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27 Eylül 2015

Obsternte: Mundraub ganz legal

ARAG Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos!


Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen – Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten.


Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Früher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.


Mundraub ganz legal?

Mittlerweile gibt es Internetseiten, bei der auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet werden. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden – die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden.


Wem gehört das Obst am Straßenrand?

Dass ein Baum oder Strauch herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.


Vor der Ernte am besten fragen

Entscheidend für eine legale Ernte ist das Einverständnis des Eigentümers. Sonst kann man sich wegen Diebstahls strafbar machen. Da die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, gilt der bekannte Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Übrigens: Ein Strafrichter wird das Argument, man habe sich beim Pflücken auf Angaben im Internet verlassen, nicht gelten lassen. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, kontaktieren Sie den Eigentümer. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt oder der Gemeinde ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.


Download des Textes und verwandte Themen:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige


Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.


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ARAG SE

Brigitta Mehring

ARAG Platz 1

40472 Düsseldorf

0211-963 2560

brigitta.mehring@arag.de

http://www.ARAG.de


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redaktion neunundzwanzig

Thomas Heidorn

Lindenstraße 14

50676 Köln

0221-92428215

thomas@redaktionneunundzwanzig.de

http://www.ARAG.de



Obsternte: Mundraub ganz legal

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ARAG Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos!


Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen – Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten.


Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Früher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.


Mundraub ganz legal?

Mittlerweile gibt es Internetseiten, bei der auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet werden. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden – die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden.


Wem gehört das Obst am Straßenrand?

Dass ein Baum oder Strauch herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.


Vor der Ernte am besten fragen

Entscheidend für eine legale Ernte ist das Einverständnis des Eigentümers. Sonst kann man sich wegen Diebstahls strafbar machen. Da die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, gilt der bekannte Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Übrigens: Ein Strafrichter wird das Argument, man habe sich beim Pflücken auf Angaben im Internet verlassen, nicht gelten lassen. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, kontaktieren Sie den Eigentümer. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt oder der Gemeinde ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.


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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.


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Obsternte: Mundraub ganz legal

11 Haziran 2015

Anhaltende Trockenheit führt zu Sorgenfalten bei Landwirten

Anhaltende Trockenheit führt zu Sorgenfalten bei LandwirtenEine alte Bauernregel sagt: „Mai kühl und nass, füllt dem Bauern Scheun’ und Fass.“ Kühl war es im vergangenen Monat. Und obwohl es der Juni als Nachfolger mit der Wärme sehr gut meint, war das Frühjahr insgesamt zu trocken. Die ausbleibenden Niederschläge treiben den Landwirten fast überall in Deutschland daher die Sorgenfalten auf die Stirn.


„Aktuell ist es viel zu trocken“, sagt daher auch Franz Schulze Eilfing. Der Leiter der Pflanzenbau-Beratung bei der AGRAVIS Raiffeisen AG (http://www.agravis.de) war in den vergangenen Wochen im gesamten Arbeitsgebiet der AGRAVIS unterwegs, um sich selbst einen Eindruck von der Lage zu verschaffen.


Besonders extrem sei die Lage in Brandenburg und in Sachsen-Anhalt, die Region nördlich von Hannover sei betroffen, ebenso wie das Münsterland, Westfalen allgemein sowie auch die Soester Börde – trotz guter Böden. „Die Böden beziehungsweise die Pflanzen müssen auf Reserven aus den Wintermonaten zurückgreifen“, erklärt Schulze Eilfing. Doch diese seien zu gering, um die Pflanzen dauerhaft optimal zu versorgen.


Gerade in der aktuellen Wachstumsphase benötigten die Pflanzen ständig ausreichend Wasser, um die Nährstoffe aus dem Boden sowie aus dem Dünger aufnehmen und verwerten zu können. Doch die Reserven im Boden seien gering, so dass die ersten Betriebe um ihre Erträge fürchten und in einigen Anbaugebieten von Notreife die Rede ist. „Das bedeutet, dass die Körner des Getreides nicht so groß sind wie üblich und sie auch nicht so viele Nährstoffe enthalten.“ Besonders im Osten Deutschlands, wo rein statistisch ein Regendefizit von mehr als 50 Prozent besteht, werden zunehmend Ernteeinbußen befürchtet.


Gerade Standorte mit leichten Böden melden laut Schulze Eilfing die ersten Trockenschäden im Weizen, bei der Sommergerste sowie im Roggen und Raps. „Es warten alle in der Landwirtschaft im Moment auf Regen. Auf einen schönen, durchaus länger anhaltenden Landregen.“ Stelle sich der in den nächsten Tagen ein, sehe er noch Chancen für eine gute Ernte. Ob jedoch die prognostizierte Rekordmenge von mehr als 47 Mio. Tonnen Getreide am Ende der Saison von den Feldern geholte werde, und ob die Preise trotz der aktuellen Lage stabil blieben, sieht er skeptisch: „Der Markt ist sehr volatil und wir müssen auch die internationalen Erntemengen im Blick behalten.“


Einige Betriebe wollen sich nicht auf die Wetterwende verlassen und gehen dazu über, ihre Felder künstlich zu bewässern. Für einen Beregnungsdurchgang ist allerdings ein Kostenaufwand von rund 100 bis 150 Euro pro Hektar nötig. Und doch greifen gerade Landwirte mit sehr leichten und sandigen Böden auf diese Möglichkeit zurück. „Ob und welches Beregnungsverfahren der Landwirt für seinen Betrieb auswählt, hängt von verschiedenen Kriterien ab“, erläutert der Experte.


Die AGRAVIS Raiffeisen AG bietet neben der Pflanzenbau-Beratung (http://www.agravis.de/de/pflanzen/pflanzenbauberatung/index.html) auch moderne Beregnungstechnik verschiedener Hersteller an. „Die Wetter-Extreme nehmen zu und die Winterfeuchte fehlt den Kulturen, darum wird immer mehr auf Beregnungstechnik gesetzt“, weiß Bernd Tiede, AGRAVIS-Verkaufsberater Beregnungstechnik. Die Nachfrage ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – hat sich aber verändert. Die Landwirte investieren derzeit besonders in energie- und wassersparende Technik.


Die AGRAVIS Raiffeisen AG ist ein modernes Agrarhandelsunternehmen in den Kernsegmenten Agrarerzeugnisse, Tierernährung, Pflanzenbau und Agrartechnik. Sie agiert zudem in den Bereichen Energie, Bauservice und Raiffeisen-Märkte.

Die AGRAVIS Raiffeisen AG erwirtschaftet mit 6.100 Mitarbeitern 7,4 Mrd. Euro Umsatz und ist als ein führendes Unternehmen der Branche mit rund 400 Standorten überwiegend in Deutschland tätig. Internationale Aktivitäten bestehen über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in mehr als 20 Ländern und Exportaktivitäten in mehr als 100 Ländern weltweit. Unternehmenssitze sind Hannover und Münster.

www.agravis.de


Kontakt

AGRAVIS Raiffeisen AG

Bernd Homann

Industrieweg 110

48155 Münster

0251/6822050

bernd.homann@agravis.de

http://www.agravis.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/260075.jpgAnhaltende Trockenheit führt zu Sorgenfalten bei Landwirten