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21 Kasım 2015

Ein vollumfänglicher Versicherungsschutz - Warum eigentlich?

Das Team von Budgetversicherungen steht für fachkompetente und unabhängige Beratung im Bereich Versicherungen. Gerne lädt das Team zu einem individuellen Beratungsgespräch ein, denn eine persönliche Beziehung zu seinen Kunden ist dem Unternehmen besonders wichtig. Budgetversicherungen ist nämlich der Meinung, dass man nur so eine individuell passende Lösung für den Kunden finden kann.


Zunächst lohnt es sich jedoch auch, einen ersten Blick auf die Website zu werfen und sich ein Bild über die Dienstleistungen zu machen, welche dort in allen Details erläutert werden. Das Team bietet zum Beispiel Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Autoversicherung, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung usw. an. Hierbei wird einem das Bestbieterprinzip geboten zu attraktiven Konditionen und Leistungen.


Doch wieso sollte man alle Versicherungen bei Budgetcheck abschliessen? Das Team analysiert laufend den Markt und überprüft, vergleicht und bewertet so die verschiedenen Anbieter, um den Kunden langfristig einen vertrauenswürdigen Partner zur Seite stellen zu können. Das Team zeichnet sich dadurch durch Unabhängigkeit, Kompetenz und dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis aus. Die aktive Begleitung ist hierbei das Markenzeichen von Budgetversicherungen.


Zu wissen, dass stets ein kompetenter Partner zur Seite steht, ist natürlich sehr beruhigend. Allerdings ist das Schöne an Budgetversicherungen, dass die meisten Sachen einfach und schnell erledigt werden. Die gewünschte Versicherungsofferte kann man zum Beispiel in nur wenigen Schritten berechnen.
















Ein vollumfänglicher Versicherungsschutz - Warum eigentlich?
budgetcheck.ch AG
Frau Leoranda Prelvukaj
Untertor 8
Postfach 1576
8401 Winterthur
Kanton Zürich
0800 55 55 00
052 202 48 83
info@budgetcheck.ch
http://budgetversicherungen.ch

31 Mayıs 2015

Private Haftung

Die wichtigste freiwillige Versicherung


Private HaftungSetzingen, 30. Mai 2015 – Jeder weiß, dass eine der notwendigen Versicherungen die “private Haftpflichtversicherung” ist. Allerdings wissen nur die wenigstens, dass der Grund dafür darin liegt, dass wir als Bürger nach dem § 823 ff. BGB-Bürgerlichen Gesetzbuches für alle Konsequenzen dessen, was wir tun und für das, was wir Unterlassen, ein Leben lang in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden können.

Im Extremfall bedeutet dies, den Verlust des gesamten Vermögens und die lebenslange Pfändung des Einkommens oberhalb der Pfändungsgrenze (2015 = EUR 1.080,– für Alleinstehende).

Umso mehr muss es verwundern, dass lt. Statistik ca. 26 % der deutschen Bevölkerung immer noch keine Haftpflichtversicherung hat!

Waren es vor ca. 30 Jahren noch Haftungssummen von DM 1 Mio. , die als absolut ausreichend galten, so sind es heute bereits EUR 10 Mio. und im KFZ-Bereich sogar bis zu EUR 100 Mio., die als Standardabsicherung gesehen werden müssen.

Trotz ausreichender Höhe gibt es auch heute noch gravierende Unterschiede, wann eine Versicherung leistet oder nicht. Auf einige wollen wir hier nachfolgend exemplarisch eingehen.

Ausfalldeckung

Dieser Baustein einer privaten Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn Ihnen ein anderer Mensch Schaden zufügt, dieser aber keine Versicherung hat und kein Geld, um Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen – eine Art Vollkaskoschutz also.

Nahezu alle Altverträge kennen diesen Baustein nicht und nur wenige Versicherer sehen hier keine Eigenbeteiligungen vor.

Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen

Gerade wenn man sich von einem Freund etwas ausleiht und es ihm dann nur kaputt oder defekt zurückgegeben werden kann, ist dies für beide Seiten ärgerlich.

Neuere Angebote des Marktes decken dies bis zu bestimmten Beträgen mit ab.

Gefälligkeitsschäden

Man hilft einem Freund z. B. beim Umzug und man passt nicht auf, schon liegt die teure Lampe in Scherben. Oder dass tolle Bild für EUR 1.ooo ist entzwei gegangen. Dieser Baustein, wenn enthalten, sorgt dafür, dass der finanzielle Schaden ersetzt wird.

Deliktunfähige Kinder

In vielen alten Verträgen sind Kinder nicht mit versichert, wenn Sie vom Gesetzgeber als deliktunfähig eingestuft werden.

Das bedeutet, dass Eltern nur dann für Schäden ihrer Kleinen aufkommen müssen, wenn die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wurde. Deliktunfähig sind im Übrigen Kinder bis zu 7 Jahren, bzw. im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren.

Doch was nützt es, wenn ich zwar nicht zahlen muss, aber das nachbarschaftliche Verhältnis auf Dauer gestört ist, weil der kleine Rabauke Ihrer Nachbarn die Motorhaube Ihres neuen Autos als Schreibtafel benutzt hat.

Hier leistet dieser Baustein bis zu einer begrenzten Höhe für Schadensersatz.

Risiken aus dem Besitz von Hunden und Pferden sind separat abzusichern, da sie in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert sind. Ebenso ist der Versicherungsschutz aus dem Besitz von Öltanks zu prüfen.

Eine vollständige Klärung der unterschiedlichen Deckungskonzepte finden Sie bei Versicherungsmaklern, die kraft Gesetzes die Interessen ihrer Kunden zu wahren und zu vertreten haben (§61f VVG). Viele von ihnen ermöglichen Ihnen den Zugang zu einem geprüften Vergleichsrechner, der ihnen einen umfangreichen Überblick zu den enthaltenen Bausteinen gibt.

Holen Sie sich einen staatlich geprüften Finanz- und Versicherungsmakler als Ihren Lotsen an Ihre Seite. So umschiffen Sie Klippen und erreichen Ihren sicheren Hafen.

Deliktunfähige Kinder

In vielen alten Verträgen sind Kinder nicht mit versichert, wenn Sie vom Gesetzgeber als deliktunfähig eingestuft werden.

Das bedeutet, dass Eltern nur dann für Schäden ihrer Kleinen aufkommen müssen, wenn die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wurde. Deliktunfähig sind im Übrigen Kinder bis zu 7 Jahren, bzw. im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren.

Doch was nützt es, wenn ich zwar nicht zahlen muss, aber das nachbarschaftliche Verhältnis auf Dauer gestört ist, weil der kleine Rabauke Ihrer Nachbarn die Motorhaube Ihres neuen Autos als Schreibtafel benutzt hat.

Hier leistet dieser Baustein bis zu einer begrenzten Höhe für Schadensersatz.

Risiken aus dem Besitz von Hunden und Pferden sind separat abzusichern, da sie in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert sind. Ebenso ist der Versicherungsschutz aus dem Besitz von Öltanks zu prüfen.

Eine vollständige Klärung der unterschiedlichen Deckungskonzepte finden Sie bei Versicherungsmaklern, die kraft Gesetzes die Interessen ihrer Kunden zu wahren und zu vertreten haben (§61f VVG). Viele von ihnen ermöglichen Ihnen den Zugang zu einem geprüften Vergleichsrechner, der ihnen einen umfangreichen Überblick zu den enthaltenen Bausteinen gibt.

Holen Sie sich einen staatlich geprüften Finanz- und Versicherungsmakler als Ihren Lotsen an Ihre Seite. So umschiffen Sie Klippen und erreichen Ihren sicheren Hafen.


Herr Reinhard Schmidt ist staatlich geprüfter Finanz und Versicherungsmakler (DMA) aus 89129 Setzingen (b. Ulm). Seit 1998 als Finanzplaner für seine Kunden tätig. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung aus dem Jahre 1985 ist er damit der Sachwalter seiner Kunden und nimmt deren Interessen wahr.

Neben dem breiten Zugang zum gesamten Versicherungsmarkt berät er darüber hinaus auch die Bereiche Kapitalanlagen und Finanzierungen sowie Bausparen.

Der ganzheitliche Ansatz der Beratung tritt auf Grund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wie historisch niedriges Zinsniveau, explosionsartiger Anstieg der Mieten und den Bedürfnis nach Sicherheit bei Geldanlagen immer mehr in den Vordergrund.

Derzeit haben in Deutschland etwa 50 staatlich geprüfte Finanz- und Versicherungsmakler die Prüfung zu dieser zusätzlichen Qualifikation bestanden.

Außerdem ist Herr Schmidt Referent und Ansprechpartner bei der AMSEL e.V.


Kontakt

Staatl. geprüfter Finanz- und Versicherungsmakler (DMA)

Reinhard Schmidt

Obstgärten 3

89129 Setzingen

07345/236280

RSchmidt@Global-Finanz.de

http://finanzplanung-schmidt.de



http://www.pr-gateway.de/media/primage/258950.jpgPrivate Haftung

23 Mart 2015

"Umzugshilfe unter Freunden" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherungsgruppe

Wer haftet für Schäden?


Wer umzieht, ist für jede helfende Hand dankbar. Um Geld zu sparen, setzen viele Menschen dabei lieber auf Freunde und Bekannte als auf ein professionelles Speditionsunternehmen. Doch Achtung: Falls etwas zu Bruch geht, kann der Umzug nicht nur zur Zerreißprobe für die Freundschaft werden – es drohen womöglich auch hohe Kosten und juristische Folgen. Wie sich bei unentgeltlicher Hilfe durch Bekannte Ärger vermeiden lässt und in welchen Fällen die Privat-Haftpflichtversicherung für ein Missgeschick aufkommt, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.


Ein Umzug ist immer für alle Beteiligten eine Herausforderung – auch für das Mobiliar. Denn ein falscher Schritt auf der Treppe, und schon ist es passiert: Der Flachbildfernseher rutscht, es klirrt – und das teure Gerät ist reif für den Müll. In den meisten Haushalten gibt es Dinge, deren Verlust schmerzt. Neben kostspieligen Elektrogeräten kann das auch ein antikes Erbstück oder ein Designersofa sein. Je wertvoller die Einrichtung, umso wichtiger die Frage, wer sie ins neue Zuhause bringt – und wie es im Schadensfall mit der Haftung aussieht. Aufpassen sollte vor allem, wer den Transport mit Hilfe von Freunden organisiert, anstatt eine Umzugsfirma zu beauftragen. Das mag vielen als die günstigere Variante erscheinen. Aber falls etwas kaputt geht, kommt sie die Beteiligten oft teuer zu stehen. Die Frage ist dann, wer für das Missgeschick aufkommt – denn beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. “Grundsätzlich muss zwar derjenige, der einen Schaden verursacht, auch dafür gerade stehen”, erklärt Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. “Bei Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeiten aber gehen die Gerichte in aller Regel davon aus, dass die Parteien stillschweigend einen Haftungsausschluss zumindest für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit vereinbart haben (AG Plettenberg, Az. 1 C 345/05).”


Zerbrochene Vasen, ruinierte Teppiche


Anders gesagt: Wem Freunde unentgeltlich unter die Arme greifen, der kann sie im Schadensfall juristisch meist nicht belangen. Anders als ein professioneller Dienstleister muss ein freiwilliger Umzugshelfer in der Regel nicht für zerkratzte Schränke oder zerbrochenes Geschirr haften. “Nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel sind, drohen dem Verursacher rechtliche Folgen”, betont die D.A.S. Rechtsschutzexpertin. “Bei leichter Fahrlässigkeit hat der Eigentümer des Umzugsgutes den Schaden selbst zu tragen – zum Beispiel, wenn der Helfer Kisten so ungeschickt stapelt, dass sie kippen.” Dies gilt übrigens nicht nur für Umzüge, sondern auch für andere Gefälligkeiten: Wenn etwa der Nachbar beim Blumengießen die chinesische Vase von der Fensterbank stößt oder die Nichte beim Babysitten Kakao auf den Teppich schüttet. Anders sieht es aus, wenn die Parteien einen Vertrag aufgesetzt und eine angemessene Bezahlung vereinbart haben. Dann wäre es keine Gefälligkeit mehr – und der Verursacher müsste gegebenenfalls für den Schaden zahlen. Bekommt der Helfer aber nur Kaffee und Brötchen, gibt es noch eine andere Möglichkeit, Konflikten aus dem Weg zu gehen: “Der Helfer sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass er bei Missgeschicken durch leichte Fahrlässigkeit von der Haftung freigestellt ist”, rät die D.A.S. Juristin. Für Gefälligkeiten unter Freunden reicht ein formloses Blatt Papier.


Streit vermeiden mit einer privaten Haftpflichtversicherung


Auch eine Haftpflichtversicherung kann Frieden stiften – wenn sie bei Schäden aus Gefälligkeitshandlungen zahlt. “Umzugshelfer sollten unbedingt einen Blick in ihren Vertrag werfen, ehe sie Hand anlegen. Die meisten Versicherten gehen zwar davon aus, dass ihre Haftpflicht für Schäden aufkommt, die sie anrichten. Tatsächlich aber ist dies bei Gefälligkeitsleistungen nicht zwangsläufig der Fall”, warnt ERGO Experte Rolf Mertens. So zum Beispiel, wenn der Umzugshelfer versehentlich einen Karton mit wertvollem Porzellan fallen lässt. Er kann damit aber in ein moralisches Dilemma geraten – denn viele Menschen wollen ihre Freunde nicht auf dem Schaden sitzen lassen. “Inzwischen bieten deshalb einige Versicherer Tarife an, die auch Schäden aus Gefälligkeitshandlungen einschließen”, weiß Rolf Mertens. “Bei ERGO gilt dieser Schutz sogar bis 50.000 Euro und ist sinnvoll für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen. Wenn dann beim Umzug etwas kaputt geht, deckt die Versicherung den Schaden ab – und kann so im Ernstfall Freundschaften retten.”

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.470


Kurzfassung:


Schäden durch freiwillige Umzugshelfer: Wer haftet?


Hinweise zu Haftungs- und Versicherungsfragen von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe


Eigentümerhaftung


-*Anders als professionelle Dienstleister haften freiwillige Umzugshelfer für gewöhnlich nicht für Schäden.


-*Denn: Bei Freundschaftsdiensten wird angenommen, dass der Umziehende und seine Helfer stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart haben, der für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt.


Helfer haftet


-*Wenn es einen Vertrag und eine angemessene Bezahlung zwischen Helfer und Umziehendem gibt, dann ist es keine Gefälligkeit mehr.


-*Der Schadensverursacher muss dann die Kosten für Schäden übernehmen.


Haftpflichtschutz


-*Die Haftpflichtversicherung eines freiwilligen Umzugshelfers übernimmt nicht zwangsläufig die Kosten für einen von ihm verursachten Schaden.


-*Inzwischen bieten allerdings einige Versicherer Tarife an, die auch Schäden aus Gefälligkeitshandlungen einschließen.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 963


Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.


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Über die ERGO Versicherungsgruppe

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com


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