Das Credo der Veranstalter Thorsten Herold, MacMalt Whisky Home, und Jens Tausch, Cigar & Spirits Consultant – Lebensfreude durch kultivierten Genuss – wird dieses Jahr bereits zum 8. Mal bei der Messe „Whisky & Tobacco Days“ zelebriert. Vom 24.10. bis 25.10.2015 werden Produkte aus den Ursprungsländern präsentiert und verkauft.
Die Besucher dürfen sich auf die gewohnt enorme Bandbreite an Whisk(e)ys aus Irland und Schottland freuen. Den Schwerpunkt bilden dabei edle Tropfen überwiegend unabhängiger Abfüller. Aussteller wie die Rum Company und Obsthof am Berg komplettieren wie jedes Jahr das flüssige Portfolio mit außerordentlichen Produkten. Lesungen, Tastings runden das Rahmenprogramm ab.
Die „Tobacco Days“ sind deutschlandweit ein einzigartiges Forum für Begegnungen von Genussrauchern, Fachhändlern und Importeuren. Geboten werden herausragende Produkte und umfangreiche Beratung, das alles in einem atmosphärischen Ambiente, das zum Verweilen einlädt.
Ein Trennwand- und Entlüftungssystem vermeidet Beeinträchtigungen im rauchfreien Bereich der „Whisky Days“. In der Halle der „Tobacco Days“ wird zusätzlich das etablierte Luftreinigungssystem Activair 100 von Airbutler International eingesetzt.
Freuen Sie sich auf kurzweilige Tage in der Stadthalle in Hofheim am Taunus und tauchen Sie ein in die wunderbare Welt des Genusses.
Weitere Informationen unter www.whisky-tobacco.de
Öffnungszeiten
Wann
Samstag, den 24.10.2015, 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Sonntag, den 25.10.2015, 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Wo
65719 Hofheim am Taunus, Stadthalle Hofheim
Eintritt
Tageskarte inkl. Nosingglas: 8,00 EUR
Wochenendkarte inkl. Nosingglas: 12,00 EUR
Kinder in Begleitung Erwachsener haben freien Eintritt.
Karten
Vorverkauf Bürgerbüro Stadt Hofheim / Tageskasse
Die große Leidenschaft von Jens Tausch ist bereits seit Jahren die Sensorik in ihrer kompletten Bandbreite; beginnend mit der Analyse von Parfüm-Düften und der Passion für das Kochen in seiner Jugend, entdeckte er bereits mit 18 Jahren die Vielfalt des schottisches Wasser des Lebens, den Whisky. Daraus entstand eine grundsätzliche Faszination für hochwertige Produkte aus der Welt des Genusses. Die Begegnung mit der Zigarre war also unumgänglich.
Jens Tausch arbeitet unter anderem seit 2003 als freier Redakteur für das Magazin Cigar Journal, ehemals European Cigar Cult Journal. Das bilinguale Magazin für Fine Smoke und Savoir Vivre erscheint Europaweit, in Kanada und den USA.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Fachkompetenz wurde Jens Tausch durch den renommierten Whiskygroßhändler Ian MacLeod Destillers Ltd. in eine Expertengruppe berufen, die alljährlich in Broxburn/Schottland den speziellen, streng limitierten Cigar Malt für das jeweilige Jahr auswählte. Zudem leitet Jens Tausch deutschlandweit zahlreiche Seminare und Verkostungen rund um das Thema Whisky und Zigarre.
Weltneuheit – Employer Branding zum Selbermachen! Workshop-Innovation, die das Zeug hat, den HR-Markt zu revolutionieren, da sie externe Unterstützung bei der Grundlagenarbeit weitestgehend ersetzt.
Weiterstadt, Osnabrück, Zürich im August 2015
Nach intensiver Testphase ist BUCKMANN BOXT ab sofort verfügbar. Ein absolutes Novum! Denn das von menschmark und Jörg Buckmann entwickelte Workshop-Paket folgt konsequent der Idee „Hilfe zur Selbsthilfe“ und ersetzt weitgehend externe Unterstützung im Rahmen der Grundlagenarbeit. Mit der BOX können speziell Mittelständler die Basis für ihr Employer Branding in Eigenregie entwickeln.
Das gelingt mittels kompletter Moderationsanleitung, unterstützenden Materialien sowie einem Telefoncoaching (wahlweise kann die Moderation auch zugebucht werden).
Die Analogie zum Boxen ist beabsichtigt, denn die BOX enthält das passende Rüstzeug für den Wettstreit um die besten Talente. Sie besteht aus drei Modulen, die auch einzeln bezogen werden können. In Runde eins werden wesentliche Attraktivitätsmerkmale als Arbeitgeber bestimmt. Runde zwei widmet sich der präzisen Definition passender Zielgruppen. In Runde drei werden am besten geeignete Kommunikationsmittel identifiziert. Das Ganze auf spielerische Art, kostengünstig und mit vergleichsweise geringem Aufwand.
Die Vorteile für die Anwender: Mit BUCKMANN BOXT nutzen sie ein erprobtes Instrument, das auf jahrzehntelanger Erfahrung beruht und erreichen die gewünschten Ergebnisse in kurzer Zeit. Dabei binden sie eigene Mitarbeiter ein und können die Ausgangsbasis anschließend als Briefing inhouse oder für ihre Agentur nutzen. Dabei behalten sie stets das Ruder selbst in der Hand. In Summe stärkt das Vorgehen den Rückhalt im eigenen Unternehmen!
menschmark GmbH & Co. KG – Gesellschaft für Begegnungsqualität – ist die spezialisierte Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt „Employer Branding für Mittelständler“ (www.menschmark.me)
Das Bockenheimer Familien-Weingut Brand stellt offiziell auf ökologische Bewirtschaftung um.
– Umstellung läuft über drei Jahre
– Ab 2018 darf das Weingut offiziell das Bioland-Siegel führen
– Naturnischen für mehr Nützlinge
Bockenheim, 3. August 2015. Ab sofort beginnt beim traditionsreichen Weingut Brand eine neue Zeitrechnung: Die beiden Jung-Winzer Daniel und Jonas Brand stellen ihren Betrieb jetzt auch offiziell auf ökologische Bewirtschaftung um. Dabei ist das Weingut ab September nicht nur „EU-Bio“, sondern auch Mitglied im Bioland-Verband. Nach einer Übergangszeit von drei Jahren dürfen sie das Bioland-Siegel auf den Flaschen ihrer Premiumlinie, der Schwurhand-Kollektion, führen.
Das Weingut verpflichtet sich, vollständig auf Pestizide und mineralischen Dünger zu verzichten. „Wir nutzen stattdessen pflanzliche Mittel wie Kräuterauszüge oder Tees, um unsere Reben zu stärken und Schädlinge abzuwehren“, erklärt Daniel, der ältere der beiden Brand-Brüder. Zusätzlich schaffen die beiden Naturnischen und begrünen ihre Anbauflächen mit Klee und Wildkräutern, um Nützlinge wie Bienen oder Hummeln einen Lebensraum zu geben. „Eine höhere Artenvielfalt hilft dabei, den Weinberg vitaler und die Böden gesünder zu halten“, sagt Jonas. „Und das schmeckt man später auch im Glas.“
Erster Umstieg bereits 2014
Bereits seit Einstieg von Jonas im Jahr 2014 bewirtschaften die Brüder eine Teilfläche nach den Kriterien für ökologischen Anbau, ab 2015 die vollständige Rebfläche. „Für uns ist das der logische Schritt, unsere innere Überzeugung auch mit einem echten Güte-Siegel zu versehen“, sagt Jonas. Sowohl er als auch Daniel ernähren sich selbst rein biologisch. „Die positive Erfahrung, die wir bei der privaten Umstellung gemacht haben, wollen wir jetzt auch auf unsere Weine übertragen und damit ein absolut natürliches Premiumprodukt anbieten.“
Die Anmeldung bei der Europäischen Kommission und dem Verband „Bioland“ erfolgte im Sommer 2015. Dementsprechend dürfen die Jahrgänge 2016 und 2017 bereits den Hinweis
„Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau“ tragen. 2018 wird dann der erste voll-zertifizierte Bio-Jahrgang. Die Nachhaltigkeit wird dabei durch unabhängige, staatlich anerkannte Öko-Kontrollstellen durch jährliche Überprüfungen sichergestellt.
278 Wörter, 2032 Zeichen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne Fotomaterial zur Verfügung.
Über das Weingut Brand
Seit 1891 steht das Familien-Weingut Brand in der Pfalz für Weine mit Charakter – mittlerweile in der fünften Generation. Bereits 1994 trat Vater Jürgen Brand dem Beratungsring „Kontrolliert Umweltschonender Weinbau“ (KUW) bei und setzte sich damit schon früh für ein möglichst naturbelassenes Wirtschaften ein.
Daniel Brand stieg 2011 ins Familienunternehmen ein und entwickelte eine eigene Linie: Die Weine wachsen auf den besten Lagen des Guts und tragen als Symbol die Schwurhand. Als Schlussstein in der Bockenheimer Martinskirche gesetzt, steht die Schwurhand für individuelle, spannende und ausdrucksstarke Weine mit Charakter. Seit 2014 ist Jonas Brand gemeinsam mit seinem Bruder für das Weingut zuständig. Unter ihrer Regie stellte der Betrieb 2015 offiziell auf ökologische Bewirtschaftung um.
Über Bioland e.V.
Bioland e.V. ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland. Inzwischen wirtschaften mehr als 5.900 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer nach den entsprechenden Richtlinien. Gemeinsam mit rund 1.000 Partnern aus Herstellung und Handel bilden die Mitglieder eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt. Die Richtlinien gehen dabei weit über den gesetzlichen Mindeststandard für Bio-Lebensmittel hinaus.
Hintergrund zum Familienweingut Brand:
Im Herbst 1891 hat der Gemischtbetrieb Brand seine Türen geöffnet. Seither steht das Familienweingut in Bockenheim in der Pfalz für Weine mit Charakter – inzwischen in der fünften Generation. Und die hat es in sich: Die Brüder Daniel und Jonas haben die Naturverbundenheit ihres Vaters Jürgen übernommen und weiter ausgearbeitet. Denn bereits 1994 trat das Weingut dem Beratungsring „Kontrolliert Umweltschonender Weinbau“ (KUW) bei und gehörte damit zu den Pionieren des Gedankens. Die beiden Jung-Winzer stellten 2015 offiziell auf ökologische Bewirtschaftung um. Ihre eigens entwickelte Schwurhand-Linie ist allerdings schon von Anfang an rein biologisch angelegt. Dafür steht die Schwurhand – entlehnt aus dem Schlussstein der Bockenheimer Martinskirche – auch als Symbol.
Mit seinem Eintritt in den Familienbetrieb im Jahr 2011 ist Daniel Brand ein ganz besonderer Spagat gelungen: Zum einen wird die über 120-jährige Tradition fortgeführt, zum anderen kommen auch ganz neue Einflüsse und Methoden zum Tragen. Das sorgt für individuelle, spannende und ausdrucksstarke Weine. 2014 kamen mit Bruder Jonas nochmals neue Einflüsse hinzu. Mit der biologischen Bewirtschaftung der besten Lagen des Guts und der damit einhergehenden Ertragsreduzierung entstehen Weine der Extraklasse – im Einklang Mensch, Rebe und Natur. Doch die Entwicklung ist noch lange nicht am Ende. Letztlich schmeckt man in jedem Tropfen der Schwurhand-Linie, dass hier zwei Jung-Winzer mit Leidenschaft und Liebe zum Wein am Werk sind.
Work colleagues looking at polaroids and images on the computer together
(Mynewsdesk) Die Bilder für die Unternehmens-Website liefert die erstellende Agentur gleich mit? – Ja, aber nur wenn die Verantwortlichkeit für die Bildrechte qua Vertrag eindeutig geklärt sind!
Bei dem Aufbau einer neuen Internetpräsenz greifen viele Unternehmen oder Gewerbetreibende auf dafür spezialisierte Agenturen zurück, denn diese kennen sich im Zweifel besser damit aus, was die Kunden erwarten, wenn sie eine Webseite besuchen. Zumindest sollte diese kundenfreundlich und übersichtlich in der Handhabung sein, aber natürlich auch ansprechend aussehen, damit der Kunde gerne und eventuell auch möglichst lange dort verweilt.
Für letzteres bedarf es in der Regel aber nicht nur Text, sondern neben grafischen Darstellungen auch Fotografien, die den Text untermalen und visualisieren sollen. Wer insoweit keine eigenen Fotos zur Verfügung hat oder selbst erstellen möchte, dem hilft die Agentur auch hier, indem sie Fotos von Dritter Seite auf der Webseite einfügt.
Wer sich allerdings dazu entschließt, seine Webseite mit fremden Fotos zu schmücken, der sollte auch die hierfür erforderlichen Rechte haben und nachweisen können. Dies bestätigte noch mal eindrücklich eine jüngere Entscheidung des OLG München ( Beschluss vom 15.01.2015, Az.: 29 W 2554/14 (http://news.waldorf-frommer.de/wp-content/uploads/2015/02/OLG_M%C3%BCnchen_29_W_2554_14.pdf)).
Was war passiert?
Ein Unternehmen hatte sich bei dem Aufbau ihrer Internetpräsenz eben einer Werbeagentur bedient. Dabei wurde unter anderen eine Fotografie verwendet und online gestellt, an der eine andere Bildagentur Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz hatte. Die Bildagentur mahnte deswegen das Unternehmen, dass diese Fotografie nun auf seiner Internetseite verwandte ab. Eine Abmahnung ist das außergerichtliche Mittel, um gegen Rechtsverletzungen nach dem Urheberrechtsgesetz vorzugehen. Mit dieser wird der Abgemahnte in der Regel zur Unterlassung und Beseitigung der Rechtsverletzung aufgefordert, sowie zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung, daneben wird mit der Abmahnung in der Regel auch noch Schadensersatz geltend gemacht.
Ganz offensichtlich kam es nicht zu einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Denn die Bildagentur erhob Klage. Offensichtlich ging es der Beklagten (dem Unternehmen, dass eben die Fotografie auf der Internetseite verwendete) finanziell schon nicht mehr ganz so gut, denn sie musste Prozesskostenhilfe beantragen. Diese wird dann bewilligt, wenn zum einen nur geringe finanzielle Mittel vorhanden sind, zum anderen muss der Rechtsstreit für den Antragsteller aber auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg bieten. Und im Rahmen einer solchen Prüfung hatte das Gericht hier nun zu entscheiden, ob der Beklagte mit seinem Vorbringen eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben wird. Anders ausgedrückt: Das Gericht musste prüfen, ob das Unternehmen eventuell zu Unrecht von der Bildagentur in Anspruch genommen wird und eine Verteidigung vor Gericht damit erfolgreich scheinen könnte.
„Ja, ja, die Bilder können verwendet werden“ reicht nicht.
Zum Leidwesen des Unternehmens sah das OLG München die Chance, sich erfolgreich gegen die Klage der Bildagentur verteidigen zu können, aber als genauso gering an, wie die Vorinstanz. Das Unternehmen hatte nämlich nur zur Verteidigung vorbringen können, dass die Werbeagentur ihr doch zugesichert habe, dass sie die erforderlichen Rechte für die Verwendung der Fotografie erworben hatte und diese Rechte damit wirksam an sie, die Beklagte, übertragen konnte.
Dies ließ das OLG München jedoch nicht ausreichen. Um seiner sogenannten Darlegungslast in ausreichendem Maße nachzukommen, hätte das Unternehmen nach Ansicht des Gerichts von der Werbeagentur überprüfbare Unterlagen einholen und vorlegen müssen, die die Rechteinhaberschaft nachweist. So habe die Beklagte nicht konkret erläutert, dass ihr ein Nutzungsrecht an den Fotografien zugestanden hätte.
Schadensersatz nach Lizenzanalogie
Da das Unternehmen die Rechtekette nicht nachweisen konnte, über die es die erforderlichen Rechte an der Fotografie erworben haben soll, hatte es sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn nach Ansicht des Gerichts stellt es eine Sorgfaltspflichtverletzung und damit ein vorwerfbares fahrlässiges Verhalten dar, dass sich das Unternehmen schlicht auf die Zusicherung verlassen und sich keine überprüfbaren Unterlagen eingeholt hatte. Damit hatte es gegen seine Prüfpflichten verstoßen.
Wie hoch der Schadensersatzbetrag (darüber wurde in der Entscheidung des OLG München nicht befunden) dann ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dieser wird in der Regel nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ermittelt, d.h. es wird geschätzt, wieviel der Verwender wohl hätte zahlen müssen, hätte er eine entsprechende Lizenz vom ursprünglichen Rechteinhaber erworben. Zur Berechnung werden insoweit die branchenüblichen Tarife und Vergütungssätze herangezogen.
Dabei wird der zu zahlenden Schadensersatzbetrag bei einem privaten Anbieter auf eBay beispielsweise in der Regel geringer ausfallen als der eines gewerblichen Anbieters, wenn dieser in rechtsverletzender Weise urheberrechtlich geschützte Fotografien online stellen würden.
So verurteilte beispielsweise das AG München (Urteil v. 22.08.2014, Az.: 142 C 12802/14 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=142%20C%2012802/14)) einen Beklagten zur Zahlung rund 500 Euro Schadensersatz, der in rechtsverletzender Weise eine Fotografie im Internet online gestellt hatte. Ein ähnlicher Betrag wurde dem Rechteinhaber vom LG Düsseldorf (Urteil vom 24.10.2012, Az.: 23 S 386/11 (https://openjur.de/u/596324.html)) bei der Verwendung eines seiner Fotos zugesprochen, auf dem ein Schnitzel mit Zitronenscheibe zu sehen war. Allerding wurde in beiden Fällen die fiktive Lizenzgebühr verdoppelt, da nicht nur das Bild unberechtigter Weise genutzt wurde, sondern auch der Urheber nicht genannt wurde, mithin der Bildquellennachweis an dem jeweiligen Bild fehlte. Denn der Urheber hat gem. § 13 UrhG „ das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. “ Hat er dies bestimmt und wird diese Vorgabe nicht umgesetzt, so kann eine Verdoppelung des Lizenzbetrages angemessen sein. Ein teures Vergnügen also, so oder so.
Fazit: Nicht ohne Vertrag!
Wer sich demnach zukünftig einen Internetauftritt einrichten lassen möchte, der sollte genau darauf achten, ob der mit dieser Aufgabe Betraute auch tatsächlich die erforderlichen Rechte innehat, wenn er hierfür fremdes, urheberrechtlich geschütztes Material verwendet. Und dabei reicht es nicht, sich diese Rechte schlicht zusichern zu lassen, mag der Auftragnehmer auch noch so vertrauensvoll und zuverlässig sein. Die Rechtekette vom Fotografen zur Bildagentur, zum Auftragnehmer bis zum Auftraggeber muss schließlich im Zweifel vom Auftraggeber mittels Vorlage von Unterlagen bzw. entsprechender (Lizenz-) Verträge nachgewiesen werden können, um einer möglichen Schadensersatzpflicht zu entgehen. Klingt kompliziert? Ist es auch. Man will sich als beauftragendes Unternehmen ja schließlich nicht immer durch acht Vertragswerke zu jedem einzelnen Foto wühlen. In Folge dessen sollten die Verträge mit der Agentur (http://www.socialmediarecht.de/2013/10/31/agenturvertrag-allgemeine-geschaftsbedingungen-muss-das-sein-teil-1/) unbedingt einen Passus enthalten, in dem die notwendigen Rechteübertragungen zugesichert werden und die Agentur eben dafür einsteht. Hätte es einen solchen Passus gegeben, hätte sich das hier beklagte Unternehmen nämlich schlicht an seine Werbeagentur wenden können – und die hätten die – verbockte – Zeche bezahlen müssen.
In der Theorie ist es also alles gar nicht so schwierig. In der Praxis jedoch, in der alles ganz schnell gehen soll oder gar muss, werden nicht nur Bildrechte, sondern auch sonstige Vertragsfragen gerne stiefmütterlich betrachtet. Die Folgen, die dieses laisse faire haben kann, lassen sich im Urteil des OLG München wunderbar nachlesen. Nicht nur, aber gerade in Bezug auf Fotografien sollte dieser Aspekt in Anbetracht der Tatsache, dass Fotografen oder Bildagenturen gezielt nach unrechtmäßig verwendeten Bildern suchen bzw. suchen lassen, sollte dieser Aspekt nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
In diesem Sinne, weniger laisse faire ist manchmal mehr.
Nina Diercks, M.Litt (University of Aberdeen) ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Dirks & Diercks (http://dirksunddiercks.de/) in Hamburg und Gründerin wie Autorin des Social Media Recht Blog.
Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/mynewsdesk/pressreleases/bildrechte-und-wie-sie-dabei-auf-der-sicheren-seite-sind-1199141) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Mynewsdesk (http://www.mynewsdesk.com/de/mynewsdesk).
Mynewsdesk ist ein effektives und kosteneffizientes PR Werkzeug, das in der komplexen Medienlandschaft von heute funktioniert.
Sven Törnkvist, Industry Head, Google Sweden
Mit dem Newsroom als All-In-One-PR-Solution ist Mynewsdesk in Skandinavien Marktführer. Mehr als 5.000 Markenunternehmen, wie Google, Microsoft, Volkswagen & Audi, nutzen weltweit erfolgreich die PR-Software-Lösung von Mynewsdesk.
Seit der Gründung 2003 in Schweden expandiert Mynewsdesk kontinuierlich und hat heute Niederlassungen in Großbritannien, Norwegen, Dänemark und Singapur. Seit Oktober 2013 ist Mynewsdesk auf dem deutschen PR-Markt aktiv.
Insgesamt arbeiten über 160 Mitarbeiter leidenschaftlich daran, dass Unternehmen Storytelling und Echzeit-Marketing optimal für sich nutzen können und so zum PR-Vorreiter werden.
(Mynewsdesk) Ein modernes Unternehmen benötigt smarte CEOs, die der Social Media Welt nicht allzu fernstehen. Denn immer mehr Kunden und Mitarbeiter erwarten von den Führungskräften in der Wirtschaft, dass sie auf Transparenz setzen und direkt mit der Öffentlichkeit kommunizieren. Für die Unternehmensreputation ist der CEO ein wichtiges Asset.
Der Druck auf Vorstände wächst, selbst in Social Media aktiv zu werden. Laut einer Weber Shandwick Analyse (http://webershandwick.de/wp-content/uploads/2015/03/CEO_Reputation_Infographic_Deutschland.pdf)von 2014 nutzen inzwischen rund 80 Prozent der CEOs der Top 50 Unternehmen in den Fortune 500 Social Media. Entweder pflegen sie einen Account auf Facebook oder LinkedIn, bloggen für ihre Marke oder präsentieren sich auf der Website oder in einem Video für ihr Unternehmen. Im Vergleich zu einer älteren Studie von 2010 ist der Social CEO global gesehen schon Mainstream geworden. In Social Networks waren immerhin 28 Prozent der CEOs aktiv. 2010 waren es erst 16 Prozent.
Was ein CEO in der analogen wie digitalen Öffentlichkeit tut, erfährt viel Aufmerksamkeit. Oftmals wird die Bewertung eines Unternehmens mit dem Erfolg seines CEOs gleichgesetzt. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen einer CEO-Persönlichkeit und dem Unternehmensimage. Je prominenter ein Geschäftsführer oder Gründer ist, desto häufiger gibt es eine Berichterstattung über das Unternehmen. Deshalb sollte es Ziel einer CEO-Kommunikation sein, die Bekanntheit des CEO zu steigern und auch dessen digitales Netzwerk zu vergrößern. Das erleichtert einem Unternehmen den Zugang zu den Medien und ermöglicht es, eigene Unternehmensthemen besser auf die öffentliche Agenda zu setzen und darüber seine Reputation zu stärken.
CEOs stehen als Personal Brand in der Tat für ihr Unternehmen. Sie müssen sich medial als starke Personenmarke präsentieren, damit Wirtschaftsmedien auf sie aufmerksam werden und sie in ihrer Berichterstattung berücksichtigen. Über Persönlichkeiten inszenieren sie gerne ihre Geschichten.
Agenturen und Berater können die CEO-Accounts einrichten, den CEO trainieren und ihm bei der Auswahl seiner Inhalte helfen und ihn absichern. Selbst beim Publizieren kommt es nicht darauf an, dass der Social CEO selbst Hand anlegt. Allerdings sollte dafür Sorge getragen werden, dass der CEO hinter jedem einzelnen Content-Stück steht und in der Lage ist, auf das Feedback analog wie digital zu reagieren.
Es gibt Inhalte, die selbst auf 140 Zeichen die Compliance oder die Reputation eines Unternehmens berühren. Selbst ein kleiner Tweet kann die Aktienkurse nach unten oder oben bewegen. Das zeigte erst vor kurzem Elon Musk (http://www.welt.de/finanzen/article139109059/Das-brisante-Spiel-mit-boersenrelevanten-Tweets.html). Als dieser auf Twitter ein neues Tesla-Produkt andeutete, schoss der Aktienkurs von Tesla um 900 Millionen US-Dollar in die Höhe. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die Art und Weise der Online-Kommunikation generell intern abzustimmen und sich beraten zu lassen.
Die Hürden für einen Social CEO sind denkbar niedrig. Im Prinzip sollte er nur überprüfen, was zu ihm oder ihr am besten passt. Mit einfachen Mitteln kann das Personal Branding eines Social CEOs unterstützt werden:
1. Viele CEOs sind eher global engagiert. Daher eignet sich das Social Network LinkedInsehr gut, um gezielt Kontakte zu pflegen. Den Aufwand kann man niedrig halten, indem nur Kontakte hinzugefügt werden, die tatsächlich in der realen Welt bestehen. Ein Abgleich mit der eigenen Datenbank empfiehlt sich. Besonders gut eignet sich LinkedIn, um Gastbeiträge direkt zu bloggen.
2. Falls Ihr Unternehmen ein Corporate Blog betreibt, empfiehlt sich hin und wieder ein symbolischer Gastbeitrag. Mehr wird von einem CEO nicht erwartet.
3. Auf Twitter können Sie sich sehr gut mit anderen CEOs vernetzen und selbst entscheiden, welche hochwertigen Informationen Sie darüber beziehen wollen. Beim Twittern kann jeder sehr gut über die eigenen Unternehmensaktivitäten und Branchentrends berichten.
4. Youtube-Videos sind sehr passend für CEOs, die es oftmals gewohnt sind, Reden zu halten. Darüber lassen sich öffentliche Auftritte sammeln und gezielt verbreiten.
Wer in Deutschland als CEO einen Gastbeitrag auf einem Corporate Blog, LinkedIn oder einer Facebook Fanpage hinterlässt, kann sich der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sicher sein. Bisher nutzen hierzulande erst wenige Geschäftsführer die Chance, sich gezielt in Social Media zu positionieren. Im Prinzip können CEOs ihre Infrastruktur nutzen, um ihren Personal Brand im Sinne der Markenführung auf- und auszubauen. Darüber kann eine Unternehmensmarke ihre Transparenz und Glaubwürdigkeit verbessern.
Gute Social CEOs verzichten auf ein digitales Megaphon und auf die plumpe Promotion von Unternehmensbotschaften. Sie versuchen direkte Beziehungen mit ihren Lesern aufzubauen. Letztlich sind sie aufgrund ihre Markenstärke ein wichtiger Markenbotschafter für das eigene Unternehmen.
Von der Wahrnehmung eines CEOs hängt häufig das Image einer Marke ab. Denken Sie dazu nur an Richard Branson oder Elon Musk – und stellen sie sich deren Konzerne ohne diese Personal Brands vor. Das scheint heute undenkbar zu sein.
Gastautor: Klaus Eck, Eck Consulting Group (http://www.eck-consulting-group.de/)
Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/mynewsdesk/pressreleases/gast-blogbeitrag-social-ceos-gesucht-1167066) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Mynewsdesk (http://www.mynewsdesk.com/de/mynewsdesk).
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Mit dem Newsroom als All-In-One-PR-Solution ist Mynewsdesk in Skandinavien Marktführer. Mehr als 5.000 Markenunternehmen, wie Google, Microsoft, Volkswagen & Audi, nutzen weltweit erfolgreich die PR-Software-Lösung von Mynewsdesk.
Seit der Gründung 2003 in Schweden expandiert Mynewsdesk kontinuierlich und hat heute Niederlassungen in Großbritannien, Norwegen, Dänemark und Singapur. Seit Oktober 2013 ist Mynewsdesk auf dem deutschen PR-Markt aktiv.
Insgesamt arbeiten über 160 Mitarbeiter leidenschaftlich daran, dass Unternehmen Storytelling und Echzeit-Marketing optimal für sich nutzen können und so zum PR-Vorreiter werden.