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3 Kasım 2015

Balkonien für jedermann

Anbausystem macht den Lebensraum Balkon für jeden Haustyp nutzbar


Balkonien für jedermann(epr) Fakt ist: In Sachen Wohnungsausstattung steht ein Balkon auf der Wunschliste der Deutschen ganz oben. Auch viele Häuslebauer machen sich über die Entscheidung pro oder kontra Balkon lange Gedanken – und bedauern es später häufig, wenn der Freisitz zum Beispiel aus Budgetgründen wegrationalisiert wurde. Wie gut, dass sich dieser Fehler auch im Nachhinein noch beheben lässt. Das Zauberwort lautet: Anbaubalkon.


Im Prinzip lässt sich jeder Haustyp mit einem Balkon nachrüsten. Dabei hilft ein kompetenter Partner wie die Leeb Balkone GmbH. Das Unternehmen hat sich auf den Bau von Balkonen und Zäunen spezialisiert und kann hier langjährige Erfahrung vorweisen. Mit ihren Anbaubalkonen machen die Profis den Lebensraum Balkon wirklich für jedermann nutzbar. Dabei hat man je nach vorhandener Bausubstanz und persönlichen Vorlieben die Wahl zwischen vier Varianten: einem freitragenden Balkon, einem mit Galgen, einem mit Stützen oder einem Vorstellbalkon. Alle Anbaumodelle bringen den Vorteil mit sich, thermisch getrennt zur Bausubstanz keine Wärmebrücken zu erzeugen.


Ist die Entscheidung für eine Variante gefallen, steht gleich die nächste an, denn das Sortiment umfasst über 200 Modelle. Bei der Verkleidung kann man beispielsweise zwischen klassischem Aluminium, attraktiven HPL-Platten oder Glas wählen. Natürlich erfüllen alle Ausführungen höchste Standards bei Material und Verarbeitung. Leeb-Balkone werden aus Aluminium gefertigt. Dadurch sind sie extrem langlebig und nahezu wartungsfrei. Zu der langen Lebensdauer tragen darüber hinaus das funktionale Design sowie die extrem harte Speziallegierung und die hauseigene Alu Comfort Plus Beschichtung bei. Dank des praktischen Rundum-Programms lässt sich jeder Balkon von der Unterkonstruktion über den Balkonboden und die Brüstung bis hin zur Überdachung passend zum gewählten Modell individuell gestalten. Als Bodenbeläge stehen neben Holz und schlichtem Beton auch WPC und edles Feinsteinzeug zur Wahl. Doch ganz gleich welche Variante es letztendlich wird: Alle schaffen einen klaren Mehrwert für das neugestaltete Objekt. Schließlich verbessert ein Balkon nicht nur die Lebensqualität, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Weitere Informationen unter www.leeb.at oder www.homeplaza.de.


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14 Eylül 2015

Grillen auf dem Balkon: Hinweise für Mieter

Ein Artikel von Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.


Ausgangslage:


Der Hochsommer ist da und nicht wenige Mieter wollen das gute Wetter nutzen, um auf dem Balkon den Grill anzuwerfen. Dabei bleiben aber Beschwerden von Nachbarn häufig nicht aus, die sich etwa vom Rauch gestört fühlen. Daher stellt sich für Mieter die Frage: darf ich auf dem Balkon grillen und wenn ja, wie oft und was muss ich dabei beachten, um Streit zu vermeiden?


Regelungen im Mietvertrag:


Zunächst sollte man einmal seinen Mietvertrag darauf untersuchen, ob er möglicherweise ein Grillverbot enthält. Sowohl die Nutzung von Holzkohlegrills als auch von Elektrogrills auf dem Balkon kann mietvertraglich verboten sein.


Regelungen in der Hausordnung:


Auch die Hausordnung kann ein Grillverbot enthalten. Nach dem LG Essen kann ein entsprechendes Verbot wirksam sein: Unabhängig davon, ob mittels eines Holzkohlegrills oder eines Elektrogrills auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses gegrillt wird, sind dabei gleichermaßen auftretende Immissionen in Form von Rauch und Geruch grundsätzlich dazu geeignet, die Mitmieter zu belästigen. Um in diesem Zusammenhang stets zu erwartende Streitigkeiten von vornherein zu unterbinden, ist es jedenfalls, wenn Mietgegenstand, wie hier, ein Mehrfamilienhaus ist, sachlich gerechtfertigt, ein auf die Balkone bezogenes Grillverbot auszusprechen (LG Essen, Urteil vom 07. Februar 2002 – 10 S 438/01 -, juris).


Keine Regelungen gefunden:


Finden sich keine der genannten Regelungen, kann im Hinblick auf die Frage, ob und inwiefern das Grillen auf Balkon gestattet ist, auf die §§ 13, 14 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zurückgegriffen werden, die die Pflichten des Wohnungseigentümers regeln. Gemäß § 14 WEG muss von dem Eigentum bzw. dem Mietobjekt so Gebrauch gemacht werden, dass keinem der anderen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Ein Nachteil kann beim Grillen auf dem Balkon in einer Geruchsbelästigung und Rauchbelästigung gesehen werden. Es hängt jedoch von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab, ob und wie Grillen zu gestatten ist.


Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (AG München, Urteil vom 21. März 2012 – 482 C 15854/11 -, Rn. 26, juris). Das AG Berlin Mitte hielt im Urteil vom 07. Januar 2010 – 25 C 159/09 fest, dass es dem Mieter bei normaler Bauweise und normalem Umfang durchaus gestattet ist, gelegentlich auf dem Balkon zu grillen. Die Frage ist also, wann es sich um einen „normalen“ Umfang des Grillens handelt.


Angesicht des Umstandes, dass die Saison zum Grillen in der Regel von April bis September geht, hält das OLG Frankfurt eine Beschränkung des Grillens auf fünfmal jährlich sowie einmal monatlich und eine Vorankündigung von 48 Stunden für geboten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 2008 – 20 W 119/06 -, Rn. 52, juris). Weiterhin hat das Amtsgericht München entschieden, dass die Gestattung des Grillens „ohne Geruchs- und Rauchbelastung“ eine zu weitgehende Beschränkung beinhaltet. Diese Beschränkung gleicht nämlich einem Verbot, denn selbst Elektrogrillgeräte können eine Rauch- und Geruchsbelästigung unter Umständen nicht vollständig vermeiden (AG München, Urteil vom 21. März 2012 – 482 C 15854/11 -, Rn. 29, juris). Das Grillen sei, wie im einem Urteil vom AG Köln ausgeführt, als sozialüblich anerkannt und kann auch dann, wenn Menschen in einer Großstadt in einem hochverdichtetem Wohngebiet wohnen, nicht komplett untersagt werden. Das gilt sogar dann, wenn das Grillen und die dadurch entstehende Rauch- und Geruchsentwicklung zu unvermeidbaren Geruchsbelästigungen führen (AG Bonn, Urteil vom 29. April 1997 – 6 C 545/96 -, Rn. 19, juris).


Fazit:


Man sollte einmal den Mietvertrag und die Hausordnung auf ein eventuelles Grillverbot hin überprüfen. Ein Verstoß gegen den Mietvertrag und die Hausordnung kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen.


Wie und in welchem Umfang das Grillen erlaubt ist, hängt im Übrigen stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Man sollte Belästigungen so gering wie möglich halten und jedenfalls bei einer Abmahnung Vorsicht walten lassen. Andernfalls riskiert man unter Umständen eine Kündigung des Mietverhältnisses, in jedem Fall aber Unterlassungsansprüche der Nachbarn.


31.7.2015


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11 Eylül 2015

Balkonsanierung Schritt für Schritt

So wird der Balkon optisch und energetisch erneuert


Balkonsanierung Schritt für SchrittWas wäre der Sommer ohne Balkon? An warmen Tagen wird der Freisitz zum erweiterten Wohnzimmer und so mancher verbringt sogar seinen gesamten Urlaub im sprichwörtlichen Balkonien. Grund genug, das beliebte Bauteil einmal genau unter die Lupe zu nehmen, denn abseits von Grillvergnügen, Sonnenliege und Blumenpracht liegen oft bauliche Probleme verborgen. Die Experten des Ratgeberportals Energie-Fachberater.de erklären, worauf Hausbesitzer achten müssen und wie sie ihren Balkon mit einer Sanierung für die nächste Saison wieder auf Vordermann bringen.


Schritt 1: Bestandsaufnahme Balkonkonstruktion


Bevor die Balkonsanierung (http://www.energie-fachberater.de/fassade/balkon/)startet, sollten Hausbesitzer den Balkon zusammen mit einem Fachbetrieb unter die Lupe nehmen. Wichtig sind zunächst Baujahr und Balkonkonstruktion: Ist das Baujahr jünger als 1990, ist der Balkon voraussichtlich an die Fassade angehängt. Das ist energetisch ein großer Vorteil, weil es keine thermische Verbindung zwischen Geschossdecke und Balkonplatte gibt. Schwieriger wird es, wenn das Baujahr älter und der Balkon eine Verlängerung der Geschossdecke ist. Dann entsteht an dieser Stelle häufig eine so genannte Wärmebrücke, die sich durch erhöhte Heizkosten, Kälte im Wohnbereich und Problemen mit Feuchtigkeit und Schimmel bemerkbar macht. Ebenso sollte bei der Bestandsaufnahme geklärt werden, in welchem Zustand Fenster (http://www.energie-fachberater.de/fassade/fenster/)und Balkontür sind, ob Regenwasser richtig ablaufen kann und ob der Balkonbelag noch in Ordnung ist.


Schritt 2: Balkonsanierung planen


Um die passenden Maßnahmen für die Balkonsanierung zu finden, sollten Hausbesitzer unbedingt einen Fachbetrieb hinzuziehen. Je nachdem, in welchem Zustand der Balkon ist, welches Budget zur Verfügung steht und ob noch weitere Sanierungsmaßnahmen geplant sind, kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht. Der ideale Zeitpunkt für eine energetische Balkonsanierung ist gleichzeitig mit einer Fassadendämmung. Wenn das nicht möglich ist, werden in einem ersten Schritt eventuell nur Balkontür und Abdichtung erneuert oder eine Innendämmung in Erwägung gezogen.


Schritt 3: Möglichkeiten der energetischen Balkonsanierung


Vor allem bei Häusern älterer Baujahre, wo der Balkon umfassend saniert werden muss, lohnt sich ein Blick auf Kosten und Nutzen. Denn um die Wärmebrücke am Balkonanschluss zu beseitigen, ist eine aufwendige Dämmung nötig. Kommen noch weitere Arbeiten hinzu, sind die Kosten oft höher als für einen neuen Balkon. Sind sowieso größere Arbeiten an der Fassade geplant, wie zum Beispiel eine Fassadendämmung, kann es sich lohnen, die alte Balkonplatte abzureißen, dann die Fassade zu dämmen und schließlich den Balkon mit thermischer Trennung neu anzuschließen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten mit einem 2- oder 4-Stützen-System oder auch frei auskragend ohne sichtbare Stützen mit einer speziellen Befestigung. Die energetische Schwachstelle gehört damit dann endgültig der Vergangenheit an.


Schritt 4: Balkontür erneuern


Sind die Fenster am Balkon und auch die Balkontür selbst nicht mehr auf dem neuesten Stand, sollten sie erneuert werden. Durch die Wärmeschutzverglasung und den dichten Einbau einer neuen Balkontür sparen Hausbesitzer Heizkosten. Einbruchhemmung und Barrierefreiheit sind weitere wichtige Merkmale bei Auswahl und Einbau einer neuen Balkontür. Danach sollte die richtige Entwässerung sichergestellt werden und auch ein neuer Balkonbelag macht sich gut. Wird der Bodenaufbau höher als davor, muss auch die Höhe der Balkonbrüstung angepasst werden.


Schritt 5: Förderung nicht vergessen


Damit die Balkonsanierung das Budget nicht sprengt, sollten Hausbesitzer sich unbedingt über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung informieren, auch Energieberater oder der Fachbetrieb können dazu beraten. So gibt es von der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren attraktive Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der Sanierungskosten sowie zinsgünstige Kredite, wenn der Balkon im Rahmen der Fassadendämmung saniert wird. Zusätzlich fördert die KfW auch Mehrkosten für mehr Einbruchschutz und im Programm Altersgerecht Umbauen den barrierefreien Balkonanschluss.


Viele weitere Informationen und Tipps rund um die Balkonsanierung finden Hausbesitzer auf dem Ratgeberportal www.Energie-Fachberater.de.


Das Ratgeberportal www.Energie-Fachberater.de gibt es seit Oktober 2005. Es steht privaten Hausbesitzer bei einer Sanierung ihres Hauses mit aktuellen Informationen und Expertenrat zur Seite. Gegründet wurde das Ratgeberportal vom Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) sowie den Kooperationen und Genossenschaften des deutschen Baustoff-Fachhandels. Kooperationspartner sind inzwischen viele namhafte Baustoff- und Heizungshersteller und ausgewählte, im Sanierungsbereich erfahrene Dienstleister. Ergänzt wird das Angebot durch das Fach- und Praxiswissen von Experten, die allesamt langjährige Erfahrung mit energetischen Sanierungen, im Bereich der Förderung sowie der gesetzlichen Vorgaben haben.


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24 Ağustos 2015

Balkon und Terrasse: Einladend gestalten fürs ganze Jahr

Auch für kleine Flächen: Das Terrassenplatten-Set Opus Mini in Natursteinoptik von WESERWABEN.


Balkon und Terrasse: Einladend gestalten fürs ganze JahrRinteln. Ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter – ein schön gestalteter Balkon oder Terrassenplatz wirkt das ganze Jahr über einladend. Und darüber freuen sich nicht nur die Raucher. Während im Sommer bunt blühende Blumen dem lauschigen Plätzchen seinen Charme verleihen, wirkt der Außenplatz in den sonnenärmeren Jahreszeiten schnell etwas trist. Kein Grund, sofort die Jalousien runterzulassen und sich einzuigeln. Wer jetzt den Kopf hängen lässt, dessen Blick fällt auf den Boden. Und das könnte zu einer wichtigen Erkenntnis führen: der Boden braucht neue, schönere Terrassenplatten. Und die lassen sich mit den WESERWABEN-Betonsteinelementen (http://www.weserwaben.de) in Natursteinoptik ganz einfach selbst verlegen.


Den Bodenbelag in den Blick nehmen

Es ist tatsächlich so. Eine gelungene Bodengestaltung trägt enorm zum Gesamteindruck eines „Gartenzimmers“ bei. Der Bodenbelag gerät um so mehr in den Mittelpunkt, desto weniger andere Elemente das Auge ablenken. Für eine wetterunabhängige Wohlfühlatmosphäre eignen sich z. B. die hellen, natursteinähnlichen Opus-Terrassenplatten (http://www.weserwaben.de/produkte/terrassenplatten/opus/) von WESERWABEN. Dies robusten, dabei gleichzeitig einfach zu verlegenden Wetcast-Platten verleihen kleinen und großen „Gartenzimmern“ das ganze Jahr über ein mediterranes Ambiente. Dabei erlauben zahlreiche Plattenformate, ein Kreisspiegel sowie passende Einfassungssteine und Blockstufen in zwei Größen kreative Flächengestaltungen.


Opus-Set Mini macht mehr aus kleinen Flächen

Speziell kleine Balkone oder lauschige Sitzecken werden gleich viel schöner durch eine hochwertige Bodengestaltung in Natursteinoptik. Auch hier kommen die robusten und widerstandsfähigen Opus-Betonsteinplatten bestens zur Geltung. Seit diesem Jahr hat der deutsche Hersteller WESERWABEN daher das Opus-Set Mini im Programm. Dieses Set besteht aus drei Terrassenplatten in nur drei Formaten. Das ergibt eine Fläche von 0,49 m² bei einer Fugenbreite von 10 mm. Für einen zwei Quadratmeter kleinen Balkon würden vier Opus-Sets Mini ausreichen. Mit den drei unterschiedlich großen Plattenformaten im Opus-Set Mini ergibt sich ein großzügiges Verlegemuster bei gleichzeitig weniger Fugen. Dadurch wirkt die kleine Fläche freundlich, klar und aufgeräumt. Die Opus-Platten im Naturton Champagne sorgen so auch im Winter für erfreuliche Lichtblicke auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse.


Die WESER Bauelemente Werk GmbH aus Rinteln mit weltweit 350 Mitarbeitern bietet rund um die Haus- und Gartengestaltung ein variantenreich aufeinander abgestimmtes Sortiment an qualitativ hochwertigen Betonsteinelementen in verschiedenen Natursteinoptiken. Mit einer Auswahl von weit über 100 einzelnen Artikeln ist die Marke WESERWABEN® deutschlandweit führend bei den Mauer- und Pfeilerabdeckungen. Die Produkte werden über den Baustofffachhandel vertrieben.


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30 Temmuz 2015

Markise als Sonnenschutz auf dem Balkon - haben Mieter einen Anspruch?

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin.


Markise als Sonnenschutz auf dem Balkon - haben Mieter einen Anspruch?Markise als Sonnenschutz beliebt:


Wenn sich im Sommer die Sonne zeigt, ist das Sonnenbaden auf dem Balkon bei Mietern natürlich äußerst beliebt. Wem die pralle Sonne zu viel wird, sucht nach einem wirksamen Sonnenschutz. Dafür ist auf dem Balkon vor allem eine Markise gut geeignet. Doch darf ich als Mieter eine Markise einfach anbringen lassen? Muss man dem Vermieter Bescheid geben? Was ist, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, einen Sonnenschirm statt einer Markise zu verwenden? Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz durch eine Markise?


Bauliche Maßnahme erfordert Genehmigung des Vermieters:


Um die Markise ordentlich auf dem Balkon anzubringen, muss sie in der Regel mit dem darüberlegenden Balkon verschraubt werden. Für eine entsprechende bauliche Maßnahme muss die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.


Kann der Vermieter die Genehmigung einfach versagen?


Aus dem Mietvertrag ergibt sich für den Mieter das Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gegenüber dem Vermieter. Ohne triftigen, sachbezogenen Grund darf der Vermieter dem Mieter also die Erlaubnis zu Einrichtungen nicht verwehren, die diesem das Leben in der Wohnung angenehmer machen. Das ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Sofern der Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird, darf eine Genehmigung nicht versagt werden. (AG München, Urteil vom 07. Juni 2013 – 411 C 4836/13 -, Rn. 36, juris). Der Vermieter kann also nicht einfach frei entscheiden, die Genehmigung zu versagen. Ist die Beeinträchtigung seines Eigentumsrechts dagegen gering einzustufen und wäre der Mieter dagegen in seinem üblichen Wohngebrauch zu stark eingeschränkt, muss er seine Zustimmung geben. In den Sommermonaten und vor allem an heißen, sonnigen Tagen ist die Benutzung eines Balkons ohne Markise nur sehr eingeschränkt möglich. Insofern hat der Mieter ein großes Interesse daran, seinen Wohnraum, worunter auch der Balkon fällt, vertragsgemäß zu nutzen.


Muss der Mieter auf einen Sonnenschirm als Alternative ausweichen?


Was gilt aber, wenn nun der Vermieter meint, dass auch mit einem Sonnenschirm ein hinreichender Schattenwurf bestehe? Ein Sonnenschirm allein sorgt nicht für hinreichenden Sonnenschutz speziell bei einem Balkon, über dem direkt darüber noch ein weiterer Balkon angebracht ist. Bei einer Markise geht es nicht ausschließlich um eine Überdachung, sondern eben gerade um den effektiven Schutz vor Sonnenstrahlen, die in unterschiedlichen Winkeln eintreffen. Ein Sonnenschirm hält die Sonne nur auf einer gewissen Stelle ab und muss auf Grund der unterschiedlichen Einstrahlungswinkel oft umgestellt werden. Mehrere Schirme sind auf Grund des begrenzten Platzes auf einem Balkon und auch aus dem ästhetischen Aspekt keine zufriedenstellende Lösung. Eine ausreichende, wirksame Beschattung durch Sonnenschirme ist nicht somit nicht gegeben. Hierzu ebenfalls das AG München, Urteil vom 07. Juni 2013 – 411 C 4836/13.


Ästhetische Beeinträchtigung durch Markise?


Das Eigentumsrecht des Vermieters schützt diesen auch in optischer und ästhetischer Hinsicht. Dennoch kann der Vermieter sich nicht einfach auf dieser Grundlage auf eine Beeinträchtigung seines Eigentumsrechts berufen. Wird ihm ein Mitspracherecht bei der Farbauswahl zugestanden und lässt der Mieter die Markise durch einen Fachmann anbringen, darf auch im Hinblick auf den ästhetischen Aspekt eine Genehmigung nicht verweigert werden. Hierzu ebenfalls das AG München im Urteil vom 07. Juni 2013 – 411 C 4836/13 -, Rn. 52, juris. Eine optische und ästhetische Beeinträchtigung liege dann eben gerade nicht vor.


Fazit:


Zusammenfassend gilt also folgendes: für die Anbringung einer Markise ist zunächst die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Ohne triftigen, fachlichen Grund darf der Vermieter diese nicht verweigern. Grund ist der Anspruch des Mierts auf vertraglich geregelte Nutzung der gemieteten Wohnfläche, wozu auch der Balkon zählt. Der Vermieter darf die Genehmigung auch nicht unter Hinweis darauf verweigern, dass ein Sonnenschutz durch einen oder mehrere Sonnenschirme gewährleistet werde oder sich auf eine ästhetische Beeinträchtigung durch die Markise berufen. Von einer Beeinträchtigung des Vermieters kann vor allem dann nicht ausgegangen werden, wenn der Mieter sich dazu verpflichtet, die Markise fachgerecht von einem Fachmann anbringen zu lassen, dem Vermieter bei der Wahl der Farben Mitspracherecht gewährt und sich dazu verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Markise wieder zu entfernen. In diesem Fall ist eine Genehmigung zu erteilen.


21.7.2015


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16 Haziran 2015

Kerzenschein für Frischluftfans

Mit Wachs-Accessoires von Eika wird der Sommer bunter


Kerzenschein für FrischluftfansGartenfreunde und Balkonliebhaber aufgepasst: Zum Wohlfühl-Ambiente im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon gehören Kerzen. Sie machen die Sommersaison perfekt und aus jeder Stunde im Freien einen außergewöhnlichen Moment. Besonders schön: Zitronella Klassik-Kerzen von Eika.


Duftende Erfrischung

Ihr typischer Zitrusduft sorgt für Frische und Leichtigkeit sogar an schwülen Sommerabenden. Denn das fruchtige Aroma aktiviert die Sinne und belebt die Stimmung. So verschönern die Zitronella Klassik-Kerzen – solo oder als Hingucker großzügig gruppiert – das gemütliche Beisammensein mit Freunden und Familie. Die rustikalen Ton-Flammschalen harmonieren wunderbar mit Outdoor-Möbeln im Landhausstil, während die Teelichte Zitronella bei jedem Gartenfest oder Grillabend fantasievoll gebündelt schimmernde Highlights setzen.


Key Fact:

Wussten Sie schon, dass das Verschönern von Garten, Balkon oder Terrasse landauf-landab das beliebteste Hobby ist? Rund 30 Prozent der Deutschen arbeiten in ihrer Freizeit am liebsten in ihrer Wohlfühl-Oase im Freien. Damit ist das Dekorieren und Gestalten von Garten und Co. noch vor dem Shopping die Freizeitbeschäftigung Nummer 1 in Deutschland.


Florida im heimischen Garten

Gut aussehen und nützlich sein – ein echter Allrounder für die Gartenparty ist das Glaswindlicht (mehr …)



http://www.pr-gateway.de/media/primage/260387.jpgKerzenschein für Frischluftfans

14 Nisan 2015

Naturstein sicher auf ungebundenen Untergründen verlegen: Drainmatte von Gutjahr verhindert "nasse Füße"

AquaDrain HU-EK


Naturstein sicher auf ungebundenen Untergründen verlegen: Drainmatte von Gutjahr verhindert Bickenbach/Bergstraße, 14. April 2015. Naturstein ist beliebt: Mehr als jeder dritte Deutsche würde ihn als hochwertigen Belag für seinen Balkon oder seine Terrasse auswählen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag von Gutjahr ergeben. Doch gerade bei ungebundenen Untergründen mit schlechter Versickerungsfähigkeit muss Naturstein vor Feuchtigkeit geschützt werden. Für die feste Verlegung auf Drainmörtel hat Gutjahr die hochbelastbare Flächendrainage AquaDrain HU-EK entwickelt. Sie schützt sicher vor Schäden durch Wasser.


Stauwasser sucht sich seinen Weg nach oben – auch über ein 25 cm dickes Schotterbett, wie eine Untersuchung von Gutjahr zeigt. Dabei hat der Entwässerungsspezialist zwei Aufbauten verglichen: einmal mit und einmal ohne Drainmatte. Das Ergebnis ist eindeutig. “Beim Aufbau ohne Drainmatte war Sickerwasser komplett über die Schottertragschicht und den Drainmörtel nach oben gewandert und hatte zu Feuchteflecken im Naturstein geführt”, sagt Gutjahr-Geschäftsführer Ralph Johann. Im Gegensatz dazu blieben die gebundene Bettung und der Belag beim Aufbau mit der Drainmatte AquaDrain HU-EK trocken. Aus dieser Untersuchung zieht Gutjahr zwei wichtige Schlüsse: Ein 25 cm dickes Schotterbett kann Stauwasser bis an die Oberfläche transportieren – und eine kapillarbrechende Drainmatte kann dies verhindern. Das schützt hochwertigen Naturstein genauso wie keramische Beläge, die ebenfalls auf AquaDrain HU-EK verlegt werden können.


Unsichtbar, aber wirkungsvoll

Das Gutjahr-System ist dabei durchdacht bis ins kleinste Detail. Das Gittergewebe bleibt etwa dauerhaft wasserdurchlässig und setzt sich nicht durch die löslichen Kalke im Drainmörtel zu. Im Gegensatz zu konventionellen Noppenbahnen ist AquaDrain HU-EK außerdem unterseitig gelocht. Dadurch kann sich das Sickerwasser, etwa bei Unebenheiten im Untergrund, nicht auf der Folie stauen. Zudem stelzt AquaDrain HU-EK den Belag komplett auf. So bilden die Drainkanäle einen Hohlraum, das Wasser fließt schnell und effektiv ab. Weiterer Pluspunkt: AquaDrain HU-EK eignet sich auch für befahrbare Beläge bis 3,5 Tonnen.


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19 Mart 2015

Kleines Hilfsmittel, große Wirkung: Gutjahr bietet Spezial-Fugenkreuz für Keramikelemente

AquaDrain FF Fugenfix


Kleines Hilfsmittel, große Wirkung: Gutjahr bietet Spezial-Fugenkreuz für KeramikelementeBickenbach/Bergstraße, 19. März 2015. Großformatig und dünn: Keramikelemente sind ein beliebter Belag für Balkone und Terrassen. Doch die lose Verlegung auf Kies und Splitt ist oft problematisch, weil die leichtgewichtigen Platten schnell wandern können. Deshalb bietet Gutjahr das im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführte Fugenkreuz AquaDrain FF ab sofort auch 10 mm hoch an – ideal für Keramikelemente. Das Besondere an dem cleveren Hilfsmittel ist der Drainageboden. Er sorgt dafür, dass die Beläge fest und sicher liegen.


AquaDrain FF Fugenfix ermöglicht bei der losen Verlegung im Außenbereich schmale, offene Fugen von 3 mm. “Das Fugenkreuz ist transparent. Dadurch ist die Optik der Fugen sehr dezent und passt optimal zu den hochwertigen Belägen. Gleichzeitig ist das Produkt sehr wirkungsvoll”, sagt Gutjahr-Geschäftsführer Ralph Johann. Denn der Drainageboden verhindert, dass sich die Fugenkreuze im Laufe der Zeit über die Kanten der Beläge nach oben arbeiten. Gleichzeitig liegen die Keramikelemente fest und sicher – der Drainageboden hält sie auf gleicher Höhe und in gleichem Abstand, es kommt nicht zu Höhenversätzen im Auflagenbereich.


Dank X- und T-Variante und Sollbruchstelle können die Beläge im Fugenschnitt oder im Verband verlegt werden. Neben der neuen 10 mm hohen Version bietet Gutjahr das Fugenkreuz auch in 17 mm Höhe für dickere Plattenbeläge an.


AquaDrain FF im Detail

– AquaDrain FF ist ein Fugenkreuz mit Drainageboden für die lose Verlegung im Außenbereich. Das System ist für Keramikelemente und Platten aus Natur- oder Betonwerkstein geeignet und als X- und T-Variante verfügbar.

– Der angeformte Drainageboden vermeidet Höhenversätze benachbarter Platten und das Hocharbeiten der Auflager. Gleichzeitig verhindern die Löcher im Drainageboden, dass es bei Natur- oder Betonwerkstein zu Feuchteflecken kommt.

– Das Fugenkreuz besteht aus transparentem, UV-beständigem Kunststoff und ist nur 3 mm dick.

– Sollbruchstellen ermöglichen unterschiedliche Verlegevarianten im Fugenschnitt oder Verband.

– AquaDrain FF verhindert Kantenschäden.


Mehr unter


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