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26 Mart 2015

"Elternzeit für Großeltern" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe


Herbert G. aus Duisburg:

Ich bin 60 und betreue regelmäßig unser Enkelkind. Seine Mutter ist alleinerziehend. Aber: Auch ich arbeite. Gibt es nicht für Großeltern etwas Ähnliches wie die “Elternzeit”?


Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:

Paragraph 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes räumt auch Großeltern einen Anspruch auf “Elternzeit” ein – als Ausnahme und unter besonderen Voraussetzungen. Großeltern erhalten sie nur, wenn ein Elternteil des Enkels noch minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr seiner Ausbildung befindet. Diese muss vor dem 18. Lebensjahr begonnen worden sein. Außerdem muss das Enkelkind mit den Großeltern in einem Haushalt wohnen und überwiegend von diesen betreut werden. Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit nimmt. Treffen die genannten Kriterien auf Ihre Familiensituation zu, können Sie Elternzeit beantragen. Übrigens können Großeltern dies auch in Notfällen tun: Wenn die Eltern ihr Kind wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht selbst betreuen können.

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Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.


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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de


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22 Ocak 2015

"Rentenlücke berechnen" - ERGO Lebensversicherung Verbraucherfrage der Woche

"Rentenlücke berechnen" - ERGO Lebensversicherung Verbraucherfrage der Woche -

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe


Patricia Ö. aus Westerland:

Ich möchte privat etwas für meine Rente ansparen. Wie berechne ich dazu meine Rentenlücke im Alter?


Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von der ERGO Lebensversicherung:

Als erstes sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verschaffen. Prüfen Sie dazu die Renteninformation, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger jährlich zuschickt. Oder nutzen Sie einen Versorgungslückenrechner, etwa auf www.ergo.de. Wer die Höhe seiner gesetzlichen Ansprüche kennt, kann dann einschätzen, welche zusätzliche private Vorsorge nötig ist. Wichtig: Sie sollten dabei den Kaufkraftverlust bedenken, der Ihre Altersbezüge im Lauf der Zeit schmälern wird. Denn bei einer Inflationsrate von zwei bis fünf Prozent fehlt hier am Ende monatlich leicht ein dreistelliger Betrag. Außerdem muss in die Berechnung möglichst genau einfließen, welche Ausgaben die Rente später abdecken soll – auch eine höhere Miete oder teurere Krankenversicherung. Als allgemeiner Richtwert kann gelten: Die Rente sollte insgesamt etwa 70 Prozent des derzeitigen Nettoeinkommens betragen.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 928


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Über die ERGO Versicherungsgruppe

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro. 

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