Gesetze etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster
Gesetze etiketine sahip kayıtlar gösteriliyor. Tüm kayıtları göster

10 Eylül 2015

Seminar Compliance im Unternehmen

Rechte, Pflichten und Haftung des Geschäftsführers


Bild> Compliance: Prüfstein für eine gute Unternehmensführung

> Compliance-konforme Vertriebsprozesse sicherstellen

> Die 7 wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers

> Persönliche Haftung des Geschäftsführers begrenzen

> Geschäftsführerpflichten in der Krise



Zielgruppe – Seminar Compliance im Unternehmen


Inhaber, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände, Geschäftsführende Gesellschafter, Prokuristen und Führungskräfte, Nachfolger, Gesellschafter, Aufsichts- und Verwaltungsräte;Führungskräfte, die eine Position als Geschäftsführer anstreben; Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen



Ihr Nutzen – Seminar Compliance im Unternehmen


> Neue Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte

> Compliance im Vertrieb

> Die 7 wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers im Überblick

> Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Rechte und Pflichten



Ihr Vorteil – Seminar Compliance im Unternehmen

Jeder Teilnehmer erhält kostenfrei folgende S&P Produkte:


+ Komplett-Dokumentation für den modularen Aufbau eines Compliance-Systems (inkl. IDW PS 980-Vorgaben Umfang: ca. 40 Seiten)

+ S&P Test: Bewerten Sie Ihr Compliance-Management-System

+ Checkliste: Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

+ Muster-Bericht für das Reporting von Garanten und Beauftragten

+ Muster zu Geschäftsordnung und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

+ Gehalts- und Tantiemeübersicht nach Branchen und Unternehmensgröße



Neue Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte


> Siemens – Maßstab für alle?

> Einrichtung und Aktivierung der Compliance- Organisation

> Haftungsrechtliche Garantenstellung – BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 zur Verantwortlichkeit von Beauftragten

> Begrenzung von persönlichen Haftungsrisiken für Risikocontrolling, Compliance sowie Interne Revision

> Best-Practice bei der Einführung eines Verhaltenskodex

> Mindestanforderung an ein Whistle-Blowing-System

> Berichtswesen Compliance: Überwachungs- und Kontrollplan



Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die folgenden S&P Produkte:


+ Komplett-Dokumentation für den modularen Aufbau eines Compliance-Systems (inkl. IDW PS 980-Vorgaben, Umfang: ca. 40 Seiten).

+ S&P Test: Bewerten Sie Ihr Compliance-Management-System



Compliance im Vertrieb


> Gefährdungsanalyse: Compliance- relevante Prüfung aller Vertriebsprozesse

> Code of Conduct: Bestimmung von Verhaltensstandards

> Compliance-gerechte Vergütungs- und Anreizsysteme

> Geschenke- und Bewirtungsrichtlinien: Was darf ich anbieten? Was darf ich annehmen?

> Korruption im Inland und Ausland: Kick-Back-Zahlungen, Kooperationen und Bonus-Regelungen

> Berichtspflichten des Vertriebs an Compliance und Management



Die 7 wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers im Überblick


> Welche Haftungsansprüche können gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden?

> Die 6 teuersten und die 8 häufigsten Haftungsfallen für Geschäftsführer

> Vermögensbetreuungspflicht, Buchführungspflicht, Bilanzaufstellungspflicht, Kapitalerhaltungspflicht, Loyalitätspflicht, Pflichten als Arbeitgeber, Kontrollpflichten des Geschäftsführers

> Besonderheiten im Konzern – Haftungsrisiken des Cash-Pooling

> Unternehmen in der Krise – Welche Sorgfaltspflichten sind zu beachten?

> Strafrechtliche Risiken des Geschäftsführers

> 16-Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung



Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag – Rechte und Pflichten


> Was muss der Geschäfsführer über seinen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag wissen?

> Auf welche Pflichten muss ich als Fremdgeschäfsführer dringend achten?

> Abberufung des Geschäftsführers

> Muster: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

> Muster einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung



Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar folgende S&P Checklisten und S&P Muster:


+ Muster einer Geschäftsordnung

+ Muster: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

+ Gehalts- und Tantiemeübersicht nach Branchen und Unternehmensgröße



Studie Compliance 2015

In unserer aktuellen Studie Compliance im Unternehmen stehen die folgenden Themen im Fokus:


> Von welchen Arten von Wirtschaftskriminalität waren Unternehmen betroffen?

> Welche Präventionsmaßnahmen gibt es in Ihrem Unternehmen?

> Maßnahmen gegen Diebstahl von Kunden- und Unternehmensdaten

> Karriere-Chancen für Compliance-Beauftragte

> Maßnahmen von Banken gegen Betrug und Diebstahl

> Maßnahmen gegen Korruption im Unternehmen

> Mindestanforderungen an ein Compliance-Programm


Sie haben Interesse am Seminar? Mit dem Anmeldeformular können Sie sich direkt zum Seminar anmelden.


Alle unsere Bildungsangebote sind nach AZAV sowie DIN 9001:2008 zertifiziert. Der Teilnahmerpreis wird daher vom europäischen ESF sowie von regionalen Förderstellen gefördert.


Weitere Informationen sowie Ansprechpartner erhalten Sie im Bereich Weiterbildungsförderung.


Wir beraten Sie gerne!


Büro München +49 (0)89 452 429 70 – 100


Büro Hannover +49 (0)511 93 639 – 460


Büro Wien +43 (0)1 99460 – 6448


Büro London +44 (0)2077180 – 282


E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de


Über:


S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Graf-zu-Castell-Str. 1
81829 München
Deutschland


fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: http://www.sp-unternehmerforum.de
email : service@sp-unternehmerforum.de


Vorsprung in der Praxis


Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:


Gemeinsam Lösungen erarbeiten

Ohne Umwege Chancen sichern

Erfahrungen austauschen


Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:


Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,

Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.


Pressekontakt:


S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Graf-zu-Castell-Str. 1
81829 München


fon ..: 089 4524 2970 100
web ..: http://www.sp-unternehmerforum.de
email : service@sp-unternehmerforum.de



http://pm.connektar.de/bildung-beruf-weiterbildung/seminar-compliance-im-unternehmen-36467/anhang/sp-app-icon.jpg?b=200&h=200Seminar Compliance im Unternehmen

3 Şubat 2015

Mythos Mietkaution - kautionsfrei.de räumt mit den größten Irrtümern auf

Mythos Mietkaution - kautionsfrei.de räumt mit den größten Irrtümern aufBerlin, 03.02.2015 – Pro Jahr wechseln rund neun Millionen Menschen (Quelle: Umzugsstudie Deutschland 2014) hierzulande ihren Wohnsitz. Umziehende stellen sich dabei immer wieder die gleichen Fragen: Wann ist die Mietkaution zu zahlen? Wie muss der Vermieter diese anlegen? Die Unsicherheit auf diesem Gebiet resultiert daraus, dass die Gesetzgebung regelmäßig neue Urteile fällt, die vorherige Regelungen außer Kraft setzen. Folglich ist es für Mieter schwer, sich rund um das Mietrecht stets auf dem Laufenden zu halten. Die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) haben festgestellt, dass in Bezug auf die Mietkaution, großer Klärungsbedarf besteht. Daher räumen sie nun mit den fünf größten Irrtümern auf.


1. Die Mietkaution beträgt ausnahmslos drei Monatsmieten

Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung für den Vermieter. Der Gesetzgeber sieht dafür höchstens drei Nettokaltmieten vor. Das bedeutet allerdings nicht, dass auch jeder Vermieter davon Gebrauch macht. Vor allem in Regionen mit größerem Leerstand können Mieter davon ausgehen, dass die Kaution geringer ist – meist beträgt sie dort zwei Nettokaltmieten. Entscheidend ist, dass die Zahlung der Mietkaution ausdrücklich im Vertrag geregelt ist. Wenn dem nicht so ist, muss auch kein Geld hinterlegt werden.


Tipp: Nur die Nettomiete dient als Grundlage; die Nebenkosten dürfen nicht in der Mietkaution enthalten sein. Wird die Wohnung zu einem Festpreis “warm” vermietet, muss nach der Neuregelung des § 551 BGB der geschätzte Kostenanteil aus der Warmmiete herausgerechnet werden.


2. Die Mietkaution muss bar gezahlt werden

Der Mieter kann, im Fall der Barkaution, diese auf einmal oder in maximal drei Raten bezahlen. Dies sollte der Mieter allerdings noch vor Unterzeichnung des Mietvertrages mit dem Vermieter klären. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Mietkaution in bar hinterlegt werden muss. Alternativ kommt beispielsweise eine Mietkautionsbürgschaft infrage, wie man sie unter https://kautionsfrei.de (https://kautionsfrei.de/) beantragen kann. Hierbei handelt es sich um eine von den meisten Vermietern anerkannte Sicherheitsleistung, die zudem dem Vermieter die Gewissheit gibt, dass er es mit einem bonitätsgeprüften Mieter zu tun hat. Die Bürgschaftsurkunde, die der Mieter dem Vermieter spätestens bei der Wohnungsübergabe aushändigt, garantiert dem Vermieter den vollumfassenden Schutz einer Mietsicherheit. Im Unterschied zur Barkaution muss der Mieter keine große Geldsumme, sondern lediglich einen geringen Jahresbeitrag bezahlen – ähnlich wie bei einer Hausratversicherung oder einer Privathaftpflichtversicherung.


3. Die Kaution muss vor Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt werden

Es ist nicht explizit geregelt, dass die Mietkaution schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt wird. Es wäre eigentlich ausreichend, diese mit der ersten Miete zu überweisen. Wer die Mietsicherheit in Raten zahlt, sollte die verbleibenden zwei Summen pünktlich mit den nächsten Mieten entrichten. In der Praxis jedoch erwartet der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung, dass die Mietkaution mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, spätestens mit der Wohnungsübergabe bezahlt oder mit der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird.

Tipp: Zum Nachweis sollte man die Übergabe der Barkaution oder der Bürgschaftsurkunde in einem Wohnungsübergabeprotokoll (https://kautionsfrei.de/files/wohnungsuebergabeprotokoll.pdf) festhalten.


4. Der Vermieter kann frei über die Mietkaution verfügen

Zum Schutz des Mieters ist der Vermieter nicht befugt, auf die Mietkaution zuzugreifen. Er muss das Geld auf einem von seinem Privatvermögen getrennten Mietkautionskonto anlegen. Hintergrund ist, dass die Summe so insolvenzfest angelegt ist und der Vermieter sich im Fall der Fälle nicht daran bedienen kann.


Die Mietkaution darf im Einzelfall in folgenden Situationen beansprucht werden:


– Der Mieter ist mit seiner Mietzahlung im Rückstand. Hierbei ist zu beachten, dass der Rückstand unbestritten ist, da ein Mietrückstand auch aufgrund einer Mietminderung oder sonstigen Gründen entstehen kann und somit seine Berechtigung hätte.


– Der Mieter ist mit seinen Nebenkostenzahlungen im Rückstand. Hierbei gilt: Vor Ende der Mietzeit ist die Verrechnung mit der Mietkaution nur rechtmäßig, wenn die Forderung von einem Gericht rechtskräftig festgestellt oder von Seiten des Vermieters unstrittig ist. Nach Ende der Mietzeit ist die Verrechnung möglich, wenn die Forderung berechtigt ist und der Vermieter die Abrechnungsfrist eingehalten hat.


– Der Mieter hat durch unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache Schäden verursacht, die der Vermieter mit Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses beseitigen muss. Hier hilft ein dokumentiertes Wohnungsübergabeprotokoll, um bei Rechtsstreitigkeiten erforderliche und belastbare Dokumentationen vorweisen zu können.


Wichtiger Hinweis: In jedem Fall ist hier die individuelle Rechtslage zu beachten, da eine Inanspruchnahme der Mietkaution unterschiedliche Gründe haben kann – so beispielweise auch bei unstrittigen Nutzungsausfallentschädigungen, allgemeinem Schadensersatz oder auch bei Prozesskostenerstattungsansprüchen. Weiterführende Informationen zum Thema Mietkaution und die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern finden Sie hierzu im ausführlichen Glossar unter: https://kautionsfrei.de/mietkaution (https://kautionsfrei.de/mietkaution)


5. Sobald das Mietverhältnis beendet ist, muss die Mietkaution ausgezahlt werden

So komfortabel eine unverzügliche Rückzahlung für Mieter auch wäre, so wenig stimmt diese Annahme mit der Realität überein. Vermieter dürfen das gezahlte Geld zunächst so lange einbehalten, wie noch Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen. Hat der Vermieter nach dem Auszug zum Beispiel Schäden an den Fliesen festgestellt, muss der Mieter damit rechnen, dass sich die Auszahlung der Kaution zum Teil verzögert, bis der Vermieter mit einem Teil der Kaution die Instandsetzung begleichen hat. Solche Maßnahmen sollten in der Regel allerdings sechs Monate nicht überschreiten. Wurde während dieser Zeit die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorgenommen, darf der Vermieter ebenfalls eine Teilsumme der Kaution einbehalten. Sollten keine Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen, ist der Vermieter angehalten, die geleistete Mietkaution inklusive Zinsen umgehend dem ehemaligen Mieter auszuzahlen.


“Idealerweise besprechen Mieter und Vermieter vor dem Abschluss des Mietvertrages die Konditionen der Mietkaution. Empfehlenswert ist es, sich bereits bei der Wohnungsbesichtigung genau darüber zu informieren. Ist der Mietvertrag erst unterschrieben, besteht kaum noch Handlungsspielraum und als Mieter muss man sich dann an die Vorgaben des Vermieters halten”, resümiert Orlando Mittmann, Immobilienexperte bei der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).


Über kautionsfrei.de:

kautionsfrei.de (plusForta GmbH) gehört zu den marktführenden Anbietern von Mietkautionsbürgschaften in Deutschland. Durch die Mietkautionsbürgschaft entfällt die Hinterlegung der Barkaution. Dadurch wird der Mieter finanziell entlastet und die Entscheidung für eine neue Mietwohnung erleichtert. Außerdem erhält der Vermieter eine höhere Sicherheit, als mit der herkömmlichen Mietkaution, bei gleichzeitiger Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Die teure und umständliche Bonitätsprüfung übernimmt die plusForta GmbH (kautionsfrei.de).

2008 wurde die plusForta GmbH von der SchneiderGolling & Cie. Beteiligungsgesellschaft mbH und der Capitol Immobilien GmbH in Düsseldorf gegründet. Mit über 2.000 namhaften Kooperationspartnern der Immobilien-, Finanz- und Versicherungsbranche ist das Unternehmen bundesweit vernetzt.


Firmenkontakt

plusForta GmbH

Robert Litwak

Talstraße 24

40217 Düsseldorf



presse@kautionsfrei.de


http://www.kautionsfrei.de


Pressekontakt

m3 PR

Maren Fliegner

Gustav-Meyer-Allee 25

13355 Berlin

030/23 45 66 75

info@m3-pr.de


http://www.m3-pr.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/247654.jpgMythos Mietkaution - kautionsfrei.de räumt mit den größten Irrtümern auf

7 Ocak 2015

Dr. Auma Obama gehört jetzt zum World Future Council

Dr. Auma Obama gehört jetzt zum World Future Council -

Gründer Jakob von Uexküll: “Wir haben sie mit unseren Erfolgen überzeugt”


Hamburg, 24. November – Der World Future Council vermeldet einen Neuzugang mit überaus klangvollem Namen: Dr. Auma Obama, die große Schwester des US-Präsidenten, ist offizielles Ratsmitglied der Stiftung, die sich für die Rechte zukünftiger Generationen einsetzt. Im Hamburger Hotel Park Hyatt unterzeichnete sie bei einem Treffen mit den WFC-Vorstandsmitgliedern Alexandra Wandel und Stefan Keinert die Rats-Annahmeerklärung und sagte. “Vielen Dank, dass Sie mich in Ihren Kreis aufnehmen. Ich kann es kaum erwarten, meine Ratskollegen und die Mitarbeiter der Stiftung kennenzulernen und sie bei Ihrer Arbeit für die Rechte von Frauen und Kindern in Afrika zu beraten und zu unterstützen.” Zu den RatskollegInnen von allen Kontinenten gehören u.a. Vandana Shiva, Jane Goodall und Ernst-Ulrich von Weizsäcker.


Jakob von Uexküll, Gründer des World Future Council und des Alternativen Nobelpreises, freut sich sehr über die Unterstützung der kenianischen Literatur- und Gesellschaftswissenschaftlerin. “Obwohl der World Future Council erst knapp acht Jahre alt ist und immer ein vergleichsweise kleines Budget zur Verfügung hatte, haben wir viel bewegt. Mehrere Länder haben mit unserer Hilfe politische Entscheidungen getroffen und Gesetze eingeführt, die eine sauberere Umwelt und gerechtere Gesellschaften zur Folge haben. Diese Erfolge haben Auma Obama trotz ihrer vielen Verpflichtungen überzeugt, sich gemeinsam mit uns für eine bessere Welt einzusetzen.”


Auma Obama, die in Bayreuth promoviert hat, setzt sich in ihrer kenianischen Heimat als Initiatorin und Vorstandvorsitzende der Stiftung Sauti Kuu für die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen ein. Sie ist eine weltweit gefragte Rednerin zu Nachhaltigkeitsthemen und engagiert sich im Vorstand der Jacobs Stiftung, die Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe finanziert. Im Oktober wurde sie als “Frau des Jahres” mit dem Prix Courage des ZDF-Frauenmagazins “Mona Lisa” ausgezeichnet.


Pressefotos (verschiedene Motive) von der Unterzeichnung finden Sie hier (http://www.worldfuturecouncil.org/downloadbereich.html) !


World Future Council


Der World Future Council setzt sich für ein verantwortungsvolles, nachhaltiges Denken und Handeln im Sinne zukünftiger Generationen ein. Seine Mitglieder kommen aus Politik, Geschäftswelt, Wissenschaft und Kultur – und von allen fünf Kontinenten. Der Rat identifiziert mithilfe seines Netzwerks von Wissenschaftlern, Parlamentariern und Umwelt-Organisationen weltweit zukunftsweisende Politikansätze und unterstützt ihre Umsetzung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene. Weitere Infos finden Sie unter www.worldfuturecouncil.org.


Dr. Auma Obama


Weitere Informationen zu Auma Obama und ihren Projekten finden Sie unter www.aumaobama.de


Der World Future Council besteht aus 50 internationalen Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur. Wir wollen unseren Kindern und Enkeln einen gesunden Planeten mit gerechten Gesellschaften übergeben. Um dieses Ziel zu erreichen, identifizieren wir zukunftsgerechte politische Lösungen und fördern ihre Umsetzung weltweit. Der World Future Council wurde 2007 von Jakob von Uexküll, dem Gründer des Alternativen Nobelpreises, ins Leben gerufen. Wir sind als gemeinnützige Stiftung in Hamburg registriert und finanzieren unsere Arbeit über Spenden. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie unsere Website unter www.worldfuturecouncil.org.


Kontakt

World Future Council

Anne Reis

Mexikoring 29

22297 Hamburg

+49 40 30 70 914-16

anne.reis@worldfuturecouncil.org


http://www.worldfuturecouncil.org



Dr. Auma Obama gehört jetzt zum World Future Council