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2 Eylül 2015

Der neue NotfallVorsorgePASS der GFVV

Für Notfälle, Unfälle, alle Fälle – Sicherheit für Urlaub, Alltag, jeden Tag!


Der neue NotfallVorsorgePASS der GFVVDer wirkungsvolle Vierfachschutz – weltweit – rund um die Uhr


Ob Urlaub mit der Famile, auf Geschäftsreise im In- und Ausland oder einfach unterwegs, manchmal hält das Leben unliebsame Überraschungen bereit.

Was tun, wenn Sie infolge eines schweren Unfalls oder einer plötzlich auftretenden medizinischen Notfallsituation in ein Krankenhaus eingeliefert werden, nicht mehr ansprechbar sind, aber von den Ärzten wichtige medizinische Daten (Risikofaktoren, med. Eingriffe, med. Dokumente, Medikamenteneinnahme etc.) und Vorsorgedokumente (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) benötigt werden?

Wie kommen diese wichtigen Informationen und Vorsorgedokumente zeitnah – ohne Ihr eigenes Zutun – zu den Stellen. wo sie benötigt werden (den Ersthelfern, Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) und das rund um die Uhr, weltweit?

Was tun, wenn Sie (z.B. im Urlaub) Ihren Ausweis, Reisepass oder andere wichtigen Dokumente verlieren, der Führerschein kommt Ihnen abhanden und Sie benötigen schnell Kopien dieser wichtigen Dokumente?


Mit dem NotfallVorsorgePASS der GFVV kein Problem!!!


Leistungsumfang:


– internationaler NotfallVorsorgePASS

– internationale 24-Stunden mediCALL-Notfallhotline

– GPS-Notfallortung

– DokumentenSAFE

– ImpfBOXX

– VertragsBOXX


Des Weiteren gehören u.a. folgende Assistance-Leistungen zu unserem Service:


– Registrierung, Archivierung und sichere Verwahrung Ihrer Vorsorgedokumente

(Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Testament etc.)

– Informationsdienst bei Änderungen der Gesetzeslage zu ihren Vorsorgedokumenten

– jährlicher Aktualisierungs- und Serviceupdate


Darüber hinaus leistet der NotfallVorsorgePASS der GFVV im Alltag weitere wertvolle Dienste.

Ihr Arzt, Ihr Apotheker, jeder medizinische Fachberater oder Ersthelfer, dem Sie Ihren NotfallVorsorgePASS geben, kann über ein Notfallpasswort schnell und unkompliziert alle relevanten Daten einsehen, ergänzen, abgleichen und eine Ziel gerichtete Hilfestellung und Versorgung sicherstellen.

Auch für Ihre minderjährigen Kinder erweist sich der NotfallVorsorgePASS als praktischer Begleiter. Sollte Ihr Kind in eine Situation kommen, in der es unverzüglich medizinische oder anderweitige Hilfe benötigt, haben Sie bzw. wenn Sie nicht vor Ort sind, Ihre Kinder mit dem NotfallVorsorgePASS stets den Schlüssel zu allen wichtigen Informationen über medizinische Daten dabei.

Aber auch für andere, hilfsbedürftige Menschen, wie beispielsweise Senioren oder auch behinderte Menschen, ist der NotfallVorsorgePASS ein wertvoller Begleiter im Alltag und der Garant für ein beruhigendes Gefühl.


Weiter Informationen finden Sie hier (https://gfvv24direkt.de/notfallservice.html)

Oder melden Sie sich zu einen unserer Informations-Webinar hier (https://attendee.gotowebinar.com/rt/2894049113671002113) an


Gesellschaft für Vorsorgeverfügung Ihr Notfallvorsorge-Spezialist


Kontakt

GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH

Joachim Hoyer

Melanchthonstraße 15 3

08523 Plauen

0173-2016500

vertrieb@gfvv24.de

https://www.gfvv24direkt.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/265534.jpgDer neue NotfallVorsorgePASS der GFVV

22 Temmuz 2015

Florian Rex ist zertifizierte Generationenberater(IHK)

Florian Rex ist zertifizierte Generationenberater(IHK)Nachhaltige Beratungsqualität wurde dem Wolfsburger Versicherungsmakler Florian Rex durch das Gütesiegel vom Institut GenerationenBeratung bestätigt. Damit gibt der Berater zu folgenden Themen wertvolle Tipps : Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Finanzen im Pflegefall samt Elternunterhalt und Testament bzw. Vermögensgestaltung außerhalb des Testamentes. Nach einem Selbstlernstudium und einigen Präsenztagen hat Herr Florian Rex die Zertifizierung vor der IHK durchlaufen und ist nun GenerationenBerater (IHK). Um diese Beratungskompetenz dauerhaft sicher zu stellen, ist er vom Ausbilder, dem Institut GenerationenBeratung, lizenziert und hält sich durch Unterlagen, Foren, Glossar und Webinare(Online-Seinare) auf dem Laufenden. Der Kunde erhält wegweisende Tipps weit über die üblichen Finanzthemen hinaus und erreicht damit, dass die wichtigsten persönlichen Vorkehrungen für sich und die Familie getroffen sind. „Die GenerationenBeratung ist ein Konzept für ganze Familien, das dabei hilft, schwierige Lebenssituationen erträglicher zu machen. Wir werden alles tun, auch auf Dauer Qualität und kompetente Beratung für unsere Kunden zu garantieren. Denn mit dem Gütesiegel zählt unsere Agentur zu einem kleinen Kreis bundesweit, die dieses Gütesiegel überhaupt erhalten haben. „, so der Inhaber und freut sich auf die Beratungsgespräche mit den Kunden vor Ort.

Das Büro befindet sich in der Reislinger Straße 57, schräg gegenüber vom Reislinger Markt. Parkplätze gibt es kostenfrei für Kunden direkt vor dem Büro.

Ihren Termin können Sie unter 0 53 61/4 63 96 19 vereinbaren.

Der Wolfsburger Versicherungsmakler & Geneartionenberater (http://www.wirtschaftliche-lebensplanung.de)


Der Wolfsburger Versicherungsmakler, Inh. Florian Rex wurde am 1. Januar 2009 in Wolfsburg gegründet. Überwiegend werden Privatkunden der Generation 50+ beraten. Seit Juli 2015 ist das Segement Generationenberatung hinzugekommen.


Kontakt

Der Wolfsburger Versicherunsgmakler & Generationenberater

Florian Rex

Reislinger Straße 57

38446 Wolfsburg

05361/4639619

info@wirtschaftliche-lebensplanung.de

http://www.wirtschaftliche-lebensplanung.de


http://www.youtube.com/watch?v=NfLChn-9e0w



http://www.pr-gateway.de/media/primage/263676.jpgFlorian Rex ist zertifizierte Generationenberater(IHK)

2 Haziran 2015

Vorsorgevollmacht: für den Ernstfall vorgesorgt?

Wissenswertes rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung. Was ist bei der Erstellung von Vollmachten und Verfügungen zu beachten – und ist mit der Erstellung alles erledigt?


Vorsorgevollmacht: für den Ernstfall vorgesorgt?Nürnberg. Jeder, auch junge Menschen, können nach einer Krankheit oder einem Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr selbstbestimmt regeln zu können. In diesem Fall muss ein anderer die persönlichen Angelegenheiten wie medizinische Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich regeln. Welche Möglichkeiten der Vertretung es gibt und wie die wichtigen Fragen im Vorfeld geregelt werden, beantworten Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim, Nürnberg, sowie Domenico Anic, Geschäftsführender Gesellschafter vom Servicedienstleister JURA DIREKT (http://www.juradirekt.com), Nürnberg.


Können meine Angehörigen Entscheidungen für mich treffen, wenn ich nicht in der Lage dazu bin?

Constantin von Wangenheim: Entgegen der allgemeinen Meinung sind Angehörige – auch Ehepartner – nicht automatisch vertretungsberechtigt. Viele kennen das von der Post: Ohne Vollmacht können Sie für Ihre Familienmitglieder keine Pakete aus der Postfiliale abholen. Eine rechtliche Vertretung ist nur mit einer gültigen Vollmacht möglich.


Wer kann Entscheidung für mich treffen und in meinem Namen handeln, wenn der Fall der Fälle eintritt?

Constantin von Wangenheim: Wenn keine Vorsorgedokumente existieren, wird im Betreuungsfall vom zuständigen Gericht ein Betreuer eingesetzt. Das kann eine fremde Person sein, beispielsweise ein Berufsbetreuer oder ein ehrenamtlicher Betreuer von einem Betreuungsverein. Betreuer müssen dafür keine bestimmte Qualifikation nachweisen. Das kann aber auch ein Angehöriger, beispielsweise der Ehepartner, sein. Selbst dann bedeutet dies nicht, dass das Leben so weiter geht wie bisher. Angehörige sind ebenso wie fremde Betreuer dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig und in Ihrer Entscheidungsfreiheit deutlich eingeschränkt.

Daher ist es ratsam, die eigenen Wünsche bezüglich Betreuung und Behandlungen vorab schriftlich festzulegen und durch eine Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten einzusetzen, der einen vertreten darf und auch diese Wünsche um- und durchsetzen kann.


Bei Vorsorgevollmachten besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wen sollte man als Bevollmächtigten einsetzen?

Constantin von Wangenheim: Prinzipiell kann man jede geschäftsfähige Person einsetzen. Es empfiehlt sich natürlich, jemanden zu wählen, dem man voll und ganz vertraut, die eigenen Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers zu regeln und der dazu auch in der Lage ist. Außerdem ist es empfehlenswert neben einem Erstbevollmächtigten, ein oder zwei Ersatzbevollmächtigte zu benennen, denn wenn der Erstbevollmächtigte im Ernstfall nicht will oder kann und es steht kein Ersatz zur Verfügung, muss wieder das Betreuungsgericht tätig werden. Häufig setzen sich Lebens- oder Ehepartner gegenseitig als Erstbevollmächtigte und erwachsene Kinder oder Geschwister als Ersatzbevollmächtigte ein. Das hängt natürlich von der individuellen Situation und den eigenen Wünschen ab.


In einer Gesamtvollmacht gibt es die Vorsorgevollmacht und Verfügungen. Was ist der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Verfügung?

Constantin von Wangenheim: In Verfügungen legt man fest, welche Vorgehensweise man sich in bestimmten Bereichen des Lebens wünscht, wenn man das selbst nicht mehr entscheiden und bestimmen kann.

Die Patientenverfügung regelt Fragen zur Wiederbelebung und zu lebenserhaltenden Maßnahmen sowie zu Behandlungen und medizinischen Maßnahmen. Die Betreuungsverfügung gibt Vorschläge, welche Vertrauensperson im Betreuungsfall über die Art der Versorgung und Unterbringung entscheiden soll. In einer Sorgerechtsverfügung werden die Sorgeberechtigten (Vormunde) für minderjährige Kinder bestimmt, wenn die Eltern zeitweise oder dauerhaft nicht können. Auch können Wünsche zu Erziehung, Ausbildung oder Hobbies der Kinder angeführt werden.

Mit einer Vollmacht berechtigt man eine andere Person für einen selbst Entscheidungen treffen und handeln zu können, wenn man nicht in der Lage dazu ist. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt für den privaten Bereich zu Themen wie Vermögen, Gesundheit, Post oder auch Behördenangelegenheiten. Für Gewerbetreibende sollte die Vorsorgevollmacht um die “Unternehmervollmacht”, also auf das Gewerbe erweitert werden. Der Bevollmächtigte kontrolliert zudem die Einhaltung der Verfügungen, zum Beispiel der Patientenverfügung, und setzt sie gegebenenfalls durch.


Man hört immer wieder, dass Vorsorgevollmachten nicht anerkannt werden, beispielsweise von Banken. Wie sollte eine Vorsorgevollmacht gestaltet sein, um im Fall der Fälle anerkannt und wirksam eingesetzt werden zu können?

Constantin von Wangenheim: Für Vorsorgevollmachten gibt es keine Formvorschriften. Prinzipiell sollten sie schriftlich erstellt werden. Der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigten sollten zweifelsfrei aufgeführt werden, der Umfang der Vollmacht sollte erklärt und sie sollte mit Datum unterschrieben werden. Der Vollmachtgeber klärt sinnvollerweise in seiner Vorsorgevollmacht die Themen Vermögen, Finanzen, Gesundheit, Behörden sowie Post- und Fernmeldeverkehr, als Selbständiger zusätzlich den Gewerbebereich. Hilfreich ist es zudem, die Vorsorgevollmacht inhaltlich und rechtlich prüfen zu lassen. Hohe Sicherheit gewährleistet die Ausfertigung der Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder Anwalt. Denn diese haften dann auch für den Inhalt. Grundsätzlich ist der ungeprüfte Einsatz von Vorlagen, insbesondere reinen Ankreuz-Vorlagen, aus dem Internet oder von anderen Stellen mit großer Vorsicht zu genießen.

Übrigens: Das Landgericht Detmold hat Anfang 2015 in einem konkreten Verfahren ein Urteil gefällt. Demnach haben Banken entsprechend ausgefertigte Vollmachten anzuerkennen.


Wenn eine Gesamtvollmacht erstellt ist, gilt es weitere Aspekte zu beachten. Wo sollten Vorsorgevollmachten oder Verfügungen aufbewahrt werden? Wie kann ich aktualisieren? Wie komme ich im Fall der Fälle schnell an die Vollmacht heran?

Domenico Anic: Drei Stichworte spielen hier eine wichtige Rolle: Sicherheit wegen der Missbrauchsgefahr für die Vorsorgevollmacht, schnelle Verfügbarkeit und regelmäßige Aktualisierung auch für die Verfügungen. Beispielsweise sollte laut Empfehlung des Bundesjustizministeriums eine Patientenverfügung alle 12 Monate überprüft werden. Auch ändern sich die Lebensumstände im Laufe der Jahre. Menschen ziehen um, heiraten, lassen sich scheiden usw. Deshalb bieten wir unseren Kunden laufenden Aktualisierungsservice an. Dazu bieten wir weitere Leistungen in unserem JURA DIREKT Service, die Sicherheit bieten und im Fall der Fälle unterstützen.


Wie kann man sich den Gesamtablauf von der Erstellung bis zum “Fall der Fälle” vorstellen?

Domenico Anic: JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen rechtskonforme Gesamtvollmachten nach den Kunden-Wünschen. Diese Wünsche werden vom Kunden in einer Software selbst festgelegt. Auf Wunsch hinterlegen wir das Originaldokument in unserem datenschutzzertifizierten Archiv. Da sich die persönliche Lebenssituation, wie auch die Gesetzesgrundlagen hin und wieder ändern, legt JURA DIREKT besonderen Wert auf die laufende Aktualisierung der Dokumente, sodass diese rechtlich wie inhaltlich stets auf dem aktuellen Stand sind. Darüber hinaus leisten wir im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen) Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline und übernehmen die Eintragung bei der Bundesnotarkammer.


Diesen Service können Sie natürlich nicht kostenlos anbieten, nehme ich an.

Domenico Anic: Abhängig von den Bedürfnissen des Kunden und dem daraus resultierenden Paket variiert das Anwaltshonorar. Durch die Spezialisierung und bundesweite Ausrichtung von JURA DIREKT und der kooperierenden Anwälte sind die Kosten deutlich günstiger als üblich. Der umfangreiche Service mit Hinterlegung, Aktualisierung, Einarbeiten von Gesetzesänderungen, Notfallhotline mit rechtlicher Unterstützung durch den Anwalt, Notfallkarte und Eintragung in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet pro Person und Jahr unabhängig von der Anzahl der Änderungen 39,00 Euro brutto.


Welche Dokumente fragen die Menschen am häufigsten nach?

Domenico Anic: Juristen empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Für Selbständige , Freiberufler und Unternehmer die Abdeckung des privaten Bereiches inklusive einer Unternehmervollmacht. Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln. Die Gesamtvollmacht wird bei JURA DIREKT am häufigsten nachgefragt.


Kommen eher junge oder eher ältere Menschen zu Ihnen?

Domenico Anic: Bei unseren Informationsvorträgen zeigt sich, dass die Kunden dieses Thema mit zunehmendem Alter für immer wichtiger erachten. Oft interessieren sich erwachsene Kinder für dieses Thema vor allem wegen der Eltern. Dann entdecken sie, dass es für sie genauso wichtig ist, selbst rechtlich vorzusorgen. Es gibt aber junge Leute, die sich der Wichtigkeit dieser Vorsorgedokumente bewusst sind. Wichtig ist das Erstellen einer Gesamtvollmacht für jeden ab 18 Jahren, so die Experten, denn ab da kann ein anderer nur dann eine Person rechtlich vertreten, wenn sie eine Vollmacht hat. Ohne Vollmacht können Eltern nicht automatisch Entscheidungen für Ihre erwachsenen Kinder treffen, beispielsweise, wenn diese im Krankenhaus liegen und nicht einwilligungsfähig sind.


9.474 Zeichen


JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige Servicegesellschaft und unterstützt Sie in der Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwälten in Sachen Vollmachten und Vorsorgedokumenten kompetent und umfassend. Ihr Vorteil Kostensicherheit und transparente Abläufe.

Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente. Einfach ein gutes Gefühl.


Kontakt

JURA DIREKT GmbH

Domenico Anic

Gutenstetterstraße 8e

90449 Nürnberg

0911 927850

info@juradirekt.com

http://www.juradirekt.com


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http://www.pr-gateway.de/media/primage/259175.jpgVorsorgevollmacht: für den Ernstfall vorgesorgt?

20 Mayıs 2015

Rechtskonforme Vorsorgevollmachten gelten auch bei Banken

Banken verweigern öfter die Anerkennung von Vorsorgevollmachten. Das Landgericht Detmold hat dazu ein Urteil gefällt. Banken müssen demnach entsprechend ausgefertigte Vollmachten anerkennen.


Der einzige Weg im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben, sind rechtskonforme Gesamtvollmachten mit Verfügungen. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass sich Banken weigern Vorsorgevollmachten anzuerkennen. Sie verlangen oft eine Kontovollmacht. Das Landgericht Detmold hat Anfang 2015 zu dieser Thematik in einem konkreten Verfahren ein Urteil gefällt. Demnach haben Banken entsprechend ausgefertigte Vollmachten anzuerkennen.


“Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.” So der erste Leitsatz zum Urteil und zum Thema “Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften” vom Landgericht Detmold (Aktenzeichen 10 S 110/14).


Bank besteht trotz Vollmacht auf Betreuerausweis


Der Vollmachtgeber hatte dem Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht erteilt, die diesen dazu berechtigte, ihn in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Damit war eine umfassende Bevollmächtigung gegeben. Die Gültigkeit der Vollmacht hatte die Bank auch nicht angezweifelt und trotzdem die Vorlage einer Bestellungsurkunde und eines Betreuerausweises speziell für die Vermögensorge verlangt. “Dieses Vorgehen ist nicht unüblich”, so Rechtsanwalt Norbert Schönleber, Köln, “Banken schützen sich auf diese Weise vor haftungsrechtlichen Risiken. Das ist so jedoch nicht rechtens. Bezieht eine Vorsorgevollmacht konkret und detailliert die Vermögenssorge ein, so ist dies von Banken anzuerkennen”, so der Rechtsanwalt weiter.


Besser rechtskonforme, geprüfte Vorsorgevollmachten


Aus diesem Rechtsstreit ist ersichtlich, dass auch Vorsorgevollmachten leider manchmal durchgesetzt werden müssen. Deshalb ist es empfehlenswert Gesamtvollmachten mit Verfügungen auf eine sichere Basis zu stellen. “Das alleinige Nutzen von frei erhältlichen Vorlagen können wir guten Gewissens nicht empfehlen”, so Schönleber. “Es sollte eine inhaltliche und rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erfolgen, um die Vollmacht im Fall der Fälle auch durchsetzen zu können. Zudem haftet dann der Anwalt für den Inhalt und er hilft bei der Durchsetzung, falls das nötig werden sollte.”


Fazit: Rechtskonforme Vollmachten bieten eine sichere Basis, auch wenn Vollmachten einmal rechtlich durchgesetzt werden müssen. Banken müssen Vorsorgevollmachten grundsätzlich auch für die Vermögenssorge anerkennen, wenn diese eingeschlossen ist. Im vorliegenden Fall wurde die betroffene Bank zusätzlich zur Kasse gebeten. “Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Ein-schaltung eines Rechtsanwalts).” (Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmold)


3.001 (Zeichen mit Leerzeichen)


Experten-Kontakt

Rechtsanwalt Norbert Schönleber

Friedrich-Karl-Straße 79

50737 Köln

0221 – 742 130

Rechtsanwalt Norbert Schönleber ist

o Spezialisiert im Immobilien- und Erbrecht

o Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

o Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Über:


JURA DIREKT Gmbh
Herr Domenico Anic
Gutenstetter Str. 8e
90449 Nürnberg
Deutschland


fon ..: 0911927850
web ..: http://www.juradirekt.com
email : d.anic@juradirekt.com


JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Vollmachten nach den Mandanten-Wünschen, welche sie in einer speziellen Software selbst festgelegt haben.


JURA DIREKT sorgt weiterhin für die laufende Aktualisierung, datenschutzkonforme Hinterlegung der Originaldokumente, Auffindbarkeit, Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen) und Eintragung in der Bundesnotarkammer.


JURA DIREKT kooperiert bundesweit mit Fachberatern aus den Bereichen Finanzen, Steuerberatung, Betreuung oder Medizin. Diese informieren über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche.


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http://connekt.connektar.de/s/?822a-32e-70377Rechtskonforme Vorsorgevollmachten gelten auch bei Banken

9 Mart 2015

Notfall - was jetzt? Notfallordner24.de bietet Gesamtkonzept individueller Vorsorge

Das Leben verändert sich täglich und es kann schnell passieren, dass Dinge des alltäglichen Lebens durch nicht mehr eigenständig entschieden oder geregelt werden können. Was passiert dann?


Bild“Bisher haben nur rund 5 % der Bundesbürger sich mit Hilfe der Rechtsvorsorge für den Notfall abgesichert.”, sagt Christian Waldheim, Initiator und Inhaber von Notfallordner24. “Weiter ist es leider ein sehr verbreiteter Irrglaube zu meinen, es gäbe in Deutschland eine automatische Vertretungsvollmacht unter geschäftsfähigen Volljährigen. Doch dem ist nicht so.”, führt Waldheim weiter aus und ergänzt: “Viele Menschen glauben dies und sind der festen Überzeugung, dass auch Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder aber die eigenen Kinder quasi per Gesetz Vertretungsvollmacht erlangen, wenn ich selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage bin, Entscheidungen eigenständig zu treffen oder Wünsche, Ziele und Vorstellungen selbstbestimmt zu formulieren.”


Zeit also, sich mit den Themengebieten selbstbestimmter Rechtsvorsorge auseinanderzusetzen, denn diese Absicherung der eigenen Person und Familie ist keine Frage des Alters, eines besonderen Lebensumstandes, der beruflichen oder privaten Situation.


“Sicherlich ist auch die Annahme ein Problem, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung könne ausschließlich bei und von Notaren oder Anwälten erstellt werden. Das schreckt sicherlich viel, vor dem Hintergrund einer möglichen hohen Kostenbelastung, ab und trägt dazu bei, dass diese Form der Vorsorge in Deutschland eher noch ein Nischendasein führt.”, so Waldheim.


Unter http://notfallordner24.de erhalten Interessenten einen Überblick des Gesamtkonzeptes Notfallvorsorge. Dabei stellt die Erstellung individueller anwaltlich erstellter bzw. testierter Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen nur einen Teil dar, denn neben diesen beinhalten die Kombipakete zudem noch die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister, einen Änderungs- und Aktualisierungsservice, eine 24-h Notfallhotline, eine personalisierte Notfallkarte für den Vollmachtgeber und die Bevollmächtigten, sowie die Bereitstellung eines umfangreichen, digitalen Notfallarchivs. Zur physischen Ablage wichtiger Dokumente, Angaben und Daten ist für Kunden der Kombipakete der Notfallordner kostenfrei enthalten.


“Bei der Entwicklung unserer Dienstleistungen wurde grosser Wert darauf gelegt, dieses Gesamtkonzept zu einem Preis anbieten zu können, der es jedermann möglich macht, ein Vorsorger zu sein.”, sagt Christian Waldheim und betont weiter: “Dennoch war es uns wichtig, eine hohe Qualität zu gewährleisten. Und so freut es uns, dass wir für die juristische Kompetenz die Kanzlei Brand Köhler Müller aus Kassel haben gewinnen können, die, neben der Erstellung der anwaltlichen Rechtsdokumente, auch an der Entwicklung unseres Online-Fragendialogs und Fragebögen mitgewirkt hat und die uns in diesen Dingen beratend zu Seite steht.”


Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen variieren von 159 EUR (Einzelperson) bis zu 274 EUR (Familie) für die Kombipakete, können wahlweise bei einem Berater vor Ort, per Auftrag aus dem Downloadcenter oder aber über den Onlineshop erworben werden. Der Notfallordner ist, inklusive eines 106-seitigen Handbuchs, auch separat erhältlich.


Detaillierte Informationen über die Dienstleistungen und Angebote gibt es unter http://notfallordner24.de.


Über:


Notfallordner24 | EBS Consulting e.K.
Herr Christian Waldheim
Contor Center Hamburg / Katharinenstrasse 30a
20457 Hamburg
Deutschland


fon ..: 040 / 380 83 989
fax ..: 040 / 380 83 985
web ..: http://notfallordner24.de
email : service@notfallordner24.de


EBS Consulting e.K. betreibt mit Notfallordner24.de das Portal zur individuellen Notfallvorsorge.

Hierzu zählt neben einem Notfallordner zur Ablage wichtigster Dokumente und Unterlagen, ebenso ein digitales Notfallarchiv, als auch die anwaltliche Erstellung von Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung. Im Rahmen der anwaltlichen Erstellung von Rechtsdokumenten ist auch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister, eine 24-h Notfallhotline, als auch ein Änderungs- und Aktualisierungsservice enthalten.


Pressekontakt:


Notfallordner24 | EBS Consulting e.K.
Herr Christian Waldheim
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http://www.prnews24.com/wp-content/uploads/2015/03/nfo-logostartseite.jpgNotfall - was jetzt? Notfallordner24.de bietet Gesamtkonzept individueller Vorsorge

3 Mart 2015

JURA DIREKT: Einfach & preiswert zur rechtskonformen Vollmacht

Location: Nürnberg

Street: Gutenstetterstraße 8e

City: 90449 – Nürnberg (Germany)

Start: 26.02.2015 19:00 Uhr

End: 26.02.2015 20:15 Uhr

Entry: free
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JURA DIREKT: Einfach & preiswert zur rechtskonformen Vollmacht
Vorausschauen!


Jeden Donnerstag um 19 Uhr kostenlose Info-Veranstaltung.

Unabhängig von seinem Alter kann jeder Mensch unvermittelt – z.B. durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.


Was viele Menschen dabei nicht wissen:

Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige!

Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. D. h. mit Vorsorgedokumenten entlasten Sie Ihre Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig!


http://www.patientenverfügung-vorsorgevollmacht-vortrag.de


JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige Servicegesellschaft und unterstützt Sie in der Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwälten in Sachen Vollmachten und Vorsorgedokumenten kompetent und umfassend. Ihr Vorteil Kostensicherheit und transparente Abläufe.

Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente. Einfach ein gutes Gefühl.


Kontakt

JURA DIREKT GmbH

Domenico Anic

Gutenstetterstraße 8e

90449 Nürnberg

0911 927850

info@juradirekt.com

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JURA DIREKT Vorausschauen: Einfach & preiswert zur rechtskonformen Vollmacht

Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, wenn Ihnen etwas zustößt?

Selbst der Ehepartner darf es nicht.


BildJeden Donnerstag um 19Uhr in Nürnberg kostenlose Info-Veranstaltung.

Unabhängig von seinem Alter kann jeder Mensch unvermittelt – z.B. durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.


Was viele Menschen dabei nicht wissen:

Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige!

Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. D. h. mit Vorsorgedokumenten entlasten Sie Ihre Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig!


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Anmeldung per E-Mail an info@juradirekt.com



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Deutschland


fon ..: 0911 927850
fax ..: 0911 92785101
web ..: http://www.patientenverfügung-vorsorgevollmacht-vortrag.de
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