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11 Kasım 2015

Informationsflut begegnen - Texte und Begriffe durch Fragen zu hinterfragen lernen

Gunnar Schanno erläutert in „Informationsflut im Griff der Fragen“, wie man Informationen kritisch verarbeiten kann.


BildFragen zielen nicht nur darauf, eine Antwort zu erhalten. Im Zusammenhang des Fragens geht es auch um eine Haltung, sich nicht mit dem Vordergründigen zufrieden zu geben. Im Erfassen der Informationsflut über die Massenmedien, in Print oder in elektronischen (Internet-)Formaten ist es hilfreich, in fragend-analytischer Geübtheit den Fakten, Meinungen, Behauptungen aller Medieninhalte zu begegnen. Gunnar Schanno stellt in „Informationsflut im Griff der Fragen“ ein Fragekonzept vor, dass auch die immer aktivere Rolle des Lesers/Zuschauers als Mitbeteiligter, etwa in Social Media, berücksichtigt. Aus diesem Grund steht auch die mit der größten Informationspower in den Medien repräsentierte Politik/Zeitgeschichte im Mittelpunkt der Fragen.


Das Buch gibt Bestärkung darin, über eine im eigenen Kopf sich verselbständigende Technik des Fragens der Informationsflut „kritisch-gekonnter“ zu begegnen. Schanno zeigt in seinem praxisnahen Buch Fragebeispiele, die Blickschärfe vor allem für textliche Inhalte und Begriffe aufzeigen. Sein detailreiches Sachbuch richtet sich an mündige Bürger unserer Informationsgesellschaft und erläutert, wie wir der Informationsflut, die täglich auf uns eindringt, sinnvoll begegnen können.


„Informationsflut im Griff der Fragen“ von Gunnar Schanno ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-7323-6091-8 zu bestellen. Der tredition Verlag hat es sich zum wichtigsten Ziel gesetzt, jungen und unbekannten Autoren die Veröffentlichung eigener Bücher zu ermöglichen, aber auch Verlagen und Verlegern eine Kooperation anzubieten. tredition veröffentlicht Bücher in allen Medientypen, vertreibt im gesamten Buchhandel und vermarktet Bücher seit Oktober 2012 auch aktiv.


Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: www.tredition.de


Über:


tredition GmbH
Frau Nadine Otto
Grindelallee 188
20144 Hamburg
Deutschland


fon ..: 040.41 42 778.00
fax ..: 040.41 42 778.01
web ..: http://www.tredition.de
email : presse@tredition.de


Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online-Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.


Der 2006 gegründete Anbieter ist darauf spezialisiert, durch das Optimieren von Auflagenmanagement, Vertrieb und Abrechnungswesen die Erträge für Verlage, Unternehmen und Autoren zu maximieren. tredition ist Preisträger des Webfuture Awards der Hansestadt Hamburg und erhielt den Förderpreis des Mittelstandsprogramms. Darüber hinaus gewann das Unternehmen den Preis Digitale Innovation Pitch (BUIDP). Neben privaten Autoren auf seinem eigenen Self-Publishing-Portal tredition.de hat tredition auch Unternehmen wie brand eins, Hamburger Abendblatt, Hamburger Morgenpost, Neue Westfälische, Bucerius Law School, kress, CHIP oder die Kamphausen Mediengruppe im Kunden-Portfolio.


Pressekontakt:


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18 Mayıs 2015

Fakten und Fiktionen zur Fibromyalgie

Fakten und Fiktionen zur Fibromyalgie(Mynewsdesk) Dr. Wormers neuer Kompakt-Ratgeber (http://www.mankau-verlag.de/verlagsprogramm/gesundheit/wormer-dr-eberhard-j-fibromyalgie-kompakt-ratgeber/) räumt mit Irrtümern auf und beantwortet alle Fragen rund um die Schmerzkrankheit


Der Arzt und Fachautor Dr. med. Eberhard J. Wormer (http://www.mankau-verlag.de/autoren/autoren-q-z/wormer-dr-eberhard-j/) informiert in seinem neuen Buch umfassend über die chronische Erkrankung. Neben Theorien, Fakten und Fiktionen zur Fibromyalgie und ihren typischen Symptomen werden medizinische Therapie- und Selbsthilfekonzepte vorgestellt.


Hoher Informationsbedarf zur Fibromyalgie


Fibromyalgie oder FMS (Fibromyalgie-Syndrom) ist eine chronische, bislang nicht heilbare Erkrankung unbekannter Ursache. Weit streuende Schmerzen wechselnder Lokalisation und Intensität, vor allem in der Muskulatur, eine generell erhöhte Reizempfindlichkeit sowie Schlafstörungen, Müdigkeit und Erschöpfung sind die Hauptsymptome.


Viele Ärzte und die breite Öffentlichkeit sind über die Schmerzkrankheit nach wie vor unzureichend informiert. Und dies, obwohl die Erkrankung nicht nur Betroffene schwer beeinträchtigt, sondern auch deren gesamtes persönliches Umfeld nachhaltig in Mitleidenschaft zieht: Beruf, Partnerschaft und Familienleben. Allzu schnell führt dieses Unwissen dazu, Menschen mit Fibromyalgie als “Simulanten” oder “eingebildete Kranke” zu etikettieren. Der hohe Anteil von Fehldiagnosen und die große Zahl nicht behandelter Patienten weisen auf den dringend nötigen Informationsbedarf hin. Der Kompakt-Ratgeber “Fibromyalgie” klärt über den derzeitigen Stand des Wissens auf und gibt wertvolle Hinweise zur Behandlung.


Schmerzen – das unbekannte Leiden


“Chronische Schmerzen wirken zerstörerisch auf den ganzen Menschen. Der eigene Bewegungsspielraum wird eingeschränkt. Die Welt schrumpft. Die Wahrnehmung der Realität verändert sich, stimmt nicht mehr mit der Wahrnehmung Außenstehender überein. Jede Wahrnehmung und Erfahrung des schmerzkranken Menschen ist vom Dunst der Schmerzen durchdrungen. Eine unüberwindliche Mauer trennt den Schmerzkranken vom Rest der Welt.” So beschreibt Dr. med. Wormer den Leidensweg der Betroffenen.


Die Vielfalt an Beeinträchtigungen ist ein Grund für deren Verzweiflung und die Unsicherheit der Mediziner. Denn eine allgemeingültige, überzeugende und brauchbare Definition der Fibromyalgie fehlt noch. Darüber hinaus mangelt es auch an verlässlichen Kenntnissen über die Ursachen. Heute deutet man die rätselhafte FMS-Befindlichkeit als Zustand einer in allen Körpersystemen permanent überdurchschnittlich erhöhten Sensibilität. Da entsprechende Anpassungsreaktionen über Jahre fixiert wurden, steht man vor der schier unlösbaren Aufgabe, die Fehlfunktionen zu korrigieren, um wieder ein halbwegs normales Leben führen zu können. Die Zukunft der Schmerztherapie liegt in einer vernünftigen Kombination unterschiedlicher Behandlungsmethoden.


Erfolg durch Eigeninitiative


Die besten Erfolgschancen für die Behandlung der Fibromyalgie bieten zurzeit ganzheitliche und multimodale Konzepte, die auf die Eigeninitiative der Betroffenen setzen. “Sie selbst sind die erste Instanz bei allen Entscheidungen”, rät Dr. med. Wormer deshalb. “Sie selbst kennen Ihre Schmerzen und Ihre Symptome am besten. Niemand sonst kann Ihre Situation wirklich nachempfinden. Es ist Ihr persönlicher Schmerz und Ihre persönliche Leidensgeschichte. Nur Sie selbst werden mit kleinen Schritten, von Etappensieg zu Etappensieg, den Weg zur Schmerzfreiheit finden.”


Betroffene haben viele Möglichkeiten, aus dem Angebot an Informationen das beste Konzept für sich zu finden. Mit deren Hilfe und Unterstützung erhöhen sich die Erfolgschancen, die Schmerzkrankheit zu bewältigen. Es wird zwar keinen schnellen Sieg, aber zunehmend kleine Fortschritte in Richtung einer besseren Lebensqualität geben.


Buch-Tipp:


Dr. med. Eberhard J. Wormer: Fibromyalgie. Kompakt-Ratgeber. Chronischen Schmerz erfolgreich bewältigen. Mankau Verlag, 1. Aufl. April 2015, Klappenbroschur, durchgehend farbig, 127 S., 11,5 x 16,5 cm, 7,99 Euro (D) / 8,20 Euro (A), ISBN 978-3-86374-211-9.


Link-Empfehlungen:


Informationen zum Kompakt-Ratgeber “Fibromyalgie” (http://www.mankau-verlag.de/verlagsprogramm/gesundheit/wormer-dr-eberhard-j-fibromyalgie-kompakt-ratgeber/)


Zur Leseprobe im PDF-Format (http://www.mankau-verlag.de/fileadmin/mankau-verlag/Leseproben/Fibromyalgie_Leseprobe.pdf)


Mehr zum Autor Dr. med. Eberhard J. Wormer (http://www.mankau-verlag.de/autoren/autoren-q-z/wormer-dr-eberhard-j/)


Zum Internetforum mit Dr. med. Eberhard J. Wormer (http://www.mankau-verlag.de/forum/forum.php)


Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/mankau-verlag-gmbh/pressreleases/fakten-und-fiktionen-zur-fibromyalgie-1161724) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Mankau Verlag GmbH (http://www.mynewsdesk.com/de/mankau-verlag-gmbh).


Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/pjtzlk


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Unter dem Motto “Bücher, die den Horizont erweitern” veröffentlicht der im Jahr 2004 gegründete Mankau Verlag rund 20 Neuerscheinungen pro Jahr. Schwerpunkte des Verlagsprogramms sind Ratgeber aus den Bereichen Gesundheit, Heilung und Lebenshilfe.


Kontakt



Juliane Hordenbach

Reschstraße 2

82418 Murnau

++49 (0) 88 41 / 62 77 69-0

kontakt@mankau-verlag.de

http://shortpr.com/pjtzlk



http://www.pr-gateway.de/media/primage/257735.jpgFakten und Fiktionen zur Fibromyalgie

10 Ocak 2015

Wohnungssuche: Welche Fragen darf der Vermieter zulässigerweise stellen? Wann darf der Mieter lügen?

Wohnungssuche: Welche Fragen darf der Vermieter zulässigerweise stellen? Wann darf der Mieter lügen? -

Ein Interview von Maximilian Renger mit Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.


Gerade in den Ballungszentren herrscht zunehmend Wohnungsknappheit. Gleichzeitig herrscht bei vielen Vermietern die Sorge, einem Mietnomaden aufzusetzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich immer öfter die Frage, welche Informationen der Vermieter vom Mieter verlangen darf. Auf welche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß antworten und wann darf er lügen?


Maximilian Renger: Vermieter verlangen immer detailliertere Auskünfte von ihren Mietern und stellen Fragen bis ins Privatleben hinein. Ist das zulässig?


Fachanwalt Bredereck: Viele der Fragen, die heute in der Praxis gestellt werden, sind ganz klar unzulässig. Umgekehrt darf man natürlich nicht vergessen: Wer die Auskünfte verweigert, bekommt oft die Wohnung nicht. Bei 50 Bewerbern oder mehr findet der Vermieter immer einen, der die Informationen freiwillig herausrückt.


Maximilian Renger: Wer sich hier seine Chancen nicht verderben will, ist ja gezwungen zu lügen.


Fachanwalt Bredereck: Ja. Auf unzulässige Fragen darf man allerdings jedenfalls juristisch betrachtet auch lügen.


Maximilian Renger: Das bedeutet, wenn ich lüge kann mir hinterher nichts passieren?


Fachanwalt Bredereck: Wenn die Frage wirklich unzulässig war nicht. Unterlagen darf ich allerdings auch in diesem Fall nicht fälschen. Auch wenn der Vermieter ein bestimmtes Dokument nicht verlangen darf, bleibt eine Urkundenfälschung strafbar. Auf die zulässigen Fragen muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.


Maximilian Renger: Welche Fragen sind dann zulässig? Man liest hier alle möglichen Einzelentscheidungen, die sich teilweise sogar widersprechen und es ist schwer den Überblick zu behalten.


Fachanwalt Bredereck: Man muss sich immer die Frage stellen, ob der Vermieter an einer Frage ein berechtigtes Interesse hat. Außerdem darf die Frage weder diskriminierend seien noch in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters unverhältnismäßig eingreifen.


Maximilian Renger: Fangen wir mal mit dem berechtigten Interesse an. Wann liegt dieses vor?


Fachanwalt Bredereck: Die Zahlung der Miete gehört zu den Hauptleistungspflichten des Mieters. Entsprechend sind alle Fragen rund um die Erforschung der Zahlungsfähigkeit des Mieters tendenziell zulässig. Das betrifft Fragen nach dem Einkommen, Gehaltspfändungen, Insolvenzverfahren ebenso wie Fragen nach dem Bezug von Sozialleistungen. Aber auch Fragen zum früheren Zahlungsverhalten des Mieters sind grundsätzlich zulässig.


Maximilian Renger: Wie sieht es mit der so genannten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?


Fachanwalt Bredereck: Nach der in diesem Punkt etwas unglücklichen Rechtsprechung hat ja der Mieter gegen den alten Vermieter allenfalls dann einen Anspruch auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, wenn diese in der Region üblich ist bzw. sogar gar nicht. Das ist deshalb unglücklich, weil der Mieter dann ja immer in seiner Region verbleiben müsste. Wenn er in einer Region umziehen will, wo eine solche verlangt wird, findet er keine Wohnung. Wenn man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent umsetzen würde, müsste man das Verlangen nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als unzulässig ansehen.


Maximilian Renger: Das hilft aber dem sich bewerbenden Mieter nicht die Wohnung zu bekommen.

Außerdem ist ja auch die gerichtliche Geltendmachung äußerst problematisch, oder?


Fachanwalt Bredereck: Natürlich. Bis man den Schein hatte, sitzt man auf der Straße. Ich empfehle deswegen proaktiv dem künftigen Vermieter teilgeschwärzte Kontoauszüge über die früheren regelmäßigen Mietzahlungen vorzulegen. Der Vermieter kann dann sehen, dass die Zahlungen in gleichmäßiger Höhe regelmäßig beim Vermieter eingegangen sind.


Maximilian Renger: Wie sieht es mit Fragen nach dem Familienstand aus?


Fachanwalt Bredereck: Auch wenn man dann mal wieder anderes hört – meiner Ansicht nach sind solche Fragen heutzutage unzulässig. Der Vermieter kann allenfalls fragen, mit wie vielen Personen man in die Wohnung einziehen möchte. Dann kann ein berechtigtes Interesse bestehen, zum Beispiel mit Blick auf die Betriebskostenabrechnung oder die Größe der Wohnung.


Maximilian Renger: Eine beliebte Frage ist auch die nach den Rauchgewohnheiten?


Fachanwalt Bredereck: Raucher werden zunehmend hetzgejagt. Trotzdem würde ich momentan noch denken, wer diese Frage bewusst falsch beantwortet und trotzdem später ab und zu mal eine schmökert, muss keine Kündigung befürchten. Im Zweifel hat einen die Sucht dann erst nach dem Start des Mietverhältnisses befallen.


Maximilian Renger: Wie verhält es sich mit Fragen nach dem Haustier?


Fachanwalt Bredereck: Soweit die Haltung des jeweiligen Haustiers durch den Mietvertrag nicht wirksam verboten werden kann, muss ich auch nicht wahrheitsgemäß antworten. Ich muss also meine Leidenschaft für Aquarienfische, Hamster oder Schildkröten nicht offenbaren. Anders sieht es aus, wenn ich gefährliche Giftschlangen oder etwa ein Hängebauchschwein halten will. Bei Hunden ist die Rechtslage inzwischen derart verworren, dass man nur empfehlen kann, hier mit offenen Karten zu spielen.


Maximilian Renger: Welche Folgen muss man befürchten, wenn man Fragen falsch beantwortet?


Fachanwalt Bredereck: Wenn die Frage unzulässig war, zumindest keine juristischen. Wenn die Frage zulässig war und falsch beantwortet wurde, kann der Vermieter den Mietvertrag unter Umständen anfechten oder, wenn man schon in die Wohnung eingezogen ist, fristlos kündigen. Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind allerdings hoch. In beiden Fällen muss der Vermieter darlegen können, dass er bei wahrheitsgemäßer Beantwortung den Vertrag geschlossen hätte.


Maximilian Renger: Dem Vermieter, der unzulässige Fragen stellt, drohen keine unangenehmen Folgen?


Fachanwalt Bredereck: In der Regel passiert nichts. Theoretisch könnte allerdings der Mieter bei diskriminierenden Fragen Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen. Das passiert, soweit ich die Praxis überblicke, allerdings momentan kaum. Was ich allerdings sehe ist, dass Vermieter teilweise so absurde Fragen stellen, dass ihnen wirklich gute Mieter durch die Lappen gehen und nur Betrüger ihren Anforderungen gerecht werden.


Maximilian Renger: Wieso?


Fachanwalt Bredereck: So rief mich zum Beispiel neulich ein Mann an, der erklärte keine Wohnung zu bekommen, weil er keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen könne. Ich machte ihm den Vorschlag, seine alten Kontoauszüge mit dem früheren Zahlungen der Miete vorzulegen (siehe oben). Das konnte er auch nicht, weil er bisher in seiner Eigentumswohnung gewohnt hatte. Das Beispiel zeigt gut, wie man einen interessanten Mieter verlieren kann, weil man als Vermieter auf formalistischem Vorgehen beharrt.


Maximilian Renger: Danke für das Gespräch.


22.9.2014


Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com


Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.


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Wohnungssuche: Welche Fragen darf der Vermieter zulässigerweise stellen? Wann darf der Mieter lügen?