Testament etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster
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23 Kasım 2015

Neuerscheinung: Erben und Schenken

Nachlassplanung mit Durchblick für jedermann


Neuerscheinung: Erben und SchenkenWer erbt, wenn nichts geregelt ist? Was kann ich in einem Testament festlegen? Werden meine Erben Erbschaftsteuer zahlen müssen? Kann ich nicht schon zu Lebzeiten etwas verschenken? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die Broschüre „Erben und Schenken“ aus der Klartext-Reihe von Wolters Kluwer.


Wer soll erben? Was sind Pflichtteil, Vermächtnis oder Auflagen?


Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten! Profis aus der Beratungspraxis haben komprimiert auf 32 Seiten die Grundlagen zum Erbrecht und der Erbschaftsteuer für jedermann verständlich aufbereitet. Die Broschüre stellt alle wichtigen Informationen für einen typischen Erbfall in Deutschland zusammen. Der Leser erhält das Wissen, das er benötigt, um sein eigenes Erbe und damit die Vermögensweitergabe auf seinen Partner oder die nächste Generation zu regeln.


Verständlich und hilfreich durch Beispiele, Tipps und Checklisten


Dabei werden sowohl die rechtlichen Aspekte beleuchtet, als auch die steuerlichen Gegebenheiten vorgestellt. Zahlreiche Beispiele und Tipps aus der Praxis helfen dem Leser bei der Planung und Umsetzung seiner Vermögensnachfolge. Checklisten sorgen dafür, dass die Überlegungen des potentiellen Erblassers in rechtlicher und steuerlicher Sicht keine wichtigen Aspekte unberücksichtigt lassen.


Jetzt bestellen!


Weitere Informationen zur Broschüre „Erben und Schenken“ sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie im Online Shop von Wolters Kluwer (https://shop.wolterskluwer.de/wkd/detail/erben-und-schenken,978-3-89699-478-3,wkd-information-services,87075/).


Über www.versicherungspraxis24.de


VersicherungsPraxis24 – das Portal für Versicherungsprofis. Hier erhalten Vermittler ihr komplettes Handwerkszeug in nur einem Portal. Ob mit Fachbeiträgen, Gesetzen & Urteilen oder täglichen News – das Expertenteam stellt alles Wissenswerte aus der Versicherungs- und Finanzbranche kompakt und verständlich zusammen. Diverse praxisnahe Arbeitshilfen & Serviceangeboten runden das Portfolio ab.


Über Wolters Kluwer


Der Wissens- und Informationsdienstleister Wolters Kluwer bietet in Deutschland insbesondere in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern fundierte Fachinformationen in Form von Literatur, Software und Services für den professionellen Anwender. Hauptsitz von Wolters Kluwer in Deutschland ist Köln, hier beschäftigt das Unternehmen an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter.


Weitere Informationen finden Sie unter www.wolterskluwer.de


Wolters Kluwer in Deutschland ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer n.v. mit Sitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande), der bei einem Jahresumsatz (2014) von 3,7 Milliarden Euro weltweit rund 19.000 Mitarbeiter beschäftigt und Kunden in über 170 Ländern bedient. Die Aktien sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet, außerdem werden sie in der AEX und im Euronext 100 Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie in Form eines Sponsored Level 1 Amercian Depositary Receipt (ADR) Programms auf dem Over the Counter-Markt gehandelt (WTKWY).


Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com


Kontakt

Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Marcus Steinhorst

Feldstiege 100

48161 Münster

02533-9300-232

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MSteinhorst@wolterskluwer.de

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/275057.jpgNeuerscheinung: Erben und Schenken

16 Kasım 2015

Das Behindertentestament

Sozialhilfeträger können bei erfolgten Sozialleistungen auf das Erbe, das Vermächtnis und den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes zugreifen. Notarin Bettina Schmidt erläutert Testamentsgestaltungen.


Das BehindertentestamentFrankfurt, 16. November 2015 – Haben Eltern ein behindertes Kind, so ist es ihnen besonders wichtig, dass dieses auch über ihren Tod hinaus versorgt sein wird und das Familienvermögen nicht vom Sozialhilfeträger verwertet wird. In einem aktuellen Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt, greift Notarin Bettina Schmidt dieses Thema auf und stellt dar, wie ein Behindertentestament gestaltet werden kann, um die Ziele der Eltern zu erreichen.


Muss ein behindertes Kind im erheblichen Umfang Sozialleistungen beziehen, so kann der Sozialhilfeträger den Erbteil des Kindes kraft Gesetzes auf sich überleiten und diesen verwerten. Gleiches gilt für den Pflichtteilsanspruch des Kindes. Setzen die Eltern in einem Testament daher das Kind nur als ihren Erben ein oder belassen es sogar bei der gesetzlichen Erbfolge, so kommt dies lediglich dem Sozialhilfeträger zugute, der das Familienvermögen verwerten kann.


Es gibt jedoch Testamentsgestaltungen, die diesen Zugriff verhindern können. Eine mögliche Gestaltungsvariante ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament der Eltern, in dem das behinderte Kind jedoch nur als Vorerbe eingesetzt wird. Wichtig ist, dass der dem Behinderten durch Testament zugewendete Erbteil stets mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils entspricht. Als Nacherben des behinderten Kindes kommen der länger lebende Ehegatte, Kinder des Behinderten und/oder seine Geschwister in Betracht.


Die Vor- und Nacherbschaft muss mit einer Dauertestamentsvollstreckung flankiert werden, wobei der Testamentsvollstrecker angewiesen wird, dem Behinderten stets nur Geld- oder Sachleistungen aus dem Erbteil in dem Umfang zuzuwenden, so dass der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann.


Diese Testamentsgestaltung verhindert, dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreifen kann und gewährleisten gleichzeitig, dass das Kind aus der Erbmasse dauerhaft versorgt wird.

Eine solche Gestaltung eines Behindertentestaments ist sogar durch den Bundesgerichtshof anerkannt und stellt gerade keinen Gestaltungsmissbrauch der Eltern dar. Da es allerdings unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments gibt und dieses auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen ist, rät Notarin Bettina Schmidt zu einer ausführlichen Beratung beim Notar.


Link zum ausführlichen Fachartikel:

www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/erbrecht/370-das-behindertentestament.html (http://www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/erbrecht/370-das-behindertentestament.html)


Über Notarin Bettina Schmidt


Bettina Schmidt ist in Frankfurt als Notarin bestellt und unterstützt Mandanten von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bringt sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältin mit ein.


Als Notar in Frankfurt (http://www.schmidt-kollegen.com/notar-frankfurt.html) bietet Notarin Schmidt sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem im Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassische Treuhandtätigkeiten.


Weitere Informationen und Blog von Notarin Bettina Schmidt:

www.notar-frankfurt-am-main.de (http://www.notar-frankfurt-am-main.de)


Tag-IT: Behindertentestament, Testament, Behinderter, Testamentsvollstreckung, Erbe, Pflichtteil, Erbrecht, Notar Frankfurt


Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main


Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.


Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.


Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com


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Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt

Bettina Schmidt

Guiollettstraße 27

60325 Frankfurt am Main

069 / 72 30 17

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/274254.jpgDas Behindertentestament