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11 Eylül 2015

Einbruchsschutz mit beginnender Winterzeit wichtig nehmen

Tag des Einbruchschutzes am 25.10.2015


Jedem Bundesbürger ist das potenzielle Risiko eines Einbruchs in die eigenen vier Wände bekannt,

leider wird diese Gefahr zu oft auf die leichte Schulter genommen. Dabei ist im vergangenen Jahr 2014 die

Anzahl der Einbrüche und Einbruchsversuche in Deutschland erneut angestiegen und beläuft sich auf mehr als

150.000. Wie der Einsatz moderner Alarmanlagen wesentlich zum Schutz der Privatsphäre beiträgt und wie sich

das individuelle Risiko eines Einbruchs reduzieren lässt, zeigt die Initiative K-Einbruch am 25. Oktober 2015

am „Tag des Einbruchsschutzes“ auf. Von der Polizei, Versicherungen und der Sicherheitsbranche unterstützt,

soll der Tag das Bewusstsein für die individuelle Gefährdung steigern.


Einbruchsschutz mit beginnender Winterzeit umso wichtiger nehmen


Das Datum 25. Oktober wurde dieses Jahr nicht zufällig gewählt, vielmehr findet am gleichen Tag die Umstellung

auf europäische Winterzeit statt. Dies Sonne geht hierdurch wieder eine Stunde früher unter und schafft eine

Atmosphäre, die als sprichwörtlicher Schutz der Dunkelheit Einbrechern und Dieben entgegenkommt.

Mit dem Motto „Eine Stunde mehr für die Sicherheit!“ nutzt die Initiative K-Einbruch den Tag außerdem,

um sich durch die gewonnene Stunde intensiver mit dem Thema Sicherheit zu befassen. Eine moderne Einbruchvorsorge kann von jedem Haushalt geleistet werden und wird oftmals nur aus Unwissenheit

oder Fahrlässigkeit unterlassen.


Mit der zusätzlichen Stunde sind alle Bundesbürger eingeladen, sich 60 Minuten lang mit dem Thema

Einbruchsicherheit zu befassen und kritisch zu hinterfragen, welche Maßnahmen selbst vorgenommen werden.

Seitens der Polizei und anderer Institutionen werden regelmäßig Sicherheitsempfehlungen und Anleitungen

ausgegeben, die sich mühelos ins Alltagsverhalten integrieren lassen. Diese zu berücksichtigen,

stellt bereits einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion des Einbruchsrisikos dar und ebnet den Weg

von einer trügerischen zu einer echten Sicherheit. Außerdem lohnt es sich, die Stunde zur Informationen

über moderne Technologien der Sicherheitstechnik einzuholen, um mit Alarmanlagen & Co. einen durchdachten

Beitrag an der eigenen Immobilie zu leisten.


Einbruchssicherheit verbessern und Lebensqualität gewinnen


Wie wichtig die Absicherung von Haus oder Wohnung vor Einbrechern ist, zeigt sich leider erst im Schadensfall.

Neben der materiellen Schädigung, die durch den Diebstahl von Wertobjekten oder der Zerstörung von Hausrat

eintritt, sind die persönlichen und psychischen Folgen oft umso gravierender. Viele Betroffene können über

Monate und Jahre hinweg das Eindringen ins intime Privatleben nicht überwinden, außerdem geht ein tiefes

Sicherheitsgefühl dauerhaft verloren und wird zu einer permanenten Stressbelastung. Mit einer Information

zum Thema Einbruchsschutz und dem Treffen rechtzeitiger Maßnahmen lässt sich deshalb Lebensqualität gewinnen,

deren Einschränkung im Idealfall niemals am eigenen Leib erfahren wird.


Wie wichtig und renommiert die Initiative K-Einbruch mittlerweile ist, zeigt die Schirmherrschaft durch

Bundesinnenminister De Mazière und Kristina Vogel, Bahnrad-Olympiasiegerin und Polizistin im Dienste der

Bundespolizei. Auch viele Unternehmen beteiligen sich am Aktionstag und bieten besondere Aktionen rund um

Ihre Produkte und Dienstleistungen im Bereich Sicherheitstechnik. Für Kunden in Berlin und Umgebung steht

beispielsweise AMZ Alarmanlagen (http://www.amz-alarmanlagen.de) als erfahrener Partner im Sicherheitsumfeld bereit, um sinnvolle

Einsatzmöglichkeiten dieser technischen Geräte für jede Art von Immobilie aufzuzeigen.

Speziell zum „Tag des Einbruchsschutzes“ bietet das Unternehmen einen kostenlosen Service vor Ort an,

um mit Interessenten ins Gespräch zu kommen und eine fachlich kompetente Beratung zuzusichern.


Preisbewusst in einen modernen Einbruchsschutz investieren


Die technische Entwicklung im Sicherheitsumfeld schreitet stetig voran und ermöglicht ein Update vorhandener

Installationen, um das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden noch zu steigern. Auch in dieser

Hinsicht steht AMZ Alarmanlagen als vielseitiger Partner zur Seite und zeigt auf, welche Systeme zur

Einbruch- und Objektsicherung privaten oder gewerblichen Bedürfnissen am ehesten entsprechen.

Bis zum 25. Oktober hält das Unternehmen aus Berlin außerdem eine attraktive Rabattaktion bereit,

die eine Investition in zeitgemäße Sicherheitstechnik erleichtern möchte. Bei jedem Ankauf einer

Alarmanlage oder anderer Installationen für die persönliche Sicherheit hält der Anbieter einen Rabatt

von fünf Prozent bereit!


hr Spezialist für Sicherheitstechnik, Alarmanlagen und Videoüberwachung! Seriosität, Qualifikation und Professionalität sind seit der Gründung von AMZ in Berlin vor mehr als 20 Jahren fest in unserer Unternehmensphilosophie verankert. Diese Firmenphilosophie hat uns in der Sicherheitsbranche bekannt und beliebt werden lassen.


Kontakt

AMZ Alarmanlagen

Maximilian Mohrs

Kurfürstendamm 96

10709 Berlin

030555783991

max.mohrs@amz-alarmanlagen.de

www.amz-alarmanlagen.de



Einbruchsschutz mit beginnender Winterzeit wichtig nehmen

1 Eylül 2015

VTIS GmbH - fortschrittliche IP Videoüberwachung für Haus & Eigenheim

Eine IP Videoüberwachungsanlage von VTIS hilft dabei, Vandalen abzuschrecken, Beweise für die Polizei zu sichern und Einbrecher fernzuhalten.


VTIS GmbH - fortschrittliche IP Videoüberwachung für Haus & EigenheimBevor die eigenen vier Wände Opfer von Vandalen, Dieben oder Einbrechern werden, können sich Hausbesitzer durch eine IP Videoüberwachungsanlage von VTIS schützen. Moderne IP Videotechnik schreckt potentielle Täter ab und hilft dabei unbefugte Personen auf einem privaten Grundstück frühzeitig zu erkennen.


Tatsächliche Prävention bieten fortschrittliche Technologien wie die Thermaltechnik, HD-Video und moderne Videosensorik. Die modernen Systeme werden durch die Experten von VTIS geplant und installiert. Wird ein Eindringling detektiert kann eine automatische Meldung an eine Sicherheitszentrale versandt werden, Licht eingeschaltet oder ein Alarm aktiviert werden. Eine Ausgabe einer Alarmmeldung an ein mobiles Endgerät wie z.B. iPad, Android-Handys und iPhones ist ebenso umsetzbar. Diese Maßnahmen bewirken in den meisten Fällen, dass die Täter die Flucht ergreifen, bevor es überhaupt zum Einbruch oder Diebstahl kommt.


VTIS bietet zusätzlich zum präventiven Einbruchsschutz auch die Möglichkeit, selbst aus der Ferne immer zu Hause zu sein – virtuell. So kann durch die Nutzung einer IP-Video-Intercom-Lösung von VTIS z.B. bei Paketlieferungen eine automatische Bild- und Tonverbindung via Handy hergestellt um den Paketzusteller direkt anzusprechen. Kennt man eine Person persönlich, so besteht die Möglichkeit die Tür ganz einfach schlüssellos aus der Ferne zu öffnen. Mit den Lösungen von VTIS hat jeder sein zuhause fest im Blick.


Handelsübliche Standard-Videolösungen reichen oft nicht aus, um das Eigenheim ausreichend zu schützen. Von VTIS erhalten Kunden eine flexible Videoüberwachungsanlage, die genau auf die Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt ist. Mit VTIS kann jeder seine Werte und Familie gut geschützt wissen.


Mit über 15 Jahren Erfahrungen in der Planung und Installation vernetzter Videoüberwachungen und rund 5.000 erfolgreich umgesetzter Projekte ist VTIS ein erfahrener Partner für individuelle Video-Sicherheitslösungen rund um Ihr Eigenheim.

Zudem bietet VTIS maßgeschneiderte Videoüberwachungslösungen für folgende Branchen: Industrie, Einzelhandel, Transportwesen (Züge, Busse, Bahnhöfe, Gleisanlagen), Logistik, Gesundheits- & Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenheime), Öffentliche Hand (Schulen, Jugendeinrichtungen, Ämter), Kultureinrichtungen (Theater, Ausstellungen, Kinos). Speziallösungen abseits der Branchenlösungen sind problemlos umsetzbar.


VTIS GmbH

Nikolaus-Groß-Straße 31

D-44329 Dortmund

Tel.: +49 231 880857-0

Fax: +49 231 880857-77

E-Mail: info@vtis.de

Web: www.vtis.de

Shop: http://shop.vtis.de/


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VTIS plant und installiert seit über 15 Jahren individuelle Videoüberwachungslösungen für Privat und Unternehmen. Durch die TÜV-Zertifizierung können sich unsere Kunden auf Qualität in Service und Produktion verlassen. Mit Schwerpunkt auf netzwerkbasierte Lösungen blickt VTIS auf eine Vielzahl zufriedener Kunden aus Industrie, Einzelhandel sowie aus dem privaten Segment zurück.


Kontakt

VTIS GmbH

Sebastian Wetzold

Nikolaus-Groß-Straße 31

44329 Dortmund

+49 (0)231 880857-0

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/267068.jpgVTIS GmbH - fortschrittliche IP Videoüberwachung für Haus & Eigenheim

28 Ağustos 2015

IP-VCTA : VTIS hilft bei der Früherkennung von Brandherden

Mit IP-Video Content & Temperature Analyzer ermöglicht VTIS die Früherkennung von Brandherden.


IP-VCTA : VTIS hilft bei der Früherkennung von BrandherdenAls professioneller Partner für intelligente Videoüberwachung bietet VTIS die Installation eines Früherkennungssystems von Brandherden an. Der IR-VCTA von Norma Systems wird in eine vorhandenes IP Videosystem integriert und ermöglicht in Kombination mit ausgewählten Wärmebildkameras diese spezielle Früherkennung von Brandherden – inklusive Temperatur-messung. Die gestellten Messwerte (Temperatur Maximal- und Mittelwerte von bis zu 4 frei definierbaren Messfeldern) der Kamera werden von dem Algorithmus verwertet und analysiert. Der gemessene Temperaturverlauf wird über eine vordefinierte Zeitkonstante in Relation zur jeweiligen Umgebungstemperatur oder anderen Referenz-Werten gesetzt. So wird früh ein schleichender Temperaturanstieg erkannt und gemeldet. Kurzzeitige und drastische Temperaturanstiege können hingegen als Störgrößen erkannt werden und führen nicht zu einem Falschalarm.


Der IP-VCTA führt neben der Früherkennung von Brandherden parallel eine klassische Perimeter-Detektion durch. Die speziell entwickelten Filter vermeiden Fehlalarme durch Selbstjustierung oder andere Störfaktoren.


Gefahren vorbeugen, Werte schützen. Brandmeldesysteme und Videoüberwachung sind für mittlere und große Unternehmen aus Sicherheitsgründen unverzichtbar. VTIS ist der richtige Ansprechpartner wenn es um komplexe IP Videosysteme geht. Sei es die Integration des IP-VCTA in ein vorhandenes IP Videoüberwachungssystem oder die komplette Planung, Installation und Konfiguration einer maßgeschneiderten Videolösung.


VTIS bietet maßgeschneiderte Videolösungen für jede Branche:

Industrie, Einzelhandel, Transportwesen (Züge, Busse, Bahnhöfe, Gleisanlagen), Logistik, Gesundheits- & Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenheime), Öffentliche Hand (Schulen, Jugendeinrichtungen, Ämter), Kultureinrichtungen (Theater, Ausstellungen, Kinos) Haus & Eigenheim. Speziallösungen abseits der Branchenlösungen sind problemlos umsetzbar.


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VTIS plant und installiert seit über 15 Jahren individuelle Videoüberwachungslösungen für Privat und Unternehmen. Durch die TÜV-Zertifizierung können sich unsere Kunden auf Qualität in Service und Produktion verlassen. Mit Schwerpunkt auf netzwerkbasierte Lösungen blickt VTIS auf eine Vielzahl zufriedener Kunden aus Industrie, Einzelhandel sowie aus dem privaten Segment zurück.


VTIS plant und installiert seit über 15 Jahren individuelle Videoüberwachungslösungen für Privat und Unternehmen. Durch die TÜV-Zertifizierung können sich unsere Kunden auf Qualität in Service und Produktion verlassen. Mit Schwerpunkt auf netzwerkbasierte Lösungen blickt VTIS auf eine Vielzahl zufriedener Kunden aus Industrie, Einzelhandel sowie aus dem privaten Segment zurück.


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10 Ağustos 2015

VTIS GmbH - Full-Service-Dienstleister im Bereich Videoüberwachung und Securitylösungen

Zeit ist heute ein wertvolles und teures Gut. VTIS schenkt seinen Kunden wertvolle Zeit indem bestellte Videokomponenten zuvor aufgebaut, getestet und vorkonfiguriert werden.


VTIS GmbH - Full-Service-Dienstleister im Bereich Videoüberwachung und SecuritylösungenAls professioneller Partner für intelligente Videoüberwachung steht die Kundenzufriedenheit an oberster Stelle Maßgeschneiderte Videoüberwachungslösungen sind zeitintensiv. Zeit die in der heutigen Welt wertvoll und kostbar ist. VTIS schenkt seinen Kunden als Full-Service-Dienstleister genau diese Zeit indem bestellte Videokomponenten zuvor durch VTIS aufgebaut, getestet und vorkonfiguriert werden.


Vor Projektbeginn erhält der Kunde eine Liste von Fragen. Darunter z.B. Fragen zum Netzwerk, IP Adressen, Stromversorgung, örtliche und räumliche Begebenheiten. Hat der Kunde diesen Fragenkatalog beantwortet werden die bestellten Videokomponenten bei VTIS komplett aufgebaut, getestet und weitestgehend vorkonfiguriert.

Der Vorteil liegt auf der Hand. Eventuell defekte Geräte oder mögliche Inkompatibilitäten werden frühzeitig erkannt und können zeitnah behoben werden. Die zeitaufwendige Konfiguration vor Ort entfällt. Die Komponenten sind bereits aufeinander abgestimmt wodurch die Installation vor Ort spürbar schneller abgeschlossen ist.


Die verantwortlichen Systemtechniker von VTIS stehen dem Kunden jederzeit für Rückfragen telefonisch als auch via TeamViewer zur Verfügung.


Kunden müssen vor Ort nur noch die Hardware montieren und alles in das Netzwerk integrieren. Einstellungen wie Masking oder Motion Detektion müssen allerdings den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden und können durch die Systemtechniker nicht vorab eingestellt werden.


VTIS bietet maßgeschneiderte Videolösungen für jede Branche:

Industrie, Einzelhandel, Transportwesen (Züge, Busse, Bahnhöfe, Gleisanlagen), Logistik, Gesundheits- & Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenheime), Öffentliche Hand (Schulen, Jugendeinrichtungen, Ämter), Kultureinrichtungen (Theater, Ausstellungen, Kinos) Haus & Eigenheim. Speziallösungen abseits der Branchenlösungen sind problemlos umsetzbar.


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VTIS plant und installiert seit über 15 Jahren individuelle Videoüberwachungslösungen für Privat und Unternehmen. Durch die TÜV-Zertifizierung können sich unsere Kunden auf Qualität in Service und Produktion verlassen. Mit Schwerpunkt auf netzwerkbasierte Lösungen blickt VTIS auf eine Vielzahl zufriedener Kunden aus Industrie, Einzelhandel sowie aus dem privaten Segment zurück.


VTIS plant und installiert seit über 15 Jahren individuelle Videoüberwachungslösungen für Privat und Unternehmen. Durch die TÜV-Zertifizierung können sich unsere Kunden auf Qualität in Service und Produktion verlassen. Mit Schwerpunkt auf netzwerkbasierte Lösungen blickt VTIS auf eine Vielzahl zufriedener Kunden aus Industrie, Einzelhandel sowie aus dem privaten Segment zurück.


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VTIS GmbH

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20 Mayıs 2015

2MP Full-HD PTZ Speed Dome IP Kamera

Moxas VPort 66-2MP ist eine Vandalismus-sichere, EN 50121-4-konforme Full HD PTZ Speed Dome Kamera für den Außenbereich mit Pan-, Tilt- (Schwenk-/ Neige-) und Zoom-Funktion, IP66-Zertifizierung und NEMA Typ 4 Formfaktor.


2MP Full-HD PTZ Speed Dome IP KameraMit 1080 Pixel Full HD-Auflösung (1920 x 1080) bei 60 FPS, 360°-Endlosrotation, -6 bis +96° Neigewinkel, 22x/ 30x optischem und 20x digitalem Zoom, H.264/ MJPEG Triple-Videostreams und Tag-/ Nacht-Kameralinse eignet sich VPort 66 optimal für die Videoüberwachung.


Die Kamera arbeitet bei -40 bis 65°C, und Moxas High-Tech-Wärmeableitung ermöglicht eine abzugslose regen- und staubsichere Konstruktion. VPort 66 verfügt über 4.3 bis 94.6 mm (22x) oder 4.3 bis 129 mm (30x) Brennweite mit entfernbarem IR-Cut Filter. VPort 66-2MP unterstützt CBR Pro und bietet Auto-Sense-Up, Auto-Iris, 3D DNR und Bildstabilisierung. Dank Moxas DynaStream™-Technologie lässt sich die Bandbreite steuern, und ONVIF sorgt für Interoperabilität. Außerdem unterstützt VPort 66 das NTCIP-Protokoll fürs Transportwesen.


Moxa ist ein führender Anbieter von Lösungen für industrielle Netzwerktechnik, Computing und Automatisierungstechnik. Während der 27-jährigen Unternehmensgeschichte hat Moxa weltweit bereits über 30 Millionen Geräte vernetzt und verfügt über ein Distributions- und Dienstleistungsnetzwerk, das Kunden in über 70 Ländern bedient. Moxas zuverlässige Netzwerke und engagierter Service für Automatisierungs-Systeme schaffen nachhaltige Unternehmenswerte. Weitere Informationen über Moxas Lösungen finden Sie unter: www.moxa.com oder kontaktieren Sie Moxa per E-Mail unter: info@moxa.com


Firmenkontakt

Moxa Europe GmbH

Silke Boysen-Korya

Einsteinstraße 7

85716 Unterschleissheim

08937003990

silke.boysen-korya@moxa.com

http://www.moxa.com/de


Pressekontakt

2beecomm public relations & kommunikation

Sonja Schleif

Cassellastraße 30-32, Haus A

60386 Frankfurt am Main

069/40951741

sonja.schleif@2beecomm.de

http://www.2beecomm.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/258079.jpg2MP Full-HD PTZ Speed Dome IP Kamera

2 Mart 2015

Schmerzensgeld bei heimlicher Videoüberwachung

Anspruch auf Schmerzensgeld bei heimlicher Videoüberwachung.

Verfasser: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht


Schmerzensgeld bei heimlicher VideoüberwachungEin Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch (“Schmerzensgeld”) begründen.


Bundesarbeitsgericht

Urteil vom 19. Februar 2015 – 8 AZR 1007/13 –


Die Klägerin war bei der Beklagten seit Mai 2011 als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Ab dem 27. Dezember 2011 war sie arbeitsunfähig erkrankt, zunächst mit Bronchialerkrankungen. Für die Zeit bis 28. Februar 2012 legte sie nacheinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, zuerst vier eines Facharztes für Allgemeinmedizin, dann ab 31. Januar 2012 zwei einer Fachärztin für Orthopädie. Der Geschäftsführer der Beklagten bezweifelte den zuletzt telefonisch mitgeteilten Bandscheibenvorfall und beauftragte einen Detektiv mit der Observation der Klägerin. Diese erfolgte von Mitte bis Ende Februar 2012 an vier Tagen. Beobachtet wurden u.a. das Haus der Klägerin, sie und ihr Mann mit Hund vor dem Haus und der Besuch der Klägerin in einem Waschsalon. Dabei wurden auch Videoaufnahmen erstellt. Der dem Arbeitgeber übergebene Observationsbericht enthält elf Bilder, neun davon aus Videosequenzen. Die Klägerin hält die Beauftragung der Observation einschließlich der Videoaufnahmen für rechtswidrig und fordert ein Schmerzensgeld, dessen Höhe sie in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. Sie hält 10.500 Euro für angemessen. Die Klägerin habe erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten, die ärztlicher Behandlung bedürften.


Das Landesarbeitsgericht hat der Klage in Höhe von 1.000,00 Euro stattgegeben. Die Revisionen beider Parteien blieben vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Observation einschließlich der heimlichen Aufnahmen war rechtswidrig. Der Arbeitgeber hatte keinen berechtigten Anlass zur Überwachung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammten, noch durch eine Änderung im Krankheitsbild oder weil ein Bandscheibenvorfall zunächst hausärztlich behandelt worden war. Die vom Landesarbeitsgericht angenommene Höhe des Schmerzensgeldes war revisionsrechtlich nicht zu korrigieren. Es war nicht zu entscheiden, wie Videoaufnahmen zu beurteilen sind, wenn ein berechtigter Anlass zur Überwachung gegeben ist. (zitiert nach der Pressemitteilung 7/15 des BAG)


Fazit:

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter, insbesondere während der Arbeitsunfähigkeit, nicht auf Verdacht überwachen (lassen). Stets ist ein auf “konkreten Tatsachen” beruhender Verdacht Voraussetzung. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Frage, welche Folgen ein rechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers in einem Kündigungsschutzprozess hätte: Hier wird man aus der Sicht betroffener Arbeitnehmer ein Beweisverwertungsverbote geltend machen können (vgl. BAG, Urt. v. 27.03.2003, – 2 AZR 51/02).


Die Entscheidung des BAG bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach eine verdeckte Videoüberwachung im öffentlichen Raum ohne Kenntlichmachung entgegen § 6b Abs. 1 BDSG ausschließlich dann zulässig ist, wenn die verdeckte Überwachung das einzige zur Verfügung stehende Mittel zur Überführung eines Arbeitnehmers ist, der der Begehung von Straftaten durch Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und damit unberechtigter Entgeltfortzahlung konkret verdächtig ist. Das bedeutet, es darf kein anderes geeignetes, aber weniger eingreifendes Mittel zur Verfügung stehen (z.B. Beobachtung und Benennung des Beobachters als Zeugen).


Das Urteil bestätigt ebenfalls die bisherige Rechtsprechung, wonach das heimliche Fotografieren oder Filmen von Personen als schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, der datenschutzrechtliche Spezialvorschrift für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Beschäftigtenverhältnis zur Aufdeckung von Straftaten ist, gerechtfertigt sein muss. Liegen die Voraussetzungen wie in dem zugrunde liegenden Fall nicht vor, ist die entsprechende Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung rechtswidrig.


Bestätigt wird zugleich, dass aus einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst die tatsächliche Vermutung für das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit folgt. Diese Vermutung könne der Arbeitgeber allerdings durch Vorbringen von Tatsachen erschüttern, die ernsthafte Zweifel begründeten. Ernsthafte Zweifel könnten sich z.B. dann ergeben, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer Auseinandersetzung am Arbeitsplatz oder nach einem Streit um Urlaubsgewährung eine nachfolgende Arbeitsunfähigkeit angekündigt hat, während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Tätigkeiten nachgeht, die mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar erscheinen oder widersprüchliche Angaben zu seiner Arbeitsunfähigkeit macht oder der Aufforderung zu einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht folgt.


Wir verweisen auch auf unser Mandanteninfo Oktober 2011, zu finden unter


http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/heimliche_Videoueberwachung.pdf


Autor und zuständig für Rückfragen:

RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht

bell@fachanwaeltinnen.de

in der Kanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf.

www.fachanwaeltinnen.de

fachanwaeltinnen.de (http://www.fachanwaeltinnen.de)


Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.


Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.


Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.


Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.


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Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)

Stefan Bell

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40213 Düsseldorf

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Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR

Manfred Leyhausen

Am Weberholz 12

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http://www.pr-gateway.de/media/primage/250347.jpgSchmerzensgeld bei heimlicher Videoüberwachung