18 Haziran 2015

Eigenbedarfskündigung - Bundesgerichtshof erweitert die Möglichkeiten für Vermieter drastisch

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2015 – VIII ZR 166/14 -, juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.


Eigenbedarfskündigung - Bundesgerichtshof erweitert die Möglichkeiten für Vermieter drastischSchlechte Nachrichten für Mieter: Der Bundesgerichtshof erweitert die Möglichkeiten für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, drastisch:


Ausgangslage:


Der gesetzliche Schutz von Mietern gegen Eigenbedarfskündigungen des Vermieters ist unzureichend. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil der Eigenbedarfskündigungen vorgeschoben ist. Es gibt kein besseres Mittel, eine günstig vermietete Wohnung zu entmieten. Umgekehrt sparen Käufer von vermietetem Wohnungseigentum im Vergleich zu vermietetem Wohnungseigentum eine Menge Geld. Ein Teil des Geldes kann man dann effektiv darin investieren, den Mieter loszuwerden.


Der Gesetzgeber bleibt untätig, die Rechtsprechung vermieterfreundlich. Auf dieser Linie liegt auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.


Fall:


Der Vermieter hatte den Eigenbedarf für seinen Sohn geltend gemacht. Der Sohn wollte vorübergehend mit einem Studienfreund in einer Wohnung zusammen wohnen. Der Bundesgerichthof ist der Auffassung, dass auch dies einen Eigenbedarf des Vermieters begründen kann (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2015 – VIII ZR 166/14 -, juris).


Urteil:


In der Entscheidung geht der Bundesgerichtshof zunächst von der durch (mehr …)



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