Stoßlüften etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster
Stoßlüften etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster

26 Ekim 2015

Wärmekosten-Fallen lauern überall

Wie vermeidbare Fehler das Heizen verteuern


Wärmekosten-Fallen lauern überallsup.- Der nächste Winter kommt bestimmt – und damit zwangsläufig auch wieder eine hohe Belastung der Haushaltskasse durch die Heizkosten. Aber sind diese Ausgaben wirklich in vollem Umfang unumgänglich? Oft genug gibt es Spar-Potenziale, die aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit ungenutzt bleiben. Dabei bedarf es in vielen Fällen weder größerer Investitionen noch aufwändiger Maßnahmen, um die Energiekosten für Heizung und Warmwasserbereitung spürbar zu reduzieren. Es kommt vielmehr darauf an, die zahlreichen vermeidbaren Fehler beim Heizen zu erkennen und zu korrigieren. So ist in manchen Wohngebäuden ein Teil des Wärmeverbrauchs darauf zurückzuführen, dass regelmäßig falsch gelüftet wird. Bei stundenlang in Kippstellung geöffneten Fenstern wird ein Großteil der kostspielig erzeugten Wärme sofort ins Freie geleitet. Kurzes Stoßlüften ist dagegen effektiver und gleichzeitig sparsamer. Ein weiterer Klassiker unter den Energie-Vernichtern sind verbaute Heizkörper, bei denen Möbelstücke oder Vorhänge die Verteilung der erwärmten Luft behindern. Die Folge: Obwohl eigentlich genügend Raumwärme bereitsteht, werden die Thermostate der Heizkörper weiter aufgedreht. Das gilt übrigens auch, wenn Zugluft durch ungenügend abgedichtete Fenster die gefühlte Raumtemperatur absenkt. In der kalten Jahreszeit geht zudem viel Wärme über das Glas und die Rahmen der Fenster verloren. Hier helfen während der Nacht geschlossene Rollläden oder Jalousien, die Verluste zu verringern.


Was auch oft vergessen wird: Bereits beim Kauf des Brennstoffs können sich Heizungsbesitzer vor unnötigen Wärmekosten-Zuschlägen schützen. Zum einen durch die heutigen Optionen der freien Anbieterauswahl selbst beim Strom- und Gasbezug. Die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten zum Preisvergleich hatten die Nutzer leitungsungebundener Energien wie Heizöl oder Flüssiggas schon immer. Dafür müssen sie allerdings volles Vertrauen in die Zuverlässigkeit ihres Lieferanten haben, denn ob die Menge der Tankbefüllung mit der Abrechnung exakt übereinstimmt, ist letztlich nicht nachprüfbar. Auch diese potenzielle Wärmekosten-Falle kann ohne finanziellen Aufwand entschärft werden, indem die Anbieter der Brennstoffe vor einer Bestellung nach dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) gefragt werden. Dürfen sie es führen, werden die Lieferfahrzeuge, die Messgeräte inklusive der Eichstempel, die Sicherheitstechnik sowie die Beschaffenheit der Brennstoffe wesentlich häufiger überprüft als vom Gesetz vorgeschrieben (www.guetezeichen-energiehandel.de). Damit ist dieses Qualitätsprädikat ein wertvolles Verbraucherschutzinstrument, das die Haushaltskasse beispielsweise vor überflüssigen Belastungen durch fehlerhaft arbeitende Heizölzähler oder minderwertige Produktgüte bewahrt.


Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.


Kontakt

Supress

Ilona Kruchen

Alt-Heerdt 22

40549 Düsseldorf

0211/555548

redaktion@supress-redaktion.de

http://www.supress-redaktion.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/272121.jpgWärmekosten-Fallen lauern überall

19 Ekim 2015

Schimmelpilz: Mietern ist Stoßlüften bis zur viermal am Tag zumutbar - auch bei Berufstätigkeit

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Frankfurt, LG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2015 – 2-17 S 51/14, 2/17 S 51/14 –.


Ausgangslage:


Bei Schimmelpilz in der Wohnung stellt sich der Vermieter meist auf den Standpunkt, dass dieser durch fehlerhaftes Nutzungsverhalten, speziell zu geringe Beheizung und Belüftung, hervorgerufen wurde. Der Mieter auf der anderen Seite führt Baumängel als Ursache an. Der Streit zwischen beiden Parteien wird dann durch ein Sachverständigengutachten entschieden, dem in der Regel durch die Gerichte gefolgt wird.


Fall:


Ein solcher Streitfall hat nun auch wieder das Landgericht Frankfurt beschäftigt. Aus dem Sachverständigengutachten ging hervor, dass die Bildung des Schimmelpilz jedenfalls durch drei- bis viermaliges Lüften täglich hätte verhindert werden können. Die maßgebliche Frage war daher, ob der Mieter ein solches Lüftungsverhalten schuldet oder nicht. Das Amtsgericht, das zuvor mit dem Fall betraut war, hatte dies bereits wegen der Berufstätigkeit der Mieter abgelehnt.


Urteil:


Das Landgericht Frankfurt gab dem Vermieter Recht. Das tägliche drei- bis viermalige Stoßlüften zur Vermeidung von Tauwasserbildung an Kältebrücken belastet auch berufstätige Mieter nicht überobligatorisch.


Ein Lüften während der Abwesenheit der Mieter sei allerdings nicht erforderlich, da zu dieser Zeit auch kein zusätzlicher Feuchtigkeitseintrag durch duschen, kochen oder stattfinde, so dass dieser auch nicht „herausgelüftet“ werden müsse.


Quelle:


LG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2015 – 2-17 S 51/14, 2/17 S 51/14 -, juris)


Anmerkung:


In diesem Fall hatte das Sachverständigengutachten ergeben, dass im Bad, wo eine Zwangslüftung installiert war, als einzigem Raum in der Wohnung kein Schimmelpilz aufgetreten war. Das deutet in der Tat auf ein unzureichendes Lüftungsverhalten.


Fachanwaltstipp Mieter:


Beim Auftritt von Schimmelpilz in der Wohnung müssen Mieter in der Lage sein, dazulegen, dass sie die Wohnung drei- bis viermal täglich gelüftet haben und zwar so, dass sämtliche Fenster der Wohnung für mindestens 5 Minuten vollständig geöffnet wurden. Wer mehr Feuchtigkeitseintrag in die Wohnung verursacht (Aquarien, Pflanzen, Wäscheorgien, Duschparties), muss auch mehr lüften. Außerdem muss die Wohnung ausreichend beheizt gewesen sein. Hier verlangen die Gerichte unterschiedliche Temperaturen, 20° sind in der Regel ausreichend.


Fachanwaltstipp Vermieter:


Hinweise an die Mieter zu Lüftung und Beheizung der Wohnung sollten heute Gegenstand jeden Mietvertrages sein. Andernfalls kann sich der Mieter im Prozess unter Umständen auf mangelnde Aufklärung über das geschuldete Lüftungsverhalten bzw. Heizverhalten berufen.


7.10.2015


Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com


Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de


Spezialseiten zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnraum und Gewerbe


Seite für Mieter: www.schimmel-anwalt.de


Auf dieser Seite finden Mieter juristischen Informationen rund um das Thema Schimmelpilz. Sie finden Tipps zum richtigen Vorgehen, zur Beweissicherung und Muster für Aufforderungsschreiben an den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung, den Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und Erhebung einer Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.


Schließlich bieten wir Mietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.


Seite für Vermieter: www.schimmelpilz-anwalt.de


Auf dieser Seite finden Vermieter juristische Informationen zum Thema Schimmelpilz, Mietvertrag, Hinweise an den Mieter zum Lüftungsverhalten, Beweissicherung und Musterschreiben einer Abmahnung und Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung (Zahlungsverzug) sowie das Muster einer Räumungsklage. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.


Schließlich bieten wir Vermietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.


Rechtsanwaltskanzlei

Bredereck & Willkomm

Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam


Kontakt

Bredereck & Willkomm

Alexander Bredereck

Am Festungsgraben 1

10117 Berlin

030 4000 4999

berlin@recht-bw.de

http://www.recht-bw.de


http://www.youtube.com/watch?v=ImDOSIPYzTw



http://img.youtube.com/vi/ImDOSIPYzTw/0.jpgSchimmelpilz: Mietern ist Stoßlüften bis zur viermal am Tag zumutbar - auch bei Berufstätigkeit