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26 Kasım 2015

Smart Metering in der Sackgasse: BEMD warnt vor EU-Klage und fordert Bekenntnis zum Smart Metering in Deutschland

(Mynewsdesk) Deutschland ist beim Smart Metering im europäischen Vergleich schlecht aufgestellt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Bundesverbandes der Energiemarktdienstleister (BEMD). In Deutschland sind und bleiben intelligente Stromzähler demnach ein Zuschussgeschäft. Installation und Betrieb von Intelligenten Messsystemen sind nirgendwo in Europa so teuer wie in Deutschland.


In der Verbreitung von Smart Metering hinkt Deutschland im europäischen Vergleich hinterher. In seinen Prognosen geht das BMWi davon aus, dass bis 2020 lediglich 23 Prozent aller deutschen Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem ersetzt oder ergänzt werden. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass Smart Metering erfolgreich umgesetzt werden kann. In den Niederlanden, Österreich, Schweden und England rechnet man bis spätestens 2020 mit einer 100-prozentigen Verbreitung, Italien ist bereits zu fast 100% abgedeckt.


Dort, wo Smart Metering im großen Stil eingeführt wurde, wird auch der wirtschaftliche Nutzen deutlich. So liegt in den genannten Ländern der Kostenvorteil pro Zählerstation zwischen 35 und 216 Euro. Für die deutsche Volkswirtschaft dagegen ist das Smart Metering bislang mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Man prognostiziert eine Negativinvestition von 53 Euro pro Zählpunkt. Dies summiert sich laut Prognose bis 2020 deutschlandweit auf ein Gesamtdefizit von 600 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu spart beispielweise die englische Volkswirtschaft – wenn man die prognostizierte Gesamtinvestition zugrunde legt – bis 2020 fast 7 Milliarden Euro ein. Italien erreicht Kostenvorteile von 3 Milliarden Euro. In allen anderen Ländern, die in der Studie untersucht wurden, liegt das Investitionsplus im dreistelligen Millionenbereich.


Deutschland steht in der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auf einem der hinteren Plätze. Sollte sich die Umsetzung weiter verzögern, droht ein Verfahren seitens der EU-Kommission. Das wäre für die „Führungsmacht“ in Sachen Energiewende ein peinlicher Umstand. Bereits im sogenannten Meseberg-Papier von 2007 ist die flächendeckende Installation von intelligenten Zählern ein Kernelement des damaligen „Integrierten Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung“. Der BEMD weist auf ein weiteres Versäumnis hin – die komplexe Systemarchitektur zur Umsetzung der Datenschutzauflagen verteuert die Systeme unnötig. 


Das deutsche Systemkonzept ist von Anfang an auf Messen und Steuern der Verbräuche im großen Stil ausgerichtet. Der Umfang des direkten oder indirekten Steuerns von Verbrauchern wird in den kommenden fünf bis zehn Jahren aber gering bleiben. Sinnvoll wäre ein pragmatisches zweistufiges Konzept gewesen: Im ersten Schritt wäre das eine preiswerte Basisversion mit weniger Leistungsmerkmalen – und damit auch niedrigeren Schutzanforderungen. Und der zweite Schritt wäre die Aufrüstung zur Vollversion – dort zu installieren, wo die erhöhten Installations- und vor allem Betriebskosten auch gerechtfertigt sind.


Das Zeitfenster für diese Option ist aus Sicht des BEMD endgültig geschlossen, Deutschland wird mit einer suboptimalen Systemarchitektur leben müssen. Deshalb muss mit dem bestehenden Systemkonzept schnellstmöglich eine Verbreitung erzeugt werden. Der Verbreitungsgrad muss Skaleneffekte ermöglichen und sinnvolle Smart-Meter-bezogene Energieprodukte anbieten. 


Die Forderung des BEMD nach einem deutlichen Bekenntnis zum Smart Metering heißt hier konkret:


* Erstens: Anheben der deutschen Ziele für Smart-Meter bis 2020 und danach. Dabei beide Sparten (Strom und Gas) ins Auge fassen

* Zweitens: Kurzfristige Refinanzierung der ersten Charge der Installationen (z.B. für das erste Viertel oder Fünftel) beispielsweise durch eine Umlage auf die Netzgebühr über wenige Jahre


Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/annejacobs/pressreleases/smart-metering-in-der-sackgasse-bemd-warnt-vor-eu-klage-und-fordert-bekenntnis-zum-smart-metering-in-deutschland-1258524) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Anne Jacobs (http://www.mynewsdesk.com/de/annejacobs).


Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/caln7f


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http://www.themenportal.de/politik/smart-metering-in-der-sackgasse-bemd-warnt-vor-eu-klage-und-fordert-bekenntnis-zum-smart-metering-in-deutschland-70163


BEMD: Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD e.V.) vertritt Dienstleister, die sich auf das Zählen, Messen und Abrechnen innerhalb der Energiebranche spezialisiert haben. Der BEMD verknüpft die Anforderungen des Marktes mit den Perspektiven und Angeboten der Dienstleister. Er bezieht gegenüber Gremien, Verbänden und dem Gesetzgeber Position zu laufenden Entscheidungsverfahren und stellt die erforderlichen Informationen zur Verfügung. Zu den Aktionsbereichen des BEMD gehören unter anderem Qualitätsstandards, Prozessabläufe oder gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen.


Smart Metering: Smart Meter sind intelligente Zähler für Energie (Strom oder Gas). Dem jeweiligen Anschlussnutzer zeigen sie den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit. Alle Informationen werden in über einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Prozess zu den Netzbetreibern und darüber zu den Lieferanten weitergespeist. Solche intelligenten Zähler sind schon seit den 1990er Jahren vor allem für Großkunden in Betrieb, werden aber seit ungefähr 2010 auch für Privathaushalte angeboten. Modellabhängig können intelligente Zähler die erhobenen Daten automatisch an das Energieversorgungsunternehmen übertragen, was diesem eine intelligente Netz- und Ressourcensteuerung ermöglichen soll. Insbesondere soll es dadurch möglich werden, bei (Öko-)Stromüberangebot deutlich günstigere Preise anzubieten als bei Stromknappheit. Dadurch sollen die Kunden zur entsprechenden Verschiebung der Lasten (Haushaltsgeräte, betriebliche Maschinen, etc.) motiviert werden einem wichtigen Element der deutschen Energiewende.


Kontakt

Anne Jacobs

Anne Jacobs

Wolliner Str. 16 A

10435 Berlin

0174 878 5351

dialog@annejacobs.de

http://shortpr.com/caln7f



Smart Metering in der Sackgasse: BEMD warnt vor EU-Klage und fordert Bekenntnis zum Smart Metering in Deutschland

12 Kasım 2015

Bundesverband Deutscher Internet-Portale (BDIP) hat neuen Vorstand

Jahrestagung und Kaminabend des BDIP mit interessanten Einblicken in der Parlamentarischen Gesellschaft


Bundesverband Deutscher Internet-Portale (BDIP) hat neuen Vorstand(NL/5394304393) Berlin, 11.11.2015 [IP111115NM]. Kommunale Informationsportale von Städten, Landkreisen und Gemeinden sind ein zentraler Faktor in der Informationsversorgung von Bürgerinnen und Bürger. Welche Trends im Bereich eGovernment, Social Media und Mobile dabei aktuell besonders relevant sind, thematisierte der Kaminabend des Bundesverbands Deutscher Internet-Portale e.V. (BDIP) in der zurückliegenden Woche in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.


BDIP mit erweitertem Vorstand und neuer Leitung

Die Mitgliederversammlung wählte dabei auch einen neuen Vorstand. Nach mehr als 13 Jahren erfolgreicher Arbeit als Vorstandsvorsitzender des BDIP steht Rainer Appelt ab sofort nur noch als stellvertretender Vorsitzender zur Verfügung. Appelt bleibt aber erster Ansprechpartner für den kommunalen Bereich. Der Bundesverband wird künftig von Henning Sklorz geleitet. Sklorz ist Abteilungsleiter bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, dem Betreiber der Internetaktivitäten des Stadtportals www.bremen.de. Die Pressearbeit wird künftig von George Wyrwoll von Sodexo Benefits and Rewards Services geführt. Detlef Sander, Vorstandsvorsitzender der net-Com AG, Robert Schaddach, MdA in Berlin und Beirat bei Kötter GmbH & Co. KG, Dr. Michael Faltis von der Guide2 GmbH und Dirk Knäpper von Six Offene Systeme GmbH, wurden als Vorstandsmitglieder jeweils für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt.


Stadtportale müssen praktische Bürgeransprüche reflektieren und ihr Profil schärfen

Gegenüber dem Berliner Reichstag diskutierte der BDIP bei dem hochkarätig besetzten Kaminabend in der Parlamentarischen Gesellschaft dann mit Thomas Jarzombek (MdB, Mitglied des Bundestagsausschusses Digitale Agenda und IT-Unternehmer aus Düsseldorf), Franz-Reinhard Habbel (Pressesprecher Deutscher Städte- und Gemeindebund, DStGB und Mitglied des IT-Planungsrates), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag, Beigeordneter für neue Medien, Mitglied des IT-Planungsrates) sowie André Bajorat (FinTec Experte und Geschäftsführer des Start-Ups Figo) Handlungsstrategien für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Kommunalportale.

Dabei zeigte sich deutlich, dass seitens der Kommunalportale eine stärkere Fokussierung auf die Portalbesucher und ihren Nutzen erfolgen muss, um die Attraktivität kommunaler Portale zu sichern. Insbesondere, da sich der Informations-Wettbewerb verschärft: Denn zunehmend werden private Anbieter auch in den Bereichen tätig, die bislang den öffentlichen Betreibern vorbehalten waren. Eine Kernforderung des BDIP lautet denn auch: die kommunalen Portale müssen sich wieder auf ihre ureigenen Kompetenzen konzentrieren und verstärkt an der medienbruchfreien und nutzergerechten Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen, also einer stärkeren Profilierung kommunaler Angebote arbeiten. Rein technische Anpassungen, wie etwa ein responsives Layout der Portale, reichen dagegen aufgrund der zunehmenden Nutzung mobiler Endgeräte längst nicht mehr aus.

Damit die Behörden ihre Monopolstellung bei den Bürgerdiensten werthaltig bewahren können, müssen elektronischen Angebote so einfach und attraktiv gestaltet sein, dass sie den Nutzerinteressen entsprechen. Hier können Kommunalportale noch konsequenter vom Bürger her denken und die Digitalisierung aller Angebote konsequent vorantreiben, so das Fazit der Veranstaltung. Studien zeigen, dass dies in der jüngeren Vergangenheit bislang nur eingeschränkt gelungen ist. Der Bundesverband Deutscher Internetportale sieht sich deshalb in seiner Rolle gestärkt, die Kommunen in diesem Prozess mit Vernetzung und Branchenwissen zu begleiten.


Portalangebote für Flüchtlinge als Motor der Digitalisierung

Bei der Informationsversorgung und Koordination von Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber können kommunale Portalen ebenfalls helfen, regionale Anliegen zu bündeln und Bürgen, wie Flüchtlingen, als zentrale Informationsplattform dienen. Derzeit stehen die kommunalen Portale noch hauptsächlich im Zeichen der Hilfe für Bürgerinnen und Bürger. Der nächste Schritt hin zum Angebot für Flüchtlinge bedeutet eine enorme Chance und Verpflichtung für die Kommunen, Prozesse und Dienstleitungen zu digitalisieren und somit Bürger und Flüchtlinge als Bezugspunkte zusammenzubringen. Der BDIP mahnt daher dringend auch eine weitere Digitalisierung der Prozesse rund um das Management der Flüchtlingsaufnahme an [IP11115NM].


Information über den BDIP:

Der Bundesverband Deutscher Internetportale e.V. (BDIP) ist die Interessenvertretung und Plattform für den Erfahrungsaustausch öffentlicher deutscher Internetportale. Mitglieder sind die Betreiber öffentlicher Internetportale (Behörden und Kommunen), sowie die privatwirtschaftlichen Dienstleister in diesem Sektor.


Kontaktdaten:

Bundesverband Deutscher Internet-Portale e.V. (BDIP)

Verbandssitz: Brehmstrasse 40, 30173 Hannover

Telefon 49 (0511) 168 43 039

Fax: 49 (0511) 168 45 351

Vorstandsmitglieder: Henning Sklorz (1. Vorsitzender), Rainer Appelt (2. Vorsitzender), Robert Schaddach (Schatzmeister), George Wyrwoll (Öffentlichkeitsarbeit), Dirk Knäpper, Detlef Sander und Dr. Michael Faltis

E-mail info@bdip.de

www.bdip.de


Kontakt

Bundesverband Deutscher Internetportale e.V.

George Wyrwoll

Rüsselsheimer Straße 22

60326 Frankfurt

069-73996-6211

g.wyrwoll@bdip.de

www.bdip.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/273987.jpgBundesverband Deutscher Internet-Portale (BDIP) hat neuen Vorstand

24 Haziran 2015

Skandale in der Kinder- und Jugendhilfe diskreditieren deren fachliche Leistungen

VPK-Bundesverband fordert mehr Qualität und die Sicherstellung qualitativer Aufsicht


Skandale in der Kinder- und Jugendhilfe diskreditieren deren fachliche LeistungenBerlin. Die Kinder- und Jugendhilfe wird erneut von Skandalen erschüttert, bei denen der Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen gröblich verletzt wurde. Der VPK-Bundesverband ist tief betroffen darüber, dass kindliche Bedürfnisse nach Schutz, Zuwendung und Fürsorge in einzelnen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in eklatanter Weise verletzt wurden.


“Die Vorfälle sind geeignet, die fachlichen Anstrengungen wie auch die sehr engagierte Arbeit von vielen Kollegen und Kolleginnen in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zu diskreditieren”, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes als Vertreter von privaten Trägern in der Kinder- und Jugendhilfe. “Es ist eine Schande für die in der Regel sehr professionell arbeitenden Träger, dass es dennoch immer wieder einige wenige Einrichtungen gibt, in denen schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen seelischer und körperlicher Schaden zugefügt wird. Einrichtungen wie auch Mitarbeitende, die zu solchen Handlungen fähig sind, haben in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen”, so Martin Adam weiter.


Alle Experten in der Kinder- und Jugendhilfe seien aufgerufen, Vorschläge zu unterbreiten, die sicherstellen, dass solche Skandale zukünftig mit noch größerer Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, selbst wenn sie letztlich nie ganz auszuschließen seien. Es bedürfe einer kritischen Bilanz, wie ein derart folgenschweres Missverhalten von Fachkräften ausgehen konnte, ohne dass dieses rechtzeitig aufgedeckt wurde.


“Der VPK-Bundesverband ist kontinuierlich damit befasst, die Qualität der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu verbessern. Dabei wird der Verband von der Überzeugung getragen, dass eine unzureichende Qualität immer ein wesentliches Einfallstor für eine wie auch immer geartete schlechte Leistung ist. Aktuell erarbeitet der VPK neue Qualitätskriterien, an denen sich die Einrichtungen verpflichtend orientieren sollen. Ziel ist unter anderem, dass in den Ablaufstrukturen von Einrichtungen der Schutz von jungen Menschen mit deren konsequenter Einbeziehung umfassend sichergestellt wird”, erklärt Adam.


Einrichtungen sind in Verbänden in der Regel freiwillig als Mitglieder organisiert und nutzen ihre Beratungs-, Vertretungs- und Informationsfunktion. Direkten Zugriff mit Prüfrecht haben nur die Heimaufsichten in den Bundesländern, die in den Landesjugendämtern angesiedelt sind und die den Einrichtungen auch die Betriebserlaubnis erteilen. “Die Heimaufsichten benötigen zur Sicherstellung ihrer umfassenden Beratungs- und Prüfungsverpflichtungen allerdings auch eine ausreichende personelle Ausstattung. Der VPK hat aus seiner Arbeit heraus die Wahrnehmung, dass in Folge von Einsparungen in den Ländern die Personalausstattungen nicht überall der Aufgabe angemessen waren und sind. Nur eine tatsächlich wahrgenommene, qualitativ gute Beratung und Aufsicht durch die Heimaufsichten und die belegenden Jugendämter auf Grundlage von regelmäßigen Besuchen und Gesprächen mit den Trägern wie auch den Betreuten kann zumindest weitgehend sicherstellen, dass Skandale zum Nachteil von schutzbedürftigen jungen Menschen die absolute Ausnahme bleiben – ganz auszuschließen sind sie leider niemals”, so Adam abschließend.


Die Kinder- und Jugendhilfe habe die originäre Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Der VPK-Bundesverband begrüße und unterstütze mit seinen Mitgliedern alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung des Schutzes von jungen Menschen in Einrichtungen beitragen.


Weitere Informationen über den VPK-Bundesverband, dessen Engagement und für die Kinder- und Jugendhilfe sowie die privaten freien Träger gibt es unter www.vpk.de (http://www.vpk.de).


Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift “Blickpunkt Jugendhilfe” heraus.


Weitere Informationen unter www.vpk.de.


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Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)

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2 Nisan 2015

Verfassungsbeschwerden gegen Ungleichbehandlung

BFI&F e.V. initiiert über Mitglieder Verfassungsbeschwerden gegen Ungleichbehandlung


Verfassungsbeschwerden gegen UngleichbehandlungFrankfurt am Main, 24.03.2015 -Patric Weilacher, Vorsitzender des Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. hat über ein Mitgliedsunternehmen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Eingaben richten sich gegen die Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Die zwischen den Berufsständen abweichenden Gebührenregelungen für die Beantragung von Mahnbescheiden stellen für den Verband einen klaren Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz dar. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte unmittelbare Auswirkungen sowohl auf die Branche als auch auf die Schuldner haben. Weitere Informationen über den BFI&F auf der verbandseigenen Internetpräsenz unter http://www.bfif.de


Gemäß § 4 Abs. 4 RDGEG [Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz] dürfen Inkassounternehmer für die Beantragung eines Mahnbescheides 25,00 EUR verlangen. Zudem werden in § 4 Abs. 5 RDGEG die Gebühren der Rechts-/Inkassodienstleister auf den Kostenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beschränkt. Nach dem RVG kann ein Rechtsanwalt für die Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren eine Gebühr in Höhe von mindestens 45,00 EUR zzgl. Auslagen und Steuern berechnen. Abhängig vom Streitwert erhöht sich diese Gebühr. Ein Inkassodienstleister darf jedoch für die gleiche Tätigkeit § 4 Abs. 4 RDGEG lediglich 25,00 EUR abrechnen. In dieser abweichenden Vergütung sieht der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. einen Widerspruch, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird dieses nun auf grundrechtsrelevante Plausibilität geprüft. Unbedingten Nachbesserungsbedarf sehen wir in diesem Gesetz auch aufgrund der Widersprüchlichkeit zum Gleichheitsgrundsatz und dem Willkürverbot gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, so Beschwerdeführer und Vorsitzender des BFI&F, Patric Weilacher. Es kann nicht sein, dass Schuldner, Gläubiger und Dienstleister bei gleichem Sachstand unterschiedlich behandelt werden.


Auch den Schuldnerschutz sehen die Mitglieder des BFI&F keinesfalls als tragfähiges Gegenargument, zumal der Schuldner es selbst in der Hand habe, die Kosten der gegen ihn gerichteten Forderungen gering zu halten. Letztlich handelt es sich um sogenannte Verzugskosten, bei denen sich keinerlei Unterschied hinsichtlich des Arbeitsaufwands zwischen den beiden Berufsständen erschließt. Ganz im Gegenteil: Beauftragt der Gläubiger einen Anwalt, muss der Schuldner mehr bezahlen, als dies bei einem Inkassobüro der Fall ist. Insofern wird der Schuldner also bei der Forderungseintreibung durch einen Anwalt wirtschaftlicher schlechter gestellt. Somit sei ein einheitlich anwendbares Gebührentableau nach Ansicht der Inkassodienstleister auch für die Schuldner selbst ein Signal der Rechtssicherheit. Die Beschwerde wurde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe unter Aktenzeichen 1 BvR 2679/14 über das Mitgliedsunternehmen des BFI&F eingereicht.


Über BFI&F – Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.

Der BFI&F e.V. mit Sitz in Frankfurt ist eine Interessenvertretung für Personen und Unternehmen, die gewerbsmäßig auf den Gebieten Inkasso und Forderungsmanagement tätig sind, und beruflich der Thematik nahestehenden Personen wie Richtern, Rechtsanwälten, Rechtspflegern oder Gerichtsvollziehern. Zielsetzung ist die Vertretung der beruflichen Interessen und Anliegen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, der Wirtschaft, Bundes- und Landesbehörden, Gerichten, Verbänden und Dritten. Gegründet wurde der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. im April 2010.


Kontakt

Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.

Patric Weilacher

Westhafenplatz 1

60327 Frankfurt am Main

069 153 227 510

069 153 227 519

post@bfif.de


http://www.bfif.de



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