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28 Ekim 2015

REACH - Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für Teilerzeugnisse

REACH - Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für TeilerzeugnisseDer Europäische Gerichtshof hat mit Entscheidung vom 10.09.2015 die Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) verschärft.


Nach § 33 der Europäischen Chemikalienverordnung REACH sind Lieferanten eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über SVHC-Stoffe in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, wenn deren Konzentration 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt.


Wie der Begriff „Erzeugnis“ aus der REACH-Verordnung zu verstehen sei, war bisher umstritten. Der EuGH hat nun am 10.09.2015 entschieden, dass auch Teilerzeugnisse unter die Informationspflicht für SVHC-Stoffe fallen.


Das Fraunhofer IPA spricht von einem „Schock für europäische Unternehmen“ mit drastischen Folgen für produzierende Unternehmen und Händler.


Die Meldeplicht betrifft derzeit 163 Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten.


Wie Unternehmen jetzt sicher ihren Melde- und Informationspflichten nachkommen und mit der neuen Gesetzeslage umgehen, erfahren REACH-Beauftragte auf dem Seminar REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren: Die Pflichten 2015/2016


Weitere Informationen unter www.akademie-herkert.de/reach (https://www.akademie-herkert.de/gefahrstoffe-reach/190-reach-konformitaet-sicherstellen-und-dokumentieren-die-pflichten-2014?wa=1236-5)


Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH


Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.


Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan ‚Unser Wissen für Ihren Erfolg‘ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.


Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 22 weltweit operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH.


Kontakt

Forum Verlag Herkert GmbH

Ute Klingner

Mandichostr. 18

86504 Merching

08233/381 556

ute.klingner@forum-verlag.com

http://www.forum-verlag.com



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20 Ekim 2015

Neue Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten beim Mindestlohn

Neue Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten beim MindestlohnAm 01. August 2015 ist die neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten (MiLoDokV) beim Mindestlohn in Kraft getreten. Die neue MiLoDokV lockert die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ersetzt die bisherige Verordnung vom 18.12.2014.


Ausnahmen bei den Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bestehen nunmehr für


– Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt 2.958 EUR brutto überschreitet. Hierbei sind sämtliche verstetigen monatlichen Zahlungen zu berücksichtigen.


– Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Monatsentgelt 2.000 EUR brut-to überschreitet, wenn der betreffende Arbeitnehmer das Gehalt von über 2.000 EUR als verstetigtes Entgelt bereits in den letzten 12 Monaten vom gleichen Arbeitgeber erhalten hat.


– Im Betrieb arbeitende Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. (Hinweis: Handelt es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft kommt es auf die Verwandtschaft bzw. Beziehung zum vertretungsberechtigten Organ der juristischen Person oder eines Mitglieds eines solchen Organs oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft an.)


Diese und weitere gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht müssen Personalverantwortliche kennen. Das Intensiv-Seminar Arbeitsrecht 2016 der Forum Verlag Herkert GmbH informiert einfach, schnell und kompakt über alle aktuellen Neuerungen für 2016 und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben.


Mehr Informationen zum Seminar sowie eine Anmeldemöglichkeiten finden Interessenten unter www.akademie-herkert.de/arbeitsrecht 2016 (https://www.akademie-herkert.de/themenuebersicht/personal-arbeitsrecht/164-arbeitsrecht-2015/?wa=1236-5)


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13 Eylül 2015

Alle Anforderungen an die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen für den Einsatz vor Ort

Alle Anforderungen an die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen für den Einsatz vor OrtJedes Unternehmen ist gem. BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 dazu verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen nach den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702, 0100-600 und 0105-100 regelmäßig wiederkehrend zu prüfen.


In der Forum Verlag Herkert GmbH ist aktuell bereits die 2. aktualisierte Auflage des „Handbuch Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen“ erschienen.


Das Buch enthält Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Umsetzung aller geforderten Prüfabläufe mit den dazugehörigen Prüfverfahren sowie Richt- und Grenzwerten zu den einzelnen Prüfungen. Unter gängigen Schlagworten werden Antworten auf alle Fragen rund um die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen gegeben. Zahlreiche Praxistipps, Tabellen (mit Richt-/Grenzwerten, empfohlenen Prüffristen u.v.m.) sowie Checklisten und einsatzfertige Prüfprotokolle helfen, alle Normanforderungen fach- und sicherheitsgerecht umzusetzen.


Alle Informationen sind herstellerneutral, praxisnah aufbereitet und entsprechen den aktuellen Vorgaben, um den Prüfvorgaben und -fristen der neu geregelten BetrSichV 2015 und aktualisierten TRBS 1201 Rechnung zu tragen.


Das „Handbuch Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen“ ist als Print-Ausgabe und / oder E-Book sowie mit einsatzfertigen Arbeitshilfen als Premium-Ausgabe erhältlich und kann direkt beim Verlag bestellt werden.


Weitere Informationen finden Interessenten unter Handbuch Prüfung elektrischer Geräte


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6 Eylül 2015

Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln auf Baustellen nach neuer BetrSichV

Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln auf Baustellen nach neuer BetrSichVAm 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Damit gelten neue Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Arbeitsmitteln.


Laut BetrSichV § 2 Abs. 1 sind Arbeitsmittel alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden – dabei spielt die Größe des Arbeitsmittels keine Rolle. Vom Schraubenzieher über die Kreissäge bis hin zum Bagger oder Drehkran sind auf Baustellen also alle Geräte inbegriffen.


Doch welche Vorgaben in Bezug auf den Einsatz von Arbeitsmitteln müssen konkret beachtet werden?


Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Maschinen & Co. vor dem Einsatz auf der Baustelle in einer Gefährdungsanalyse bewertet werden. Bei der Bewertung sind alle Gefährdungen zu berücksichtigen, die bei der Verwendung des Arbeitsmittels ausgehen. Dabei sind nicht nur sicherheitsrelevante und ergonomische Aspekte zu beachten, sondern auch physische und psychische Belastungen. Die korrekte Prüfung der Arbeitsmittel stellt Bauunternehmer und -leiter deshalb oft vor eine große Herausforderung.


Für eine Arbeitserleichterung sorgt die in der Maschinenverordnung festgelegte Pflicht für Hersteller, Arbeitsmittel mit einer Betriebs-/ Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung auszustatten. Wann ein Arbeitsmittel geprüft werden muss, steht ebenfalls in der Betriebsanleitung und einen zusätzlichen Hinweis auf sichere Arbeitsmittel bietet das CE-Zeichen.


Weitere Beiträge zu den Themen Baurecht, Bautechnik, Baukosten, Organisation und Sicherheit können im Informationsdienst „Der Bauleiter“ nachgelesen werden. Speziell auf das Tätigkeitsfeld von Bauleitern zugeschnitten, informiert der Dienst kompakt auf 20 Seiten regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Bauwesen. Unterstützt durch erfahrene Bauleiter und Expertenkommentare, werden die Anforderungen auf Baustellen besonders praxisnah erklärt.


Der Infodienst „Der Bauleiter“ erscheint zehn Mal im Jahr und kann direkt beim Verlag unter bestellt werden.


Weitere Informationen finden Interessenten unter www.forum-verlag.com/der-bauleiter


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19 Ağustos 2015

Immer wieder Klagen über die Belastung im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Immer wieder Klagen über die Belastung im ärztlichen BereitschaftsdienstImmer wieder wird der ärztliche Bereitschafts- und Notdienst neu organisiert – aber an der besonderen Situation der Diensthabenden ändert dies nichts. Dies führt dazu, dass immer wieder die Arbeitsbelastung und der Stress im Bereitschaftsdienst thematisiert werden.


In nahezu jedem KV-Bezirk wurde in den letzten Jahren der ärztliche Bereitschaftsdienst neu organisiert oder umstrukturiert. Ein Grund ist, dass nicht jeder Arzt, der sich an der Notfallversorgung beteiligen müsste, tatsächlich gerne diese Dienste übernimmt. Die Bezahlung ist aus Sicht der Betroffenen sicherlich verbesserungswürdig und die Verantwortung immens. Denn oft geht es darum, mit wenig Equipment aber dafür in kurzer Zeit, die richtige Diagnose zu stellen und Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen anzutherapieren oder auch zur Notfallversorgung ins Krankenhaus zu überweisen bzw. notärztlich versorgen zu lassen.


Eine optimale Unterstützung für Ärzte im Bereitschaftsdienst oder auch bei Hausbesuchen bietet das Buch im praktischen Kitteltaschenformat: „PocketGuide Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notdienst“.


Weitere Informationen zum Titel unter: www.forum-verlag.com/bereitschaftsdienst


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18 Ağustos 2015

Neue Regelungen im Arbeitsschutz

Neue Regelungen im ArbeitsschutzArbeitsschutzverantwortliche müssen sämtliche einschlägigen Vorschriften im Arbeitsschutz kennen und in ihren Einrichtungen umsetzen.


Aktuell betrifft dies die neue BetrSichV 2015 und die damit einhergehenden Änderungen in der Gefahrstoffverordnung sowie die neue DGUV Vorschrift 1, neue ASR und TRGS. Alle Neuerungen haben unmittelbare Auswirkungen auf erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen.


Die Forum Verlag Herkert GmbH gibt mit „Die neue Arbeitsschutzmappe“ die 2. aktualisierte Auflage eine Formularmappe heraus, in der Fachexperten alle wichtigen Dokumente und Vorlagen für den Arbeitsschutzalltag zusammengestellt haben.


Die Mappe berücksichtigt sämtliche aktuellen gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben, sowie technischen Regeln und bietet dadurch größtmögliche Rechtssicherheit. Das innovative Format hilft bei der zeitsparenden und einfachen Erfüllung von Arbeitsschutzvorgaben und stellt einen idealen Begleiter bei der Durchführung von Begehungen dar.


„Die neue Arbeitsschutzmappe“ kann direkt beim Verlag bestellt werden. Weitere Informationen unter: Die neue Arbeitschutzmappe


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21 Mayıs 2015

Zum 01. Juni 2015 treten umfassende Neuregelungen der Gefahrstoffverordnung in Kraft

Zum 01. Juni 2015 treten umfassende Neuregelungen der Gefahrstoffverordnung in KraftZum 01. Juni 2015 treten umfassende Neuregelungen der Gefahrstoffverordnung in Kraft


Wichtige Neuerungen sind u.a.:


– Die CLP-Umstellfrist läuft zum 01.06.2015 aus

– Gefahrstoffbeauftragte müssen die neuen Gefahrenklassen und -kategorien kennen, um die Gefährdung von Stoffen richtig einzuordnen

– Es werden neue Begriffsbestimmungen eingeführt, die wichtige Aspekte der Tätigkeit von Gefahrstoffbeauftragten neu definieren

– Wesentliche Aspekte des Explosionsschutzes werden aus der BetrSichV in die GefStoffV überführt

– Die Gefährdungsbeurteilung muss nun gefahrstoffspezifisch, u.a. in Hinblick auf Brand- und Explosionsgefährlichkeit durchgeführt werden


Damit diese und weitere neue Vorgaben der GefStoffV gesetzeskonform im Unternehmen umgesetzt werden, gibt es speziell dafür bei der Akademie Herkert das Seminar “Die neue Gefahrstoffverordnung 2015 – Aktuelle Neuregelungen und rechtssichere Umsetzung in der Praxis”.


In diesem Fachseminar erhalten Gefahrstoffbeauftragte und Verantwortliche ein kompaktes Update zu den gesetzlichen Neuerungen. Zudem erfahren die Teilnehmer, wie sie die aktuellen Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ab 01.06.2015 sicher im Betrieb umsetzen und effektiv ihren Dokumentationspflichten nachkommen.


Weitere Informationen unter: www.akademie-herkert.de/gefahrstoff


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23 Ocak 2015

Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013

Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013 -


Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013


Top aktuell: Ab sofort ersetzt das ergänzte BMF-Schreiben, das das Bundesministerium für Finanzen am 28.10.2014 veröffentlichte, das bisherige BMF-Schreiben zur Reisekostenreform vom 30.09.2013.


Nachdem das seit dem 01.01.2014 geltende Reisekostenrecht in der Praxis immer wieder neue Fragen aufgeworfen hat, klärt das Ergänzungsschreiben nun wichtige Details und offen gebliebene Punkte zur Reform. Gleichzeitig bringt es wichtige Neuregelungen mit sich.


Bei der Reisekostenabrechnung in den Unternehmen sind damit ab sofort folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:


1. Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte


2. Verpflegungsmehraufwendungen

– Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten über Nacht bzgl. Verpflegungsmehraufwendungen

– Mehrtägige auswärtige Tätigkeit mit Übernachtung

– Auswärtstätigkeiten in verschiedenen ausländischen Staaten


3. Kürzung bei Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen

– Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff

– Definition einer Mahlzeit, wie z. B. belegte Brötchen oder Kuchen etc.

– Kürzung auch bei Nichteinnahme einer vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeit?

– Essensmarken auf Auswärtstätigkeiten

– Bewirtungen bei verbundenen Unternehmen


4. Doppelte Haushaltsführung

– Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz in derselben Stadt

– 1.000 EUR Höchstgrenze: Was ist mit Maklergebühren?


5. Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezug

– Können steuerpflichtige Mahlzeiten, die mit dem Sachbezug zu versteuern sind, mit sonstigen steuerfreien Reisekosten verrechnet werden?


Zusammen mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, dem Jahressteuergesetz 2015, dem Mindestlohn und dem “Elterngeld Plus” kommen damit zum Jahreswechsel 2014/2015 wesentliche Änderungen auf die Personalabteilungen der Unternehmen zu.


Um genau diesen Herausforderungen gerecht zu werden, gibt es für Mitarbeiter aus Personal- und Lohnbüros ein kompaktes Update mit der “Online-Tagung: Jahreswechsel 2014/2015 in Personalbüro” (ein Angebot der Forum Verlag Herkert GmbH). Hier erfahren die Teilnehmer noch im Dezember 2014 alles Wichtige tagesaktuell direkt von ausgewiesenen Experten.


Wer sich kompakt, rechtssicher und praxisnah informieren möchte, kann sich einen Platz sichern unter: www.jahreswechsel-online.de


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Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013

Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013

Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013 -


Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform ersetzt Schreiben vom 30.09.2013


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1. Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte


2. Verpflegungsmehraufwendungen

– Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten über Nacht bzgl. Verpflegungsmehraufwendungen

– Mehrtägige auswärtige Tätigkeit mit Übernachtung

– Auswärtstätigkeiten in verschiedenen ausländischen Staaten


3. Kürzung bei Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen

– Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff

– Definition einer Mahlzeit, wie z. B. belegte Brötchen oder Kuchen etc.

– Kürzung auch bei Nichteinnahme einer vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeit?

– Essensmarken auf Auswärtstätigkeiten

– Bewirtungen bei verbundenen Unternehmen


4. Doppelte Haushaltsführung

– Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz in derselben Stadt

– 1.000 EUR Höchstgrenze: Was ist mit Maklergebühren?


5. Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezug

– Können steuerpflichtige Mahlzeiten, die mit dem Sachbezug zu versteuern sind, mit sonstigen steuerfreien Reisekosten verrechnet werden?


Zusammen mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, dem Jahressteuergesetz 2015, dem Mindestlohn und dem “Elterngeld Plus” kommen damit zum Jahreswechsel 2014/2015 wesentliche Änderungen auf die Personalabteilungen der Unternehmen zu.


Um genau diesen Herausforderungen gerecht zu werden, gibt es für Mitarbeiter aus Personal- und Lohnbüros ein kompaktes Update mit der “Online-Tagung: Jahreswechsel 2014/2015 in Personalbüro” (ein Angebot der Forum Verlag Herkert GmbH). Hier erfahren die Teilnehmer noch im Dezember 2014 alles Wichtige tagesaktuell direkt von ausgewiesenen Experten.


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17 Ocak 2015

Jetzt für den "EnEV im Bestand"-AWARD 2015 bewerben

Jetzt für den "EnEV im Bestand"-AWARD 2015 bewerben -


Jetzt für den


Auf vielfachen Wunsch hin hat die FORUM VERLAG HERKERT GmbH mit ihrem Team der Zeitschrift “EnEV im Bestand” die Bewerbungsphase für den “EnEV im Bestand”-AWARD verlängert.


Damit soll allen Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, die ruhigere Phase über den Winter zu nutzen, um ein oder mehrere geeignete Sanierungsprojekte auszuwählen und einzureichen. “Der Sommer ist meist die stressigste Zeit für Architekten. Häufig müssen sie neben der Planung im Büro auch viel auf den Baustellen unterwegs sein. Deshalb haben wir auf die Wünsche der Bewerber reagiert und die Bewerbungsphase verlängert”, erklärt Kathrin Hefele, Chefredakteurin der “EnEV im Bestand”.


Der “EnEV im Bestand”-AWARD 2015 wird nun im Mai 2015 in feierlichem Rahmen bekanntgegeben und verliehen. Die Gewinner erhalten einen Pokal, dürfen sich offiziell die Preisträger des “EnEV im Bestand”-AWARD 2015 nennen und mit dem Preisträger-Logo werben.


Die Verleihung findet in Kooperation mit dem BAKA (Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e. V.) und dem EVEU (Europäischer Verband der Energie- und Umweltschutzberater) statt.


Die Ausschreibungsphase endet nun verbindlich am 09.03.2015 (es gilt das Datum des Poststempels). Die Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen:


FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Redaktion “EnEV im Bestand”

Stichwort: AWARD 2015

Mandichostr. 18

86504 Merching


Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.enev-im-bestand.de/award

Fragen zum Award können per Mail an redaktion@enev-im-bestand.de gerichtet werden.


Hier noch einmal die wichtigsten Informationen im Überblick:


Der Award wird in vier Kategorien ausgelobt:

– Einfamilienhäuser: Einzel- und Doppelhäuser

– Mehrfamilienhäuser: Mehrfamilien- und Reihenhäuser

– Private Nichtwohngebäude: Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen und in Besitz von privaten Eigentümern sind, wie z. B. Büro-, Kino- oder Fabrikgebäude.

– Öffentliche Gebäude: Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und für jedermann zugänglich sind, wie z. B. Krankenhäuser, Schulen oder Bibliotheken.


In jeder Kategorie werden die drei besten Projekte ausgezeichnet. Als Maßstab für die Bewertung werden vier Kriterien zugrunde gelegt: das Energiekonzept, die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und das Design bzw. die Gestaltung. Außerdem gilt: Die Gebäude müssen nach der Energieeinsparverordnung 2009 oder besser (z. B. Passivhaus-Standard) saniert sein. Die Teilnahme ist kostenlos.


Die Bewertung der Preisträger erfolgt durch eine fachkundige, sechsköpfige Jury:


– Dr. Werner Friedl (Dipl.-Ing. (FH) Architekt) ist seit 1997 als selbstständiger Architekt in Bayern tätig. Von Anfang an spezialisierte er sich auf energieoptimierte Neu- und Bestandsbauten im privaten sowie im öffentlichen Umfeld.


– Josef Schmid (Dipl.-Ing. (FH) Architekt) hat 2006 ein eigenes Architekturbüro in Garmisch-Partenkirchen eröffnet. Schwerpunkte sind u. a. die Planung von Energieeffizienz- und Passivhäusern sowie die Sanierung und der Umbau von Altbauten.


– Franz Sedlmeier (Bezirks-Kaminkehrermeister, Energieberater (HWK), Lüftungsfachberater) ist Geschäftsführer des EVEU. Ziel des Verbands ist es, einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht den neuesten Stand der Baukunst sowie die heutigen Möglichkeiten und den Nutzen neuester Energie- und Umwelttechniken näher zu bringen.


– Christine Uske (Dipl.-Ing. (FH) M.A., Architektin) ist seit 2007 selbständige Architektin. Für Bestandsgebäude und Neubauten entwickelt ihr Büro zukunftsorientierte Nutzungs- und Energiekonzepte und plant deren Umsetzung in allen Leistungsphasen der HOAI.


– Ulrich Zink (Dipl.-Ing. Architekt, Immobilientherapeut, Experte Energieeffizienz) ist Gutachter und Berater im Bereich Bauen im Bestand und entwickelte die intelligente Diagnose- und Informationsmethode Altbau “idi-al”, ein Werkzeug zur Aufnahme und Bewertung von Objekten aus dem Gebäudebestand.


– Kathrin Hefele (Dipl.-Ing. (FH) Architektur) ist Energieberaterin und Chefredakteurin der Zeitschrift “EnEV im Bestand”.


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