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28 Eylül 2015

LG Business Brunch im Digital Signage Innovation Center

23. September 2015 – Das Datum war Programm: Am 21.9. stellte LG seine Business UltraWide Displays im 21:9-Format im Digital Signage Innovation Center in der Hamburger Speicherstadt vor. Während des Business Brunchs, zu dem LG gemeinsam mit dem Partnergastgeber und Digital Signage Experten komma,tec redaction lud, überzeugten sich die geladenen Gäste von den neuesten Digital Signage und Office Display Lösungen.


Im Digital Signage Innovation Center der komma,tec redaction GmbH konnten sich am vergangenen Montag geladene Besucher während eines vormittäglichen Get Togethers ausführlich über die aktuellsten Trends im Digital Signage Bereich informieren. Daneben waren dort ebenfalls die von LG speziell für professionelle Anwendungen konzipierten UltraWide Monitore zu sehen. Die rund 80 Gäste aus den verschiedensten Branchen nutzten dabei die Möglichkeit, direkt mit Ansprechpartnern von LG und der komma,tec redaction in Kontakt zu treten. Auch zu sehen gab es viel, denn das Digital Signage Innovation Center glänzte mit zwei neuen Ausstellungsstücken: So konnte zum einen eine eindrucksvolle Curved Wall begutachtet werden, die aus sechs 34 Zoll UltraWide Curved Displays aus dem Hause LG besteht. Diese stromsparenden 21:9-Monitore stellen die weltersten Premium Business Monitore ihres Typs dar, erlauben einen größtmöglichen Blickwinkel von 178° und können individuell miteinander kombiniert und auch per Split Screen genutzt werden. Dadurch ist die Multimonitor-Installation insbesondere für Anwendungen im Börsen- und Finanzumfeld geeignet. Mit dabei war ebenfalls der asiatische Hersteller GigaByte, der den Einsatz seiner Brix Mini PCs als PoS Media Player oder als vollwertigen Desktop PC Ersatz demonstrierten.


Neben verschiedenen 21:9-Displays, die von LG ausgestellt wurden, gab es pünktlich zum Business Brunch auch ein innovatives Shopsystem zu sehen, dessen Monitore, wie z.B. ein digitaler Spiegel, direkt in hinterleuchtete, individuell bedruckte Prints eingelassen wurden. Vor allem Besucher aus dem Retailbereich konnten sich so ausführlich darüber informieren, wie Displayinstallationen optisch ansprechend in ein Ladenbaukonzept integriert werden können.


Mehr Informationen über die komma,tec redaction GmbH finden Sie hier: www.kommatec-red.de (http://www.kommatec-red.de)


Über die komma,tec redaction GmbH:


Die komma,tec redaction GmbH ist eine Fachagentur für digitale Kommunikation mit Sitz in der Hamburger Speicherstadt. Seit mehr als zehn Jahren entwickelt und vertreibt sie die Digital Signage Software Display Star und zählt damit zu den 10 größten Anbietern im DACH-Markt. Dieses Angebot wird ergänzt durch die Entwicklung ganzheitlicher Digital Signage Konzepte. Neben der Software gehören somit auch die Beratung, individuelle Contenterstellung, die passende Hardware, deren Installation und Support zum Portfolio der komma,tec redaction GmbH.


Kontakt

komma,tec redaction GmbH

Ulrike Friedrich

Alter Wandrahm 8

20457 Hamburg

04030375180

friedrich@kommatec-red.de

http://kommatec-red.de



LG Business Brunch im Digital Signage Innovation Center

18 Ağustos 2015

OLG Celle zum Streitwert bei Klagen zum Widerruf von Darlehen

Streitwert nicht immer automatisch Restvaluta des Darlehens


In einem vom OLG Celle zu entscheidenden Beschwerdeverfahren über den Streitwert einer Feststellungsklage zur Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs stellt der dortige Senat auf den 3,5-fachen Jahresbetrag der Vertragszinsen des streitigen Darlehens ab (OLG Celle 3. Zivilsenat , Beschluss vom 22. Juli 2015 , Az: 3 W 48/15). Das Landgericht, das den Ursprungsstreit entschieden hatte, stellte demgegenüber auf die Restdarlehensvaluta (EUR 168.000)ab. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser in der Praxis relevanten Thematik fehlt bislang.


Die Kläger hatte im Wesentlichen die Feststellung begehrt, dass 4 Darlehen durch Widerruf beendet worden seien. Das Landgericht hatte mit dem angefochtenen Beschluss den Streitwert auf die Summe der 4 Darlehen festgesetzt, wogegen sich die Beschwerde der Kläger richtete, die nur einen Wert von 17.735, 42 EUR auf der Basis von 80 % ( positive Feststellung ) des 3,5-fachen Wertes des jährlichen Zinsbezuges der 4 Verträge festgesetzt erstrebten, während die Beklagte den angefochtenen Beschluss verteidigte.

Zutreffend führt das OLG aus, dass der Wert der Feststellungsklage sich grundsätzlich nach dem Interesse der Kläger an der Feststellung der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung durch die von ihnen erklärten Widerrufe der vier Kreditverträge richtet.Der Senat hatte in einem anderen Fall (3 W 22/14), in dem die Höhe der offenen Restvaluta streitig war, die Restvaluta als Streitwert angenommen und einen 20% Abzug hiervon vorgenommen.


Im hier interessierenden Fall wurde bei der Festsetzung des Wertes der Feststellungsklage nach dem Interesse der Kläger unter Berufung auf das Oberlandesgericht Stuttgart nach §§ 3, 9 ZPO auf den 3,5-fachen Jahresbetrag der Vertragszinsen abgestellt (vgl. Beschl. v. 30. Apr. 2015, 6 W 25/15, juris). Entscheidend für das OLG war, dass vorliegend die Höhe der Valuta gar nicht streitig war, „weil es sich um endfällige Darlehen gehandelt hat, auf die nur Zinsen gezahlt wurden, mithin die Gesamtbeträge – unstreitig – offen sind, sodass dieser Betrag nicht das wirkliche Interesse der Kläger an der begehrten Feststellung darstellt. Vielmehr ist Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung, d. h. die jeweils erhaltenen Beträge sind zurückzuerstatten. Die Kläger müssen daher die erhaltene Darlehensvaluta an die Beklagte zurückzahlen, was allerdings auch ohne Widerruf der Darlehensverträge der Fall wäre, sodass diese Beträge bei der Festsetzung des Streitwertes außer Ansatz bleiben müssen. Daneben wären die Kläger im Falle des wirksamen Widerrufs verpflichtet, den marktüblichen Zins, in der Regel der Vertragszins, an die Beklagte zu zahlen. Ihrerseits würden die Kläger die von ihnen geleisteten Zinszahlungen nebst Nutzungsersatz erhalten (nach BGH der Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz), was für die Höhe des Streitwertes zu saldieren wäre. Wenn – wie hier – die Endfälligkeit, mithin der Rückzahlungszeitpunkt der Darlehen erst Ende 2019 ist, wird der Darlehensnehmer im Regelfall nach einem wirksamen Widerruf die Darlehen zinsgünstiger umschulden, d. h. das Interesse an dem Widerruf besteht an sich in der Zinsdifferenz zwischen dem widerrufenen Darlehen und dem neu abgeschlossenen Darlehen, wobei letzteres in der Regel unbekannt ist und zudem nach der Laufzeit ohnehin differieren kann. Auf dieser Grundlage stellt sich die vom Oberlandesgericht Stuttgart (a. a. O.) vorgenommene Schätzung mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Vertragszinsen zum einen als zutreffende Bewertung nach dem Interesse der Kläger an der Feststellung der Beendigung der Darlehensverträge dar und gibt den Gerichten eine handhabbare Möglichkeit, rechnerisch nachvollziehbar den Wert festzusetzen.“


Nach Auffassung des OLG wurde von den Klägern die Feststellung der Beendigung der Darlehensverträge und somit das Nicht – mehr – Bestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt, und damit eine negative Feststellung, sodass der übliche Abzug von 20 % im Rahmen einer nur positiven Feststellung – entgegen der Auffassung der Kläger – nicht vorzunehmen war.


LSS Rechtsanwälte unterhalten innerhalb des bankrechtlichen Dezernats seit 2012 eine Einheit für den Widerruf von Kreditverträgen und haben bereits kundenfreundliche Entscheidungen vor unterschiedlichen Gerichten erstritten und außergerichtliche Vergleiche mit unterschiedlichen Banken geschlossen. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Matthias Schröder.


Über:


LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland


fon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.de


Pressekontakt:


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OFA @ IFA: Neue Universalfernbedienungen und kompaktes Wandhalterungssortiment für alle TV-Größen

Weltneuheit Smart Control: Erste Universalfernbedienung per kostenloser App

kabellos konfigurierbar


Bildo Schlankes Bedienkonzept: Neue Smart Zapper mit wichtigsten Kontrollfunktionen

o Ersatzfernbedienungen: Schneller Einsatz bei TVs von LG, Panasonic,

Philips, Samsung und Sony

o Kompakt und komplett: 12 Wandhalterungen für wirklich alle TV-Größen

o Zukunftssicher: DVB-T2 taugliche Antennen für den HD-Start der Digitalterrestrik

o Smartes TV-Erlebnis: Signalverteilung mit AV-Zubehör für DVB und IPTV


Enschede, Gronau (18. August 2015) – One For All, führender Spezialist für Universalfernbedienungen und AV-Zubehör, trägt mit seinen Innovationen auch in 2015 mit dazu bei, dass die IFA ihrem Ruf als wichtigste Ordermesse der CE-Branche gerecht wird. Hierfür sorgt nicht zuletzt die Weltneuheit Smart Control: Damit präsentiert One For All auf der IFA die erste Universalfernbe-dienung, die per kostenloser App kabellos konfiguriert wird. Zu den weiteren Schwerpunkten gehört das Komplettsortiment an Wandhalterungen der SLIM- und ULTRA SLIM-Serie, das mit gerade einmal 12 Produkten die gesamte Palette an TV-Größen abdeckt. One For All präsentiert seine Innovationen rund um das Thema AV-Zubehör vom 4. bis 9. September 2015 auf dem IFA-Gelände der Messe Berlin im Reseller Park in Halle 25.


Weltneuheit bei Universalfernbedienungen


Mit der neuen Universalfernbedienung Smart Control feiert One For All gleich eine Premiere auf der IFA. Das Flaggschiff steuert bis acht Gerätekategorien und kann als erste Universalfernbedienung überhaupt per kostenloser App kabellos konfiguriert werden. Bediencodes von rund 7.000 Marken und 335.000 Gerätetypen lassen sich so auf der Smart Control unkompliziert und schnell programmieren. Und dank des kontinuierlichen Updates der Konfigurations-App bleibt die Smart Control ein Leben lang einsetzbar – garantiert für jedes Endgerät. Eine praktische Remote-Finder-Funktion macht zudem Schluss mit dem Suchen der Fernbedienung im heimischen Wohnzimmer. Der Marktstart der Smart Control ist für September 2015 geplant.


Darüber hinaus präsentiert One For All mit dem TV-Zapper (URC 6810) sowie dem Zapper+ (URC 6820) zwei neue Universalfernbedienungen mit schlankem Bedienkonzept. Sie sind speziell für den Konsumenten von linearem TV mit Set Top Box konzipiert und konzentrieren sich im Tastenlayout auf die meistgenutzten Funktionen wie laut/leise, Kanal auf/ab, An/Aus etc.


Abgerundet wird das Portfolio an Universalfernbedienungen durch die Simple-Serie sowie die erfolgreichen Replacement-Remotes. Die Ersatzfernbedienungen arbeiten garantiert mit allen TV-Geräten der Marken LG, Panasonic, Philips, Samsung und Sony und erreichen so rund 80 Prozent des TV-Gerätemarktes. Hierzu verfügen sie über vorprogrammierte Codes sämtlicher Endgeräte dieser Marken. Dadurch können sie sofort und ohne Konfiguration eingesetzt werden. Zudem können Funktionen verschiedener, alter Fernbedienungen über die Kopierfunktion erlernt werden, was der Nutzung den letzten Feinschliff verpasst und die Replacement-Remotes noch praktikabler und flexibler im Einsatz als die Originale macht. Das Tastenlayout der Ersatzfernbedienungen ist an die Originalfernbedienungen angelehnt und vereinfacht die Nutzung zusätzlich. Die Replacement-Remotes sind für alle Nutzer gedacht, die bei Bruch ihrer alten Originalfernbedienung schnell eine sofort einsatzbereite Fernbedienung haben wollen oder auf wertigere Bedien-Hardware im Look-and-feel ihrer TV-Marke wechseln möchten.


Wandhalterungen komplett und kompakt


Mit nur 12 Produkten deckt One For All bei seinen Wandhalterungen die gesamte Palette an Bildschirmgrößen ab. Die Halterungen der SLIM- (bis 32 Zoll) und ULTRA-SLIM-Serie (bis 70 Zoll) bieten flache Installation mit geringem Wandabstand und sind je nach Ausführung drehbar und neigbar. Eine onlinebasierte Produktauswahl findet in nur drei Schritten für jeden das richtige Produkt. Zuhause stellen Montageanleitung, Installationsvideos auf Youtube sowie eine Toolbox-App mit Bohrlochmanager, Wasserwage etc. die einfache Montage sicher. Produktfeatures wie intelligente Ausrichtung und einfache Ver- bzw. Entriegelung sorgen für Komfort bei der Aufhängung. Das Sortiment der Wandhalterungen wird ergänzt durch die DVB-T Antenne SV 9220, die unsichtbar hinter dem TV-Gerät auf der Wandhalterung montiert werden kann. Zusätzlich verfügbare Komponenten wie Halterungen für Soundbar und Mediaplayer sowie Kabelverwaltungssysteme sorgen zudem für Ordnung bei der TV-Aufhängung und runden das Sortiment ab.


AV-Zubehör für DVB- und IPTV


Darüber hinaus präsentiert One For All zur IFA 2015 weitere Komponenten aus seinem Portfolio, die das Fernsehen für den TV-Zuschauer smarter machen: Mit seiner umfangreichen Serie an empfangsstarken DVB-T Antennen ist One For All bereits heute für den offiziellen DVB-T2 Start in 2016 gerüstet. Indoor- und Outdoor-Antennen mit Verstärkung und 3G/4G-Filtern sorgen für glasklare Bilder und besten Sound. Ultraschnelle Powerline-Adapter von One For All transportieren das IPTV-Signal in jedem Raum des Hauses. Kabellose 2,4 GHz TV-Sender unterstützen die Programmverbreitung auf drahtlosem Weg. Und dank des flexibel einsetzbaren HDMI-Switches von One For All können alle Komponenten problemlos und verlustfrei mit dem TV-Gerät verbunden werden. Ein umfangreiches Kabelsortiment u.a. mit USB- und HDMI-sorgt dabei für maximale Konnektivität.



Über:


One For All
Herr Holger Crump
Hindenburgstraße 20
51643 Gummersbach
Deutschland


fon ..: 02261-9942393
web ..: http://www.oneforall.de
email : hcrump@fuchsmc.com


One For All mit Hauptsitz in Enschede, Niederlande, ist der führende Anbieter im Bereich Universalfernbedienungen. Zum Produktportfolio gehören zudem leistungsstarke DVB-T Antennen sowie TV-Wandhalterungen. One For All ist weltweit operierende Einzelhandelsmarke der Universal Electronics Inc. (www.ueic.com). Das 1986 gegründete Unternehmen (NASDAQ: UEIC) führt weltweit im Bereich drahtloser Steuerungstechnologien für das vernetzte Haus. UEI entwickelt und vermarktet innovative Lösungen für die Steuerung von Unterhaltungselektronik, digitalen Medien und Hauselektronik. Weiter Informationen über One For All finden Sie unter www.oneforall.de


Pressekontakt:


fuchs media consult GmbH
Herr Holger Crump
Hindenburgstraße 20
51643 Gummersbach


fon ..: 02261-9942393
web ..: http://www.fuchsmc.com
email : hcrump@fuchsmc.com



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