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17 Ağustos 2015

Lego ist die weltweit stärkste Marke

Vertrauensbonus aus Jahrzehnten


Lego ist die weltweit stärkste Markesup.- „Hier ist alles super“ singen die Figuren im erfolgreichen Lego-Spielfilm und verpassen damit jedem Kinobesucher einen Song-Ohrwurm. Tatsächlich ist das Attribut „super“ eine zutreffende Beschreibung für die aktuelle Geschäftsentwicklung bei dem dänischen Spielzeughersteller. Lego ist im Jahr 2015 erstmals die stärkste Marke der Welt und übernimmt damit eine Position, die jahrelang von Ferrari verteidigt werden konnte. Zu diesem Ergebnis kommt das jährlich veröffentlichte Ranking „Brand Finance Global 500″, das in der internationalen Wirtschaftswelt als Orientierungshilfe bei der Markenbewertung gilt. Zur Ermittlung der „stärksten“ Marke wird nicht nur der finanzielle Markenwert analysiert, sondern unter anderem auch die Beliebtheit bei Mitarbeitern und Kunden. Und da hat Lego offensichtlich über Jahrzehnte eine enorme Vertrauensbasis aufbauen können: Viele Eltern, die bereits selbst mit Lego aufgewachsen sind, schenken heute ihren Kindern die bunten Bausteine.


Weitere Marken, die sich hinter Lego in den Top Ten des Rankings platzieren konnten, sind beispielsweise Red Bull, Nike, Walt Disney, Rolex und Coca Cola. Auch wenn diese Namen für ganz unterschiedliche Wirtschaftsbereiche stehen, haben sie doch eines gemeinsam: Die langjährige Tradition als Premiummarke gibt den Verbrauchern die Sicherheit, dass bei den Produkten dieser Anbieter großer Wert auf strenge Qualitätskontrollen, umfassende Serviceleistungen und eine konsequente Kundenorientierung gelegt wird. Diese Voraussetzungen für unverwechselbare Markenstärke müssen in Deutschland allerdings zunehmend gegen das Bundeskartellamt verteidigt werden. Es häufen sich die Fälle, in denen die Wettbewerbshüter die teilweise über lange Zeit gewachsenen, individuell zugeschnittenen Formen von Marketing, Distribution und Preisgestaltung untersagen bzw. eine Angleichung verlangen. Ob Schokolade, Bier oder Kartoffeln, ob Sportbekleidung oder Energiedienstleistung – es gibt allmählich kaum noch eine Branche, deren bewährte Geschäftsmodelle nicht bereits von der Kartellbehörde torpediert wurden.


Die Stoßrichtung ist dabei stets die gleiche: Statt einer Staffelung vielfältiger Angebote auf unterschiedlichem Preisniveau soll in dem jeweiligen Produktsegment nur die billigste Discount-Variante als Maßstab gelten. Markenhersteller, die ihre Preise aufgrund der servicebezogenen und verbrauchergerechten Vertriebsformen anders kalkulieren müssen, sollen ebenfalls in die Niederungen solch eines „Discountry“ umziehen. Andernfalls müssen sie nach den Erfahrungen der letzten Jahre damit rechnen, vom Kartellamt mit Millionenstrafen belegt zu werden. Widerspruch scheint in der Regel zwecklos, denn die Behörde ermittelt und urteilt nicht nur, sie legt auch selbst die Höhe der Bußgelder fest. „Die auf unserer Verfassung beruhende Gewaltenteilung ist ein Prinzip des Rechtsstaats, dem sich das Bundeskartellamt unmerklich entzogen hat“, resümiert der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com): „Es ist Fahnder, Ankläger und Richter in Personalunion. Und es nimmt zudem für sich in Anspruch, auch noch das Opfer des angeblichen Kartellverstoßes, den Verbraucher, zu repräsentieren.“ Die leidvollen Erfahrungen mehrerer deutscher Unternehmer, die sich mit dieser Behördenmacht konfrontiert sahen, hat Brendel in dem Fachbuch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ dokumentiert (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5).


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3 Ağustos 2015

Kartellbehörde gefährdet Angebotsvielfalt

Wird Kundenservice zum geschäftlichen Risiko?


Kartellbehörde gefährdet Angebotsvielfaltsup.- Wie der Preis einer Ware zustande kommt, ist für Verbraucher nicht immer nachvollziehbar. Ob er angemessen ist und was die Preisdifferenz zum Konkurrenzprodukt rechtfertigt, bleiben deshalb ebenfalls oft ungeklärte Fragen. In einem Punkt jedoch wird jedes Angebot transparent: Service- und Beratungsleistungen, die sich direkt an den Kunden richten, können von ihm auch verglichen und bewertet werden. Es macht eben einen Unterschied, ob man zum Beispiel jederzeit bei einer kompetent besetzten Hotline anrufen kann oder sich mit vorgefertigten Ansagetexten begnügen muss. Es kommt auch darauf an, wie qualifiziert und umfassend eine Verkaufsberatung ist, wie schnell Anfragen bzw. Reklamationen bearbeitet werden, wie lange Zubehör oder Ersatzteile vorgehalten werden und welche Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stehen. Außerdem ist es natürlich ein maßgeblicher Vorteil, wenn die Kaufentscheidung nicht nur auf einem Prospekt oder einigen Internet-Bildern beruht, sondern wenn es eine echte Geschäftsfiliale oder einen Showroom zum ausgiebigen Stöbern, Vergleichen und Testen gibt.


Dass diese Qualitätskriterien Einfluss auf den Preis haben müssen, kann jeder Verbraucher leicht nachvollziehen. Die Personalkosten für gut ausgebildete Mitarbeiter sowie die Mieten für Verkaufs- und Lagerräume müssen schließlich ebenso erwirtschaftet werden wie der finanzielle Aufwand für Erreichbarkeit und andere Service-Leistungen. Letztlich bleibt es dem Kunden überlassen, wie viel ihm solch ein verbraucher-orientiertes Verkaufskonzept wert ist. In fast jedem Warenbereich gibt es alternativ auch preiswertere Discount-Angebote. Die freie Wahl zwischen diesen Varianten ist allerdings gefährdet, weil sich das Bundeskartellamt immer häufiger bei seiner Marktbeobachtung ausschließlich am preiswertesten Anbieter orientiert. Markenhersteller hingegen, die beim Service, aber beispielsweise auch bei Kriterien wie Produktgüte, Haltbarkeit, Design oder Bedienungsfreundlichkeit höhere Maßstäbe anlegen, werden von den Wettbewerbshütern teilweise mit drastischen Bußgeldern belegt. Die bizarre Begründung: Wer sich nicht ins einförmige „Discountry“ einfügt, trifft offensichtlich Preisabsprachen. Damit ist es die Kartellbehörde, die nach Ansicht von Handelsexperten sowohl Warenvielfalt als auch Arbeitsplätze gefährdet. „Sie beansprucht heute die Kompetenz, Unternehmen und Branchen zu sagen, was ein angemessener Preis für ihre Produkte oder Dienstleistungen ist“, schreibt der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com) in dem Fachbuch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5): „Durch Missbrauchsverfahren versucht sie, in einer Vollkostenkalkulation relevante Serviceleistungen aus der Preisgestaltung herauszunehmen und damit Geschäftsmodelle zu kippen.“


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