusätzlich kann die MAXIMUM IUS auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, so dass wir bestmöglich Ihr gutes Recht durchsetzen können.


Somit besteht endlich eine Chancengleichheit !!


Die MAXIMUM IUS GmbH verfügt weiterhin nicht nur über erfahrene Partner, sondern ist auch zu 100% privat finanziert – nur so kann eine Unabhängigkeit von Banken gewährleistet werden. Dies ist zwingend notwendig, um die rechtlichen Ansprüche von Darlehensnehmern gegen Banken durchzusetzen.


Firmenkontakt

MAXIMUM IUS

Andreas Schwering

Haarstraße 15

30169 Hannover

0511 – 132 20 70

0511 – 132 20 711

kontakt@maximum-ius.de

www.maximum-ius.de


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Marketing- PR-Beratung

Dr. Joachim von Hein

Fiedelerstr. 46

30519 Hannover

0511 856 4143

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info@jvhein.de

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http://www.youtube.com/watch?v=nQ3nZBVDjv4



http://www.pr-gateway.de/media/primage/267464.jpgWiderrufsjoker nutzen - und viel Geld sparen!

22 Ağustos 2015

Kreditverträge nachbessern - und hunderte Euro sparen

Hannoveraner Spezial-Anwalt hilft Verbrauchern kostenlos weiter


Kreditverträge nachbessern - und hunderte Euro sparenViele Häuslebauer oder Käufer von Eigentumswohnungen ärgern sich über hohe Zinsen, die sie vor Jahren abgeschlossen haben, als das Zinsniveau noch wesentlich höher war. Wenn sie jetzt versuchen, ihre Zinslast abzusenken, stoßen sie bei vielen Kreditinstituten und Versicherungen auf Ablehnung.


Glücklicherweise hat der Gesetzgeber Ende 2002 einen verbesserten Verbraucherschutz geschaffen. Er zwingt die Kreditgeber dazu, in ihren Verträgen eine Widerrufsbelehrung einzubauen, die es den Verbrauchern ermöglicht, die ausgehandelten Vereinbarungen nachträglich zu überprüfen und notfalls auch zu widerrufen.


Ist eine solche Widerrufsbelehrung allerdings fehlerhaft, dann kann der Immobilienkredit auch Jahre später noch widerrufen werden und durch einen neuen Kreditvertrag zu wesentlich günstigeren Zinskonditionen ersetzt werden.


Um sicher feststellen zu können, welche Formulierungen korrekt sind und wo es Fehler gibt, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt feststellen, der sich, wie Andreas Schwering aus Hannover seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt und ein erfahrener Spezialist in diesem Rechtsgebiet ist. Er weiß, welche Gerichte in Deutschland besonders verbraucherfreundlich sind und wo es schwieriger werden wird, seine Rechte durchzusetzen.


Er kennt hunderte von Vergleichsfällen und kann damit die Kreditgeber davon überzeugen, den Verbrauchern mit einer Zinssenkung entgegenzukommen, ohne dass ein aufwändiger Prozess geführt werden muss. Einsparungen von mehreren hundert Euro im Monat sind keine Ausnahme.


Für die Prüfung der eventuell fehlerhaften Immobiliendarlehen hat Rechtsanwalt Andreas Schwering eine Extra-Gesellschaft gegründet, die Maximum-Ius GmbH. Sie prüft nicht nur die alten Verträge, sondern setzt auch die Rechte der Verbraucher durch – und das zunächst, ohne dass es Gebühren kostet. Die Verbraucher gehen also kein Risiko ein.


Die MAXIMUM IUS GmbH wird erst bei Erfolg bezahlt, wenn ein neu abgeschlossener Darlehensvertrag zu günstigeren Konditionen auf dem Tisch liegt. Das bedeutet die MAXIMUM IUS GmbH übernimmt alle Kosten. Rechtsanwalt Andreas Schwering kann sich das erlauben, weil er genau einschätzen kann, welche Verträge, bei welchen Kreditgebern und bei welchen Gerichten gute Aussichten auf Erfolg haben. Wenn die MAXIMUM IUS für den Darlehensnehmer nichts erreichen kann, dann kostet es nichts für den Verbraucher.


„Am einfachsten wäre es, wenn mir die betroffenen Verbraucher ihre Baukredite seit November 2002 einfach in Kopie über unser Formular auf unserem Webportal zu schicken würden. Ich kann sie innerhalb von 48 Stunden prüfen und mit hoher Sicherheit voraussagen, ob die Verträge angreifbar sind und wie viel Ersparnis in den einzelnen Fällen möglich wäre“, sagt Anwalt Schwering. Das sei der so genannte „Widerrufsjoker“.


Nähere Informationen und Beratungen dazu sind unter der Telefonnummer: 0511 132 20 70 zu erhalten – oder per E-Mail unter info@maximum-ius.de


Über die MAXIMUM IUS GmbH


Die Rechtsanwälte von MAXIMUM IUS sammeln seit Jahren immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten – ihr gutes Recht – nicht durchsetzen konnten.


Dies beruhte oftmals nur darauf, dass Mandanten ihr Recht nicht kannten oder das wirtschaftliche Risiko nicht tragen konnten. Im Bereich der Baufinanzierungen entstehen durch hohe Streitwerte sehr schnell beträchtliche Gebühren.


Dies möchte die MAXIMUM IUS GmbH ändern und hat sich deshalb auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert. Durch Kompetenz und Erfahrung können wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für unsere Kunden übernehmen und arbeiten rein auf Erfolgsbasis. Somit muss kein Kunde mehr auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten, wenn er das wirtschaftliche Risiko nicht tragen will oder kann. Zusätzlich kann die MAXIMUM IUS auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, so dass wir bestmöglich Ihr gutes Recht durchsetzen können.


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Die MAXIMUM IUS GmbH verfügt weiterhin nicht nur über erfahrene Partner, sondern ist auch zu 100% privat finanziert – nur so kann eine Unabhängigkeit von Banken gewährleistet werden. Dies ist zwingend notwendig, um die rechtlichen Ansprüche von Darlehensnehmern gegen Banken durchzusetzen.


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/266222.jpgKreditverträge nachbessern - und hunderte Euro sparen

19 Ağustos 2015

Warum viele alte Kreditverträge heute ungültig sind

Erfahrene Spezialistenanwälte helfen kostenlos bei der Prüfung


Warum viele alte Kreditverträge heute ungültig sindDer deutsche Gesetzgeber wollte Anfang des neuen Jahrtausends die Rechte der Verbraucher gegenüber Banken, Sparkassen und Versicherungen stärken. Deshalb wurde Ende 2002 eine Bestimmung erlassen, nach der Kreditnehmer ihren unterschriebenen Darlehensvertrag noch einmal in Ruhe überprüfen und ihm notfalls innerhalb von bestimmten Fristen widerrufen konnte. Entsprechende Widerrufsklauseln sollten in jedem Vertrag stehen.


Jedoch waren laut Verbraucherzentrale 80 Prozent der von ihr geprüften Immobiliendarlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsklauseln versehen. Im Laufe der Jahre hat es seitdem mehrere Gerichtsurteile gegeben, in denen eindeutig festgestellt wurde, dass solch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Ordnung ist. Diese Baukredite sind dann rückabzuwickeln.


Die Folge davon ist, viele Verbraucher können die heutige Situation mit extrem niedrigen Zinsen nutzen, um einen neuen Kreditvertrag abzuschließen und sparen dabei mehrere tausend Euro an Zinsen. Umgangssprachlich hat sich dafür der Begriff „Widerrufsjoker“ eingebürgert.


Die Prüfung solcher ungewisser Kreditverträge sollte ein Fachmann vornehmen, wie zum Beispiel der Hannoveraner Rechtsanwalt Andreas Schwering, der sich seit einigen Jahren mit dem Thema „Darlehen Widerruf“ beschäftigt. Er hat schon hunderten von Mandanten geholfen, überteuerte Kreditvereinbarungen durch neue zu ersetzen.


Auf Grund seiner Erfahrung kann Anwalt Schwering präzise vorhersagen, wo ein Widerruf des Immobilienkredits sinnvoll ist. Er weiß genau, welche Banken, Sparkassen oder Versicherungen sich verbraucherfreundlich verhalten und kompromissbereit sind – und welche Kreditinstitute dazu erst mittels einer Klage vor Gericht gezwungen werden müssen.


„Die Wahrscheinlichkeit liegt bei ca. 80 %, dass die Vertragsklauseln fehlerhaft sind und deshalb neue Zinskonditionen ausgehandelt werden können“, meint der Verbraucher-Anwalt. www.maximum-ius.de


Die von Rechtsanwalt Andreas Schwering gegründete MAXIMUM IUS GmbH ist bundesweit tätig und prüft kostenlos alle alten Kreditverträge ab November 2002. Die MAXIMUM IUS GmbH übernimmt komplett die Anwaltskosten und erhält nur im Erfolgsfall ein Honorar. Es handelt sich um eine Streit- und Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Verbraucher gehen kein finanzielles Risiko ein. Sollten die Anwälte der MAXIMUM IUS GmbH nicht erfolgreich sein, dann zahlen die Mandanten nichts. Eine Chance ohne Risiko!


Fragen zu diesem Thema können unter der Tel.-Nr. 0511 132 20 70 gestellt werden – oder per E-Mail unter info@maximum-ius.de


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Dies beruhte oftmals nur darauf, dass Mandanten ihr Recht nicht kannten oder das wirtschaftliche Risiko nicht tragen konnten. Im Bereich der Baufinanzierungen entstehen durch hohe Streitwerte sehr schnell beträchtliche Gebühren.


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25 Haziran 2015

Landgericht Köln stellt Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Sparkasse KölnBonn fest -

Kunde kann Darlehen nach Jahren wirksam widerrufen


In einem von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte erstrittenen Urteil, welches am 25.06.2015 verkündet wurde, hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln festgestellt (LG Köln, Az. 22 O 63/15), dass ein Ehepaar aus Köln ihren im Jahr 2007 abgeschlossenen Darlehensvertrag noch im Jahre 2014 widerrufen konnte, weil die seinerzeit verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Die zweiwöchige Widerrufsfrist begann mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie zu laufen. In der Widerrufsbelehrung hieß es, dass die Widerrufsfrist “frühestens” mit Erhalt der Belehrung beginne. Dass dies fehlerhaft ist, hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2012 entschieden. Die Sparkasse berief sich jedoch darauf, dass sie bei der Belehrung das Muster des Gesetzgebers verwendet hätte und deshalb Vertrauensschutz genieße. Das Landgericht lies dies nicht gelten und folgte der Argumentation des Frankfurter Bankrechtlers, Rechtsanwalt Andreas Müller, der der Sparkasse mehrere Abweichungen im Verfahren nachwies, die vom Gericht als wesentliche inhaltliche und formale Abweichungen gewertet wurden. So fügte das Kreditinstitut zwei Fußnoten in die Belehrung ein. Ob die Einfügung solcher Fußnoten schädlich ist oder nicht, ist in der aktuellen Rechtsprechung nicht unumstritten. Nach Auffassung von Rechtanwalt Andreas Müller ist die Entscheidung des Landgerichts Köln jedoch sehr ausführlich und überzeugend begründet und setzt sich auch mit abweichender Rechtsprechung auseinander. Die Argumentation der Sparkasse die Fußnoten seien nur Arbeitsanweisungen für Mitarbeiter und verwirrten Kunden nicht, ließ das Gericht jedenfalls nicht gelten. Das Gericht wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, was solche Mitarbeiteranweisungen im Kundenexemplar zu suchen hätten. Interessant an der Entscheidung ist auch, dass die Einrede der Verwirkung, die die Bank erhoben hatte, vom Gericht verworfen wird. Die Frage ist höchstrichterlich bislang ungeklärt, da eine für den 23.06.2015 anberaumte Verhandlung des BGH abgesetzt wurde. Die Mehrheit der Bankrechtsexperten mutmaßen, dass die Bank den klagenden Anleger vor der Verhandlung entschädigt hat, weil man eine kundenfreundliche Entscheidung erwartete, die mit allen Mitteln verhindert werden sollte.


LSS Rechtsanwälte unterhalten ein Bankrechtsdezernat mit einem aktuellen Schwerpunkt im Kreditrecht. Darlehensnehmer werden bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten.


Über:


LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland


fon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.de


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19 Haziran 2015

BGH verhandelt am 23.06.2015 nun doch nicht zum Thema "Verwirkung des Widerrufs von Darlehensverträgen"

Kläger nehmen Revision kurz vor der Verhandlung zurück und machen BGH Stellungnahme unmöglich – Erwartungen zehntausender Bankkunden enttäuscht


Mit Spannung hatten zehntausende Bankkunden auf den anstehenden Verhandlungstermin vom 23. Juni 2015 vor dem Bundesgerichtshof gewartet. Während die Mehrzahl der Bankrechtsexperten mit einem Erfolg der Bankkunden fest rechneten und sich Klarheit durch ein Urteil erwarteten, herrscht wieder Frustration und Unsicherheit. In dem Verfahren XI ZR 154/14 nahmen die Kläger die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte die Kläger ordnungsgemäß über ein Widerrufsrecht belehrt hat, so dass die Widerrufsfrist bei Erklärung des Widerrufs im Dezember 2011 bereits abgelaufen war, und ob – unterstellt, die Kläger seien nicht ordnungsgemäß belehrt worden und die Widerrufsfrist nicht angelaufen – das Widerrufsrecht zumindest verwirkt ist. Landgericht und Oberlandesgericht hatten die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Frankfurter Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, kann hinter der Revisionsrücknahme der Kläger im Grunde nur eine Einigung zwischen Bank und Kunde stecken. Eine Strategie der Bank, um eine Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Verbraucher zu verhindern. Im Hinblick auf weitere am BGH anhängige Verfahren und die in der Vergangenheit geübte Praxis des BGH, wird (mehr …)



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