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27 Eylül 2015

Obsternte: Mundraub ganz legal

ARAG Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos!


Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen – Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten.


Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Früher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.


Mundraub ganz legal?

Mittlerweile gibt es Internetseiten, bei der auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet werden. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden – die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden.


Wem gehört das Obst am Straßenrand?

Dass ein Baum oder Strauch herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.


Vor der Ernte am besten fragen

Entscheidend für eine legale Ernte ist das Einverständnis des Eigentümers. Sonst kann man sich wegen Diebstahls strafbar machen. Da die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, gilt der bekannte Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Übrigens: Ein Strafrichter wird das Argument, man habe sich beim Pflücken auf Angaben im Internet verlassen, nicht gelten lassen. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, kontaktieren Sie den Eigentümer. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt oder der Gemeinde ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.


Download des Textes und verwandte Themen:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige


Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.


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ARAG SE

Brigitta Mehring

ARAG Platz 1

40472 Düsseldorf

0211-963 2560

brigitta.mehring@arag.de

http://www.ARAG.de


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redaktion neunundzwanzig

Thomas Heidorn

Lindenstraße 14

50676 Köln

0221-92428215

thomas@redaktionneunundzwanzig.de

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Obsternte: Mundraub ganz legal

Obsternte: Mundraub ganz legal

ARAG Experten warnen: Obstbäume auf offenem Gelände sind meist nicht herrenlos!


Wer sich zur Obsternte einen scheinbar herrenlosen Apfelbaum auf freiem Feld auserkoren hat, kann dabei unbewusst eine Straftat begehen – Diebstahl nämlich. Wie Sie ganz legal die herrlichen Äpfel ernten können, verraten die ARAG Experten.


Beim Auto Diebstahl, beim Apfel Mundraub?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, was für ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Früher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.


Mundraub ganz legal?

Mittlerweile gibt es Internetseiten, bei der auf einer Deutschlandkarte Obstbäume und Sträucher verzeichnet werden. Deren Früchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt worden – die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die Eigentümer der Bäume damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden.


Wem gehört das Obst am Straßenrand?

Dass ein Baum oder Strauch herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.


Vor der Ernte am besten fragen

Entscheidend für eine legale Ernte ist das Einverständnis des Eigentümers. Sonst kann man sich wegen Diebstahls strafbar machen. Da die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, gilt der bekannte Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Übrigens: Ein Strafrichter wird das Argument, man habe sich beim Pflücken auf Angaben im Internet verlassen, nicht gelten lassen. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, kontaktieren Sie den Eigentümer. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt oder der Gemeinde ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.


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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.


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Obsternte: Mundraub ganz legal

23 Haziran 2015

Gefährliche Kletterpartie: Wenn die Obsternte im Krankenhaus endet

R+V-Infocenter: Tausende Hobbygärtner stürzen jedes Jahr bei der Obsternte – sicherer Umgang mit Leiter schützt vor Unfällen


Gefährliche Kletterpartie: Wenn die Obsternte im Krankenhaus endetWiesbaden, 23. Juni 2015. Ob Äpfel, Birnen, Pflaumen oder Kirschen: Wer Obstbäume hat, kann sich in den Sommermonaten über eine reiche Ernte freuen. Doch für so manchen Gartenbesitzer endet der Pflückeinsatz im Krankenhaus. “Jährlich stürzen rund 50.000 Menschen in ihrem Garten, viele davon fallen von einer Leiter”, sagt Thomas Paufler, Unfallexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, bei Leitern auf weichen Gartenböden besonders vorsichtig zu sein.


Gründe für die hohe Zahl von Unfällen gibt es viele. Oft spielen Unachtsamkeit und Leichtsinn eine große Rolle. “Wer wenig Erfahrung hat und eher selten im Garten arbeitet, sollte nicht zu ehrgeizig sein”, rät R+V-Experte Paufler. Dazu gehört beispielsweise, nur die gut erreichbaren Früchte zu ernten und sich nicht zu weit zur Seite zu lehnen – dabei kann die Leiter schnell wegrutschen. Besser ist es, den Standort öfter zu wechseln. Ebenfalls wichtig: nicht ablenken lassen, beispielsweise durch ein Handy.


Leitern vor Gebrauch checken

Den größten Teil des Jahres fristen Leitern eher ein Schattendasein in Garage oder Schuppen. Daher sollten Gartenbesitzer sie vor dem ersten Ernteeinsatz auf Mängel untersuchen. “Das gilt besonders für Holzleitern, denn sie können morsch sein”, so Thomas Paufler. Bei Leitern aus Metall sind Verschraubungen und Scharniere eine Schwachstelle. Weiterer Tipp des Experten: Vor der Benutzung Schmutz, Fett und Farbreste von den Sprossen entfernen.


Bei der eigentlichen Ernte ist dann entscheidend, dass die Leiter sicher am Baum steht. Ist das Gelände beispielsweise rutschig, empfiehlt sich eine zusätzliche Standsicherung durch Metallspitzen. Alternativ können die Gartenbesitzer auch kleine Leitergerüste nutzen.


Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

– Pflücktaschen zum Umhängen sind bei der Obsternte ein praktischer Helfer, weil beide Hände frei bleiben.

– In vielen Fällen lässt sich das Obst mit Hilfe von Obstpflückern mit Fangbeutel und Teleskopstange bequem vom Boden aus ernten. Auch niederstämmige Sorten vereinfachen die Ernte.

– Bei der Arbeit auf der Leiter immer Schuhe mit rutschfesten Sohlen anziehen und auf Kleidung mit langen Bändern oder Schnüren verzichten – sie könnten im Baum hängenbleiben.

– Wer Höhenangst hat, sollte auf keinen Fall zu hoch auf die Leiter steigen.

– Keine Gegenstände auf der Leiter ablegen – das erhöht die Stolpergefahr beim Auf- und Abstieg.

– Eine Leiter nie unbeaufsichtigt lassen. Das gilt insbesondere, wenn Kinder in der Nähe sind.

– Auf Ernteeinsätze bei starkem Wind oder Regen verzichten, weil die Unfallgefahr dadurch steigt.


Direkt zur Meldung:

http://ao-url.de/58f3f8


Weitere Themen unter

http://www.infocenter.ruv.de


Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die “Ängste der Deutschen” ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.


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