Ab dem 31. März 2015 akzeptieren die italienischen Behörden keine Papierrechnungen mehr von ihren Zulieferern. MWas das bedeutet, hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) zusammengefasst.
Ab dem 31. März 2015 gehört die Papierrechnung an die öffentliche Verwaltung in Italien endgültig der Vergangenheit an. Die viertgrößte Volkswirtschaft Europas macht es damit Vorreitern wie Frankreich oder Österreich gleich, die allesamt bereits ihre öffentlichen Stellen auf den ressourcenschonenden elektronischen Rechnungsempfang umgestellt haben.
Betroffen sind alle (inländischen) Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an die italienische Verwaltung stellen. Ziel der Umstellung ist neben dem Erfüllen der Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/45/EU eine deutliche, finanzielle wie personelle Entlastung der öffentlichen Verwaltung sowie das Eindämmen einer weitverbreiteten Steuerhinterziehungspraxis. Zudem erfüllt Italien – ebenso wie etwa Frankreich oder Österreich – damit schon heute die Vorgabe der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die bis spätestens 2018 eine verpflichtende Umstellung der öffentlichen Verwaltungen auf den elektronischen Rechnungsempfang vorsieht.
Umstellung erfolgt früher als ursprünglich geplant
Die Weichen für die behördenübergreifende Umstellung hatte die italienische Regierung bereits 2007 gestellt. Nach einer freiwilligen Einführungs- und Übergangsphase ab Dezember 2013 ist der elektronische Rechnungsempfang bereits seit 6. Juni 2014 für alle italienischen Staatsministerien, die Steuerbehörde sowie die staatlichen Sicherheitsorganisationen verpflichtend. Neun Monate später folgen nun (fast) alle übrigen staatlichen Stellen sowie deren Zulieferer. Papierrechnungen, die nach dem 31. März 2015 bei den italienischen Behörden eingehen, werden weder akzeptiert noch beglichen.
Die Umstellung erfolgt damit knapp zwei Monate früher als ursprünglich vorgesehen, nachdem bereits im April letzten Jahres eine zusätzliche Beschleunigung des Einführungsprozesses beschlossen worden war.
Hohe Qualitätsanforderungen an Rechnungsdaten
Grundsätzlich muss jeder Lieferant zunächst ein zertifiziertes E-Mail-Postfach (CEM) beantragen, welches in Italien PEC genannt wird – unabhängig davon, auf welche Weise die Datenübertragung tatsächlich erfolgen soll. Denn dafür stehen den Zulieferern später verschiedene technische Alternativen zur Verfügung:
– über das CEM-Postfach selbst
– über ein zentrales E-Invoicing-Portal
– per SFTP
– per WebService
Das eigens eingerichtete E-Invoicing-Portal soll die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung vor allem für kleinere Zulieferer erleichtern, die nicht auf die Dienste eines erfahrenen E-Invoicing-Providers* zurückgreifen.
“Inhaltlich wie formal stellen die italienischen Behörden hohe Ansprüche an die Übermittlung elektronischer Rechnungen”, gibt Marcus Laube, VeR-Experte für den Bereich “E-Invoicing international”, zu bedenken. So müssen die einzureichenden Rechnungsinhalte grundsätzlich im XML-Format übermittelt, in einer bestimmten Nomenklatur benannt und mit (mehr …)
http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/03/logo-verneu300dpi.jpgE-Invoicing: Jetzt schaltet auch Italien um
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