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20 Eylül 2015

Anwalt Reiserecht: EuGH stärkt die Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen

Gute Nachricht für Flugreisende. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen weiter deutlich ausgeweitet.


BildIn einer am 17.09.2015 verkündeten Entscheidung hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Annullierungen oder Verspätungen eines Fluges den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch auch bei unerwarteten technischen Problemen zusteht. Ausgenommen hiervon seien lediglich Sabotageakte oder Terrorangriffe beziehungsweise nicht erkennbare Konstruktionsfehler, die die Flugsicherheit gefährden.


In der Vergangenheit wurde dies von den Gerichten noch anders gesehen, weiß Rechtsanwalt und ADAC-Vertragsanwalt Udo Reissner.


Eine Frau hatte gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM geklagt und aufgrund einer Verspätung des Fluges aus Ecuador nach Amsterdam von 29 Stunden eine Entschädigung in Höhe von 600 EUR verlangt.


Die Fluggesellschaft verweigerte die Zahlung mit der Begründung, es habe ein Mangel am Kraftstofffilter vorgelegen, was bei der Wartung nicht zu erkennen gewesen sei. Diese Argumentation entsprach im Wesentlichen auch der bisherigen Rechtsprechung. Die Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden aber anders. Dass Fluggesellschaften mit derartigen Problemen klar kommen müssen, sei normal. Folglich sei das in Rede stehende technische Problem kein „außergewöhnlicher Umstand“.


Nach der vorliegend zur Anwendungen kommenden EG/Verordnung haben Fluggäste, deren Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat, je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 EUR und 600 EUR, so Rechtsanwältin Johanna Steinle von der Anwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen.


Über:


Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland


fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
fax ..: 08 21 / 34 33 665
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de


Die derzeit vier Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte

– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)

– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,

– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,

– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,

– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,

– Mietrecht für Mieter und Vermieter,

– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,

– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen,

– Reiserecht.


Die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.


Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.


Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.


Impressum siehe: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/


Pressekontakt:


Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg


fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de



http://pm.connektar.de/reisen-touristik/anwalt-reiserecht-eugh-staerkt-die-rechte-der-fluggaeste-bei-flugverspaetungen-36750/anhang/anwalt-reiserechtfluggastrechte-bei-flugverspaetungen.jpg?b=200&h=200Anwalt Reiserecht: EuGH stärkt die Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen

26 Temmuz 2015

EU-Richtlinie bestätigt Haftung privater Reise-Organisatoren!

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie unterstreicht Veranstalterhaftung für private Reise-Organisatoren!


EU-Richtlinie bestätigt Haftung privater Reise-Organisatoren!Es bleibt dabei: wer aus falsch interpretierter Sparsamkeit selbst eine Reise für eine Gruppe bucht, geht privat große finanzielle Risiken ein. Der EU-Rat und das Parlament haben nach langen Verhandlungen einen Kompromiss zur Verabschiedung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie gefunden.


Die neue Pauschalreiserichtlinie stärkt die Rechte der Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Verbraucherschutzes. Als Reiseveranstalter gilt nun auch EU-weit ein privater Reise-Organisator, der seinen Freunden, Vereins- und Clubmitgliedern, Arbeitskollegen, oder Mannschaftskollegen die Reisen organisiert und anbietet. Er haftet, wie nach deutschen Reiserecht schon seit Jahren üblich, mit seinem Privatvermögen. Er zeichnet für alle Eventualitäten auf seiner selbst organisierten Reise (Verspätungen, Umbuchungen, Terror-Akte, Unfälle etc.) verantwortlich.


Auch Online-Portale werden stärker in die Veranstalterhaftung genommen. Diese beriefen sich bei jeglichen Problemen und Haftungsfragen sowie Regress-Ansprüchen auf eine reine Vermittlertätigkeit. Lediglich die Reisebüros wurden bei dem Beschluss weitestgehend aus der Veranstalterhaftung befreit, weshalb wir zur Vorsicht raten. Buchen Sie Ihre eigene Gruppe nur bei Reisebüros, die Ihnen bei einer eigens veranstalteten Reise eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung garantieren. Nur diese entspricht den Richtlinien eines korrekten Verbraucherschutzes bei Reisen!


Internet, Smartphones & Co machen es möglich – immer mehr Deutsche organisieren ihre Reisen selbst. Im Unterschied zu TUI & Co. werden solche nicht-gewerblichen Reiseorganisatoren als „Schwarztouristiker“ bezeichnet. „Neben Einzelpersonen sind es häufig Sportvereine, Kirchengemeinden und Verbände, die ihren Mitgliedern eine schöne Reise ermöglichen wollen und dadurch ungewollt zu einem Reiseveranstalter werden“, sagt Antonio Marin, Betreiber des Reiseportals Golfreisen-Hotels.de. „Auch wenn sie damit keinen Gewinn erzielen wollen, gelten für sie die gleichen Vorschriften wie professionelle Veranstalter, etwa bei der Haftpflicht, dem Insolvenzschutz und der Besteuerung.“


Zum „Schwarztouristiker“ kann man schon werden, wenn man Bahnfahrt und Hotelzimmer für eine Junggesellenabschieds-Gruppe und die jährliche Mannschaftsreise des Sportclubs über seine eigene Kreditkarte bucht. Auch ein Tagesausflug der Schulklasse mit dem Bus inklusive Mittagessen macht den organisierenden Lehrer unter Umständen zu einem Reiseveranstalter. Denn wer mindestens zwei wesentliche Reiseleistungen wie Unterkunft, Anreise oder Verpflegung für andere organisiert, hat nach dem Gesetz eine Pauschalreise zusammengestellt.


Die schlimmsten Konsequenzen solcher privat organisierten Reisen offenbaren sich im Schadensfall. Wenn ein Reiseteilnehmer sich verletzt oder die Gruppe infolge eines Unwetters länger als geplant am Urlaubsort verweilen muss, haftet der Veranstalter, notfalls mit seinem Privatvermögen. Da bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört, kann der Organisator davon ausgehen, dass bei größeren Summen die Teilnehmer mit Schadenersatzansprüchen auf ihn zukommen werden. Spätestens Versicherungen werden nach einem Schadenfall versuchen, sich das Geld von dem für die Reise verantwortlichen Reiseveranstalter zurückzuholen. Eine Reiseversicherung im Privatbereich schützt Organisatoren übrigens nicht vor Haftung.


Ausführlichere Informationen zur Novellierung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz:

http://www.bmjv.de/DE/Themen/ReisenundVerkehr/PauschalreiseRL/Pauschalreiserichtlinie_node.html


Ein ausführliches Interview zum Thema finden Sie unter: http://www.golfreisen-hotels.de/experten/sicheres-reisen/


Travel-Emotion ist eine Werbe- und PR-Agentur mit breit gefächertem Dienstleistungsportfolio und namhaften Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Schwerpunkt der Agenturtätigkeit ist gleichwohl die Betreuung von Unternehmen aus der Touristik. Zuletzt wurde die Agentur mit dem Publikumspreis des Werbe Grand Prix in der Kategorie „Kataloge Tourismus“ ausgezeichnet.


Kontakt

Travel-Emotion

Antonio Marin

Dorfstr. 17a

24214 Neudorf-Bornstein

015202409188

Antonio.Marin@Travel-Emotion.de

http://www.Travel-Emotion.de



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