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24 Kasım 2015

R+V24: Steuern sparen - Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen

Wiesbaden, 24. November 2015. Am Jahresende flattern immer eine Menge Abrechnungen ins Haus. Einige der Kosten können Verbraucher von der Steuer absetzen – beispielsweise die für die Kfz-Haftpflichtversicherung. „Jeder Autobesitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen“, so Andreas Tepe, Experte beim Kfz-Direktversicherer R+V24. „Die Beiträge dafür können Versicherte beim Finanzamt geltend machen.“ Es gibt jedoch Unterschiede zwischen beruflicher und privater Nutzung, etwa wo die Kosten in der Steuererklärung eingetragen und in welcher Höhe sie angerechnet werden.


Wer sein Fahrzeug ausschließlich privat fährt, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgabe in der Kategorie „Vorsorgeaufwendung“ angeben. Privat heißt dabei: „Der Versicherte nutzt seinen Wagen weder für den Arbeitsweg noch für sonstige Dienstfahrten“, erklärt R+V24-Experte Tepe. Je nach Berufsstatus gelten dabei unterschiedliche Höchstbeträge: „Beamte, Rentner, Angestellte und Pensionäre können Kosten bis zu einer Höhe von 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch Kranken- oder andere Haftpflichtversicherungen – die Grenze ist somit oft schnell erreicht.


Wer sein Auto hingegen beruflich oder dienstlich nutzt, gibt die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten an – aber nur den privaten Nutzungsanteil. „Liegt dieser bei 30 Prozent, kann der Versicherte demnach 30 Prozent der Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen“, so Tepe von der R+V24. Hintergrund: „Für den Arbeitsweg sowie dienstliche Fahrten gibt es zur steuerlichen Entlastung bereits die Entfernungspauschale.“ Im Übrigen gilt in allen Fällen: Der Fahrzeughalter muss auch der Versicherungsnehmer sein – sonst gibt es kein Geld zurück.


Unfall auf dem Arbeitsweg

Ein weiterer Fall für die Steuererklärung sind Unfallkosten. Diese sind dann absetzbar, wenn der Autounfall auf dem Arbeitsweg, bei einer Dienstreise oder während anderer beruflicher Fahrten passiert. Muss der Betroffene einen Teil der Kosten oder sogar alles selbst bezahlen, kann er den entsprechenden Betrag ebenfalls unter Werbungskosten angeben. Wichtig für jede Steuererklärung: immer Belege oder Kontoauszüge als Nachweis für das Finanzamt parat haben.


R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.


Firmenkontakt

R+V24

Andreas Tepe

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

0611 533-6834

presse@rv24.de

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Pressekontakt

R+V24 c/o Arts & Others

Sabine Künzel

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61352 Bad Homburg

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R+V24: Steuern sparen - Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen

3 Mart 2015

Rechtssicherheit für Steuerersparnis beim Umbau von denkmalgeschützten Gewerbeobjekten zu Wohneinheiten

Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass Eigentümern von denkmalgeschützten Wohnungen, die zuvor eine Gewerbeimmobilie waren, erhöhte Absetzungen gewährt werden müssen


BildKöln – März 2015. Bislang verwehrten viele Finanzämter Käufern von Baudenkmälern aus dem Gewerbeimmobilienbereich, die dann zu Wohngebäuden umgestaltet wurden, den erhöhten Satz auf Instandsetzungs- und Modernisierungskosten bei der Steuer. Hier schafft das nun veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Rechtssicherheit für die Eigentümer.


Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG ist spezialisiert auf die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilienprojekten. Das Unternehmen mit Expertise für historische, restaurierte Bauwerke hat schon zahlreiche Immobilien, die zuvor nicht als Wohnraum genutzt wurden, saniert und zu erstklassig ausgestatteten, modernen und energieeffizienten Wohnungen umgestaltet. Theodor J. Tantzen, Vorstand der Prinz von Preussen Grundbesitz AG, freut sich über das klare Urteil des BFH: “Bei unseren Projekten investieren viele Kapitalanleger – hier ist es wichtig, nun absolute Rechtssicherheit auf die Gewährung von Steuervorteilen bei der Sanierung von Denkmalobjekten zu haben, bisher entschieden die Finanzämter von Fall zu Fall.” Das Argument der Finanzämter, es handele sich hier nicht um alte Wohnräume greift also nicht.


Wohnraum wird in den Metropolen immer knapper – dabei ist es für die Stadtentwicklung durchaus wichtig, attraktiven Wohnraum zu entwickeln. Gerade hierfür gibt es bei ehemaligen Kasernen oder Industriegebäuden noch Potential. So hat die Prinz von Preussen Grundbesitz AG gemeinsam mit dem Investorenpartner Terraplan auch das ehemalige US-Hauptquartier in Berlin-Dahlem zu der exklusiven Wohnanlage “Metropolitan Gardens” umgebaut. “Die Einheiten waren bereits nach sechs Monaten restlos ausverkauft”, resümiert Theodor J. Tantzen: “Der Immobilienmarkt wird immer enger. Investitionen in Gewerbeimmobilien, die umfunktioniert werden können, macht da durchaus Sinn.”


Auch auf der Parkinsel Eiswerder entwickelte das Bauträgerunternehmen aus Bonn ein Immobilienobjekt aus einem Industriedenkmal. Die entstandenen Wohnungen des ersten Bauabschnitts auf der Havelinsel verkauften sich innerhalb von zwei Monaten. Kapitalanleger aus ganz Deutschland waren an dem Objekt interessiert. In Potsdam verkauft die Prinz von Preussen Grundbesitz AG zurzeit einige ihrer Immobilien dieser Art aus dem Portfolio, um der gestiegenen Nachfrage nachzukommen. Mit den Galeriehäusern des “Kaiserlichen Stallgeviertes” auf dem Gelände der sogenannten “Roten Kaserne” bietet das Immobilienunternehmen eines der wenigen, noch zur Verfügung stehenden Denkmalschutzobjekte in der ostdeutschen Metropole an.


Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien ist durchaus lukrativ, wie Theodor J. Tantzen erklärt: “Nach § 7 des Einkommensteuergesetzes können Kapitalanleger, die in ein Denkmal investieren, die Modernisierungs- und Sanierungskosten für das Denkmalobjekt über 12 Jahre lang abschreiben. Dabei gilt für die ersten acht Jahre ein Abschreibungssatz von neun Prozent, danach können vier Jahre lang sieben Prozent geltend gemacht werden. Nun gelten diese steuerlichen Vorteile auch als rechtssicher für ehemalige Gewerbeobjekte.”


Über:


Prinz von Preussen Grundbesitz AG
Herr Theodor J. Tantzen
Fritz-Schroeder-Ufer 37
53111 Bonn
Deutschland


fon ..: 02 28-9 85 17-980
fax ..: 02 28-9 85 17-989
web ..: http://www.prinzvonpreussen.eu
email : info [at] prinzvonpreussen.eu


Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu


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