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29 Eylül 2015

Betrügern im Straßenverkehr das Handwerk legen: Verdacht auf einen provozierten Unfall was nun?

(Mynewsdesk) Wenn es an der Ampel knallt, weil der Vordermann erst Gas gibt und dann plötzlich bremst, spricht vieles für einen provozierten Unfall. Das heißt: Ein Autofahrer führt die Kollision vorsätzlich herbei, um sich Schadenersatz zu erschleichen. Verkehrsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. erläutert im Interview, wie man Unfallbetrügern auf die Schliche kommen kann und gibt Tipps für das Verhalten am Unfallort.


Woran lässt sich ein vorsätzlich herbeigeführter Verkehrsunfall erkennen?


Für Laien ist es schwierig, einen Unfall mit Vorsatz zu erkennen. Die Täter suchen sich die Unfallstellen und -situationen meist so aus, dass sie wie ganz normale Unfälle erscheinen. Einige Indizien sprechen jedoch für einen provozierten Unfall. Als Autofahrer sollte man stutzig werden, wenn der Unfallgegner äußerst routiniert wirkt, wenn plötzlich Zeugen auftauchen, die zusätzlich Druck ausüben, oder wenn am Unfallauto bereits mehrere ältere Schäden zu erkennen sind.


Welche provozierten Unfälle treten denn am häufigsten auf?


Oft haben wir es mit Situationen zu tun, in denen das Gesetz grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Unfallbeteiligter allein haftet. Beispielsweise werden Auffahrunfälle immer wieder durch gezieltes Abbremsen bewusst verursacht. Viele provozierte Unfälle geschehen zudem an Stellen, an denen kurz zuvor die Vorfahrt geändert wurde oder auf Parkplätzen – hier lauern die Täter ihren Opfern manchmal regelrecht auf. Aber auch knifflige Verkehrsführungen nutzen etliche Betrüger aus und erzwingen beim Spurwechsel einen Streifschaden.


Was sind die skurrilsten provozierten Unfälle, von denen Sie gehört haben/die Sie bearbeitet haben?


Der Fahrer einer Limousine behauptete, er sei mit der gesamten Front seitlich in einen Kleinwagen gefahren, der die Vorfahrt missachtet hatte. Dieser hatte aber nur eine kleine Delle hinten rechts – die Richter wiesen die Klage wegen „erweislich unwahrer Schilderung“ des Unfalls ab. Ein anderer Fahrer war auf der mittleren von drei Spuren einer Bundesstraße unterwegs und riss das Steuer plötzlich um 90 Grad nach rechts, als sich dort ein anderer Wagen einfädelte. Seine Behauptung, er sei von Anfang an rechts gefahren und habe keine Möglichkeit zum Ausweichen gehabt, konnte ein Sachverständiger widerlegen.


Ein weiteres Beispiel: Ein Fußgänger überquerte die Straße und hat dadurch einen PKW-Fahrer zum Abbremsen gezwungen, so dass der Hintermann auffuhr. Nach dem Vorfall hat der Fußgänger sofort die Unfallstelle verlassen, um vermutlich Fragen zum Hergang zu vermeiden. Der Fußgänger und der abrupt abbremsende Autofahrer haben den Unfallablauf zuvor genauso vereinbart.


Und wie lässt sich Absicht nachweisen?


Für die Überführung der Täter gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Das Reaktionsverhalten lässt zum Beispiel Rückschlüsse auf den Unfallhergang zu, da Betrüger im Gegensatz zu normalen Fahrern nicht ausweichen. Höhenunterschiede bei Beulen belegen wiederum, dass der Täter entgegen eigener Aussage eine Vollbremsung hingelegt hat. In solchen Fällen hebt sich das Heck. Und bei Streifkollisionen zeigen Kratzer sowie die Position der Autos, dass ein Wagen langsamer fuhr als angegeben, um besser zielen zu können.


Warum bleiben Täter trotzdem oft solange unentdeckt?


Das hat einen simplen Grund: Die Opfer sind meist bei verschiedenen Gesellschaften versichert, so dass die Häufung der Schäden lange Zeit nicht auffällt. Um Betrug leichter abwehren zu können, hat die deutsche Versicherungswirtschaft 2011 die sogenannte HIS-Datei gegründet. Diese sammelt die von den beteiligten Versicherungsunternehmen eingereichten Meldungen zu untypischen Schadenhäufigkeiten und Auffälligkeiten im Schadensfall. Ist ein Fahrzeug dort aufgeführt und kommen weitere Indizien hinzu, kann der Versicherer das Gericht in der Regel von einem provozierten Unfall überzeugen.


Was empfehlen Sie einem Autofahrer, der befürchtet, Opfer eines provozierten Unfalls zu sein?


Der Betroffene sollte zunächst versuchen, unbeteiligte Zeugen zu finden, die beispielsweise das grundlose Abbremsen des Vordermanns bestätigen können. Sinnvoll ist auch, die Polizei hinzuzuziehen, damit diese den Unfall aufnimmt – auch wenn das bedeuten kann, dass man zunächst ein Bußgeld zahlen muss, weil es auf den ersten Blick so scheint, als habe man den Unfall verursacht. Wichtig ist zudem, den eigenen Versicherer auf den Verdacht eines provozierten Unfalls hinzuweisen.


Wie kann ein Anwalt in einer solchen Situation helfen?


Provozierte Blechschäden können für die Opfer erhebliche Folgen haben. Sie werden von ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und müssen mit Bußgeld sowie Punkten in Flensburg rechnen. Ein versierter Verkehrsanwalt kann Einsicht in sämtliche Unterlagen nehmen und so den Tathergang genau analysieren. Mit seiner Hilfe lässt sich in vielen Fällen der Betrüger entlarven. Man erhöht somit die Chance, sein Recht zu bekommen und eine ungerechtfertigte Strafe zu vermeiden.


Verhalten am Unfallort: Acht Tipps der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht


1. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!


2. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck und schalten Sie den Warnblinker ein.


3. Ziehen Sie die Polizei hinzu, um den Unfall aufnehmen zu lassen.


4. Suchen Sie Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben.


5. Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht und machen Sie Fotos von der Kollisionsstellung der Fahrzeuge.


6. Melden Sie den Schaden beim eigenen Versicherer.


7. Unterschreiben Sie nichts, was über einen reinen Unfallbericht hinausgeht.


8. Schalten Sie einen Anwalt ein – sei es wegen eigener Ansprüche oder wegen eines etwaigen Bußgeldverfahrens zur Abwehr von Punkten in Flensburg.


Zur Person: Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht


Als Partner in der Kanzlei Görgen & Dötsch in Andernach ist Jens Dötsch auf Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht spezialisiert. Der 40-Jährige absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne und ist seit 2006 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und Mitglied des Verkehrsgerichtstags sowie im Beirat der IHR Rehabilitationsdienst GmbH, Köln.


Persönliches Gespräch oder mehr Informationen gewünscht?


Wenn Sie Interesse an einem Interview mit einem Verkehrsanwalt oder an weiteren Informationen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.


www.verkehrsanwaelte.de (http://www.verkehrsanwaelte.de)


www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de (http://www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de)


www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht


Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht/pressreleases/betrugern-im-strassenverkehr-das-handwerk-legen-verdacht-auf-einen-provozierten-unfall-was-nun-1225442) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V. (http://www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht).


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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.


Kontakt

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

Swen Walentowski

Littenstraße 11

10179 Berlin

030 / 72 61 52-129

walentowski@anwaltverein.de

http://shortpr.com/0t7xe0



Betrügern im Straßenverkehr das Handwerk legen: Verdacht auf einen provozierten Unfall was nun?

3 Ağustos 2015

Kartellbehörde gefährdet Angebotsvielfalt

Wird Kundenservice zum geschäftlichen Risiko?


Kartellbehörde gefährdet Angebotsvielfaltsup.- Wie der Preis einer Ware zustande kommt, ist für Verbraucher nicht immer nachvollziehbar. Ob er angemessen ist und was die Preisdifferenz zum Konkurrenzprodukt rechtfertigt, bleiben deshalb ebenfalls oft ungeklärte Fragen. In einem Punkt jedoch wird jedes Angebot transparent: Service- und Beratungsleistungen, die sich direkt an den Kunden richten, können von ihm auch verglichen und bewertet werden. Es macht eben einen Unterschied, ob man zum Beispiel jederzeit bei einer kompetent besetzten Hotline anrufen kann oder sich mit vorgefertigten Ansagetexten begnügen muss. Es kommt auch darauf an, wie qualifiziert und umfassend eine Verkaufsberatung ist, wie schnell Anfragen bzw. Reklamationen bearbeitet werden, wie lange Zubehör oder Ersatzteile vorgehalten werden und welche Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stehen. Außerdem ist es natürlich ein maßgeblicher Vorteil, wenn die Kaufentscheidung nicht nur auf einem Prospekt oder einigen Internet-Bildern beruht, sondern wenn es eine echte Geschäftsfiliale oder einen Showroom zum ausgiebigen Stöbern, Vergleichen und Testen gibt.


Dass diese Qualitätskriterien Einfluss auf den Preis haben müssen, kann jeder Verbraucher leicht nachvollziehen. Die Personalkosten für gut ausgebildete Mitarbeiter sowie die Mieten für Verkaufs- und Lagerräume müssen schließlich ebenso erwirtschaftet werden wie der finanzielle Aufwand für Erreichbarkeit und andere Service-Leistungen. Letztlich bleibt es dem Kunden überlassen, wie viel ihm solch ein verbraucher-orientiertes Verkaufskonzept wert ist. In fast jedem Warenbereich gibt es alternativ auch preiswertere Discount-Angebote. Die freie Wahl zwischen diesen Varianten ist allerdings gefährdet, weil sich das Bundeskartellamt immer häufiger bei seiner Marktbeobachtung ausschließlich am preiswertesten Anbieter orientiert. Markenhersteller hingegen, die beim Service, aber beispielsweise auch bei Kriterien wie Produktgüte, Haltbarkeit, Design oder Bedienungsfreundlichkeit höhere Maßstäbe anlegen, werden von den Wettbewerbshütern teilweise mit drastischen Bußgeldern belegt. Die bizarre Begründung: Wer sich nicht ins einförmige „Discountry“ einfügt, trifft offensichtlich Preisabsprachen. Damit ist es die Kartellbehörde, die nach Ansicht von Handelsexperten sowohl Warenvielfalt als auch Arbeitsplätze gefährdet. „Sie beansprucht heute die Kompetenz, Unternehmen und Branchen zu sagen, was ein angemessener Preis für ihre Produkte oder Dienstleistungen ist“, schreibt der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com) in dem Fachbuch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5): „Durch Missbrauchsverfahren versucht sie, in einer Vollkostenkalkulation relevante Serviceleistungen aus der Preisgestaltung herauszunehmen und damit Geschäftsmodelle zu kippen.“


Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.


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30 Haziran 2015

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26 Şubat 2015

Garagen als notwendiger Stellplatz: Gerümpel raus, Auto rein

R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage – bei Zweckentfremdung Bußgeld möglich


Garagen als notwendiger Stellplatz: Gerümpel raus, Auto reinWiesbaden, 26. Februar 2015. Fahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel: In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien – und das Auto steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. Zwar dürfen Besitzer ihre Garage normalerweise auch als Abstellkammer oder Hobbywerkstatt nutzen, in den Bauordnungen der Bundesländer gibt es aber Ausnahmen. “Gemeinden können entscheiden, dass Garagen “notwendige Stellplätze” sind”, sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. “Das soll den öffentlichen Verkehrsraum entlasten.”


In diesem Fall gehören neben einem Kraftfahrzeug höchstens Zubehör wie Reifen oder ein Wagenheber in die Garage. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. “Denn der Besitzer ändert die Nutzung, und dazu benötigt er eine Genehmigung.” R+V-Experte Reinicke rät Garagenbesitzern, sich am besten vorab beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob ihre Garage ein “notwendiger Stellplatz” ist oder ob sie diese auch für andere Zwecke nutzen können.


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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die \\\”Ängste der Deutschen\\\” ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.


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