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13 Ağustos 2015

Anlegern der Bayernareal droht neues Ungemach

Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlung von Ausschüttungen


Der Insolvenzverwalter der Bayernareal Immobilien GmbH & Co. Bauträger KG hat Anfang August 2015 sämtliche betroffenen Anleger der Festzinsanlage angeschrieben und zur kurzfristigen Rückzahlung sämtlicher Tilgungszahlungen (Ausschüttungen) des Jahres 2009 aufgefordert. Als Frist wurde seitens des Insolvenzverwalters, Markus Stoppelkamp, der 31.08.2015 gesetzt.


Hintergrund ist, dass die angeschriebenen Anleger der insolventen Bayernareal sog. Nachrangdarlehen gewährten, auf die die Bayernareal im Laufe der Jahre Ausschüttungen (Tilgungen) erbrachte. Genau diese Zahlungen werden nun zurückgefordert mit der Begründung, die Zahlungen seien anfechtbar nach den §§ 129, 133 Abs. 1 InsO.


Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, empfiehlt den betroffenen Anlegern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für den Anspruchsgrund, sondern auch die Anspruchshöhe. Offenbar geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass die Anleger wussten, dass der Bayernareal zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Zahlung an die Anleger die übrigen Gläubiger benachteiligte. Diese Kenntnis will der Insolvenzverwalter aus Schreiben der Bayernareal aus dem Jahre 2008 herleiten. Eine solche Kenntnis hat der Insolvenzverwalter letztlich zu beweisen, weshalb eine Prüfung und ggf. bis dahin die Verweigerung der Rückzahlung den Anlegern empfohlen wird, so Schröder.


LSS Rechtsanwälte haben seit vielen Jahren umfangreiche Erfahrungen in vergleichbaren Anfechtungssachverhalten. Gerichtsverfahren wurden in den letzten Jahren beispielsweise im Massenverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH bundesweit erfolgreich bis zum BGH begleitet. LSS Rechtsanwälte vertritt eine größere Zahl von betroffenen Anlegern der Bayernareal aus dem gesmaten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland.


Über:


LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland


fon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.de


Pressekontakt:


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27 Haziran 2015

Canada Gold Anlegerskandal

Kunden des Gold Bonus Programm in Sorge


Canada Gold AnlegerskandalBei RÖHLKE Rechtsanwälte melden sich verstärkt Mandanten, die Kunden des “Gold Bonus Programmes” der Henning Gold Mines Inc. (HGM) geworden sind. Dieser Aspekt des Canada Gold Trust-Skandals ist bisher noch wenig beleuchtet. Die betroffenen Anleger sind in großer Sorge um ihr eingesetztes Geld. Zur Recht, findet Rechtsanwalt Röhlke.


Zusammenhänge im Anlegerskandal: Henning Gold Mines Inc. – Canada Gold Trust – Gold Valley Mining Inc. – Lightning Creek Gold Mines – Xolaris Service GmbH


“Das Gold-Bonus-Programm der Canada Gold-Gruppe mutet an wie die wundersame Geldvermehrung. Kunden sollten nach dem merkwürdigen Konzept Gold bei der Henning Gold Mines Inc. HGM kaufen. Geliefert wurde das Gold dann allerdings an eine weitere Firma, die Gold Valley Mining Inc., die mit dem deutschen Käufer über einen weiteren Vertrag in Form des Sachdarlehens verbunden war. Am Ende der Laufzeit des Sachdarlehens sollte die Gold Valley dem deutschen Kunden 25 bis 42 Prozent mehr Gold zurückgeben, als ursprünglich von der HGM eingekauft wurde. Über einen weiteren Vorab-Kaufvertrag mit einer Firma namens Lightning Creek Gold Mines konnte der Kunde bereits am Tag des ersten Kaufvertrags das Gold vorab an die Lightning Creek zum Goldpreis des Kaufdatums veräußern. Musterberechnungen der HGM / Canada Gold Trust Gruppe gingen dabei davon aus, dass hier ein kurzfristiger Gewinn von ca. 21.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro Kaufpreis realisiert werden konnte. In der Variante mit dem Vorab-Kaufvertrag hätte der Kunde das Gold tatsächlich niemals wirklich gesehen”, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.


Anleger fürchten um ihre Rückzahlungen aus dem Gold-Bonus Programm – Wie gestalten sich die Sanierungsoptionen der Xolaris Verwaltung GmbH für die betroffenen Anleger?


In welcher Höhe dieses Gold-Bonus-Programm tatsächlich umgesetzt wurde, ist nicht bekannt. Der ehemalige Geschäftsführer der Xolaris Service GmbH, der Treuhandkommanditistin des Canada Gold Trust I Fond KG (http://anlegerschutzkanzlei.de), bezifferte den Umfang in der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2015 auf ca. 7 Millionen Euro. Ob die Anleger diese Summe allerdings jemals wieder sehen, geschweige denn den beabsichtigten Gewinn von 25 bis 42 Prozent, steht vollkommen in den Sternen: Sowohl die Gold Valley Mining Inc. als auch die Lightning Creek Gold Mines Inc. sind hundertprozentige Tochterfirmen der HGM. Diese steckt allerdings schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bis einschließlich Mai 2015 nicht beseitigt werden konnten. Die geschäftsführende Komplementärin der Canada Gold Trust – Fonds, die Xolaris Verwaltungs GmbH, geht bei ihren Sanierungsoptionen jetzt auch von einer Insolvenz der HGM aus, wie Geschäftsführer Rudolf Döring in einem Schreiben vom 13.05.2015 mitteilt. Diese Insolvenz würde aber auch die Tochterfirmen erfassen, so dass die Rückzahlung der Gelder aus dem Gold-Bonus-Programm vollkommen ungewiss ist.


Geschäftsmodell Gold Bonus Programm: Hinweise auf die engen Verflechtungen der HGM, Gold Valley und Lightning Creek für betroffene Anleger wichtig!


” Ob das Gold-Bonus-Programm gegen deutsches Bankaufsichtsrecht verstößt, prüfen Röhlke Rechtsanwälte derzeit noch. Jedenfalls aber hätte im Rahmen einer Kapitalanlageberatung vom eingesetzten Berater für unsere betroffenen Mandanten und deren Kunden erwartet werden können, auf die enge Verflechtung der drei Firmen HGM, Gold Valley und Lightning Creek hinzuweisen. Den eingesetzten Beratern muss bereits bei Auflage des Gold-Bonus Programmes klar gewesen sein, dass die HGM in der Vergangenheit nicht derartig hohe Goldmengen gefördert hat, um dieses ganze Programm zu stemmen. Insbesondere der Umstand, dass nach dem Konzept mit dem zweiten Kaufvertrag die Kunden das Gold nie wirklich in den Händen gehabt haben sollen, legt auch den Verdacht auf mögliche Schneeballgeschäfte nahe. Für unsere beunruhigten und betroffenen Anleger prüfen Rechtsanwälte Röhlke derzeit Ansprüche in alle Richtungen, auch gegen die eingesetzten Kapitalanlagenberater”, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke von der Anlegerschutzkanzlei Röhlke mit.


Betroffene Anleger der Canada Gold Trust, Henning Gold Mines Inc. und dem Gold-Bonus Programms sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen, um eventuelle Ansprüche prüfen zu lassen und damit weiteren Schaden abzuwenden. Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:


Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671


Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\”Immobilienrente\\\\\\\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de


Kontakt

Röhlke Rechtsanwälte

Christian-H. Röhlke

Kastanienallee 1

10435 Berlin

0049 (0)30 715 206 71

anwalt@kanzlei-roehlke.de

http://www.kanzlei-roehlke.de



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