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19 Eylül 2015

Tipp vom Fachanwalt Verkehrsrecht: Richtiges Verhalten bei Verkehrskontrollen auf Alkohol- und Drogenkonsum

Immer wieder hört Udo Reissner, Fachanwalt Verkehrsrecht und Strafverteidiger, die zu spät gestellte Frage: Wie hätte ich mich bei der Alkoholkontrolle verhalten sollen, um jetzt besser dazustehen?


BildGrundsätzlich stehen zur Erfassung und Messung des Grades der Alkoholisierung zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die Messung der Atemalkoholkonzentration (AAK) und die Messung der Blutalkoholkonzentration (BAK).


Die AAK wird in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen, die BAK in Promille. Als Maßeinheit dient das Massenverhältnis Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g). Das Verhältnis zueinander entspricht etwa 1 (AAK): 2,1 (BAK), es entsprechen also 1,0 mg/l AAK etwa 2,1 mg/g BAK (= 2,1 Promille). Nach einer allgemein üblichen Faustformel errechnen sich die Promille BAK also aus dem Doppelten der AAK.


Die AAK / BAK Grenzwerte


Der gesetzlich festgelegte Grenzwert liegt bei 0,25 mg/l Atemalkohol oder 0,5 mg/g (Promille) Blutalkohol. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG liegt dann vor, wenn der Betroffene/Beschuldigte einen Atemalkoholwert von mindestens 0,25 mg/l Atemluft oder 0,5 mg/g (Promille) Blutalkohol aufweist.


Sofern sich jedoch ab einer BAK von 0,30 mg/l (Promille) ein alkoholbedingter Fahrfehler dazu gesellt – z.B. das Überfahren einer roten Ampel, ein Auffahrunfall oder das Abkommen von der Straße – können die Folgen dramatisch sein: Dann wird die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StGV in der Regel automatisch zu einem strafrechtlichen Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Während im Falle der Ordnungswidrigkeit neben der Geldbuße „nur“ ein Fahrverbot von 1 bis max. 3 Monaten die Folge ist, droht für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von mindestens 6 Monaten – in der Regel deutlich mehr. Das Fahrverbot endet nach Ablauf darüber hinaus automatisch, nach einem Entzug muss die Fahrerlaubnis hingegen neu beantragt werden, was immer wieder zu Schwierigkeiten führt.


Ab einer BAK von 1,1 mg/g (Promille) ist es mit der Ordnungswidrigkeit ebenfalls vorbei und die Türe für ein Strafverfahren nach § 316 StGB öffnet sich. Dieser Wert gilt in der Rechtsprechung seit Jahren als gesicherte Grenze für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit mit den beschriebenen Folgen.


Sofern die Atemalkoholkontrolle fehlerfrei durchgeführt wurde, ist das Ergebnis für ein Bußgeldverfahren – und nur dafür – verwertbar. In einem Strafverfahren kann eine Verurteilung jedoch ausschließlich auf der Grundlage einer Blutalkoholuntersuchung erfolgen, die AAK ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hierfür nicht ausreichend.


Ob eine Atemalkoholkontrolle entsprechend der Rechtsprechung des BGH fehlerfrei durchgeführt wurde, kann in der Regel erst nach erfolgter Akteneinsicht eingeschätzt werden, so Strafverteidiger Reissner, der als ADAC-Vertragsanwalt auf ein enormes Portfolio von Fällen und Verfahren zurück greifen kann. Den Betroffenen / Beschuldigten wird Akteneinsicht jedoch nicht unmittelbar gewährt, weshalb ein Rechtsanwalt mit dieser Aufgabe betraut werden muss.


Wie aber verhält man sich aus Sicht des Strafverteidigers – die naturbedingt mit den moralischen Aspekten nicht immer in Einklang zu bringen ist, wie Rechtsanwalt Udo Reissner weiß – bei einer Alkoholkontrolle oder Drogenkontrolle richtig?


Grundsätzlich muss nach unserem Rechtssystem niemand an seiner strafrechtlichen Überführung mitwirken – zumindest nicht aktiv. Aus diesem Grunde sollte auch tunlichst nicht geholfen werden, belastendes Material zu sammeln, wenn das rechtlich zulässig vermeidbar ist.


Angaben zum Trinkende und zur Trinkmenge verweigern


Angaben zu Trinkmenge und zum Trinkende sollten gegenüber der Polizei unter keinen Umständen gemacht werden. Eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung setzt voraus, dass zwischen dem gesicherten Zeitpunkt des Trinkendes und dem Zeitpunkt der ersten Atemalkoholmessung ein zeitlicher Abstand von mindestens zwanzig Minuten liegt. Die Uhrzeit der jeweiligen Messung findet sich auf dem Messprotokoll wieder. Liegen keine Informationen zum Trinkende vor, ist als gesicherter Zeitpunkt immer erst der Zeitpunkt der Polizeikontrolle heranzuziehen mit der Folge, dass ab diesem Zeitpunkt noch 20 Minuten zu warten sind. 20 wichtige Minuten, in denen der Körper Minute für Minute den Alkohol weiter abbauen kann. Während Männer durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol pro Stunde abbauen, sind es bei Frauen nur 0,13 Promille.


Atemalkoholtest keine Pflicht – Expertentipp: Verweigern !!


Unabhängig davon sollten sich Betroffene / Beschuldigte sehr gut überlegen, ob sie an einer Atemalkoholkontrolle mitwirken. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht, so Rechtsanwalt Udo Reissner – und in der Regel ist sein Rat zu diesem Thema auch eindeutig: Ablehnen!! – es sei denn, man ist mit gesicherten 0,0 Promille unterwegs.


Die Atemalkoholuntersuchung dient in erster Linie dazu, den Nachweis einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StGV gerichtsverwertbar zu führen, in zweiter Linie dient sie dazu, den Anfangsverdacht einer Straftat der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder der Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB zu erhärten. An der Erhärtung eines derartigen Anfangsverdachtes muss aber niemand mitwirken. Das ist Aufgabe der Polizei.


Was aber passiert, wenn der Atemalkoholtest verweigert wird?


Die sich damit für die Polizeibeamten zwingend stellende Frage ist die, ob der Betroffene / Beschuldigte zum Zwecke der Blutentnahme mit auf die Wache genommen wird, oder nicht. Da es sich hierbei um eine Frage handelt, deren Beantwortung dem Ermessen der Polizeibeamten unterliegt, wird es also darauf ankommen, wie sicher sie sich sind. In Zweifelsfällen sind die Chancen nicht gering, dass auf eine Blutentnahme verzichtet wird und die Polizeibeamten den Betroffenen/Beschuldigten weiter fahren lassen. Denn zum einen kosten Blutentnahmen Geld – zu Unrecht angeordnete Blutentnahmen gehen zu Lasten der Staatskasse und bedürfen einer Rechtfertigung. Zum anderen schwebt auch immer der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB über der Handlungsweise der Polizeibeamten, der nicht zu vernachlässigen ist.


Sollte der Betroffene/Beschuldigte dennoch zur Blutentnahme mit zur Wache genommen werden, sollte er auch zur Nachtzeit grundsätzlich auf eine richterliche Anordnung der Blutentnahme bestehen und auf keinen Fall einer freiwilligen Blutentnahme zustimmen – was nicht heißt, dass er sich dagegen wehren darf / kann / soll. Da der Betroffene/Beschuldigte jedenfalls dazu verpflichtet ist, die Maßnahme der Blutentnahme zu dulden, ist jeglicher (auch passiver) Widerstand tunlichst zu unterlassen, im Übrigen auch sinnlos. Der Widerspruch gegen die Maßnahme sollte im Protokoll vermerkt werden. Spätestens in Anwesenheit des Arztes sind die Polizeibeamten dann in der Regel auch bereit, dieser Bitte nachzukommen. Neben dem in Strafverfahren allgemein gültigen Grundsatz Schweigen ist Gold, ist oberstes Prinzip jedoch: freundlich bleiben !! Zum einen machen auch die Polizeibeamen nur ihren Job, zum anderen ist es nicht selten, dass der ursprüngliche Verdacht (hier: der Trunkenheit im Verkehr) nicht geführt werden kann, sich jedoch im Zusammenhang mit der Maßnahme verfolgbare Straftaten des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte oder der Beleidigung ergeben. Unbeteiligte und gänzlich neutrale Entlastungszeugen wird es naturgemäß meist nicht geben.


Sonderproblem: Drogenfahrt


Bei Verdacht auf eine Fahrt unter Betäubungsmitteln gilt ähnliches.


Die Nachweisbarkeit von THC ist von allen Betäubungsmitteln die Längste. Der Konsum für sich allein ist nicht strafbar, kann allerdings den Führerschein kosten. Deswegen gilt auch hier: Schweigen ist Gold !!


Als Faustregel gilt: Im Urin ist die Nachweisbarkeit über Tage möglich, im Blut / Serum über Stunden. Angaben über die genaue Dauer der Nachweisbarkeit verschiedener häufiger Drogen findet man auf der Website der Rechtsanwälte Reissner, Ernst &Kollegen.


Sonderproblem: Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins


Besteht nach Auffassung der Polizei der Verdacht, dass ein Betroffener / Beschuldiger unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat, dann kann der Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen eingezogen, also sichergestellt bzw. (gegen den Willen des Inhabers) beschlagnahmt werden.


Die Anordnung zur Sicherstellung oder Beschlagnahme kann entweder vom Richter, oder unter gewissen Voraussetzungen durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei erfolgen.


Unabhängig der Frage, ob der Führerschein zu Recht sichergestellt / beschlagnahmt wurde, darf hiervon ab diesem Zeitpunkt kein Gebrauch mehr gemacht werden. Solange der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt ist, dürfen also keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr mehr geführt werden. Zuwiderhandlungen können den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllen.


Wer jedoch den Führerschein nicht mit sich führt, begeht zwar eine in der Regel mit 10 EUR zu ahndende Ordnungswidrigkeit – dessen Führerschein kann aber auch nicht beschlagnahmt werden. In diesem Fall, muss die Polizei über die Staatsanwaltschaft bei Gericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO beantragen, was gelegentlich Wochen dauern kann. Bis dahin kann dann möglicherweise auch durch die Blutalkoholuntersuchung der Nachweis geführt werden, dass ein Grund für die Beschlagnahme bzw. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vorliegt.


Der allerbeste Tipp


Erstens, Maß halten im hochdeutschen und wenn im bayerischen Wortsinn dann, zweitens, erst recht immer ohne Auto!


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Udo Reissner,

Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht

und ADAC-Vertragsanwalt


Über:


Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland


fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
fax ..: 08 21 / 34 33 665
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de


Die derzeit vier Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte

– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)

– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,

– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,

– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,

– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,

– Mietrecht für Mieter und Vermieter,

– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,

– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen,

– Reiserecht.


Die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.


Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.


Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.


Impressum siehe: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/


Pressekontakt:


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18 Mayıs 2015

Aktionstag Lager Verkehr

Ein Tag mit vielen Überraschungen


BildDas Verkehrsinstitut Reimertshofer führt am 28. Mai 2015, gemeinsam mit zahlreichen Arbeitgebern, einen Bewerber- und Aktionstag durch. Die Vertreter der Firmen Papenburg , Dachser, Finsterwalder Transport und Logistik, AROBA, DIE pA, Zimmermann Personalservice, adecco und ARWA werden Arbeitsangebote für interessierte Bewerber anbieten. Die Bewerber können unmittelbar mit den Personalverantwortlichen Kontakt aufnehmen und sich über die Einsatz- und Arbeitsbedingungen informieren.

Das Verkehrsinstitut Reimertshofer ist bereit, eventuell notwendige Zusatzqualifikationen anzubieten, um einen schnelle Integration auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wer möchte, darf auch an diesem Tag selber ausprobieren wie es sich anfühlt einen LKW, Omnibus oder Gabelstapler selber zu fahren. Auf dem dafür abgesperrtem Gelände stehen die notwendigen Fahrzeuge und geduldige Fahrlehrer zur Verfügung.


Weitere Aktionen an diesem Tag sind zum Beispiel das Fahren mit der Rauschbrille und das Testen der eigenen Reaktion. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.


Auf einem, von der Firma Degener zur Verfügung gestellten Fahrsimulator kann jeder sein fahrerisches Können testen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Verkehrsinstitutes Reimertshofer in Halle an der Saale freuen sich auf viele Interessenten und hoffen, dass auch das Wetter zum Erfolg dieses Aktionstages beiträgt.


Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr in der Heinrich-Franck-Str. 10 (Handwerkerhof-Thüringer Bahnhof)

Weitere Informationen unter 0345-2026088 oder unter verkehrsschulen.de



Über:


Reimertshofer Aktionstag
Herr Fred Heinzelmann
Kirchnerstraße 4
06112 Halle
Deutschland


fon ..: 03452026088
fax ..: 03452026089
web ..: http://verkehrsschulen.de
email : halle@verkehrsschulen.de


“Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.”


Pressekontakt:


Reimertshofer Aktionstag
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http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/05/logo1.jpgAktionstag Lager Verkehr

16 Mart 2015

Hamburger Fahrschule läutet die Motorrad-Saison ein

Hamburger Fahrschule läutet die Motorrad-Saison ein Der Motorrad-Führerschein

Viele Menschen denken sich, warum so viele ihren Motorrad-Führerschein zusätzlich gemacht haben, wenn der Auto-Führerschein bereits ausreicht, um von A nach B zu kommen. Die Lust der Menschen nach einem Motorrad steigt, auch weil viele Motorradfahrer draußen gesehen werden und sich so der Gedanke festigt. Die Verbindung von einem Motorrad zu schönem Wetter und erholsamen Fahrten verstärkt dieses Gefühl zunehmend. Wer schon früh weiß, dass er den Motorrad-Führerschein machen möchte und das nötige Geld hat, sollte den Führerschein parallel zum Auto-Führerschein absolvieren. Das spart eine Menge Geld und Mühe, da die Theoriestunden für den Motorradführschein eingespart werden. Eine pauschale Antwort, wie viel der Motorrad-Führerschein kostet, kann man natürlich nicht geben, da jeder Mensch unterschiedlich lernt und dieses umsetzt.

Die Erfolgsquote

Fahrschule Nieberle hat vieles zu bieten, aber eine 100-Prozent-Quote in den letzten 5 Jahren, ist eine erstaunliche Zahl. Mit Ausnahme des letzten Jahres, in dem die Quote, durch eine durchfallende Person, ihre weiße Weste verloren hat, besteht jeder bei Fahrschule Nieberle. Im Jahr 2014 brachte Peter Daetz im Alleingang 28 Fahrschüler ans Ziel und verwirklichte damit die Träume seiner Schüler. Eine beeindruckende Zahl, wenn man bedenkt, dass die Motorrad-Saison nur vom 1.März bis zum 31.Oktober geht. Mit neuer Unterstützung möchte die Fahrschule ihre Möglichkeiten nutzen und mehr Fahrschüler ausbilden.

Der Vorteil

Die Fahrschüler, die ihren Motorrad-Führerschein machen wollen, werden auch während der Fahrstunden mit dem Motorrad begleitet. Außerdem fahren die Fahrlehrer selbst Motorrad und können die Schüler mit ihrer Begeisterung zu der Maschine mitreißen. So sticht man von den anderen Fahrschulen heraus und bietet exklusiven Service.

Die Fahrschule Nieberle

Seit 40 Jahren besteht die Fahrschule Nieberle in Hamburg und kann auf über 2.000 erfolgreiche Führerscheine zurückblicken. Auf den Genuss der langjährigen Erfahrung der Fahrschule können Sie in 5 Führerscheinklassen kommen. Eine Fahrschule, die zwischen Modernität und Erfahrung steht. Dauerniedrigpreise runden das Angebot ab und ermöglichen jedem Interessenten eine Ausbildung.

Mittlerweile arbeiten 3 Fahrlehrer für die Fahrschule, welches verdeutlicht, wie gut sich die Ausbildungsstätte entwickelt.


Interview mit Peter Daetz

WUP: Warum sollte man einen Motorrad-Führerschein machen?

Herr Daetz: Die Lust auf das Motorradfahren steigt bei vielen Menschen. Eine Menge Leute denken sich, dass das Auto nicht das einzige Fortbewegungsmittel sein kann, welches sie beherrschen können. Die Zulassungszahlen nehmen stetig zu, sodass die Idee auftritt, noch einen Motorrad-Führerschein hinter her zu machen.


WUP: Ist es empfehlenswert den Motorrad-Führerschein parallel zum Autoführerschein zu machen?

Herr Daetz: Man spart Theoriestunden und viel Geld. Allerdings sollte man dieses Wagnis, zwei Führerscheine parallel zu machen, kalkulieren und seine finanziellen Möglichkeiten überprüfen.


WUP: Wie viel Budget sollte man für den Motorrad-Führerschein einplanen?

Herr Daetz: Das werde ich immer wieder gefragt, aber eine pauschale Antwort kann ich darauf nicht geben, da jeder Mensch anders lernt. Es kommt immer darauf an, wie gut der Fahrschüler das Gelernte umsetzen kann.


WUP: Sind alle Mitarbeiter berechtigt den Motorrad-Führerschein zu lehren?

Herr Daetz: Wir haben mittlerweile drei Fahrlehrer. Daran merkt man schon, dass wir wachsen, da ich früher immer alleine gefahren bin. Zwei von drei Fahrlehrern dürfen das Motorrad ausbilden. Meine Kollegin ist dazu leider noch nicht qualifiziert.


WUP: Wie viele Motorrad-Führerscheine haben Sie 2014 begleitet?

Herr Daetz: Im Jahre 2014 habe ich alleine 28 Motorradfahrer ausgebildet. Die Motorradsaison fängt ca. am 1.März an und endet am 31.Oktober, da ist die Zeitspanne nicht so groß, daher bin ich stolz darauf, so eine Zahl an Fahrern ausgebildet zu haben. Mit zwei qualifizierten Fahrlehrern für Motorräder haben wir jetzt natürlich mehr Möglichkeiten.


WUP: Gibt es eine Erfolgsquote, die Sie bei Motorradfahrern haben?

Herr Daetz: In den letzten 5 Jahren habe ich keinen Einzigen gehabt, der die Prüfung nicht bestanden hat. Letztes Jahr waren es leider nur 99 Prozent, da jemand ärgerlicherweise durchgefallen ist.


WUP: Was unterscheidet Sie zu einer anderen Fahrschule?

Herr Daetz: Wir sind alle langjährige Motorradfahrer und leiten die Begeisterung auch weiter zu unseren Fahrschülern. Andere Fahrlehrer haben zwar auch die Qualifikation, aber fahren unter Umständen gar kein Motorrad. Wir begleiten unsere Fahrschüler mit dem Motorrad und zeigen Ihnen während der Fahrt, wie zum Beispiel eine Kurve gefahren werden muss. Auf diese Weise können Sie sich mit uns identifizieren.


WUP: Haben Sie noch was zu ergänzen?

Herr Daetz: Ich würde den Leuten, die Interesse an einem Motorrad-Führerschein haben, eine Anmeldung im Januar empfehlen, sodass man über den Winter die Theoriestunden machen kann und bis zum März die Prüfung ablegt. Danach kann man mit dem praktischen Teil anfangen und die Motorradsaison genießen.


WUP: Vielen Dank !


Kontakt

Fahrschule Nieberle

Hirschgraben 2

22089 Hamburg

Tel: 040 – 254 22 62

Mail: info@fahrschule-nieberle.de

Web: www.fahrschule-nieberle.de


Fahrschule Nieberle Hamburg

Peter Daetz

Hirschgraben 2


22089 Hamburg

Deutschland


E-Mail: info@fahrschule-nieberle.de

Homepage: http://www.fahrschule-nieberle.de

Telefon: 040 – 254 22 62


Pressekontakt

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Peter Daetz

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http://www.prmaximus.de/template/media/mod_article/article/122521_0_400.pngHamburger Fahrschule läutet die Motorrad-Saison ein

6 Mart 2015

Intensivfahrschule Peters in Wesel: mit Tempo zum Führerschein

Einen Führerschein zu haben bedeutet für die meisten Freiheit. Er ist die Grundlage dafür, ein Fahrzeug steuern zu dürfen und mobil unterwegs zu sein.


Ob Spontantrip oder die Fahrt zur Arbeit: Auto fahren ist bequem und gehört längst zum Standard. Die Aussicht auf einen Führerscheinerwerb in kürzester Zeit ist für viele verlockend. Die Intensivfahrschule Peters in Wesel informiert über die Möglichkeit der Intensivausbildung, die schnell und zuverlässig zum Führerschein führt.


Mit Intensivausbildung: schnell und sicher am Ziel


Schnell und unkompliziert: so sieht für viele der ideale Weg zum Führerschein aus. Wer keine Lust und Zeit hat, den Führerschein in zeitintensiven Kursen und Praxisstunden zu erwerben, kann sich für die Intensivfahrschule Peters in Wesel entscheiden. Hier können Fahrschüler, die bereit sind, die Herausforderung anzunehmen, innerhalb kürzester Zeit den Führerschein machen. Ob Pkw, Motorrad oder Roller: Die Intensivfahrschule Peters in Wesel führt ihre Fahrschüler zuverlässig und schnell zum Führerschein. Innerhalb von sieben Tagen werden sie auf die Teilnahme im Straßenverkehr und auf die Prüfung vorbereitet. Das von der Intensivfahrschule Peters entwickelte Intensiv-Ausbildungsprogramm weist eine hohe Bestehensquote auf und ist eine gute Alternative, wenn es schnell gehen soll. Das Ausbildungsprogramm der Intensivfahrschule Peters in Wesel beinhaltet komprimiert stattfindende Theorie- und Praxiseinheiten. In kleinen Gruppen erlernen die Fahrschüler auf intensive Weise die wichtigen Inhalte für die Praxisstunden. Moderne Lernmaterialien, moderne Fahrschulwagen sowie kostenlose Getränke und Snacks ergänzen das Angebot der Intensivausbildung. Die Ausbildung schließt mit der Theorie- und Praxisprüfung.



Für ausführliche Informationen zum Leistungsangebot steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.


Über:


Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel
Deutschland


fon ..: 0281 2068077
fax ..: 0281 2067994
web ..: http://www.my-pif.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag


Pressekontakt:


Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel


fon ..: 0281 2068077
web ..: http://www.my-pif.de
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