Prinz von Preussen Grundbesitz AG etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster
Prinz von Preussen Grundbesitz AG etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster

23 Temmuz 2015

Effizientes Kaufen mit der KfW-Effizienzhaus-Förderung

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht Förderdarlehen für Energie-Effizienzhäuser +++ Einsparmöglichkeiten für Erstkäufer +++ Energieverbrauch gewinnt immer mehr an Gewicht bei Immobilienkauf


BildBeim Kauf einer Immobilie achten Interessenten zunächst auf Lage, Wohnraumaufteilung und Komfort-Ausstattung. Jedoch gewinnt auch das Thema Energieverbrauch immer mehr an Gewicht für Wohnungseigentümer und Mieter. Die Energieeffizienz einer Immobilie ist jedoch nicht nur für die späteren Energiekosten von Bedeutung, sondern bereits beim Kauf spielt der Begriff „Effizienzhaus“ eine große Rolle. Ab August erhöhen sich für Erstkäufer, dank staatlicher Förderung, die Einsparmöglichkeiten der Finanzierung von Effizienzhäusern noch einmal.

Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG realisiert erstklassige Bauprojekte im Denkmal- und Neubaubereich und arbeitet dabei mit dem Energieberater Stefan Preiß, einem der führenden deutschen Energiesachverständigen, zusammen. Prinz von Preussen Grundbesitz AG-Vorstand Theodor J. Tantzen und Energieexperte Preiß erläutern die Grundsätze der Effizienzhaus-Förderung.


Herr Tantzen, warum nimmt das Thema Energieeffizienz einen immer höheren Stellenwert bei Immobilien ein?

Es stellt sich heute nicht mehr die Frage, ob man für eine Immobilie Energiesparmaßnahmen vornimmt, sondern vielmehr, wie viel Energie man einsparen möchte. Und dies nicht nur aus umweltpolitischen Erwägungen, sondern weil die Nebenkosten beim Wohnen weiterhin steigen und zur nachhaltigen Belastung werden können. Die Investition in Energieeffizienz bei Wohnobjekten wird in Deutschland maßgeblich gefördert – wie durch die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier gilt es dann jedoch, spezielle Effizienzhaus-Standards bei Sanierungen oder Neubauten einzuhalten.


Herr Preiß, was bedeutet denn der Begriff KfW-Effizienzhaus?

Wie der Name schon impliziert, definiert der Begriff, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Wichtig ist dabei die Zahl, die auf den Begriff Effizienzhaus folgt, denn diese beschreibt die Qualität des KfW-Effizienzhauses im Vergleich zu dem gesetzlichen Energieeinsparverordnungsstandard eines vergleichbaren Neubaus. So ist zum Beispiel ein Effizienzhaus 70 um 30 Prozent, ein Effizienzhaus 55 um 45 % besser als der gesetzliche Standard.

Die angegebenen Werte spiegeln sich auch im Energieausweis wider, was wichtig für die Aussage über die Werthaltigkeit und die Mietrendite einer Wohnung ist. So wird auch finanziell nachhaltig geplant, denn zurzeit steht eine CO2-Steuer ab 2021 im Raum, deren Höhe sich dann aus dem Energieausweis errechnen wird.


Und wie können die Maßnahmen bei einer Sanierung umgesetzt werden, Herr Preiß?

Ausgehend von einer gründlichen Bestandsanalyse erarbeiten wir Konzepte zur Erreichung verschiedener Effizienzhaus-Standards. Höhere energetische Standards führen nicht nur zu höheren Tilgungszuschüssen, sondern erfordern auch einen höheren baulichen Aufwand. Deshalb sollte ein Kosten-Nutzen-Vergleich zu einer abschließenden Bewertung führen, welches Effizienzhaus angestrebt wird. Da nur fünf Prozent aller Wohnungen in Deutschland altersgerecht sind, hier aber ein ständig wachsender Bedarf vorhanden ist, prüfen wir in der Regel auch, inwieweit die Wohnungen zudem altersgerecht umgesetzt werden können.


Herr Tantzen, wie können Ihre Kunden von der verbesserten Förderung ab August profitieren?

Im Moment setzen wir ein Bauprojekt in Düsseldorf-Golzheim/Derendorf um, bei dem erhaltenswerte Teile eines Verwaltungsgebäudes mit neuer Architektur verbunden werden, so dass moderne und funktionale Wohneinheiten sowie einige Gewerbeeinheiten für stilles Gewerbe entstehen.


Mit den neuen Rahmenbedingungen der KfW erhält ein Ersterwerber von Wohnungen nach dem Standard „KfW-Effizienzhaus 70″ ab August 2015 einen Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro bei derzeit 0,75 Prozent effektivem Jahreszins je Einheit, zuvor lag die Höchstförderung bei 75.000 Euro. Dabei gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro – dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Um die KfW-Finanzierung für unsere Kunden möglich zu machen, wird im Vorfeld jede Wohnung einzeln bewertet. Hierfür ist die Beauftragung eines eingetragenen Sachverständigen, der die Einhaltung der Standards prüft, zwingend notwendig. Nur nach Bescheinigung durch den Energieeffizienzexperten kann eine geförderte Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden.


Dabei kommt es für den KfW-Förderbetrag nicht auf die Quadratmetergröße an. Auch für kleine Wohnungen können hohe Beträge bei der Förderung zum Tragen kommen.


Diese Vorteile sind natürlich auch starke Marketingargumente und machen Immobilien noch attraktiver für Investoren. Zumal es zurzeit kaum eine Möglichkeit gibt, sein Geld bei ähnlich hoher Rendite und ähnlich geringem Risiko anzulegen.


Über das Energieberatungsbüro Stefan Preiß:

Das Energieberatungsbüro Stefan Preiß mit seinen 7 Niederlassungen in Hannover, Rosenheim, Bissingen, Heilbronn, Leipzig, Berlin und Oberwiera erstellt bundesweit energetische Konzepte, berät Kunden in energetischer Hinsicht, plant Modernisierungsmaßnahmen und erstellt Anträge für Darlehen und Zuschüsse. Ziel der Beratung ist kostenoptimiertes Bauen mit hoher Qualität und optimierter Förderung und Finanzierung. Stefan Preiß ist mit seinen Energieberatern und Ingenieuren deutschlandweit in seinen Spezialgebieten der energetischen Sanierung denkmalgeschützter Gebäude und der Sanierung von großen Wohnanlagen, wie auch in der energetischen Planung von großen Neubauvorhaben tätig.


Über die Prinz von Preussen Grundbesitz AG:

Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu.


Über:


Prinz von Preussen Grundbesitz AG
Herr Theodor J. Tantzen
Fritz-Schroeder-Ufer 37
53111 Bonn
Deutschland


fon ..: 02 28-9 85 17-980
fax ..: 02 28-9 85 17-989
web ..: http://www.prinzvonpreussen.eu
email : info [at] prinzvonpreussen.eu


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


PR & Text Bureau Dipl.-Ing. Margit Schmitt
Frau Constanze von Poser
Max-Planck-Straße 6-8
50858 Köln


fon ..: 02234-999 02-0
web ..: http://www.prtb.de
email : info@prtb.de



http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/07/stefanpreissundtheodorjtantzen.jpgEffizientes Kaufen mit der KfW-Effizienzhaus-Förderung

3 Mart 2015

Rechtssicherheit für Steuerersparnis beim Umbau von denkmalgeschützten Gewerbeobjekten zu Wohneinheiten

Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass Eigentümern von denkmalgeschützten Wohnungen, die zuvor eine Gewerbeimmobilie waren, erhöhte Absetzungen gewährt werden müssen


BildKöln – März 2015. Bislang verwehrten viele Finanzämter Käufern von Baudenkmälern aus dem Gewerbeimmobilienbereich, die dann zu Wohngebäuden umgestaltet wurden, den erhöhten Satz auf Instandsetzungs- und Modernisierungskosten bei der Steuer. Hier schafft das nun veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Rechtssicherheit für die Eigentümer.


Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG ist spezialisiert auf die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilienprojekten. Das Unternehmen mit Expertise für historische, restaurierte Bauwerke hat schon zahlreiche Immobilien, die zuvor nicht als Wohnraum genutzt wurden, saniert und zu erstklassig ausgestatteten, modernen und energieeffizienten Wohnungen umgestaltet. Theodor J. Tantzen, Vorstand der Prinz von Preussen Grundbesitz AG, freut sich über das klare Urteil des BFH: “Bei unseren Projekten investieren viele Kapitalanleger – hier ist es wichtig, nun absolute Rechtssicherheit auf die Gewährung von Steuervorteilen bei der Sanierung von Denkmalobjekten zu haben, bisher entschieden die Finanzämter von Fall zu Fall.” Das Argument der Finanzämter, es handele sich hier nicht um alte Wohnräume greift also nicht.


Wohnraum wird in den Metropolen immer knapper – dabei ist es für die Stadtentwicklung durchaus wichtig, attraktiven Wohnraum zu entwickeln. Gerade hierfür gibt es bei ehemaligen Kasernen oder Industriegebäuden noch Potential. So hat die Prinz von Preussen Grundbesitz AG gemeinsam mit dem Investorenpartner Terraplan auch das ehemalige US-Hauptquartier in Berlin-Dahlem zu der exklusiven Wohnanlage “Metropolitan Gardens” umgebaut. “Die Einheiten waren bereits nach sechs Monaten restlos ausverkauft”, resümiert Theodor J. Tantzen: “Der Immobilienmarkt wird immer enger. Investitionen in Gewerbeimmobilien, die umfunktioniert werden können, macht da durchaus Sinn.”


Auch auf der Parkinsel Eiswerder entwickelte das Bauträgerunternehmen aus Bonn ein Immobilienobjekt aus einem Industriedenkmal. Die entstandenen Wohnungen des ersten Bauabschnitts auf der Havelinsel verkauften sich innerhalb von zwei Monaten. Kapitalanleger aus ganz Deutschland waren an dem Objekt interessiert. In Potsdam verkauft die Prinz von Preussen Grundbesitz AG zurzeit einige ihrer Immobilien dieser Art aus dem Portfolio, um der gestiegenen Nachfrage nachzukommen. Mit den Galeriehäusern des “Kaiserlichen Stallgeviertes” auf dem Gelände der sogenannten “Roten Kaserne” bietet das Immobilienunternehmen eines der wenigen, noch zur Verfügung stehenden Denkmalschutzobjekte in der ostdeutschen Metropole an.


Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien ist durchaus lukrativ, wie Theodor J. Tantzen erklärt: “Nach § 7 des Einkommensteuergesetzes können Kapitalanleger, die in ein Denkmal investieren, die Modernisierungs- und Sanierungskosten für das Denkmalobjekt über 12 Jahre lang abschreiben. Dabei gilt für die ersten acht Jahre ein Abschreibungssatz von neun Prozent, danach können vier Jahre lang sieben Prozent geltend gemacht werden. Nun gelten diese steuerlichen Vorteile auch als rechtssicher für ehemalige Gewerbeobjekte.”


Über:


Prinz von Preussen Grundbesitz AG
Herr Theodor J. Tantzen
Fritz-Schroeder-Ufer 37
53111 Bonn
Deutschland


fon ..: 02 28-9 85 17-980
fax ..: 02 28-9 85 17-989
web ..: http://www.prinzvonpreussen.eu
email : info [at] prinzvonpreussen.eu


Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.


Pressekontakt:


PR & Text Bureau Dipl.-Ing. Margit Schmitt
Herr Urs Walther
Max-Planck-Straße 6-8
50858 Köln


fon ..: 02234-999 02-0
web ..: http://www.prtb.de
email : info@prtb.de



http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/03/theodor-j-tantzen.jpgRechtssicherheit für Steuerersparnis beim Umbau von denkmalgeschützten Gewerbeobjekten zu Wohneinheiten