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23 Kasım 2015

Neuerscheinung: Erben und Schenken

Nachlassplanung mit Durchblick für jedermann


Neuerscheinung: Erben und SchenkenWer erbt, wenn nichts geregelt ist? Was kann ich in einem Testament festlegen? Werden meine Erben Erbschaftsteuer zahlen müssen? Kann ich nicht schon zu Lebzeiten etwas verschenken? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die Broschüre „Erben und Schenken“ aus der Klartext-Reihe von Wolters Kluwer.


Wer soll erben? Was sind Pflichtteil, Vermächtnis oder Auflagen?


Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten! Profis aus der Beratungspraxis haben komprimiert auf 32 Seiten die Grundlagen zum Erbrecht und der Erbschaftsteuer für jedermann verständlich aufbereitet. Die Broschüre stellt alle wichtigen Informationen für einen typischen Erbfall in Deutschland zusammen. Der Leser erhält das Wissen, das er benötigt, um sein eigenes Erbe und damit die Vermögensweitergabe auf seinen Partner oder die nächste Generation zu regeln.


Verständlich und hilfreich durch Beispiele, Tipps und Checklisten


Dabei werden sowohl die rechtlichen Aspekte beleuchtet, als auch die steuerlichen Gegebenheiten vorgestellt. Zahlreiche Beispiele und Tipps aus der Praxis helfen dem Leser bei der Planung und Umsetzung seiner Vermögensnachfolge. Checklisten sorgen dafür, dass die Überlegungen des potentiellen Erblassers in rechtlicher und steuerlicher Sicht keine wichtigen Aspekte unberücksichtigt lassen.


Jetzt bestellen!


Weitere Informationen zur Broschüre „Erben und Schenken“ sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie im Online Shop von Wolters Kluwer (https://shop.wolterskluwer.de/wkd/detail/erben-und-schenken,978-3-89699-478-3,wkd-information-services,87075/).


Über www.versicherungspraxis24.de


VersicherungsPraxis24 – das Portal für Versicherungsprofis. Hier erhalten Vermittler ihr komplettes Handwerkszeug in nur einem Portal. Ob mit Fachbeiträgen, Gesetzen & Urteilen oder täglichen News – das Expertenteam stellt alles Wissenswerte aus der Versicherungs- und Finanzbranche kompakt und verständlich zusammen. Diverse praxisnahe Arbeitshilfen & Serviceangeboten runden das Portfolio ab.


Über Wolters Kluwer


Der Wissens- und Informationsdienstleister Wolters Kluwer bietet in Deutschland insbesondere in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern fundierte Fachinformationen in Form von Literatur, Software und Services für den professionellen Anwender. Hauptsitz von Wolters Kluwer in Deutschland ist Köln, hier beschäftigt das Unternehmen an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter.


Weitere Informationen finden Sie unter www.wolterskluwer.de


Wolters Kluwer in Deutschland ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer n.v. mit Sitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande), der bei einem Jahresumsatz (2014) von 3,7 Milliarden Euro weltweit rund 19.000 Mitarbeiter beschäftigt und Kunden in über 170 Ländern bedient. Die Aktien sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet, außerdem werden sie in der AEX und im Euronext 100 Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie in Form eines Sponsored Level 1 Amercian Depositary Receipt (ADR) Programms auf dem Over the Counter-Markt gehandelt (WTKWY).


Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com


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Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Marcus Steinhorst

Feldstiege 100

48161 Münster

02533-9300-232

02533-9300-50

MSteinhorst@wolterskluwer.de

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16 Kasım 2015

Das Behindertentestament

Sozialhilfeträger können bei erfolgten Sozialleistungen auf das Erbe, das Vermächtnis und den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes zugreifen. Notarin Bettina Schmidt erläutert Testamentsgestaltungen.


Das BehindertentestamentFrankfurt, 16. November 2015 – Haben Eltern ein behindertes Kind, so ist es ihnen besonders wichtig, dass dieses auch über ihren Tod hinaus versorgt sein wird und das Familienvermögen nicht vom Sozialhilfeträger verwertet wird. In einem aktuellen Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt, greift Notarin Bettina Schmidt dieses Thema auf und stellt dar, wie ein Behindertentestament gestaltet werden kann, um die Ziele der Eltern zu erreichen.


Muss ein behindertes Kind im erheblichen Umfang Sozialleistungen beziehen, so kann der Sozialhilfeträger den Erbteil des Kindes kraft Gesetzes auf sich überleiten und diesen verwerten. Gleiches gilt für den Pflichtteilsanspruch des Kindes. Setzen die Eltern in einem Testament daher das Kind nur als ihren Erben ein oder belassen es sogar bei der gesetzlichen Erbfolge, so kommt dies lediglich dem Sozialhilfeträger zugute, der das Familienvermögen verwerten kann.


Es gibt jedoch Testamentsgestaltungen, die diesen Zugriff verhindern können. Eine mögliche Gestaltungsvariante ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament der Eltern, in dem das behinderte Kind jedoch nur als Vorerbe eingesetzt wird. Wichtig ist, dass der dem Behinderten durch Testament zugewendete Erbteil stets mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils entspricht. Als Nacherben des behinderten Kindes kommen der länger lebende Ehegatte, Kinder des Behinderten und/oder seine Geschwister in Betracht.


Die Vor- und Nacherbschaft muss mit einer Dauertestamentsvollstreckung flankiert werden, wobei der Testamentsvollstrecker angewiesen wird, dem Behinderten stets nur Geld- oder Sachleistungen aus dem Erbteil in dem Umfang zuzuwenden, so dass der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann.


Diese Testamentsgestaltung verhindert, dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreifen kann und gewährleisten gleichzeitig, dass das Kind aus der Erbmasse dauerhaft versorgt wird.

Eine solche Gestaltung eines Behindertentestaments ist sogar durch den Bundesgerichtshof anerkannt und stellt gerade keinen Gestaltungsmissbrauch der Eltern dar. Da es allerdings unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments gibt und dieses auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen ist, rät Notarin Bettina Schmidt zu einer ausführlichen Beratung beim Notar.


Link zum ausführlichen Fachartikel:

www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/erbrecht/370-das-behindertentestament.html (http://www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/erbrecht/370-das-behindertentestament.html)


Über Notarin Bettina Schmidt


Bettina Schmidt ist in Frankfurt als Notarin bestellt und unterstützt Mandanten von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bringt sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältin mit ein.


Als Notar in Frankfurt (http://www.schmidt-kollegen.com/notar-frankfurt.html) bietet Notarin Schmidt sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem im Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassische Treuhandtätigkeiten.


Weitere Informationen und Blog von Notarin Bettina Schmidt:

www.notar-frankfurt-am-main.de (http://www.notar-frankfurt-am-main.de)


Tag-IT: Behindertentestament, Testament, Behinderter, Testamentsvollstreckung, Erbe, Pflichtteil, Erbrecht, Notar Frankfurt


Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main


Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.


Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.


Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com


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Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt

Bettina Schmidt

Guiollettstraße 27

60325 Frankfurt am Main

069 / 72 30 17

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21 Ekim 2015

Bankrecht Schwabmünchen - Martin J. Haas Rechtsanwalt

Rechtliche Probleme mit der Bank? Konsultieren Sie die auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei MJH in Schwabmünchen.


In unserer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft verändert sich die Rechtslage fast täglich. Angesichts dessen sein „gutes Recht“ zu wahren, stellt manchmal eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Die auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei MJH Rechtsanwälte in Schwabmünchen beraten Sie in kniffligen Angelegenheiten des Bankrechts und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.


Ihre Mandanten im Bedarfsfall sicher durch das Labyrinth des Bankrechts zu geleiten, darin sehen die Rechtsanwälte der Kanzlei MJH, Schwabmünchen ihre Aufgabe. Um Ihnen umfassenden rechtlichen Beistand gewähren zu können, stellen die Schwabmünchener Rechtsspezialisten in punkto Bankrecht ein umfangreiches Leistungsportfolio zur Verfügung. Folgende im Bankrecht angesiedelte Situationen können rechtlichen Beistand erforderlich machen:

– Sie haben wirtschaftliche Verluste bei unzureichender Risikoaufklärung erlitten

– Sie sind Opfer eines Phishing-Angriffs geworden; Hacker haben sich an Ihrem Konto gütlich getan oder Ihre Kreditkarte geknackt

– Ihr gutes Geld wurde in eine Schrottimmobilie investiert

– Sie haben einen Kreditvertrag nebst Restschuldversicherung abgeschlossen, nun will die Versicherung nicht zahlen

– Sie haben Probleme bekommen, weil sie als Bürge für ein Darlehen haften

– Ihr Sparvertrag wurde nicht ordentlich abgerechnet

– Sie haben hochspekulative Finanzinstrumente vermittelt bekommen und Geld verloren

– Ausländische Broker haben Derivatsgeschäfte in den Sand gesetzt; Sie haben einen Teil Ihres Vermögens verloren.

In all diesen Fällen beraten die Fachanwälte aus Schwabmünchen Sie auf der aktuellen Grundlage des Bankrechts, prüfen Erfolgsaussichten, klären rechtliche Risikofaktoren, nötigenfalls auch Chancen und Risiken einer Prozessführung.


Die Rechtsanwälte der Kanzlei in Schwabmünchen zeichnen sich sämtlich durch Erfahrung und hohe fachliche Kompetenz, speziell im Bankrecht aus. Sämtliche Aufgabenstellungen und Fälle gehen die Anwälte Martin J. Haas, Sandra D. Hass, Daniel Kleiner und Oleksandra Cofala zielorientiert, kostenbewusst und pragmatisch an. Dabei spielen die Schwabmünchener Anwälte von Anfang an mit offenen Karten. Wenn nichts geht und dies sofort erkennbar ist, sagen sie ihren Mandanten dies bereits im Vorfeld während einer Erstberatung. So entstehen keine hohen Kosten. Respekt, Offenheit, Transparenz und Sensibilität sind für alle Mitarbeiter der Kanzlei in Schwabmünchen selbstverständlich.


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Kapitalmarktrecht Schwabmünchen – MJH Rechtsanwälte, Martin J. Haas Rechtsanwalt


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6 Ağustos 2015

Digitaler Nachlass immer wichtiger

Facebook hat den Erben für das FB-Profil eingerichtet. Immer mehr Menschen sind umfangreich im Web vertreten: Social Media, Shops, Mail-Konten, Zahlungssysteme und mehr. Wer darf im Todesfall was entscheiden, veranlassen, tun? Aufklärung im Interview


Digitaler Nachlass immer wichtigerDigitaler Nachlass immer wichtiger

Facebook hat den Erben für das FB-Profil eingerichtet. Immer mehr Menschen sind umfangreich im Web vertreten: Social Media, Shops, Mail-Konten, Zahlungssysteme und mehr. Wer darf im Todesfall was entscheiden, veranlassen, tun? Wie sieht das im Betreuungsfall aus? Aufklärung liefert Rechtsanwältin Elke Nicole Kestler aus Cham im Gespräch mit JURA DIREKT.


„Heute (…) hinterlassen viele Menschen nach ihrem Tod jede Menge Spuren im Netz. (…) Bei Facebook und Twitter gehen weiterhin Nachrichten ein. Ebay-Käufer erwarten Antwort, Paypal wartet auf Zahlungen für bestellte Waren. Vertragspartner buchen für Online-Verträge und Abos vom Konto des Verstorbenen ab“, so ein Artikelauszug auf der Website der Bundesregierung. Kaum jemand hat seinen digitalen Nachlass geregelt. Das kann kompliziert werden, denn Verträge gehen auf die Erben über.


JURA DIREKT: Frau Kestler, was kann man im Todesfall tun, wenn kein digitaler Nachlass geregelt ist?


Elke Nicole Kestler: Man sollte als Erbe oder nächster Angehöriger so schnell wie möglich eine Übersicht der laufenden Verträge herstellen und bestehende Mitgliedschaften kündigen sowie die Löschung von Profilen in den Social Media Portalen veranlassen. Die Anbieter verlangen in der Regel eine Vollmacht, eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein, im Ausland auch schon mal eine beglaubigte Sterbeurkunde. Das größte Problem ist allerdings heraus zu finden, wo der Erblasser überall registriert war.


JURA DIREKT: Worauf ist im Hinblick auf den digitalen Nachlass zu achten?


Elke Nicole Kestler: Jeder Internetnutzer sollte sämtliche Zugangsdaten und Passwörter zu Mail-Konten und Internetdiensten sowie Hinweise, wo laufende Verträge zu finden sind, für den „Fall des Falles“ auflisten . Insbesondere zu kündigende, kostenpflichtige Zugänge sind mit den entsprechenden Daten zu benennen.


JURA DIREKT: Manche Social Media Portale bieten eigene Nachlass-Regelungen. Was ist davon zu halten?


Elke Nicole Kestler: Bei Google kann man festlegen, wer nach seinem Tod Zugriff auf sein Profil haben soll. Man kann das Profil auch komplett löschen lassen. Bei Facebook kann man löschen lassen oder einen Nachlasskontakt festlegen, der das Profil weiter pflegen darf. Problematisch ist, dass man nur einen Facebook-Freund als Nachlasskontakt hinzufügen kann. Insgesamt ist die Situation unübersichtlich. Zu empfehlen ist die Klärung des digitalen Nachlasses in einem Testament, auch was Social Media angeht.


JURA DIREKT: Was geschieht mit Mail- und Webkonten, wenn eine Person lebt, die eigenen Dinge aber nicht mehr selbst regeln kann?


Elke Nicole Kestler: Ist keine Vollmacht vorhanden, kündigt ein gerichtlich bestellter Betreuer sämtliche digitalen Konten und Verträge. Mit einer Vollmacht kann geregelt werden, wer Zugriff auf Konten und Portale hat und was damit geschehen soll. Empfehlenswert ist eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, bis mindestens ein Erbe widerruft. Dann kann der Bevollmächtigte auch nach dem Ableben des Vollmachgebers sofort bezüglich des digitalen Nachlasses tätig werden.


JURA DIREKT: Frau Kestler, wir danken Ihnen für das Gespräch


3.129 Zeichen mit Leerzeichen


Expertin / Interviewpartnerin


Elke Nicole Kestler

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

Altenstadter Str. 11

93413 Cham

09971 / 7644862


JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge. Sie unterstützt Interessenten in der Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwälten zu Vollmachten und Verfügungen (Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung). Vorteile: Kostensicherheit und transparente Abläufe. Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente sowie auf Wunsch ein dauerhafter Service, insbesondere mit sicherer Dokumentenaufbewahrung, Aktualisierung, Einarbeitung von Gesetzesänderungen und Notfall-Unterstützung, auch bei rechtlichen Herausforderungen.


Kontakt

JURA DIREKT GmbH

Jürgen Zirbik

Gutenstetterstraße 8e

90449 Nürnberg

0911 927850

j.zirbik@juradirekt.com

http://www.juradirekt.com


http://www.youtube.com/watch?v=zYZ5KhPXDAI



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16 Temmuz 2015

Neue Homepage der Kanzlei Lübke-Ridder informiert über Seniorenrecht

formativ.net Internetagentur erstellt im Auftrag der Stuttgarter Rechtsanwälte Internetseite zum Themenfeld Seniorenrecht, Vorsorge und Erbrecht


Neue Homepage der Kanzlei Lübke-Ridder informiert über SeniorenrechtFrankfurt/Stuttgart, 16. Juli 2015 – Beim Älter werden ergeben sich häufig komplexe Rechtsprobleme, die gleich mehrere Rechtsgebiete betreffen. Zusammengefasst wird dies unter dem Oberbegriff Seniorenrecht. Im Detail umfasst die Aufgabestellung bei der Beratung und Vertretung älterer Menschen und ihrer Angehöriger Fragen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Behindertenrecht ebenso wie im Betreuungs- und Vorsorgerecht, im Sozialrecht oder Medizinrecht. Allgemeine Informationen zum Seniorenrecht und zu den Beratungsangeboten ihrer Kanzlei stellt Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder nun auf einer Internetseite zum Seniorenrecht vor. Die Umsetzung der neuen Website erfolgte durch die formativ.net Internetagentur, Frankfurt am Main und Karlsruhe.


Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder aus Stuttgart ist seit 1994 in familienrechtlich orientierter Kanzlei tätig. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt hierbei auf dem Seniorenrecht, das nicht zuletzt angesichts des demographischen Wandels und unserer immer älter werdenden Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. „Als Rechtsanwältin mit einem Schwerpunkt im Seniorenrecht unterstütze ich meine Mandanten, sich ein selbstbestimmtes Älterwerden zu sichern. Dies ist möglich mit einer rechtzeitig getroffenen rechtlichen Eigenvorsorge“, erläutert Rechtsanwältin Lübke-Ridder.


Eine kompetente Beratung und Vertretung im Seniorenrecht erfordert vom beauftragten Anwalt oder der beauftragten Rechtsanwältin eine intensive Beschäftigung mit den verschiedenen Rechtsfeldern. Darüber hinaus käme aber gerade im Seniorenrecht auch einem entsprechenden Fingerspitzengefühl im würdevollen Umgang mit den Menschen eine ganz besondere Bedeutung zu, insbesondere wenn es um sehr persönliche Themen wie Vorsorge, Gesundheit und Pflege geht. Denn viele Fragestellungen im Seniorenrecht hängen mit der nachlassenden Gesundheit und Behinderungen im Alter zusammen.


Technische Grundlage für den neuen Internetauftritt der Kanzlei zum Thema Seniorenrecht ist das Joomla CMS in seiner aktuellen LTS-Version. Sowohl das Webdesign als auch die Programmierung und Einrichtung der Website erfolgten durch die formativ.net oHG, Agentur für Webdesign, Programmierung und Onlinemarketing, die bereits mehrere Internetseiten für die Stuttgarter Kanzlei erfolgreich umgesetzt hat. An zwei Standorten in Frankfurt am Main und Karlsruhe bietet das Team der Onlineagentur Full-Service Dienstleistungen rund um das Thema Internet für Unternehmen, Verbände, Institutionen und Behörden. Hierzu arbeiten Webdesigner, Webentwickler, App-Programmierer und Fachleute für Onlinemarketing und SEO Hand in Hand. formativ.net hat sich unter anderem auf die Umsetzung von individuellen und komplexen Internetseiten und Online-Portalen mit Joomla spezialisiert.


Weitere Informationen zu den Themen Seniorenrecht, Vorsorge und Erbe:

http://www.seniorenrecht-kanzlei.de


Über die formativ.net oHG, Internetagentur Frankfurt und Karlsruhe


formativ.net ist eine Full-Service Internetagentur für Webdesign, Datenbankentwicklung und Online-Marketing, SEO. Seit über 15 Jahren gestaltet, programmiert und vermarktet die Online Agentur mit Büros in Frankfurt am Main und Karlsruhe Internetseiten und Online-Portale. Die Erstellung von mittleren und größeren Internetauftritten mit den Content Management Systemen Joomla und WordPress, die Programmierung von individuellen Datenbankapplikationen für das Internet sowie die Entwicklung Apps und Mobile-Websites für Mobiltelefone und Tablets und die Vermarktung von Internetseiten durch Onlinemarketing und Suchmaschinenoptimierung (SEO) sind Schwerpunkte der täglichen Arbeit der Webdesigner, PHP-Programmierer und Onlinemarketing-Spezialisten von formativ.net.


Weitere Informationen:

www.formativ.net (http://www.formativ.net)


Aktuell: formativ.net sucht Webdesigner / Frontend-Developer für Standort Karlsruhe:


www.formativ.net/ueber-uns/stellenangebote.html (http://www.formativ.net/ueber-uns/stellenangebote.html)


Tag-It: Homepage Rechtsanwalt, Seniorenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Anwalt Stuttgart, Joomla CMS, PHP-Programmierer, Webprogrammierung, Webdesigner Frankfurt, Internetsoftware, Internetanwendungen, Webdesign Agentur, Internetagentur Karlsruhe, Online-Agentur, Webentwicklung


Nach dem Motto: „Wir machen Ihr Internet“ bietet die Kommunikationsagentur formativ.net aus Frankfurt und Karlsruhe Webdesign, Internetseiten, Programmierung, Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing, Pressearbeit, Text, Grafik, Multimedia, Hosting und Domains – kompetent aus einer Hand. Ein besonderer Schwerpunkt der Agentur ist das Erstellen von Internetauftritten auf Basis der Open Source CMS Joomla und WordPress sowie deren Erweiterung um dynamische Datenbankanwendungen mittels PHP und MySQL.


Kontakt

formativ.net oHG

Holger Rückert

Kennedyallee

60596 Frankfurt am Main

069 / 244 50 434

presse@formativ.net

http://www.webdesign-frankfurt-main.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/263196.jpgNeue Homepage der Kanzlei Lübke-Ridder informiert über Seniorenrecht

7 Nisan 2015

OLG Hamm: Zur Auslegung der Testamentsbestimmung " Erbschaft gemäß Berliner Testament"

Mit Beschluss vom 22.07.2014 nahm das Oberlandesgericht Hamm Stellung zur Auslegung der Bestimmung einer Erbschaft “gemäß Berliner Testament” in einem privatschriftlichen Testament (AZ.: I-15 W 98/14)


NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:


Hier errichtete der Erblasser ein formgültiges Testament. In diesem bestimmte er unter anderem, dass nach seinem Tod die Erbschaft “gemäß dem Berliner Testament” erfolgen und auch die Wiederverheiratungsklausel angewandt werden soll. Zur Familie des Erblassers gehörten zum Zeitpunkt seines Ablebens seine zweite Ehefrau sowie zwei Kinder aus seiner ersten, geschiedenen Ehe.


Die zweite Ehefrau des Erblassers meint, sie sei durch die betreffende Bestimmung Alleinerbin geworden und hat einen entsprechenden Erbschein zur Grundbuchberichtigung beantragt. Dem halten die Kinder des Erblassers entgegen, das Testament könne nicht im Hinblick auf die Erbfolge ausgelegt werden und daher gelte die gesetzlichen Erbfolge.


Das Amtsgericht wies den Antrag auf Erbschein mit Beschluss vom 09.01.2014 zurück (AZ.: 68 VI 303/13), wogegen die Antragstellerin Beschwerde einlegte. Der Beschwerde wurde durch das Nachlassgericht nicht abgeholfen; sie sei zwar statthaft, aber unbegründet, denn weder ausdrücklich noch durch Auslegung gelange man zu einer Alleinerbenstellung der Antragstellerin.


Im Rahmen einer Testamentsauslegung müsse der wirkliche Wille des Erblassers erforscht werden und es dürfe nicht zwingend am Wortlaut festgehalten werden. Das heißt, es müssen sowohl der Wortlaut als auch die Umstände außerhalb des Testaments gewertet werden. Könne der wirkliche Wille auf diese Art nicht festgestellt werden, so komme es auf den mutmaßlichen Erblasserwillen an.


Hier lasse sich nicht feststellen, was der Erblasser mit der genannten Bestimmung wollte, sondern nur, dass sich die Erbfolge nach dem Berliner Testament richten und eine Wiederverheiratungsklausel gelten soll. Daraus lasse sich nicht entnehmen, was nach der Auffassung des Erblassers ein Berliner Testament besagt, insbesondere auch nicht die Alleinerbenstellung der Antragstellerin. Der Erblasser wusste hier nicht, dass das Berliner Testament nur von Eheleuten gemeinschaftlich errichtet werden kann und seine diesbezüglichen inhaltlichen Vorstellungen können nicht festgestellt werden. Daher könne der Antragstellerin kein Erbschein als Alleinerbin ausgestellt werden.


In erbrechtlichen Gestaltungen, beispielsweise dem Erbvertrag oder dem Testament, sind präzise Bestimmungen vonnöten, damit der Wille später entsprechend umgesetzt werden kann. Ein Rechtsanwalt kann helfen, den Willen in der bestmöglichen Form festzuhalten.


Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.


Über:


NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
Deutschland


fon ..: +49 (0) 228 52279640
fax ..: +49 (0) 228 52279689
web ..: http://noethelegal.com
email : info@noethelegal.com


NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.


An den Standorten Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz beraten wir unsere Mandanten in erster Linie in wirtschaftsrechtlichen Aspekten, die sich vom Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht bis hin zum Steuerrecht erstrecken. Hierbei liegt unser Augenmerk nicht auf der oft verkürzten Lösung einzelner Probleme, sondern wir verstehen uns als juristische Begleiter unserer Mandanten, die auch den interdisziplinären Überblick behalten.


Ob beratend, planend, gestaltend oder vor Gericht:

Wir stehen für die Interessen unserer Mandanten dort ein, wo wir gebraucht werden.


Pressekontakt:


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Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn


fon ..: +49 (0) 228 52279640
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17 Ocak 2015

Rechtsanwälte in Landshut - Kanzlei SEGL

Rechtsanwälte in Landshut - Kanzlei SEGL -

In der Kanzlei SEGL – Rechtsanwälte in Landshut erwartet Sie ein kompetenter, vertrauenswürdiger juristischer Partner. Die Schwerpunkte liegen u.a. im Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.


Rechtsanwälte in Landshut - Kanzlei SEGL
Rechtsanwälte in Landshut – Kanzlei Segl (Bildquelle: Kanzlei Segl)


Die Anwaltskanzlei Segl im bayerischen Landshut kann mittlerweile auf über zehn Jahre erfolgreicher Tätigkeit zurückblicken. Im Jahre 2003 hat Rechtsanwältin Sandra Segl die Kanzlei gegründet und damit Mandanten ihr umfangreiches juristisches Fachwissen zur Verfügung gestellt.


Qualität und Rechtssicherheit als Anspruch


Die Rechtsanwälte der Kanzlei Segl legen ausdrücklichen Wert auf Beratungsqualität und Rechtssicherheit. Der Verwirklichung dieses Anspruchs dienen zahlreiche Spezialisierungen und Zusatzqualifikationen. Ständige Fort- und Weiterbildung der Rechtsanwälte ist ein wesentlicher Bestandteil der Kanzleiphilosophie. Sie ist unerlässlich, um bei zahlreichen Änderungen in vielen Rechtsgebieten immer auf dem Laufenden zu sein. Damit wird gleichzeitig dem Mandantenwunsch nach kompetenter Beratung Rechnung getragen.


Breites juristisches Spektrum


Das juristische Spektrum, das die beiden Rechtsanwälte abdecken, ist breit: Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gehören zu den Spezialgebieten der Kanzlei in Landshut.

– Im Familienrecht kümmern sich die Rechtsanwälte um alle Fragen rund um Trennung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Auch wenn es um den ehelichen Güterstand geht, sind die Rechtsanwälte erfahrene Ansprechpartner. Ein besonderer Service ist der Scheidung Online-Antrag. Damit kann eine Scheidung unkompliziert und abwicklungstechnisch einfach per Internet beantragt werden.

– Bei erbrechtlichen Themen hilft die Kanzlei in Landshut u.a. bei Erbangelegenheiten, Testamentserrichtungen und Pflichtteilsfragen.

– Vertragsrecht ist in vielen Lebensbereichen gefragt. Die Rechtsanwälte aus Landshut überprüfen und gestalten Verträge. Mietverträge, Arbeitsverträge, Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen sind Beispiele für die vielfältigen Vertragsformen, bei denen die Rechtsanwälte ihr Know How einbringen können.

– Das Mietrecht ist ein häufiges Feld juristischer Auseinandersetzungen. Die Kanzlei Segl vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter bei Streitigkeiten.

– Viele Arbeitsverhältnisse enden heute mit Prozessen vor dem Arbeitsgericht. Auch in diesem Bereich bieten die Rechtsanwälte aus Landshut ihren Mandanten kompetente Unterstützung.

– Bei Verkehrsverstößen oder im Zusammenhang mit Unfällen sind Rechtsstreitigkeiten typisch. Nicht selten geht es um Schuld- und Haftpflichtfragen. Hier hilft die Kanzlei Segl ebenfalls.


Übrigens: Mandate übernehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Segl vielfach nicht nur für Betroffene in Landshut und Umgebung, sondern auch deutschlandweit.


Kontakt zur Kanzlei in Landshut


Über die Online-Präsenz der Kanzlei in Landshut www.landshut-rechtsanwalt.com (http://www.landshut-rechtsanwalt.com/index.php) können Erstkontakte problemlos hergestellt werden. Auch die Vereinbarung eines Beratungstermins ist auf diesem Weg möglich.


SEGL Rechtsanwälte, Anwaltskanzlei in Landshut


Firmenkontakt

SEGL Rechtsanwälte

Sandra Segl

Stethaimerstr. 28

84034 Landshut

0871 / 430-680

kanzlei@segl.org


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Kunze Medien AG

Christiane Reiner

Maria-Josepha-Str. 6-8

80802 München

089/38187-187

christiane.reiner@kunze-medien.de


http://www.kunze-medien.de



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