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21 Ekim 2015

euro engineering AG auf dem Firmenkontakttag in Kiel

euro engineering AG auf dem Firmenkontakttag in Kiel– Im Angebot: zehn Stellen für Absolventen und Young Professionals

– Engineering-Experten mit umfassendem Informationsangebot und Mountainbike-Verlosung am Stand B33 im Audimax der Fachhochschule Kiel

– „Top Arbeitgeber für Ingenieure“ und Techniker bietet attraktives Arbeitsumfeld


Kiel, 21.10.2015 – Wer neue berufliche Herausforderungen sucht, der ist am 4. November von 9:00 bis 16:00 Uhr auf dem Firmenkontakttag in der Fachhochschule in Kiel am Stand der euro engineering AG genau richtig: Das Team des Engineering-Dienstleisters, der zu den führenden in Deutschland zählt, informiert im Audimax am Stand B33 über attraktive berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und steht für eine individuelle Karriereberatung zur Verfügung. Zudem laden sie dazu ein, an einer Verlosung teilzunehmen und mit etwas Glück mit einem neuen, hochwertigen Mountainbike nach Hause zu radeln.


Besucher haben außerdem die Möglichkeit, gleich vor Ort die Weichen für eine neue berufliche Beschäftigung zu stellen: Der Engineering-Dienstleister bietet auf der Messe insgesamt rund 10 Positionen für Ingenieure an. „Wir suchen motivierte Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erfahrung und ihr Know-how in hochkarätige Projekte bei renommierten Kundenunternehmen oder in unseren eigenen Technischen Büros einbringen möchten“, sagt Niederlassungsleiterin Birgit Pittelkow. In der Region bietet die euro engineering AG aktuell interessante Stellen unter anderem in den Bereichen Elektro- und Energietechnik, Fahrzeugtechnik, Informatik und Maschinenbau. Alle aktuellen Angebote können auch auf der Website unter www.ee-ag.com und auf der Bewerberseite www.engineering-you.com abgerufen werden. „Ein regelmäßiger Blick auf unsere Stellenbörse lohnt sich immer“, betont Birgit Pittelkow.


Neben spannenden Projekten und beruflichen Herausforderungen bietet der Engineering-Dienstleister, der 2015 zum achten Mal in Folge mit dem Gütesiegel „Top Arbeitgeber für Ingenieure“ ausgezeichnet wurde, Mitarbeitern vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Dazu trägt insbesondere das breite Weiterbildungsangebot bei, das von Qualifizierungen in fachspezifischen Themen über Schulungen im Bereich Soft Skills bis hin zum webbasierten Weiterbildungsprogramm e-Academy reicht. Daneben machen Angebote speziell für Young Professionals fit für den erfolgreichen Berufseinstieg. „Wir freuen uns darauf, an unserem Messestand viele interessante Kontakte zu knüpfen und mit möglichen neuen Kollegen ins Gespräch zu kommen“, sagt Birgit Pittelkow.


Weitere Informationen zur euro engineering AG erhalten Sie unter www.ee-ag.com und auf unserer Bewerberseite www.engineering-you.com.


Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:


euro engineering AG

Birgit Pittelkow

Niederlassungsleiterin Kiel

Suchskruf 10

24107 Kiel

Telefon: 0431 – 23719-0

E-Mail: kiel@ee-ag.com


euro engineering AG

Angela Ringlein

Referentin Public Relations

Niederkasseler Lohweg 18

40547 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 53 06 53-460

E-Mail: angela.ringlein@ee-ag.com


Über die euro engineering AG


Die euro engineering AG gehört zu den führenden Engineering-Dienstleistern in Deutschland. Von der Forschung bis zur vollständigen Projektabwicklung deckt das Unternehmen das gesamte Leistungsspektrum des Engineering ab. Kernbranchen sind Automotive, Maschinen- und Anlagenbau, Feinwerk- und Elektrotechnik, Bauwesen und Medizintechnik. Spezialwissen bündelt die euro engineering AG in den Fachbereichen Automation & Robotik, Bahntechnik, Chemieanlagenbau und Nutzfahrzeuge. Das 1994 gegründete Unternehmen beschäftigt derzeit rund 2.130 Mitarbeiter in 37 Niederlassungen bundesweit.


2015 erhielt die euro engineering AG zum achten Mal in Folge das Gütesiegel „Top Arbeitgeber für Ingenieure“ des Top Employers Institute und belegte im Gesamtranking den 3. Platz. Das Unternehmen bietet Nachwuchskräften zudem ein einzigartiges Einstiegsprogramm in die Branche, den „euro engineering CAMPUS“.


Seit Oktober 2012 ist die „euro engineering“ mit 13 Standorten und rund 800 Mitarbeitern in Frankreich präsent. Seit November 2012 firmieren außerdem vier Standorte mit insgesamt 80 Mitarbeitern in Italien unter „euro engineering“. Darüber hinaus ist die „euro engineering“ seit dem Jahr 2015 mit vier Standorten und rund 50 Mitarbeitern in Belgien sowie in der Schweiz mit einem Standort in Zürich vertreten.


Firmenkontakt

euro engineering AG

Angela Ringlein

Niederkasseler Lohweg 18

40547 Düsseldorf

0211 – 53 06 53-460

angela.ringlein@ee-ag.com

http://www.ee-ag.com


Pressekontakt

crossrelations brandworks GmbH

Alexandra Bernd

Grafenberger Allee 368

40235 Düsseldorf

0211-882736-15

alexandra.bernd@crossrelations.de

http://www.crossrelations.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/271852.jpgeuro engineering AG auf dem Firmenkontakttag in Kiel

4 Ağustos 2015

Scheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich

Scheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglichKöln/Berlin (DAV). Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs (http://familienanwaelte-dav.de) bei einer Scheidung ist die Ausnahme, aber möglich. Ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in unterschiedlicher Höhe erworbenen Rentenanwartschaften, unbillig, kann er auf Antrag ausgeschlossen werden.


Das Amtsgericht Köln entschied, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden könne, wenn ein Ehepartner in einem kurzen Zeitraum viel Geld vom gemeinsamen Konto oder dem des Partners abgehoben und für sich verwendet habe. Weitere Voraussetzung sei auch, dass die Ehe nur einen kurzen Zeitraum dauerte, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).


Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe und Unbilligkeit

Das Ehepaar wurde geschieden. Dabei sollte auch der Versorgungsausgleich geregelt werden. Die Frau musste ausgleichen, da sie höhere Rentenanwartschaften erworben hatte und auch insgesamt finanziell besser dastand. Sie beantragte, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies begründete sie damit, dass ihr Mann in knapp einem Jahr rund 17.000 Euro von ihrem Konto abgehoben und für sich verwendet habe. Sie habe das Konto selbst wieder auffüllen müssen.


Gericht: Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Das Gericht schloss den Versorgungsausgleich in Höhe von 15.000 Euro aus. Der Ehemann habe nicht dargelegt, was er mit den 17.000 Euro gemacht habe. Dieses Verhalten in Verbindung mit der recht kurzen Ehedauer von etwas mehr als drei Jahren rechtfertige es, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Besonders hob das Gericht hervor, dass der Mann das Geld in einem kurzen Zeitraum von einem Jahr verbraucht habe.


Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.

Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.


Kontakt

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Swen Walentowski

Littenstraße 11

10179 Berlin

030 726152-129

presse@familienanwaelte-dav.de

http://www.familienanwaelte-dav.de



http://www.prnews24.com/Scheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich

3 Ağustos 2015

Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin - Mitsprache des Vaters

Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin - Mitsprache des VatersKarlsruhe/Berlin (DAV). Will die eingetragene Lebenspartnerin (http://familienanwaelte-dav.de) der Mutter des Kindes dieses adoptieren, muss dem Vater die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Entscheidung zu beteiligen. Dabei sind die Anforderungen bei (anonymen) Samenspenden nicht zu überziehen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.


Kindesadoption in eingetragener Lebenspartnerschaft

Der Fall ereignete sich in Berlin. Die Frau und ihre Partnerin, Mutter des Kindes, leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das Kind wurde mit Hilfe einer (privaten) Samenspende gezeugt. Die Lebenspartnerin der Mutter wollte das Kind als eigenes annehmen. Eine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters legte sie nicht vor. Ihr seien zwar Name und Anschrift bekannt, der biologische Vater habe sie aber dazu aufgefordert, ihn nicht zu nennen.


Das Amtsgericht lehnt den Adoptionsantrag ab. Es hätte die Zustimmung des leiblichen Vaters vorliegen müssen.


BGH: Samenspender beteiligt sich nicht – Adoption möglich

Vor dem Bundesgerichtshof bekam die Frau Recht. Wenn der leibliche Vater sich nicht an der Entscheidung beteiligen wolle, sei auch seine Einwilligung nicht erforderlich. Für das höchste deutsche Zivilgericht war erkennbar, dass der Samenspender seine Vaterstellung gegenüber dem Kind eben nicht einnehmen wollte. Dies sei bei anonymen Samenspenden auch meist der Fall. In solchen Fällen ist also eine Adoption auch ohne ausdrückliche Einwilligung möglich.


Bundesgerichtshof am 18. Februar 2015 (AZ: XII ZB 473/13)


Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.

Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.


Kontakt

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Swen Walentowski

Littenstraße 11

10179 Berlin

030 726152-129

presse@familienanwaelte-dav.de

http://www.familienanwaelte-dav.de



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29 Ocak 2015

Elternunterhalt bemisst sich nach dem gesamten Familieneinkommen

Elternunterhalt bemisst sich nach dem gesamten Familieneinkommen -


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass bei der Berechnung des Unterhalts, den Kinder für ihre Eltern zahlen, das gesamte Familieneinkommen zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch dann, wenn das unterhaltspflichtige Kind über geringere Einkünfte als der Ehepartner verfügt. Von diesem Familieneinkommen werden vor der Berechnung des Elternunterhalts (http://www.familienanwaelte-dav.de) zunächst die Kosten für die Familienführung abgezogen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 05. Februar 2014 (AZ:XII ZB 25/13).


Sozialamt verlangt Pflegekosten

Das Sozialamt forderte von der Tochter einen Ausgleich für Heimpflege-Kosten für ihren inzwischen verstorbenen Vater. Es handelte sich um Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt wurden. Die Frau ist verheiratet. Sie verfügt selbst über ein Einkommen von rund 1.800 Euro; ihr Ehemann bezieht ein Netto-Einkommen von rund 4.000 Euro. Das Ehepaar bewohnt eine Eigentumswohnung, die Frau unterhält außerdem ein Pferd.


Die Tochter hatte zunächst 267 Euro Unterhalt monatlich gezahlt. Diesen Unterhalt reduzierte sie später auf 115 Euro. Das Sozialamt forderte vergeblich die Zahlung von 1.335 Euro für Rückstände und 418 Euro laufenden Unterhalt.


Elternunterhalt bemisst sich am gesamten Familieneinkommen

Der BGH verurteilte die Frau zur Zahlung. Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit komme es nicht allein auf ihr Einkommen als unterhaltspflichtiges Kind an. Dieses Einkommen fließe wie das Einkommen des Partners in das Familieneinkommen. Nach Abzug des Familienbedarfs ergebe sich der Betrag, aus dem sich der Elternunterhalt bemesse. Damit stellte der BGH erstmals klar, dass das gesamte Familieneinkommen bei der Berechnung des Elternunterhalts zu berücksichtigen ist. In der Vergangenheit waren die Gerichte häufig nur von dem Einkommen des jeweilig unterhaltspflichtigen Kindes ausgegangen, inklusive eines möglichen Taschengeldes durch den besser verdienenden Partner. Nunmehr werden alle Einkommen zusammengerechnet und der Familienbedarf abgezogen. Daraus ergibt sich dann der Unterhalt, der für Eltern zu zahlen ist. Dies ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil die Kosten für die Pflege älterer Menschen immer weiter steigen und nicht von der Pflegeversicherung gezahlt werden. Zur Finanzierung der Lücke werden nunmehr verstärkt die Kinder herangezogen.


Anwalt einschalten

Da die Berechnungsmethode so kompliziert ist, dass auch den Behörden häufig Fehler unterlaufen, ist es unbedingt erforderlich, sich bei der Berechnung des Elternunterhalts professioneller Hilfe durch eine Familienrechtsanwältin oder einen

-anwalt zu bedienen.


Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)

Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)


Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.

Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.


Kontakt

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Swen Walentowski

Littenstraße 11

10179 Berlin

030 726152-129

presse@familienanwaelte-dav.de


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Elternunterhalt bemisst sich nach dem gesamten Familieneinkommen

20 Ocak 2015

Elternunterhalt bemisst sich nach dem gesamten Familieneinkommen

Elternunterhalt bemisst sich nach dem gesamten Familieneinkommen -


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass bei der Berechnung des Unterhalts, den Kinder für ihre Eltern zahlen, das gesamte Familieneinkommen zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch dann, wenn das unterhaltspflichtige Kind über geringere Einkünfte als der Ehepartner verfügt. Von diesem Familieneinkommen werden vor der Berechnung des Elternunterhalts (http://www.familienanwaelte-dav.de) zunächst die Kosten für die Familienführung abgezogen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 05. Februar 2014 (AZ:XII ZB 25/13).


Sozialamt verlangt Pflegekosten

Das Sozialamt forderte von der Tochter einen Ausgleich für Heimpflege-Kosten für ihren inzwischen verstorbenen Vater. Es handelte sich um Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt wurden. Die Frau ist verheiratet. Sie verfügt selbst über ein Einkommen von rund 1.800 Euro; ihr Ehemann bezieht ein Netto-Einkommen von rund 4.000 Euro. Das Ehepaar bewohnt eine Eigentumswohnung, die Frau unterhält außerdem ein Pferd.


Die Tochter hatte zunächst 267 Euro Unterhalt monatlich gezahlt. Diesen Unterhalt reduzierte sie später auf 115 Euro. Das Sozialamt forderte vergeblich die Zahlung von 1.335 Euro für Rückstände und 418 Euro laufenden Unterhalt.


Elternunterhalt bemisst sich am gesamten Familieneinkommen

Der BGH verurteilte die Frau zur Zahlung. Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit komme es nicht allein auf ihr Einkommen als unterhaltspflichtiges Kind an. Dieses Einkommen fließe wie das Einkommen des Partners in das Familieneinkommen. Nach Abzug des Familienbedarfs ergebe sich der Betrag, aus dem sich der Elternunterhalt bemesse. Damit stellte der BGH erstmals klar, dass das gesamte Familieneinkommen bei der Berechnung des Elternunterhalts zu berücksichtigen ist. In der Vergangenheit waren die Gerichte häufig nur von dem Einkommen des jeweilig unterhaltspflichtigen Kindes ausgegangen, inklusive eines möglichen Taschengeldes durch den besser verdienenden Partner. Nunmehr werden alle Einkommen zusammengerechnet und der Familienbedarf abgezogen. Daraus ergibt sich dann der Unterhalt, der für Eltern zu zahlen ist. Dies ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil die Kosten für die Pflege älterer Menschen immer weiter steigen und nicht von der Pflegeversicherung gezahlt werden. Zur Finanzierung der Lücke werden nunmehr verstärkt die Kinder herangezogen.


Anwalt einschalten

Da die Berechnungsmethode so kompliziert ist, dass auch den Behörden häufig Fehler unterlaufen, ist es unbedingt erforderlich, sich bei der Berechnung des Elternunterhalts professioneller Hilfe durch eine Familienrechtsanwältin oder einen

-anwalt zu bedienen.


Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)

Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)


Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.

Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.


Kontakt

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Swen Walentowski

Littenstraße 11

10179 Berlin

030 726152-129

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Elternunterhalt bemisst sich nach dem gesamten Familieneinkommen