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28 Ekim 2015

LEISTUNGSSTARK, FLEXIBEL UND INNOVATIV

INDIVIDUELLE HUAWEI SERVER VON ICO AUS DEUTSCHER FERTIGUNG UND AB LAGER LIEFERBAR!


Die ICO Innovative Computer GmbH aus Diez liefert diese hochmodernen Server von Huawei direkt ab Lager – und das ganz nach Kundenwunsch individuell konfiguriert. Dies ermöglicht höchste Flexibilität bei kürzesten Lieferzeiten. Alle konfigurierbaren Komponenten sind sorgfältig ausgewählt, aufeinander abgestimmt und überzeugen durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.


Dank der innovativen Technologien von Huawei wird der tägliche Umgang mit Servern erheblich vereinfacht. Viele sinnvolle Aufgaben werden direkt durch das System erledigt. So werden u.a. automatisch Screenshots und auch Videos im Managementbereich abgelegt, dies steigert im Supportfall erheblich die Effizienz der Servicekräfte und senkt somit die Bearbeitungszeit drastisch.


Der Huawei RH2288H v3 (ybto51) beispielsweise, ein 2HE Dual-Sockel System mit Intel® C612-PCH Chipsatz, unterstützt die aktuelle Intel® Xeon® E5-26xx v3 Technologie. Sein DDR4 Arbeitsspeicher lässt sich auf bis zu 768GB aufrüsten. Durch 10 HotSwap Festplatteneinschübe sind Festplattenkapazitäten von bis zu 80TB möglich. Dadurch eignet er sich für die vielfältigsten Aufgaben, vom Virtualisierungsserver über Datenbankserver bis hin zum Fileserver. Für die Konnektivität sorgen 2x GigaBit-LAN Anschlüsse, die sich einfach per Mausklick auf bis zu 4 Stück erweitern lassen. Für die Sicherheit der Daten sorgen eine SAS Raid Karte und das 750W starke Netzteil, optional redundant erhältlich, somit für einen stabilen und sicheren Betrieb des ganzen Systems.


Neben einigen fertigen Komplettsystemen und den online konfigurierbaren 2HE Servern bietet die ICO auf Anfrage auch verschiedene 1HE – 4HE Systeme von Huawei. 36 Monate Garantie mit Vor-Ort-Service (NBD) werden selbstverständlich mit angeboten. Auf Anfrage sind bei vielen Systemen auch 5 Jahre Garantie und 24x7x5 Support seitens Huawei möglich.


Innovative Technologien, volle Flexibilität in der Konfiguration, kurze Lieferzeiten und ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis machen Huawei Server von ICO GmbH zu einer perfekten und langfristig rentablen Investition für jede IT-Landschaft.


Mit 30 Jahren Erfahrung in der IT-Branche und deutscher Fertigung nach DIN ISO 9001:2008 bieten die Vertriebsberater der ICO aus Diez Qualität, professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. Viele weitere Informationen finden Sie auf der Lösungsseite unter www.ico.de/huawei


Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial finden Sie unter www.ico.de/presse


Die ICO Innovative Computer GmbH ging Anfang 1991 aus der 1982 gegründeten Klaus Jeschke Hard- und Software hervor und verfügt somit als Distributor und Importeur von Computer- und Kommunikations-Komponenten über mehr als 30 Jahre Erfahrung innerhalb der jungen IT-Branche.


Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und dem daraus resultierenden Qualitätsmanagement-System wird die ICO auch zukünftig den höchsten Ansprüchen gerecht.


Insbesondere im Bereich der Industrie- und Hochleistungsserver überzeugt die ICO GmbH durch die Realisierung auch komplexer individueller Anfragen, ganz nach dem bewährten Build-to-Order-Prinzip. Die qualifizierte Beratung als Intel Technology Provider Platinum unterstützt Kunden bei der Realisierung Ihrer Projekte und vereinbart vorausschauende Planung mit Leistungs- und Kostenoptimierung – ganz nach Ihren Wünschen.


Auch das Produktportfolio im Kassenbereich lässt keine Wünsche offen. ICO hat sowohl einzelne Kassen-Komponenten als auch direkt einsetzbare Komplettlösungen im Programm. Über 120 Mitarbeiter (davon 8 Auszubildende) sorgen für die Zufriedenheit von über 16.000 Kunden, die zu 60% aus Fachhändlern, Systemhäusern und IT-Dienstleistern und zu 40% aus Industrie- und gewerblichen Kunden bestehen.


Im Geschäftsjahr 2013/14 betrug der Umsatz knapp 20 Mio. Euro.


Kontakt

ICO Innovative Computer GmbH

Sabrina Wagner

Zuckmayerstr. 15

65582 Diez

4964329139471

49643291392471

s.wagner@ico.de

http://www.ico.de



LEISTUNGSSTARK, FLEXIBEL UND INNOVATIV

26 Ağustos 2015

IFA 2015: Wertgarantie stellt neue Leistungen vor

Komplettschutz wird noch attraktiver, Prozesse noch einfacher


Hannover, 26. August 2015. Erste Informationen zu den neuen Leistungen von Garantie-Dienstleister Wertgarantie gibt es Anfang September bei der Internationalen Funkausstellung in Berlin: Als Partner des Mittelstandskreises präsentiert sich Wertgarantie am Messestand der BSH Hausgeräte GmbH in Halle 3.1, Stand 106.


Die Garantie-Experten, gerade erst vom TÜV Rheinland mit der Gesamtnote 1,7 für die Kundenzufriedenheit zertifiziert, stellen unter der Maßgabe „100 % Service, 100 % Qualität und 100 % Kompetenz“ Möglichkeiten der Sicherung von Zusatzerträgen und Kundenbindung vor: Wertgarantie-Geschäftsführer Thilo Dröge freut sich auf den Austausch „mit Wertgarantie-Partnern und allen, die es werden wollen. Auf dieser wichtigen Leitmesse für unsere Branche zeigen wir, was jeder Fachhandelspartner – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen der Kauf- und Nutzungsverhalten für den Handel – für die Zukunft seines Unternehmens tun kann.“


Thilo Dröge weiter: „Im Zuge der langjährigen und erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Mittelstandskreis stellen wir unser breites Leistungsspektrum in diesem Jahr erstmals als Partner der BSH Hausgeräte GmbH auf der IFA vor. Im Gepäck haben wir deutlich verbesserte Leistungen: So stufen wir die meisten Geräte künftig bis 24 Monate nach dem Kauf als Neugeräte ein, was die Attraktivität des Komplettschutzes weiter erhöhen und die Argumentation für unsere Fachhandelspartner weiter vereinfachen wird. Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen für eine stärkere Vereinfachung in den Prozessen bei unseren Fachhandelspartnern geschaffen – so wird die Zusammenarbeit mit Wertgarantie für sie noch unkomplizierter! Wir freuen uns, diese und weitere Neuerungen für mobile Geräte und im Diebstahlschutz allen Interessenten auf der IFA und den folgenden Herbstmessen der Kooperationen zu präsentieren!“


Über Wertgarantie:

Wertgarantie ist der Fachhandelspartner Nr.1 im Bereich Garantie-Dienstleistung und Versicherung für Konsumelektronik, Hausgeräte und Fahrräder. Seit 1963 bietet das Unternehmen Garantie-Lösungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Aktuell nutzen mehr als 4,1 Millionen Kunden die Angebote der Unternehmensgruppe, die vor allem über den mittelständischen Fachhandel vermarktet werden. Weitere Partner sind Verbundgruppen, Hersteller, Werkskundendienste und Dienstleistungsunternehmen. Mehr als 500 Mitarbeiter sind derzeit in der Unternehmensgruppe tätig.


Firmenkontakt

WERTGARANTIE AG

Ulrike Braungardt

Breite Straße 8

30159 Hannover

0511 71280 128

u.braungardt@wertgarantie.de

http://www.wertgarantie.de


Pressekontakt

WERTGARANTIE AG

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IFA 2015: Wertgarantie stellt neue Leistungen vor

25 Ağustos 2015

TÜV bestätigt: 96 Prozent der Kunden würden die Leistungen von Wertgarantie weiterempfehlen

Schulnote 1,7 für den Service des Garantie-Dienstleisters


Hannover, 25. August 2015. 96 Prozent der Wertgarantie-Kunden würden die Leistungen des Garantie-Dienstleisters und Fachhandelspartners Nr. 1 weiterempfehlen: Die hohe Zufriedenheit der Kunden hat das unabhängige Testinstitut des TÜV Rheinland jetzt erneut eindrucksvoll bestätigt.


Wie in den Vorjahren erreichten die Garantie-Experten aus Hannover bei der telefonischen Kundenbefragung durch den TÜV Bestnoten:


-98 Prozent halten WERTGARANTIE für „sehr zuverlässig“ bzw. „zuverlässig“.

-95 Prozent der vom TÜV befragten Wertgarantie-Kunden stufen das Unternehmen als „sehr kompetent“ oder „kompetent“ ein.

-95 Prozent der Befragten zeigten sich mit der Schadenregulierung hinsichtlich einer unkomplizierten Abwicklung „sehr zufrieden“ bzw. „zufrieden“.

-96 Prozent würden WERTGARANTIE „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ weiterempfehlen.

-Auf einer Schulnotenskala bewerten die Kunden von WERTGARANTIE die Serviceleistungen mit einer Durchschnittsnote von 1,7.


„Wir haben uns in diesem Jahr bereits zum vierten Mal auf Herz und Nieren prüfen lassen und freuen uns besonders, dass wir die Einzelergebnisse, aber auch die Gesamtnote erneut verbessern konnten.“, berichtet Henning Jauns, Bereichsleiter Kundendienst bei Wertgarantie. „Bei aller Zufriedenheit mit den anhaltend guten Ergebnissen der Kundenbefragungen der letzten Jahre sehen wir darin stets auch einen Ansporn, unsere Stärken noch weiter auszubauen. Daher prüfen wir immer auch sehr genau, ob in einigen Bereichen noch Verbesserungspotential besteht, und entwickeln entsprechende Maßnahmen – so konnten wir die Zufriedenheit der Wertgarantie-Kunden innerhalb der vergangenen 12 Monate erneut verbessern.“


Neben der Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter wurden die Kunden auch zur telefonischen Erreichbarkeit, zur unkomplizierten Schadenregulierung und zur fachlichen Beratung durch die Wertgarantie-Mitarbeiter befragt. Kunden und Partner des Garantie-Dienstleisters haben es damit „Schwarz auf Weiß“ – die Serviceleistungen der Wertgarantie sind außerordentlich kundenorientiert. „Nachdem wir Ende vergangenen Jahres als Fachhandelspartner Nr. 1 ausgezeichnet worden sind, freut uns sehr, dass neben unseren Vertriebspartnern auch die gemeinsamen Kunden unsere Leistungen außerordentlich gut bewerten.“, so Henning Jauns. „Beide Bewertungen werden dafür sorgen, dass unsere Fachhandelspartner genau wie unsere gemeinsamen Kunden auch künftig auf besten Service und beste Leistung bauen können.“


Über Wertgarantie:

Wertgarantie ist der Fachhandelspartner Nr.1 im Bereich Garantie-Dienstleistung und Versicherung für Konsumelektronik, Hausgeräte und Fahrräder. Seit 1963 bietet das Unternehmen Garantie-Lösungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Aktuell nutzen mehr als 4,1 Millionen Kunden die Angebote der Unternehmensgruppe, die vor allem über den mittelständischen Fachhandel vermarktet werden. Weitere Partner sind Verbundgruppen, Hersteller, Werkskundendienste und Dienstleistungsunternehmen. Mehr als 500 Mitarbeiter sind derzeit in der Unternehmensgruppe tätig.


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TÜV bestätigt: 96 Prozent der Kunden würden die Leistungen von Wertgarantie weiterempfehlen

23 Mart 2015

Die Verbraucherrechtsrichtlinie - Neue Informationspflichten für die Garantie!

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) gibt es ab dem 13.06.2014 eine gesetzlich normierte vorvertragliche Informationspflicht zu den Garantiebedingungen.


Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat -vielfach unbemerkt – die Regelungen zur Garantie neu gefasst und insbesondere vorvertragliche Informationspflichten über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien begründet. Diese können sowohl vom Hersteller als auch vom Verkäufer eines Produkts gewährt werden.


Dabei wurde zunächst der Garantiebegriff in § 443 BGB neu gefasst und eine Annäherung an den Wortlaut der Definition “gewerbliche Garantie” in der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 (“Verbraucherrechterichtlinie”) (dort: Artikel 2 Nr. 14) bewirkt.


Daneben muss sich der Garantiegeber künftig zu mindestens einer der folgenden Leistungen verpflichten, nämlich (1) der Erstattung des Kaufpreises, oder (2) dem Austausch bzw. der Nachbesserung der Sache oder (3) der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache.

Der neue Garantiebegriff sieht nur die genannten reinen Leistungspflichten des Garantiegebers vor, jedoch keine Schadensersatzpflicht mehr. Diese kann aber weiterhin individuell vereinbart werden.

Garantiegeber können neben dem Hersteller auch der Verkäufer oder weitere Personen sein, die am Vertrieb der Sache beteiligt oder interessiert sind.


Die Informationspflichten betreffen die Garantiebedingungen selbst. Der Unternehmer ist seit dem 13.6.2014 zur Information über die Garantiebedingungen verpflichtet, sofern ein verbindliches Angebote gemacht wird. Dieses ist z.B. auf der eBay-Plattform der Fall. Die bisherigen Rechtslage sah vor, dass die Garantiebedingungen Bestandteil des Vertrages wurden und der Unternehmer damit bereits vor Vertragsschluss über den Inhalt der Garantie informieren musste (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.04.2011 -I ZR 133/09-). Hat der Unternehmer nur ein unverbindliches Angebote gemacht, das den Kunden/ Verbraucher zur Bestellung aufforderte, mussten die Garantiebedingungen bisher nur mit der Bestellbestätigung an den Verbraucher übersandt werden.

Die neue gesetzliche Regelung sieht zwingend eine vorvertragliche Verpflichtung des Unternehmers vor, dem Verbraucher Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zur Verfügung zu stellen, Artikel 246a § 1 Absatz 1 Nr. 9 EGBGB n.F..


Die Informationspflicht besteht sowohl vor Vertragsschluss als auch nach Vertragsschluss. Eine Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien auf der Bestellübersichtsseite ist jedoch nicht erforderlich.


Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Garantiebedingungen vor Vertragsschluss, d.h., vor dessen Vertragszustimmung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

Für den Online-Shop und die Angebote auf Internet-Handelsplattformen hat das zur Folge, dass die Garantiebedingungen direkt in der Artikelbeschreibung angegeben werden müssen. Alternativ kann der Begriff “Garantiebestimmungen” in der Artikelbeschreibung verwendet werden und dieser mit einem Link zu einer Shop-Unterseite hinterlegt werden, die über den Umfang der Garantie aufklärt (sog. sprechender Link).

Nach Vertragsschluss ist der Unternehmer verpflichtet, die Garantiebedingungen mit der Bestätigung des Vertrags (spätestens bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird) zur Verfügung zu stellen. Diese nachvertragliche Informationspflicht wird erfüllt, indem die Garantiebedingungen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail oder in Papierform) erteilt werden, lesbar sind, und die Person des erklärenden Unternehmers nennen. Ein Hinweis auf die Garantiebedingungen auf der Webseite des Unternehmers reicht nicht aus. Die Vertragsbestätigung ist entbehrlich, wenn der Unternehmer seine Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher bereits erfüllt hat, beispielsweise indem er die notwendigen Informationen mit der Bestellbestätigung per E-Mail versendet hat.

Gewährt der Unternehmer keine Garantien, so muss er weder vor noch nach Vertragsschluss darauf hinweisen.


Die Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss darüber hinaus den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers enthalten und darauf hinweisen, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Sie muss zudem den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich der Garantie sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers angeben.


Rechtsanwalt Ralph Jurisch hat für Mitglieder der Website www.webrecht-jurisch.de im Downloadbereich das Muster einer Verkäufergarantie sowie den zugehörigen Garantieschein hinterlegt. Nichtmitglieder können im kostenfreien Newsletterbereich im Newsletter Nr. 3 – März 2015 weitere Informationen zur neuen Garantie finden.


Die Einhaltung der neuen Informationspflichten zur Garantie sollte jeder Online-Händler sehr ernst nehmen. Bei Verstößen gegen diese Informationspflichten drohen teure Abmahnungen.

Auf der von Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, Ascheberg betriebene Website www.webrecht-jurisch.de finden Online-Händlern die für den rechtssicheren Betrieb des Webshops notwendigen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrungen sowie die zahlreichen gesetzliche vorgesehenen Hinweise zu den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher. Daneben werden alle Rechtsdienstleistungen rund um den Webshop oder das Ladengeschäft angeboten. Der von RA Jurisch herausgegebene Newsletter kann kostenfrei bezogen werden.


Impressum


© Rechtsanwalt

Ralph J. Jurisch

Langenölser Str. 1

59387 Ascheberg/ Westf.

Tel.: 02593-20 27 40

Fax: 02593-20 27 47

Mail: RA.RJurisch@Kanzlei-Jurisch.de


Über:


Rechtsanwaltskanzlei
Herr Ralph Jurisch
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Deutschland


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email : RA.RJurisch@Kanzlei-Jurisch.de


Auf der von Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, Ascheberg betriebene Website www.webrecht-jurisch.de finden Online-Händlern die für den rechtssicheren Betrieb des Webshops notwendigen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrungen sowie die zahlreichen gesetzliche vorgesehenen Hinweise zu den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher. Daneben werden alle Rechtsdienstleistungen rund um den Webshop oder das Ladengeschäft angeboten. Der von RA Jurisch herausgegebene Newsletter kann kostenfrei bezogen werden.


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.


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http://connekt.connektar.de/s/?7c01-32e-7ea5bDie Verbraucherrechtsrichtlinie - Neue Informationspflichten für die Garantie!