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21 Ekim 2015

Bankrecht Schwabmünchen - Martin J. Haas Rechtsanwalt

Rechtliche Probleme mit der Bank? Konsultieren Sie die auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei MJH in Schwabmünchen.


In unserer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft verändert sich die Rechtslage fast täglich. Angesichts dessen sein „gutes Recht“ zu wahren, stellt manchmal eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Die auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei MJH Rechtsanwälte in Schwabmünchen beraten Sie in kniffligen Angelegenheiten des Bankrechts und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.


Ihre Mandanten im Bedarfsfall sicher durch das Labyrinth des Bankrechts zu geleiten, darin sehen die Rechtsanwälte der Kanzlei MJH, Schwabmünchen ihre Aufgabe. Um Ihnen umfassenden rechtlichen Beistand gewähren zu können, stellen die Schwabmünchener Rechtsspezialisten in punkto Bankrecht ein umfangreiches Leistungsportfolio zur Verfügung. Folgende im Bankrecht angesiedelte Situationen können rechtlichen Beistand erforderlich machen:

– Sie haben wirtschaftliche Verluste bei unzureichender Risikoaufklärung erlitten

– Sie sind Opfer eines Phishing-Angriffs geworden; Hacker haben sich an Ihrem Konto gütlich getan oder Ihre Kreditkarte geknackt

– Ihr gutes Geld wurde in eine Schrottimmobilie investiert

– Sie haben einen Kreditvertrag nebst Restschuldversicherung abgeschlossen, nun will die Versicherung nicht zahlen

– Sie haben Probleme bekommen, weil sie als Bürge für ein Darlehen haften

– Ihr Sparvertrag wurde nicht ordentlich abgerechnet

– Sie haben hochspekulative Finanzinstrumente vermittelt bekommen und Geld verloren

– Ausländische Broker haben Derivatsgeschäfte in den Sand gesetzt; Sie haben einen Teil Ihres Vermögens verloren.

In all diesen Fällen beraten die Fachanwälte aus Schwabmünchen Sie auf der aktuellen Grundlage des Bankrechts, prüfen Erfolgsaussichten, klären rechtliche Risikofaktoren, nötigenfalls auch Chancen und Risiken einer Prozessführung.


Die Rechtsanwälte der Kanzlei in Schwabmünchen zeichnen sich sämtlich durch Erfahrung und hohe fachliche Kompetenz, speziell im Bankrecht aus. Sämtliche Aufgabenstellungen und Fälle gehen die Anwälte Martin J. Haas, Sandra D. Hass, Daniel Kleiner und Oleksandra Cofala zielorientiert, kostenbewusst und pragmatisch an. Dabei spielen die Schwabmünchener Anwälte von Anfang an mit offenen Karten. Wenn nichts geht und dies sofort erkennbar ist, sagen sie ihren Mandanten dies bereits im Vorfeld während einer Erstberatung. So entstehen keine hohen Kosten. Respekt, Offenheit, Transparenz und Sensibilität sind für alle Mitarbeiter der Kanzlei in Schwabmünchen selbstverständlich.


www.kanzlei-haas.de (http://www.kanzlei-haas.de)


Kapitalmarktrecht Schwabmünchen – MJH Rechtsanwälte, Martin J. Haas Rechtsanwalt


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Martin J. Haas Rechtsanwalt

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Bankrecht Schwabmünchen - Martin J. Haas Rechtsanwalt

24 Temmuz 2015

Proven Oil Canada: Schmiert POC jetzt ab?

Proven Oil Canada: Schmiert POC jetzt ab?24.07.2015 – Die Öl- und Energie- Fonds der POC Unternehmensgruppe fordern die geflossenen Ausschüttungen zurück. Es sieht so aus, als zeichnete sich hier eine neue Krise ab. Die POC-Anleger sollten jetzt aktiv werden und sich zur Schadensbegrenzung und Sicherung eventueller Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.


Fragwürdiges POC-Konzept


Seit geraumer Zeit häufen sich negative Pressemitteilungen, die in Frage stellen, ob der von Proven Oil Canada (POC) beabsichtigte Gesellschaftszweck tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Auch scheinen die Geschäfte und personellen Besetzungen bei POC wohl eher fragwürdig. Hinzu tritt nun ein offensichtlicher Liquiditätsbedarf.


POC fordert Ausschüttungen zurück


Die Anleger zahlreicher POC-Fonds wurden jüngst schriftlich dazu aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen der letzten Jahre zurück zu zahlen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt eine solche Rückforderung allerdings nur unter engen Voraussetzungen zu. Es ist eine wirksame Klausel im Gesellschaftsvertrag des Fonds nötig, welche die Möglichkeit einer Rückforderung vorsieht (BGH-Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11). Die POC-Gesellschaftsverträge POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG enthalten solche Klauseln. Ob die Klauseln der Gesellschaftsverträge wirksam sind, bei Wirksamkeit auch deren Voraussetzungen vorliegen und die Anleger damit zur Rückzahlung der Ausschüttungen verpflichtet sind, ist für jeden Gesellschaftsvertrag gesondert zu prüfen.


Steuerberaterkosten


Mit gleichem Schreiben wurden die POC-Anleger dazu aufgefordert, Steuerberaterkosten zu bezahlen. Eine Rechts- bzw. Vertragsgrundlage hierzu ist nicht erkennbar. Zudem enthält das entsprechende Aufforderungsschreiben keine Rechnung, welche die Entstehung der Kosten überprüfbar macht.


Was sollten Sie als Anleger tun


Anleger, die nicht bereit sind weitere Investitionen in sich mutmaßlich in der Krise befindliche POC-Fonds zu investieren, sollten sich nun an einen Rechtsanwalt wenden, der schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist. Dieser wird die Rückforderung der Ausschüttungen und die Forderung der Steuerberatungskosten auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zur Sicherung eventueller Ansprüche sollten betroffene Anleger zudem überprüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern zustehen.


Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.


Kontakt

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Dr. Heinz O. Steinhübel

Konrad-Adenauer-Str. 9

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